ERV macht Spaß!

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Kein beA – was nun?

Zum 01.01.2018 sollten bekanntlich alle in Deutschland zugelassenen Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erreichbar sein. Daraus wurde bekanntlich nichts. Trotzdem sind seit dem 01.01.2018 endlich auch alle ordentlichen Gerichte in Deutschland elektronisch erreichbar. Und der Ausfall des beA bedeutet nicht, dass wir Anwälte nun auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verzichten müssen – im Gegenteil. Es stehen schließlich Alternativen bereit, die den Workflow des Anwalts erheblich vereinfachen, wenn er sich denn darauf einlässt.

Nach § 174 Abs. 3 ZPO sind Anwälte seit dem 01.01.2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für Zustellungen durch Gerichte zu eröffnen. Das Gesetz (§ 130a Abs. 4 ZPO) benennt dafür drei Möglichkeiten. Aktuell verfügbar ist für Anwälte derzeit nur die DE-Mail. Man kann darüber streiten, ob es sich um eine technisch sichere Übertragungsmöglichkeit handelt, aber der Gesetzgeber hat sie als sicher definiert. “Sicher” bezieht sich dabei übrigens auf die sichere Möglichkeit, den Absender einer DE-Mail zu identifizieren. Deshalb dürfen Gerichte elektronische Zustellungen auch nur an DE-Mail-Postfächer bewirken.

DE-Mail

Ein DE-Mail-Konto ist schnell beantragt. Kunden der Telekom können dies online in 5 Minuten erledigen und müssen sich dann lediglich in einem Telekom-Shop mit Ihrem Ausweis identifizieren lassen. Nach ca. 2 Wochen kommen dann die Zugangsdaten per Post ins Haus und das DE-Mail-Konto kann fortan genutzt werden. Über eingehende DE-Mails kann man sich per E-Mail benachrichtigen lassen, so dass man auch nichts verpasst. Ich habe meine DE-Mail-Adresse seit Jahresbeginn auf dem Briefkopf angegeben und bislang noch keine Nachricht erhalten. Aber ich bin empfangsbereit und habe meiner Verpflichtung aus § 174 Abs. 3 ZPO genüge getan. Arbeitsaufwand: 10 Minuten Beantragung und Einrichtung am PC, 30 Minuten für den Besuch im Telekom-Shop. Das ist auch für vielbeschäftigte Anwälte machbar.

EGVP über Govenikus Communicator

Schriftsätze versende ich freilich nicht über DE-Mail, denn das würde ja Geld kosten. Stattdessen verwende ich dazu EGVP, bzw. den EGVP-Client vom Governikus.

Dazu habe ich mir die Justiz-Edition des Governikus Communicator heruntergeladen und mir dort ein Postfach eingerichtet. Dauer: 2 Minuten. Dann habe ich meine Kanzleisoftware Advoware so konfiguriert, dass ich damit automatisch ausgehende EGVP-Nachrichten erstellen kann. Dauer: 5 Minuten (weil ich die Advoware-Hilfe konsultieren musste). Fertig!

Um Nachrichten über EGVP/Governikus rechtswirksam an Gerichte senden zu können, muss man sie allerdings vorher qualifiziert signieren – damit die Gerichte auch einen Nachweis haben, dass der vermeintliche Absender auch der richtige Absender ist. Advoware kommt aber mit einer Signiersoftware daher (SecSigner) und auch andere Anwaltsprogramme sind damit ausgerüstet. Ansonsten gibt es den SecSigner oder den Governikus-Signer aber auch separat für wenig Geld. Eine Signaturkarte ist ebenfalls schnell beantragt oder liegt in Form der beA-Karte bereits vor.

Nun verschicke ich begeistert meine Schriftsätze fast nur noch per Governikus. Früher musste ich Schriftsätze ausdrucken, in Briefumschäge stecken, eine Briefmarke aufkleben, zum Briefkasten fahren – und 3 Tage später landeten sie dann bei Gericht.

Neuer Workflow durch ERV

Mein neuer Workflow sieht hingegen so aus:

  1. Schriftsatz schreiben und als PDF abspeichern.
  2. Dokument(e) in Advoware signieren und als EGVP-Nachricht an Governikus schicken.
  3. Ausgangsnachricht in Governikus signieren – und automatisch versenden.

Fertig!

image

Ich spare Aufwand (drucken, eintüten, Briefmarken kaufen und aufkleben und zum Briefkasten fahren) und Geld (Papier, Porto). Und meine Schriftsätze liegen sofort bei Gericht vor – Eingangsbestätigung inklusive.

Ein Kollege fragte heute: “Warum soll ich mir eine alternative Technologie zulegen, wenn ich das beA irgendwann dann doch nutzen muss?”

Die Antwort ist einfach: Weil es nur wenig Zeit kostet – aber sehr vieles erleichtert.

Übrigens: Auch wenn beA wieder läuft, darf das EGVP über Governikus weiter genutzt werden.

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
ERV macht Spaß! was last modified: Mai 18th, 2019 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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4 comments on “ERV macht Spaß!

  1. 24. Januar 2018 at 23:54

    Das Registrieren für De-Mail geht sogar noch einfacher: Von den wenigen akkreditierten Anbietern stellt genau einer, nämlich mentana-claimsoft ), die Registrierung In Verbindung mit der eID des neuen Personalausweises zur Verfügung. Dann braucht man nicht mal zur Identifizierung irgendwo vorsprechen.

    Reply
  2. 25. Januar 2018 at 21:56

    Wozu die nochmalige Signierung in Governikus? Die zu verschickenden Dokumente sind doch bereits signiert. Governikus erstellt meines Wissens nach nur eine Container-Signatur, welche nicht mehr zulässig ist seit dem 1.1.18.

    Reply
  3. 25. Januar 2018 at 22:05

    Ok, ich habe das Problem gefunden. Advoware erstellt laut der Hilfe die EGVP-Nachricht mit der Signatur-Anforderung „Qualifizierte Signatur“. Dann verlangt Governikus natürlich eine weitere Signierung. Richtigerweise müsste Advoware die EGVP-Nachricht mit der Anforderung „Ohne Signatur“ erstellen. Denn die zu versendenden Dokumente haben Sie ja bereits signiert, wenn ich Sie richtig verstanden habe.

    Reply
    • 30. Januar 2018 at 14:26

      Das hat Advoware noch nicht geschnallt, dass die Containersignatur überflüssig ist, habe soeben lange mit dem Support gesprochen, die Dame hat überhaupt nicht verstanden wovon ich rede….man müsste in Advoware das Format der EGVP Nachricht ändern können, was aber nicht geht.

      Reply

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