BtM-Anklage: Waschmittel statt Drogen!
Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) Mein Mandant wurde vor dem Amtsgericht Köln angeklagt “Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Vergehen des Besitzes von Betäubungsmitteln nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § […]Weiterlesen …