Berliner Räumung: Keine Vernichtung des Pfandes zulässig!
Lässt ein Vermieter von Wohnraum eine Zwangsräumung nach “Berliner Modell” durchführen, wird lediglich der Mieter “vor die Tür gesetzt” und durch den Gerichtsvollzieher ein neues Schloss eingebaut. Das Mobiliar des Mieters und sämtlicher Hausrat verbleiben in der Wohnung. Der Vermieter übt daran ein Vermieterpfandrecht aus und kann das Pfandgut der Verwertung zuführen. In Ludwigsburg wollte […]Weiterlesen …