|
In
vielen Fällen benötigen Sie eine schnelle, kompetente
aber
auch preiswerte Antwort auf eine juristische Fragestellung.
Ein persönliches Gespräch ist dazu nicht immer
erforderlich.
Sie
können deshalb über das unten stehende
Formular eine Rechtsberatung zum
Pauschalpreis von € 49 (inkl. MwSt)
erhalten.
Sollten
Sie
eine Online-Beratung
zu diesem Pauschalpreis wünschen, füllen Sie bitte
das
nachstehende Formular
vollständig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe
der Telefonnummer ist optional, falls
Sie einen Rückruf wünschen.
Durch
Klicken
auf das Feld "Senden"
wird Ihre
Anfrage umgehend an Rechtsanwalt Schwartmann weitergeleitet. Eine
Antwort erhalten Sie dann in
der Regel binnen 24 Stunden.
Das
Beratungsverhältnis kommt mit einer Beantwortung der
Anfrage zustande. Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
steht es frei, das
Mandat abzulehnen und eine Anfrage nicht zu beantworten, wenn dazu
weitere Informationen notwendig sind bzw. der Umfang der Frage eine
Beantwortung für den Pauschalpreis nicht
zuläßt.
Hinweis:
Sollte Ihr Anliegen einen drohenden Fristablauf betreffen, kontaktieren
Sie die Kanzlei bitte zusätzlich bzw. alternativ
telefonisch. Unterlagen können Sie jederzeit
unter 0221 - 801 37206 auch per Telefax zukommen lassen.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular
den erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str.
45
50739
Köln
Fax: 0221 -
801 37206
E-Mail:
rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de
Der
Widerruf muß keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein
Widerrufsrecht
ausgeübt hat. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
|