24 Stunden Blitz-Marathon: Was tun?
0 CommentsDie Polizei in Nordrhein-Westfalen wird vom 10.02.2012 6:00 Uhr bis zum 11.02.2012 6:00 Uhr im ganzen Land intensive Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Die Kassen der Kommunen und des Landes sind schließlich leer. Dieser Großkampftag staatlicher Wegelagerei firmiert unter dem Namen „24h Blitz-Marathon“ und wird vom Landesinnenministerium sogar im Netz beworben.
Immerhin sind die Freunde und Helfer in Blau so freundlich, die Standorte, an denen geblitzt wird, zu verraten: In Köln droht zum Beispiel an mehr als zwei Dutzend Stellen ein teures Erinnerungsfoto. Und dankenswerterweise verfügen vernünftige Navigationsgeräte und Smartphones über Blitzerwarner, die davor schützen, am Ende des Tages mit erhöhtem Punktekonto in Flensburg und leerer Brieftasche nach Hause zu kommen.
Aber Vorsicht: Während der Fahrt dürfen Blitzerwarner nicht verwendet werden. Denn § 23 Abs. 1b StVO verbietet dem Fahrzeugführer, „ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).“ Betriebsbereit ist ein Gerät dabei bereits, wenn die Software installiert ist und mit wenigen Handgriffen aktiviert werden kann. Die Vorschrift betrifft auch die bereits erwähnten Navigationsgeräte mit Radarwarnern oder Smartphones mit Blitzer-App. Betroffene Empfänger eines Bußgeldbescheides dürfen sich auf 4 Punkte in Flensburg und ein Bußgeld von 75 EUR einrichten.
Nicht verboten ist es aber, sich vor Fahrtbeginn über Blitzer auf der geplanten Strecke zu informieren.
Und nicht verboten ist es natürlich, sich einfach an die jeweiligen Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten, auch wenn sie oft unverständlich sind.