"AGB" des Amtsgerichts Herne

"AGB" des Amtsgerichts Herne

2 Comments

Aus einer Verfügung des Amtsgericht Herne:

Hinweise zur Vereinfachung des Verfahrens:

1. Die Versäumung richterlicher Fristen um weniger als 3 Werktage bleibt ohne Folgen, wenn die Partei darauf verzichtet, ihre Schriftsätze dem Gericht per Fax oder vorab per Fax zuzuleiten.
2. Rechtzeitig eingegangene Anträge auf stillschweigende Verlängerung richterlicher Fristen gelten als genehmigt, wenn ihnen nicht unmittelbar widersprochen wird.

Das Gericht möchte also von Faxen verschont bleiben und gewährt deshalb von vornherein einen „cum tempore“-Zuschlag auf seine Fristen.

Vorbildlich.

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"AGB" des Amtsgerichts Herne was last modified: September 16th, 2017 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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2 comments on “"AGB" des Amtsgerichts Herne

  1. 11. September 2008 at 13:18

    Wie wäre es mit der Anschaffung eines leistungsstärkeren Faxgerätes ?

    Schließlich kostet auch der Ausdruck und das versenden der lex Herne Geld. Zudem muss das Gericht nach Aufhebung des Lokalisationsprinzip zunehmend mit auswärtigen Anwälten rechnen, die diesen nützlichen Beitrag noch nicht gelesen haben.

    Die Handhabung mag sinnvoll sein, dennoch betrachte ich gerichtliche Sonderwege grundsätzlich kritisch.

    Reply
  2. 11. September 2008 at 15:58

    macht das LG Osnabrück auch.

    Hat auch bestenfalls sekundär mit Kosten zu tun, primär ist eher ein „Schlankhalten“ der Akte bezweckt 🙂

    Reply

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