DS-GVO: Online-Beschwerde in Bavaria

DS-GVO: Online-Beschwerde in Bavaria

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Anwendung der DS-GVO am 25.05.2018

Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt derzeit für hektische Betriebsamkeit allerorts. Wer ihre peniblen Vorgaben nicht bis zum 25.05.2018 erfüllt, muss mit teuren Bußgeldern rechnen. Wer davon trotz entsprechender Berichterstattung noch nichts mitbekommen hat, mag sich an geeigneter Stelle in die Problematik einlesen.

Online-Beschwerde-Formular

Damit sich ganz besonders im Süden der Republik auch jeder an die Vorgaben des EU-Datenschutz hält, hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzrecht etwas ganz besonders Feines ausgedacht. Nämlich ein Online-Beschwerde-Formular mit dem jeder, der in Bayern einen Datenschutzverstoß feststellt, dies auch direkt online denunzieren anzeigen kann.

HTTPS-Check

Ganz besonderen Wert scheint man in Bayern auf die nach der DS-GVO gebotene SSL-Verschlüsselung von Webseiten zu legen, denn man bietet auch einen HTTPS-Check an.

Dort kann man

  • Webseiten von bayerischen Unternehmen, Vereinen und Verbänden
  • Webseiten mit gültigem Impressum
  • Webseiten die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. jegliche Nutzereingabe zulassen (Kontaktformular, Login, Suchfeld, Unterlagen hochladen, …)

auf die Gültigkeit oder das Vorhandensein eines SSL-Zertifikates hin überprüfen lassen.

Anordnung und Bußgeld drohen

Dazu schreibt das Landesamt:

Alle Unternehmen, deren Webseiten von uns überprüft wurden, erhalten einen kurzen automatisch generierten Prüfbericht. Soweit die Webseiten über eine ausreichende Verschlüsselung verfügen, wird dies entsprechend schriftlich bestätigt. Sollten jedoch Mängel durch die Prüfung erkannt werden, so werden diese dem Betreiber mit der Aufforderung mitgeteilt, innerhalb einer Frist die erforderlichen Maßnahmen zur Verschlüsselung umzusetzen. Sofern Betreiber von Webseiten ohne ausreichende Begründung der Verpflichtung, eine angemessene Verschlüsselung vorzusehen, nicht nachkommen, wird das BayLDA durch eine entsprechende Anordnung die Betreiber verpflichten, die Verschlüsselung zu implementieren und, falls dieser Anordnung nicht nachgekommen wird, gegebenenfalls ergänzend einen Bußgeldbescheid gegen den Verantwortlichen erlassen.

Wer also bislang gezögert hat, seine Webseite, die in die oben genannte Kategorie fällt, auf HTTPS umzustellen, sollte dies schleunigst nachholen, will er keine behördliche Anordnung riskieren.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
DS-GVO: Online-Beschwerde in Bavaria was last modified: Mai 4th, 2018 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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