Die
Schritte zum Mahnbescheid:
- Füllen
Sie bitte das nachstehende
Online-Formular
vollständig und sorgfältig
aus. Pflichtfelder sind mit ~
markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls
Sie einen Rückruf wünschen.
- Danach geht
Ihnen binnen 24 Stunden eine
Mandatsbestätigung
mit vorläufiger Kostennote sowie eine Vollmacht per E-Mail zu.
- Der Mahnbescheid
wird umgehend beim
zuständigen
Mahngericht beantragt, sobald
die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die Vollmacht
vorliegt. Zu Ihrer Sicherheit können Sie der mir mit der
Vollmacht
außerdem noch Kopien
von
Verträgen und Korrespondenz einreichen.
- Sobald der
Mahnbescheid erlassen ist, werden
Sie umgehend informiert.
- Die Kanzlei
überwacht den
Zahlungseingang und
betreibt
das Mahnverfahren
bis
zur Durchsetzung der Forderung ggf. im Wege der Zwangsvollstreckung
weiter.
- Sobald die
Zahlung der Forderung eingeht, wird
der Betrag auf ein von Ihnen angegebenes Konto überwiesen.
- Legt der
Schuldner Widerspruch gegen den
Mahnbescheid
oder Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird die Forderung
im streitigen Verfahren weiterbetrieben, sofern Sie die Kanzlei damit
beauftragen.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular
den erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str.
45
50739
Köln
Fax: 0221 -
801 37206
E-Mail:
rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de
Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein
Widerrufsrecht
ausgeübt hat. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. |