Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Profil

Die Kanzlei ist überwiegend zivilrechtlich ausgerichtet und berät Privatpersonen und klein- und mittelständische Unternehmen kompetent und schnell in ihren rechtlichen Belangen.  

Der Schwerpunkt der Kanzlei liegt im Miet- und Pachtrecht, im Familienrecht und im Internetrecht mit all seinen Facetten.  In diesen Rechtsgebieten publiziert Rechtsanwalt Schwartmann auch regelmäßig.

Natürlich steht er Ihnen aber auch in allgemeinen Rechtsfragen gerne beratend zur Seite.

Unser Anspruch ist es, Ihnen eine schnelle, aber fundierte juristische Beratung und Betreuung zu bieten - selbstverständlich zu einem fairen Preis.

Neben dem Angebot der Online-Beratung können Sie jederzeit auch gerne einen persönlichen Beratungstermin vereinbaren - bei Bedarf auch gerne auch in den Abendstunden oder am Wochenende.

Sollte die außergerichtliche Vertretung nicht zum gewünschten Ziel führen, vertritt Rechtsanwalt Schwartmann Ihre Interessen kompetent auch vor Gericht.


Rechtsschutzversichert?


Wenn Sie rechtschutzversichert sind und der Streitfall dem Versicherungsschutz unterfällt, wird Ihr Rechtsschutzversicherer die Kosten für anwaltliche und gerichtliche Hilfe tragen. Insbesondere in Verkehrsrechts- oder Mietrechtsangelegenheiten reduziert sich somit das Kostenrisiko in Regel auf den  ggf. bestehenden Selbstbehalt.

Wir prüfen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eintrittspflichtig ist und holen für Sie umgehend die Deckungszusage ein.

Durch die Einbindung in drebis erfolgt jegliche Korrespondenz mit Ihrer Rechtsschutzversicherung in kürzester Zeit.

Diese Leistung, die grundsätzlich eine eigene kostenpflichtige Angelegenheit darstellt, erbringen wir für Sie als kostenlose Zusatzleistung - Sie müssen sich als rechtsschutzversicherter Mandant also nicht um die zeitaufwendige Korrespondenz mit der Versicherung kümmern.

Teilen Sie uns bei Mandatserteilung einfach nur den Namen Ihrer Versicherung und Ihre Versicherungsvertragsnummer mit - den Rest erledigen wir.


 








Beratungsfelder

Miet- und Immobilienrecht

Seit 1998 ist Rechtsanwalt Schwartmann auf dem Gebiet des Miet-, Pacht- und Immobilienrechtes tätig. 

Dazu gehört sowohl die Beratung und Vertretung von Mietern/Pächtern und privaten und gewerblichen Vermietern/Verpächtern in allen miet- und immobilienrechtlichen Belangen, als auch die Beratung von Maklern und ihren Kunden.

Internet-Recht ( E-Commerce, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht)

Rechtsanwalt Schwartmann berät Sie in allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Internetplattformen (z.B. eBay) und der rechtssicheren Erstellung und Gestaltung von E-Commerce-Angeboten (z. B. Ebay oder Webshop-AGB).

In letzter Zeit häufen sich zudem Anfragen über die Berechtigung von Konto- oder Auszahlungssperren von Ebay oder Paypal, die oft existenzbedrohend sein können. Rechtsanwalt Schwartmann berät und vertritt Sie auch in diesen Angelegenheiten.

Bitte beachten Sie dazu auch die hier verlinkten Hinweise.

Rechtsanwalt Schwartmann berät und vertritt Sie auch in Abmahnangelegenheiten bei markenrechtlichen, urheberrechtlichen oder wettbewerbsrechtlichen Verstößen. 

Filesharing-Abmahnungen bekannter Kanzleien (z. B. Waldorf Frommer, München oder Rasch, Hamburg) sind hier aufgrund entsprechender Vertretung zahlreicher abgemahnter Mandanten selbstverständlich nicht unbekannt . 

Rechtsanwalt Schwartmann überprüft diese Abmahnungen auf ihre Berechtigung hin und berät Sie im Hinblick auf mögliche Verteidigungsstrategien. 

Auch wenn eine Abmahnung berechtigt ist, gelingt oft eine Reduzierung der zumeist überhöhten Kosten.

Gerade bei Abmahnungen ist aber schneller anwaltlicher Rat von Nöten, da hier in der Regel sehr kurze Fristen gesetzt werden., die unbedingt beachtet werden müssen, da andernfalls empfindliche Rechtsnachteile drohen.

Sie können die Kanzlei deshalb auch über die Hotline 0170-3805395 stets erreichen und uns Unterlagen jederzeit per Fax (0221-3559206) oder E-Mail zukommen lassen.

Bitte beachten Sie die allgemeinen Hinweise, was Sie bei einer Abmahnung unbedingt beachten sollten.

Familienrecht

Zum weiteren Tätigkeitsspektrum der Kanzlei gehört die Vertretung in familienrechtlichen Angelegenheiten, z.B. Ehescheidungen, Unterhaltsregelungen und Sorgerechtsstreitigkeiten. Das Angebot richtet sich dabei natürlich auch an gleichgeschlechtliche Lebenspartner.

Über die Webseite scheidungs-auftrag.de bietet Rechtsanwalt Schwartmann die Möglichkeit, ihm unkompliziert die notwendigen Angaben zur Einreichung eines Scheidungsantrages zukommen zu lassen.

 Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht

Die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen gehört  zum ergänzenden Angebot der Kanzlei, wie auch die Vertretung im Bußgeldverfahren beim Vorwurf von Verkehrsordnungswidrigkeiten. 

Wir vertreten Sie natürlich auch in allgemeinen zivilrechtlichen Angelegenheiten und bei der Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen (Inkasso).



 
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