Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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In vielen Fällen benötigen Sie eine schnelle, kompetente aber auch preiswerte Antwort auf eine juristische Fragestellung. Ein persönliches Gespräch ist dazu nicht immer erforderlich.  

Sie können deshalb über das unten stehende Formular eine Rechtsberatung zum Pauschalpreis von € 49 (inkl. MwSt) erhalten. 

Sollten Sie eine Online-Beratung zu diesem Pauschalpreis wünschen, füllen Sie bitte das nachstehende Formular vollständig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls Sie einen Rückruf wünschen.

Durch Klicken auf das Feld "Senden" wird Ihre Anfrage umgehend an Rechtsanwalt Schwartmann weitergeleitet. Eine Antwort erhalten Sie dann in der Regel binnen 24 Stunden.

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Problem/Fragen

Auf die Kostenpauschale (€ 59) und mein Widerrufsrecht wurde ich hingewiesen.


Das Beratungsverhältnis kommt mit einer Beantwortung der Anfrage zustande. Rechtsanwalt Andreas Schwartmann steht es frei, das Mandat abzulehnen und eine Anfrage nicht zu beantworten, wenn dazu weitere Informationen notwendig sind bzw. der Umfang der Frage eine Beantwortung für den Pauschalpreis nicht zuläßt.

Hinweis: Sollte Ihr Anliegen einen drohenden Fristablauf betreffen, kontaktieren Sie die Kanzlei bitte zusätzlich bzw. alternativ telefonisch. Unterlagen können Sie jederzeit unter 0221 - 801 37206 auch per Telefax zukommen lassen.










Widerrufsbelehrung:

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung über das Online-Formular den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an

Kanzlei Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Fax: 0221 - 801 37206

E-Mail: rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de

Der Widerruf muß keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. 


 
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