AG München: Bedenken gegen Abmahnkosten
In einem von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Sony Music Entertainment Germany GmbH angestrengten Klageverfahren wegen angeblichen Filesharings hat das Gericht nun einen in meinen Augen bemerkenswerten Hinweisbeschluss erlassen, in dem es sich mit der Forderung der Klägerin auf Erstattung der geltend gemachten Abmahnkosten befasst: Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Unterlassungserklärung schuldet auch der Anschlussinhaber, […]Weiterlesen …