Fachanwalt für Familienrecht: Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht
Das Familienrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete, was sich durch die emotionsgeladenen Konsequenzen aus einer Trennung oder Scheidung erklären lässt; finanzielle Einbußen und eine Umstellung des Alltags sind normalerweise die Folge. Daher ist es mir wichtig, meinen Klienten nicht nur als kompetenten Berater zur Seite zu stehen, sondern sie auch in dieser emotional herausfordernden Situation zu begleiten.
Durch meine Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht lassen sich oft viele Unannehmlichkeiten vermeiden oder Schaden bereits im Vorfeld begrenzen. Da viele Streitigkeiten durch Unkenntnis juristischer Gegebenheiten entstehen, ist es wichtig, den Sachverhalt korrekt einzuschätzen. Als Anwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Schritten der Trennungs- oder Scheidungsphase sowie bei Unterhaltsstreitigkeiten und in Sorgerechtsfragen mit Erfahrung und Beratung zur Seite, von der ersten telefonischen Kontaktaufnahme bis hin zur Gerichtsverhandlung.
Seit fast zwei Jahrzehnten bin ich im Familienrecht tätig und berate und vertrete meine Mandanten in allen familienrechtlichen Fragestellungen.
Standorte: Düren und Köln
In meinen Büros in Düren und Köln stehe ich Mandanten auch kurzfristig jederzeit für Beratungstermine zur Verfügung.
Meine Schwerpunkte im Familienrecht
Trennungsberatung
Nach einer Trennung sorge ich dafür, dass die sich stellenden Probleme und der Konflikt möglichst ohne nervenaufreibende „Schlammschlacht“ und „Rosenkrieg“ einer schnellen und effizienten Lösung zugeführt werden.
Die betroffenen Eheleute sind oft mit der Situation und den zu treffenden Entscheidungen überfordert und sie stellen sich in der Regel die folgenden Fragen:
- Bei wem bleiben die gemeinsamen Kinder?
- Wem steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder zu?
- Was bedeutet nun die „gemeinsame Sorge“ für die Kinder?
- Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt?
- Was passiert mit dem eigenen Vermögen?
- Wann kann die Ehe geschieden werden?
- Ist eine schnelle Scheidung überhaupt empfehlenswert?
- Besteht ein Anspruch auf Unterhalt? In welcher Höhe?
- Was geschieht mit gemeinsamen Schulden?
- Was ist mit der gemeinsamen Wohnung, dem gemeinsamen Eigenheim?
Diese Fragen werden mir als Anwalt im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung häufig gestellt. Ich erläutere die Rechtslage, berate und gebe Antworten auf diese und weitere Fragen.
Dabei geht es also nicht nur um die Scheidung einer Ehe, sondern in diesem Zusammenhang auch um Folgesachen wie:
- Hausratsaufteilungen
- Unterhaltsansprüche
- Ausgleich der Rentenansprüche (= Versorgungsausgleich)
- Güterrecht (Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich)
- Sorgerecht (inklusive Umgangsrechtsfragen)
- Vaterschaftsanerkennung oder -anfechtung
- Adoptionsfragen
- Gewaltschutzanträge
- Zuweisung der Ehewohnung
- Betreuungen und Pflegschaften
Die meisten dieser genannten Punkte können auch unabhängig von einer Ehescheidung Gegenstand einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung werden, wenn sich etwa geschiedene Eltern über Fragen des Kindesunterhalts oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder nicht einig werden.
Gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, sollte im Interesse des Kindeswohls eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil möglichst vermieden werden. Ist das nicht möglich, sorge ich kompetent für eine zügige und sachliche Klärung der offenen Streitfragen vor dem Familiengericht.
Als Fachanwalt für Familienrecht weiß ich, welche rechtlichen Schritte Sie einleiten können – und sollten. Ich berate Sie über die Möglichkeiten eines Ehevertrags und einer Scheidungsfolgenvereinbarung.
Einvernehmliche Scheidung
Eine einvernehmliche Scheidung setzt voraus, dass die Eheleute das sog. Trennungsjahr eingehalten haben – also mindestens ein Jahr getrennt leben.
Sind sich dann beide Ehepartner über die Scheidung einig, reicht es, wenn nur einer von ihnen einen Anwalt beauftragt. Der Ehepartner, welcher dem Scheidungsantrag lediglich zustimmt und keinen eigenen Antrag stellt, muss im Scheidungsverfahren nicht anwaltlich vertreten sein.
Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht also ein einziger Anwalt – und die Kosten werden dann in der Regel intern zwischen den Ehepartnern geteilt.
Diese Vorgehensweise empfiehlt sich deshalb immer dann, wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und alle Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Sorgerecht und Hausratsteilung bereits vor der Einreichung des Scheidungsantrages geregelt wurden. Eine verbindliche Regelung ist in Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.
Es empfiehlt sich schon aus Kostengründen, eine solche Scheidungsfolgenvereinbarung noch während der Trennungszeit zu treffen. Auch dabei helfe ich Ihnen als Scheidungsanwalt gerne.
Vorbereitung der Scheidung
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung biete ich Ihnen die Möglichkeit der Online-Scheidung an: Sie können mich über ein Online-Formular mit der Einleitung des Scheidungsverfahrens beauftragen.
Sollten darüber hinaus noch Fragen zu klären sein, besteht selbstverständlich jederzeit die Möglichkeit einer persönlichen Beratung in meiner Kanzlei oder im Wege eines Telefonates.
Das Ausfüllen des Formulars dauert keine 10 Minuten und die Online-Scheidung ist eingeleitet.
Ihre Anfrage ist kostenlos und unverbindlich. Sie können fehlende Angaben jederzeit nachreichen. Sie gehen noch keine Verpflichtung ein.
Ich halte nach dem Eingang des Formulars selbstverständlich noch telefonisch mit Ihnen Rücksprache, um den weiteren Ablauf des Scheidungsverfahrens mit Ihnen zu besprechen.
Liegen mir alle Informationen vor, reiche ich den Scheidungsantrag ein und begleite Sie als Ihr Scheidungsanwalt zum gerichtlichen Scheidungstermin. Am Ende des Termins zur Scheidung ergeht der Scheidungsbeschluss (früher: Scheidungsurteil). Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist sind Sie rechtskräftig geschieden.
Kostenvoranschlag für Scheidungskosten
Die im Internet anzutreffenden Kostenrechner können natürlich nicht jedes Detail berücksichtigen. Ich sende Ihnen deshalb auf Anfrage vor Einleitung des Scheidungsverfahrens kostenlos einen Kostenvoranschlag für die Durchführung der Scheidung.
Ich teile Ihnen mit, welche Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die Scheidung auf Sie zukommen.
Der Kostenvoranschlag zur Scheidung ist für Sie selbstverständlich kostenlos.
Unterhalt und Kindschaftssachen
Ich stehe Ihnen auch als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung, wenn Sie mit dem anderen Elternteil über die Höhe des zu zahlenden Kindesunterhalts streiten oder gar eigenen Unterhalt nach einer Trennung oder Scheidung geltend machen wollen.
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner getrennt haben, kann Ihnen ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zustehen. Ich prüfe, ob die Voraussetzungen dafür vorliegen und in welcher Höhe ein Unterhaltsanspruch bestehen kann. Dazu ist es zunächst erforderlich, dass der andere Ehepartner zur Auskunft über seine Einkünfte aufgefordert wird.
Die Kenntnis der Einkommensverhältnisse des anderen Ehepartners ist auch erforderlich, wenn Sie nach der Düsseldorfer Tabelle Kindesunterhalt geltend machen möchten.
Ich fordere den Unterhaltsschuldner zur Erteilung der geschuldeten Auskünfte auf und berechne anschließend die Höhe des Unterhaltes.
Wird eine außergerichtliche Auskunft verweigert, setze ich Ihre Rechte gerichtlich durch. Dazu wird in der Regel eine Stufenklage auf Auskunft und Zahlung erforderlich sein.
Häufig wird für eine solche Klage vor dem Familiengericht übrigens Verfahrenskostenhilfe bewilligt, sodass die Verfahrenskosten nicht aus der eigenen (oft leeren) Tasche beglichen werden müssen.
Abänderungsverfahren
Soll der bereits titulierte Unterhalt reduziert oder erhöht werden, prüfe ich, ob die Voraussetzungen für ein Abänderungsverfahren vorliegen (z.B. eine Änderung der Düsseldorfer Tabelle) und vertrete Sie außergerichtlich gegenüber dem Unterhaltsschuldner oder dem Unterhaltsberechtigten – und natürlich gerichtlich vor dem Familiengericht.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Können Sie sich mit dem anderen Elternteil nicht über die Ausübung der elterlichen Sorge einigen oder besteht Streit über das Sorge- und Umgangsrecht, muss eine Entscheidung des Familiengerichts herbeigeführt werden. Das betrifft beispielsweise auch Fälle, in denen ein Elternteil mit den gemeinsamen Kindern weit entfernt umziehen möchte, vielleicht sogar ins Ausland. Aktuell kommt es häufig zu Umgangsfragen im Kontext der Coronapandemie.
Streiten sich die Eltern, muss das Familiengericht zugunsten des Kindes entscheiden. Das Familiengericht muss dann entscheiden, ob diesem Elternteil das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen wird. Dabei hat sich die Entscheidung des Familiengerichts allein am Kindeswohl zu orientieren. Ich vertrete auch in diesem Verfahren Ihre Interessen aufgrund langjähriger Erfahrung zuverlässig und kompetent.
Ihr Ansprechpartner im Familienrecht
Leben die Ehegatten getrennt und möchten sich scheiden lassen, ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt mit Erfahrung im Familienrecht empfehlenswert. Es besteht häufig Beratungsbedarf über die rechtlichen Folgen einer Scheidung, der Geltendmachung von Unterhalt und Streit über das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder.
Ich berate Mandanten in allen Fragen kompetent und biete eine effiziente juristische Vertretung durch meine Kanzlei. Die außergerichtliche Lösung eines juristischen Konflikts mit Einfühlungsvermögen für die belastende Situation des Mandanten nach einer Trennung ist dabei stets vorrangig. So konnte ich bereits vielen Paaren und Familien erfolgreich mit meiner Expertise helfen.