Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!

Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!

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Vor dem Amtsgericht Düsseldorf unterlag heute erneut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH durch Versäumnisurteil. Sie muss nun 569,08 EUR plus Zinsen an den Kläger zurückzahlen, der erst nach Unterschrift auf das übersendete Standardformular und Zahlung der folgenden Rechnung erfahren hatte, dass er dazu gar nicht verpflichtet gewesen war, weil zwischen ihm und der GWE kein Vertrag zustandegekommen war.

Der Kläger war nämlich durch das amtlich aussehende Formular getäuscht worden und hatte, wie es vielen Gewerbetreibenden passiert, das Formular mit seiner Unterschrift versehen an die GWE zurückgesandt. Prompt flatterte ihm dann die Rechnung über den stattlichen Betrag von 569,08 EUR ins Haus. Mit anwaltlicher Beratung und Vertretung focht der Kläger aber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und forderte sein Geld zurück.

Als die GWE darauf nicht antwortete, erhob der Getäuschte Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf.

Die GWE verteidigte sich nicht und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Dieses wird rechtskräftig, sofern ein Einspruch dagegen eingelegt wird, was erfahrungsgemäß aber nicht passieren wird.

Hinweis:

Wer im guten Glauben, dass er sich durch seine Unterschrift zur Zahlung an die Gewerbeauskunft-Zentrale verpflichtet hat, gutes Geld an die GWE überwiesen hat, sollte anwaltlich prüfen lassen, ob eine Rückforderung der Zahlung erfolgsversprechend ist. Die heutige Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat nämlich wieder einmal gezeigt, dass die GWE lieber ein Versäumnisurteil kassiert, als eine streitige und gut begründete Entscheidung zu riskieren. Es gibt also für Betroffene keinen Grund „in den saueren Apfel zu beißen.“

Betroffene erreichen mich unter der Rufnummer 0221 64009611.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen! was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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6 comments on “Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!

  1. 19. Januar 2014 at 10:03

    Die Sauerei geht 2014 weiter, GWE hat keine Skrupel erneut Briefe in 2014 zu versenden. Alle die betroffen sind, bitte darauf gefasst machen und nicht antworten bzw. Zahlung tätigen.

    Reply
    • 6. März 2014 at 21:08

      Hallo, ich war leider soo Dumm und habe im 03.13 bezahlt. Jetzt habe ich natürlich 2 Rate bekommen. Aber jetzt will ich auf keinen fall zahlen…

      Reply
      • 16. Oktober 2014 at 16:27

        das war eine Falle oder die haben mürbe gemacht mit solchen Drohbriefen

        Reply
  2. 11. September 2014 at 18:06

    mein Sohn ist auch 2012 in den Fettnapf getreten und hat sich durch die GWE abzocken lassen und hat den Verbrechern finanzielle Beihilfe gezahlt,es wurde gekündigt und lt.GWE sollten keine weiteren Forderungen geltend gemacht werden ,trotzdem wird mein Sohn mit Mahnsschreiben und Zahlungsaufforderungen bombardiert,warum wird von staatlicher Seite nichts dagegen unternommen.

    Reply
    • 16. Oktober 2014 at 16:22

      mach eine Anzeige Staatsanwaltschaft Düsseldorf,was ich auch gemacht habe

      Reply
  3. 16. Oktober 2014 at 16:18

    Anzeig erstatten bei Staatsanwaltschaft Düsseldorf Abt Wirtschaftskrimminalität.Sonst werde diesen V…. niemahls das Handwerk gelegt

    Reply

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