Abmahnung wegen Filesharing – Anwaltliche Vertretung bundesweit
Seit 2004 verteidige ich regelmäßig Mandanten, die wegen angeblichen Filesharings abgemahnt wurden. Die Abmahnungen wegen Filesharing und die Forderungen der Kanzleien Waldorf Frommer, rka, Daniel Sebastian, Rasch, WeSaveYourCopyrights, Nimrod und FAREDS sind mir bestens bekannt. Aktuell vertrete ich besonders zahlreiche Mandanten, die eine Abmahnung, einen Mahnbescheid und jetzt eine Klage der Kanzlei rka in Hamburg für die Firma Koch Media AG erhalten haben. Dort geht es in der Regel um das unerlaubte Verbreiten von Spielen wie Dead Island‚ Saints Row IV oder Metro Last Light.
In zahlreichen gerichtlichen Verfahren im Urheberrecht konnte ich den Abgemahnten schon erfolgreich helfen, sich gegen unberechtigte oder überhöhte Zahlungsforderungen der Abmahner zur Wehr zu setzen und sich gegen die Abmahnung zu verteidigen.
Verteidigung gegen Abmahnung
Wenn Sie von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten haben, weil man Ihnen einen Verstoß gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder eine Urheberrechtsverletzung vorwirft, reagieren Sie bitte nicht unüberlegt, sondern holen umgehend anwaltlichen Rat ein.
Ich kenne die aktuelle Rechtsprechung zum Urheberrecht und kann Ihnen erklären, auf was es nun ankommt und sie Sie am besten außergerichtlich vorgehen sollten. Nicht immer sollten Sie der Gegenseite eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten und die Abmahnkosten übernehmen. Die Reaktion auf eine Abmahnung sollte wohlüberlegt sein. Ist die Abmahnung berechtigt, können die geltend gemachten Kosten trotzdem überhöht sein, weil der Gegenstandswert zu hoch angesetzt wurde.
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und wurden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, senden Sie mir bitte das Abmahnschreiben und die weitere Korrespondenz. Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, ob ein Schutzrecht des Abmahners betroffen ist, die Schwere des Verstoßes, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Besteht kein Unterlassungsanspruch, ist die Abmahnung unberechtigt.
Insbesondere im Filesharing ist die anwaltliche Verteidigungsstrategie zur Vermeidung von Gerichtsverfahren entscheidend.
Übrigens: In meinem Blog habe ich bereits Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt:
Dort finden Sie auch zahlreiche Beiträge zu Abmahnungen von rka, Daniel Sebastian, Waldorf Frommer und anderen Kanzleien und zu von mir geführten Verfahren.
Was Sie zudem konkret beachten sollten, erkläre ich Ihnen auch in diesem Video von 2012, das leider auch heute nichts von seiner Aktualität verloren hat:
Ich vertrete Sie bundesweit gegen den Abmahnenden. Die Verteidigung gegen Abmahnungen verursacht in der Regel keine hohen Anwaltskosten. Gegen eine Abmahnung wegen Filesharing verteidige ich Sie außergerichtlich zum Pauschalpreis. Sprechen Sie mich bitte einfach darauf an.