OLG Köln: Zur Aktivlegitimation bei Behauptung einer Vielzahl von Urheberrechtsverletzungen
Nach einem Beschluss des OLG Köln vom 15.1.2013 (Az.: 6 W 12/13) reicht es für die Aktivlegitimation klagender Rechteinhaber, die auf Erstattung außergerichtlicher Abmahnkosten klagen, nicht mehr aus, wenn die Urheberrechtsverletzung an einer “Vielzahl” von Werken behauptet wird, aber lediglich für einige wenige Werke entsprechend glaubhaft gemacht wird. Die Glaubhaftmachung der Rechteinhaberschaft muss sich danach […]Weiterlesen …