BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
Der BGH hat heute (Urteil vom 9. Juli 2008 – VIII ZR 181/07) darüber entschieden, daß Vermieter nicht berechtigt sind, von ihrem Mieter einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn die im Mietvertrag enthaltene Regelung zu Schönheitsreparaturen unwirksam ist: Aus der Pressemitteilung des BGH vom 09.07.2008: […] Nach § 558 Abs. 1 Satz 1 […]Weiterlesen …
BGH: Kein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel was last modified: Juli 9th, 2018 by