Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Die Rechnungen sind da

Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Die Rechnungen sind da

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Abofalle der Datenschutzauskunft-Zentrale

Vor einiger Zeit habe ich über die unseriösen Praktiken der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) berichtet. Diese hat bekanntlich amtlich aussehende Faxe an Unternehmer verschickt, um den Empfängern unter dem Vorwand, vermeintliche datenschutzrechtliche Angaben einzuholen, einen Abo-Vertrag anzudrehen. Das ergab sich aber erst aus dem Kleingedruckten, was viele Empfänger erst zu spät bemerkt haben – nämlich nachdem sie das Formular der DAZ ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet hatten.

Gegen die Hinterleute dieses Schreibens wird mittlerweile polizeilich ermittelt.

Rechnung über 498,- EUR

Dennoch verschickt die Datenschutzauskunft-Zentrale aber nun ihre Rechnungen und verlangt dabei 498,- EUR von den Empfängern für den vereinbarten „Basisdatenschutz“. Es wird ein Leistungszeitraum vom 1.10.2018 bis 30.09.2019 angegeben – der Vertrag wurde über drei Jahre geschlossen, sodass die nächsten beiden Rechnungen ebenfalls kommen werden.

Als Zahlungsziel werden 10 Tage eingeräumt.

Rechnung DAZ

Zahlen Sie nicht!

Wer den geforderten Betrag zahlt, wird ihn kaum wiedersehen, denn die Firma hat ihren Sitz in Malta. Eine Rückforderung und gerichtliche Durchsetzung nebst Zwangsvollstreckung wird daher Kosten verursachen, die über dem streitigen Rechnungsbetrag liegen werden. Ob die Firma dann nicht auch längst pleite ist, steht dann auf einem weiteren Blatt.

Deshalb kann der dringende Rat nur lauten: Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Widersprechen Sie stattdessen der Forderung und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an.

Gerne stehe ich Ihnen dabei helfend zur Seite und führe für Sie die Korrespondenz mit der Datenschutzauskunft-Zentrale.

Die Vertretung Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an. Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte.

 

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Die Rechnungen sind da was last modified: Dezember 20th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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