Filesharing: Keine Haftung der Eltern für minderjähriges Kind bei ausreichender Belehrung!
Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs musste sich heute am 15.11.2012 mit der Frage befassen, ob Eltern als Anschlussinhaber für Urheberrechtsverletzung haften, die ihr minderjähriges Kind begangen hat. In dem der Klage zugrundeliegenden Fall hatten vier Unternehmen der Musikindustrie die Eltern abmahnen lassen und auf Schadensersatz in Anspruch genommen, nachdem ihr 13-jähriger Sohn über das Filesharing-Programm […]Weiterlesen …