BtM-Anklage: Waschmittel statt Drogen ergibt Freispruch
0 CommentsAnklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln (BtM)
Mein Mandant wurde vor dem Amtsgericht Köln angeklagt „Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Vergehen des Besitzes von Betäubungsmitteln nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG“
Wie kam es dazu? Ende August 2018 wurde mein Mandant von der Polizei nach, die wegen eines Randalierers vor Ort war, in einer Kölner Bar kontrolliert. „Unter der Nase des Beschuldigten konnte eine weiße Substanz in Pulverform (augenscheinlich BtM) festgestellt werden. Der Beschuldigte wurde durchsucht. […] Im Rahmen der Durchsuchung konnten in einer Zigarettenschachtel sowie in der Geldbörse des Beschuldigten jeweils ein Plastiktütchen mit weißer Substanz (augenscheinlich BTM) aufgefunden werden.“
Das gefundene Pulver wurde als „2,48 g Amphetamin in 2 DVT“ asserviert.
Waschmittel
In der Hauptverhandlung im März ließ sich mein Mandant dann wie folgt zum Tatvorwurf ein: „Das waren keine BtM. Das war Waschpulver. Ich war nachmittags noch im Waschsalon.“ Eine solche Ausrede sollte man natürlich bringen, wenn man sich sicher ist, dass das gefundene Pulver tatsächlich kein Betäubungsmittel ist. Der Richter war daher nicht amüsiert. Da aber nicht der Angeklagte seine Unschuld sondern der anklagende Staat seine Schuld beweisen muss, ordnete der Richter einen Drogen-Schnelltest an. Denn ein solcher fand sich nicht in der Akte.
Ende Mai rief mich dann der Richter an. Das Ergebnis des Schnelltests läge vor. Was immer das auch für ein Pulver gewesen sei, das mein Mandant in seinem Portemonnaie bei sich geführt habe: ein illegales Betäubungsmittel sei es jedenfalls nicht gewesen. Weshalb man also geglaubt habe, Amphetamin bei meinem Mandanten gefunden zu haben, sei nicht nachvollziehbar.
Freispruch
In dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung beantragte daraufhin die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die einzig mögliche Rechtsfolge: Freispruch. Dem schloss ich mich natürlich an und mein Mandant wurde vom Vorwurf des BtM-Besitzes auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.
Der Staat hätte sich das ganze Verfahren ersparen können, wäre sofort ein Schnelltest durchgeführt worden.