Eingestellt
1 CommentDie Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin ‘gem. § 153 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts’ eingestellt. So weit, so gut.
Seltsam ist allerdings, daß die Einstellungsverfügung als Tatvorwurf “Betrug” angibt, während das Ermittlungsverfahren auf einer angeblichen Verletzung des Tierschutzgesetzes wegen nicht artgerechter Haltung beruhte. Ein wie auch immer gearteter Betrug war nie Gegenstand der staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Jedenfalls nicht bis zur diesseitigen Akteneinsichtnahme und Abgabe der Einlassung.
Ob § 263 StGB oder § 17 TierschG: Die Mandantin wird sich jedenfalls freuen. Eingestellt ist eingestellt.
Tags: Einstellung, § 153 StPO, Ermittlungsverfahren
BV
War der Anzeige denn vielleicht irgendwas in diese Richtung zu entnehmen? Das wird dann oft zunächst eingetragen und später nicht mehr geändert.