beA: Eingang einer Nachricht
1 CommentMittlerweile sollten alle Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erreichbar sein. Damit man keine eingehende Nachricht verpaßt, kann man sich eine E-Mail-Benachrichtigung einrichten und erhält dann beim Eingang einer neuen Nachricht eine Info mit folgendem Inhalt:
Man erfährt also nur, daß eine Nachricht eingegangen ist, aber nicht von wem. Um das zu erfahren, muß die Nachricht also abgerufen und gelesen werden.
Das ist ärgerlich, denn die Wichtigkeit einer Nachricht läßt sich so natürlich nicht einschätzen. Bisher habe ich lediglich vereinzelte beA-Nachrichten von Kollegen oder von der Kammer erhalten, die nicht besonders dringlich waren, die ich aber gleichwohl sofort abrufen mußte, um genau das zu erfahren.
Daß es auch anders geht, zeigt das EGVP. Dort erfährt man per E-Mail sofort den Absender einer eingegangenen EGVP-Nachricht und muß sich dann keine Gedanken machen, daß es mal wieder nur eine Nachricht von der Kammer ist.
Wieso ist diese sinnvolle Information nicht auch bei beA möglich?