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Praxistipps und Handlungsempfehlungen. - [Kein fristloses Kündigungsrecht bei Nichtstellung einer Bankbürgschaft als Mietsicherheit](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bankbuergschaft/): BGH: Keine fristlose Kündigung bei Verzug mit Bankbürgschaft als Mietsicherheit. Was Vermieter und Mieter jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier. - [Gesundheitliche Härte bei Eigenbedarf](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haertebeieigenbedarf/): BGH: Auch Stellungnahmen von Psychotherapeuten können Härte bei Eigenbedarfskündigung belegen. Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen. - [Verzicht auf Versorgungsausgleich: Nicht ohne Anwalt](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/versorgungsausgleich-verzicht/): OLG Karlsruhe: Ohne eigenen Anwalt ist beim Versorgungsausgleich keine abweichende Vereinbarung im Scheidungstermin wirksam. Das sollten Sie wissen! - [Scheidungskosten 2025: Was Sie wissen müssen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidungskosten/): Scheidungskosten 2025: Erfahren Sie alles zu Anwalts- und Gerichtskosten, Versorgungsausgleich, Immobilien & Verfahrenskostenhilfe. - [Keine Kostenerstattung bei formell unwirksamer Kündigung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-kostenerstattung-bei-formell-unwirksamer-kuendigung/): Keine Kostenerstattung bei Zurückweisung einer unwirksamen Kündigung - [Hundehaltung in der Mietwohnung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hundehaltung/): Die Haltung von 4 Dackeln in einem Einfamilienhaus stellt keine vertragswidrige Nutzung der Mietsache dar. - [Versöhnung der Eheleute im Scheidungsverfahren](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/versoehnung/): Sie haben die Scheidung beantragt und möchten einen Versöhnungsversuch starten? Dann können Sie das Scheidungsverfahren ruhen lassen. - [Fachanwalt für Familienrecht in Düren und Köln](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-fuer-familienrecht-in-dueren-und-koeln/): Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir am 07. Dezember 2023 gestattet, mich Fachanwalt für Familienrecht zu nennen. Als solcher stehe ich... - [Wie lange dauert eine Räumungsklage?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dauer-einer-raeumungsklage/): Erfahren Sie, wie lange eine Räumungsklage dauert, wenn ein Mieter nach Kündigung nicht auszieht. Einblick in den Prozess und mögliche Zeitspannen. - [Kündigung per beA in Klageschrift](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung-per-bea/): Eine per beA in der Klageschrift erklärte Kündigung genügt nicht der Schriftform und ist nicht wirksam. - [Meine Kosten: RVG und Beratungshilfe](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beratungshilfe/): Beratungshilfe muss von dem Ratsuchenden selbst beantragt werden. Als Rechtsanwalt bin ich nicht dazu verpflichtet, diesen Antrag zu stellen. - [Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrags](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-gegen-kuendigung/): Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrags wegen unzumutbarer Härte beim Mieter führt zu Interessenabwägung und Mietverhältnisfortsetzung. - [Schimmel in der Mietwohnung: Welche Rechte und Pflichten haben Mieter bei Schimmelbefall?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schimmel-in-der-wohnung/): Schimmel in der Mietwohnung führt oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall möglich? Wer muss ihn beseitigen? - [Anwalt gesucht: Wie finde ich den richtigen Anwalt für mich?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anwalt-gesucht/): Rechtsanwalt in der Nähe gesucht: Wie finde ich den passenden Anwalt für mich? Ich gebe Ihnen Tipps für eine fundierte Entscheidung. - [Fachanwalt für Mietrecht in Köln](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-mietrecht-in-koeln/): Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ✅ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ✅ Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln ☎ 0221 98657208 - [Fachanwalt für Mietrecht: Jetzt auch in Düren!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-mietrecht-in-dueren/): Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ✅ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ✅ Wirteltorplatz 11, 52349 Düren ☎ 02421 3884576 - [Klage auf künftige Räumung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klage-auf-kuenftige-raeumung/): Klage auf künftige Räumung, wenn der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht herausgeben will. - [Mahnbescheid oder Klage?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mahnbescheid-oder-klage/): Forderungen müssen nicht immer im Klageverfahren geltend gemacht werden. Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren ist oft schneller. - [Düsseldorfer Tabelle 2023](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unterhalt-kinder/): Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 bringt höheren Mindestunterhalt für Trennungskinder. Dies ändert sich 2023 bei der Zahlung von Unterhalt. - [Mietrückstand: Wann droht eine fristlose Kündigung?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fristlose-kuendigung-durch-vermieter/): Droht fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters? Möglichkeiten für Vermieter und Mieter bei Mietrückstand. - [Räumungsklage: Wie lange dauert das Verfahren?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage-wie-lange-dauert-das-verfahren/): Wie lange dauert eine Räimungsklage bis zur Zwangsräumung und welche Alternativen gibt es, wenn der Mieter nicht auszieht? - [Fachanwaltslehrgang Familienrecht erfolgreich absolviert](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwaltslehrgang-familienrecht-bestanden/): Nachdem ich 2020 bereits Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geworden bin, habe ich nun den Lehrgang zum Fachanwalt im Familienrecht erfolgreich bestanden. - [Wie Sie die Kündigung Ihres Vermieters "überholen"](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung_mietvertrag/): Wenn der Vermieter kündigt, kann der Mieter jederzeit „überholen“! Jetzt informieren und die eigenen Rechte kennenlernen. - [Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe: Voraussetzungen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-mit-verfahrenskostenhilfe/): Verfahrenskostenhilfe für Scheidung bei geringem Einkommen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? - [Eigenbedarfskündigung: Was Sie dazu wissen müssen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarf/): Voraussetzungen und Reaktionen bei Eigenbedarfskündigung. Was ist zu beachten? Wie können Mieter reagieren? - [Zur Geltung des Kölner Mietspiegels](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietspiegel/): Was ist der Kölner Mietspiegel und wann gilt er? Der Kölner Mietspiegel ist die maßgebliche Grundlage für Mieterhöhungen. - [WC-Spülkasten defekt: Nebenkosten zu hoch](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/nebenkosten/): WC-Spülkasten defekt? ✓ Wasserverbrauch zu hoch ✓ Nebenkosten steigen ✓ Jetzt informieren und Abhilfe schaffen! - [Anzeige der Mandatsniederlegung ist nicht zulässig](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mandatsniederlegung/): Anzeige der Mandatsniederlegung ist nicht zulässig - Verschwiegenheitspflicht des Anwalt verletzt - [Kostentragung nach Klagerücknahme](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klageruecknahme/): Nach Klagerücknahme sind die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 Abs. 3 ZPO in der Regel dem Kläger aufzuerlegen. - [eBay: Gratis-Lieferung oder kostenlose Abholung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kostenlose-abholung/): Ebay-Käufer und Verkäufer stritten sich vor Gericht über die Auslegung der Anzeige eines Traktors | Gratis-Lieferung angeboten? | Abholung oder Versand - [Hochwasser: Mietminderung bei Unbewohnbarkeit](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hochwasser-mietminderung-bei-unbewohnbarkeit/): ✓ Hochwasser in der Wohnung – Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ✓ Jetzt informieren und prüfen lassen! - [Danke, CAPITAL für die Auszeichnung meiner Arbeit](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/danke-capital/): Capital - Der beste Anwalt für Privatmandate im Mietrecht | Jetzt online anrufen und umgehend kontaktiert werden. - [LG Köln: Keine unbegrenzte Hotline für alte Software](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/lg-koeln-keine-unbegrenzte-hotline-fuer-alte-software/): LG Köln: Keine unbegrenzte Hotline für alte Software | Vertragsauslegung | Anspruch auf Hotline auf Lebenszeit verneint - [Eilantrag gegen Maskenpflicht in Kreis Düren erneut erfolgreich](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eilantrag-gegen-kreis-dueren-erneut-erfolgreich/): Eilantrag gegen Maskenpflicht in Kreis Düren war erneut erfolgreich - [VG Aachen: Maskenpflicht und Verweilverbot in Düren](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/maskenpflicht-und-verweilverbot/): Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute meinem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung für meine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 05.03.2021 stattgegeben. - [Mietminderung muss nicht beantragt werden](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietminderung-beantragen/): Liegt ein Mangel der Mietsache vor, muss der Mieter eine Mietminderung nicht beim Vermieter beantragen. Ein Antrag auf Mietminderung ist nicht notwendig. - [Dreiecksbetrug über eBay: Was Sie dazu wissen sollten](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dreiecksbetrug-ebay/): Achtung Betrugsmasche! Ebay-Kleinanzeigen, Paypal & Co. – So erkennst du die Dreiecksbetrugsmasche und wirst nicht zum Opfer | Jetzt lesen. - [Anita Piraz heißt jetzt Rachida Beyayo oder Anna Mielnik](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anita-piraz-heisst-jetzt/): Wieder unterwegs: Die Scheckbetrüger sind wieder da! Anita Piraz und Co nehmen Anwälte ins Visier. - [rka lässt wieder Mahnbescheide verschicken](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-laesst-wieder-mahnen/): Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, rufen Sie mich einfach unverbindlich an. Ich helfe Ihnen schnell! - [Vermieter aufgepasst: Verjährung von Schadensersatzansprüchen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schadensersatzansprueche-vermieter/): Kurze Verjährungsfrist: Vermieter muss Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache schnell nach Rückgabe geltend machen, sonst droht Verjährung. - [Corona-Soforthilfe: Freiheitsstrafe wegen Subventionsbetrug](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/soforthilfe-subventionsbetrug/): Aktuelle Meldung: Subventionsbetrug bei Beantragung der Corona-Soforthilfe kann zu einer Freiheitsstrafe führen. - [beA im Praxistest: Erste Eindrücke und Erfahrungen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-im-praxistest/): Wie schlägt sich das elektronische Anwaltspostfach in der Praxis? Ich habe es mir angesehen. - [Wohnung gekündigt: Wann muss ich ausziehen?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnung-gekuendigt-ausziehen/): Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bekomme ich regelmäßig die Frage gestellt, wann der Mieter nach Kündigung ausziehen muss. - [Ich wurde verklagt: Wie sollte ich darauf reagieren?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verklagt-was-tun/): "Ich habe eine Klage erhalten. Was soll ich tun?" Diese Frage beantworte Ihnen der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Schwartmann in diesem Beitrag. - [Beklagter "zieht die Klage zurück" - welche Folgen hat das?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beklagter-zieht-die-klage-zurueck/): Ein Beklagter kann keine Klage zurückziehen. Er kann sie aber anerkennen und damit erhebliche Kosten sparen. Ich berate Sie! - [Keine Abweichung von Umgangsregelung wegen Covid-19](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/umgangsregelung-corona/): Covid-19 ist kein Grund, die Umgangsregelung mit dem Kind zu ändern. Wie können Eltern trotzdem auf Nummer sicher gehen und den Abstand wahren? - [PayPal: Das ging schnell!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/paypal-das-ging-schnell/): Manchmal reagiert PayPal sehr schnell auf ein Anwaltsschreiben ... - [Räumungsklage: Rücknahme nach Einigung sinnvoll?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage-ruecknahme/): Ist es sinnvoll, eine Räumungsklage vor Zustellung an den Beklagten zurückzunehmen, weil dieser den freiwilligen Auszug versprochen hat? - [Fachanwalt: Antrag bei RAK Köln eingereicht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/antrag-auf-fachanwalt/): Ich habe heute meinen Antrag auf Zulassung zur Führung des Titels "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" bei der Rechtsanwaltskammer Köln gestellt. - [Corona-Soforthilfe: Subventionsbetrug - was ist zu tun?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/subventionsbetrug/): Man wirft Ihnen Subventionsbetrug vor, weil Sie die Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten haben? - [eBay: Erneutes Angebot ist keine ausdrückliche Vertragsauflösung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-angebot/): AG Hamburg-Altona: Ein erneutes Angebot bei eBay nach Nichtzahlung durch den ersten Käufer stellt keine Auflösung des vorhergehenden Verkaufs dar, - [Achtung! Keine Stundung der Mietzahlung wegen Corona!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietzahlung-corona/): Die Miete wird nicht wegen Coronoa gestundet. Die Mietzahlungen bleiben weiter fällig. Die Miete ist üblicherweise am 3. Werktag des Monats zu zahlen. - [Corona-Soforthilfe in NRW: Tricksen verboten!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/soforthilfen-in-nrw/): In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung heute das Formular für die Beantragung der NRW-Soforthilfe online gestellt. Vorsicht: Tricksen lohnt sich nicht! - [Mietrecht und COVID-19: Keine Kündigung bei Nichtzahlung der Miete](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietrecht-covid-19/): Kann der Mieter wegen COVID-19 in den Monaten April bis Juni 2020 die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihm deswegen nicht kündigen. - [eBay: Gebrauchsspuren müssen konkret beschrieben werden](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gebrauchsspuren/): Wichtig für eBay-Verkäufer: Gebrauchsspuren im Angebot beschreiben | So klappt's mit dem Verkauf | Jetzt informieren. - [Organisation Transparenzregister - Vorsicht Betrug!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/transparenzregister/): Eine ominöse Organisation Transparenzregister möchte 49,- EUR von Ihnen für einen Eintrag. Finger weg! - [5 Tipps zur Kündigung des Mietvertrages](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung-des-mietvertrages/): Wollen Sie den Mietvertrag kündigen? Hier sind die 5 wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, um eine rechtssichere Kündigung zu erstellen. - [Wie lange dauert eine Scheidung?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wie-lange-dauert-scheidung/): Der Scheidungsantrag ist eingericht. Wie lange dauert es nun bis zum Scheidungstermin und lässt sich die Scheidungsdauer beschleunigen? - [Eigenbedarfskündigung erhalten: Muss ich ausziehen?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarfskuendigung-erhalten/): Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Als Fachanwalt für Mietrecht erkläre ich Ihnen, welche Möglichkeiten Sie als der Mieter haben. - [Mieterwechsel, Straßenreinigung, Trennwand, Jalousien](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mieterwechsel-strassenreinigung-trennwand-jalousien/): Mieterwechsel, Straßenreinigung, Trennwand, Jalousien – wie du dich am besten vorbereitest und was du alles beachten musst. - [Mietaufhebungsvertrag ohne Schriftform](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietaufhebungsvertrag/): Ein Mietaufhebungsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden - ratsam ist es aber. - [Trennung: Wer bekommt den Hund?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/trennung-wer-bekommt-den-hund/): Wer bekommt bei einer Trennung das geliebte Haustier? Das kommt drauf an - nämlich darauf, wer Bezugsperson des Tieres geworden ist, Eile ist ratsam, - [Hund in der Mietwohnung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hund-in-mietwohnung/): Möchten auch Sie sich einen Hund anschaffen und wissen nicht, ob Sie das als Mieter dürfen? Kontaktieren Sie mich - gerne berate ich Sie! - [Muss ich auf eine unwirksame Kündigung reagieren?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/): Sie haben eine unwirksame Kündigung erhalten? 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So sollten Sie darauf reagieren! - [5 Fragen und Antworten zur Prozesskostenhilfe](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/5-fragen-zur-prozesskostenhilfe/): Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Klage selbst bezahlen müssen oder ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht? Ich kläre Sie auf! - [Klagen von rka und Waldorf Frommer](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klagen-von-waldorf-frommer-und-rka/): Die für Abmahnungen bekannten Kanzleien rka und Waldorf Frommer klagen derzeit im großen Umfang "Altfälle" ein. Was müssen Sie dazu wissen? - [Abmahnung von rka: Das Ende vom Lied](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnung-von-rka/): Mein Mandant erhielt im März 2016 eine Abmahnung der Hamburger Anwälte rka für eine angeblich von ihm begangene Urheberrechtsverletzung. Nun kam die Klage. - [eBay: Sekundäre Darlegungslast bei Bestreiten des Kaufvertrages](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-vertrag-bestritten/): Wer sich auf einen Kaufvertrag beruft, um Ansprüche daraus geltend zu machen, muss das Zustandekommen des Kaufvertrags beweisen. Wie macht man das? - [Vorsicht: Anita Piraz heißt jetzt Anna Carrin Zidek](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anita-piraz-heisst-jetzt-anna-carin-zidek/): Die Scheckbetrüger ändern ständig ihren Namen, aber nie ihre Betrugsmasche. Anwälte müssen weiter vorsichtig bleiben. - [Wieso müssen CDU und SPD an Rechtsanwalt Steinhöfel zahlen?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/cdu-und-spd-zahlen-fur-facebook/): RA Steinhöfel hat Forderungen gegen Facebook bei Drittschuldnern gepfändet. Ich erkläre Ihnen den Hintergrund. - [eBay-Betrug: Das iPhone für den Cousin in Kanada](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-betrug/): Vorsicht, Betrug: Verschicken Sie niemals einen verkauften Artikel und insbesondere nicht ins Ausland, ohne vorher den Kaufpreis auf Ihrem Konto zu haben. - [Verjährung: Unrichtiger Posteingangsstempel beim AG Bonn](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/posteingangsstempel/): Beim Amtsgericht Bonn wurden am Silversterabend neue Klagen nicht mit dem korrekten Posteingangsstempel versehen. Das kann die Verjährung eingeklagter Ansprüche betreffen. - [BtM-Anklage: Waschmittel statt Drogen ergibt Freispruch](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/btm-anklage-schnelltest-vergessen-nun-freispruch/): Meinem Mandanten wurde der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) vorgeworfen. Ein Schnelltest wurde vor Anklageerhebung nicht durchgeführt. - [Wann darf ich ein Angebot auf eBay vorzeitig abbrechen?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wann-darf-ich-ein-angebot-auf-ebay-vorzeitig-abbrechen/): Unter welchen Voraussetzungen darf ich ein Angebot auf ebay vorzeitig beenden? Schulde ich dann Schadensersatz? - [Kein Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung von eBay-Auktion](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kein-schadensersatz-bei-vorzeitiger-beendigung-von-ebay-auktion/): Schadensersatz kann nicht verlangt werden, wenn ein ebay-Angebot wegen Beschädigung des angebotenen Artikels berechtigt zurückgenommen wird. - [Software-Vertrag: Kostenlose Hotline nicht unbegrenzt](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/software-vertrag-kostenlose-hotline-nicht-unbegrenzt/): Die Vereinbarung zur Nutzung der kostenlosen Hotline ist dahingehend auszulegen, dass die Hotline für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit zur Verfügung zu stellen war. - [Was kostet eine Räumungsklage?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/was-kostet-eine-raeumungsklage/): Wer seinen Mieter auf Räumung verklagen will, interessiert eines ganz besonders: "Was kostet mich eine Räumungsklage? - [beA: Eingang einer Nachricht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-eingang-einer-nachricht/): Man erfährt nur, daß eine Nachricht eingegangen ist, aber nicht von wem. Um das zu erfahren, muß die Nachricht abgerufen und gelesen werden. - [Scheidung: Trennungsjahr in der Ehewohnung?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-trennungsjahr-in-der-ehewohnung/): Scheidung: Ein einfaches "getrennt von Tisch und Bett" reicht für die Annahme einer Trennung in der Ehewohnung ausdrücklich nicht aus - [Vorsicht bei Mieterhöhung nach fristloser Kündigung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorsicht-bei-mieterhoehung-nach-fristloser-kuendigung/): LG Köln: Ein Mieterhöhungsverlangen nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann dazu führen, dass die Kündigung überholt ist. - [Niemand mag E-Mail-Werbung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/niemand-mag-e-mail-werbung/): "Niemand mag Kaltaqquise per Email, oder?" So beginnt eine E-Mail, die ich heute an meine Kanzlei-Adresse erhalten habe. - [Warnung vor der "Daten und Handelsregisterzentrale"](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-der-daten-und-handelsregisterzentrale/): Eine "Daten und Handelsregisterzentrale" versucht, über ein missverständliches Formular Geld von Gewerbetreibenden zu verdienen. - [Mieter zahlt die Miete nicht - welche Möglichkeiten hat der Vermieter?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mieter-zahlt-miete-nicht/): Wird die Miete nicht pünktlich gezahlt oder zahlt der Mieter die Miete gar nicht mehr, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. - [Filesharing: Immer wieder Mahnbescheide](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-immer-wieder-mahnbescheide/): Aktuell haben mich bereits zahlreiche Anfragen wegen Mahnbescheiden erreicht, die u.a von der Kanzlei rka wegen Filesharing beantragt wurden. - [Widerspruch nach Mahnbescheid](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-nach-mahnbescheid/): Wird gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt bekommt der Antragsteller darüber vom Gericht eine Mitteilung. - [Das "Prinzip" ist ein schlechter Grund für eine Klage](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/aus-prinzip/): "Aus Prinzip" ist eine schlechte Motivation einen Anspruch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Das Kostenrisiko ist in der Regel zu hoch. - [beA im Praxisbetrieb - Neues aus der Justiz](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-im-praxisbetrieb/): Neues vom elektronischen Anwaltspostfach - das beA ist da und wird bleiben. Wie schlägt es sich im Anwaltsalltag? - [Verjährung abwehren!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verjaehrung-abwehren/): Zum Jahresende verjähren wieder viele Forderungen, werden sie nicht vorher rechtzeitig geltend gemacht. Darauf sollten Sie jetzt achten! - [Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ): Die Rechnungen sind da](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/datenschutzauskunft-zentrale-rechnung/): Bezahlen Sie die Rechnung der DAZ nicht. Widersprechen Sie stattdessen der Forderung und fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. - [Kollegen aufgepasst: Die Scheckbetrüger sind wieder unterwegs](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kollegen-aufgepasst-die-scheckbetrueger-sind-wieder-unterwegs/): Scheckbetrüger versuchen wieder mit englisch sprachigen Mandatsanfragen aus dem Unterhaltsrecht Anwälte um viel Geld zu erleichtern. - [10 Tipps für richtiges Verhalten bei Hausdurchsuchungen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/10-tipps-fuer-richtiges-verhalten-bei-hausdurchsuchungen/): 10 Tipps wie Sie richtig reagieren, wenn die Polizei Ihre Wohnung durchsuchen möchte. Worauf müssen Sie achten, was sollten Sie unterlassen? - [DISPUTE-Eintrag auf Domainnamen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dispute-eintrag/): Namensrechtsverletzungen durch .de-Domains müssen nicht geduldet werden und lassen sich relativ unkompliziert abstellen. - [Klingelschilder und Datenschutz](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klingelschilder-und-datenschutz/): Viel heiße Luft um nichts. Kein Vermieter muss wegen der DS-GVO die Namen seiner Mieter von den Klingelschildern seines Hauses entfernen. - [DE-Mail ist nicht E-Mail](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/de-mail-ist-nicht-e-mail/): DE-Mail stellt eine weitere Kontaktmöglichkeit dar. Der Versand von E-Mails an eine DE-Mail-Adresse ist nicht möglich. Es sind getrennte Systeme. - [Datenschutzauskunft-Zentrale: Was kann ich tun?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/datenschutzauskunft-zentrale-was-kann-ich-tun/): Seit Veröffentlichung meines Beitrages zu den Fax-Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale ist dieser über 60.000 Mal aufgerufen worden. - [Warnung vor Datenschutzauskunft-Zentrale](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-datenschutzauskunft-zentrale/): Eine Datenschutzauskunft-Zentrale tritt in die Fußstapfen der Gewerbeauskunft-Zentrale und verschickt amtlich aussehende Fax-Schreiben. - [beA: Es geht wieder los](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-es-geht-wieder-los/): Neustart: Am 03.09.2018 geht das besondere elektronische Anwaltspostfach wieder ans Netz. Dann gilt die passive Nutzungspflicht. - [Kleinreparaturklausel: Unzulässige Jahresobergrenze](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kleinreparaturklausel-unzulaessige-jahresobergrenze/): Was sind eigentlich Kleinreparaturen und welche Grenzen muss eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag beachten? - [Keine Heilung einer ordentlichen Kündigung möglich](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-heilung-einer-ordentlichen-kuendigung/): Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, sollte nicht nur die fristlose Kündigung erklärt werden, sondern hilfsweise auch immer eine ordentliche Kündigung. - [Hausordnung: Nachts ist die Haustür abzuschließen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haustuer-abschliessen/): Brandschutzvorschriften haben nach einem Urtel des LG Köln keine zivilrechtliche Nichtigkeit einer Abschließ-Klausel zur Folge. - [Eigenbedarf: Eigennutzungswunsch muss ernsthaft sein](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarf-eigennutzungswunsch-muss-ernsthaft-sein/): Es reicht für eine wirksame Eigenbedarfskündigung nicht aus, dass ein unbestimmtes Interesse an einer späteren Nutzung besteht. - [Rückgabe der Wohnung in bunten Farben](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rueckgabe-der-wohnung-in-bunten-farben/): Der Vermieter kann bei Rückgabe einer Wohnung die Übergabe in neutralen Farben verlangen und andernfalls Schadensersatz geltend machen. - [Keller in Altbauwohnung darf feucht sein](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keller-in-altbauwohnung-darf-feucht-sein/): Bei der Beurteilung, ob eine Mietwohnung einen Mangel aufweist, kommt es auf die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung an. - [Kaution nach Verkauf der Mietsache](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kaution-nach-verkauf-der-mietsache/): Bestreitet der Erwerber den Erhalt der Kaution und macht er keine Ansprüche mehr geltend, sollte sich der Mieter direkt an den ehemaligen Vermieter wenden. - [Keine Kostenreduzierung bei einvernehmlicher Scheidung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kostenreduzierung/): Die bloße Einvernehmlichkeit des Scheidungsverfahrens reicht nicht für eine Kostenreduzierung aus. Denn die einvernehmliche Scheidung ist der Regelfall. - [Ehegatten: Keine grundsätzliche Haftung bei Strafanzeige](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-grundsaetzliche-haftung-bei-erfolgloser-strafanzeige/): Eine lediglich aus Rachsucht oder Schädigungsabsicht mitgeteilte Strafanzeige kann zu einem Schadensersatzanspruch des Ehepartners führen, - [Gemeinsame Scheidungsberatung birgt Risiken](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gemeinsame-scheidungsberatung-birgt-risiken/): Berät ein Anwalt beide Eheleute in einer Scheidungsangelegenheit gemeinsam, birgt dies nach einer Entscheidung des BGH erhebliche Risiken. - [Nutzungsentschädigung für Überlassung der Ehewohnung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/nutzungsentschaedigung-fuer-ueberlassung-der-ehewohnung/): Nach § 1361 b BGB kann der Ehegatte, der dem anderen während des Getrenntlebens die Ehewohnung überlässt, eine Vergütung für die Nutzung verlangen. - [Was kostet eine Scheidung?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/was-kostet-scheidung/): Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrages. - [Blitz-Inkasso statt Blitz-Kredit](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/blitz-inkasso-statt-blitz-kredit/): Anwalt informiert: Aktuell häufen sich die Anfragen von Mandanten, die Mahnungen von blitz.credit erhalten haben. Was ist zu tun? - [Die erste Beratung beim Anwalt ist immer umsonst](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-erste-beratung-beim-anwalt-ist-immer-umsonst/): Auch eine Erstberatung beim Anwalt ist in der Regel nicht kostenlos. Schließlich haftet der Anwalt seinen Rat und lebt davon. - [Umfrage zur E-Mail-Verschlüsselung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/umfrage-zur-e-mail-verschluesselung/): Sind Sie Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin? Dann nehmen Sie doch bitte an meiner kleinen Umfrage zur E-Mail-Verschlüsselung teil. - [Gemeinsame Haftung für Facebook-Fanseiten](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gemeinsame-haftung-fuer-facebook-fanseiten/): Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich." Dies hat der EuGH am 05.06.2018 entschieden. Betreiber einer Fanpage leben derzeit also gefährlich. - [Der Vorwurf der Unfallflucht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/der-vorwurf-der-unfallflucht/): Rechtsanwalt Andreas Schwartmann erläutert, was Ihnen beim Vorwurf der Unfallflucht droht und wie Sie auf eine polizeiliche Vorladung reagieren sollten - und wie nicht. - [Klageverfahren: Ablauf, Fristen, Verhandlung und Urteil](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klageverfahren-wie-laeuft-das-eigentlich-ab/): Der Kölner Rechtsanwalt Andreas Schwartmann erläutert den üblichen Ablauf eines Klageverfahrens im Zivilprozess, was dabei zu beachten ist. wie lange es dauert und wer das alles überhaupt bezahlen muss. - [Dashcam-Aufnahmen verwertbar? Ja, aber Bußgeld droht!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dashcam-aufnahmen-verwertbar-ja-aber/): Ob sich die Einführung einer Dashcam-Aufzeichnung in einen Schadensersatzprozess rechnet, wird auf die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes und das zu erwartende Bußgeld ankommen. Denn solche Aufnahmen können gegen Datenschutzrecht verstoßen und mit einem Bußgeld bestraft werden. - [Die unendliche Geschichte der Debcon](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-unendliche-geschichte-der-debcon/): Auch wenn Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die Debcon bislang nicht für Klagefreudigkeit bekannt waren, sollten die Empfänger eines solchen Schreibens dieses nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ansprüche aus 2012 können nämlich noch bis zum 31.12.2022 gerichtlich geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. - [DS-GVO: Online-Beschwerde in Bavaria](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ds-gvo-es-lebe-der-denunziant/): Die DS-GVO steht vor der Tür: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzrecht bietet eine Online-Beschwerde für Datenschutzverstöße an. Außerdem können Webseiten, die keine SSL-Verschlüsselung verwenden, gemeldet werden. - [Verweisungsbeschlüsse sind bindend](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verweisungsbeschluesse-sind-bindend/): Erklärt sich ein Gericht für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an ein anderes Gericht, ist dieser Verweisungsbeschluss nicht anfechtbar und gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. - [Mission Fachanwalt Miet- und WEG-Recht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mission-fachanwalt/): Auf dem Weg zum Fachanwalt - der Lehrgang Miet- und WEG-Recht wurde begonnen. - [10 Tipps zur Wohnungsübergabe bei Beendigung des Mietvertrags](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/10-tipps-zur-wohnungsuebergabe/): Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Schwartmann erläutert, was Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe beachten sollten. - [Vorladung erhalten - so verhalten Sie sich richtig](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-erhalten/): Sie haben eine Vorladung erhalten? Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, erläutere ich Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten. - [Verschlüsselungspflicht für E-Mails nach DS-GVO](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verschluesselungspflicht/): Achtung, Verschlüsselungspflicht! Die unverschlüsselte Übersendung von Schriftsätzen und Rechnungen dürfte für Anwälte weitgehend unzulässig sein. Es muss daher jedem Kollegen geraten werden, seinen Mandanten zumindest die Möglichkeit einer inhaltsverschlüsselten Kommunikation anzubieten. - [Mietminderung bei abweichender Wohnfläche](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflaeche/): Weicht die tatsächliche Größe um mehr als 10% von der vereinbarten Größe ab, so ist also nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, ohne dass der Mieter eine konkrete Beeinträchtigung durch die Flächenabweichung nachweisen muss. - [Räumungsklage: Wer muss verklagt werden?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage/): Ist der nichteheliche Lebensgefährte Mitbesitzer der Wohnung, ist grundsätzlich auch gegen ihn ein Räumungstitel notwendig. Anders als bei einem Ehepaar kann aber bei einem nichtehelichen Lebensgefährten allein aus der Aufnahme in die Wohnung nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden. - [Stillschweigende Verlängerung des Mietvertrags](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/stillschweigende-verlaengerung-des-mietvertrags/): Ein gekündigter Mietvertrag verlängert sich nach § 545 BGB stillschweigend, wenn der Vermieter nicht binnen 2 Wochen ausdrücklich widerspricht. - [Scheidung ohne Zustimmung des Ehepartners](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-ohne-zustimmung-des-ehepartners/): Eine Scheidung der Ehe kann auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners erfolgen, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben. - [eBay: Käufer will nicht zahlen - 3 Schritte zu Ihrem Recht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-kaeufer-will-nicht-zahlen/): Sehr häufig kommt es vor, dass der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages feststellt, dass er die gekaufte Sache nun doch nicht mehr haben möchte, weil sie ihm plötzlich zu teuer ist oder weil er sie vielleicht gar nicht braucht. Welche Möglichkeiten gibt es dann für den Verkäufer? - [Schimmelschaden: Keine Fristsetzung zur Schadensbeseitigung nötig](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schimmelschaden-keine-fristsetzung-zur-schadensbeseitigung/): Die Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Räume schonend und pfleglich zu behandeln, stellt eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht i.S.d. § 241 Abs.2 BGB dar. Deren Verletzung begründet einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, ohne dass es zuvor einer Fristsetzung bedarf. - [AG Köln: Kein Verweis auf Reparatur in freier Werkstatt](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-verweisung/): In einer von mir erstrittenen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln die HUK zur Erstattung weiterer fiktiver Reparaturkosten verurteilt. Mein Mandant habe nicht auf die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer von der HUK mitgeteilten freien Fachwerkstatt verwiesen werden dürfen. - [Mandatsanfrage mit Beratungshilfe: Pflicht zur Beantwortung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/pflicht-zur-ablehnung/): Nach den gesetzlichen Regelungen muss ein Anwalt ein ihm angetragenes Mandat unverzüglich ablehnen, wenn er es nicht annehmen will. Andernfalls kann er auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ein Beratungshilfemandat darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. - [ERV macht Spaß!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/erv-macht-spa/): Der Ausfall des beA bedeutet nicht, dass wir Anwälte nun auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verzichten müssen – im Gegenteil. Es stehen schließlich Alternativen bereit, die den Workflow des Anwalts erheblich vereinfachen, wenn er sich denn darauf einlässt. - [Die BRAK verkauft Anwälte für dumm](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-brak-verkauft-ihre-mitglieder-fr-dumm/): Wenige Tage vor dem Termin, an dem wir Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit sein sollen, ist der GAU eingetreten. - [Mahnbescheide für rka: Alle Jahre wieder](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mahnbescheide-fuer-rka-alle-jahre-wieder/): Das Amtsgericht Wedding erlässt derzeit zahlreiche Mahnbescheide, die von der Kanzlei rka beantragt wurden. Wie sollte darauf reagiert werden? - [Erstattung der Anwaltskosten bei Unfallschadensregulierung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/erstattung-der-anwaltskosten-bei-unfallschadensregulierung/): Dem Geschädigten steht i.d.R. gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverusachers ein Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten zu. - [Mitverschulden bei Benutzung des falschen Radwegs](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mitverschulden-bei-benutzung-des-falschen-radwegs/): Ein Radfahrer, der einen Radweg auf der falschen Seite befährt, haftet im Falle eines Unfalls aus Mitverschulden. - [Einspruchsfrist wegen Urlaub verpasst](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/einspruchsfrist/): Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beträgt zwei Wochen. Was macht man, wenn man diese Frist wegen Urlaub verpasst? - [PayPal Käuferschutz: Auf die Details kommt es an!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/paypal-kaeuferschutz/): Wer den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen will, sollte das Kleingedruckte vorher ganz genau studieren. Der Teufel steckt im Detail. - [Keine Entbindung ohne schriftliche Vollmacht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-entbindung-ohne-schriftliche-vollmacht/): Auch wenn eine Vollmachtvorlage im Bußgeldverfahren generell erforderlich ist und es gute Gründe gibt, sie zu verweigern: Möchte der Betroffene der Hauptverhandlung fern bleiben, ist eine schriftliche Vollmacht für die Entbindung zwingend erforderlich. - [AG Düsseldorf weist Klage von rka für Koch Media ab](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-dsseldorf-weist-klage-von-rka-fr-koch-media-ab/): Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine Klage der Kanzlei rka für die Koch Media wegen Filesharings des Spiels Dead Island nach Beweisaufnahme abgewiesen. - [BGH: Sofort-Kauf-Preis bei eBay ist auszulegen!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-sofort-kauf-preis-bei-ebay-nicht-bindend/): Angebote auf eBay sind im Streitfall auszulegen. Das gilt auch für Sofort-Kaufen-Preise, wie der BGH nun klar gestellt hat. - [Perfide Betrugsmasche bei eBay-Kleinanzeigen (iPhone-Verkauf)](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/perfide-betrugsmasche-bei-ebay-kleinanzeigen-iphone-verkauf/): Bezahlen Sie Käufer über eBay-Kleinanzeigen nie per Vorkasse! Geben Sie nie Artikel an vermeintliche Vertreter (Familienmitglieder, Freunde) heraus, ohne dies mit ihrem Vertragspartner vorher konkret abzustimmen und sich im Zweifelsfall einen Ausweis vorlegen zu lassen! - [Blitzerskandal auf der A3: Verfahren nach Antrag eingestellt](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/blitzerskandal-auf-der-a3-verfahren-nach-antrag-eingestellt/): Das AG Köln hat ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A3 eingestellt, da keine Ahnung geboten war: Kein Bußgeld, keine Punkte. - [Konsequenzen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/konsequenzen/): Ist das Mietverhältnis vom Mieter gekündigt worden, zieht er aber nicht aus, muss er mit Schadensersatzforderungen und einer Räumungsklage rechnen. Will er die Wohnung noch länger halten und nicht ausziehen, kann er das nur mit Zustimmung des Vermieters. - [AG Amberg: Neutrale eBay-Bewertung kein Werturteil](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-amberg-neutrale-ebay-bewertung-kein-werturteil/): Eine neutrale eBay-Bewertung stellt nach Auffassung des AG Amberg kein Werturteil dar, welches angegriffen werden kann. - [Widerspruch gegen Mahnbescheid – und dann?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-gegen-mahnbescheid/): Wie geht es nach einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid weiter? Rechtsanwalt Schwartmann erklärt das Verfahren. - [Kündigungssperrfrist](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kndigungssperrfrist/): Eine Sperrfrist für die Kündigung von Wohnraummietverträgen sieht das Gesetz in § 577a BGB vor, wenn der Vermieter Wohnraumeigentum begründet. - [Filesharing: AG Hannover weist Klage der M.I.C.M. ab](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-ag-hannover-weist-klage-der-m-i-c-m-ab/): Das Amtsgericht Hannover hat eine Schadensersatzklage gegen meinen Mandanten wegen Filesharing abgewiesen. Eine Verteidigung gegen eine solche Klage kann sich also lohnen. - [rka beantragt erneut Mahnbescheide](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-beantragt-wieder-mahnbescheide/): Die Hamburger Kanzlei rka beantragt wieder im großen Stil Mahnbescheide wegen des Vorwurfs von Filesharing gegen zahlreiche Internetnutzer. - [beA ist da - So melden Sie sich an](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-ist-da-so-melden-sie-sich-an/): Das beA ist endlich da. Und wie melden Sie sich nun als Anwalt an? Ich erkläre es Ihnen. - [beA für Anfänger](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea/): Ich erkläre, wie man als Rechtsanwalt einen Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach einrichtet und was man beachten sollte. - [Vergleichsangebote von RA Sebastian und der Debcon](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vergleichsangebote-von-ra-sebastian-und-der-debcon/): Nachdem ihnen in den letzten Jahren immer mehr Abgemahnte eine lange Nase gezeigt und jegliche Zahlung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verweigert haben, überbieten sich die Debcon und RA Daniel Sebastian gegenseitig mit völlig irrationalen Vergleichsangeboten. - [HUK darf Sachverständigenkosten nicht kürzen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/huk-kuerzt-sachverstaendigenkosten/): Die HUK Coburg ist dafür bekannt, im Rahmen der Regulierung von Verkehrunfallschäden die Sachverständigenkosten des Geschädigten zu kürzen. - [Wohnflächenabweichung: Telefonische Aussage der Maklerin reicht nicht aus](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflchenabweichung-telefonische-aussage-der-maklerin-reicht-nicht-aus-2/): Eine Mietminderung wegen abweichender Wohnfläche setzt eine vertragliche Vereinbarung über die geschuldete Wohnfläche voraus. - [AG Euskirchen: eBay-Angebot unter auflösender Bedingung!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-euskirchen-ebay-angebot-unter-auflsender-bedingung/): Ein eBay-Angebot kann auch unter einer auflösenden Bedingung erfolgen. Was hat des damit auf sich und was sollten Verkäufer beachten? - [AG Euskirchen: Kein Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch einer eBay-Auktion](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-euskirchen-kein-schadensersatz-bei-vorzeitigem-abbruch-einer-ebay-auktion/): Der vorzeitige Abbruch eines eBay-Angebots führt nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch. Er kann auch berechtigt sein. - [AG Düsseldorf weist Filesharing-Klage von BaumgartenBrandt ab](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-duesseldorf-weist-filesharing-klage-von-baumgartenbrandt-ab/): Die Verteidigung gegen den Filesharing-Vorwurf kann sich lohnen, wie diese Entscheidung zeigt. - [BGH-Entscheidungen zum Filesharing werfen Fragen auf](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-entscheidungen-zum-filesharing-werfen-fragen-auf/): Der Bundesgerichtshof musste sich mit Schadensersatzansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing auseinandersetzen. - [Neue BGH-Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen bringt mehr Mieterschutz](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schoenheitsreparaturen/): Eine Formularklausel im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, wenn der Mieter eine unrenovierte Wohnung erhalten hat. - [Witzfigur!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/witzfigur/): Bei der Bezeichnung einer Person als "Witzfigur" handelt es sich um eine ehrverletzende und beleidigende Äußerung. - [AG Düsseldorf zur Nachforschungspflicht im Rahmen der sekundären Darlegungslast](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-dsseldorf-zur-nachforschungspflicht-im-rahmen-der-sekundren-darlegungslast/): Der Anschlussinhaber ist zur Nachforschung verpflichtet, wenn er eine Abmahnung erhalten hat. - [Bei allem Verständnis - so bitte nicht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bei-allem-verstandnis/): Ich habe für vieles Verständnis. An der Rechtslage ändert dies aber nichts. - [eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-kauf-mit-vorkasse-keine-zug-um-zug-verurteilung-mglich/): Bei Vereinbarung von Vorkasse, kommt keine Zug-um-Zug-Verurteilung in Betracht. Der Käufer muss erst zahlen, bevor der Verkäufer liefert. - [30 Punkte](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/30-punkte/): 30 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sind eine Seltenheit - aber nicht unmöglich, wie dieser Fall zeigt. - [Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnung-erhalten-so-reagieren-sie-richtig/): So reagieren Sie richtig, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben: Lassen Sie die Abmahnung prüfen und wehren überhöhte Forderungen ab. - [Abmahnungen kommen nicht als ZIP-Datei](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-kommen-nicht-per-e-mail/): Abmahnungen kommen nicht per E-Mail. Fallen Sie nicht auf Fake-Abmahnungen herein und reagieren Sie gelassen. - [Waldorf Frommer mahnt ab: “Britney Spears - Britney Jean (Deluxe Version)”](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/waldorf-frommer-mahnt-ab/): Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit die unerlaubte Verbreitung des Werkes “Britney Jean” der amerikanischen Sängerin Britney Spears ab. - [Gewährleistungsansprüche: "Top-Zustand" ist keine Zusicherung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/top-zustand-keine-zusicherung/): "Top-Zustand" ist keine Zusicherung, für die der Verkäufer haftet, sondern nur eine subjektive Beschreibung. Eine objektiv feststellbare Eigenschaft des Kaufobjekts ist damit nicht verbunden. - [RA Daniel Sebastian mahnt ab: Verschiedene Songs aus “German Top 100 Single Charts”](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ra-daniel-sebastian-mahnt-ab-verschiedene-songs-aus-german-top-100-single-charts/): RA Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wieder die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung verschiedener Musikwerke ab. - [Schlüssel verloren: Muss der Mieter die neue Schließanlage bezahlen?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schluessel-verloren/): Tauscht der Vermieter nach Verlust eines Haustürschlüssels die Schließanlage nicht aus, muss der Mieter auf keinen Fall zahlen. - [Wohnflächenabweichung: Zur Verjährung des Rückzahlungsanspruchs bei geminderter Miete](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflchenabweichung-zur-verjhrung-des-rckzahlungsanspruchs-bei-geminderter-miete/): Nachmessen kann sich lohnen – auch im Nachhinein noch. Eine Entscheidung des LG München I stellt klar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete auch noch Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses unverjährt sein kann, wenn der Mieter erst dann von der zu geringen Wohnfläche erfahren hat. - [Beschleunigungsgebot](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beschleunigungsgebot/): Vom AG Köln erreichte mich heute morgen postalisch gerade noch rechtzeitig eine Abladung für einen heute um 10:50 Uhr anberaumten Termin. Hätte ich die Post erst nach dem Termin geöffnet, wären der Mandant und ich umsonst dorthin gefahren. Abladung per Fax ist halt nicht jedermanns Sache. - [Zeitmietvertrag: Unwirksame Befristung kann als Kündigungsverzicht ausgelegt werden](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/zeitmietvertrag-unwirksame-befristung-kann-als-kndigungsverzicht-ausgelegt-werden/): Ein beidseitiger Kündigungsverzicht in einem Wohnraummietvertrag ist zulässig. Eine unwirksame Befristungsklausel kann manchmal als Kündigungsverzicht ausgelegt werden. - [Mietrecht: Hunde des Mieters dürfen bellen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hunde-drfen-bellen/): Eine Belästigung der Nachbarn kann nicht darin gesehen werden, dass ein Hund ab und zu bellt. Das Bellen eines Hundes liegt in der Natur der Sache und ist grundsätzlich hinzunehmen. - [.rka mahnt ab: Was ist zu tun?](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-mahnt-ab-was-ist-zu-tun/): Die Kanzlei rka mahnt für die Firma Koch Media das Filesharing von PC-Spielen ab. Rechtsanwalt Schwartmann erläutert rechtliche Hilfestellungen. - [Haftung für unterlassenen Winterdienst](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haftung-fr-unterlassenen-winterdienst/): Hat der Mieter den Winterdienst übernommen, haftet er, wenn er dem nicht nachkommt und ein Dritter zu Schaden kommt. - [Mietzahlungspflicht trotz Weitervermietung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietzahlungspflicht-trotz-weitervermietung/): Ein Mieter bleibt trotz Auszug und nachfolgender Weitervermietung zur Zahlung der Miete verpflichtet. - [Sie sind ein Schwein: Fristlose Kündigung!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/sie-sind-ein-schwein-fristlose-kndigung/): Ein Vermieter muss sich von seinem Mieter nicht als "Schwein" beschimpfen lassen. Er darf dann den Mietvertrag fristlos kündigen. - [Abmahnungen: Kopf in den Sand hilft nicht](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-kopf-in-den-sand-hilft-nicht/): Abmahnungen sollte man nicht ignorieren, wenn man Geld sparen möchte. Schnelle Hilfe vom Anwalt gibt es unter 0221 98657208. - [.rka auf der Überholspur](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-auf-der-uberholspur/): Abgemahnten stehe ich (auch am Wochenende) von 8 bis 22 Uhr unter 0221 98657208 mit Rat und Tat zur Seite. Die Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten biete ich zum kostengünstigen Pauschalpreis an. Kosten entstehen dabei erst im Falle einer Beauftragung. - [Ab sofort im Angebot: OpenPGP Verschlüsselung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ab-sofort-im-angebot-openpgp-verschlusselung/): Aber soll wirklich jeder wissen dürfen, wie Ihre letzte Gehaltsabrechnung aussieht oder welche Porno-Filme Sie sich zuletzt auf Redtube angeschaut haben sollen? Eben. Das geht niemanden etwas an und wenn Sie es mir anvertrauen möchten, weil ich Ihr Anwalt bin, dann sollen Sie auch sicher sein, dass diese Informationen auch bei mir alleine bleiben. - [Gewerbeauskunft-Zentrale: GWE muss 569,08 EUR zurückzahlen!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gewerbeauskunft-zentrale-gwe-muss-56908-eur-zuruckzahlen/): Die Gewerbeauskunft-Zentrale täuschte Verbraucher über eine Zahlungspflicht und muss daher den erhaltenen Betrag zurückzahlen. So urteilte das Amtsgericht Düsseldorf. - [Rechtsschutz gegen unberechtigte Negativbewertungen](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rechtsschutz-gegen-unberechtigte-negativbewertungen/): Unberechtigte Negativbewertungen muss der Bewertete nicht hinnehmen. Falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik begründen einen Beseitigungsanspruch. - [Schönheitsreparaturen: Unwirksame Quotenabgeltungsklausel](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schonheitsreparaturen-unwirksame-quotenabgeltungsklausel/): Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung dürften zahlreiche Mietverträge keine wirksame Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen enthalten. - [Abmahnungen: Doppelt gemoppelt und am Wochenende](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-doppelt-gemoppelt-und-am-wochenende/): Auch am Wochenende landen regelmäßig Abmahnungen im Briefkasten. Schnelle Hilfe vom Anwalt gibt es unter 0221 98657208. - [Abmahnungen der .rka Rechtsanwälte für Koch Media GmbH](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-der-rka-rechtsanwalte-fur-koch-media-gmbh/): Abmahnungen der Hamburger Rechtsanwälte rka für die Koch Media sind sehr zahlreich. Ohne anwaltliche Beratung kann es für den Betroffenen sehr teuer werden. - [AG Krefeld: Vorzeitige Beendigung eines eBay-Angebots bei Beschädigung des Artikels](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-krefeld-vorzeitige-beendigung-eines-ebay-angebots-bei-beschadigung-des-artikels/): Wird der angebotene Artikel vor dem Verkauf beschädigt, darf der Anbieter ein eBay-Angebot vorzeitig beenden. Schadensersatz schuldet er mangels Vorliegen eines Vertrages dann nicht. - [LG Gießen: Keine Haftung für gehackten eBay-Account](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/lg-giesen-keine-haftung-fur-gehackten-ebay-account/): Der Inhaber eines eBay-Kontos haftet nicht, wenn sein Mitgliedskonto mithilfe einer Schadsoftware gehackt wurde und ein unbefugter Dritter darüber ohne Kenntnis des Kontoinhabers Käufe getätigt hat. - [BGH: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-kein-generelles-verbot-von-hunde-und-katzenhaltung/): Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die dem Mieter pauschal untersagt, "Hunde und Katzen zu halten", ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Enthält ein Mietvertrag eine solch unwirksame Verbotsklausel, muss die im Einzelfall gebotene Interessenabwägung vorgenommen werden. - [Filesharing: Keine Störerhaftung des Hauptmieters für Rechtsverstöße der Untermieter](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-keine-storerhaftung-des-hauptmieters-fur-rechtsverstose-der-untermieter/): Begehen Untermieter eine Urheberrechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, haftet der Hauptmieter dafür in der Regel nicht. - [Eigenbedarfskündigung nach nur drei Jahren: Kein Rechtsmissbrauch!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarfskundigung-nach-nur-drei-jahren-kein-rechtsmissbrauch/): Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt, die Wohnung selbst zu nutzen. - [Tiefgaragenstellplatz: Lagerung von Kartons verboten!](https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/tiefgaragenstellplatz-lagerung-von-kartons-verboten/): Nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungseigentümer dürfen auf "ihren" Tiefgaragenstellplätzen keine anderen Gegenstände außer einem (fahrtüchtigen) Kraftfahrzeug abstellen. Ein Kfz-Stellplatz ist kein Lagerraum. --- ## RM Locations --- # # Detailed Content ## Seiten > Ihr Anwalt für Erbrecht – kompetent, erfahren und persönlich. Testament, Pflichtteilsansprüche, Nachlassabwicklung. Beratung in Köln und Düren. - Published: 2025-06-09 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/erbrecht/ Vertrauensvolle Beratung und Begleitung Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen in allen erbrechtlichen Angelegenheiten beratend und begleitend zur Seite. Das Erbrecht erfordert nicht nur umfassendes juristisches Fachwissen, sondern auch Feingefühl und Verständnis für persönliche und familiäre Umstände. Nach über zwei Jahrzehnten Berufserfahrung berate ich Mandanten kompetent und individuell, um maßgeschneiderte Lösungen zu entwickeln, die Ihre Interessen optimal wahren. Meine Leistungen im Bereich des Erbrechts Ich unterstütze Sie insbesondere in folgenden Bereichen: Erstellung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen: Individuelle Gestaltung, um Ihre Wünsche eindeutig und rechtssicher festzuhalten. Beratung und Vertretung bei Pflichtteilsansprüchen: Effektive Durchsetzung Ihrer gesetzlichen Ansprüche oder Abwehr unberechtigter Forderungen. Erbauseinandersetzungen: Unterstützung bei fairen und konfliktarmen Lösungen zur Verteilung des Nachlasses unter Miterben. Anfechtung und Verteidigung von Testamenten: Juristische Prüfung von Testamenten und Vertretung vor Gericht bei Streitigkeiten über deren Gültigkeit. Nachlassverwaltung und Nachlassabwicklung: Übernahme sämtlicher organisatorischer und rechtlicher Aufgaben, um Sie zu entlasten. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen: Beratung und Erstellung rechtssicherer Vollmachten, um Ihre Interessen auch für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit abzusichern. Ihre Vorteile einer anwaltlichen Begleitung im Erbrecht Profitieren Sie von meiner umfangreichen Erfahrung und meinem tiefgehenden juristischen Fachwissen: Individuelle und vertrauliche Betreuung: Ihr persönliches Anliegen steht bei mir im Mittelpunkt. Ich nehme mir Zeit, Ihre Situation genau zu verstehen und darauf abgestimmte Lösungen zu erarbeiten. Langjährige Erfahrung: Profitieren Sie von meinem bewährten Wissen aus zahlreichen erfolgreich betreuten Mandaten in komplexen erbrechtlichen Angelegenheiten. Umfassende Vertretung: Ich unterstütze Sie außergerichtlich ebenso wie vor Gericht. Mein Ziel ist es stets, effiziente, wirtschaftliche und zugleich rechtssichere Ergebnisse zu erzielen. Transparent und verständlich: Ich informiere Sie klar und verständlich über Ihre rechtliche Lage und die möglichen Vorgehensweisen, um Ihnen maximale Entscheidungssicherheit zu geben. Ihr Weg zur erfolgreichen Lösung Mein Ansatz basiert auf klaren und strukturierten Schritten: Erstberatung: Klärung Ihrer individuellen Ausgangssituation und erste Einschätzung. Strategische Planung: Gemeinsame Erarbeitung einer zielgerichteten Strategie, um Ihre Interessen optimal zu sichern. Rechtliche Umsetzung: Erstellung von Testamenten, Erbverträgen oder Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Dritten. Nachhaltige Betreuung: Unterstützung und Begleitung, um langfristig wirksame und belastbare Lösungen zu gewährleisten. Kontakt und Terminvereinbarung Für Ihre Anliegen im Bereich Erbrecht stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Vereinbaren Sie unkompliziert einen Termin: FreeCall: 0800 700 24 50 Düren: Wirteltorplatz 11, 52349 Düren, 02421 3884576 Köln: Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, 0221 98657208 Telefonzeiten: Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr Online: anwalt@schwartmann. de oder per Terminbuchung über Calendly Vertrauen Sie auf meine Kompetenz Ihr Anliegen ist bei mir in erfahrenen und sicheren Händen. Gemeinsam erarbeiten wir eine maßgeschneiderte Lösung für Ihre erbrechtlichen Herausforderungen – persönlich, professionell und effektiv. --- > Kompetente Strafverteidigung in Düren und Köln! Rechtsanwalt Andreas Schwartmann bietet engagierte Unterstützung bei Ermittlungsverfahren, Strafbefehlen und Hauptverhandlungen. Jetzt unverbindlich informieren! - Published: 2025-01-18 - Modified: 2025-01-18 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/strafverteidigung/ Ihr Strafverteidiger in Düren und Köln – Kompetent, engagiert, erfahren Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde oder Sie einen Strafbefehl erhalten haben, kann die Situation schnell überwältigend werden. Polizei und Staatsanwaltschaft verfügen über umfassende Mittel, die Beschuldigten jedoch fühlen sich oft allein gelassen. In dieser schwierigen Lage stehe ich an Ihrer Seite, um Sie kompetent und engagiert zu verteidigen. Wahl- und Pflichtverteidigung – Für Ihre Rechte Als Strafverteidiger verteidige ich Sie sowohl als Wahl- als auch als Pflichtverteidiger. Besonders in sensiblen Bereichen wie dem Internetstrafrecht, Vermögensstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Kapitalstrafrecht oder Sexualstrafrecht benötigen Sie einen erfahrenen Anwalt, der Ihre Interessen wahrt. Meine Philosophie: Ohne eine durchdachte Verteidigung können Missverständnisse schnell zu belastenden Aussagen führen. Meine Aufgabe ist es, Ihre Rechte zu schützen und dafür zu sorgen, dass Ihre Perspektive Gehör findet – in jedem Verfahrensstadium. Ermittlungsverfahren – Frühzeitig eingreifen Wenn Sie einer Straftat beschuldigt werden und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde, ist schnelles Handeln entscheidend. Ich empfehle Ihnen: Kommen Sie Vorladungen der Polizei nicht nach, bevor ich für Sie Akteneinsicht genommen habe. Durch eine frühzeitige Intervention kann oft eine öffentliche Anklage und Hauptverhandlung vermieden werden. Sollten Sie dennoch verurteilt werden, prüfe ich alle Rechtsmittel und lege bei Bedarf Berufung oder Revision ein. Strafbefehl – Fristen wahren und Einspruch einlegen Ein Strafbefehl vom Amtsgericht ist eine ernste Angelegenheit. Sie haben nur 14 Tage nach Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen, um eine rechtskräftige Verurteilung zu verhindern. Ich beantrage für Sie Akteneinsicht und bespreche nach Erhalt der Unterlagen die beste Verteidigungsstrategie. Sollte es zu einer Hauptverhandlung kommen, stehe ich Ihnen natürlich als erfahrener Strafverteidiger zur Seite. Mein Ziel ist es, Ihre Interessen vor Gericht mit Nachdruck zu vertreten. Anklage und Hauptverhandlung – Mit Erfahrung und Taktik Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit der Aufforderung zur Stellungnahme. Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie einen Strafverteidiger beauftragen. Ich sorge dafür, dass Sie von Anfang an gut vertreten sind: Ich nehme Akteneinsicht und analysiere die Beweise. Wir besprechen den Akteninhalt und entwickeln gemeinsam eine Strategie. Ich vertrete Sie in der Hauptverhandlung und kämpfe für Ihr Recht. Mein Ziel ist es, eine Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch zu erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, setze ich mich dafür ein, dass die Strafe so gering wie möglich ausfällt. Deutschlandweite Strafverteidigung mit regionalem Schwerpunkt Ich verteidige Sie deutschlandweit in Straf- und Bußgeldverfahren, mit besonderem Fokus auf Düren, Köln und Umgebung. Mein Tätigkeitsschwerpunkt umfasst u. a. : Verkehrsstrafrecht: Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Körperverletzung. Betäubungsmittelstrafrecht: Besitz, Handel, Verkauf von Drogen. Vermögensstrafrecht: Betrug, Diebstahl, Unterschlagung. Schnelle Hilfe – Kontaktieren Sie mich sofort Wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren erfahren oder von der Polizei vorgeladen werden, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Auch bei einer Hausdurchsuchung oder der Beschlagnahme von Gegenständen bin ich Ihr Ansprechpartner. Ich biete Ihnen die Möglichkeit, direkt online einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dafür meinen Online-Kalender, um schnell und unkompliziert eine Besprechung anzusetzen. Ich habe Büros in Köln und Düren. Alternativ können Sie mich telefonisch unter 02421 3884576 erreichen oder mir eine E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann. de senden.... --- > Bußgeldbescheid erhalten? Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ist Ihr erfahrener Partner in Bußgeldverfahren. Schnelle Akteneinsicht, bundesweite Verteidigung und Beratung seit 2004. Jetzt unverbindlich informieren! - Published: 2025-01-18 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bussgeldverfahren/ Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder sollen sich zu einem Verkehrsverstoß äußern? Keine Sorge – ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und unberechtigte Vorwürfe abzuwehren. Als Rechtsanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung im Verkehrsrecht stehe ich Ihnen bundesweit zur Seite. Meine Kanzlei hat Büros in Köln und Düren. 1. Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten? Wenn die Polizei Sie auffordert, sich zu einem Verkehrsverstoß zu äußern, sollten Sie vorsichtig sein. Sie sind nicht verpflichtet, Angaben zu machen, und ich empfehle Ihnen dringend, dies auch nicht zu tun, bevor ich die Akte eingesehen habe. Gemeinsam besprechen wir, ob und wie Sie sich zu dem Vorwurf äußern sollten. 2. Akteneinsicht – Ihr Schlüssel zur Verteidigung Bevor ein Bußgeldbescheid rechtskräftig wird, beantrage ich für Sie Akteneinsicht. Dadurch erfahren wir, welche Beweise die Behörden gesammelt haben und was Ihnen konkret vorgeworfen wird. Eine Vorladung der Polizei müssen Sie übrigens nicht wahrnehmen – ich rate Ihnen, stattdessen direkt Kontakt mit mir aufzunehmen. 3. Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Sobald ein Bußgeldbescheid zugestellt wird, bleibt wenig Zeit: Sie haben nur 14 Tage, um Einspruch einzulegen. Ich übernehme das fristwahrend für Sie, damit der Bescheid nicht rechtskräftig wird. Besonders wichtig ist dies bei Fahrverboten, Punkten in Flensburg oder der drohenden Entziehung der Fahrerlaubnis. Der Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Nach der Akteneinsicht bespreche ich mit Ihnen, welche Verteidigungsstrategie in Ihrem Fall am besten geeignet ist. 4. Schnelle und bundesweite Verteidigung Zeit ist ein entscheidender Faktor in Bußgeldverfahren. Deshalb erhalten Sie bei mir in der Regel noch am selben Tag einen Termin. Nach der Akteneinsicht bespreche ich den Inhalt ausführlich mit Ihnen und erkläre, welche Chancen und Optionen wir haben. Dies können wir entweder telefonisch oder bei einem persönlichen Termin in meinem Büro tun. Besprechungen können aber auch jederzeit per Video (Zoom, Webex oder Microsoft Teams) erfolgen. Termine können über Calendly vereinbart werden. Ein Bußgeldverfahren kann erhebliche Konsequenzen haben, darunter: Punkte in Flensburg Fahrverbot Kosten für MPU oder Gutachten Verlust der Fahrerlaubnis Mein Ziel ist es, diese Folgen für Sie abzuwenden oder abzumildern. Warum Sie mir vertrauen können Langjährige Erfahrung: Seit 2004 habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich in Bußgeldverfahren vertreten. Schnelle Bearbeitung: Ich reagiere umgehend auf Ihre Anfrage und kümmere mich sofort um Ihren Fall. Persönliche Betreuung: Ich nehme mir Zeit für Ihr Anliegen und kläre alle offenen Fragen mit Ihnen. Rechtsschutzversicherung: Wenn Sie versichert sind, übernehme ich die Kommunikation mit Ihrer Versicherung und hole die Deckungszusage ein. Kostenlose Ersteinschätzung – Kontaktieren Sie mich jetzt! Die Kontaktaufnahme mit mir ist unverbindlich und für Sie kostenlos. Nach einer ersten Einschätzung entscheiden Sie, ob Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen möchten. Senden Sie mir Ihren Bußgeldbescheid per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann. de. Sie erreichen mich auch telefonisch unter 02421 3884576. Ich kämpfe für Ihr Recht! Ob Geschwindigkeitsüberschreitung, Abstandsverstoß oder Rotlichtvergehen – ich setze mich engagiert und zielstrebig für Ihre Interessen ein. Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass Sie Ihr gutes Recht bekommen. Kontakt und Terminvereinbarung Für Ihre Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.... --- > Verkehrsunfall? Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ist Ihr erfahrener Partner im Verkehrsrecht. Wir helfen Ihnen bei Schadensersatz, Schmerzensgeld und Unfallregulierung. Persönliche Beratung seit 2004. Jetzt informieren!" - Published: 2025-01-18 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verkehrsrecht/ Ihr erfahrener Anwalt für Verkehrsrecht Ein Verkehrsunfall bringt oft nicht nur Sachschäden, sondern auch gesundheitliche und finanzielle Belastungen mit sich. In einer solchen Situation ist es wichtig, einen kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben, der Ihre Rechte durchsetzt und Ihnen den Rücken freihält. Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ist seit 2004 im Verkehrsrecht tätig und steht Unfallgeschädigten mit Erfahrung, Fachwissen und Durchsetzungsvermögen zur Seite. Die Kanzlei hat Büros in Köln und Düren. Hatten Sie einen Verkehrsunfall und möchten Ihre Ansprüche geltend machen? Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung von Schadensersatz und Schmerzensgeld und übernehme die gesamte Unfallregulierung für Sie. Meine Leistungen im Verkehrsrecht 1. Unfallregulierung von A bis ZNach einem Unfall sind oft zahlreiche Formalitäten zu erledigen – von der Schadenmeldung bei der gegnerischen Versicherung bis hin zur Prüfung von Gutachten. Ich übernehme diese Aufgaben für Sie und sorge dafür, dass Sie zu Ihrem Recht kommen. Dabei vertrete ich Ihre Interessen konsequent gegenüber allen Beteiligten. 2. Schadensersatzansprüche durchsetzenAls Unfallgeschädigter haben Sie Anspruch auf Erstattung von: Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall Wertminderung Ihres Fahrzeugs Abschlepp- und Gutachterkosten Verdienstausfall oder Haushaltsführungsschaden Ich prüfe Ihre Ansprüche detailliert und setze sie für Sie durch – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. 3. Schmerzensgeld bei VerletzungenEin Verkehrsunfall kann nicht nur körperliche, sondern auch seelische Folgen haben. Ich sorge dafür, dass Ihnen eine angemessene Entschädigung für Schmerzen, psychische Belastungen und eventuelle bleibende Schäden zusteht. 4. Unterstützung bei Gutachten und VersicherungenOb Sie ein unabhängiges Gutachten benötigen oder Schwierigkeiten mit der Versicherung haben – ich stehe Ihnen zur Seite und unterstütze Sie in allen rechtlichen Fragen rund um den Unfall. 5. Vertretung in Bußgeldverfahren Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten – beispielsweise wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß oder falschem Parken? Als Ihr Anwalt prüfe ich akribisch die zugrundeliegenden Messverfahren, die Behördenentscheidungen und mögliche formale Fehler. Oftmals bestehen Ansatzpunkte für einen erfolgreichen Einspruch – sei es wegen fehlerhafter Messung, Verfahrensmängeln oder ungerechtfertigter Sachverhaltsannahmen. Ich übernehme: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Akteneinsicht bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Zulassungsstelle Prüfung und ggf. Verhandlung mit der Bußgeldstelle Vertretung im gerichtlichen Verfahren, falls erforderlich So wahre ich Ihre Rechte, senke möglicherweise Bußgeld, Punkte oder sogar ein drohendes Fahrverbot. 6. Verkehrsstrafrecht Im Gegensatz zur klassischen Ordnungswidrigkeit behandelt das Verkehrsstrafrecht strafrechtliche Verstöße im Straßenverkehr – etwa Unfallflucht, Trunkenheit am Steuer, fahrlässige Körperverletzung oder Drogen am Steuer. Diese Delikte können neben Geldstrafen auch Freiheitsstrafen oder dauerhaften Entzug der Fahrerlaubnis nach sich ziehen. Auch hier prüfe ich: Tatvorwurf und mögliche Entlastungsbeweise Formfehler bei Ermittlungsmaßnahmen (Hausdurchsuchung, Blutentnahme etc. Strafprozessuale Rechte (z.  B. rechtzeitige Belehrung, Fristen) Verteidigung in Untersuchungshaft- und Hauptverfahrensstadien Ziel ist stets ein möglichst milder Ausgang oder Freispruch – durch frühzeitiges Einschreiten, sachkundige Verteidigung und den gezielten Einsatz verfahrensrechtlicher Kenntnisse Warum Rechtsanwalt Andreas Schwartmann? Langjährige Erfahrung: Seit über 20 Jahren erfolgreich im Verkehrsrecht tätig. Kompetenz: Fokus auf die rechtliche Vertretung von Unfallgeschädigten, um maximale Erfolge zu erzielen. Persönliche Betreuung: Ich nehme mir Zeit für Ihre Anliegen und entwickele individuelle Lösungen für Ihre Situation. Engagement: Mein Ziel ist es, Ihre Ansprüche schnell, effizient und erfolgreich durchzusetzen – ob außergerichtlich oder vor Gericht. Häufig... --- > Fachanwalt für Mietrecht & Fachanwalt für Familienrecht ✅ Wirteltorplatz 11 in 52349 Düren ✅ Schnelle Terminvereinbarung 0800 700 24 50 - Published: 2022-12-26 - Modified: 2025-06-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dueren/ Über mich Ich wurde 1968 in Düren geboren und bin seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Die Kanzlei Sie finden meine Kanzlei im Herzen der Stadt der Düren, direkt gegenüber dem Kaufhof. Das Büro befindet sich im zweiten Obergeschoss in Bürogemeinschaft mit den Kollegen der Kanzlei Prochnow, Marotzke, Mohr und Rechtsanwalt Dirk Bettinger. Mietrecht und Familienrecht Als Rechtsanwalt in Düren vertrete ich Mandanten aus dem gesamten Kreis Düren und der Voreifel. Ich helfe Ihnen als Fachanwalt im Mietrecht und im Familienrecht. Zu meinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Erbrecht und das Verkehrsrecht. Natürlich stehe ich Ihnen aber auch in anderen zivilrechtlichen Fragestellungen gerne zur Seite. Rechtsanwalt Andreas SchwartmannFachanwalt für FamilienrechtFachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtWirteltorplatz 1152349 DürenTel. : 02421 3884576E-Mail: anwalt@schwartmann. de Termine nach Vereinbarung Terminvergabe: 0800 700 24 50 oder über Calendly Anfahrt Die Kanzlei ist mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar. Die Räume befinden sich im zweiten Obergeschoss des Gebäudes Wirteltorplatz 11. Im 1. OG befindet sich die urologische Praxis Jacobs & Schumacher, auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich Galeria Kaufhof. Routenplanung Terminvereinbarung Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 02421 3884576 oder direkt in meinem Online-Kalender. In meinem Büro in Düren biete ich Termine auch samstags von 10 bis 13 Uhr an. Kontakt Ich helfe Ihnen als Anwalt in Düren gerne weiter – kontaktieren Sie mich gerne über das nachstehende Formular! Ihr Name (Pflichtfeld) Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld) Betreff Ihre Nachricht Ich habe die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden. Δdocument. getElementById( "ak_js_1" ). setAttribute( "value", ( new Date ). getTime ); --- > Fachanwalt für Mietrecht & Rechtsanwalt für Familienrecht ✅ Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln ✅ Schnelle Terminvereinbarung unter 0800 700 24 50 - Published: 2022-12-26 - Modified: 2025-06-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/koeln/ Über mich Ich wurde 1968 in Düren geboren. Von 1998 bis 2002 war ich als Rechtsberater für den Mieterverein Köln tätig. Seit 2002 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.   Die Kanzlei Sie finden mich seit 2013 als Rechtsanwalt für Mietrecht und Familienrecht im Kölner Stadtteil Longerich in der Nähe vom Radmarkt Schumacher. Mein Büro befindet sich im 3. Obergeschoss in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Wester Rechtsanwälte.   Mietrecht und Familienrecht Als Rechtsanwalt und Fachanwalt in Köln vertrete ich Mandanten aus dem gesamten Kölner Umland im Mietrecht und Familienrecht. Bei Problemen mit Mietern, Vermietern oder in familienrechtlichen Angelegenheiten (Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) bin ich stets ein kompetenter Ansprechpartner. Zu meinen weiteren Tätigkeitsschwerpunkten gehören das Erbrecht und das Verkehrsrecht. Natürlich stehe ich Ihnen aber auch in anderen zivilrechtlichen Fragestellungen gerne zur Seite. Rechtsanwalt Andreas SchwartmannFachanwalt für FamilienrechtFachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtRobert-Perthel-Str. 4550739 KölnTel. : 0221 98657208E-Mail: anwalt@schwartmann. de Termine nach Vereinbarung   Anfahrt Die Kanzlei ist mit dem Pkw und öffentlichen Verkehrsmitteln bequem erreichbar. Die Räume befinden sich im dritten Obergeschoss des Gebäudes Robert-Perthel-Straße 45. Im Erdgeschoss befindet sich das Geschäft „Fliesenboutique“ auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindet sich das Karnevalsgeschäft „Kappes“. In direkter Nähe befinden sich zwei Haltestellen der KVB-Linie 121 - die Haltestelle Hugo-Junkers-Straße sowie die Haltestelle Bilderstöckchen Longericher Str. Nord. Routenplanung   Terminvereinbarung Einen Termin vereinbaren Sie bitte telefonisch oder direkt in meinem Online-Kalender.   Kontakt Ich helfe Ihnen als Anwalt in Köln gerne weiter – kontaktieren Sie mich bitte über das nachstehende Formular! Ihr Name (Pflichtfeld) Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld) Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld) Betreff Ihre Nachricht Ich habe die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden. Δdocument. getElementById( "ak_js_2" ). setAttribute( "value", ( new Date ). getTime ); --- > Vertretung bei Abmahnung wegen Filesharing | Bundesweite Vertretung | Termine online buchen oder unter ☎ 0800 700 24 50 - Published: 2022-12-11 - Modified: 2025-04-23 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnung/ Abmahnung wegen Filesharing - Anwaltliche Vertretung bundesweit Seit 2004 verteidige ich regelmäßig Mandanten, die wegen angeblichen Filesharings abgemahnt wurden. Die Abmahnungen wegen Filesharing und die Forderungen der Kanzleien Waldorf Frommer, rka, Daniel Sebastian, Rasch, WeSaveYourCopyrights, Nimrod und FAREDS sind mir bestens bekannt. Aktuell vertrete ich besonders zahlreiche Mandanten, die eine Abmahnung, einen Mahnbescheid und jetzt eine Klage der Kanzlei rka in Hamburg für die Firma Koch Media AG erhalten haben. Dort geht es in der Regel um das unerlaubte Verbreiten von Spielen wie Dead Island‚ Saints Row IV oder Metro Last Light. In zahlreichen gerichtlichen Verfahren im Urheberrecht konnte ich den Abgemahnten schon erfolgreich helfen, sich gegen unberechtigte oder überhöhte Zahlungsforderungen der Abmahner zur Wehr zu setzen und sich gegen die Abmahnung zu verteidigen. Verteidigung gegen Abmahnung Wenn Sie von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhalten haben, weil man Ihnen einen Verstoß gegen Markenrecht, Wettbewerbsrecht oder eine Urheberrechtsverletzung vorwirft, reagieren Sie bitte nicht unüberlegt, sondern holen umgehend anwaltlichen Rat ein. Ich kenne die aktuelle Rechtsprechung zum Urheberrecht und kann Ihnen erklären, auf was es nun ankommt und sie Sie am besten außergerichtlich vorgehen sollten. Nicht immer sollten Sie der Gegenseite eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der Sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichten und die Abmahnkosten übernehmen. Die Reaktion auf eine Abmahnung sollte wohlüberlegt sein. Ist die Abmahnung berechtigt, können die geltend gemachten Kosten trotzdem überhöht sein, weil der Gegenstandswert zu hoch angesetzt wurde. Haben Sie eine Abmahnung erhalten und wurden zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert, senden Sie mir bitte das Abmahnschreiben und die weitere Korrespondenz. Ich prüfe die Berechtigung der Abmahnung, ob ein Schutzrecht des Abmahners betroffen ist, die Schwere des Verstoßes, ob eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte. Besteht kein Unterlassungsanspruch, ist die Abmahnung unberechtigt. Insbesondere im Filesharing ist die anwaltliche Verteidigungsstrategie zur Vermeidung von Gerichtsverfahren entscheidend. Übrigens: In meinem Blog habe ich bereits Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt: 10 Fragen & 10 Antworten Dort finden Sie auch zahlreiche Beiträge zu Abmahnungen von rka, Daniel Sebastian, Waldorf Frommer und anderen Kanzleien und zu von mir geführten Verfahren. Was Sie zudem konkret beachten sollten, erkläre ich Ihnen auch in diesem Video von 2012, das leider auch heute nichts von seiner Aktualität verloren hat: https://www. youtube. com/watch? v=5inii-y00Uw Ich vertrete Sie bundesweit gegen den Abmahnenden. Die Verteidigung gegen Abmahnungen verursacht in der Regel keine hohen Anwaltskosten. Gegen eine Abmahnung wegen Filesharing verteidige ich Sie außergerichtlich zum Pauschalpreis. Sprechen Sie mich bitte einfach darauf an.   0800 612 4040 Kontaktieren Sie mich --- > Sie haben Probleme mit eBay oder eBay Kleinanzeigen und suchen einen Anwalt, der sich im eBay-Recht auskennt? Rufen Sie mich kostenfrei an: 0800 700 24 50 - Published: 2022-12-11 - Modified: 2025-04-29 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-recht/ eBay-Recht: Probleme mit eBay oder Vertragspartnern Sie haben auf eBay oder eBay Kleinanzeigen etwas verkauft und laufen nun dem Geld hinterher, weil sich der Käufer nicht meldet oder sogar die Zahlung verweigert? Vielleicht haben Sie als Käufer ein Schnäppchen gemacht und der Verkäufer will den Vertrag nicht erfüllen und behauptet einen Irrtum. Oder ein Unternehmen akzeptiert einen Widerruf nicht? Dann sind Sie mir bei richtig. Seit 25 Jahren bin ich selbst als privater Verkäufer und Käufer auf eBay tätig und kenne die damit verbundenen Probleme im Zusammenhang mit einer Auktion auf eBay aus eigener Anschauung. Als im Zivilrecht erfahrener Rechtsanwalt kenne ich die Rechtslage im eBay-Recht und weiß, wie sich Ansprüche aus Kaufverträgen schnell und effizient durchsetzen lassen. Weigert sich Ihr Vertragspartner, den über eBay oder eBay Kleinanzeigen geschlossenen Vertrag zu erfüllen, kommt nicht nur eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Anspruchs auf Vertragserfüllung in Betracht, sondern auch ein Rücktritt wegen Nichterfüllung und die anschließende Geltendmachung von Schadensersatz. Lassen Sie sich von mir beraten. Abmahnung wegen Bilderklau auf eBay Häufig stellen Verkäufer auf eBay fest, dass Dritte ihre Fotos für eigene Angebote verwenden. Das müssen Sie natürlich nicht hinnehmen. Sie können mittels Abmahnung durch meine Kanzlei Unterlassung und Beseitigung der Urheberrechtsverletzung verlangen - und natürlich Schadensersatz. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie gegen die unerlaubte Nutzung Ihrer Fotos vorgehen wollen. Denn verschenken sollten Sie Ihre Fotos nicht. Nicht immer rechtssicher: Bewertungen auf eBay Auch Bewertungen auf eBay und anderen Portalen sind ein ständiger Anlass für Streitigkeiten. Welche Bewertung müssen Sie akzeptieren und wann können Sie die Löschung und Entfernung verlangen? Ich erläutere Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und die aktuelle Rechtsprechung zu dieser Problematik.   Rufen sie mich an:0800 700 24 50 Kontakt --- > Rechtsanwalt Andreas Schwartmann in Düren und Köln | Mietrecht, Familienrecht und Strafverteidigung | Termine nach Vereinbarung - Published: 2022-12-01 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/standorte/ Köln Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln - Tel. : 0221 98657208 In Köln finden Sie mich seit 2013 im Stadtteil Longerich in der Nähe vom Radmarkt Schumacher. Mein Büro befindet sich im 3. Obergeschoss in Bürogemeinschaft mit der Kanzlei Wester Rechtsanwälte. In Köln vertrete ich Mandanten aus dem gesamten Kölner Umland.   Düren Wirteltorplatz, 11, 52349 Düren - Tel: 02421 3884576 In Düren finden Sie meine Kanzlei im Herzen der Stadt, direkt gegenüber dem Kaufhof. Das Büro befindet sich im zweiten Obergeschoss in Bürogemeinschaft mit den Kollegen der Kanzlei Prochnow, Marotzke, Mohr und Rechtsanwalt Dirk Bettinger. Ich vertrete Mandanten aus dem ganzen Kreis Düren und der Voreifel. In meinem Büro in Düren biete ich Termine auch samstags von 10 bis 13 Uhr an.   Terminvereinbarung Termine vereinbaren Sie bitte telefonisch über meine kostenlose Rufnummer 02421 3884576 oder über meinen Online-Kalender. Dieser steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche für eine bequeme Terminvereinbarung zur Verfügung. Termine können Sie vor Ort in Düren und Köln, als Telefontermin oder als Zoom-Konferenz buchen.   --- > Akteneinsicht in Bußgeld- und Strafverfahren - Rechtsanwalt Andreas Schwartmann besorgt Ihnen Ihre Akte zum Pauschalpreis. - Published: 2021-02-14 - Modified: 2022-11-30 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/service/akteneinsicht/ Akteneinsicht beantragen - mein Angebot Für Mandanten und anwaltliche Kollegen besorge ich schnell und kostengünstig Straf- und Bußgeldakten bei Staatsanwaltschaft und Gericht. Akteneinsicht Sie beauftragen mich mit der Akteneinsicht. Ich beantrage bei der zuständigen Behörde die Akteneinsicht durch Übersendung der Akte(n) in meine Kanzleiräume. Aktenkopie oder Scan Sobald mir die Akte vorliegt, erstelle ich auf Wunsch eine Papierkopie oder scanne die vollständige Akte und speichere sie als PDF-Datei (Farbe, OCR). Übersendung der Akte(n) Sie erhalten die Akte von mir entweder als Papierkopie per Post - oder per verschlüsselter E-Mail als PFD-Datei. Das funktioniert einfach, zuverlässig und schnell. Weitergehende Beratung und Vertretung Wünschen Sie nach Übersendung der Akte(n) eine weitergehende Beratung oder Vertretung, sprechen Sie mich an. Andernfalls ist das Mandat mit Übersendung der Akte beendet. Preise Aktenumfang bis 100 Seiten: Pauschale 79,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR) Aktenumfang 101 bis 300 Seiten: Pauschale 99,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR) Aktenumfang ab 301 Seiten: Pauschale 119,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR) Aktenumfang über 500 Seiten: Pauschale 159,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR) Aktenumfang ab 3 Leitz-Ordner: Nach Vereinbarung Alle Preise sind Nettopreise. Auftrag erteilen Den Auftrag zur Akteneinsicht können Sie mir per E-Mail oder über das nachstehende Formular erteilen. Nach Eingang des Auftrags setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Ihr Name Ihre E-Mail-Adresse Ihre Telefonnummer Betreff Ihre Nachricht Ihre Postanschrift Behörde und Aktenzeichen Verfahrensart (Strafverfahren, Bußgeldsache etc. ) BußgeldverfahrenStrafverfahrenSonstige Sache Beteiligung Betroffener/BeschuldigterAnzeigenerstatterGeschädigter Ich habe die Datenschutzerklärung und die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Ich stimme zu, dass meine Formularangaben zur Kontaktaufnahme bzw. zur Bearbeitung meines Anliegens gespeichert werden. Δdocument. getElementById( "ak_js_3" ). setAttribute( "value", ( new Date ). getTime ); --- > Service: Hier finden Sie die Online-Angebote der Kanzlei Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Düren und Köln - Published: 2018-09-09 - Modified: 2023-01-11 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/service/ Bevor Sie danach fragen ... Guter Service ist mir sehr wichtig. Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie Informationen zu den Kosten einer Beauftragung zur Beratung, außergerichtlichen oder gerichtlichen Vertretung sowie die Möglichkeit, häufig erforderliche Formulare (Vollmachten, Hinweise etc. ) herunterzuladen. Außerdem können Sie bequem einen für Sie passenden Termin (telefonisch oder vor Ort) über meinen Online-Kalender buchen. Terminvereinbarung Formulare Akteneinsicht Kosten --- > Buchen Sie direkt online einen Beratungstermin bei Rechtsanwalt Andreas Schwartmann - Published: 2018-04-20 - Modified: 2025-06-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/service/terminbuchung/ Terminvereinbarung Sie brauchen einen Beratungstermin? Meine Online-Terminbuchung steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Buchen Sie schnell und unkompliziert einen Termin bei mir: Vor Ort in Düren oder Köln, telefonisch oder per Video über Zoom. Sollte einmal kein passender Termin frei sein, rufen Sie mich bitte einfach unter 02421 3884576 an: Wir finden eine Lösung! 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Eine Erstberatung als Verbraucher kostet Sie daher maximal 190 EUR zzgl. etwaige Auslagen und 19% USt. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechne ich diese Kosten mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie ggf. nur Ihren mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt zahlen müssen. Ich empfehle Ihnen, unmittelbar selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung eine Deckungsanfrage zu stellen. Aus Erfahrung geht die Bearbeitung in vielen Fällen deutlich schneller, wenn die Anfrage direkt durch den Versicherungsnehmer erfolgt. Die Versicherungen erkennen Sie als versicherte Person ohne weitere Rückfragen an und können die Prüfung rascher vornehmen, als wenn ich die Anfrage in meiner Eigenschaft als Ihr Rechtsanwalt übernehme. --- > Fachanwalt für Familienrecht | Beratung und Vertretung bundesweit bei Trennung und Scheidung | Online-Scheidung | Persönliche Beratung jederzeit - Published: 2018-02-01 - Modified: 2024-08-15 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/familienrecht/online-scheidung/ Scheidung online: Was bedeutet das? Eine Ehescheidung ist ein gravierender Einschnitt in Leben. Man entscheidet sich nicht spontan dafür. Sie will gut überlegt sein – ebenso der Anwalt, den man im Scheidungsverfahren an seiner Seite haben möchte. Im Folgenden gebe ich Ihnen daher zunächst einige wichtige Informationen über mein Angebot zur Online-Scheidung und den Ablauf des Scheidungsverfahrens. Über mich: Scheidungsanwalt bundesweit Ich bin seit 2002 als Rechtsanwalt zugelassen. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und vertrete regelmäßig Mandanten in ganz Deutschland in Scheidungsverfahren gerichtlich und außergerichtlich. Vorteile und Voraussetzungen der Online-Scheidung Wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner darüber einig sind, dass Ihre Ehe ohne streitige Auseinandersetzungen geschieden werden soll, spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung. Auch die Online-Scheidung ist ein normales Scheidungsverfahren mit einer mündlichen Verhandlung beim Familiengericht, bei der die Beteiligten persönlich anwesend sein müssen. Eine Scheidung über das Internet oder eine Scheidung online ist also rechtlich nicht möglich. Online scheiden lassen kann man sich in Deutschland (noch) nicht. Der Scheidungsauftrag kann aber bequem über das Internet erteilt werden. Über das unten stehende „Scheidungsformular“ können Sie mich mit der Durchführung der Scheidung beauftragen. Ein persönlicher Besprechungstermin ist nicht erforderlich. Dadurch können Scheidungswillige Zeit und Kosten sparen. Natürlich stehe ich Ihnen aber auch im Rahmen der Online Scheidung jederzeit per E-Mail, telefonisch oder für eine persönliche Beratung in meinem Büro in Köln oder Düren zur Klärung offener Fragen zur Verfügung. Gibt es Streit über einzelne Punkte, möchte der Ehegatte nicht geschieden werden oder wird er bereits wegen anderer Streitfragen (z. B. Sorgerecht) anwaltlich vertreten, empfiehlt sich auf jeden Fall eine persönliche und individuelle Beratung. Das gilt auch, wenn Sie sich über die Scheidungsfolgen im Unklaren sind und eine Erstberatung oder weitere Rechtsberatung zum Thema Trennung oder Scheidung wünschen oder es Fragen zum Unterhalt gibt. Auftrag zur Online-Scheidung Einen Online-Auftrag zur Einleitung des Scheidungsverfahrens können Sie mir auf dieser Seite bequem über das unten stehende Formular erteilen. Danach erhalten Sie alle Informationen zum weiteren Ablauf der Ehescheidung per E-Mail von mir. Die Online-Scheidung ist bequem und schnell im Ablauf. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie Ihr Leben schnell wieder in den Griff bekommen müssen. Schließlich können Online-Scheidungen weniger emotional belastet sein als herkömmliche Scheidungen. Sie müssen nicht den ganzen Stress mit Anwaltsterminen und Besprechungen auf sich nehmen. Außerdem können Sie das gesamte Verfahren bequem von zu Hause aus abwickeln – lediglich zum Scheidungstermin bei Gericht müssen Sie persönlich erscheinen. Ich vertrete meine Mandanten dabei mit Erfahrung im Familienrecht seit über 20 Jahren kompetent vor allen Familiengerichten in Deutschland. Der Scheidungsantrag wird von mir als Scheidungsanwalt gefertigt und kann zumeist noch am Tag des Scheidungsauftrages beim Familiengericht eingereicht werden. Die Dauer des Verfahrens zur Scheidung der Ehe hängt davon ab, ob der Versorgungsausgleich, also der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, durchzuführen ist. Er ist von Amts wegen durchzuführen, kann aber von den Eheleuten durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden. Eine Scheidung ohne Ausgleich der Rentenanwartschaften dauert erfahrungsgemäß zwischen zwei und drei Monaten.     Scheidungskosten Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich... --- > Zufriedene Mandanten bewerten Rechtsanwalt Schwartmann auf frag-einen-anwalt.de, anwalt.de, Google und Advocado. - Published: 2017-07-18 - Modified: 2022-12-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bewertungen/ Bewertungen: Das sagen meine Mandanten . --- > Welche Kosten entstehen bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes? Rechtsanwalt Schwartmann erläutert die Grundlagen für die Berechnung der Anwaltskosten. - Published: 2017-07-16 - Modified: 2023-05-22 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/service/berechnung-der-anwaltskosten/ Was kostet ein Anwalt? Anwälte kosten bekanntlich Geld, das ist eine Binsenweisheit. Und nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof muss Sie ein Anwalt, den Sie beauftragen, auch nicht ungefragt auf die Kosten hinweisen, sofern diese nicht übermäßig hoch sind. Mir ist aber wichtig, dass Sie von Beginn an transparent über alle anfallenden Kosten und Kostenrisiken aufgeklärt sind. Deshalb finden Sie nachstehend eine Erläuterung der möglichen Kosten, die Ihnen bei einer Vertretung durch mich entstehen können. Ich rechne meine Tätigkeiten grundsätzlich streitwertabhängig nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, rechne ich diese Kosten mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie ggf. nur Ihren mit der Versicherung vereinbarten Selbstbehalt zahlen müssen. Reichen die gesetzlichen Gebühren im Einzelfall nicht für eine wirtschaftliche Bearbeitung des Mandates aus, schlage ich Ihnen eine angemessene und faire Vergütungsvereinbarung vor. Diese kann entweder auf einem Stundenhonorar beruhen oder eine Pauschale beinhalten. Verfügen Sie über ein geringes Einkommen, haben Sie ggf. Anspruch auf Beratungshilfe. In diesem Fall wenden Sie sich bitte vor einer Terminvereinbarung an das Amtsgericht und beantragen dort einen Beratungshilfeschein. Kosten einer Erstberatung Eine grobe telefonische Ersteinschätzung, ob es für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist, mich zu beauftragen und ob überhaupt Erfolgsaussichten bestehen, berechne ich Ihnen nicht. Eine darüber hinausgehende Beratung kann jedoch nicht kostenfrei erfolgen. Die Kosten für die anwaltliche Erstberatung eines Verbrauchers sind vom Gesetz auf maximal 190 EUR netto begrenzt. Erfolgt die Beratung telefonisch oder per E-Mail kommt eine Auslagenpauschale von 20 EUR hinzu, so dass sich brutto maximale Kosten von 249,90 EUR errechnen. Die konkrete Höhe der Beratungskosten hängt vom Umfang der Beratung und der Höhe des Gegenstandswertes ab. Sprechen Sie mich bitte vor einer Beratung über die anfallenden Kosten an - ich erläutere Ihnen diese dann sehr gerne. Kosten für die außergerichtliche Vertretung Auch meine gerichtliche Tätigkeit rechne ich grundsätzlich nach den Wertgebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. In Einzelfällen kann eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden, die den Besonderheiten des Falles Rechnung trägt. Bei der Abrechnung nach der RVG Werttabelle richten sich die Kosten nach dem sogenannten Gegenstandswert: Je höher Ihre Forderung an die Gegenseite, umso höher sind auch die anfallenden Anwaltskosten. Kosten für das gerichtliche Verfahren Auch im gerichtlichen Verfahren richten sich die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Davon darf nach oben hin mit einer Vergütungsvereinbarung abgewichen werden. Geringere Gebühren, als vom RVG vorgesehen, sind allerdings nicht zulässig. Kein Anwalt, der nicht wettbewerbswidrig handelt, darf ihnen also eine Vertretung vor Gericht (Klage, Scheidung etc. ) für geringere Gebühren anbieten, als sie das Gesetz verlangt. Wenn Sie die Kosten für das gerichtliche Verfahren nicht selbst aufbringen können, steht Ihnen möglicherweise Prozesskostenhilfe zu. Sind Sie rechtsschutzversichert? Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung in der Regel die Kosten für meine Beauftragung. Klären Sie dies bitte vor meiner Beauftragung mit Ihrer Versicherung ab. Sollten Sie dabei auf Probleme stoßen, hole ich nach Abstimmung mit Ihnen die Deckungszusage bei der Versicherung ein. --- > Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht | Fachanwalt für Familienrecht in Düren und Köln | Terminvereinbarung: 0800 700 24 50 - Published: 2017-06-26 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/familienrecht/ Fachanwalt für Familienrecht: Trennung, Scheidung, Unterhalt und Sorgerecht Das Familienrecht ist eines der schwierigsten Rechtsgebiete, was sich durch die emotionsgeladenen Konsequenzen aus einer Trennung oder Scheidung erklären lässt; finanzielle Einbußen und eine Umstellung des Alltags sind normalerweise die Folge. Daher ist es mir wichtig, meinen Klienten nicht nur als kompetenten Berater zur Seite zu stehen, sondern sie auch in dieser emotional herausfordernden Situation zu begleiten. Durch meine Erfahrung als Fachanwalt für Familienrecht lassen sich oft viele Unannehmlichkeiten vermeiden oder Schaden bereits im Vorfeld begrenzen. Da viele Streitigkeiten durch Unkenntnis juristischer Gegebenheiten entstehen, ist es wichtig, den Sachverhalt korrekt einzuschätzen. Als Anwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen in allen Schritten der Trennungs- oder Scheidungsphase sowie bei Unterhaltsstreitigkeiten und in Sorgerechtsfragen mit Erfahrung und Beratung zur Seite, von der ersten telefonischen Kontaktaufnahme bis hin zur Gerichtsverhandlung. Seit über zwei Jahrzehnten bin ich im Familienrecht tätig und berate und vertrete meine Mandanten in allen familienrechtlichen Fragestellungen. Standorte: Düren und Köln In meinen Büros in Düren und Köln stehe ich Mandanten auch kurzfristig jederzeit für Beratungstermine zur Verfügung. Büro Düren: Wirteltorplatz 11, 52349 Düren Zweigstelle Köln: Robert-Perthel-Str. 45, 50739 KölnSie suchen kompetente und schnelle Hilfe im Familienrecht? Dann rufen Sie mich an: 02421 3884576 Mein Sekretariat erreichen Sie Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr. Meine Schwerpunkte im Familienrecht Ehegattenunterhalt Ehevertrag Einvernehmliche Scheidung Güterrecht Immobilien-Auseinandersetzung und Vermögens-Auseinandersetzung Kinderschutz- und Ehegattenschutzklausel Kindesunterhalt Nachehelicher Unterhalt Partnerschaftsvertrag Scheidung Scheidungsfolgenvereinbarung Selbstbehalt Sorgerecht Trennungsunterhalt Trennungsvereinbarung Umgangsrecht Unterhalt Vaterschaftsanfechtung Verfahrenskostenhilfe Versorgungsausgleich Zugewinn Trennungsberatung Nach einer Trennung sorge ich dafür, dass die sich stellenden Probleme und der Konflikt möglichst ohne nervenaufreibende „Schlammschlacht“ und „Rosenkrieg“ einer schnellen und effizienten Lösung zugeführt werden. Die betroffenen Eheleute sind oft mit der Situation und den zu treffenden Entscheidungen überfordert und sie stellen sich in der Regel die folgenden Fragen: Bei wem bleiben die gemeinsamen Kinder? Wem steht das Aufenthaltsbestimmungsrecht über die Kinder zu? Was bedeutet nun die „gemeinsame Sorge“ für die Kinder? Wie wird das gemeinsame Vermögen aufgeteilt? Was passiert mit dem eigenen Vermögen? Wann kann die Ehe geschieden werden? Ist eine schnelle Scheidung überhaupt empfehlenswert? Besteht ein Anspruch auf Unterhalt? In welcher Höhe? Was geschieht mit gemeinsamen Schulden? Was ist mit der gemeinsamen Wohnung, dem gemeinsamen Eigenheim? Diese Fragen werden mir als Anwalt im Rahmen einer familienrechtlichen Beratung häufig gestellt. Ich erläutere die Rechtslage, berate und gebe Antworten auf diese und weitere Fragen. Dabei geht es also nicht nur um die Scheidung einer Ehe, sondern in diesem Zusammenhang auch um Folgesachen wie: Hausratsaufteilungen Unterhaltsansprüche Ausgleich der Rentenansprüche (= Versorgungsausgleich) Güterrecht (Vermögensauseinandersetzung, Zugewinnausgleich) Sorgerecht (inklusive Umgangsrechtsfragen) Vaterschaftsanerkennung oder -anfechtung Adoptionsfragen Gewaltschutzanträge Zuweisung der Ehewohnung Betreuungen und Pflegschaften Die meisten dieser genannten Punkte können auch unabhängig von einer Ehescheidung Gegenstand einer familiengerichtlichen Auseinandersetzung werden, wenn sich etwa geschiedene Eltern über Fragen des Kindesunterhalts oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die gemeinsamen Kinder nicht einig werden. Gerade wenn gemeinsame Kinder betroffen sind, sollte im Interesse des Kindeswohls eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem anderen Elternteil möglichst vermieden werden. Ist das nicht möglich, sorge ich kompetent für eine zügige und... --- > Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht ✅ Rechtsberatung durch Anwalt für Mietrecht ✅ Büros in Düren und Köln ✅Soforthilfe und Termine: 0800 700 24 50 - Published: 2017-06-26 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietrecht/ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Schon seit 1998 bin ich auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei sowohl auf dem Wohnungsmietrecht als auch dem Gewerbemietrecht. Stets freundlich und kompetent berate ich sowohl Vermieter als auch Mieter, um ihnen bei möglichen Rechtsstreitigkeiten zu helfen. Zudem setze ich meine Erfahrung und das Fachwissen ein, um bei Fragen rund ums Miet- und Wohnungseigentumsrecht effektive Lösungen anzubieten. Dazu gehören sowohl die Beratung als auch die Vertretung vor Gericht. Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und schnell kann es durch kleine Probleme zu schwerwiegenden Rechtsstreitigkeiten kommen. Daher ist es wichtig, sich umgehend an einen kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden, damit teure und aufwendige Verfahren vermieden werden. Konflikte zwischen Vermietern und Mietern können existenzielle Auswirkungen haben. Sie betreffen schließlich das "Dach über dem Kopf". Daher sollten Sie bei mietrechtlichen Fragestellungen unbedingt schnelle und kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen. Dies gilt besonders bei Kündigung aufgrund von Eigenbedarf Mietmängeln Räumungsklage durch den Vermieter unzulässigen Mieterhöhungen Grundsätzlich sollten Sie sich daher bei Ärger mit dem Mietvertragspartber immer einen Anwalt zur Seite nehmen. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für Mietrecht. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bilde ich mich stetig weiter, um immer auf dem neuesten Stand des Rechts zu sein und den bestmöglichen Service bieten zu können. Als Mieter oder Vermieter von Wohn- oder Gewerberäumen sind Sie bei mir deshalb immer in kompetenten Händen. Standorte: Düren und Köln Meine Kanzlei hat Standorte in Köln und in Düren. In beiden Büros, die verkehrsgünstig gelegen sind, biete ich Ihnen nach Terminvereinbarung persönliche Beratungen und Besprechungen an. Anwalt für Mieter und Vermieter Ganz gleich, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, ist es häufig ratsam, sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Mietrecht zu holen. Als engagierter Rechtsanwalt vertrete ich Mieter und Vermieter gleichermaßen, denn es ist interessanter, das Mietrecht nicht nur aus einer Perspektive zu betrachten. Rechte und Pflichten betreffen immer beide Mietparteien gemeinsam. Ich kann stets den Standpunkt und die Motivation der anderen Seite aus langjähriger Erfahrung nachvollziehen. Das ist bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung von entscheidender Bedeutung. Mietmängel und Mietminderung Als Rechtsanwalt vertrete ich Mieter, wenn es in der Mietsache schimmelt oder die Heizung defekt ist. Ich helfe Ihnen, wenn der Nachbar mit seiner Musikanlage die Hausruhe stört, Bauarbeiten die Nacht zum Tag machen oder ein Wasserschaden die weitere Nutzung der Wohnung unmöglich macht. Ich prüfe, ob ein Recht auf Minderung der Miete besteht und in welcher Höhe die Miete zu zahlen ist. Wenn Mängel nicht beseitigt werden, erläutere ich die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten. Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich eine Strategie, Ihren Anspruch auf eine mängelfreie Mietsache durchzusetzen. Betriebskosten, Heizkosten und Mieterhöhungen Ich prüfe Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf formelle und inhaltliche Richtigkeit. Ebenso überprüfe ich natürlich die Möglichkeit der Erhöhung der Miete nach den gesetzlichen Regelungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung. Nach der Kündigung einer Wohnung wird oft die Abrechnung der Mietkaution streitig: Darf der Vermieter Abzüge vom... --- > Dies ist nur die langweilige Datenschutzerklärung eines ordentlichen Rechtsanwaltes in Düren. - Published: 2017-06-18 - Modified: 2024-05-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/datenschutz/ 1. Name und Kontaktdaten des für die Verarbeitung Verantwortlichen sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Bitte beachten Sie zunächst die Hinweise für die Datenverarbeitung. Diese Datenschutz-Information gilt für die Datenverarbeitung durch: Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Wirteltorplatz 11, 52349 Düren, Deutschland; E-Mail: info@rechtsanwalt-schwartmann. de, Tel: 02421 3884576. Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist nicht erforderlich. 2. Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung a) Beim Besuch der Website Beim Aufrufen unserer Website www. rechtsanwalt-schwartmann. de werden durch den auf Ihrem Endgerät zum Einsatz kommenden Browser automatisch Informationen an den Server unserer Website gesendet. Diese Informationen werden temporär in einem sog. Logfile gespeichert. Folgende Informationen werden dabei ohne Ihr Zutun erfasst und bis zur automatisierten Löschung gespeichert: IP-Adresse des anfragenden Rechners, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, Name und URL der abgerufenen Datei, Website, von der aus der Zugriff erfolgt (Referrer-URL), verwendeter Browser und ggf. das Betriebssystem Ihres Rechners sowie der Name Ihres Access-Providers. Die genannten Daten werden durch uns zu folgenden Zwecken verarbeitet: Gewährleistung eines reibungslosen Verbindungsaufbaus der Website, Gewährleistung einer komfortablen Nutzung unserer Website, Auswertung der Systemsicherheit und -stabilität sowie zu weiteren administrativen Zwecken. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse folgt aus oben aufgelisteten Zwecken zur Datenerhebung. In keinem Fall verwenden wir die erhobenen Daten zu dem Zweck, Rückschlüsse auf Ihre Person zu ziehen. Darüber hinaus setzen wir beim Besuch unserer Website Cookies sowie Analysedienste ein. Nähere Erläuterungen dazu erhalten Sie unter den Ziff. 4 und 5 dieser Datenschutzerklärung. b) Bei Nutzung unseres Kontaktformulars Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. 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Hierbei handelt es sich um kleine Dateien, die Ihr... --- > Lebenslauf und berufliche Stationen von Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Fachanwalt für Mietrecht und Fachanwalt für Familienrecht - Published: 2017-06-02 - Modified: 2023-12-14 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anwalt/ Profil Ich stehe Ihnen in meiner Kanzlei nicht nur bei rechtlichen Konflikten zur Seite, sondern schon viel früher – und oft auch, bevor sie überhaupt beginnen. Damit sehe ich mich selbst in erster Linie als Dienstleister für meine Klienten und Mandanten, die einer kompetenten juristischen Betreuung bedürfen. Ich kümmere mich um alle gerichtlichen und auch außergerichtlichen Anliegen meiner Mandanten, denn viele Konflikte lassen sich schnell und kostensparend auch außerhalb des Gerichts klären. Dabei umfasst mein Beratungsangebot wichtige Rechtsbereiche, die unseren Alltag mehr oder weniger deutlich beeinflussen. Beruflicher Werdegang Ich wurde 1968 in Düren geboren. Nach dem Abitur 1987 am Gymnasium am Wirteltor und dem Zivildienst in der LVR-Klinik Düren studierte ich ab April 1989 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Mein Studium beendete ich im September 1994 erfolgreich mit dem ersten juristischen Staatsexamen. Während des sich anschließenden Referendariats verbrachte ich mehrere Monate in der Kanzlei Polten & Hodder im kanadischen Toronto. Dort lernte ich auch auf internationaler Ebene die praktische Anwendung von Recht und Gesetz. Nach dem zweiten juristischen Staatsexamen und dem Abschluss meiner Ausbildung zum Volljuristen spezialisierte ich mich zunächst als Rechtsberater beim Mieterverein Köln von 1998 bis 2002 auf den Bereich des Wohnraummietrechts. Meine Kenntnisse auf diesem Gebiet konnte ich danach als Rechtsanwalt in der auf Immobilien- und Mietrecht spezialisierten Kölner Sozietät Jennißen, Harren, Lützenkirchen anwenden. Im Sommer 2004 eröffnete ich meine eigene Kanzlei und erweiterte meinen Tätigkeitsbereich auf das Familienrecht und das Strafrecht. Von der Rechtsanwaltskammer Köln wurden mir die Bezeichnungen Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht und Fachanwalt für Familienrecht verliehen. Ich veröffentliche regelmäßig Beiträge und stehe auch für Funk und Fernsehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie finden meine Büros im Herzen von Düren und in Köln-Longerich. Ich bin Co-Autor des Buches „Erfolgreich starten als Rechtsanwalt“, welches im Oktober 2018 in 6. Auflage im Deutschen Anwaltverlag erschienen ist. Im Mai 2021 nahm mich die Zeitschrift „Capital“ in die Liste der besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten in dem Rechtsgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht auf. Als Mitglied des Deutschen Anwaltvereins gehöre ich den Arbeitsgemeinschaften Mietrecht und Immobilien und Familienrecht an. Ich bin außerdem Mitglied des 1. FC Köln, des Dürener Turnverein 1847 e. V. und der Schachvereinigung Düren 13 Derichsweiler. --- > Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Mietrecht ✅ Bußgeldverfahren ✅ Zivilrecht ✅ Terminvereinbarung und Kontakt: ☎ 0800 700 24 50 - Published: 2017-06-02 - Modified: 2025-06-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ Kanzlei für Familienrecht und Mietrecht Ich bin 2004 bundesweit als Rechtsanwalt für meine Mandanten tätig. Meine Kanzlei hat Standorte in Düren und Köln. Meine zivilrechtlichen Tätigkeitsschwerpunkte als Anwalt sind dabei klar definiert: Ich vertrete Sie außergerichtlich und vor allen deutschen Gerichten im Familienrecht und im Mietrecht. Ich bin Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Bei Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern oder familienrechtlichen Fragestellungen stehe ich Ihnen als erfahrener Begleiter zur Seite. Der Schlüssel für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Interessenvertretung ist eine vertrauensvolle Bindung zu meinen Mandanten. Termine können jederzeit auch kurzfristig über meinen Online-Kalender vereinbart werden. Sie suchen kompetente und schnelle anwaltliche Hilfe? Dann rufen Sie mich unverbindlich an: 0800 700 24 50 (FreeCall) Mein Sekretariat erreichen Sie jederzeit (24/7). Familienrecht: Trennung, Scheidung und Unterhalt Als Fachanwalt für Familienrecht helfe ich Ihnen in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Nach einer Trennung vom Ehepartner ist eine Beratung durch einen Anwalt für Familienrecht immer wichtig, damit die Weichen für eine später beabsichtigte Scheidung richtig gestellt werden und Ansprüche, z. B. auf Trennungs- und Kindesunterhalt, rechtzeitig berechnet und geltend gemacht werden. Auch in Fragen der Vermögensauseinandersetzung und in Kindschaftssachen, z. B. Sorgerecht und Umgang, stehe ich meinen Mandanten mit meiner Kompetenz als Fachanwalt für Familienrecht beratend und unterstützend zur Seite. Ich stehe Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und helfe Ihnen juristisch dabei, eine Lösung für jedes Problem zu finden. Schriftsätze werden von mir an allen deutschen Gerichten elektronisch eingereicht. Eine umgehende Bearbeitung ohne Zeitverlust ist dadurch stets garantiert. Scheidungswilligen Mandanten biete ich außerdem die Möglichkeit der Online-Scheidung. Der Scheidungsauftrag wird dabei einfach, sicher und schnell elektronisch erteilt. Diese Möglichkeit bietet sich insbesondere bei einvernehmlichen Scheidungen an und führt zu einer erheblichen Zeitersparnis, da dazu kein persönlicher Termin in meinem Büro erforderlich ist. Mietrecht: Wohnraum und Gewerbe Im Mietrecht sind Konflikte oft emotionsgeladen und bedürfen der neutralen Betrachtung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt, der die Auseinandersetzung auf eine sachliche Ebene führt. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht vertrete ich Mieter und Vermieter im Wohnraum- und Gewerbemietrecht kompetent in allen mietrechtlichen Belangen. Folgende Problemfelder stehen dabei besonders häufig im Mittelpunkt meiner Tätigkeit: Mieterrechte bei Mängeln Zahlungsverzug des Mieters Streitigkeiten über Schönheitsreparaturen Erstellung, Durchsetzung oder Abwehr von Mieterhöhungsverlangen Fertigung und Durchsetzung von Kündigungen Räumungsklageverfahren und Zwangsvollstreckung In diesen und anderen Fragestellungen stehe ich beratend und vertretend an Ihrer Seite und zeige Ihnen auf, wie Sie als Vermieter oder Mieter zu Ihrem Recht kommen und Ihre Ansprüche effektiv durchsetzen. Verkehrsrecht: Sicher durch den Paragraphendschungel Verkehrsverstöße, Unfälle oder Führerscheinangelegenheiten können schnell schwerwiegende rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Als erfahrener Rechtsanwalt berate und vertrete ich Sie kompetent im gesamten Verkehrsrecht – außergerichtlich wie gerichtlich. Typische Fallgestaltungen umfassen: Verteidigung in Bußgeldverfahren (z.  B. Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsunterschreitung) Unfallregulierung (Schadensersatz, Schmerzensgeld, Nutzungsausfall) Auseinandersetzungen mit Versicherungen Führerscheinangelegenheiten (Fahrverbot, MPU, Entziehung der Fahrerlaubnis) Verkehrsstrafrecht (z.  B. Trunkenheit im Verkehr, Unfallflucht) Ich prüfe die Sach- und Rechtslage sorgfältig, wahre Ihre Rechte gegenüber Behörden, Gerichten und Versicherungen und erarbeite eine auf Ihren Einzelfall zugeschnittene Verteidigungsstrategie. Erbrecht: Vorsorge, Gestaltung und Durchsetzung von Ansprüchen Das Erbrecht... --- > Auch Rechtsanwalt Andreas Schwartmann benötigt eine ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung, auch Impressum genannt. Hier finden Sie alle Angaben. - Published: 2017-06-02 - Modified: 2024-01-16 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/impressum/ Pflichtangaben nach § 5 TMG Inhaltlich Verantwortlicher: Andreas Schwartmann Rechtsanwalt Fachanwalt für Familienrecht Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Wirteltorplatz 11 52349 Düren Tel. : 02421 3884576 E-Mail: info@rechtsanwalt-schwartmann. de USt-ID-Nr. : DE237233523 Zuständige Rechtsanwaltskammer: Rechtsanwaltskammer Köln Riehler Str. 30 50668 Köln Rechtsanwalt Andreas Schwartmann unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Vorschriften: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO), Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Die genannten gesetzlichen Bestimmungen finden Sie unter http://bundesrecht. juris. de/bundesrecht/index. html sowie unter www. brak. de Pflichtangaben nach § 2 DL-InfoV Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt, verliehen in Deutschland Berufshaftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden. Räumlicher Geltungsbereich ist die Bundesrepublik Deutschland. Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten a) über in anderen Staaten eingerichtete oder unterhaltene Kanzleien oder Büros b) im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht c) des Rechtsanwalts vor außereuropäischen Gerichten. Die verwendeten Mandatsbedingungen finden Sie hier. Weitere Informationen nach §§ 3, 4 DL-InfoV finden Sie hier. Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der regionalen Rechtsanwaltskammer Köln (gem. § 73 Abs. 2, Nr. 3 i. V. m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§§ 191 f. BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer (E-Mail: schlichtungsstelle@brak. de). Zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist für vermögensrechtliche Streitgkeiten aus dem Mandantsverhältnis bis zu einem Wert von 50. 000 Euro die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstr. 26, 10787 Berlin, www. schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft. de/ Grundsätzlich ist Rechtsanwalt Andreas Schwartmann nicht bereit, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung: https://ec. europa. eu/consumers/odr/ Hinweis Die vorstehenden Angaben nach § 5 TMG und § 2 DL-InfoV gelten auch für die Angebote der Kanzlei auf Facebook und Google+. Widerrufsrecht Sofern Sie Rechtsanwalt Schwartmann als Verbraucher mit der Beratung und/oder Vertretung in Ihrer Angelegenheit unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-mail, Telefax, Webseite, Post) beauftragen, gilt für Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht. Verbraucher sind Sie nach § 13 BGB nur, wenn Sie als natürliche Person ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließen, die überwiegend weder Ihrer gewerblichen noch Ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung finden Sie hier. Sonstiges Diese Seite verwendet lizensierte Fotos von Fotolia. de und Pixabay. Textberatung: UnartigeTexte Der Nutzung der im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten K ontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Der Betreiber der Webseite rechtsanwalt-schwartmann. de behält sich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails oder Werbe-Faxe, ausdrücklich vor. 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Auf der Internetseite Frag-Einen-Anwalt. de sind derzeit über 2900 Antworten von Rechtsanwalt Schwartmann auf Rechtsfragen einsehbar. Die nachfolgende Auflistung stellt eine Auswahl von Veröffentlichungen und Fernseh- und Radiobeiträge dar. Sie wird regelmäßig aktualisiert (Stand: 11. 11. 2018). Bücher Erfolgreich Starten als Rechtsanwalt, Deutscher Anwaltverlag, 4. Auflage 2010, (Co-Autor) Erfolgreich Starten als Rechtsanwalt, Deutscher Anwaltverlag, 5. Auflage 2013, (Co-Autor) Erfolgreich Starten als Rechtsanwalt, Deutscher Anwaltverlag, 6. Auflage 2018, (Co-Autor) Internet (Auswahl) Mieterrechte: Wege zur Betriebskostenabrechnung (123recht. net) Betriebskostenabrechnung bei Vermieterwechsel (123recht. net) Mietminderung bei abweichender Wohnfläche (123recht. net) BGH: Zur Zulässigkeit von starren Renovierungsfristen in Wohnraummietverträgen (123recht. net) BGH: Keine formularmäßige Pflicht zur Tapetenbeseitigung bei Auszug (123recht. net) Schönheitsreparaturen bei starrem Fristenplan und Verlängerungsklausel (123recht. net) BGH: Anspruch des Mieters auf Rückzahlung von Vorauszahlungen bei nicht fristgerechter Betriebskostenabrechnung(123recht. net) Kündigungsschutz: Berücksichtigung von Mini-Jobs bei der Sozialauswahl (123recht. net) Unerbetene Telefonwerbung: Keine Einwilligung durch Teilnahme an Gewinnspielen (123recht. net) Die Auflösung des Bundestags nach Art. 68 GG ? ein Weg zu vorgezogenen Neuwahlen? (123recht. net) "Führerscheintourismus" lohnt sich nicht (123recht. net) Kindschaftsrecht: Obhutswechsel durch Ferien mit dem anderen Elternteil? (123recht. net) Rückforderung von Nebenkostennachzahlungen (123recht. net) BGH: Keine formularmäßige Pflicht zur Tapetenbeseitigung bei Auszug (123recht. net) Aufwendungsersatz für Malerarbeiten des Mieters (123recht. net) Kündigungsrecht des Vermieters bei falscher Selbstauskunft (123recht. net) Neue Musterbelehrungen für den Internethandel (123recht. net) Abmahnfalle: Vorsicht beim Anbieten von Kopier-Software bei eBay! (anwalt24. de) Eiliger Rechtsschutz gegen unbegründete eBay-Sperren (123recht. net) Vorsicht bei KFZ-Reparatur (123recht. net) eBay-Bewertungen: Auch starke Formulierungen zulässig! (123recht. net) BGH: Zur Mieterhöhung bei Wohnflächenabweichung (123recht. net) Bei Zahlungsverzug des Mieters: Unterbrechung der Warmwasserversorgung (123recht. net) Abmahnungen drohen: Widerrufsrecht bei Dienstleistungen im Internet geändert (123recht. net) Genossenschaftswohnungen: Gleichbehandlung bei Mieterhöhungen (123recht. net) Unpünktliche Mietzahlungen: Nicht immer ein Kündigungsgrund (123recht. net) Aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Wirksamkeit von Rückgabe- und Wertersatzklauseln (123recht. net) Schönheitsreparaturen: Farbvorgabe führt zur Unwirksamkeit der Klauseln (123recht. net) Nebenkosten: Mieter darf Belege abfotografieren (123recht. net) BGH: Eigenbedarf auch für Neffen und Nichten (123recht. net) Scheidung: Wann ist die Ehe zerrüttet? (123recht. net) Betriebskostenabrechnung: Jahresfrist für Einwendungen beachten! (123recht. net) Kindesunterhalt: Schüleraustausch begründet keinen Sonderbedarf (123recht. net) Formularmäßiger Kündigungsverzicht nur für 4 Jahre ab Vertragsschluss wirksam (123recht. net) Abmahnungen: Aktuelle Rechtsprechung zum gewerblichen Ausmaß gem. § 101 UrhG (anwalt24. de) Konto gesperrt? Rechtsschutz gegen eBay und PayPal (anwalt24. de) BGH: Zur Verjährung von Ansprüchen wegen überzahlter Miete (anwalt24. de) BGH: Zur Herabsetzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel (anwalt24. de) Einmaliger, privater Bilderklau bei eBay ist Bagatellverstoß (anwalt24. de) Fake-Abmahnungen: Wie erkennt man sie? (anwalt24. de) BGH: Zu den Voraussetzungen des Anspruchs auf Betreuungsunterhalt (anwalt24. de) Mietminderung: Kein Lärmprotokoll notwendig! (123recht. net) eBay schränkt Verkäuferkonto ein. Was tun? (anwalt24. de) Mietminderung: So viel ist für Sie drin (immobilienscout24. de) Abgemahnt: 10 Fragen und 10 Antworten (anwalt24. de) Beleidigung des Vermieters? Fristlose Kündigung (anwaltsauskunft. de) Mieterhöhungsverlangen muss begründet sein (anwaltsauskunft. de) Verweigerte Untervermietung kann teuer werden (anwaltsauskunft. de) Mischmietverhältnisse: Welches... --- > Rechtsanwalt Andreas Schwartmann berät und vertritt Sie in diesen Rechtsgebieten: Mietrecht, Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht, Kontakt: 0800 700 24 50 - Published: 2017-06-02 - Modified: 2025-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rechtsgebiete/ Meine Rechtsgebiete Tätigkeitsschwerpunkte Als erfahrener Rechtsanwalt stehe ich Ihnen zur Seite, um Sie in den zentralen Bereichen des täglichen Lebens bestmöglich zu unterstützen. Mein besonderes Anliegen ist es, gemeinsam mit Ihnen eine wirtschaftlich sinnvolle und rechtlich tragfähige Lösung für Ihr Anliegen zu erarbeiten. An meinen Standorten in Köln und Düren biete ich Ihnen in folgenden Rechtsgebieten zuverlässige und zielgerichtete Unterstützung: Miet- und Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)Kündigungen, Mängel, Mieterhöhungen, Modernisierungen, Betriebskostenabrechnungen, Kautionsabrechnungen, Beschlussanfechtungen sowie sämtliche Streitigkeiten rund um das Wohnungseigentum. FamilienrechtScheidung, Lebenspartnerschaften, Zugewinnausgleich, Unterhalt (Trennungs-, Kindes- und Ehegattenunterhalt), Verfahren zum Sorgerecht und Umgangsrecht. VerkehrsrechtIch vertrete Sie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheiten: Unfallregulierung, Schmerzensgeld, Schadensersatz, Streitigkeiten mit der Versicherung sowie bei Fragen zur Fahrerlaubnis, Fahrverbot oder MPU. Auch hier gilt: Schnelles und zielgerichtetes Handeln sichert Ihre Rechte. ErbrechtIch unterstütze Sie bei der Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen und Vorsorgevollmachten, begleite Erbauseinandersetzungen sowie Pflichtteilsansprüche und vertrete Sie sowohl außergerichtlich als auch im Verfahren vor dem Nachlassgericht. Allgemeines ZivilrechtVertretung in Fällen rund um eBay-Recht, Filesharing, Kaufverträge sowie sonstige zivilrechtliche Auseinandersetzungen des täglichen Lebens. Konflikte lassen sich nicht nur auf dem gerichtlichen Weg klären. Eine Klage sollte stets das letzte Mittel der Auseinandersetzung sein. Denn gerichtliche Verfahren sind häufig langwierig, kostenintensiv und mit Unsicherheiten verbunden. Ich strebe daher in Ihrem Interesse eine einvernehmliche, außergerichtliche Lösung an – effektiv, wirtschaftlich und rechtssicher. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch unvermeidlich sein, stehe ich Ihnen selbstverständlich auch dort kompetent zur Seite. Terminvertretungen Für Kollegen stehe ich im OLG-Bezirk Köln (LG Bonn, LG Aachen, LG Köln) in sämtlichen zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten für Terminvertretungen zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie mich - gerne auch kurzfristig - unter 01579 230 4857. --- --- ## Beiträge > BGH: Wer mit neuem Partner zusammenlebt, muss beim Kindesunterhalt mit abgesenktem Selbstbehalt rechnen. Was das Urteil für Unterhaltspflichtige bedeutet. - Published: 2025-07-03 - Modified: 2025-07-03 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/selbstbehalt/ - Kategorien: Familienrecht Wer zum Kindesunterhalt verpflichtet ist, kann sich finanziell schnell an den Rand des Existenzminimums gebracht fühlen – insbesondere, wenn die eigenen Einkünfte niedrig sind. In diesen Fällen schützt das Unterhaltsrecht die Betroffenen durch einen sogenannten „notwendigen Selbstbehalt“. Doch was passiert, wenn der Unterhaltsverpflichtete mit einem neuen Partner zusammenlebt? Muss sich die neue Lebenssituation auf den Selbstbehalt auswirken? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner aktuellen Entscheidung vom 26. 03. 2025 (Az. XII ZB 388/24) diese Frage beantwortet und damit seine bisherige Linie fortgeführt. Im folgenden Blogbeitrag erkläre ich Ihnen den Fall, das Urteil und die daraus entstehenden Konsequenzen. 1. Worum ging es? Der Sachverhalt im Überblick Der Fall betrifft einen Vater, der nach der Trennung von der Mutter seiner 2012 geborenen Tochter Unterhalt zahlen sollte. Wegen psychischer Erkrankung war der Mann längere Zeit arbeitsunfähig und hat einen Grad der Behinderung (GdB) von 50 %. Er verdiente später als Produktionshelfer und Maschinenbediener, verlor aber diese Tätigkeiten und bezog anschließend Arbeitslosengeld I. Seit 2023 lebt er mit einer neuen Lebensgefährtin zusammen, die in Teilzeit als Altenpflegerin arbeitet und etwa 1. 195 € netto monatlich verdient. Für das gemeinsame Kind zahlte zunächst die Unterhaltsvorschusskasse des Landes. Dieses wollte den übergegangenen Anspruch auf Unterhalt vom Vater erlangen. Das Amtsgericht und das Oberlandesgericht berechneten auf Basis der geringen Einkünfte einen Kindesunterhalt von monatlich 62 €. Eine Herabsetzung des Selbstbehalts aufgrund des Zusammenlebens mit der neuen Lebensgefährtin wurde aber abgelehnt, weil deren Einkommen angeblich nicht für den eigenen Bedarf ausreiche. Gegen diese Entscheidung wandte sich das Land und klagte bis zum Bundesgerichtshof. 2. Was hat der Bundesgerichtshof entschieden? Der BGH bestätigte grundsätzlich, dass der zum Unterhalt Verpflichtete seinen notwendigen Selbstbehalt gegenüber dem Kind verteidigen darf – ABER: Lebt der Unterhaltsschuldner mit einem neuen Partner in einer Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft zusammen, können hieraus Einsparungen entstehen. Mehrere Personen in einem Haushalt können günstiger wirtschaften als jeder für sich allein. Daher kann der sogenannte notwendige Selbstbehalt „pauschal um 10 %“ abgesenkt werden, wenn der neue Partner in der Lage ist, seinen eigenen existenziellen Lebensbedarf zu decken. Das Einkommen der Lebensgefährtin – rund 1. 195 € netto – überstieg dabei sowohl das sozialrechtliche Existenzminimum (2023: 909 €, 2024: 956 €) als auch das von den Leitlinien geforderte Minimum für die Berücksichtigung von Synergieeffekten. Die Argumentation der Vorinstanz, dass dafür der höhere Selbstbehalt für Erwerbstätige gelte, wies der BGH zurück. Entscheidend ist das Existenzminimum eines Nichterwerbstätigen (2023: 1. 120 €, 2024: 1. 200 €) abzüglich 10 %, also 1. 008 € (2023) bzw. 1. 080 € (2024). Das Nettoeinkommen der Lebensgefährtin – auch nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen – reicht hierfür aus. Der Selbstbehalt des Vaters wurde für 2023 auf 1. 233 € (statt 1. 370 €) und für 2024 auf 1. 305 € (statt 1. 450 €) herabgesetzt. In der Folge wurde der unterhaltsrechtlich als leistungsfähig anerkannte Betrag erhöht und damit auch der zu zahlende Kindesunterhalt spürbar angehoben. 3. Was bedeutet das Urteil für die Praxis? Die Entscheidung des BGH sorgt für mehr Rechtssicherheit und schafft eine klare Linie: a) Verminderter Selbstbehalt... --- > Übergabeprotokolle sind bindend; Mängel müssen klar vermerkt sein, um Ansprüche geltend zu machen. Detaillierte Dokumentation ist entscheidend. - Published: 2025-06-18 - Modified: 2025-06-18 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietminderung-und-uebergabeprotokoll/ - Kategorien: Mietrecht Übergabeprotokolle als zentrale Dokumentationsinstrumente im Mietrecht: Handlungsempfehlungen für Mieter und Vermieter Im Mietrecht sind Übergabeprotokolle ein oft unterschätztes Werkzeug, das eine entscheidende Rolle bei der Dokumentation des Zustands einer Mietwohnung spielt. Eine aktuelle Entscheidung des Amtsgerichts Hanau vom 11. April 2025 (Az. 32 C 37/24) verdeutlicht die bindende Wirkung eines solchen Protokolles. Sachverhalt und Urteil Die Kläger, in diesem Fall Vermieter, verlangten von der Beklagten, ihrer Mieterin, ausstehende Mietzahlungen sowie die Rückgabe der Wohnung. Der Mietvertrag bestand seit dem 3. Februar 2015, und die Miete wurde durch einen Vergleich vor dem Amtsgericht Hanau ab August 2022 erhöht. Die Beklagte zahlte jedoch ab März 2021 über längere Zeiträume hinweg nur reduzierte Beträge, führte Betriebskostenabzüge eigenmächtig durch und behauptete diverse Mängel in der Wohnung. Daraufhin kündigte der Vermieter außerordentlich und fristlos. Bei der Schlüsselrückgabe am 31. Juli 2024 unterzeichneten beide Parteien ein Protokoll, das den mangelfreien Zustand der Wohnung feststellte. Die Beklagte beantragte die Abweisung der Klage, machte Gegenansprüche geltend und bemühte sich um die Anrechnung von durch sie eingebautem Laminatboden. Das Gericht urteilte, dass das von beiden Parteien unterzeichnete Rückgabeprotokoll die tatsächlichen Zustände bindend festgelegt hat. Die Beklagte konnte nicht gegen das Protokoll argumentieren, da sie keinen Zeitpunkt für die Beseitigung der behaupteten Mängel benennen konnte. Zudem wurden die Ansprüche auf Mietzahlung und vorgerichtliche Kosten überwiegend anerkannt, während die Forderung bezüglich der Betriebskostenabrechnung aufgrund formaler Mängel teilweise abgewiesen wurde. Für den von der Mieterin eingebrachten Laminatboden bestand kein Anspruch auf Kostenerstattung, da keine Vereinbarung zur Übernahme durch den Vermieter vorlag. Auswirkungen auf die Praxis Das Urteil zeigt deutlich die entscheidende Rolle, die ein korrekt ausgefülltes und von beiden Parteien unterschriebenes Übergabeprotokoll im Mietrecht spielt. Sowohl Mieter als auch Vermieter müssen sich der rechtlichen Bindung solcher Protokolle bewusst sein und die darin dokumentierten Fakten ernst nehmen. Ein Protokoll kann spätere Streitigkeiten über den Zustand der Mietsache oder Ansprüche gegenüber dem Vermieter entscheidend beeinflussen. Übernahme- und Rückgabeprotokolle sind somit mehr als nur formale Dokumente. Sie tragen dazu bei, den tatsächlichen Zustand der Wohnung eindeutig festzuhalten und können als Beweismittel in gerichtlichen Auseinandersetzungen dienen. Das Urteil legt nahe, dass Mängel, die nicht im Protokoll vermerkt sind, grundsätzlich komplexer belegt werden müssen, was die Durchsetzung von Mietminderungen oder Ansprüchen erschwert. Handlungsempfehlungen Für Mieter: Sorgfältige Protokollführung bei Ein- und Auszug: Vergewissern Sie sich, dass alle Details zum Zustand der Wohnung korrekt im Protokoll vermerkt sind. Dazu gehören sowohl offensichtliche als auch versteckte Mängel. Dokumentieren Sie diese gegebenenfalls zusätzlich mit Foto- und Videomaterial. Einhaltung der Zahlungsfristen: Vermeiden Sie eigenmächtige Änderungen der Mietzahlungen oder Vorauszahlungen. Stattdessen sollten im Fall von Mängeln oder Unklarheiten rechtliche Schritte eingeleitet werden. Protokolle ins persönliche Archiv: Bewahren Sie alle Protokolle und schriftlichen Vereinbarungen sorgfältig auf, um bei späteren Forderungen Klarheit zu schaffen. Für Vermieter: Detaillierte Protokollierung: Stellen Sie sicher, dass das Protokoll umfassend sämtliche Aspekte der Wohnung aufnimmt. So vermeiden Sie spätere Unklarheiten oder Mängelklagen. Eindeutige Kommunikation: Klären Sie den Mieter über die Bedeutung des Protokolls am besten schon bei Vertragsabschluss oder spätestens bei der Erstellung auf. Sachgerechte Handhabung von Mietproblemen: Bei Vertragsverstößen... --- - Published: 2025-06-12 - Modified: 2025-06-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gebrauchsueberlassung/ - Kategorien: Allgemein OLG Celle zur fristlosen Kündigung wegen vertragswidriger Nutzung eines Hotels als Flüchtlingsunterkunft Ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 17. April 2025 (Az. : 2 U 148/24) behandelt eine aktuelle Rechtsfrage im Bereich des gewerblichen Mietrechts. Das Gericht hatte zu entscheiden, ob die Nutzung eines Hotels als Unterkunft für Flüchtlinge eine unbefugte Gebrauchsüberlassung darstellt, die eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter rechtfertigt. Sachverhalt Die Parteien schlossen am 30. September 2008 einen Mietvertrag über Gewerberäume, die ausschließlich als „Hotel der gehobenen Mittelklasse (Garni)“ betrieben werden durften. Im März 2022 vereinbarte die Mieterin mit der Stadt Hannover, sämtliche Hotelzimmer als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen. Die Stadt verpflichtete sich zur dauerhaften Belegung der Zimmer und zahlte hierfür vereinbarte Sonderpreise. Die Eigentümerin wurde dabei nicht um Zustimmung gefragt. Aufgrund dieser Zweckänderung und daraus resultierender Beschwerden kündigte die Vermieterin nach vorheriger Abmahnung den Mietvertrag außerordentlich fristlos. Entscheidung des Gerichts Das OLG Celle bestätigte die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts stellte die Nutzung der Hotelräume als Flüchtlingsunterkunft eine unbefugte Gebrauchsüberlassung gemäß § 543 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB dar. Wesentliche Argumente hierfür waren: Abweichung vom Vertragszweck: Die ursprüngliche Hotelnutzung wurde durch eine dauerhafte Wohnnutzung für Flüchtlinge ersetzt. Dies ist mit dem Betrieb eines Hotels der gehobenen Mittelklasse nicht vergleichbar, da typische Hotelmerkmale wie ständiger Gästewechsel und Rezeption fehlten. Fehlende Zustimmung des Vermieters: Eine Nutzung als Flüchtlingsunterkunft bedarf ausdrücklich der Genehmigung des Vermieters, da diese Nutzung erheblich von dem ursprünglichen Mietzweck abweicht. Erhöhte Abnutzung: Die intensivere Nutzung der Räumlichkeiten durch die dauerhafte Wohnunterbringung von Flüchtlingen führt zu erhöhter Abnutzung und Schäden, die dem Vermieter nicht zuzumuten sind. Zudem wurde der Klägerin ein Auskunftsanspruch hinsichtlich der gezogenen Nutzungen und Einnahmen der Beklagten aus der unbefugten Gebrauchsüberlassung zugesprochen. Auswirkungen auf die Praxis Dieses Urteil sendet ein klares Signal an Mieter gewerblicher Immobilien: Ohne ausdrückliche Zustimmung des Vermieters dürfen die Räume nur im Rahmen des vereinbarten Vertragszwecks genutzt werden. Insbesondere bei einer gravierenden Zweckänderung, wie etwa der Umnutzung eines Hotels zur Flüchtlingsunterkunft, ist zwingend eine Genehmigung erforderlich. Verstöße dagegen können gravierende rechtliche Folgen haben, darunter die außerordentliche Kündigung und Schadensersatzforderungen. Für Vermieter stärkt das Urteil ihre Position, sich gegen vertragswidrige Nutzungen effektiv zu wehren, insbesondere wenn dadurch nachhaltige Beeinträchtigungen der Immobilie drohen. Handlungsempfehlungen Klare Vertragsgestaltung: Mietverträge sollten präzise den Nutzungszweck definieren und jegliche Abweichungen ausdrücklich zustimmungspflichtig machen. Zustimmungsregelungen beachten: Mieter sollten immer schriftliche Genehmigungen einholen, wenn die Räume anders genutzt werden sollen als ursprünglich vereinbart. Rechtzeitige Abmahnung: Vermieter sollten bei festgestellten Zweckänderungen umgehend reagieren und eine schriftliche Abmahnung aussprechen, bevor sie zur außerordentlichen Kündigung schreiten. Dokumentation: Alle Vorgänge, einschließlich der Abmahnungen und Korrespondenzen, sollten detailliert dokumentiert werden, um etwaige Rechtsstreitigkeiten zu erleichtern. Fazit Die Entscheidung des OLG Celle verdeutlicht eindrucksvoll, wie wichtig eine eindeutige Regelung des Vertragszwecks in Mietverträgen ist. Zugleich betont sie die Notwendigkeit einer klaren und schriftlich dokumentierten Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern bei geplanten Nutzungsänderungen. Mieter sind dringend angehalten, sich strikt an vertragliche Vereinbarungen zu halten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Im Zweifel sollte stets anwaltlicher Rat eingeholt werden. --- > OLG Nürnberg: Keine gerichtliche Verpflichtung zur gemeinsamen Kündigung von Schulverträgen durch getrennte Eltern. Praxistipps und Handlungsempfehlungen. - Published: 2025-06-07 - Modified: 2025-06-08 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schulvertraege/ - Kategorien: Familienrecht OLG Nürnberg zur Verpflichtung zur gemeinsamen Kündigung von Schulverträgen: Praxisrelevante Entscheidung für getrenntlebende Eltern 1. Einleitung: Wenn Eltern sich nicht einig sind – was passiert mit den Schulverträgen der Kinder? Viele Eltern, die sich trennen oder bereits getrennt haben, stehen vor schwierigen Entscheidungen, die das gemeinsame Sorgerecht betreffen. Neben Fragen zum Umgang, Unterhalt oder Aufenthaltsbestimmungsrecht kann auch die schulische Situation der Kinder eine zentrale Rolle spielen. Besonders, wenn beide Elternteile gemeinsam Schulverträge geschlossen haben und sich über die Fortführung der Schulzugehörigkeit uneinig sind, geraten juristische Fragen in den Fokus. Kürzlich hatte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg einen solchen Fall zu entscheiden, der Klarheit in einem bislang wenig beleuchteten Bereich schafft. 2. Der Sachverhalt: Streit um die Kündigung von Schulverträgen Im vorliegenden Fall war die Ehe der Eltern geschieden. Beide sorgeberechtigten Elternteile hatten für ihre gemeinsamen Kinder Schulverträge bei einer bestimmten Schule abgeschlossen. Nach der Trennung kam es zum Zerwürfnis über die weitere Bildungsplanung: Die Kindesmutter – die Antragstellerin – wollte erreichen, dass die bestehenden Schulverträge im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. Dies wurde von dem Kindesvater, dem Antragsgegner, verweigert. Die Antragstellerin beantragte daher gerichtlich, den Antragsgegner zu verpflichten, gemeinsam mit ihr die Schulverträge der gemeinsamen Kinder zu kündigen. Das Amtsgericht Regensburg wies den Antrag zurück. Dagegen legte die Antragstellerin Beschwerde zum OLG Nürnberg ein. 3. Die Entscheidung des OLG Nürnberg Das Oberlandesgericht Nürnberg hat mit Beschluss vom 10. 04. 2025 (Az. : 10 UF 1180/24) die Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen. Die Antragstellerin muss somit nicht nur die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen, sondern erhält auch keine Verpflichtung des anderen Elternteils zur Mitwirkung an der Vertragskündigung. Rechtsgrundlagen dieses Verfahrens waren § 1628 BGB (Übertragung der Entscheidung auf einen Elternteil bei Meinungsverschiedenheiten im Bereich der elterlichen Sorge) und § 1631 BGB (Inhalt und Grenzen der elterlichen Sorge). 4. Begründung: Warum entschied das OLG Nürnberg so? Das OLG führt aus, dass der Antrag auf gemeinsame Kündigung der Schulverträge als Teil der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts zu werten ist. Eine gerichtliche Verpflichtung eines Elternteils zur Mitwirkung an solch einer konkreten Willenserklärung ist jedoch eine Ausnahme und bedarf strenger Voraussetzungen. Im Idealfall einigen sich die Eltern außergerichtlich. Das Gericht konnte keine ausreichende rechtliche Grundlage erkennen, um unter den gegebenen Umständen die Mitwirkung an der Kündigung zu erzwingen. Weiterhin bleibt zu berücksichtigen, dass im Rahmen der elterlichen Sorge wesentliche Entscheidungen – zu denen bei streitigen schulischen Belangen auch die Wahl oder der Verbleib an einer bestimmten Schule zählt – im Grundsatz gemeinsam zu treffen sind. Der Gesetzgeber sieht vor, dass das Familiengericht zwar einzelne Entscheidungen einem Elternteil allein übertragen kann, aber nicht, dass das Gericht Verpflichtungen zu gemeinsamen Willenserklärungen aktiv herbeiführt, solange keine wesentlichen Kindeswohlbelange Gefahr laufen oder andere schwerwiegende Gründe eine gerichtliche Intervention rechtfertigen. Im konkreten Fall lag aus Sicht des Gerichts keine ausreichende Grundlage für eine solche Anordnung vor. Die Eltern bleiben auch nach ihrer Trennung verpflichtet, sich in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung – wie eben der Kündigung von Schulverträgen – um Einigkeit zu bemühen. 5. Relevanz für die Praxis: Auswirkungen auf zukünftige gerichtliche Verfahren Diese Entscheidung... --- > BGH: Keine fristlose Kündigung bei Verzug mit Bankbürgschaft als Mietsicherheit. Was Vermieter und Mieter jetzt beachten müssen, erfahren Sie hier. - Published: 2025-06-05 - Modified: 2025-06-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bankbuergschaft/ - Kategorien: Mietrecht Einleitung Das Mietrecht ist geprägt von einer Vielzahl gesetzlicher Regelungen, die das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter in ein ausgewogenes Gleichgewicht bringen sollen. Insbesondere der Bereich der Mietsicherheit – also die Stellung einer Kaution oder einer Bürgschaft – spielt hierbei eine zentrale Rolle, um die Interessen beider Parteien zu schützen. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14. Mai 2025 (Az. VIII ZR 256/23) stellt einen wichtigen Grundsatz für die Auslegung der gesetzlichen Regelungen zur Kündigung bei Verzug mit der Mietsicherheit auf: Demnach kann ein Vermieter das Mietverhältnis nicht gemäß § 569 Abs. 2a BGB fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Stellung einer vereinbarten Bankbürgschaft in Verzug ist. Dieses Urteil hat erhebliche Auswirkungen auf die mietrechtliche Praxis und gibt Anlass zur Klärung der Rechte und Pflichten von Vermietern wie auch Mietern im Zusammenhang mit der Mietsicherheit. Der Sachverhalt: Worum ging es? Der Beklagte war seit Januar 2020 Mieter einer Wohnung nebst Tiefgaragenstellplatz. Die Parteien hatten im Mietvertrag vereinbart, dass der Mieter als Sicherheit eine unbefristete, selbstschuldnerische Bankbürgschaft in Höhe von 4. 400 € spätestens zur Übergabe der Wohnung zu stellen hat. Obwohl die Klägerin als Vermieterin die Wohnung überließ, blieb der Beklagte die geforderte Bürgschaft schuldig. Als Reaktion darauf kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis im Mai 2020 sowohl außerordentlich fristlos als auch hilfsweise ordentlich wegen unterbliebener Leistung der Mietsicherheit. Sie berief sich hierbei auf den damals neu eingeführten Kündigungstatbestand des § 569 Abs. 2a BGB, wonach ein Vermieter fristlos kündigen kann, wenn der Mieter mit einer nach § 551 BGB geschuldeten Sicherheitsleistung in Höhe von zwei Monatsmieten in Verzug ist. Das Amtsgericht gab der Vermieterin Recht und verurteilte den Mieter zur Räumung. Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigte diese Entscheidung in der Berufungsinstanz. Es vertrat die Ansicht, auch eine Bankbürgschaft falle unter den Schutzbereich des § 569 Abs. 2a BGB. Gegen dieses Urteil legte der Mieter Revision beim Bundesgerichtshof ein. Die Entscheidung des BGH: Kein fristloses Kündigungsrecht bei verzögerter Bankbürgschaft Die Revision hatte Erfolg! Der BGH hat das Berufungsurteil insoweit aufgehoben, als es auf die Kündigung wegen Nichtleistung der Bankbürgschaft gestützt war, und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen. Das Gericht hat damit klargestellt: Ein Vermieter kann das Mietverhältnis nach § 569 Abs. 2a BGB nicht fristlos kündigen, wenn der Mieter mit der Stellung einer als Mietsicherheit vereinbarten Bankbürgschaft in Verzug ist. Diese Art der Sicherheit fällt nicht in den Anwendungsbereich dieser Vorschrift. Begründung im Detail Wortlaut und Gesetzessystematik: Die Vorschrift des § 569 Abs. 2a BGB spricht von einem Verzug mit der Erbringung einer „Sicherheitsleistung nach § 551 BGB in Höhe eines Betrages ... “. Zwar umfasst § 551 BGB grundsätzlich verschiedene Arten von Mietsicherheiten (Geld, Bankbürgschaft, etc. ), doch ergibt sich aus Formulierung und Systematik, dass nur solche Sicherheiten gemeint sind, die der Mieter in Form von Geld und insbesondere in Raten leisten kann. Denn der Kündigungstatbestand setzt einen Verzug mit einem Betrag in Höhe von zwei Monatsmieten voraus, was auf Teilzahlungen hindeutet und somit nur bei Barkautionen gegeben ist. Eine Bankbürgschaft wird – anders als die... --- > BGH: Auch Stellungnahmen von Psychotherapeuten können Härte bei Eigenbedarfskündigung belegen. Was Mieter und Vermieter jetzt wissen müssen. - Published: 2025-06-05 - Modified: 2025-06-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haertebeieigenbedarf/ - Kategorien: Mietrecht Neue Weichenstellung im Mietrecht: BGH zu inhaltlicher Substantiierung gesundheitlicher Härte bei Eigenbedarfskündigung (BGH, Urt. v. 16. 04. 2025 – VIII ZR 270/22) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer aktuellen Entscheidung vom 16. 04. 2025 (Az. VIII ZR 270/22) erneut die Anforderungen an die Darlegung gesundheitlicher Härtegründe im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung konkretisiert. Die Leitsätze wie auch die Entscheidungsgründe geben Anlass, die bisherige Praxis kritisch zu überdenken und bewirken sowohl für Vermieter als auch für Mieter relevante Verschiebungen – mit weitreichenden Folgen für die mietrechtliche Beratung. 1. Der Sachverhalt Dem Verfahren lag die Kündigung eines langjährigen Mietverhältnisses in Berlin zugrunde. Der Vermieter hatte den Mietvertrag mit Schreiben vom 30. 04. 2020 wegen Eigenbedarfs zum 31. 01. 2021 gekündigt. Der Mieter widersprach – gestützt auf gesundheitliche Härtegründe (§ 574 Abs. 1 S. 1 BGB) – und legte eine psychotherapeutische Bescheinigung seines Behandlers vor. In dieser wurde ausgeführt, er leide an einer akuten Depression mit Suizidgedanken. Ein Wohnungswechsel würde seinen Zustand mit hoher Wahrscheinlichkeit massiv verschlechtern. Eine fachärztliche Stellungnahme lag nicht vor. Das Amtsgericht hatte der Räumungsklage stattgegeben, das Landgericht bestätigte dies unter Hinweis darauf, dass der Mieter seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht ausreichend substantiiert dargelegt habe; insbesondere fehle es an einem fachärztlichen Attest. 2. Die Entscheidung des BGH Der BGH hob die Entscheidung des Landgerichts auf und verwies die Sache zurück. Das entscheidende Argument: Das Fehlen eines fachärztlichen Attests allein reicht nicht aus, den Vortrag des Mieters als unsubstantiiert abzulehnen. Auch eine ausführliche Stellungnahme eines medizinisch qualifizierten Behandlers, etwa eines approbierten Psychotherapeuten oder Heilpraktikers (Psychotherapie), kann die erforderliche Substantiierung leisten, wenn der Inhalt und die medizinische Qualifikation zu dem Beschwerdebild passen. Es kommt also maßgeblich auf den konkreten Inhalt, die Erläuterung des Beschwerdebildes und die medizinische Qualifikation an – nicht zwingend auf die Stellung eines Facharztes. Geklärt und bestätigt wird zugleich: Bei drohenden schwerwiegenden Gesundheitsgefahren darf das Gericht Parteivortrag nicht vorschnell als unsubstantiiert verwerfen; es ist vielmehr bei ausreichendem Vortrag regelmäßig ein Sachverständigengutachten einzuholen, um die tatsächliche Gesundheitsgefahr zu prüfen. Überhöhte Anforderungen an den Mieter – etwa aus dem Grundrecht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG) – sind unzulässig. 3. Auswirkungen auf die Praxis Die Entscheidung bedeutet eine Klarstellung, die insbesondere für Mieter von erheblicher Bedeutung ist: Ein Mieter, der eine Eigenbedarfskündigung aus gesundheitlichen Gründen abwehren will, ist nicht mehr gezwungen, ein fachärztliches Attest vorzulegen. Entscheidend ist der Inhalt und die Plausibilität einer fundierten, medizinischen Stellungnahme; diese muss geeignet sein, die behauptete Härte nachvollziehbar und fachlich schlüssig zu begründen. Gleichzeitig erhalten Vermieter Rechtssicherheit: Die Anforderungen an die Darlegung werden nicht „abgesenkt“, sondern differenziert: Allgemeine, formelhafte Angaben oder pauschale Beschwerden reichen nicht. Es kommt auf den Einzelfall, die Schwere der behaupteten Beeinträchtigung und die Qualität der medizinischen Einschätzung an. 4. Handlungsempfehlungen für die Praxis Für Vermieter: Prüfen Sie die vom Mieter vorgelegten Begründungen sorgfältig. Bestehen Zweifel an deren medizinischer Nachvollziehbarkeit und ausreichender inhaltlicher Darstellung, sollte die Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt werden. Pauschale Zurückweisung des Vortrags wegen fehlender fachärztlicher Atteste ist nicht mehr möglich. Spiegeln Sie dies realistisch in Ihrer... --- > OLG Karlsruhe: Ohne eigenen Anwalt ist beim Versorgungsausgleich keine abweichende Vereinbarung im Scheidungstermin wirksam. Das sollten Sie wissen! - Published: 2025-06-05 - Modified: 2025-06-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/versorgungsausgleich-verzicht/ - Kategorien: Familienrecht Versorgungsausgleich bei der Scheidung: Was bedeutet die neue Entscheidung des OLG Karlsruhe für Sie? Wer sich scheiden lassen möchte, sieht sich mit vielen Fragen konfrontiert – zum Beispiel: Was passiert mit dem gemeinsamen Haus? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Und nicht zuletzt: Was geschieht mit den während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften, also dem sogenannten Versorgungsausgleich? Oft möchten Ehegatten über den Versorgungsausgleich abweichende Vereinbarungen treffen. Doch vor kurzem hat das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen, die alle betrifft, die sich scheiden lassen wollen oder sich gerade im Scheidungsverfahren befinden. In diesem Beitrag erkläre ich Ihnen, was das Gericht entschieden hat, wie der konkrete Fall aussah, welche Auswirkungen das auf Ihr eigenes Scheidungsverfahren haben kann, und was Sie jetzt unbedingt beachten sollten. Was ist der Versorgungsausgleich? Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren und gehört zu jeder Scheidung dazu – zumindest, wenn Sie in Deutschland geheiratet haben und einer von beiden in der Ehezeit Rentenanwartschaften (zum Beispiel bei der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem privaten Versorgungsträger) erworben hat. Das Ziel: Beide Ehegatten sollen für die Zeit der Ehe einen möglichst gleich hohen Anspruch auf eine Altersrente bekommen. Hat ein Ehegatte während der Ehe mehr in die Rente eingezahlt als der andere, wird „ausgeglichen“: Der mit den höheren Anwartschaften gibt einen Teil an den anderen ab – keinesfalls in Form von Geld, sondern in Form von Rentenansprüchen. Der Versorgungsausgleich findet von Amts wegen statt, sobald Sie sich scheiden lassen. Der Fall vor dem OLG Karlsruhe Im entschiedenen Fall stand ein Ehepaar vor der Scheidung. Beide hatten in der Ehezeit Rentenansprüche gesammelt, der Mann auch mit einer ausländischen Versorgung. Für einen Teil davon fehlte ein wichtiger Nachweis, der schwer zu beschaffen war. Im Scheidungstermin beim Gericht sagte die Ehefrau schließlich: „Ich verzichte auf den Ausgleich dieser ausländischen Versorgung. “ Das Gericht nahm diese Erklärung ins Protokoll auf, also ins offizielle Gerichtsprotokoll. Die Beteiligten hofften, auf diese Weise den Versorgungsausgleich rund um diese schwierige Versorgung regeln zu können. Aber: Die Frau hatte im Termin keinen eigenen Anwalt. Was hat das OLG Karlsruhe entschieden? Das OLG Karlsruhe (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 30. 12. 2024 – 16 UF 144/24) hat sehr deutlich festgestellt:Ein Verzicht auf den Versorgungsausgleich oder eine abweichende Vereinbarung ist im Scheidungstermin grundsätzlich nur dann möglich, wenn beide Ehegatten durch einen eigenen Anwalt vertreten sind. War – wie im Fall der Frau – ein Ehegatte nicht anwaltlich vertreten, ist die Vereinbarung nicht wirksam. Das bedeutet: Das Gericht muss den Versorgungsausgleich so vornehmen, als hätte es gar keine Vereinbarung zwischen den Eheleuten gegeben. Der Wunsch, den Versorgungsausgleich – oder Teile davon – „einfach“ im Termin mit einer schnellen Protokollerklärung zu umgehen, funktioniert ohne Anwalt also nicht. Kurz zusammengefasst:Wenn Sie ohne eigenen Anwalt im Termin sitzen und versuchen, über den Versorgungsausgleich eine individuelle Einigung zu treffen, ist diese für das Gericht ohne Bedeutung. Warum gibt es diese Regelung? Der Versorgungsausgleich kann für beide Ehegatten schwerwiegende finanzielle Folgen haben – vor allem im Hinblick auf die eigene Rente im Alter. Das Gericht will sicherstellen, dass niemand... --- > Scheidungskosten 2025: Erfahren Sie alles zu Anwalts- und Gerichtskosten, Versorgungsausgleich, Immobilien & Verfahrenskostenhilfe. - Published: 2025-05-13 - Modified: 2025-05-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidungskosten/ - Kategorien: Familienrecht - Schlagwörter: Scheidungskosten Als Fachanwalt für Familienrecht ist es mir ein Anliegen, Mandanten umfassend über die finanziellen Aspekte einer Scheidung zu informieren. Die Scheidungskosten setzen sich primär aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen, die sich nach dem Verfahrenswert richten. Dieser bemisst sich nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten und wird durch den Versorgungsausgleich sowie vorhandenes Vermögen zusätzlich erhöht. Ab dem 01. 06. 2025 treten neue gesetzliche Kostentabellen in Kraft, die sowohl das Gerichtskostengesetz (GKG) als auch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) betreffen. Diese Änderungen wirken sich auch auf die Kosten eines Scheidungsverfahrens spürbar aus – sowohl bei den Anwalts- als auch den Gerichtskosten. Die Anpassung wurde vom Gesetzgeber insbesondere mit der allgemeinen Kostenentwicklung im Justizbetrieb, gestiegenen Personalkosten und dem Inflationsausgleich begründet. Warum steigen die Scheidungskosten ab dem 01. 06. 2025? Anpassung der Gebührenrahmen an wirtschaftliche EntwicklungenDie letzte umfassende Reform der Rechtsanwaltsvergütung erfolgte im Jahr 2021. Seither haben sich insbesondere die Personalkosten, Energiepreise sowie die allgemeinen Betriebsausgaben erhöht. Um eine leistungsfähige Justiz und eine auskömmliche Anwaltsvergütung sicherzustellen, war eine erneute Anhebung erforderlich. Erhöhung der Gebührensätze im RVG und GKGMit Inkrafttreten der neuen Kostentabellen steigen die einfachen Gebühren für Anwälte um ca. 10 bis 15 % – abhängig vom Verfahrenswert und der jeweiligen Tätigkeit. Gleiches gilt für die Gerichtskosten, die ebenfalls entsprechend der Wertstufen angepasst wurden. Inflationsausgleich und Sicherung der VerfahrensqualitätDer Gesetzgeber betont, dass ohne diese Anpassung eine qualitative Rechtsberatung in vielen Fällen gefährdet sei. Auch Gerichte sind auf auskömmliche Finanzierung angewiesen, insbesondere im kostenintensiven Bereich des Familienrechts. Konkrete Auswirkungen auf Scheidungsverfahren Beispiel vor dem 01. 06. 2025:Bei einem Verfahrenswert von 20. 000 € lagen die Anwaltskosten für einen durchschnittlichen Scheidungsantrag bei ca. 2. 000 €, die Gerichtskosten bei rund 600 €. Beispiel nach dem 01. 06. 2025:Für denselben Verfahrenswert belaufen sich die Anwaltskosten künftig auf ca. 2. 200 € bis 2. 300 €, die Gerichtskosten steigen auf ca. 700 €. Die höheren Kosten wirken sich besonders bei umfangreichen Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung oder hohem Einkommen aus. Je höher der Verfahrenswert, desto stärker fallen die absoluten Kostensteigerungen ins Gewicht. Berechnung des Verfahrenswerts Der Verfahrenswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten. Er setzt sich aus dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten zusammen. Für jedes auszugleichende Rentenanrecht im Versorgungsausgleich wird der Verfahrenswert um 10 % erhöht. Beispiel 1: Einkommen 2. 500 € und 3. 000 € Monatliches Gesamteinkommen: 5. 500 € Verfahrenswert (3-fach): 16. 500 € Anzahl der Rentenanrechte: 2 pro Person (insgesamt 4) Erhöhung durch Versorgungsausgleich: 40 % von 16. 500 € = 6. 600 € Gesamter Verfahrenswert: 23. 100 € Beispiel 2: Einkommen 3. 000 € und 5. 000 € Monatliches Gesamteinkommen: 8. 000 € Verfahrenswert (3-fach): 24. 000 € Anzahl der Rentenanrechte: 2 pro Person (insgesamt 4) Erhöhung durch Versorgungsausgleich: 40 % von 24. 000 € = 9. 600 € Gesamter Verfahrenswert: 33. 600 € Einfluss von Vermögen auf den Verfahrenswert Neben dem Einkommen kann auch das Vermögen der Ehegatten den Verfahrenswert erhöhen. Gemäß der Rechtsprechung des OLG Köln wird vorhandenes Vermögen nach Abzug von Freibeträgen mit 5 % in den Verfahrenswert einbezogen. Beispiel: Gemeinsame Immobilie: 300. 000 € Belastung durch Hypothek: 150. 000 € Nettovermögen: 150. 000 € Freibetrag pro Ehegatte: 25. 000 € (insgesamt 50. 000 €) Anrechenbares Vermögen: 100.... --- > Keine Kostenerstattung bei Zurückweisung einer unwirksamen Kündigung - Published: 2024-06-27 - Modified: 2024-06-27 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-kostenerstattung-bei-formell-unwirksamer-kuendigung/ - Kategorien: Mietrecht Unwirksame Kündigung des Mieters Mein Mandant hatte gemeinsam mit einem Freund eine Wohnung angemietet. Nach einem Streit teilte er dem Vermieter mit, dass er "seinen Teil" des Mietvertrages kündige und ausziehen werde. Diese Kündigung war unwirksam, da der Mietvertrag nur gemeinsam von beiden Mietern hätte gekündigt werden können. Der Vermieter, der unstreitig mehrere Wohnungen vermietet und auch gerichtsbekannt ist, beauftragte seinen Anwalt mit der Zurückweisung der Kündigung und verlangte von meinem Mandanten die Erstattung der dafür angefallenen Anwaltskosten. Nachdem die Zahlung auf mein Anraten hin nicht erfolgte, erhob der Vermieter Klage beim Amtsgericht Düren. Keine Erstattung der Anwaltskosten Das Amtsgericht Düren wies die Klage ab. Aus den Gründen: Dem Kläger steht ein Anspruch auf Erstattung der für die Zurückweisung der Kündigung entstandenen Anwaltsgebühren unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt zu, insbesondere folgt ein solcher nicht aus § 280 Abs. 1 BGB. Bei der Kündigung des Beklagten vom 26. 09. 2023 handelte es sich um eine Teilkündigung. Dies geht schon daraus hervor, dass der Beklagte im Betreff des Schreibens „Kündigung Wohnungsanteil“ angab. Teilkündigungen sind, sofern es sich, wie vorliegend, um ein einheitliches Mietverhältnis handelt und kein Fall des § 573b vorliegt, unzulässig (MüKoBGB/Häublein, 9. Aufl. 2023, BGB § 573 Rn. 29). Die Kündigung eines einzelnen löst das Mietverhältnis weder insgesamt auf noch beendet es die mietvertraglichen Beziehungen zwischen dem Kündigenden und dem Erklärungsempfänger (Bub/Treier MietR-HdB, Kapitel IV. Beendigung des Mietverhältnisses Rn. 10, beck-online). Anders als der Kläger zu meinen scheint, war die Kündigung des Beklagten offensichtlich nicht materiell wirksam, sondern bereits formell unwirksam. Dies erkannte dem Grunde nach auch der Kläger, da er die Kündigung ausweislich des Schreibens seines Prozessbevollmächtigten vom 22. 11. 2023 als grundsätzlich unwirksam erachtete. Bei einer formell unwirksamen Kündigung liegt aber keine (Neben-)Pflichtverletzung vor, die eine Schadensersatzpflicht auslöst (BGH, Urteil vom 15. Dezember 2010 – VIII ZR 9/10 –, juris). Der Kläger vermietet zudem unstreitig und gerichtsbekannt mehrere Wohnungen. Für ihn musste es sich förmlich aufdrängen, dass die Kündigung des Beklagten unwirksam war und er sie nicht beachten musste. Er konnte unter den Umständen des Einzelfalls auch nicht erwarten, dass der weitere Mitmieter eine Kündigung erklären würde. Offensichtlich hat der Kläger die Kündigung auch zunächst nicht beachtet, da das Schreiben seines Prozessbevollmächtigten erst am 22. 11. 2023 und damit fast zwei Monate nach der Kündigung von Ende September verfasst wurde. Zu diesem Zeitpunkt drängte sich die Unwirksamkeit der Kündigung noch mehr auf, da eine zweite Kündigungserklärung des Mitmieters, die ohne den Kündigungsverzicht im Vertrag die Wirksamkeit der Teilkündigung durch den Beklagten zur Folge gehabthätte, offensichtlich nicht erfolgte. Wenn der Kläger noch zwei Monate später eine formell so augenscheinlich unwirksame Kündigung zurückweisen lässt und ihm durch die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe zur Wahrnehmung seiner Interessen Kosten entstehen, können diese grundsätzlich nicht erstattungsfähig sein. Der Kläger ist zur Schadensminderungspflicht verpflichtet, § 254 BGB. Die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts müssen nur dann ersetzt werden, „wenn sie zur Wahrung und Durchsetzung der Rechte erforderlich und zweckmäßig waren“. Ein Schädiger hat nicht schlechthin alle durch ein Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu... --- > Die Haltung von 4 Dackeln in einem Einfamilienhaus stellt keine vertragswidrige Nutzung der Mietsache dar. - Published: 2024-06-27 - Modified: 2024-06-27 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hundehaltung/ - Kategorien: Allgemein Kündigung wegen Hundehaltung Meine Mandanten bewohnen gemeinsam mit ihren vier Dackeln seit 2019 ein Einfamilienhaus zur Miete. Auf dem Nachbargrundstück lebt die Vermieterin. Im Oktober mahnte die Vermieterin die Mieter ab, weil sie "mehrere Hunde halten". Sie wurden aufgefordert, "die vertragswidrige Tierhaltung unverzüglich zu unterlassen". Die Mieter lehnten dies ab, weil der Vermieterin die Haltung der Hunde bereits seit dem Einzug in 2019 bekannt sei und diese mit ihr abgestimmt gewesen sei. Etwas Schriftliches gab es darüber allerdings leider nicht. Nachdem sich die Mieter nicht von ihren Hunden trennen wollten, kündigte die Vermieterin das Mietverhältnis u. a. wegen vermeintlichen Pflichtverletzung fristlos und hilfsweise fristgerecht. Nachdem die Mieter nicht auszogen, erhob die Vermieterin Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht Düren. Hundehaltung kein Kündigungsgrund Das Amtsgericht Düren wies die Klage ab. Ein wichtiger Grund, der zur Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen würde, sei nicht erkennbar. Aus den Gründen: Das Mietverhältnis wurde durch die Kündigungserklärung vom 17. 11. 2023 nicht beendet, da weder ein außerordentlicher Kündigungsgrund nach § 543, § 569 BGB noch ein ordentlicher Kündigungsgrund gemäß § 573 BGB vorliegt. Es liegt keine wirksame außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß §§ 543, 569 BGB vor, weil ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschriften zum Zeitpunkt des Kündigungsschreibens nicht gegeben war. Ein wichtiger Grund im Sinne des § 543 BGB liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Die Beweislast für das Vorliegen des Kündigungsgrunds einschließlich der tatsächlichen Voraussetzungen der Unzumutbarkeit nach Abs. 1 S. 2. trägt der Kündigende (Bieber in: MüKoBGB, BGB § 543 Rn. 78). Die Haltung der vier Dackel ist indes kein wichtiger Grund iSd. §§ 543, 569 BGB. Nach umfassender Abwägung aller zu berücksichtigenden Interessen ist diese vorliegend vom Mietgebrauch nach § 535 Abs. 1 BGB umfasst. Gehört die Hundehaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (§ 535 I BGB), kann die Klägerin ihre Kündigung nicht darauf stützen (so BGH, NJW 2013, 1526 Rn. 28 zum Unterlassungs- und Beseitigungsbegehren; Schach/Riecke, Mietrecht, § 3 Situationen im laufenden Mietverhältnis Rn. 832; vgl. a. BeckOK MietR/Specht, 35. Ed. 1. 11. 2023, BGB § 535 Rn. 1646) und es kommt auch nicht darauf an, ob eine Vereinbarung hierüber der Schriftform bedurft hätte. Eine mietvertragliche Regelung zur Tierhaltung ist weder von den Parteien vorgetragen noch sonst ersichtlich. Allerdings hat das Fehlen einer mietvertraglichen Regelung nicht zur Folge, dass jedermann ohne Rücksicht auf die Belange von Vermieter und Nachbarn Hunde oder Katzen halten könnte. Die Zulässigkeit einer solchen Tierhaltung gem. § 535 I BGB hängt vielmehr von dem Ergebnis einer umfassenden Abwägung der jeweiligen Einzelfallumstände ab (BGH, NJW 2013, 1526 Rn. 21; LG Berlin, Urteil vom 19. Dezember 2022 – 64 S 151/22 –, Rn. 23, juris). Diese Abwägung lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall vornehmen, weil die dabei zu berücksichtigenden Umstände so individuell und vielgestaltig sind, dass sich jede schematische Lösung... --- > Sie haben die Scheidung beantragt und möchten einen Versöhnungsversuch starten? Dann können Sie das Scheidungsverfahren ruhen lassen. - Published: 2024-06-02 - Modified: 2024-06-02 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/versoehnung/ - Kategorien: Familienrecht Scheidungsverfahren nach Trennungsjahr Die Scheidung einer Ehe setzt von Gesetzes wegen voraus, dass die Eheleute mindestens ein Jahr getrennt leben. Dass das Trennungsjahr eingehalten wird, ist erforderlich.  Dies soll vor der vorschnellen Einreichung eines Scheidungsantrags schützen und einer möglichen Versöhnung der Ehegatten dienen. Dahinter steckt die Überlegung, dass das Trennungsjahr sinnvoll genutzt werden kann. In der Regel reicht dieser Zeitraum aus, um den Eheleuten die Frage zu beantworten, ob eine Versöhnung zumindest möglich erscheint und sie die eheliche Lebensgemeinschaft wieder aufnehmen möchten. Gelegentlich kommt es aber vor, dass Eheleute, erst während des Scheidungsverfahrens, Zweifel daran bekommen, ob die Ehe wirklich gescheitert ist und sie geschieden werden wollen. Das Verfahren ist dann oft schon weit fortgeschritten und das Familiengericht hat vielleicht bereits einen Scheidungstermin anberaumt. So erreichte mich neulich erst zwei Tage vor dem vom Familiengericht anberaumten Scheidungstermin die Nachricht eines Mandanten, der seit acht Jahren von seiner Frau getrennt lebt: "Wir möchten unserer Ehe noch eine Chance geben und nun doch nicht geschieden werden! " Wie ist in einem solchen Fall vernünftigerweise vorzugehen? Versöhnungsversuch während des Verfahrens Natürlich muss ein Scheidungsverfahren, dass keiner der Ehepartner mehr fortsetzen möchte, nicht mit einer Scheidung der Ehe abgeschlossen werden. Ein Scheidungsantrag kann jederzeit zurückgenommen werden, sogar noch nach Scheidung der Ehe, wenn im Scheidungstermin nicht auf Rechtsmittel verzichtet haben. Die bis dahin angefallenen Kosten bekommen die Beteiligten aber nicht erstattet. Deshalb sollte eine vorschnelle Antragsrücknahme gut überlegt und vermieden werden. Es geht nämlich auch anders: Durch einen kurzzeitigen Versöhnungsversuch, der nach der Rechtsprechung bis zu drei Monate andauern kann, wird das Trennungsjahr nicht unterbrochen. Allerdings möchten die Eheleute natürlich, während noch Hoffnung auf eine Versöhnung besteht, nicht geschieden werden. Für diesen Fall ermöglicht § 136 FamFG, das Scheidungsverfahren ruhen zu lassen. Das Ruhen des Scheidungsverfahrens wird durch einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens erreicht. In § 136 Abs. 2 FamFG heißt es: "Hat der Antragsteller die Aussetzung des Verfahrens beantragt, darf das Gericht die Scheidung der Ehe nicht aussprechen, bevor das Verfahren ausgesetzt war. " Das Familiengericht muss dem Antrag auf Aussetzung also stattgeben.   Allerdings kann es das Scheidungsverfahren nicht ewig ruhen lassen. Leben die Beteiligten schon länger als drei Jahre voneinander getrennt, kann eine Aussetzung des Scheidungsverfahrens nur für maximal sechs Monate erfolgen. Wurde der Scheidungsantrag bereits nach Ablauf des Trennungsjahres gestellt, kommt eine Aussetzung des Verfahrens für maximal ein Jahr in Betracht. Die Aussetzung darf dabei nur einmal wiederholt werden. Nach Ablauf der Aussetzung wird das Gericht das Scheidungsverfahren wieder aufnehmen. Spätestens dann sollte der Antragsteller seinen Scheidungsantrag zurücknehmen, wenn die Versöhnung erfolgreich war. Möchte der Antragssteller aber nach einem gescheiterten Versöhnungsversuch sich nun doch scheiden lassen, muss er keinen neuen Scheidungsantrag einreichen. Das Verfahren wird dann stattdessen fortgesetzt. Aussetzung des Scheidungsverfahrens statt Rücknahme des Scheidungsantrags Die Aussetzung des laufenden Scheidungsverfahrens hat den Vorteil, dass die Ehegatten während eines laufenden Scheidungsverfahrens erst einmal ausprobieren können, ob die Ehe doch noch nicht komplett gescheitert ist. Durch die Aussetzung des Scheidungsverfahrens wird der Scheidungsablauf unterbrochen und kann dann nach Ablauf der Aussetzung fortgesetzt... --- - Published: 2023-12-14 - Modified: 2023-12-14 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-fuer-familienrecht-in-dueren-und-koeln/ - Kategorien: Familienrecht Die Rechtsanwaltskammer Köln hat mir am 07. Dezember 2023 gestattet, mich Fachanwalt für Familienrecht zu nennen. Als solcher stehe ich meinen Mandanten in Düren, Köln und Umgebung künftig auch weiterhin in allen familienrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Wenn es um Trennung und Scheidung, Unterhalt oder Sorgerechtsfragen geht, sprechen Sie mich gerne einfach an. Für Terminvereinbarungen nutzen Sie bitte meinen Kalender bei Calendly oder rufen mich unter 02421 3884576 kostenfrei an. --- > Erfahren Sie, wie lange eine Räumungsklage dauert, wenn ein Mieter nach Kündigung nicht auszieht. Einblick in den Prozess und mögliche Zeitspannen. - Published: 2023-08-12 - Modified: 2023-08-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dauer-einer-raeumungsklage/ - Kategorien: Mietrecht Zieht der Mieter nach einer Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter nicht aus, muss der Vermieter den Rechtsweg einlegen und Räumungsklage einreichen. Er darf den Mieter nicht eigenhändig vor die Tür setzen – das wäre verbotene Eigenmacht. Häufig werde ich deshalb von Vermietern gefragt: Wie lange dauert eine Räumungsklage eigentlich und wann muss der Mieter ausziehen? Das ist besonders wichtig für potenzielle Käufer eine Wohnung, die diese selbst nutzen und dem Mieter wegen Eigenbedarf kündigen möchten. Ist absehbar, dass der Mieter nicht freiwillig auszieht, sollte der Zeitaufwand für eine Räumungsklage bei der Kaufentscheidung mitberücksichtigt werden. Fristen und Ablauf des Räumungsklageverfahrens Eine genaue Zeitangabe für die Dauer des Räumungsklageverfahrens ist nicht möglich, aber grundsätzlich gilt Folgendes: Nach Einreichung der Klage bei Gericht und Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses wird dem Beklagten die Klage vom Gericht zugestellt. Er bekommt dann in der Regel eine Frist von vier Wochen gesetzt, auf die Klage zu erwidern. Beantragt der beklagte Mieter, die Klage abzuweisen, bestimmt das Gericht einen Termin für eine mündliche Verhandlung. Je nach Auslastung des Gerichts kann dieser Termin früh bestimmt werden (vier bis sechs Wochen nach Klageerhebung) oder auch erst später erfolgen. Die Gerichte sind zwar in Räumungssachen zur Beschleunigung des Verfahrens angehalten. Es ist aber gar nicht so selten, dass eine mündliche Verhandlung erst drei oder vier Monate nach Klageerhebung stattfindet, weil die beteiligten Anwälte verhindert sind und Verlegungsanträge gestellt werden. In der ersten mündlichen Verhandlung versucht das Gericht zunächst eine gütliche Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Können sich die Parteien aber nicht einigen, muss in der Regel Beweis erhoben werden, also Zeugen vernommen oder häufig auch ein Sachverständigengutachten eingeholt werden. Einen entsprechenden Beweisbeschluss verkündet das Gericht in der Regel aber nicht gleich in der mündlichen Verhandlung, sondern meistens ein paar Wochen später in einem sog. Verkündungstermin. Sollen Zeugen gehört werden, wird dann ein weiterer Verhandlungstermin zur Beweisaufnahme anberaumt, der dann in ein paar weiteren Wochen stattfindet. Noch länger dauert es, wenn ein Sachverständigengutachten eingeholt werden muss. Dann bestimmt das Gericht einen Sachverständigen und fordert für diesen einen Kostenvorschuss an. Müssen nur Zeugen gehört werden, wird das Gericht nach der Beweisaufnahme einen Termin für eine Urteilsverkündung bestimmen. Meistens ist dann seit Klageerhebung aber bereits ein halbes Jahr vergangen. Muss ein Sachverständigengutachten eingeholt werden, kommt es für die weitere Verfahrensdauer darauf an, wie schnell der Sachverständige arbeitet und sein Gutachten erstellt. Eine Bearbeitungszeit von weiteren sechs Monaten ist nicht selten. Liegt dann das Gutachten vor, können sich die Parteien dazu äußern und ggf. Ergänzungsfragen stellen – dafür bekommen sie vom Gericht wiederum eine Frist von zwei bis vier Wochen eingeräumt. Wurden alle Beweise erhoben, bestimmt das Gericht einen Verkündungstermin für seine Entscheidung. Seit Klageerhebung sind dann in der Regel mindestens vier bis sechs Monate vergangen (bei Zeugenbeweis), häufig ist aber auch bereits ein Jahr ins Land gegangen (bei Sachverständigenbeweis). Berufungsverfahren Mit dem Urteil des Amtsgerichts ist die erste Instanz dann abgeschlossen – im Idealfall nach vier bis sechs Monaten, im ungünstigsten Fall nach einem ganzen Jahr oder sogar noch länger. Mit dem Urteil der... --- > Eine per beA in der Klageschrift erklärte Kündigung genügt nicht der Schriftform und ist nicht wirksam. - Published: 2023-05-22 - Modified: 2023-12-19 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung-per-bea/ - Kategorien: Mietrecht Kündigungserklärung im Räumungsklageverfahren Das Amtsgericht Düren hat sich nun einem Beschluss nach § 91a ZPO der Auffassung angeschlossen, dass eine im Klageverfahren ausgesprochene Kündigung eines Mietvertrages unwirksam ist, weil sie nicht den gesetzlichen Formerfordernissen genügt. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Rechtsstreit hatte die Vermieterin zunächst außergerichtlich wegen Zahlungsrückstandes das Mietverhältnis gekündigt und vorsorglich in der Klageschrift eine weitere Kündigung ausgesprochen. Klagen und Schriftsätze dürfen durch Anwälte seit dem 01. 01. 2022 nur noch elektronisch über das besondere elektronische Anwaltspostfach bei Gericht eingereicht werden. Der nicht anwaltlich vertretene Beklagte erhält dann vom Gericht einen Ausdruck der Klage per Post übersendet. Er erhält also keinen vom Anwalt des Vermieters unterschriebenen Schriftsatz und auch keine Originalvollmacht, sondern bloß eine Kopie. Verstoß gegen die Formvorschriften Eine in der Klage enthaltene Kündigungserklärung ist damit aber unwirksam, wie bereits das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 25. 02. 2022 - 48 C 304/21) festgestellt hat. Zur Begründung wird angeführt: Die in der Klageschrift und weiteren Schriftsätzen enthaltenen Kündigungserklärungen "genügten jedenfalls weder der nach § 568 Abs.  1 BGB einzuhaltenden Schriftform (§ 126 Abs.  1 BGB) noch der gemäß § 126 Abs.  3 BGB ersatzweise zulässigen elektronischen Form (§ 126a Abs.  1 BGB). Nach letztgenannter Vorschrift muss dann, wenn die Schriftform durch die elektronische Form ersetzt werden soll, der Aussteller der Erklärung dieser seinen Namen hinzufügen und das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Darüber hinaus ist notwendig, dass das signierte elektronische Dokument mit der Signatur in den Empfangsbereich des Adressaten gelangt. Dies folgt aus den in § 130 Abs.  1 S.  1 BGB verankerten allgemeinen Grundsätzen zum Wirksamwerden von Willenserklärungen durch Zugang. Soll eine formbedürftige Willenserklärung durch Zugang wirksam werde, so muss sie dem Adressaten in der entsprechenden Form tatsächlich zugehen. Es ist allgemein anerkannt, dass bei einseitigen empfangsbedürftigen Willenserklärungen - wie einer Kündigung - die Schriftform des § 126 Abs.  1 BGB nur dann eingehalten ist, wenn die den Anforderungen dieser Formvorschrift entsprechende Erklärung im Original dem Adressaten tatsächlich zugeht. Der Zugang einer Kopie reicht auch dann nicht aus, wenn eine der Formvorschrift entsprechende Erklärung tatsächlich existiert. Keine anderen Grundsätze gelten für die Einhaltung der elektronischen Form nach § 126a Abs.  1 BGB, da diese eine gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Form lediglich ersetzt, mithin an deren Stelle tritt, ohne die im Übrigen anwendbaren Grundsätze zu berühren, welche für schriftliche Erklärungen gelten. Substituiert wird bei einer elektronischen Erklärung lediglich die sonst erforderliche eigenhändige Namensunterschrift bzw. das notariell beglaubigte Handzeichen, weil diese mangels gegenständlicher Verkörperung einer elektronischen Erklärung faktisch nicht damit unterzeichnet werden können. Dementsprechend ist es zur Wahrung der elektronischen Form erforderlich, dass die mit gültiger Signatur versehene elektronische Erklärung mit dieser Signatur an den Adressaten abgesandt wird und diesem zugeht. Bei Einreichung eines mit gültiger Signatur des Absenders versehenen Schriftsatzes bei Gericht und Übermittlung dieses Schriftsatzes durch das Gericht an einen dritten Empfänger wird die elektronische Form im Verhältnis zwischen Absender und Empfänger nicht eingehalten. Denn die Legitimationswirkung der Absendersignatur besteht nur gegenüber dem Gericht. Der vom Gericht per Postzustellung übersandte Ausdruck genügt weder der Schriftform noch der elektronischen Form. " Die Entscheidung des AG Düren Das Amtsgericht Düren... --- > Beratungshilfe muss von dem Ratsuchenden selbst beantragt werden. Als Rechtsanwalt bin ich nicht dazu verpflichtet, diesen Antrag zu stellen. - Published: 2023-05-22 - Modified: 2023-05-22 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beratungshilfe/ - Kategorien: Allgemein Grundsätzlich rechne ich meine Tätigkeit für einen Mandanten abhängig vom Gegenstandswert nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) ab. Steht also eine Geldforderung im Streit, beläuft sich der Gegenstandswert in der Regel auf die Höhe dieser Forderung. Für eine Kündigung eines Mietvertrages wird eine Jahresnettomiete als Wert angesetzt. Als Rechtsanwalt berate ich aber auch Rechtssuchende, die über geringes Einkommen verfügen und nicht die finanziellen Mittel aufbringen können, mich nach den RVG-Gebühren aus dem Gegenstandswert zu bezahlen. Nach § 3 BerhG muss ich in diesen Fällen Beratungshilfe gewähren. Der Ratsuchende kann dazu einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht seines Wohnorts beantragen und damit dann bei mir vorstellig werden. Ich rechne meine Vergütung dann auf der Grundlage der Beratungshilfe mit der Staatskasse ab und der Ratsuchende muss nur einen Anteil von 15,– EUR selbst zahlen. Nach § 16a Abs. 2 BORA bin ich als Rechtsanwalt aber nicht dazu verpflichtet, für meine Mandanten selbst einen Beratungshilfeantrag zu stellen. Da der damit verbundene Aufwand in keinem wirtschaftlich vernünftigen Verhältnis zu den ohnehin sehr geringen Beratungshilfe-Gebühren steht, lehne ich dies grundsätzlich auch ab. Wenn Sie Anspruch auf Beratungshilfe haben und meine Beratung wünschen, besorgen Sie sich daher bitte vor der Vereinbarung eines Beratungstermins den Beratungshilfeschein beim Amtsgericht. Diesen benötige ich dann bei der Beratung im Original, damit ich die anfallenden Kosten mit dem Amtsgericht abrechnen kann. Ohne Vorlage eines Beratungshilfescheins muss ich die Beratung ablehnen, wenn Ihnen eine Bezahlung der ansonsten anfallenden RVG-Gebühren nicht möglich ist. --- > Widerspruch gegen Kündigung des Mietvertrags wegen unzumutbarer Härte beim Mieter führt zu Interessenabwägung und Mietverhältnisfortsetzung. - Published: 2022-12-30 - Modified: 2022-12-30 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-gegen-kuendigung/ - Kategorien: Mietrecht Ordentliche Kündigung des Mietvertrags durch Vermieter Hat der Vermieter das Mietverhältnis aus berechtigtem Grund (z. B. Eigenbedarf) unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, kann dem Mieter ein Widerspruchsrecht zustehen. Er kann der Beendigung des Mietverhältnisses bei Vorliegen einer unzumutbaren Härte widersprechen. Dies ergibt sich aus § 574 BGB: „Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Familie oder einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist. “ Der Widerspruch kann nur gegen eine ordentliche Kündigung eingelegt werden. Einer außerordentlichen fristlosen Kündigung kann nicht unter Verweis auf einen Härtefall widersprochen werden. Ein Widerspruch ist nicht notwendig, wenn die Kündigung formell unwirksam ist: Auf eine unwirksame Kündigung muss der Mieter gar nicht reagieren. Widerspruch des Mieters: Form und Frist Der Widerspruch gegen die Kündigung muss in Schriftform erfolgen und spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter vorliegen. Das setzt allerdings voraus, dass der Vermieter den Mieter rechtzeitig vor Ablauf der Widerspruchsfrist auf die Möglichkeit des Widerspruchs aus sozialen Gründen und seine Form und Frist hingewiesen hat. Hat der Vermieter das im Kündigungsschreiben oder im Anschluss daran versäumt, kann der Mieter den Widerspruch noch im ersten Termin des Räumungsrechtsstreits erklären. Beauftragt der Mieter einen Rechtsanwalt mit der Einlegung des Widerspruchs, muss dem Widerspruch unbedingt eine Originalvollmacht beigelegt werden. Andernfalls kann der Vermieter den Widerspruch wegen fehlender Vollmacht gem. § 174 BGB zurückweisen. Dann muss der Widerspruch (unter Beifügung einer Vollmacht) wiederholt werden. Oft ist dann aber die Widerspruchsfrist verstrichen. Welche Härtegründe begründen die Möglichkeit des Widerspruchs? Auf Verlangen des Vermieters sind die Gründe des Widerspruchs unverzüglich mitzuteilen. Da der Vermieter in der Regel wissen möchte, womit der Mieter seinen Widerspruch begründet, sollte eine Begründung bereits im Widerspruchsschreiben erfolgen. Der Widerspruch ist nur begründet, wenn sich der Mieter auf die Sozialklausel des § 574 Abs. 1 S. 1 BGB stützen kann: Die Kündigung des Mietverhältnisses muss eine unzumutbare Härte aufseiten der Mietpartei zur Folge haben. Wann liegt eine solche besondere Härte vor, nach denen ihr die Kündigung der Wohnung und ein Umzug nicht zugemutet werden kann? Als „Härtefall“ im Sinne des § 574 BGB gilt jede Art von wirtschaftlichen, finanziellen, gesundheitlichen, familiären oder persönlichen Problemen, die durch die Kündigung des Mietvertrags entstehen können. Dazu gehören auch nachteilige Veränderungen im beruflichen Umfeld. Sportliche Ambitionen hingegen sind in der Regel nicht zu berücksichtigen. Auch politische, geistige, kreative oder gesellschaftliche Interessen bleiben ohne Betrachtung. Es reicht aus, wenn solche Nachteile mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit eintreten. Einzelne Härtegründe gem. § 574 BGB Fehlender Ersatzwohnraum Unzumutbarkeit liegt vor, wenn „angemessener Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschafft werden kann‟. Dazu muss der Mieter darlegen und beweisen, dass er sich um neuen Wohnraum bemüht hat. Er muss konkret erklären, welche Wohnungen er wann besichtigt hat und weshalb er sie nicht anmieten konnte. Außerdem muss er vortragen, welche konkreten Maßnahmen er ergriffen hat, um angemessenen Wohnraum zu finden. Gelegentliche Besichtigungen... --- > Schimmel in der Mietwohnung führt oft zu Streit zwischen Mieter und Vermieter. Ist eine Mietminderung bei Schimmelbefall möglich? Wer muss ihn beseitigen? - Published: 2022-12-28 - Modified: 2022-12-30 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schimmel-in-der-wohnung/ - Kategorien: Mietrecht Was tun bei Schimmel in der Mietwohnung? Schimmel in der Wohnung ist ein häufiges Problem. Er bildet sich an den ungewöhnlichsten Stellen und macht die Wohnung unschön und gesundheitsschädlich. Das Umweltbundesamt rät dazu: „Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können, über die Luft eingeatmet, allergische und reizende Reaktionen beim Menschen auslösen. Es konnte jedoch bisher noch nicht festgestellt werden, ab welcher Konzentration an Schimmelpilzen in der Luft welche gesundheitlich negativen Auswirkungen auftreten. Da bislang keine Grenzwerte für Schimmelpilze festgelegt werden können, muss das Vorsorgeprinzip angewendet werden, wonach Schimmel in Innenräumen ein hygienisches Problem darstellt und beseitigt werden muss, bevor es zu Erkrankungen kommt. “ Rechtzeitig den Schimmel zu bekämpfen, liegt aber nicht nur im Interesse des Mieters, sondern auch des Eigentümers. Denn steckt der Schimmel erst im Mauerwerk, muss der Putz abgeschlagen und die Mauer komplett getrocknet werden. Je länger der Vermieter bei Schimmel also wartet, umso aufwendiger wird später die Instandsetzung. Wie sollten Mieter reagieren, wenn sie in der Wohnung Schimmel entdecken? Der Mieter, dessen Wohnung von Schimmel befallen ist, sollte deshalb schnell handeln. Zunächst sollte er umgehend den Vermieter oder die Hausverwaltung kontaktieren und die Situation melden. Eine Pflicht zur Mängelanzeige ergibt sich bereits aus dem Gesetz, denn § 536 c Abs. 1. S. 1 BGB lautet:„Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. “ Mieter sollten den Vermieter unbedingt schriftlich informieren, denn erfahrungsgemäß kommt es über die rechtzeitige Mängelanzeige häufig zum Streit. Kommt es wegen zu später Meldung des Schimmels zu einer Ausweitung des Schadens und zu höheren Kosten bei der Beseitigung, macht sich der Mieter schadensersatzpflichtig. Erfolgt die Mängelanzeige nur telefonisch, geraten Mieter später dann oft in Beweisnot. Der Schimmelpilz sollte fotografisch festgehalten werden, damit auch nach einer Beseitigung ein entsprechender Nachweis vorliegt. Stellt der Mieter also Schimmelflecken fest, sollte er diese dem Vermieter schriftlich anzeigen und ihm aus rechtlichen Gründen eine angemessene Frist zur Beseitigung setzen. Ist der Vermieter verpflichtet, Schimmel zu entfernen? Der Vermieter ist nach deutschem Mietrecht zur Schimmelbeseitigung verpflichtet. Denn er hat die Mietsache gem. § 535 BGB während der Mietzeit in einem vertragsgemäßen, mängelfreien Zustand zu erhalten. Diese Pflicht zur Mängelbeseitigung besteht unabhängig davon, in wessen Verantwortungsbereich die Ursache für den Schimmel fällt. Die Entfernung des Schimmels ist also immer Sache des Vermieters. Vermieter sollten sodann den Grund für den Schimmelbefall herausfinden. Schimmelbildung in der Wohnung wird häufig durch ein falsches Lüft- und Heizverhalten des Bewohners begünstigt. Nimmt der Vermieter eine Messung durch einen Gutachter vor, steht dem Mieter aber kein Auskunftsanspruch gegen ihn zu. Häufig liegen bauliche Mängel vor, etwa eine mangelhafte Isolierung der Außenwand. Baumängel fallen in den Verantwortungsbereich des Vermieters, ebenso wie feuchte Wände durch Wärmebrücken. Wer trägt die Kosten für die Beseitigung? Die Kosten für die Beseitigung trägt der Vermieter nur dann nicht, wenn der Mieter für die Entstehung des Schimmels verantwortlich gemacht werden kann. Streiten sich Mieter und Vermieter vor Gericht über die Ursache... --- > Rechtsanwalt in der Nähe gesucht: Wie finde ich den passenden Anwalt für mich? Ich gebe Ihnen Tipps für eine fundierte Entscheidung. - Published: 2022-12-21 - Modified: 2022-12-21 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anwalt-gesucht/ - Kategorien: Allgemein Welcher Anwalt ist der richtige für mich? Die Suche nach einem geeigneten Anwalt kann eine Herausforderung sein. Zum 01. 01. 2022 waren in Deutschland 165. 587 Rechtsanwälte zugelassen. Wie findet man da den richtigen Anwalt für den eigenen Fall? Viele Rechtsanwälte haben unterschiedliche Schwerpunkte und es kann schwierig sein, den Überblick zu behalten. Zudem ist es oft nicht klar, welche Qualifikationen ein Anwalt benötigt, um für einen bestimmten Fall geeignet zu sein. In diesem Beitrag erhalten Sie von mir einige Tipps, wie Sie den richtigen Anwalt für Ihren Fall finden können. Schwerpunkte und Rechtsgebiete des Anwalts Zunächst sollten Sie sich überlegen, welchen Schwerpunkt der Anwalt haben sollte: Falls Sie etwa Ärger mit einem Mieter haben, benötigen Sie einen Anwalt mit Schwerpunkt Mietrecht. Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, benötigen Sie natürlich keinen Verkehrsrechtler, sondern einen Anwalt für Familienrecht. Schauen Sie sich die Webseite des Anwalts genau an und prüfen Sie, welche Rechtsgebiete er bearbeitet. Auf der Suche nach dem passenden Anwalt können Sie sich auch an die örtliche Rechtsanwaltskammer wenden. Diese Organisation bietet ein Verzeichnis aller an Ihrem Ort zugelassen Rechtsanwälte und kann Ihnen auch telefonisch einen passenden Spezialisten benennen. Beratungsgespräch: Off- oder online? Wenn Sie den passenden Anwalt gefunden haben, sollten Sie sich überlegen, ob Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen möchten oder ob es ausreicht, per E-Mail oder Telefon Kontakt aufzunehmen. Viele Anwälte, auch ich, bieten mittlerweile auch eine Beratung per Video-Call an, z. B. über Zoom oder über Google Meet. In vielen Fällen ist es ratsam, sich persönlich beraten zu lassen, da auf diese Weise eine vertrauensvolle Beziehung aufgebaut werden und der Anwalt sich ein genaues Bild von Ihrer Situation machen kann. Häufig ist das aber auch nicht notwendig: Unterlagen können vorab per E-Mail an den Anwalt übermittelt und die notwendigen Informationen per E-Mail, telefonisch oder per Video-Call mitgeteilt werden. Qualifikation des Anwalts Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Qualifikation des Anwalts. Stellen Sie sicher, dass der Anwalt über die notwendige Erfahrung und Kompetenz verfügt, um Ihren Fall erfolgreich zu bearbeiten. Zudem sollten Sie prüfen, ob der Anwalt Mitglied in einer Berufsorganisation ist und regelmäßig Fortbildungen besucht, um sein Wissen auf dem neusten Stand zu halten. Handelt es sich um einen Fachanwalt, können Sie sicher sein, dass sich der Anwalt regelmäßig in „seinem“ Rechtsgebiet fortbildet. Denn nur ein Rechtsanwalt, der der Rechtsanwaltskammer Fortbildungsnachweise vorlegt, darf einen Fachanwalts-Titel weiterhin führen. Referenzen des Anwalts Natürlich können Sie den Anwalt auch nach Referenzen fragen. Die anwaltliche Schweigepflicht verbietet es jedoch, Details aus abgeschlossenen Mandaten zu offenbaren oder gar Mandanten namentlich zu benennen. Auch hängt der Erfolg vor Gericht nicht immer mit den Fähigkeiten des Anwalt zusammen, sondern von vielen anderen Faktoren. So mancher Rechtsstreit wurde bereits verloren, weil ein Zeuge oder Sachverständiger etwas anderes ausgesagt haben, als gewünscht. Eine gute Einschätzung, ob ein Anwalt geeignet ist, liefern aber mittlerweile Online-Bewertungen auf Google oder Plattformen wie anwalt. de und 123recht. net. Misstrauisch sollten Sie freilich sein, wenn dort nur Lobhudeleien zu finden sind und kein negativer Kommentar das Gesamtbild trübt.... --- > Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ✅ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ✅ Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln ☎ 0221 98657208 - Published: 2022-12-20 - Modified: 2025-01-08 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-mietrecht-in-koeln/ - Kategorien: Allgemein Kanzlei für Mietrecht im Kölner Norden Vor knapp 20 Jahren eröffnete ich mein eigenständiges Rechtsanwaltsbüro in Köln, spezialisiert auf Mietrecht. Seitdem betreue und vertrete ich dort Vermieter und Mieter in allen Bereichen des Mietrechts. Seit dem 21. August 2020 darf ich mich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennen. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht bilde ich mich regelmäßig fort, getreu meinem Motto: Ständig auf dem neuesten Stand, immer einen Schritt voraus. Ich stehe meinen Mandanten in allen mietrechtlichen Belangen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie finden mich in der Robert-Perthel-Str. 45 in Köln-Longerich. Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann informiere ich Sie gerne ausführlich über meine Leistungen als Rechtsanwalt für Mietrecht. Schauen Sie sich auf meiner Seite um oder rufen Sie mich einfach unverbindlich unter 0221 98657208 an. Kosten fallen erst bei einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung an – ich weise Sie selbstverständlich vorher darauf hin. Andreas SchwartmannRechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und WohnungseigentumsrechtRobert-Perthel-Str. 45, 50739 KölnTel. : 0221 98657208E-Mail: rechtsanwalt@schwartmann. de --- > Rechtsanwalt Andreas Schwartmann ✅ Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ✅ Wirteltorplatz 11, 52349 Düren ☎ 02421 3884576 - Published: 2022-12-20 - Modified: 2022-12-22 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwalt-mietrecht-in-dueren/ - Kategorien: Mietrecht Kanzlei für Mietrecht in Düren - im Herzen der Stadt Vor fast 20 Jahren eröffnete ich in Köln meine Anwaltskanzlei als selbstständiger Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht. Ich berate und vertrete dort seitdem Vermieter und Mieter in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Seit August 2021 darf ich mich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht nennen. Ich bilde mich regelmäßig fort, getreu meinem Motto: Ständig auf dem neuesten Stand, immer einen Schritt voraus. Nun habe ich am 01. 11. 2022 ein weiteres Büro in meiner Heimatstadt Düren eröffnet. Mein Dürener Büro liegt zentral im Herzen der Stadt am Wirteltorplatz 11, gegenüber von Fußgängerzone und Kaufhof. Ich bin in Düren geboren und habe hier nicht nur meine Kindheit und Jugend verbracht, sondern lebe seit über einem Jahrzehnt auch wieder hier. Ich kenne die Menschen und die vielen schönen Seiten dieser Stadt und bin hier verwurzelt. Gerne freue ich mich deshalb auf Sie, wenn Sie in Düren meine Beratung oder Vertretung suchen. Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht stehe ich Ihnen in allen Fragen zum Thema Mietrecht gerne zur Verfügung. Habe ich Ihr Interesse geweckt? Dann informiere ich Sie gerne genauer über mein Leistungsangebot im Mietrecht. Schauen Sie sich auf meiner Seite um oder rufen Sie mich einfach unverbindlich unter 02421 388 4576 oder der kostenfreien Rufnummer 0800 612 4040 an. Kosten fallen erst bei einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung an – ich weise Sie selbstverständlich vorher darauf hin. Termine können Sie jederzeit bequem und schnell über meinen Online-Kalender vereinbaren. --- > Klage auf künftige Räumung, wenn der Mieter die Wohnung trotz Kündigung nicht herausgeben will. - Published: 2022-12-15 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klage-auf-kuenftige-raeumung/ - Kategorien: Mietrecht Klage auf künftige Räumung gem. § 259 ZPO Hat der Vermieter dem Mieter die Kündigung des Mietverhältnisses erklärt, ist der Mieter zum Ablauf der Kündigungsfrist zur Räumung der Mietsache verpflichtet. Andernfalls kann der Vermieter Räumungsklage erheben. Gibt der Mieter bereits vorher zu erkennen, dass er dieser Pflicht nicht nachkommen wird, kann dies die Besorgnis begründen, dass der Mieter sich der rechtzeitigen Leistung entziehen wird. Der Anspruch auf Räumung und Herausgabe kann dann sofort im Wege einer Klage auf künftige Leistung gerichtlich geltend gemacht werden. Dies ergibt sich aus § 259 ZPO: Klage auf künftige Leistung kann außer den Fällen der §§ 257, 258 erhoben werden, wenn den Umständen nach die Besorgnis gerechtfertigt ist, dass der Schuldner sich der rechtzeitigen Leistung entziehen werde. Widerspruch nach Kündigung begründet Besorgnis Der für Wohnraummietsachen zuständige achte Senat des BGH hatte nun darüber zu entscheiden, ob diese Besorgnis gerechtfertigt ist, wenn der Mieter in einem Widerspruch gegen die Kündigung vor Ablauf der Widerspruchsfrist mitteilt, dass er die Herausgabe der Wohnung nicht vornehmen wird, weil er noch keine andere Mietwohnung gefunden hat. Nachdem der Kläger das Mietverhältnis wegen Eigenbedarf gekündigt hatte, teilte der Mieter mit, er sei auf Wohnungssuche, habe aber bislang keine Ersatzwohnung gefunden. Da er sonst obdachlos auf der Straße stünde, berief sich der Mieter auf eine nicht zu rechtfertigende Härte und verlangte die Fortsetzung des Mietverhältnisses. Der Vermieter wartete nach diesem Widerspruch den Ablauf der Kündigungsfrist nicht ab und erhob durch seinen Rechtsanwalt sofort beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage auf zukünftige Räumung. Der Mieter fand dann doch eine neue Wohnung und zog innerhalb der gesetzten Frist aus. Der Räumungsanspruch und damit der Rechtsstreit wurden übereinstimmend für erledigt erklärt. Das Gericht musste deshalb nur noch darüber entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits zu tragen hatte. Das Amtsgericht erachtete die Klage auf künftige Räumung der Mietwohnung als zulässig und legte die Kosten den Beklagten auf. Die Erhebung der Räumungsklage sei unzulässig gewesen, befand hingegen das Landgericht Lübeck als Beschwerdegericht. Eine Klage auf zukünftige Leistung sei nur zulässig, wenn der Mieter den Räumungsanspruch bestreite. Die Voraussetzungen des § 259 ZPO lägen aber nicht vor, wenn der Mieter darauf hinweise, dass ihm die entsprechende Leistung aufgrund fehlenden Ersatzwohnraums rein tatsächlich nicht möglich sein könnte. Auch der Widerspruch gegen die Kündigung gemäß §§ 574 ff. BGB rechtfertige für sich genommen nicht die Besorgnis, der Mieter werde sich der Räumungspflicht entziehen. Das Landgericht kam deshalb zu dem Ergebnis, dass die Klage unzulässig gewesen sei und der Vermieter die Kosten zu tragen habe. BGH: Räumungsklage war zulässig Der BGH hat in letzter Instanz die Zulässigkeit der Räumungsklage in seiner Entscheidung (Beschl. v. 25. 10. 2022, Az. : VIII ZB 58/21) bejaht und führt dazu aus: Auch in den Fällen des Widerspruchs eines Wohnraummieters gegen die Kündigung des Mietverhältnisses (§§ 574 ff. BGB) kommt es grundsätzlich darauf an, ob der Vermieter aufgrund der Erklärung oder des sonstigen Verhaltens des Mieters davon ausgehen musste, dieser werde zu einer Räumung und Herausgabe der Mieträume im Zeitpunkt der (vom Vermieter geltend gemachten) Beendigung des Mietverhältnisses nicht bereit... --- > Forderungen müssen nicht immer im Klageverfahren geltend gemacht werden. Mahnbescheid im gerichtlichen Mahnverfahren ist oft schneller. - Published: 2022-12-10 - Modified: 2023-08-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mahnbescheid-oder-klage/ - Kategorien: Allgemein Gerichtliches Mahnverfahren einleiten Wer eine Forderung gegen einen Schuldner gerichtlich geltend machen möchte, weil außergerichtlich keine Zahlung erfolgt ist, stellt sich zunächst die Frage, ob er direkt ein Klageverfahren einleiten sollte, oder ob er schneller und billiger zum Ziel kommen kann. Er kann nämlich auch den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beim zuständigen Mahngericht beantragen. Das ist in der Regel kostengünstig, denn wer einen Mahnbescheid beantragen möchte, benötigt dazu nicht zwingend einen Rechtsanwalt, sondern kann das (sogar) online auch selbst machen. Macht der Vordruck Probleme, finden Sie im Netz auch eine Anleitung, die beim Ausfüllen hilft. Das gerichtliche Mahnverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das es Gläubigern ermöglicht, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erhalten. Zuständig ist das Mahngericht am Wohnsitz des Antragstellers. Dieses veranlasst auch die Zustellung des Mahnbescheides. Das dazu benötigte Formular ist in der Regel schnell ausgefüllt. Nach der Zustellung des Mahnbescheides kann der Schuldner binnen zwei Wochen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, weil er die geforderte Zahlung bereits geleistet hat oder sie für nicht begründet erachtet. Legt er nach der Zustellung des Mahnbescheides innerhalb der Frist von zwei Wochen keinen Widerspruch ein, kann der Gläubiger Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheides stellen. Vollstreckungsbescheid und Einspruch Diesen erlässt das Gericht. Er stellt einen vollstreckbaren Vollstreckungstitel dar, mit dem die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Der Vollstreckungsbescheid wird ebenfalls vom Mahngericht zugestellt. Er muss spätestens 6 Monate nach Zustellung des Mahnbescheids beantragt werden. Ab Zustellung des Vollstreckungsbescheides hat der Schuldner die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Der Einspruch steht aber einer Vollstreckung nicht entgegen: Ein Vollstreckungsbescheid ist gem. § 700 Abs. 1 ZPO vorläufig vollstreckbar. Der Gläubiger kann nun einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die titulierte Forderung beim Schuldner einzutreiben. Er wird dann den Schuldner aufsuchen und ihn auffordern, die Forderung zu begleichen. Ist dies nicht möglich, drohen dem Schuldner Lohn- und Kontopfändung oder die Aufforderung zur Abgabe der Vermögensauskunft (früher "Offenbarungseid"). Legt der Schuldner nach Zustellung des Mahnbescheides Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein oder erhebt er gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch, fordert das Amtsgericht bei dem Antragsteller weitere Gerichtskosten an. Nach deren Einzahlung wird die Akte vom Mahngericht an das zuständige Amtsgericht oder Landgericht abgegeben. Der Rechtsstreit wird dort als normales Gerichtsverfahren weiterbetrieben. Bis zu einem Streitwert von 5. 000,- EUR sind die Amtsgerichte zuständige, darüber hinaus die Landgerichte. Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens Führt eine außergerichtliche Mahnung nicht zum gewünschten Erfolg, kann der Gläubiger schnell ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten, um an sein Geld zu kommen. Der Schuldner hat dann die Wahl: Zahlen oder Widerspruch einlegen. Macht er beides nicht, kann der Gläubiger schnell einen Vollstreckungstitel erwirken und daraus vollstrecken. Ist eine Forderung zwischen den Parteien unstreitig und nicht damit zu rechnen, dass der Schuldner Widerspruch erheben wird, wenn er den Mahnbescheid erhalten hat, ist dieser Weg deshalb die richtige Wahl. Letztlich spart auch der Schuldner dadurch Geld, denn die Kosten einer verlorenen Klage sind ungleich höher als die Kosten des Mahnverfahrens. Das Mahnverfahren sorgt auch für eine Hemmung der Verjährung. Eine Forderung sollte deshalb immer per Mahnbescheid geltend gemacht... --- > Die neue Düsseldorfer Tabelle 2023 bringt höheren Mindestunterhalt für Trennungskinder. Dies ändert sich 2023 bei der Zahlung von Unterhalt. - Published: 2022-12-07 - Modified: 2022-12-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unterhalt-kinder/ - Kategorien: Allgemein Was ist eigentlich die Düsseldorfer Tabelle? Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf als Richtlinie und Hilfsmittel für die Berechnung von Kindesunterhalt gem. § 1610 BGB veröffentlicht. Sie wird von allen Oberlandesgerichten in Deutschland zur Bestimmung des Kindesunterhalts für minderjährige und volljährige Kinder herangezogen, hat aber keine rechtliche Bindungswirkung. Die Düsseldorfer Tabelle enthält 15 Einkommensgruppen. Die genannten Beträge verstehen sich für den Regelfall von zwei Unterhaltsberechtigten. Bei mehr oder weniger Unterhaltsberechtigten ermäßigen bzw. erhöhen sich die zu zahlenden Beträge, weil eine Eingruppierung mindestens in die nächstniedrigere Einkommensstufe bzw. eine Höhergruppierung erfolgt. Düsseldorfer Tabelle 2023: Was ändert sich? Das OLG Düsseldorf hat am 05. 12. 2022 die neue, ab dem 01. 01. 2023 geltende neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Im Vergleich zur Düsseldorfer Tabelle 2022 wurde der Mindestbedarf für minderjährige Trennungskinder angehoben. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder entspricht den Bedarfssätzen der ersten Einkommensgruppe (bis 1. 900,- EUR Nettoeinkommen). Er richtet sich nach dem Existenzminimum des Kindes und der Mindestunterhaltsverordnung und beträgt ab 01. 01. 2023 für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 437 Euro (Anhebung gegenüber 2022: 41 Euro), für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) 502 Euro (Anhebung gegenüber 2022: 47 Euro), für Kinder der 3. Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 588 Euro (Anhebung gegenüber 2022: 55 Euro ). Durch die Anhebung des Mindestunterhalts erhöhen sich auch die Bedarfssätze der folgenden Einkommensgruppen. Auch Studenten dürfen sich freuen: Der Bedarfssatz eines studierenden Kindes, das nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, wird gegenüber 2022 von 860 Euro auf 930 Euro angehoben.   Kindergeld Das Kindergeld ist bei Minderjährigen zur Hälfte auf den Barunterhaltsanspruch anzurechnen, bei volljährigen Kindern erfolgt die Anrechnung im vollen Umfang auf den Unterhaltsbedarf. Da das Kindergeld im Jahr 2023 einheitlich 250 Euro beträgt, sind also künftig 125 Euro auf den Unterhalt des minderjährigen Kindes anzurechnen. Selbstbehalt ab 2023 Änderungen gibt es aber nicht nur beim Unterhaltsbedarf, sondern auch beim zu berücksichtigenden Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen. Der ihm zu belassende notwendige Eigenbedarf beläuft sich beim erwerbstätigen Unterhaltsschuldner nunmehr auf 1. 120 Euro (statt bisher 960 Euro) und bei einem nicht erwerbstätigen Unterhaltsschuldner auf 1. 370 Euro (statt bisher 1. 160 Euro). Dem entspricht auch der Mindestbedarf des nicht erwerbstätigen Ehegatten ab 01. 01. 2023 in Höhe von 1. 120 Euro bzw. des erwerbstätigen Ehegatten von 1. 370,- EUR. Wie hoch ist der Unterhalt? Wer Unterhalt zahlen muss, sollte anwaltlich prüfen lassen, in welcher Höhe sich der nach der neuen Düsseldorfer Tabelle zu zahlende Unterhalt nun konkret für ihn ändert. Durch die neue Düsseldorfer Tabelle steigt der Mindestunterhalt für Kinder. Eine Abänderung gerichtlicher Unterhaltstitel wird dabei nur in den seltensten Fällen in Betracht kommen. Bei dynamischen Unterhaltstiteln kann es sich aber lohnen, den die Zahlung von Unterhalt neu berechnen zu lassen. Für Kinder kann dies mehr Unterhalt bedeuten. Die Düsseldorfer Tabelle 2023 steht auf der Seite des Oberlandesgericht Düsseldorf zum Download bereit. Bitte beachten Sie dabei auf die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle 2023. Soforthilfe und Terminvereinbarung Sie möchten Unterhalt für Kinder berechnen lassen oder... --- > Droht fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug des Mieters? Möglichkeiten für Vermieter und Mieter bei Mietrückstand. - Published: 2022-12-02 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fristlose-kuendigung-durch-vermieter/ - Kategorien: Allgemein Welche Rechte haben Vermieter bei einem Mietrückstand? Gerät der Mieter mit der Zahlung der Miete in Verzug, darf der Vermieter das Mietverhältnis ohne vorherige Abmahnung des Mieters fristlos kündigen, wenn der Rückstand zwei Monatsmieten oder - über einen Zeitraum von zwei aufeinanderfolgenden Terminen - mehr als eine Monatsmiete beträgt. Denn dann ist er gem. § 543 Abs. 2 Nr. 3 a BGB "für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug". Solche Mietrückstände rechtfertigen eine außerordentliche fristlose Kündigung des Mietvertrages; sobald der Mietrückstand die Miete für einen Monat übersteigt, darf der Vermieter kündigen. Parallel dazu kann der Vermieter neben der fristlosen Kündigung aber immer auch hilfsweise eine fristgemäße Kündigung aussprechen. Diese kommt dann zum Zuge, wenn die fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs "geheilt" wird. Zahlt der Mieter die rückständige Miete nämlich spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage als Nachzahlung an den Vermieter, wird die außerordentliche Kündigung unwirksam und der Mietvertrag fortgesetzt. Die gleichzeitig erklärte ordentliche Kündigung mit gesetzlicher Frist wird davon aber nicht betroffen. Diese Kündigung des Mietverhältnisses bleibt wirksam, auch wenn der Mieter die Miete nachzahlt. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) zuletzt in einer Entscheidung am 05. 10. 2022 - Az. VIII ZR 307/21 - bestätigt. Das Gericht führt in der Begründung der Entscheidung aus: "Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts sind diese auf die ausgebliebenen Mietzahlungen des Beklagten gestützten Kündigungen nicht infolge der Schonfristzahlung (§ 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB) unwirksam geworden. Eine solche Zahlung hat (lediglich) Folgen für die fristlose Kündigung (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB); eine auf den zum Kündigungszeitpunkt bestehenden Mietrückstand zugleich gestützte ordentliche Kündigung nach § 573 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB bleibt von der Schonfristzahlung unberührt. Die entsprechende Regelung des § 569 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 BGB ist hierauf nicht unmittelbar - und (wovon wohl auch das Berufungsgericht ausgeht) auch nicht analog - anwendbar. " Zahlt der Mieter also innerhalb der Schonfrist die offene Miete nach, wird die Kündigung wegen Zahlungsverzug unwirksam. Die gleichzeitig für diesen Fall aber erklärte Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt aber bestehen und das Mietverhältnis endet nach deren Ablauf, wenn deren Voraussetzungen vorliegen - also ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Vertragsbeendigung, weil der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft mehr als unerheblich verletzt hat. Davon ist in der Regel bei einer ausbleibenden Mietzahlung von mehr als einer Monatsmiete - und nicht erst bei einem Rückstand in Höhe von zwei Monatsmieten - auszugehen. Die Kündigungsfrist für den Vermieter ist dann gem. § 573c BGB abhängig von der Vertragsdauer. Wie sollten Vermieter auf einen Mietrückstand reagieren? Ob ein Mietrückstand direkt zu einer Kündigung führen muss, wird auch von der individuellen Situation und dem Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter abhängen. Einem langjährigen Mieter, der bisher immer zuverlässig dafür Sorge getragen hat, dass die Miete pünktlich gezahlt wird, wird die sofortige Kündigung des Vermieters nicht direkt drohen, wenn er die Miete wegen einer... --- > Wie lange dauert eine Räimungsklage bis zur Zwangsräumung und welche Alternativen gibt es, wenn der Mieter nicht auszieht? - Published: 2022-09-26 - Modified: 2023-08-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage-wie-lange-dauert-das-verfahren/ - Kategorien: Mietrecht Ausgangslage nach Kündigung Wird ein Mietverhältnis durch Kündigung beendet, muss der Mieter dem Vermieter die Mietsache (also die Wohnung oder den Gewerberaum) geräumt zurückgeben. So steht es in § 546 Abs. 1 BGB: "Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzugeben. " Da der Mieter die Mietsache nur benutzen, aber nicht endgültig behalten, verändern oder zerstören darf, folgt daraus, dass er sie nach Ende der Mietzeit grds. in dem Zustand zurückzugeben hat, den sie bei Anmietung hatte. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht es aber oft so aus, dass sich Mieter weigern, nach einer Kündigung auszuziehen und die Mietsache zurückzugeben. Zieht der Mieter, nachdem der Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat, nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht aus, kann das verschiedene Gründe haben: er hält die Kündigung für unwirksam, weil er etwa den geltend gemachten Eigenbedarf bestreitet oder eine fristlose Kündigung für unberechtigt hält er findet keine andere Wohnung er hat kein Geld für einen Auszug es handelt sich um einen sog. Mietnomaden, der freiwillig nie auszieht Für den Vermieter stellt sich dann die Frage, wie er nun weiter vorgehen sollte, um seinen Anspruch auf Räumung und Herausgabe durchzusetzen. Selbstjustiz ist verboten - ein "Räumkommando", das in einer Nacht-und-Nebel-Aktion den Mieter (und seine Familie) mit Sack und Pack vor die Tür setzt, ist nicht nur rechtlich unzulässig, sondern führt rasch auch zu einer Strafanzeige wegen Nötigung und einer einstweiligen Verfügung auf Wiedereinräumung des Besitzes - von Schadensersatzansprüchen des Mieters ganz zu schweigen. Der Rechtsweg Anders als bei einem Gewinnspiel ist also der Rechtsweg nicht ausgeschlossen, sondern vorgeschrieben: Der Vermieter muss sich einen Räumungstitel verschaffen, um den Mieter auf dem gesetzlich vorgeschriebenen Weg aus der Wohnung zu bekommen. Er muss den Mieter und alle erwachsenen Mitbewohner der Wohnung beim Amtsgericht (§ 24 ZPO) verklagen und Räumung und Herausgabe beantragen. Selbstjustiz zur Räumung der Wohnung darf der Vermieter nicht ausüben, die schnelle Klageerhebung ist besonders ratsam, wenn der Mieter keine Miete mehr zahlt und jeder Monat zählt: Der Vermieter möchte die Wohnung schließlich möglichst schnell wieder an einen solventen neuen Mieter übergeben können, mit dem er einen neuen Mietvertrag abschließt. Ein solches Räumungsklageverfahren kostet aber Zeit und Geld. Gericht und Anwalt rechnen grundsätzlich nach dem Streitwert eines Verfahrens ab - im Falle einer Räumungsklage wird dieser Streitwert aus der Jahresnettomiete gebildet. Zahlt der Mieter also z. B. eine Nettomiete von 500,- EUR, errechnet sich nach Adam Riese ein Streitwert für den Räumungsantrag von 6. 000,- EUR und es fallen Anwaltskosten von ca. 1. 200 EUR und Gerichtskosten von 546,- EUR für das Verfahren an. Ablauf einer Räumungsklage Der Räumungsrechtsstreit läuft dann ab, wie jedes andere Klageverfahren. Und das kann leider dauern: Verteidigt sich der Mieter gegen die Klage nicht, weil er hohe Mietrückstände hat und gegen die Kündigung ernsthaft nichts vorbringen kann und erst recht kein Geld für einen Anwalt hat, kann bereits nach in der Regel zwei Wochen ein sogenanntes Versäumnisurteil ergehen, aus dem der Vermieter dann die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Ab Zustellung der Räumungsklage hat der Mieter nämlich... --- > Nachdem ich 2020 bereits Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geworden bin, habe ich nun den Lehrgang zum Fachanwalt im Familienrecht erfolgreich bestanden. - Published: 2022-01-15 - Modified: 2022-11-26 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/fachanwaltslehrgang-familienrecht-bestanden/ - Kategorien: Familienrecht Abwechslung belebt das Anwaltsleben und deshalb habe ich im Jahr 2021 einen weiteren Fachanwaltskurs bei der Hagen Law School belegt: Nachdem ich 2020 bereits Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geworden bin, habe ich nun den Lehrgang zum Fachanwalt im Familienrecht erfolgreich bestanden. Den Titel darf ich damit aber noch nicht führen, denn der erfolgreiche Lehrgang dient nur zum Nachweis der theoretischen Kenntnisse eines Fachanwaltes. Ich muss nun noch ausreichende praktische Erfahrungen aus den letzten drei Jahren nachweisen, um den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen zu dürfen. Der Antrag bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer ist aber bereits in Planung. --- > Wenn der Vermieter kündigt, kann der Mieter jederzeit „überholen“! Jetzt informieren und die eigenen Rechte kennenlernen. - Published: 2021-12-06 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung_mietvertrag/ - Kategorien: Mietrecht Kann ich selbst noch kündigen, wenn der Vermieter bereits gekündigt hat? Heute erhielt ich die folgende Anfrage eines Lesers dieses Blogs: Ich habe auf Ihrer Internetseite Ihre Beiträge zum Thema Eigenbedarfskündigung mit großem Interesse gelesen. Leider konnte ich auch bei Ihnen nicht herausfinden, ob es nach einer Eigenbedarfskündigung noch notwendig ist, selbst zu kündigen, wenn ich vor dem gesetzten Termin ausziehen möchte. Überholende Kündigung durch Mieter kann schneller sein Ja, das ist notwendig. Denn durch die Eigenbedarfskündigung wird das Mietverhältnis erst zu dem Kündigungstermin des Vermieters beendet. Diese Kündigungsfrist hat der Vermieter einzuhalten und solange besteht auch das Mietverhältnis für beide Vertragsparteien mit allen Rechten und Pflichten. Möchte der Mieter vorher ausziehen und das Mietverhältnis vorzeitig beenden, wird der Vermieter oft bereit sein, den Mieter vor Ablauf der Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag zu entlassen, wenn er die Wohnung selbst so bald wie möglich selbst nutzen möchte. Möchte der Vermieter aber z. B. von einer Mietwohnung in sein Eigentum ziehen, muss er oft selbst eine Kündigungsfrist einhalten und wird dann kein Interesse daran haben, seinen Mieter vorzeitig zu verlieren. In Fällen einer längeren Kündigungsfrist kann der Mieter aber jederzeit selbst mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten kündigen. Die Kündigung des Mieters überholt dann quasi die Kündigung des Vermieters. Ein Beispiel: Der Vermieter kündigt am 01. 01. 2022 ein seit zehn Jahren bestehendes Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zum 30. 09. 2022. Er muss nämlich wegen der Dauer des Mietverhältnisses eine Kündigungsfrist von neun Monaten einhalten. Der Mieter begibt sich also auf Wohnungssuche und findet schon nach kurzer Zeit zum 01. 06. 2022 eine neue Wohnung. Dann darf er selbst das Mietverhältnis zum Ablauf des 31. 05. 2022 kündigen. Er muss nur die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten - die Kündigung des Mieters muss also bis zum 03. 03. 2022 beim Vermieter sein. Diese Kündigung überholt dann die Kündigung des Vermieters und der Mieter ist nicht gezwungen, die Kündigung des Vermieters zum 30. 09. 2022 abzuwarten und bis dahin Miete zu zahlen. Diese Möglichkeit besteht aber natürlich nur, wenn der Vermieter eine Kündigungsfrist von sechs oder neun Monaten einhalten muss. Dann kann der Mieter diese Frist jederzeit durch eine eigene Kündigung mit der Frist von drei Monaten abkürzen. Beträgt die Kündigungsfrist des Vermieters hingegen nur drei Monate, kann der Mieter diese Frist nur abkürzen, wenn ihn ein wichtiger Grund zu einer fristlosen Kündigung berechtigt - oder wenn er sich mit dem Vermieter auf eine vorzeitige Vertragsbeendigung verständigen kann. --- > Verfahrenskostenhilfe für Scheidung bei geringem Einkommen. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? - Published: 2021-11-15 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-mit-verfahrenskostenhilfe/ - Kategorien: Familienrecht Die Kosten der Scheidung Die Scheidung der Ehe kann hohe Kosten für den notwendigen Anwalt und das Gericht mit sich bringen. Ist der Scheidungsantrag eingereicht, erhält der Antragsteller zunächst eine Rechnung vom Familiengericht über die voraussichtlichen Gerichtskosten. Auch die Anwaltskosten sind in der Regel als Vorschuss zu bezahlen. Viele Scheidungswillige schrecken daher vor der Beauftragung eines eigenen Anwalts für das Scheidungsverfahren zurück, weil ihnen die Kosten für eine Scheidung zu hoch für die eigenen finanziellen Mittel sind und diese auch nicht von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden. Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung Das beruht aber oft auf Unkenntnis: Natürlich entstehen für die anwaltliche Vertretung in einem Scheidungsverfahren oft hohe Kosten. Wer aber diese Gerichts- und Anwaltskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, weil er z. B. von „Hartz IV“ lebt, kann in der Regel Verfahrenskostenhilfe beantragen. Diese stellt in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit das Gegenstück zur Prozesskostenhilfe (PKH) dar, die in Zivilverfahren bewilligt werden kann. Sie wird gewährt, wenn der Antragsteller bedürftig ist und auch Personen mit geringen Einkommen sich scheiden lassen können. Abhängig vom Einkommen und dem Vermögen des Antragstellers wird dann für das Verfahren in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt. Das einzusetzende Einkommen entspricht dabei nicht zwingend dem Arbeitslohn. Gericht prüft dabei nämlich auch, ob eine Immobilie vorliegt und berücksichtigt für die Altersvorsorge den entsprechenden Freibetrag. Die ratenfreie Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und die Beiordnung des beauftragten Anwalts haben zur Folge, dass der eigene Anwalt aus der Staatskasse bezahlt wird und den Mandanten das Verfahren keinen Cent kostet. Wird Verfahrenskostenhilfe als Ratenzahlung bewilligt, sind die Raten monatlich für maximal 48 Monate zu zahlen. Wenn Sie also einen Anwalt für ein Verfahren vor dem Familiengericht benötigen, sich aber vor den Kosten sorgen, sprechen Sie mich doch einfach an. Ich prüfe für Sie gerne, ob ich Sie auf der Grundlage von Verfahrenskostenhilfe vertreten kann und unterstütze Sie dann gerne vor Gericht. Ich stelle für Sie den Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gemeinsam mit dem Antrag auf Scheidung und auch in anderen Familiensachen. Dazu müssen Sie Angaben über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse machen, die mit dem Antrag von mir beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Die Angaben dort müssen selbstverständlich wahrheitsgemäß sein, denn unrichtige Angaben können zur Aufhebung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe führen. Das Gericht wird auch prüfen, ob ggf. der Ehepartner im Rahmen seiner Pflicht zur Zahlung von Unterhalt die Scheidungskosten zahlen muss. Dann werden Sie darauf verwiesen, diesen Anspruch gegen den Ehepartner geltend zu machen. Wenn jemand die Kosten übernimmt, ist Verfahrenskostenhilfe ausgeschlossen, weil keine Bedürftigkeit vorliegt. Ist das aber nicht der Fall, haben Sie bei geringem Einkommen und Bedürftigkeit einen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe, wenn auch die Voraussetzungen für die Scheidung vorliegen und der Antrag auf Bewilligung nicht mutwillig erscheint. Dazu ist erforderlich, dass der Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat. Leben Sie also noch keine 12 Monate von Ihrem Ehegatten, wird die Beantragung von Prozesskostenhilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe ohne Erfolg bleiben. Diese staatliche Leistung hat die Übernahme der Scheidungskosten zur Folge. Ändern sich die wirtschaftlichen Verhältnisse und die finanzielle Situation... --- > Voraussetzungen und Reaktionen bei Eigenbedarfskündigung. Was ist zu beachten? Wie können Mieter reagieren? - Published: 2021-10-26 - Modified: 2022-11-27 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarf/ - Kategorien: Mietrecht Eigenbedarfskündigung: Begründung, Form und Frist Benötigt der Vermieter die vermieteten „Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts“, hat er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses und darf den Mietvertrag kündigen. Das ergibt sich aus § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. Was bedeutet das aber nun konkret und welche Formen und Fristen sind zu beachten? Was bedeutet „benötigen“? Nach dem Gesetzeswort muss der Vermieter die Wohnung benötigen. Er „benötigt“ die Räume, wenn er ernsthafte, vernünftige und nachvollziehbare Gründe hat, die Wohnung für sich selbst bzw. Angehörige seiner Familie zu nutzen. Der bloße Wunsch reicht aber allein nicht aus. Es muss ein Nutzungsinteresse von hinreichendem Gewicht und ein nicht übermäßiger Bedarf (BGH NJW 1988, 904; BVerfG NJW-RR 1993, 1357; 1991, 74; OLG Köln NJOZ 2003, 962) bestehen. Die Bedarfsperson muss also einziehen wollen. Die Eigenbedarfskündigung sollte daher durch den Vermieter im Kündigungsschreiben möglichst detailliert und konkret begründet werden, damit der Mieter sich ein Bild machen kann, ob der Nutzungswille des Vermieters nachvollziehbar und plausibel ist. Oft scheitern Eigenbedarfskündigungen bereits daran, dass sie nicht ausreichend begründet sind und der Eigenbedarf nicht plausibel dargelegt wird. Eine überzeugende Darlegung des Eigenbedarfs hilft auch dabei, einen Räumungsrechtsstreit zu vermeiden, wenn der Mieter erkennen kann, dass seine Erfolgsaussichten, sich erfolgreich gegen die Kündigung zu wehren, eher schlecht sind. Wer kommt als Bedarfsperson in Betracht? Zu den Familienangehörigen gehören weitestgehend alle Personen, die durch Ehe und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Das sind z. B. der Ehegatte, die Verwandten und Verschwägerten in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder, Enkel, Urenkel etc), die Verwandten in der Seitenlinie bis zum 3.  Grad (Geschwister, Nichten und Neffen) und die Verschwägerten in der Seitenlinie bis zum 2.  Grad (Schwiegereltern, Schwager). Entfernte Verwandte kommen als Bedarfspersonen aber nur in Betracht, wenn eine enge soziale oder persönliche Bindung besteht. Hinweis: Für Neffen und Nichten hat der BGH bereits am 27. 01. 2010 entschieden, dass nicht nur Geschwister, sondern auch deren Kinder noch so eng mit dem Vermieter verwandt sind, dass es auf eine besondere persönliche Beziehung oder soziale Bindung zum Vermieter im Einzelfall nicht ankommt. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB eröffnet aber auch die Berechtigung des Vermieters zur Kündigung für „Angehörige seines Haushalts. " Wenn es sich dabei nicht bereits ohnehin um Familienmitglieder handelt, sind dies sonstige Personen (Lebensgefährte, Pflegekinder, Hausgehilfin, Pflegerin, Arbeitnehmer etc. ) die bereits seit längerer Zeit auf Dauer mit dem Vermieter in Hausgemeinschaft zusammenleben. Wann ist Eigenbedarf nicht möglich? Kein Eigenbedarf besteht, wenn der Vermieter die Mietsache gar nicht für sich selbst oder Angehörige nutzen will, sondern nur den missliebigen Mieter loswerden möchte. Häufig soll die Wohnung nach dem Auszug des Mieters nämlich zu einer höheren Miete wieder weitervemietet werden. Das stellt natürlich keinen Grund für den Eigenbedarf dar, mit dem der Vermieter den Mieter loswerden möchte, sondern begründet den klassischen Fall einer nur vorgetäuschten Eigenbedarfskündigung. Eine solche Kündigung ist nicht zulässig und im Ergebnis unwirksam und führt nicht zur einer Beendigung des Mietverhältnisses. Ist der Eigenbedarf nur vorgetäuscht und zieht der Mieter... --- > Was ist der Kölner Mietspiegel und wann gilt er? Der Kölner Mietspiegel ist die maßgebliche Grundlage für Mieterhöhungen. - Published: 2021-09-21 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietspiegel/ - Kategorien: Mietrecht Mieterhöhungsverlangen nach Kölner Mietspiegel Der Vermieter stützte ein Mieterhöhungsverlangen für eine in Köln gelegene Wohnung mit einer Größe von 140 qm auf den aktuellen Kölner Mietspiegel. Da dieser keine Daten über eine Wohnung von dieser Größe enthalte, wies das Amtsgericht Köln die auf Zustimmung zu dem Mieterhöhungsverlangen gerichtete Klage ab. Der Vermieter habe sich nicht auf ein zulässiges Begründungsmittel gestützt. Dagegen wendete sich der Vermieter nun mit der Berufung vor dem Landgericht Köln: Auch der Bundesgerichtshof habe anerkannt, dass ein an sich für eine Wohnung nicht anwendbarer Mietspiegel zur Begründung eines Mieterhöhungsverlangens herangezogen werden kann, wenn er für die Beurteilung der ortsüblichen Vergleichsmiete zumindest eine Orientierungshilfe biete (BGH v. 16. 12. 2020 - VIII ZR 108/20). Zudem habe die IHK Köln dem Kläger mitgeteilt, dass der Kölner Mietspiegel auch auch Wohnungen um die 140 qm anzuwenden sei. Keine Anwendbarkeit auf Wohnungen von 140 qm Größe Das Landgericht Köln sah dies aber anders. In einem Hinweisbeschluss vom 07. 09. 2021 hat die 6. Zivilkammer dazu mitgeteilt: Soweit der Kläger vorträgt, der Kölner Mietspiegel erfasse in der Kategorie E "Wohnungen um 120 qm" auch Wohnungen von bis zu 140 qm und hierfür Beweis antritt, so ist dieser Vortrag bereits unerheblich, sodass es einer Beweisaufnahme nicht bedarf. Zweck des Begründungszwangs nach § 558a Abs. 1 BGB ist es, dem Mieter konkrete Hinweise auf die sachliche Berechtigung des Erhöhungsverlangens zu geben, damit dieser während der Überlegungsfrist die Berechtigung der Mieterhöhung überprüfen kann (BGH, Urteil vom 03. 02. 2016 - VIII ZR 69/15, NJW 2016, 1385). Insoweit ist es jedoch notwendig, dass sich der bezuggenommene Mietspiegel nicht nur tatsächlich zu der betroffenen Wohnung verhält, sondern dies auch aus dessen Aufbau und Erläuterungen ersichtlich ist. Denn nur dann ist es dem Mieter möglich, das Mieterhöhungsverlangen selbst zu prüfen. Sollte sich hingegen erst durch Nachfrage bestätigen, dass die streitgegenständliche Wohnung entgegen den Erläuterungen des Mietspiegels von diesem umfasst ist, dann wird dem Mieter mit Nennung des Mietspiegels gerade kein tauglicher Hinweis zur Überprüfung genannt. Von dem Mieter kann nicht verlangt werden, den Mietspiegel auf seine inhaltliche Richtigkeit zu prüfen. Vorliegend enthält der Mietspiegel fünf Kategorien zur Wohnungsgröße (A - E), welche benannt sind mit "Wohnungen um ... qm". Die Größenangaben steigen pro Kategorie insofern jeweils um 20 qm, beginnend mit 40 qm, endend mit 120 qm. Aus dem Aufbau und dem Wort "um" ist ersichtlich, das jede Kategorie eine Spanne von 20 qm umfasst, jeweils 10 qm mehr und weniger. Demgemäß kann der Mietspiegel nur so verstanden werden, dass die Kategorie E Wohnungen von 110 - 130 qm mit einbezieht und eine Wohnung von 140 qm nicht zu der Vergleichsgruppe gehört. Unabhängig davon, ob die unter Beweis gestellte Behauptung des Klägers, es seien auch Wohnungen bis 140 qm in die Vergleichsgruppe miteinbezogen worden, stellt sich dies jedenfalls für den Leser des Mietspiegels gegenteilig dar, sodass bezüglich der streitgegenständlichen Wohnung der Zweck des Gesetzes eben nicht erreicht wird. Soweit der Kläger weiter der Auffassung ist, der Mietspiegel biete jedenfalls eine hinreichende Möglichkeit zur Überprüfung des Mieterhöhungsbegehrens, da man... --- > WC-Spülkasten defekt? ✓ Wasserverbrauch zu hoch ✓ Nebenkosten steigen ✓ Jetzt informieren und Abhilfe schaffen! - Published: 2021-09-20 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/nebenkosten/ - Kategorien: Mietrecht Nebenkosten stark erhöht In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht Hanau machte der Vermieter eine erhebliche Nachzahlungsforderung aus einer Nebenkostenabrechnung geltend. Die im Vergleich zum Vorjahr deutlich erhöhten Kosten beruhten überwiegend auf einem erhöhten Wasserverbrauch, der auf einen defekten WC-Spülkasten zurückzuführen war. Der Mieter lehnte die Zahlung der damit verbundenen Folgekosten ab und behauptete, er habe diesen Mangel dem Vermieter nicht anzeigen können, da er ihn nicht bemerkt habe. Er müsse daher auch nicht für die erhöhten Wasserkosten aufkommen. Den Vermieter treffe schließlich eine Pflicht zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses. Amtsgericht Hanau: Mieter muss zahlen Das Amtsgericht folgte dieser Verteidigung gegen den Klageanspruch nicht und verurteilte den Mieter zur Zahlung der Nachzahlung. Dem Mieter hätte der defekte WC-Kasten auffallen müssen und er diesen dem Vermieter melden müssen. Ihm sei eine Pflichtverletzung vorwerfbar. Der zur Zahlung verurteilte Mieter ging daraufhin in die Berufung vor das Landgericht Hanau. Die Rechtsauffassung des Landgerichts Das Landgericht gab dem Mieter aber ebenfalls nicht Recht. In einem Hinweisbeschluss vom 30. 12. 2020 führt die zuständige 2. Zivilkammer aus: Die Berufung wird maßgeblich darauf gestützt, dass das Amtsgericht fehlerhaft eine Pflichtverletzung der Beklagten im Zusammenhang mit dem durch den defekten Spülkasten der Toilette entstandenen Wasserverlust angenommen habe. Die Beklagte wendet ein, - entgegen der Annahme des Amtsgerichts - keine Möglichkeit gehabt zu haben den Wasserverbrauch zu bemerken, da dieser weder durch einen Geräuschpegel noch durch einen mit den Augen erkennbaren Wasserverlust verbunden gewesen sei. Vielmehr treffe die Klägerin ihrerseits eine Pflichtverletzung, weil sie der Ursache des bereits schon länger bekannten hohen Wasserverbrauchs nicht früher nachgegangen sei. Diese Argumentation vermag nicht zu überzeugen. Dies schon deshalb nicht, weil es schlicht kaum vorstellbar ist, dass ein massiver durch einen defekten Spülkasten der Toilette verursachter Wasserverlust bei einem Mindestmaß an Aufmerksamkeit, das ein Mieter einer Wohnung dem Vermieter aufgrund seiner Obhutspflicht schuldet, über mehrere Monate hinweg unerkannt bleibt. Überdies ist der - streitige - Vortrag der Beklagten betreffend den fehlenden Geräuschpegel und die fehlende optische Erkennbarkeit des Defektes nicht nur neu i. S. von § 531 Abs. 2 ZPO und schon deshalb nicht berücksichtigungsfähig, sondern auch nur schwer mit dem erstinstanzlichen Vorbringen der Beklagten in Einklang zu bringen. Diesem zufolge soll es nämlich die Beklagte selbst gewesen sein, der die defekte Toilettenspülung, wenn auch erst später, aufgefallen sein soll, was eine optische oder akustische Wahrnehmbarkeit nahelegt. Als Grund für die erst späte eigene Wahrnehmung wird von der Beklagten im ersten Rechtszug auch lediglich ihre überwiegende Abwesenheit genannt, welche sie indes nicht zu entlasten vermag, da auch der häufig ortsabwesende Mieter einer Wohnung eine regelmäßige übliche Kontrolle der Mietsache schuldet. Demgegenüber ist der Vermieter im Fall eines erhöhten Wasserverbrauchs nicht ohne weiteres zur Kontrolle der Wasserleitungen des Hauses verpflichtet, welche im Übrigen den Defekt am Spülkasten gar nicht zwingend umfasst hätte. Mieter müssen Mietsache kontrollieren Mieter müssen die Mietsache regelmäßig auch dann auf etwaige Mängel kontrollieren, wenn sie öfters abwesend sind. Entstehen durch einen vom Mieter übersehenen Mangel, wie z. B. eine defekte Toilettenspülung, in der Folge vermeidbare Kosten, gehen diese... --- > Anzeige der Mandatsniederlegung ist nicht zulässig - Verschwiegenheitspflicht des Anwalt verletzt - Published: 2021-09-17 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mandatsniederlegung/ - Kategorien: Allgemein Die anwaltliche Verschwiegenheitsverpflichtung des § 43 II BRAO umfasst bis auf Offenkundiges und Bedeutungsloses alles, was dem Anwalt in Ausübung des Berufs bekannt wurde. Das betrifft bereits die Mandatierung an sich und auch die Beendigung des Mandates. Die Mitteilung an das Gericht, dass der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, ist also unzulässig. Weshalb ein Mandat beendet wurde, ob der Mandant selbst gekündigt hat oder der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, geht das Gericht nichts an. "... teilen wir mit, dass wir den Mandanten nicht weiter vertreten. " Mehr ist nicht erforderlich - und auch nicht zulässig. --- > Nach Klagerücknahme sind die Kosten des Rechtsstreits gem. § 269 Abs. 3 ZPO in der Regel dem Kläger aufzuerlegen. - Published: 2021-09-16 - Modified: 2021-09-16 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klageruecknahme/ - Kategorien: Allgemein Herausgabeverlangen Mein Mandant lebte im Haus seiner Mutter. Nach dem Verkauf des Hauses im Mai 2020 forderten die neuen Eigentümer meinen Mandanten erstmals mit Schreiben vom 21. 10. 2020 auf, das Haus bis zum 02. 11. 2021 geräumt an ihn herauszugeben. Mit Schreiben des Mietervereins teilte mein Mandant am 30. 10. 2020 mit, dass er bis zum 30. 12. 2020 das Haus räumen und herausgeben würde. Mit Schriftsatz vom 10. 11. 2020 reichten die neuen Eigentümer Klage auf Herausgabe des Hauses gegen meine Mandanten beim zuständigen Landgericht Köln ein. Erst am 17. 12. 2020 zahlten sie die vom Gericht angeforderten Gerichtskosten ein, so dass die Zustellung der Klage vom Gericht erst nach Weihnachten, nämlich mit Verfügung v0m 28. 12. 2020 veranlasst wurde. Diese Klage wurde meinem Mandanten sodann am 06. 01. 2021 zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt war er bereits ausgezogen und hatte das Haus an die Kläger herausgegeben. Klagerücknahme Nachdem ich mich für den Beklagten (meinen Mandanten) bestellt und den Antrag auf Klageabweisung angekündigt hatte, nahmen die Kläger mit Schriftsatz vom 19. 02. 2021 die Klage zurück und beantragte, die Kosten des Rechtsstreits dem Beklagten gem. § 269 Abs. 3 ZPO aufzuerlegen. Denn dieser habe Anlass zur Klage gegeben. Zwar habe er die Räumung zum 30. 12. 2020 angekündigt. Den Klägern sei es aber nicht zuzumuten gewesen, bis dahin zu warten. Sie hätten den Räumungsanspruch schon vorher durchsetzen und auch gerichtlich geltend machen dürfen: "Nachdem der Beklagte verpflichtet war auszuziehen, weil er sich auch mit der Räumung in Verzug befunden hatte, hat er Anlass zur Klage gegeben, sodass Klage geboten war. Er hat die Kosten des Verfahrens zu trauen. " Die Entscheidung des Gerichts Das Landgericht schloss sich dieser Rechtsauffassung nicht an und legte die Kosten des Rechtsstreits stattdessen dem Kläger auf. Aus den Gründen: Den Kläger waren gemäß § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen, nachdem der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen ist und sie die Klage daraufhin zurückgenommen haben. Dies entspricht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes billigem Ermessen. Ein berechtigtes Interesse der Kläger an der Klageerhebung liegt nicht vor. Der Beklagte hat seine Räumungspflicht nicht in Abrede gestellt und die Räumung zum 30. 12. 2020 angekündigt. Dass er diesen Termin nicht hätte einhalten wollen oder können, ist nicht ersichtlich. Selbst wenn er bereits zum 02. 11. 202 zur Räumung verpflichtet gewesen sein sollte, hätte ein Räumungstitel offenkundig erst zu einem Zeitpunkt erlangt werden können, der weit hinter dem vom Beklagten mitgeteilten Räumungstermin gelegen hätte, da die Klage erst am 10. 11. 2020 erhoben und die Gerichtskosten erst am 17. 12. 2020 eingezahlt wurden. Es wäre den Klägern daher zumutbar gewesen, zunächst abzuwarten, ob der Beklagte die Wohnung zum 30. 12. 2020 räumen würde (vgl. OLG Frankfurt a. M. Beschluss vom 21. 12. 2005 - 2 W 84/05). Die Entscheidung des Gerichts entspricht § 269 Abs. 3 S. 2 ZPO. Dort heißt es: "Der Kläger ist verpflichtet, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie... --- > Ebay-Käufer und Verkäufer stritten sich vor Gericht über die Auslegung der Anzeige eines Traktors | Gratis-Lieferung angeboten? | Abholung oder Versand - Published: 2021-09-16 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kostenlose-abholung/ - Kategorien: Internetrecht eBay-Verkauf eines Traktors Mein Mandant bot auf ebay. de einen gebrauchten Traktor zum Verkauf an. Da man einen Traktor nicht ohne großen Aufwand und weitere Kosten verschickt, bot er keinen Versand an, sondern in der Anzeige nur „kostenlose Abholung“. Der Traktor wurde in der Folge für ca. 3000,- EUR verkauft. Zur Überraschung meines Mandanten fragte der Käufer an, wann denn die Gratis-Lieferung erfolge. Auf den Hinweis, dass eine solche nicht vereinbart worden sei, legte der Käufer einen Screenshot vor, aus dem gerade dies ersichtlich sei. Der eBay-Verkäufer konnte sich das nicht erklären, denn schließlich hatte er keine „Gratis Lieferung“ angeboten. Außerdem sei auch aus diesem Screenshot ersichtlich, dass kein Versand, sondern nur Abholung angeboten werde. Die Angabe „Gratis Lieferung“ müssen von eBay ohne sein Zutun veranlasst worden sein. Er habe keine Lieferung, erst recht nicht gratis, angeboten und beharre auf der Abholung vor Ort. Der Käufer weigerte sich, den Kaufpreis zu zahlen und den Traktor abzuholen – also landete der Kaufvertrag vor Gericht. Der Verkäufer klagte durch mich vor dem zuständigen Amtsgericht im schönen Linz am Rhein Zahlung und Abnahme ein. Dissens über Lieferung der Ware In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wies der Richter darauf hin, dass der vom Käufer vorgelegte Screenshot missverständlich sei. Er könne sich dann aber nicht die für ihn günstigere Variante aussuchen, denn nach den widerstreitenden Vorträgen läge offensichtlich ein Dissens vor und es gelte die gesetzliche Regelung. In diesem Fall wäre der Kaufvertrag aber am Ort des Schuldners zu erfüllen, § 269 BGB. Die Übereignung der Ware könne also nur am Wohnort des Verkäufers verlangt werden. Der Verkäufer müsse den Traktor also nicht versenden. Eine Gratis-Lieferung sei also vom Verkäufer nicht geschuldet, somit könne der Käufer auch nicht die Zug-um-Zug geschuldete Zahlung des Kaufpreises verweigern. Mit dieser Begründung hab das Gericht der Klage statt. ebay-Verkäufer aufgepasst! Wer bei eBay oder eBay Kleinanzeigen einen Artikel anbietet, sollte beim Erstellen einer Anzeige aufpassen und genaue Details zum Versand angeben. Stellen Sie sicher, dass kein Versand erfolgt, wenn nur eine Abholung angeboten werden soll. Dazu sollten Sie einen Hinweis in den Details zum Versand angeben und auch in der Artikelbeschreibung darauf hinweisen, dass der angebotene Artikel nur abgeholt werden kann. --- > ✓ Hochwasser in der Wohnung – Mietminderung bei Unbewohnbarkeit der Wohnung ✓ Jetzt informieren und prüfen lassen! - Published: 2021-07-28 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hochwasser-mietminderung-bei-unbewohnbarkeit/ - Kategorien: Mietrecht Hochwasser hat viele Mieter getroffen Die Flutkatastrophe hat auch viele Mieter getroffen, deren Wohnungen überflutet wurden und derzeit nicht mehr bewohnbar sind. Eine Mandantin erzählte mir beispielhaft, dass ihre Wohnung zwar im Dachgeschoss liege und vom Wasser verschont wurde, aber die Flut die Hauseingangstür herausgerissen habe, das Treppenhaus bis zum 1. Stock verwüstet habe und den Keller unter Wasser gesetzt habe und dort das Heizöl ausgelaufen sei. Das ganze Haus sei nun ohne Strom- und Wasserversorgung. So wird es vielen Mietern gehen, deren Wohnung dadurch derzeit unbewohnbar ist. Wie sollten sie sich verhalten? Mietminderung Zunächst ist mit der Unbewohnbarkeit der Wohnung die Verpflichtung zur Mietzahlung entfallen. Das ergibt sich aus § 536 BGB. Danach tritt eine Mietminderung automatisch ein, wenn ein Mangel vorliegt, der die Tauglichkeit der Mietsache zu ihrem vertragsgemäßen Verbrauch einschränkt oder beseitigt. Für eine unbewohnbare Wohnung muss daher selbstverständlich keine Miete gezahlt werden. Die Mietminderung tritt kraft Gesetz automatisch ein, auch wenn den Vermieter an der Unbewohnbarkeit kein Verschulden trifft. Der Vermieter muss nur von dem Mangel in Kenntnis gesetzt werden. Das dürfte bei den Hochwasserschäden in der Regel aber kein Problem sein. Schadensersatz Wer muss für beschädigten Hausrat aufkommen? Der Vermieter ist nur zum Schadensersatz verpflichtet, wenn er entweder den Schaden durch eigenes Verschulden zu verantworten hat - oder wenn er mit der Mängelbeseitigung in Verzug ist. In einem mir geschilderten Fall ist es in Folge des Hochwassers zu einem Schaden im Keller und den dort gelagerten Gegenständen gekommen, weil ein Rohr nicht richtig abgedichtet war. Andernfalls wäre kein Wasser eingedrungen. In einem solchen Fall wäre also zu prüfen, ob die von dem Vermieter in der Vergangenheit beauftragten Handwerker vielleicht schlampig gearbeitet haben. Dann komm eine Haftung des Vermieters in Betracht. Aber Vorsicht: Die Beweislast für ein Verschulden des Vermieters liegt beim Mieter - ist der Schaden also erst einmal behoben, wird sich dieser Beweis in der Regel nur schwer erbringen lassen. In der weit überwiegenden Zahl der Schadensfälle scheidet eine Haftung des Vermieters aber aus: Der Vermieter ist für die Überflutung der Straße und den Eintritt des Wassers ins Haus in der Regel nämlich nicht verantwortlich. Allerdings darf der Vermieter nun auch nicht die Hände in den Schoß legen und sich um nichts kümmern. Er muss nun dafür sorgen, dass die Schäden an der Mietsache umgehend behoben werden und die Mietsache wieder in den vertragsgemäßen Zustand versetzt wird. Natürlich kann vom Vermieter keine Zauberei verlangt werden. Sobald aber Handwerker zur Verfügung stehen und die Arbeiten möglich sind, muss er alles Notwendige veranlassen, um die Schäden zu beseitigen. Entsteht dem Mieter ein weiterer Schaden dadurch, dass der Vermieter die Schadensbeseitigung verzögert, kann er von dem Vermieter nämlich Schadensersatz verlangen. Ersatzvornahme Kümmert sich der Vermieter nicht um sein beschädigtes Eigentum und lässt den Mieter mit seinen Sorgen und Nöten in Stich, der ja weiterhin einen Anspruch auf Wiederherstellung der Mietsache hat, kann der Mieter - sofern ihm dies möglich ist - nach Fristsetzung auch selbst Handwerker mit der Beseitigung von Schäden beauftragen. Ihm steht dann ein Kostenerstattungsanspruch... --- > Capital - Der beste Anwalt für Privatmandate im Mietrecht | Jetzt online anrufen und umgehend kontaktiert werden. - Published: 2021-05-25 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/danke-capital/ - Kategorien: Allgemein, Mietrecht Die Zeitschrift "Capital" hat mich in ihrer Ausgabe 06/21 in die Liste der "besten Anwaltskanzleien für Privatmandanten" im Miet- und Wohnungseigentumsrecht aufgenommen. In der dazu verliehenen Urkunde heißt es: "Basis der Auszeichnung bilden die Empfehlungen von 3. 928 Anwälten, die Kanzleien für Privatmandanten in den jeweiligen Rechtsgebieten empfohlen haben. " Die Auszeichnung ist mir selbstverständlich ein Ansporn, weiterhin gute Arbeit im Interesse meiner Mandanten zu leisten. Dass ich es als Einzelanwalt in eine Liste voller verdienter und respektierter Kollegen geschafft habe, ist mir eine besondere Freude. Danke! --- > LG Köln: Keine unbegrenzte Hotline für alte Software | Vertragsauslegung | Anspruch auf Hotline auf Lebenszeit verneint - Published: 2021-04-08 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/lg-koeln-keine-unbegrenzte-hotline-fuer-alte-software/ - Kategorien: Internetrecht AG Köln: Keine Verpflichtung zur Stellung einer kostenlosen Hotline für Software Ich hatte bereits über ein Urteil des Amtsgericht Köln berichtet, mit dem das Gericht eine Klage auf Feststellung, dass meine Mandantin verpflichtet sei, dem Nutzer einer in 2014 erworbenen Software entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen dauerhaft eine kostenlose Hotline zur Verfügung zu stellen, abgewiesen hat. Die Klägerin akzeptierte das Urteil nicht und zog in die Berufung vor das Landgericht. Landgericht Köln: Hotline nur für 2 bis 3 Softwareversionen üblich Das Landgericht Köln bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts nun mit Urteil vom 01. 04. 2021. Aus den Gründen: Der Klägerin steht kein Anspruch mehr gegen die Beklagte auf Nutzung der Hotline für die Programmversion 2014. 2 zu. Die Beklagte hat sich nicht verpflichtet eine Hotline für die Programmversion 2014. 2 zeitlich unbegrenzt zur Verfügung zu stellen. Anders als das Amtsgericht geht die Kammer angesichts der unterschiedlichen Zielsetzungen von Gewährleistung einerseits und Hotline-Support andererseits nicht von einem Gleichlauf mit den Fristen der Gewährleistung aus. Eine zeitliche Beschränkung der Pflicht eine Hotline für die Programmversion 2014. 2 vorzuhalten, ergibt jedoch eine Auslegung der vertraglichen Vereinbarung (Anlage Kl, BI. 7 d. A. ). Für die Auslegung einer empfangsbedürftigen Willenserklärung ist maßgeblich darauf abzustellen, wie sie ein objektiver Dritter bei vernünftiger Beurteilung der ihm bekannten oder erkennbaren Umstände hätte verstehen können und müssen. Entsprechendes gilt für die Auslegung eines aus zwei übereinstimmenden empfangsbedürftigen Willenserklärungen bestehenden Vertrags. Auch hier ist - aus Gründen des Vertrauensschutzes - auf die objektive Bedeutung des sich aus dem aus von den Vertragsteiien abgegebenen Erklärungen ergebenden Sinnganzen abzustellen. Die Ermittlung der objektiven Bedeutung hat anhand objektiver (und nicht etwa auf den subjektiven Empfängerhorizont des jeweils anderen Vertragsteils abstellender) Maßstäbe, nämlich nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte zu erfolgen, § 157 BGB. Der Wortlaut des Vertrages ist für die Auslegung unergiebig, da er keinerlei zeitliche Komponente erkennen lässt. Die Willenserklärung der Beklagten: „Sie können unsere kostenlose ... -Hotline benutzen", kann jedoch nach dem objektiven Empfängerhorizont (der Verkehrssitte) nur so verstanden werden, dass die Dauer der Zurverfügungstellung einer Hotline für eine konkrete Programmversion einer Software nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt werden soll. Eine Verkehrssitte ist die im Verkehr in einer größeren Zahl gleichartiger Fälle über einen gewissen Zeitraum nach einheitlicher Auffassung aller Beteiligten tatsächlich herrschende Übung. Einem Nutzer von Softwareprogrammen ist bekannt, dass Softwareprodukte regelmäßig weiterentwickelt werden und irgendwann die Unterstützung durch die Softwareentwicklungsfirmen für eine alte Software endet. Dies gilt gleichermaßen auch für einen Support per Hotline. Ein objektiver Dritter hat nicht die Erwartung, dass ein Softwareunternehmen seine Mitarbeiter dauerhaft für Software schult, die veraltet ist. Vielmehr ist für einen objektiven Empfänger bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ersichtlich, dass dem Softwareunternehmen das Vorhalten Support für eine Software nur für einen begrenzten Zeitraum zumutbar ist. Jedenfalls zum jetzigen Zeitpunkt besteht eine Verpflichtung der Beklagten zur Verfügbarkeit einer Hotline für die Programmversion 2014. 2 nicht mehr. Der Zeitraum, indem sich ein Softwareentwickler verpflichtet eine Hotline zur Verfügung zu stellen, richtet sich danach, was ein objektiver Dritter redlicher Weise erwarten darf.... --- > Eilantrag gegen Maskenpflicht in Kreis Düren war erneut erfolgreich - Published: 2021-03-23 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eilantrag-gegen-kreis-dueren-erneut-erfolgreich/ - Kategorien: Allgemein Maskenpflicht und Verweilverbot Der Kreis Düren erließ am 05. 03. 2021 eine Allgemeinverfügung, die im Stadtgebiet Düren eine Maskenpflicht unter freiem Himmel und ein Verweilverbot in Parks, Grünflächen und auf Bänken anordnete. Auf meinen Antrag hin ordnete das Verwaltungsgericht Aachen mit Beschluss vom 11. 03. 2021 die aufschiebende Wirkung meiner Klage an, mit der ich die Rechtswidrigkeit dieser Allgemeinverfügung feststellen lassen möchte. Ich habe darüber bereits berichtet. Obwohl das Verwaltungsgericht dem Kreis Düren bescheinigte, für den Erlass der Allgemeinverfügung gar nicht zuständig gewesen zu sein und auch die Begründung der Allgemeinverfügung als nicht ausreichend ansah, hat der Kreis Düren diese Rechtsauffassung ignoriert und am 19. 03. 2021 eine fast inhaltsgleiche weitere Allgemeinverfügung erlassen. An der Begründung der Maskenpflicht und des Verweilverbots hat der Kreis nichts geändert. Die Regelungen betrafen wiederum nur die Stadt Düren. Eilantrag gegen Allgemeinverfügung vom 19. 03. 2021 Ich habe daraufhin die Klage in der Hauptsache auch auf diese neue Allgemeinverfügung erweitert. Auf meinen Antrag hin hat das Verwaltungsgericht Aachen auch diese Allgemeinverfügung mit Beschluss vom 22. 03. 2021 (Az. : 7 L 180/21) als rechtswidrig erachtet und die aufschiebende Wirkung erneut angeordnet. Das Gericht fand zur Missachtung seiner Rechtsprechung deutliche Worte: "Es fehlt in formeller Hinsicht bereits an der Zuständigkeit des Antragsgegners. Die Kammer verweist insoweit auf ihre Ausführungen in dem Beschluss vom 12. März 2021 in dem Verfahren gleichen Rubrums 7 L 160/21. Ihnen ist der Antragsgegner nicht überzeugend entgegengetreten. Vielmehr hat er sich in seiner Antragserwiderung vom 22. März 2021 auf die Behauptung beschränkt, seine Zuständigkeit sei doch gegeben. Auch die Einbeziehung der den gesamten Kreis betreffenden Schulschließungen in Ziffer 1 der Allgemeinverfügung vermag die Zuständigkeit des Antragsgegners nicht zu begründen. Es handelt sich bei den Maßnahmen in Ziffer 1 einerseits und in den Ziffern 2 bis 9 andererseits um jeweils eigenständige Regelungen. Dies erhellt bereits aus dem Umstand, dass die Anordnungen gemäß der Ziffern 2 bis 9 alleiniger Gegenstand der Allgemeinverfügung vom 05. März 2021 waren. Für jede dieser eigen ständigen Regelungen muss freilich die Zuständigkeit des Antragsgegners begründet sein. Daran fehlt es ungeachtet der formalen Zusammenfassung in einer Allgemeinverfügung. Denn es bleibt dabei, dass der Antragsgegner in den Ziffern 2 bis 9 eine Anordnung nur für den örtlichen Bereich einer Ordnungsbehörde getroffen hat. Das steht mit § 3 Abs. 2 IfSBG NRW nicht in Einklang. Der Verweis auf Absprachen mit dem für die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSch-VO) zuständigen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen führt hier ebenfalls nicht weiter, da die Billigung des Vorgehens des Antragsgegners durch den Verordnungsgeber eine nach anwendbarem Recht nicht gegebene Zuständigkeit nicht zu begründen vermag. Die Argumentation des Antragsgegners in der Antragserwiderung vom 22. März 2021 zur erweiterten Maskenpflicht und zum Verweilverbot entspricht der in dem vorangegangenen Eilverfahren 7 L 147/21 und lässt demgemäß Zweifel aufkommen, ob der Antragsgegner die Ausführungen der Kammer in dem entsprechenden Eilbeschluss vom 11. März 2021 bzw. in dem Beschluss in dem Verfahren gleichen Rubrums 7 L 160/21 vom 12. März... --- > Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute meinem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung für meine Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 05.03.2021 stattgegeben. - Published: 2021-03-12 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/maskenpflicht-und-verweilverbot/ - Kategorien: Allgemein Klage gegen Maskenpflicht und Verweilverbot des Kreises Düren Das Verwaltungsgericht Aachen hat heute meinem Antrag auf Herstellung der aufschiebenden Wirkung meiner Klage gegen die Allgemeinverfügung des Kreises Düren vom 05. 03. 2021 stattgegeben (Az. 7 L 160/21). In der angegriffenen Verfügung des Kreises heißt es u. a. : 3. Maskenpflicht in der Öffentlichkeit; Verzehr von Speisen/Getränken In den o. g. Stadtgebiet gilt im Zeitraum von 07:00-19:00 Uhr die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske i. S. d. § 3 Abs. 1 S. 2 CoronaSchVO. § 3 Abs. 4 der CoronaSchVO bleibt hiervon unberührt. Beim Verzehr von Speisen und Getränken darf die Maske kurzfristig abgenommen werden. Es darf beim Verzehr aber nicht gegangen werden. Dabei muss nach der CoronaSchVO ein 50 Meter Abstand zum Geschäft eingehalten werden, bei dem die Speisen und Getränke erworben wurden. (... ) 6. Verweilverbot und Verzehrverbot in Parks, Grünflächen, auf Bänken; Schließung der Sportanlagen a) In öffentlichen Parks und Grünflächen sowie Bänken in unmittelbarer Nähe von Parks und Grünanlagen gilt ein Verweilverbot. Menschen dürfen sich in öffentlichen Parks und Grünflächen aufhalten, so lange sie sich fortbewegen, jedoch nicht verweilen, im Sinne von länger stehen bleiben, sich hinsetzen oder zum Beispiel auf eine Wiese legen. Eine Ausnahme gilt aus gesundheitlichen oder ethisch-sozialen Gründen. Ich halte diese Regelungen nicht für rechtmäßig, da sie keine gesetzliche Grundlage haben. Eine örtlich unbegrenzte Maskenpflicht an der frischen Luft ist nicht nur wissenschaftlich unsinnig, sondern geht auch über die Ermächtigungsgrundlage der §§ 28, 28a IfSG hinaus. Das Verweilverbot hätte zudem die Konsequenz, das Kinder zwar auf dem Spielplatz spielen dürfen, aber die Eltern dabei nicht auf der Parkbank daneben sitzen, sondern ihre Runden drehen müssten. Ob das vom Kreis Düren so durchdacht gewesen ist? Ich habe daher - vertreten durch meinen Kölner Kollegen Jochen Lober - Klage und Eilantrag beim VG Aachen eingereicht, da ich als Dürener unmittelbar von den Regelungen der Allgemeinverfügung betroffen bin. (Dürener Fußgängerzone, 13. 03. 2021, 12 Uhr) Entscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen Fehlende Zuständigkeit des Kreis Düren Das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 7 L 160/21) hat mir im Eilverfahren Recht gegeben und dazu ausgeführt, dass der Kreis nicht zum Erlass der Allgemeinverfügung berechtigt war. Es fehlt in formeller Hinsicht bereits an der Zuständigkeit des Antragsgegners. Die Kammer hat in ihrem Beschluss vom 11. März 2021 in dem Verfahren 7 L 147/21 Folgendes ausgeführt: „Als Rechtsgrundlagen sind in der Allgemeinverfügung zum einen § 16 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO) des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen in der ab dem 22. Februar 2021 geltenden Fassung und zum anderen §§ 28, 28a und 16 IfSG angeführt. Aus den genannten Regelungen kann indes eine Zuständigkeit des Antragsgegners nicht abgeleitet werden, und auf die CoronaSchVO kann er sich nicht berufen: Zwar sieht § 16 Abs. 2 Satz 1 CoronaSchVO vor, dass Kreise und kreisfreie Städte, in denen die Zahl der Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100. 000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz) über einem Wert von 50 liegt, über die CoronaSchVO hinausgehende zusätzliche... --- > Liegt ein Mangel der Mietsache vor, muss der Mieter eine Mietminderung nicht beim Vermieter beantragen. Ein Antrag auf Mietminderung ist nicht notwendig. - Published: 2021-03-10 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietminderung-beantragen/ - Kategorien: Mietrecht Wann ist eine Mietminderung möglich? Ich erhalte oft Anfragen von Mietern, die wegen Mängel der Wohnung beim Vermieter eine Mietminderung beantragen möchten. Meistens lehnt der Vermieter dies ab und die Mandanten fragen mich, was sie denn nun tun können, um zu ihrem Recht zu kommen. Fällt im Winter die Heizung aus, haben Sie Feuchtigkeit in der Wohnung oder beklagen Sie Schimmelbefall und haben Sie diesen Mangel nicht selbst verschuldet, informieren Sie Ihren Vermieter unverzüglich. Dann besteht ein Anspruch auf Mietminderung. Eine Mietminderung muss nicht beantragt werden. Ist die Mietsache mit einem Mangel behaftet, "der ihre Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt, oder entsteht während der Mietzeit ein solcher Mangel", ist die Miete bereits durch § 536 BGB von Gesetzes wegen gemindert, ohne dass es auf einen "Antrag" des Mieters ankommt. Die Minderung tritt automatisch ein. Es muss kein "Antrag auf Mietminderung" gestellt werden. Allerdings muss dem Vermieter der Mangel auch bekannt sein. Tritt also in der Mietwohnung Schimmel auf, darf sich der Mieter nicht auf die Mietminderung nach § 536 BGB berufen, wenn er den Vermieter über den Mangel gar nicht informiert hat. Denn dann kann der Vermieter natürlich keine Abhilfe schaffen, denn er weiß ja von dem Mangel nichts. Mietminderung beantragen: Vermieter muss nicht zustimmen Zeigt sich während der Mietzeit ein Mangel, der dem Vermieter nicht bekannt ist, sollte dieser dem Vermieter umgehend angezeigt werden und er unter Fristsetzung zur Abhilfe aufgefordert werden. Die Miete kann sodann angemessen gemindert werden. Es besteht dann ein Anspruch auf Mietminderung. Eine Mietminderung muss man aber nicht beantragen. Das Recht auf Mietminderung hängt nicht von der Zustimmung des Vermieters ab, sondern allein davon, dass ein Mangel vorliegt. Die Höhe der Mietminderung richtet sich im Einzelfall nach dem Umfang der Beeinträchtigung. Diese hängt davon ab, inwieweit die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch durch die Beeinträchtigung eingeschränkt ist. Im Netz finden sich zwar zahlreiche Minderungstabellen, welche auf öffentlich zugänglichen Gerichtsentscheidungen beruhen. Auf eine dort genannte Minderungsqupte sollte man sich aber nicht blind verlassen - eine konkrete anwaltliche Beratung im Einzelfall können solche allgemeinen Tabellen nicht ersetzen. Der Mieter, der durch einen Mangel mehr als unerheblich in der Nutzung der Mietsache eingeschränkt wird, darf ohne Zustimmung des Vermieters die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels um den geminderten Betrag kürzen. Liegt eine Einzugsermächtigung zugunsten des Vermieters vor, sollte diese gekündigt werden. Der Mieter muss dann natürlich darauf achten, dass er die (geminderte) Miete pünktlich überweist. Grund für eine Mietminderung Es kommt auch nicht darauf an, ob der Vermieter den Mangel verschuldet hat oder ihn beheben kann. Das Recht auf Mietminderung wegen Mängeln besteht also auch bei Baulärm, den der Vermieter selbst nicht verursacht hat. Übrigens berechtigt auch eine Abweichung der Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche zur Mietminderung. Diese kann sogar rückwirkend geltend gemacht - und überzahlte Miete eingeklagt werden. Dem steht auch nicht entgegen, dass Mieter und Vermieter gar nichts von der abweichenden Wohnfläche wussten. Der Vermieter wird dem Mieter nämlich nicht entgegenhalten können, dass er aufgrund unterlassener Anzeige... --- > Achtung Betrugsmasche! Ebay-Kleinanzeigen, Paypal & Co. – So erkennst du die Dreiecksbetrugsmasche und wirst nicht zum Opfer | Jetzt lesen. - Published: 2021-02-16 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dreiecksbetrug-ebay/ - Kategorien: Strafrecht Anklage wegen Betrug Mein Mandant staunte nicht schlecht, als ihm eine Anklage wegen Betrugs vom Amtsgericht zugestellt wurde Angeblich hatte er nämlich über eBay ein Canon EF 70-200 mm Objektiv für 1. 800 EUR verkauft und nach Eingang des Kaufpreises auf seinem Konto den verkauften Artikel einfach nicht verschickt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm nun vor, von Anfang an gar nicht die Absicht gehabt zu haben, das Objektiv zu verschicken. So etwas nennt man dann Eingehungsbetrug und es wird gem. § 263 StGB als Betrug mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Mein Mandant hatte allerdings über ebay Kleinanzeigen gar kein Objektiv des Typs Canon EF 70-200 mm zum Kauf angeboten. Er hatte ein solches Objektiv auch nicht verkauft. Was wirklich geschah Tatsächlich hatte er dort ein Apple MacBook Pro angeboten und wurde von einem Interessenten dazu angeschrieben. Er tauschte mit dem Interessenten, den wir fortan Betrüger B nennen, Handynummern aus und fortan lief die weitere Korrespondenz über WhatsApp. Betrüger B erbat zunächst ein Foto von dem MacBook bzw. eine Rechnung. Man einigte sich auf einen Kaufpreis von 1. 900,- EUR für das Macbook. Anschließend wurde – angeblich von der Frau des B – der Kaufpreis von 1. 900,- EUR überwiesen. B wies darauf hin, dass versehentlich ein falscher Verwendungszweck bei der Online-Überweisung übertragen wurde. Nach Geldeingang auf seinem Konto übersandte mein Mandant sodann das MacBook an die von dem Käufer mitgeteilte Adresse. Damit war für ihn die Angelegenheit erledigt. Dreiecksbetrug unter Verwendung falscher Daten Tatsächlich hatte aber sein Vertragspartner auf eBay parallel das Canon-Objektiv für 1800,- EUR angeboten und verkauft und dazu die Kontaktdaten meines Mandanten verwendet. Der Käuferin, nennen wir sie Frau A, teilte er die Kontodaten meines Mandanten mit, die daraufhin die Überweisung an meinen Mandanten vornahm - das erklärt auch den vermeintlich versehentlich falschen Verwendungszweck - und nun vergeblich auf das erworbene Objektiv wartete. Als das nicht kam, erstattete sie Anzeige gegen den vermeintlichen Käufer des Objektivs, meinen Mandanten. Am Ende stellte sich die Sachlage also wie folgt heraus: Mein Mandant hat 1. 900,- EUR von Frau A erhalten und sein Macbook an den Betrüger B verschickt. Frau A hat 1. 900,- EUR gezahlt, aber kein Canon-Objektiv erhalten. Der Betrüger B hat gar nichts gezahlt und ist mit dem Macbook meines Mandanten über alle Berge. Frau A hat mittlerweile festgestellt, dass sie 1. 900,- EUR ohne Rechtsgrund an meinen Mandanten gezahlt hat und die Zahlung aus § 812 Abs. 1 BGB zurückverlangt. Dieser konnte dagegen nichts einwenden, denn er hat ja tatsächlich zu keinem Zeitpunkt einen Vertrag mit Frau A geschlossen und das Geld daher zurückgezahlt. Einen Anspruch auf die Zahlung hatte er gegen Frau A nicht. Mein Mandant ist also Opfer einer Straftat geworden - nicht Täter. Deshalb wurde er auch nicht verurteilt, was aber nur ein halber Trost ist. Denn sein Macbook ist er leider los. Schutz vor dieser Betrugsmasche Wie hätte er sich davor schützen können? Einziger Anhaltspunkt, dass die Sache nicht koscher war, war lediglich der fehlerhafte Verwendungszweck auf der... --- > Wieder unterwegs: Die Scheckbetrüger sind wieder da! Anita Piraz und Co nehmen Anwälte ins Visier. - Published: 2021-02-10 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anita-piraz-heisst-jetzt/ - Kategorien: Allgemein Zuletzt habe ich in 2019 an dieser Stelle über die Scheckbetrüger berichtet, die es vorwiegend auf Anwaltskanzleien abgesehen haben. Mit dieser Masche scheint man weiterhin erfolgreich zu arbeiten - lediglich den Namen hat man mal wieder angepasst. Aus Anita Piraz wurde Anna Carrin Zidek und aus dieser nun Rachida Beyayo. Namen sind Schall und Rauch: Die Beträge bleiben. An meinem grundsätzlichen Rat ändert sich nichts: Finger weg! -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Rachida Beyayo Gesendet: Mittwoch, 10. Februar 2021 14:56 Betreff: Divorce settlement Attn: Counsel My name is Rachida Beyayo I am contacting your firm in regards to a divorce settlement with my ex-husband George Beyayo who resides in your jurisdiction. I am currently on assignment in Etterbeek Belgium. We had an out of court agreement (Collaborative Law Agreement) for him to pay $185,450. 00 plus legal fees. He has only paid me $40,000 since. I am hereby seeking your firm assistance in collecting the balance from him. He has agreed already to pay me the balance but it is my belief that a Law firm like yours is needed to help me collect payment from my ex-husband or litigate this matter if he fails to pay as promised. A referral would be well appreciated if this happens not to be your area of practice. Sincerely, Mrs Rachida Beyayo Ich danke der Kollegin Sabine Kleidon für den freundlichen Hinweis. Update: Zwischenzeitlich hat ein Umzug nach Polen stattgefunden. "Attn: Counsel My name is Anna Mielnik. I am contacting your firm in regards to a divorce settlement with my ex-husband Thomas Mielnik. who resides in your jurisdiction. I am currently on assignment in Kraków, Poland. We had an out of court agreement (Collaborative Law Agreement) for him to pay $180,450. 00 plus legal fees. He has only paid me $44,000 since. I am hereby seeking your firm assistance in collecting the balance from him. He has agreed already to pay me the balance but it is my belief that a Law firm like yours is needed to help me collect payment from my ex-husband or litigate this matter if he fails to pay as promised. A referral would be well appreciated if this happens not to be your area of practice. Sincerely," --- > Wenn Sie einen Mahnbescheid erhalten haben, rufen Sie mich einfach unverbindlich an. Ich helfe Ihnen schnell! - Published: 2021-01-17 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-laesst-wieder-mahnen/ - Kategorien: Urheberrecht In den letzten Tagen bin ich mehrfach gefragt worden, ob ich weiterhin Mandate aus dem Filesharing-Bereich annehmen. Die Hamburger Kollegen aus der Kanzlei rka haben nämlich, wie zu jedem Jahresbeginn, wieder umfangreich Mahnbescheide für die Koch Media GmbH beantragt. Dabei fällt auf, dass aktuelle auch sehr viele Forderungen aus Abmahnungen 2019 und 2020 gerichtlich geltend gemacht werden. Die geltend gemachte Forderung beläuft sich dabei in der Regel auf 1. 984,60 EUR zzgl. Kosten und Zinsen. Empfänger eines solchen Mahnbescheids müssen innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, andernfalls die Anwälte von rka einen Vollstreckungsbescheid beantragen werden, aus dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Wer sich also gegen den Mahnbescheid nicht wehrt - und auch nicht zahlt - bekommt bald Besuch vom Gerichtsvollzieher. Wer aber Widerspruch einlegt, muss damit rechnen, dass rka die Forderung für die Koch Media GmbH im Klageverfahren weiterbetreibt. Dann liegt in wenigen Wochen die Klageschrift im Briefkasten. Beides lässt sich aber verhindern, wenn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein Vergleich mit rka ausgehandelt wird. Ob das möglich und sinnvoll ist, kann aber nicht pauschal beantwortet werden, sondern muss im Einzelfall geprüft werden. Ich habe bereits zahlreiche Betroffene erfolgreich vertreten und die geltend gemachten Forderungen durch einen Vergleich deutlich reduzieren können. Auch unter Berücksichtigung der für meine Vertretung anfallenden Kosten lassen sich durch einen Vergleich in der Regel mehrere hundert Euro einsparen. Wenn Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten haben und wissen möchten, ob Sie das streitige Klageverfahren riskieren oder besser einen Vergleich anbieten sollten, rufen Sie mich einfach unverbindlich an. Ich bespreche den Sachverhalt mit Ihnen und erläutere Ihnen Ihre Optionen und das Kostenrisiko. --- > Kurze Verjährungsfrist: Vermieter muss Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache schnell nach Rückgabe geltend machen, sonst droht Verjährung. - Published: 2020-09-25 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schadensersatzansprueche-vermieter/ - Kategorien: Mietrecht Mieter hinterlässt Schäden Immer wieder suchen mich Vermieter auf und beklagen sich bei mir, wie ihr ehemaliger Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses die Wohnung hinterlassen hat: Unrenoviert, verdreckt, Schäden am Parkett oder Laminat, feuchte Wände. Oft reicht dazu dann die Kaution nicht aus und der darüber hinausgehende Schaden soll bei dem Verursacher, also dem ausgezogenen Mieter, geltend gemacht werden. Kurze Verjährungsfrist nach Rückgabe der Wohnung Was viele Vermieter aber nicht wissen und daher auch nicht beachten: Schadensersatzansprüche gegen den Mieter wegen Beschädigungen der Mietsache müssen innerhalb von 6 Monaten nach Rückerhalt der Mietsache geltend gemacht werden, andernfalls droht die Verjährung. Das ergibt sich aus der Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB, einer Norm, die vielen Vermietern leider unbekannt ist: „Die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält. Mit der Verjährung des Anspruchs des Vermieters auf Rückgabe der Mietsache verjähren auch seine Ersatzansprüche. “ Die Verjährung von Ansprüchen des Vermieters auf Schadensersatz kann zwar durch Verhandlungen gehemmt werden – aber als Vermieter würde ich mich nicht unbedingt darauf verlassen, dass mir später der Nachweis von Verhandlungen gelingt. Eine weitere Hemmung der Verjährung tritt durch die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche ein. Spätestens mit Ablauf der 6-Monatsfrist nach Rückerhalt der Mietsache sollte also zumindest ein gerichtlicher Mahnbescheid beantragt werden. Die kurze Verjährungsfrist des § 548 Abs. 1 BGB regelt die Verjährung aller Ersatzansprüche des Vermieters, die aus dem (vertragswidrigen) Zustand der Mietsache abgeleitet werden. Der Begriff der Ersatzansprüche ist dabei weit auszulegen: „Dazu gehören nicht nur Schadensersatzansprüche aus Schlechterfüllung, Nichterfüllung, Verzug oder unerlaubter Handlung, sondern auch Vertragsansprüche, die auf die Herstellung eines bestimmten Zustandes oder auf Beseitigung einer baulichen Veränderung gerichtet sind. Auch verjähren gem. § 548 Abs. 1 sämtliche Schadensfolgen, die aus dem vertragswidrigen Zustand der Mietsache resultieren und deshalb zu einem einheitlichen Schadensbild gehören (BGH NJW 1998, 1303; 1965, 151). Dies betrifft insbesondere Schadensfeststellungskosten, Verzugsschäden und Mietausfallschäden (BGH NJW 1998, 1303). Auf den Zeitpunkt der Entstehung des konkreten Schadens oder dessen Erkennbarkeit für den Vermieter kommt es nicht an (BGH NJW 2006, 1588; 2005, 739). “ - BeckOK Mietrecht, Schach/Schultz/Schüller, 21. Edition, Stand: 01. 08. 2020 Rn. 11-16 Auch Ansprüche aus fehlerhafter Renovierung der Mietsache und wegen Mietausfall, weil die Wohnung nicht sofort neu vermietet werden konnte, unterliegen also der sechsmonatigen Verjährung. Beginn der Verjährungsfrist Die sechsmonatige Verjährungsfrist der Schadensersatzansprüche des Vermieters beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter wieder ungestört über die Mietsache verfügen kann. Erforderlich ist also eine vollständige Besitzaufgabe durch den Mieter. Wann das Mietverhältnis beendet wurde, ist dafür nicht von Bedeutung. Das hat der für das Gewerberaummietrecht zuständige 12. Zivilsenat des BGH zuletzt mit Urteil vom 27. 02. 2019 - XII ZR 63/18 festgestellt: „Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (§ 548 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Rückerhalt im... --- > Aktuelle Meldung: Subventionsbetrug bei Beantragung der Corona-Soforthilfe kann zu einer Freiheitsstrafe führen. - Published: 2020-09-24 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/soforthilfe-subventionsbetrug/ - Kategorien: Strafrecht Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug Wie ich bereits berichtet habe, sind bei den Staatsanwaltschaften in NRW und anderen Bundesländern hunderte Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Coronoa-Soforthilfe für Soloselbstständige und kleine Firmen anhängig. Wer die Soforthilfe kassiert hat, ohne dazu berechtigt zu sein und bei der Antragstellung nicht genau darauf geachtet hat, ob er die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, muss damit rechnen, dass ihm die Staatsanwaltschaft den Tatbestand des § 264 StGB vorwirft. Schon die leichtfertige Begehung dieses Straftatbestandes reicht für ein Verfahren und eine Verurteilung aus. Strafbefehl mit Freiheitsstrafe Dass es sich bei diesem Tatvorwurf nicht um eine Bagatelle handelt, zeigt ein Strafbefehl, der mir jetzt zugegangen ist. Staatsanwaltschaft und Gericht gehen davon aus, dass der Beschuldigte vorsätzlich falsche Angaben gemacht hat. Das Amtsgericht Neuss hat daher nun eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten festgesetzt, die allerdings zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die gezahlte Soforthilfe von 9. 000,- EUR wurde eingezogen. Der Strafbefehl wird rechtskräftig, wenn innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung kein Einspruch dagegen eingelegt wird. Dann wäre der Mandant vorbestraft. Unwahre Angaben zum Haupterwerb Das Beispiel zeigt, dass Antragsteller penibel darauf achten mussten, bei Beantragung der Soforthilfe keine unwahren Angaben zu machen. Ein häufiger Fehler, der zu einem Ermittlungsverfahren geführt hat, war die fehlerhafte Angabe, ob es sich um eine Tätigkeit im Haupterwerb oder um einen Nebenerwerb handelte. Für eine Antragsberechtigung war eine Tätigkeit im Haupterwerb erforderlich. Eine Mandantin berichtete mit, dass Sie wegen Problemen mit dem Server mehrere Anläufe benötigte, um den Antrag auf Bewilligung der Soforthilfe überhaupt erst abschicken zu können. Dabei sei dann im letzten Versuch das entscheidende Häkchen bei "Haupterwerb" falsch gesetzt worden - nun wird gegen sie wegen § 264 StGB ermittelt. Betroffene sollten sich unbedingt anwaltlich gegen den Tatvorwurf verteidigen. Wird das Verfahren eingestellt, fallen zwar Kosten an, denn kein Anwalt arbeitet kostenfrei. Diese Kosten stehen aber in keinem Verhältnis, zu der möglichen Strafe. Eine Freiheitsstrafe und die Einziehung der erhaltenen Soforthilfe gehen weit über die Kosten für die anwaltliche Verteidigung hinaus. Gerne stehe ich Ihnen für eine Beratung und Vertretung zur Verfügung. Eine Vorladung zur Vernehmung müssen Sie nicht Folge leisten. Kontaktieren Sie mich vorher per E-Mail oder telefonisch unter 0221 98657208. --- > Wie schlägt sich das elektronische Anwaltspostfach in der Praxis? Ich habe es mir angesehen. - Published: 2020-09-24 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-im-praxistest/ - Kategorien: Allgemein Seit geraumer Zeit gibt es für uns Anwälte das "besondere elektronische Anwaltspostfach" (kurz: beA), also eine Art E-Mail-System zur Kommunikation mit den Gerichten, Staatsanwaltschaften und natürlich anderen Anwälten. Die Idee dahinter ist natürlich die Vereinfachung und Beschleunigung der Korrespondenz. Wenn es denn so einfach wäre ... Dienstag: Ich schreibe einen gegnerischen Kollegen per beA an, frage ihn im Auftrag meines Mandanten nach einer Kontonummer für eine Vergleichszahlung und bitte um Einräumung der Möglichkeit zur Ratenzahlung. Mittwoch: Ich erhalte ein Fax des gegnerischen Kollegen, in dem dieser die ausstehende Zahlung anmahnt. Keine Kontonummer, keine Ratenzahlung. Ich rufe dort an, verweise auf meine beA-Nachricht und warum darauf nicht eingegangen wird. Rechtsanwaltsfachangestellte am Telefon: "Ja, die beA-Nachricht liegt hier ausgedruckt. Die habe ich dem Anwalt aber noch nicht vorgelegt. " Es gibt also offenbar Kanzleien, in denen eingehende beA-Nachrichten dem Anwalt ausgedruckt vorgelegt werden. Und das dauert dann wohl schon mal einen Tag. Irgendwie habe ich das Gefühl, daß diese Vorgehensweise nicht so ganz mit Sinn und Zweck des elektronischen Rechtsverkehrs einhergeht. --- > Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bekomme ich regelmäßig die Frage gestellt, wann der Mieter nach Kündigung ausziehen muss. - Published: 2020-09-18 - Modified: 2020-10-04 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnung-gekuendigt-ausziehen/ - Kategorien: Mietrecht Auszug nach Kündigung Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bekomme ich regelmäßig Anfragen von Mietern und Vermietern im Zusammenhang mit einer Kündigung. Die häufigste Frage, die mir dann gestellt wird: Wann muss der Mieter ausziehen? Die einfache und naheliegende Antwort lautet natürlich: Sobald der Mietvertrag beendet ist, muss der Mieter die Wohnung räumen. Ganz so einfach ist es dann aber doch nicht immer. Denn ein Mietvertrag wird nur durch eine wirksame Kündigung oder einvernehmliche Vertragsaufhebung beendet. Kündigung durch Mieter Ob eine wirksame Kündigung vorliegt, die das Mietverhältnis beendet hat, ist oft fraglich. Einfach ist es, wenn der Mieter selbst gekündigt hat. Hat er dabei die Formvorschriften (schriftliche Kündigung, unterschrieben von allen Mitmietern, gerichtet an alle Vermieter) eingehalten und ist die Kündigung nachweislich zugestellt worden, endet das Mietverhältnis mit Ablauf der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist. Solche mieterseitigen Kündigungen mit ordentlicher Kündigungsfrist sind in der Regel unproblematisch. Spätestens mit Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist verliert der Mieter also sein Recht zum Besitz an der Mietsache und muss diese geräumt an den Vermieter zurückgeben. Problematisch wird es oft, wenn der Mieter fristlos gekündigt hat, weil er glaubt, dazu berechtigt zu sein. Liegen die Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung vor, endet das Mietverhältnis zu dem mieterseitig genannten Termin und der Mieter muss die Wohnung geräumt an den Vermieter herausgeben. Wurde die fristlose Kündigung durch den Mieter aber ohne ausreichenden Grund erklärt, ist sie unwirksam. Das Mietverhältnis endet dann nicht und der Mieter muss auch nicht ausziehen. In der Regel macht er das dann natürlich doch und ein Streit mit dem Vermieter über weitere Mietzahlungen schließt sich an. Kündigung durch Vermieter Komplizierter wird es, wenn die Kündigung durch den Vermieter erklärt wurde. Denn der Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht fristlos ohne wichtigen Grund und auch fristgerecht nicht ohne berechtigtes Interesse beenden. Ein wichtiger Grund kann in einer Vertragsverletzung durch den Mieter liegen, etwa wenn dieser die Miete nicht oder unpünktlich gezahlt hat oder sich trotz vorheriger Abmahnung vertragswidrig verhalten hat. Ein berechtigtes Interesse kann sich aus einem Eigenbedarf des Vermieters ergeben. Häufig bestreitet der Mieter aber den wichtigen Grund ("Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen! ") oder das berechtigte Interesse des Vermieters ("Der Eigenbedarf ist nur vorgeschoben! ") und zieht nicht aus. Dann muss die Wirksamkeit der vom Vermieter erklärten Kündigung zunächst gerichtlich geklärt werden. Eine solche Klärung erfolgt im Rahmen eines Räumungsklageverfahrens: Der Vermieter beantragt, dass das Gericht den Mieter zur Räumung und Herausgabe der Mietsache verurteilt. Bis das Gericht rechtskräftig entschieden hat, muss der Mieter nicht ausziehen und darf vom Vermieter auch nicht "vor die Tür gesetzt" werden. Selbstjustiz stellt verbotene Eigenmacht dar und ist nicht zulässig. Der Mieter kann sich dagegen mit eiligem Rechtsschutz (einstweilige Verfügung) zur Wehr setzen. Ausziehen muss der Mieter also erst dann, wenn die Wirksamkeit der Kündigung durch den Vermieter gerichtlich bestätigt und er durch ein rechtskräftiges Urteil zur Räumung verurteilt wurde. Das kann aber dauern: Ein Räumungsklageverfahren vor dem Amtsgericht dauert häufig ein halbes bis ganzes Jahr. Geht die unterlegene Partei dann noch in Berufung zum... --- > "Ich habe eine Klage erhalten. Was soll ich tun?" Diese Frage beantworte Ihnen der Kölner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Schwartmann in diesem Beitrag. - Published: 2020-09-14 - Modified: 2022-11-26 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verklagt-was-tun/ - Kategorien: Allgemein Klage erhalten - und nun? Ich wurde verklagt und habe eine Klage erhalten. Was soll ich denn nun tun? Diese Frage bekomme ich oft gestellt. Anders als wir Anwälte findet sich der Normalbürger in seinem Leben nicht sehr oft vor Gericht wieder. Findet er dann eines Tages einen gelben Umschlag mit einem Schreiben vom Gericht im Briefkasten vor, stellen sie für ihn viele Fragen, die ich an dieser Stelle gerne beantworten möchte. Verklagt - was bedeutet das? Sie wurden verklagt, weil jemand etwas von Ihnen möchte. Ob diese Forderung berechtigt ist oder aus den Fingern gesogen und nur ein Produkt der Phantasie des Klägers, das ist dabei zweitrangig. Eingeklagt werden kann alles. Ob ein Anspruch besteht, wird erst im Laufe des Verfahrens geprüft. Die Klage wurde Ihnen vom Gericht zugestellt, weil der Kläger die Gerichtskosten dafür eingezahlt hat. Das Gericht hat bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Prüfung vorgenommen. Auf die Zustellung der Klage müssen Sie reagieren. Reagieren Sie nicht, prüft das Gericht nämlich nun, ob die Klage "schlüssig" ist. Das ist sie, wenn die vom Kläger vorgetragenen Tatsachen den Klageantrag rechtfertigen. Ein Sachvortrag ist erheblich, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet und erforderlich sind, das geltend gemachte Recht zu begründen. Beispiel: Der Kläger behauptet, Ihnen etwas verkauft zu haben und verlangt den Kaufpreis von Ihnen. Kann er den Vertragsschluss und die Nichtzahlung des Kaufpreises darlegen, ist sein Vortrag schlüssig. Reagieren Sie auf eine schlüssige Klage nicht, wird das Gericht ein Versäumnisurteil erlassen und dabei nur den Vortrag des Klägers als unstreitig zugrunde legen: Sie werden antragsgemäß verurteilt. Gegen ein Versäumnisurteil können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen, andernfalls wird es rechtskräftig. Auch aus einem Versäumnisurteil kann der Kläger aber bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Reagieren Sie auf eine Klage also nicht, dürfen Sie sich auf den Besuch des Gerichtsvollziehers freuen. Ignorieren ist keine Option Es empfiehlt sich also nicht, die Klage zu ignorieren. Stattdessen sollten Sie lesen, was das Gericht Ihnen geschrieben hat. Denn in der Regel verfügt das Gericht zunächst eine Frist von zwei Wochen, innerhalb welcher der Kläger dem Gericht mitteilen muss, ob er sich gegen die Klage verteidigt. Es reicht dazu ein einfacher Satz: "Ich werde mich gegen die Klage verteidigen. " Wird diese Frist versäumt, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil erlassen - mit den oben beschriebenen Folgen. Haben Sie dem Gericht innerhalb der gesetzten Frist mitgeteilt, dass Sie sich gegen die Klage verteidigen werden, haben Sie in der Regel zwei weitere Wochen Zeit, inhaltlich auf die Klage zu erwidern. Sie müssen dazu darlegen, weshalb der Anspruch nicht besteht und die Klage unbegründet ist. Sie müssen erhebliche Tatsachen darstellen, die den Klageanspruch zu Fall bringen. Diese müssen Sie auch - sofern der Kläger sie nicht unstreitig stellt - unter Beweis stellen. Die Erwiderung auf die Klage sollten Sie nicht selbst basteln. Schließlich schneiden Sie sich auch nicht selbst die Haare oder nehmen eigenhändig eine Wurzelspitzenresektion vor dem Badezimmerspiegel vor. Wenn Sie sich gegen die Klage verteidigen wollen,... --- > Ein Beklagter kann keine Klage zurückziehen. Er kann sie aber anerkennen und damit erhebliche Kosten sparen. Ich berate Sie! - Published: 2020-09-10 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beklagter-zieht-die-klage-zurueck/ - Kategorien: Mietrecht Kurios: In einem Räumungsrechtsstreit schrieb der Beklagte, nachdem ihm die Klage zustellt worden ist, dass er sich dagegen verteidigen möchte. Zwei Wochen später hat er dann offenbar bemerkt, dass er gegen die Klage gar nichts vorzubringen hat, da er den Mietrückstand, der zur Kündigung geführt hat, bislang nicht ausgeglichen hat. Also schreibt er wiederum ans Gericht: Das geht aber nicht. Eine einmal erklärte Verteidigungsanzeige kann der Beklagte nicht wieder zurücknehmen. Er hat jetzt nur die Möglichkeit, die Klageforderung im schriftlichen Vorverfahren oder im Termin der mündlichen Verhandlung anzuerkennen, oder im Termin keinen Antrag zu stellen und ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen zu lassen. Das Gericht hat dem Beklagten einen entsprechenden Hinweis erteilt: Erhält man eine Klage zugestellt, ist es immer ratsam, direkt anwaltlichen Rat einzuholen. Man sollte nämlich immer wissen, welcher Weg ratsam ist. Dann wird so ein Herumgeeiere vermieden. Der Beklagte hat jetzt nur die Möglichkeit, die Klage anzuerkennen - dann findet kein Termin statt. Oder im Termin zur mündlichen Verhandlung keinen Antrag auf Klageabweisung zu stellen - dann ergeht auf Antrag des Klägers ein Versäumnisurteil. --- > Covid-19 ist kein Grund, die Umgangsregelung mit dem Kind zu ändern. Wie können Eltern trotzdem auf Nummer sicher gehen und den Abstand wahren? - Published: 2020-09-09 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/umgangsregelung-corona/ - Kategorien: Familienrecht Covid-19 wirkt sich auch besonders auf das Familienrecht aus. Das OLG Frankfurt am Main musste darüber entscheiden, ob wegen der Corona-Pandemie von einer gerichtlich beschlossenen Umgangsregelung abgewichen werden durfte. Das Gericht lehnte dies ab. Aus der Pressemitteilung des OLG:Der Umgang des gemeinsam mit der Mutter sorgeberechtigten Vaters mit dem 10-jährigen Kind der Eltern war mit Beschluss des Familiengerichts im August 2018 geregelt worden. Demnach bestand zu Gunsten des Vaters ein regelmäßiger Wochenendumgang sowie ein Ferienumgang mit dem bei der Mutter wohnenden Kind. Bei schuldhaften Zuwiderhandlungen gegen diese Regelungen konnte ein Ordnungsgeld bis zu 25. 000 € angeordnet werden. Im März 2020 kam es zum Konflikt zwischen den Eltern hinsichtlich des Umgangs. Ende März teilte die Mutter dem Vater mit, dass sie den direkten Umgang zwischen dem Vater und dem Kind aussetze, da im Haushalt Corona-Risikogruppen lebten. Der Vater könne mit dem Kind telefonieren und es auf dem Balkon sehen. Mit im Haus, jedoch nicht in derselben Wohnung, wohnen die Großeltern des Kindes. Auf Antrag des Vaters setzte das zuständige Familiengericht Ende Mai wegen Zuwiderhandlung gegen die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung ein Ordnungsgeld gegen die Mutter i. H. v. 300 € fest. Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde der Mutter hatte vor dem OLG keinen Erfolg. Da die Mutter dem Vater ab Mitte März 2020 bis jedenfalls Ende Mai 2020 keinen persönlichen Kontakt mit ihrem gemeinsamen Kind gewährte, liege eine Zuwiderhandlung gegen die gerichtliche Umgangsregelung vor. Die Mutter habe diese Zuwiderhandlung auch zu vertreten im Sinne von § 89 FamFG. Ohne Erfolg berufe sich die Mutter darauf, dass der gerichtlich geregelte Umgang "wegen der Kontaktbeschränkungen und der Gefahr der Verbreitung des Corona-Virus nicht habe stattfinden können," da sie selbst zu einer Risikogruppe gehöre und das Kind mit seinen Großeltern in einem Mehr-Generationenhaus wohne. Der umgangsverpflichtete Elternteil (hier die Mutter) ist ohne Einverständnis des umgangsberechtigten Elternteils (hier der Vater) grundsätzlich nicht befugt, entgegen einer familiengerichtlichen Regelung über die Ausgestaltung und das Stattfinden des Umgangsrechts zu disponieren. Grundsätzlich hätten zudem die Kontaktbeschränkungen wegen der Verbreitung des Corona-Virus zu keinem Zeitpunkt dazu geführt, dass Umgangskontakte von Elternteilen mit ihren Kindern nicht mehr stattfinden können bzw. konnten. Das Bundesministerium für Justiz habe vielmehr darauf hingewiesen, dass das Umgangsrecht aufgrund der Corona-Pandemie nicht auszuschließen sei. Die Empfehlung, soziale Kontakte möglichst zu vermeiden, beziehe sich nicht auf die Kernfamilie. Hierzu gehörten auch Eltern in verschiedenen Haushalten. "Der Umgang zwischen dem nicht betreuenden Elternteil und dem Kind gehört zum absolut notwendigen Minimum zwischenmenschlicher Kontakte und unterfällt damit einem Ausnahmetatbestand", stellt das OLG heraus. Beschluss des OLG Frankfurt am Main vom 08 . 07 . 2020 , Az. : 1 WF 102 / 20Quelle: Pressemitteilung Nr. 63 / 2020 des OLG Frankfurt am Main vom 20 . 08 . 2020 --- > Manchmal reagiert PayPal sehr schnell auf ein Anwaltsschreiben ... - Published: 2020-07-30 - Modified: 2020-07-30 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/paypal-das-ging-schnell/ - Kategorien: Internetrecht PayPal hatte vom Firmenkonto meines Mandanten ungefähr 13. 000 EUR einbehalten. Grund war ein Verkauf, der in den Augen von PayPal klärungsbedürftig schien. Der Vorgang war jedoch bereits seit Wochen geklärt und mein Mandant wartete auf die Freigabe seines Kontos. Obwohl PayPal bereits am 18. 06. 2020 per E-Mail mitgeteilt hatte: "Ihr Geld ist verfügbar" war es das leider nicht. Mein Mandant, der dringend auf diesen nicht geringen Betrag angewiesen war, wurde auf seine Nachfragen hin mit den üblichen Textbausteinen abgefertigt. Mein Mandant beauftragte daraufhin mich, PayPal anzuschreiben und auf umgehende Freigabe seines Geldes hinzuwirken. Gesagt, getan. Am 24. 07. 2020 um 13:25 Uhr übermittelte ich PayPal meine Aufforderung, den meinem Mandanten zustehenden Betrag umgehend freizugeben für eine Abbuchung zur Verfügung zu stellen. Um 13:42 Uhr erhielt ich eine Nachfrage von PayPal. Um 13:48 Uhr teilte mir der Mandant mit, dass das Geld nun verfügbar sei. Ob PayPal nun tatsächlich auf mein Schreiben hin direkt reagiert hat, kann ich nicht sagen. Aber der Gedanke gefällt mir. Und der Mandant hat sich gefreut. --- > Ist es sinnvoll, eine Räumungsklage vor Zustellung an den Beklagten zurückzunehmen, weil dieser den freiwilligen Auszug versprochen hat? - Published: 2020-07-13 - Modified: 2022-11-26 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage-ruecknahme/ - Kategorien: Mietrecht Einigung nach Einreichung der Räumungsklage Ein Mandant beauftragte mich mit der Einreichung einer Räumungsklage bei seinem Mieter, nachdem dieser mit 10 Monatsmieten in Zahlungsrückstand geraten war und er ihm deshalb fristlos gekündigt hatte. Nachdem ich die Klage beim örtlich zuständigen Amtsgericht eingereicht hatte, teilte mir der Mandant am nächsten Tag mit, er habe sich mit seinem Mieter geeinigt: dieser wolle nun freiwillig ausziehen und die Rückstände begleichen. Ich solle deshalb die Klage noch vor Zustellung an den Beklagten zurücknehmen. Ist das ratsam? Nein! Denn bei einer Klagerücknahme werden die Kosten gem. § 269 Abs. 3 ZPO grundsätzlich dem Kläger auferlegt. Für eine Rücknahme vor Rechtshängigkeit - also bevor die Klage dem Beklagten zugestellt wurde - regelt diese Vorschrift: Ist der Anlass zur Einreichung der Klage vor Rechtshängigkeit weggefallen und wird die Klage daraufhin zurückgenommen, so bestimmt sich die Kostentragungspflicht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen; dies gilt auch, wenn die Klage nicht zugestellt wurde. Das bloße Versprechen des Mieters, freiwillig auszuziehen und die offenen Mieten zu zahlen, wird aber für eine Kostentragungspflicht auf Seiten des Beklagten nicht ausreichen. Der Kläger muss also damit rechnen, dass ihm das Gericht die Kosten für die eingereichte Klage aufgibt. Denn für das Gericht ist nicht erkennbar, ob die Klage begründet war oder nicht. Für den Kläger bedeutet dies, dass er ohne Gegenwert Kosten verursacht hat. Die Anwaltskosten für die Einreichung der Klage bekommt er nicht erstattet, die Gerichtskosten muss er ebenfalls tragen. Welches Vorgehen ist zu empfehlen? Der Kläger hat stattdessen zwei bessere Möglichkeiten, wie er weiter vorgehen kann: Die Klage ist eingereicht und Kosten sind also bereits entstanden. Erfüllt der Mieter nun den mit der Klage geltend gemachten Anspruch, zahlt er die offenen Mieten und zieht aus, kann die Klage beidseitig für erledigt erklärt werden und dem Beklagten werden auf Antrag die Kosten auferlegt, da die Erfüllung der Forderungen ein Indiz dafür ist, dass die Klage ursprünglich begründet war. Alternativ kann der beklagte Mieter die Klage auch anerkennen. Es ergeht dann ein Anerkenntnisurteil, aus dem der Vermieter die Zwangsvollstreckung betreiben kann, falls der Mieter sein Versprechen nicht einhält, nicht auszieht und auch nicht zahlt. Die Kosten des Klageverfahrens trägt dann ebenfalls der Beklagte. Von einer Klagerücknahme auf ein bloßes Versprechen des Mieters hin ist aber dringend abzuraten. Das bringt dem Kläger keinen Vorteil. --- > Ich habe heute meinen Antrag auf Zulassung zur Führung des Titels "Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" bei der Rechtsanwaltskammer Köln gestellt. - Published: 2020-07-12 - Modified: 2020-07-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/antrag-auf-fachanwalt/ - Kategorien: Mietrecht Nachdem ich den Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bei der Hagen Law School erfolgreich abgeschlossen habe, konnte ich heute den Antrag auf Erteilung der Erlaubnis den Titel "Fachanwalt-für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" fertigstellen und bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer Köln einreichen. Voraussetzung für die Erlangung des Titels ist nicht nur der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an dem 120-stündigen Lehrgang. Es müssen auch ausreichend praktische Erfahrungen nachgewiesen werden, nämlich 120 Fälle (Beratungen, Vertretungen, Gerichtsverfahren) aus den Gebieten des Wohnraummietrechts, Gewerbemietrechts und Wohnungseigentumsrechts. Mein Antrag wird nun von dem zuständigen Ausschuss bei RAK Köln geprüft werden - wenn alles passt, werde ich den Titel des Fachanwalts führen dürfen. Bis dahin heißt es nun: warten. Nach Auskunft der Kammer wird das Verfahren mindestens drei Monate dauern. Für das nächste Jahr plane ich nun den Lehrgang zum Fachanwalt Familienrecht, wiederum bei der Hagen Law School. --- > Man wirft Ihnen Subventionsbetrug vor, weil Sie die Corona-Soforthilfe beantragt und erhalten haben? - Published: 2020-07-03 - Modified: 2020-10-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/subventionsbetrug/ - Kategorien: Strafrecht Betrug: Corona-Soforthilfe zu Unrecht erhalten? Kleinunternehmer und Solo-Selbständige in NRW haben zahlreich die Corono-Soforthilfe beantragt und sich über bis zu 9. 000 EUR gefreut, die ihnen vom Staat ausgezahlt wurden. Das böse Erwachen kommt aber nun: In zahlreichen Fällen ist auch das Land NRW nun zu der Auffassung gelangt, dass die Soforthilfe unberechtigt in Anspruch genommen wurde, verlangt die Zahlung zurück, behauptet Betrug und lässt die Staatsanwaltschaft ermitteln. Aber auch die eigenen Banken vieler Soforthilfeempfänger bringen Zahlungseingänge zur Anzeige, wenn sie Zweifel an der Berechtigung des Erhalts haben. Der Verdacht des Subventionsbetrugs steht dann in vielen Fällen im Raum. Dabei handelt es sich um eine besondere Form des Betruges: Subventionsbetrug Die Absätze 1 und 2 des § 264 StGB lauten: (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind, 2. einen Gegenstand oder eine Geldleistung, deren Verwendung durch Rechtsvorschriften oder durch den Subventionsgeber im Hinblick auf eine Subvention beschränkt ist, entgegen der Verwendungsbeschränkung verwendet, 3. den Subventionsgeber entgegen den Rechtsvorschriften über die Subventionsvergabe über subventionserhebliche Tatsachen in Unkenntnis läßt oder 4. in einem Subventionsverfahren eine durch unrichtige oder unvollständige Angaben erlangte Bescheinigung über eine Subventionsberechtigung oder über subventionserhebliche Tatsachen gebraucht. (2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt, 2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder 3. die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht. Haftstrafe droht Subventionsbetrug ist also kein Kavaliersdelikt. Es handelt sich um einen ernst zunehmenden Vorwurf. Im Falle einer Verurteilung droht sogar eine Haftstrafe. Dazu reicht bereits eine leichtfertige Begehung, wie Abs. 5 der Vorschrift ausdrücklich warnt: Wer in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 3 leichtfertig handelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Ich hatte bereits bei Einführung der Corona-Soforthilfe durch das Land ausdrücklich vor dieser Gefahr gewarnt. Mich haben in den letzten Tagen zahlreiche Anfragen von Beschuldigten erreicht, die sich nun einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen und denen Subventionsbetrug gem. § 264 StGB vorgeworfen wird. Eine Mandantin schrieb mir: "Nachdem ich die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9000 Euro veranlasst habe, bekam ich nun Post von der Staatsanwaltschaft. Dort werde ich verdächtigt, Subventionsbetrug begangen zu haben. Diese Problem würde ich liebend gerne aus der Welt schaffen. " Was ist zu raten? Zunächst gilt auch hier: Keine Aussage ohne Anwalt. Beschuldigte sollten sich auf keinen Fall gegenüber der Polizei äußern oder eine Stellungnahme im Rahmen eines Anhörungsbogens abgeben. Sie haben das Recht zu schweigen und sollten dies auch wahrnehmen.... --- > AG Hamburg-Altona: Ein erneutes Angebot bei eBay nach Nichtzahlung durch den ersten Käufer stellt keine Auflösung des vorhergehenden Verkaufs dar, - Published: 2020-06-11 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-angebot/ - Kategorien: Allgemein Ausgangsfall: Erneutes Angebot nach Nichtzahlung Mein Mandant verkaufte über die Internetplattform eBay ein Kleidungsstück für 100,- EUR. Die Käuferin zahlte trotz Mahnung nicht. Also stellte mein Mandant den Artikel erneut bei eBay zum Verkauf ein. Später beauftragte er mich mit der Geltendmachung seiner Ansprüche. Das zweite eBay-Angebot löschte er, bevor es zu einem erneuten Verkauf kam. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Altona wandte die Beklagte ein, sich nicht mehr an den Kaufvertrag gebunden zu fühlen. Der Kläger habe diesen ja selbst aufgelöst, in dem er den Artikel erneut bei eBay zum Verkauf angeboten habe. AG Hamburg-Altona: Keine Erklärung über Vertragsauflösung Dem erteilte das Gericht nun eine Absage und gab der Klage statt. Aus den Gründen: Die Einwendungen der Beklagten greifen nicht durch. a) Der Kaufvertrag ist nicht durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien aufgelöst worden. Der Kläger hat durch sein erneutes Angebot des Produktes auf der Verkaufsplattform eBay keine Willenserklärung abgegeben, die auf die einvernehmliche Auflösung des am 19. 12. 2018 geschlossenen Kaufvertrages bzw. auf Rücktritt von diesem gerichtet war. Willenserklärungen sind gem. §§ 133, 157 BGB nach Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte auszulegen und können sowohl ausdrücklich als auch durch schlüssiges Verhalten abgegeben werden. a. Eine ausdrückliche Erklärung des Klägers der Beklagten gegenüber mit dem Inhalt, nicht mehr an die Willenserklärung vom 19. 12. 2018 zum Abschluss des Kaufvertrages gebunden sein zu wollen, wurde nicht abgegeben. Der Kläger hat keine ausdrücklichen Erklärungen an die Beklagte gerichtet, die als Willenserklärungen zur einseitigen oder vertraglichen Auflösung des Kaufvertrages ausgelegt werden könnten. b. Auch durch konkludentes Verhalten des Klägers hat dieser keine Willenserklärung der Beklagten gegenüber mit dem Inhalt abgegeben, den Kaufvertrag mit dieser auflösen zu wollen, sei es durch Rücktritt oder einvernehmliche Vertragsauflösung. Das erneute Angebot, das die Beklagte am 23. 04. 2019 beobachtet hat, stellt keine Erklärung mit dem Inhalt dar, sich von dem bisherigen Kaufvertrag lösen zu wollen. Zwar ist das Anbieten eines Artikels über die Funktion „sofort kaufen“ nach §§ 133, 157 BGB als ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages gem. § 145 BGB auszulegen (vgl. Palandt/Ellenberger, § 145 Rn. 7). Die Bindung an einen bereits bestehenden Vertrag hindert jedoch nicht die Möglichkeit des Verkäufers, über denselben Gegenstand erneut wirksam einen Kaufvertrag zu schließen, auch wenn er nur einen Vertrag erfüllen kann (vgl. BeckOK/Faust, § 433 BGB Rn. 29), da Verträge gem. § 311 Abs. 1 BGB grundsätzlich nur die jeweiligen Vertragspartner binden. AG Hamburg-Altona, Urteil vom 04. 06. 2020 - 319a C 187/19 Was eBay-Verkäufer wissen sollten Mein Mandant hat das erneute eBay-Angebot auf meinen Rat hin wieder beendet, bevor es zu einem weiteren Verkauf kommen konnte. Denn sonst hätte er theoretisch ein Problem bekommen können: denn dann wären beide Kaufverträge wirksam gewesen und er hätte nur einen davon erfüllen können. In diesem Fall wäre aber ein Rücktritt von dem ersten Kaufvertrag wegen Nichterfüllung möglich gewesen. Grundsätzlich gilt aber: Man kann einen Artikel mehrfach verkaufen - die Kaufverträge sind dann alle wirksam. Der erneute Verkauf stellt also keine Vertragsauflösung dar. Problematisch wird es dann nur, wenn... --- > Die Miete wird nicht wegen Coronoa gestundet. Die Mietzahlungen bleiben weiter fällig. Die Miete ist üblicherweise am 3. Werktag des Monats zu zahlen. - Published: 2020-04-01 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietzahlung-corona/ - Kategorien: Mietrecht Die Ausgangsfrage: Aussetzung der Mietzahlung? Heute erhielt ich die folgende E-Mail: "Klar ist, dass der Mieter für die Monate April, Mai, Juni die Miete aussetzen kann und dieselbe bis zum Juni 2022 inkl. Zinsen nachzahlen muss. Allerdings ist mir nicht klar, was passiert, wenn der Mieter ab Juli und weiterhin die Miete auch nicht bezahlt. Besteht dann die Möglichkeit der fristlosen Kündigung? " Die Antwort des Anwalts für Mietrecht Nein, das ist nicht klar und auch nicht richtig: Die vertragliche Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Miete gilt weiterhin. Der Mieter muss auch in den Monaten April, Mai und Juni die geschuldete Miete pünktlich an den Vermieter zahlen. Macht er das nicht, gerät er in Zahlungsverzug. Der Vermieter darf nur "nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. " Die Rechtsfolgen Das bedeutet: Die Miete wird nicht gestundet. Die Mietzahlungen bleiben weiter fällig. Die Miete ist üblicherweise am 3. Werktag des Monats zu zahlen. Zahlt der Mieter also im April (oder Mai oder Juni) die Miete nicht und beruft er sich auf dabei auf die Auswirkungen der COVID-Pandemie, kommt er nach Ablauf der üblichen Banklaufzeiten mit der Zahlung der Miete in Verzug. Er schuldet dann also auch Verzugszinsen in Höhe von fünf bzw. neun Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Der Vermieter kann, ohne vorherige Mahnung, das gerichtliche Mahnverfahren über die offenen Forderungen betreiben. Der Vermieter kann auch die offenen Mieten ohne vorherige Mahnung einklagen. Der Vermieter kann aus einem Vollstreckungsbescheid oder Urteil die Zwangsvollstreckung gegen den Mieter betreiben. Es ist also nicht richtig, dass die Mieten nur bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden müssen. Die Mieten sind weiterhin sofort fällig, können gerichtlich geltend gemacht werden und nach Titulierung im Wege der Zwangsvollstreckung beigetrieben werden. Ausschluss der Kündigung Ausgeschlossen ist lediglich die Möglichkeit der Kündigung "allein aus dem Grund", dass der Mieter die Mieten April bis Juni nicht gezahlt hat, wenn er sich auf COVID-19 beruft. Das Wörtchen "allein" hat auch eine Funktion: Zahlt der Mieter in anderen Monaten die Miete nicht und reicht dies für eine Kündigung, wird ihm der Vermieter nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen dürfen. --- > In Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung heute das Formular für die Beantragung der NRW-Soforthilfe online gestellt. Vorsicht: Tricksen lohnt sich nicht! - Published: 2020-03-27 - Modified: 2020-03-29 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/soforthilfen-in-nrw/ - Kategorien: Strafrecht Soforthilfe NRW 2020: Wer ist antragsberechtigt? Auch in Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung heute das Formular für die Beantragung der NRW-Soforthilfe 2020 online gestellt. Die Soforthilfe dient der Abfederung der Schäden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise. Antragsberechtigt sind gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen, Solo-Selbstständige im Haupterwerb und Angehörigen der Freien Berufe, einschließlich Künstler/innen, mit bis zu 50 Beschäftigten (umgerechnet auf Vollzeitkräfte), die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen/Freiberufler/Selbstständige tätig sind, ihren Hauptsitz in Nordrhein-Westfalen haben, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren oder Dienstleistungen bereits vor dem 1. Dezember 2019 am Markt angeboten haben. Antragsberechtigt sind also z. B. auch Rechtsanwälte, Handwerker, Architekten und Steuerberater. Beeinträchtigung durch die Corona-Krise Wer die Soforthilfe im Umfang von 9. 000,- EUR bis 25. 000,- EUR beantragen möchte, muss versichern, "... dass meine wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist, da entweder mehr als die Hälfte der Aufträge aus der Zeit vor dem 1. März durch die Corona-Krise weggefallen sind oder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert sind (Gründungen: Vormonat) oder die Umsatzerzielungsmöglichkeiten durch eine behördliche Auflage im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie massiv eingeschränkt wurden oder die vorhandenen Mittel nicht ausreichen, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (z. B. Mieten,, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten)" Diese Voraussetzungen müssen also nicht kumulativ vorliegen - es reicht aus, wenn eine der Voraussetzungen gegeben ist. Ein Gastronom, dem durch die behördliche Schließung seiner Gaststätte sämtliche Einnahmen weggebrochen sind, wird sich also auf den dritten Punkt berufen können. Für einen Künstler, dessen Auftritte storniert wurden, dürfte auch der erste Punkt greifen. Was Sie unterlassen sollten Freiberufler, die nun aber meinen, besonders schlau zu sein, in dem sie einfach im April keine Rechnungen mehr schreiben und diese in den Mai schieben, um auf diese Weise einen Umsatzrückgang herbeizuführen, sei dringend angeraten, genauer hinzuschauen: Sie versichern nämlich, dass ihre wirtschaftliche Tätigkeit durch die Corona-Krise wesentlich beeinträchtigt ist. Wer aber seinen Umsatzrückgang durch den Verzicht auf das Abrechnen von Leistungen selbst herbeiführt, ist nicht schutzwürdig und kann seinen Umsatzrückgang auch nicht auf die Corona-Krise schieben. Der Handwerker, der seinen im April abgeschlossenen Großauftrag erst im Juni abrechnen will, damit er im April oder Mai vielleicht die Antragsvoraussetzungen erfüllt, hat die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Denn dann beruht sein Umsatzrückgang nicht auf einer Beeinträchtigung durch die Corona-Krise. Subventionsbetrug Wer dann die vorstehende Versicherung gleichwohl abgibt, tut sich damit keinen Gefallen. Denn das fällt dem Finanzamt spätestens mit Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2020 auf. Dann muss nicht nur die zu Unrecht erhaltene Zahlung zurückgezahlt werden, sondern auch dem Staatsanwalt erklärt werden, was man sich dabei gedacht hat. Ein Ermittlungsverfahren wegen Subventionsbetrug ist dann naheliegend. Diese Straftat wird durch § 264 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe bedroht. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder... --- > Kann der Mieter wegen COVID-19 in den Monaten April bis Juni 2020 die Miete nicht zahlen, darf der Vermieter ihm deswegen nicht kündigen. - Published: 2020-03-26 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietrecht-covid-19/ - Kategorien: Mietrecht Mieter zahlt wegen COVID-19 die Miete nicht Durch die behördlichen Anordnungen im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19-Pandemie verlieren derzeit zahlreiche Mieter ihren Arbeitsplatz oder müssen Kurzarbeit ableisten - Sie erleiden also zum Teil erhebliche finanzielle Einbußen. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf zahlreiche Mietverhältnisse. Können Mieter die Miete nicht zahlen, droht Ihnen die fristlose Kündigung. Bundestag und Bundesrat haben deshalb bereits Ende März 2020 ein Gesetz beschlossen, welches Mieter vor einer coronabedingten Kündigung schützen soll. Was ist geregelt? Art. 240 EGBGB bestimmt künftig in seinem § 2: (1) Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung ist glaubhaft zu machen. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. (2) Von Absatz 1 kann nicht zum Nachteil des Mieters abgewichen werden. Das bedeutet: Kann der Mieter glaubhaft machen, dass die Nichtzahlung der Miete auf den "Auswirkungen der COVID-19-Pandemie" beruht, darf der Vermieter ihm nicht wegen des Zahlungsverzuges in den Monaten April, Mai und Juni 2020 kündigen. Das gilt für Wohnraummietverhältnisse wie für Geschäftsräume. Nicht davon betroffen sind Mietschulden, die schon vor dem April 2020 entstanden sind. Beispiel: Der Mieter zahlt in den Monaten Februar, März und April keine Miete. Im April behauptet er, dass er durch die COVID-19-Pandemie seine Arbeit verloren hat bzw. keine Umsatz machen konnte und deshalb die Miete kann. Der Vermieter kündigt ihm wegen der Mietrückstände fristlos. Diese Kündigung ist wirksam, denn bereits der Rückstand aus den Monaten Februar und März begründete ein fristloses Kündigungsrecht. Nicht ausgeschlossen sind auch Kündigungen wegen Eigenbedarf. Erklärt der Vermieter also im Mai 2020 die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses, weil er die Wohnung für sich selbst oder einen Angehörigen benötigt, steht die COVID-19-Pandemie einer solchen Kündigung nicht entgegen. Glaubhaftmachung Damit eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges unwirksam ist, muss der Mieter glaubhaft machen, dass die Nichtzahlung der Miete auf die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie zurückzuführen ist. Er muss also einen konkreten Zusammenhang vortragen. Das kann er, wenn er seinen coronabedingten Verdienstausfall nachweisen kann. Gewerbemieter können sich auf die Untersagung des Betriebs ihres Unternehmens im Rahmen der Bekämpfung von Sars-CoV-2 durch Rechtsverordnung oder behördliche Verfügung berufen. Wer nachweislich seinen Laden zumachen muss, wird seinen Umsatzverlust und die damit verbundenen Mietzahlungsprobleme unschwer darlegen können. Im Einzelfall wird dies aber gerade in Wohnraummietverhältnissen zu vielen Streitigkeiten führen, denn ist leider zu befürchten, dass sich nun auch Mieter auf die Covid-19-Pandemie berufen, die schon vorher Probleme damit hatten, ihre Miete (pünktlich) zu bezahlen. Es wird nicht wenige Mieter geben, die nun einfach "Corona" für ihre Zahlungsschwierigkeiten verantwortlich machen werden. Die Beweislast liegt in diesem Fall ausdrücklich bei dem Mieter - welche Anforderungen daran zu stellen sind, werden nun die Gerichte klären müssen. Pflicht zur Mietzahlung trotz Corona Die offenen Mieten müssen aber auch nach der neuen gesetzlichen Regelung gezahlt werden. Eine Befreiung von der Mietzahlungspflicht ist dem Gesetz daher auf keinen Fall... --- > Wichtig für eBay-Verkäufer: Gebrauchsspuren im Angebot beschreiben | So klappt's mit dem Verkauf | Jetzt informieren. - Published: 2020-02-13 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gebrauchsspuren/ - Kategorien: Allgemein Chanel-Kleid mit Gebrauchsspuren gekauft: Rücktritt Der Kläger verkaufte über eBay ein gebrauchtes dreiteiliges Kleid von Chanel zum Preis von 550,- EUR. Nach dem Ablauf des Angebotes, auf das die Beklagte das Höchstgebot abgegeben hatte, verweigert diese die Bezahlung des Kaufpreises. Zunächst solle der Kläger Auskunft erteilen über etwaige Mängel des Kleides. Der Kläger räumte leichte Gebrauchsspuren ein, ohne sie jedoch genauer zu spezifizieren. Die Beklagte trat daraufhin vom Kaufvertrag zurück. Der Kläger erhob vor dem Amtsgericht Saarbrücken Zahlungsklage - und verlor. Das Gericht gab der Beklagten Recht: Die Entscheidung des Gerichts Der Kläger hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises gem. § 433 Abs. 2 BGB. Zwischen dem Kläger und der Beklagten ist zunächst ein wirksamer Kaufvertrag über das streitgegenständliche Kleidungsstück zustande gekommen. Der Kläger hat das Kleidungsstück über die Internetplattform eBay angeboten. Die Beklagte gab das Höchstgebot ab. Die Beklagte ist aber gem. §§ 324, 241 Abs. 2 BGB wirksam vom Vertrag zurückgetreten. Nach dieser Vorschrift kann der Gläubiger vom gegenseitigen Vertrag zurücktreten, wenn der Schuldner eine Rücksichtsnahmepflicht nach § 241 Abs. 2 verletzt und dem Gläubiger deshalb das Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Typischer Fall der Pflichten nach § 241 Abs. 2 BGB ist die Pflicht, sich bei der Abwicklung des Vertrages so zu verhalten, dass Körper, Leben, Eigentum und sonstige Rechtsgüter des anderen Teils nicht verletzt werden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 24. 11. 2010 - 6 U 107/09 -, Rn. 54, juris). Der Kläger hat durch die Verweigerung weiterer Auskünfte über den Zustand des Kaufgegenstandes gegen solche vertragliche Schutz- und Nebenpflichten verstoßen. Pflicht zur genauen Spezifizierung von Gebrauchsspuren In dem Angebot ist bei Artikelzustand mitgeteilt, dass das Kleidungsstück gebraucht ist, also schon getragen wurde. Mängel oder Fehler wurden nicht angegeben. Nach Abschluss des Kaufvertrages teilte der Kläger im Zuge der Kaufabwicklungskorrespondenz der Beklagten mit, dass Gebrauchsspuren vorhanden seien. Auf die Nachfrage der Beklagten, um welche Gebrauchsspuren es sich handele, erfolgten keine Auskünfte durch den Kläger. Der Kläger wäre verpflichtet gewesen, schon in dem Angebot auf die nachträglich mitgeteilten Gebrauchsspuren hinzuweisen und diese zu spezifizieren. Nachdem er im Angebot hierzu nichts mitgeteilt hat, wäre er jedenfalls gehalten werden, diese Gebrauchsspuren auf Nachfrage nachträglich genau zu bezeichnen. Es handelt sich um wesentliche Merkmale der Kaufsache, die für die Kaufentscheidung von erheblicher Bedeutung sind. Der Kläger hat selbst auf mehrfache Nachfrage durch die Beklagte keine Angaben zu den Gebrauchsspuren gemacht und damit pflichtwidrig die Interessen der Beklagten beeinträchtigt. Aufgrund dieser Pflichtverletzung war der Beklagten auch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar. Die Beklagte kann hier insbesondere nicht auf ihre Möglichkeit verwiesen werden, bei etwaigen Mängel Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Die fehlenden Angaben zu den mitgeteilten Gebrauchsspuren betreffen bereits die Kaufentscheidung und können nicht zu Lasten der Beklagten erst im Rahmen der Gewährleistung Berücksichtigung finden . Amtsgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. 01. 2020 - 42 C 171/19 (10) Fazit Ich halte diese Entscheidung für falsch. Die Beklagte hat, ohne sich vorher über den genauen Zustand der Kaufsache zu erkundigen, eine unbedingte Willenserklärung auf Abschluss des... --- > Eine ominöse Organisation Transparenzregister möchte 49,- EUR von Ihnen für einen Eintrag. Finger weg! - Published: 2020-01-21 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/transparenzregister/ - Kategorien: Strafrecht Organisation Transparenzregister auf Dummenfang Die Betrugsversuche mit der Angst vor öffentlichen Eintragungspflichten lassen auch in 2020 nicht lange auf sich warten. Nun schreibt ein ominöser Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister“ Firmen und Unternehmer an und fordert sie auf, eine Eintragung ins Transparenzregister vornehmen zu lassen. Denn eine Nichteintragung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. „Daher fordern wir Sie auf, sich innerhalb von 10 Tagen zu registrieren. “ Für die Eintragung würden lediglich 49Beitrag ansehen,- EUR fällig. Das ist – wie der Datenschutzauskunft-Zentrale-Betrug im Jahr 2018 - mal wieder eine ziemlich perfider Versuch des Dummenfangs: Das Transparenzregister wird vom Bundesverwaltungsamt geführt. Ein Eintrag erfolgt über den Bundesanzeiger und kostet nichts. Warnung der Behörde vor www. TransparenzregisterDeutschland. de Die offizielle Seite transparenzregister. de warnt deshalb auch ausdrücklich: „Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die offizielle Plattform zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter www. transparenzregister. de ist. Die Eintragung und Registrierung auf der offiziellen Plattform ist kostenlos. “ Der Absender des Schreibens mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung ‚Verstoß gegen das Geldwäschegesetz‘“ ist ein Verein mit dem Namen „Organisation Transparenzregister – diesen Verein gibt es aber gar nicht. Im Impressum der Seite www. TransparenzregisterDeutschland. de wird dann auch lediglich auf einen Verein iG verwiesen – also einen Verein in Gründung. Der ist aber natürlich nirgends eingetragen und Verantwortliche ist ebenfalls nicht greifbar. Auch das Bundesfinanzministerium warnt bereits vor diesem Betrugsversuch. Verschenken Sie keine 49,- EUR! Zusammengefasst: Niemand muss 49,- EUR dafür bezahlen, sich in das Transparenzregister eintragen zu lassen. Wie die Datenschutzauskunft-Zentrale verfolgen auch die Absender dieses Schreibens unlautere Absichten und erwecken dazu, den Eindruck im offiziellen Auftrag zu handeln. Das soll aber nur täuschen. Niemand sollte eine solche kostenpflichtige Eintragung auf der verlinkten Seite vornehmen lassen. Es empfiehlt sich stattdessen auch hier eine Strafanzeige – auch wenn die Täter wahrscheinlich wieder im Ausland sitzen und eine Strafverfolgung ergebnislos endet. Wer bereits 49,- EUR für die Eintragung gezahlt hat, sieht es nicht mehr wieder. Die Kosten für die anwaltliche Geltendmachung eines Rückforderungsanspruchs werden diesen Betrag jedenfalls weit übersteigen und am Ende haben Sie gutes Geld dem schlechten hinterhergeworfen, da die Empfänger Ihres Geldes nicht greifbar sein werden. Es bleibt dann leider nur: Abhaken – und daraus für die Zukunft lernen. Vielleicht trägt dieser Beitrag ja dazu bei, die Zahl der Opfer dieses Betrugs gering zu halten. Das würde mich freuen. --- > Wollen Sie den Mietvertrag kündigen? Hier sind die 5 wichtigsten Punkte, die Sie beachten sollten, um eine rechtssichere Kündigung zu erstellen. - Published: 2019-11-10 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kuendigung-des-mietvertrages/ - Kategorien: Mietrecht Wer als Vermieter oder Mieter einen Mietvertrag ordentlich kündigen möchte, muss einiges beachten. Es gibt Formvorschriften, die einzuhalten sind. Außerdem sind die inhaltlichen Voraussetzungen zu beachten. 1. Schriftform der Kündigung Die Kündigung eines Mietvertrages ist nur in Schriftform möglich. Das bedeutet, dass die Kündigung dem Vertragspartner schriftlich und eigenhändig unterschrieben zugehen muss. Eine Kündigung per WhatsApp oder E-Mail ist somit unwirksam, ebenso eine Kündigung per Fax oder gar eine rein mündliche Kündigung. 2. Personenmehrheit auf Mieter- oder Vermieterseite Die Kündigung muss bei Personenmehrheit von allen Mietern oder Vermietern unterschrieben sein. Mieten also Eheleute gemeinsam eine Wohnung an, müssen beide Eheleute die Kündigung erklären und unterschreiben. Es reicht nicht aus, dass nur ein Mieter alleine kündigt. Ebenso müssen natürlich auch alle Vermieter die Kündigung erklären und unterschreiben. Bevollmächtigen mehrere Vermieter einen von ihnen zu Abgabe der Kündigung, muss eine von allen Vermietern unterschriebene Vollmacht beigefügt sein. Das gilt auch für eine Kündigung durch die Hausverwaltung im Auftrag der Vermieter: Diese Kündigung ist unwirksam, wenn keine Vollmacht dazu vorliegt, die von allen Vermietern unterschrieben ist. 3. Kündigung an alle Vertragsparteien Kündigungen sollten also immer von allen an alle adressiert und zugestellt werden. Das ist einfach, wenn die Vertragsparteien unter einer gemeinsamen Anschrift erreicht werden können. Ist aber ein Mieter bereits ausgezogen, muss er gesondert angeschrieben werden. Die Kündigung muss ihm nämlich auch zugestellt werden. Es reicht nicht aus, die Kündigung an alle Mieter zu richten, aber lediglich einem von ihnen zuzustellen. Also sollte, bei verschiedenen Anschriften mehrerer Mieter oder Vermieter, die Kündigung mehrfach verschickt werden. Ist die Adresse eines Mieters nicht bekannt, muss der Vermieter zunächst versuchen, diese über eine Melderegisterauskunft oder eine Anschriftenprüfung der Post herauszufinden. Ist dies erfolglos, kommt eine öffentliche Zustellung nach § 185 ZPO in Betracht. Das gilt auch für die Adresse eines Vermieters, wenn sich z. B. die vermietenden Eheleute getrennt haben und die Anschrift eines Vermieters nicht bekannt ist. 4. Zustellung der Kündigung Die Kündigung muss nachweislich zugestellt werden. Am Sichersten ist die persönliche Zustellung per Boten gegen Empfangsbekenntnis oder die Zustellung per Gerichtsvollzieher. Einschreiben sind problematisch, denn sie können vom Empfänger nicht abgeholt werden. Ein Einwurf-Einschreiben begründet auch nur einen Anscheinsbeweis für den Zugang. 5. Inhalt der Kündigung Die Kündigung des Mietvertrages durch den/die Mieter muss nicht gesondert begründet werden. Mieter brauchen - anders als Vermieter - kein berechtigtes Interesse, um einen Mietvertrag kündigen zu dürfen. Es muss auch kein Kündigungstermin genannt werden. "Hiermit kündige ich den Mietvertrag über die von Ihnen gemietete Wohnung in der 2. Etages der Schlossallee 25 zum nächstmöglichen Zeitpunkt" reicht völlig aus. Dem Kündigungsschreiben des Mieters muss lediglich zu entnehmen sein, dass er das Mietverhältnis mit ordentlicher Frist beenden möchte. Vermieter hingegen müssen eine Kündigung mit einem berechtigten Interesse umfangreich begründen, also z. B. Eigenbedarf darlegen. Für Mieter beträgt die ordentliche gesetzliche Kündigungsfrist gem. § 573 c Abs. 1 S. 1 BGB drei Monate. Die Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats beim Vermieter vorliegen, damit sie zum Ablauf des übernächsten Monats greift. Beispiel: Der Mieter kündigt das Mietverhältnis... --- > Der Scheidungsantrag ist eingericht. Wie lange dauert es nun bis zum Scheidungstermin und lässt sich die Scheidungsdauer beschleunigen? - Published: 2019-11-08 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wie-lange-dauert-scheidung/ - Kategorien: Familienrecht Scheidungsdauer Wie lange dauert eigentlich eine Scheidung? Diese Frage lässt sich leider nicht pauschal beantworten. Die Verfahrensdauer unterscheidet sich für streitige und einvernehmliche Scheidungsverfahren erheblich. Erfolgt die Scheidung einvernehmlich, weil beide Ehepartner der Scheidung zustimmen, hat dies erheblichen Einfluss auf die Scheidung und deren Dauer. Wenn aber nur ein Ehepartner die Scheidung möchte und der andere der Scheidung sogar widerspricht, dauert es in der Regel wesentlich länger bis zum Scheidungstermin. Streitige Scheidung Eine streitige Scheidung, in der beide Parteien über Unterhalt, Zugewinn und Vermögen streiten, kann durchaus einige Jahre dauern. Das Gericht muss in solchen Fällen in der Regel Beweis erheben, es müssen oft Gutachten eingeholt werden und die Verfahrensbevollmächtigten wechseln nicht selten sehr umfangreiche Schriftsätze, auf welche die Gegenseite dann wieder reagieren darf. Bei einer streitigen Scheidung werden oft auch Folgeanträge verhandelt, z. B. Forderungen auf Unterhalt. Diese verzögern den Ablauf einer Scheidung. Das alles ist sehr zeitaufwendig, so dass Verfahrensdauern von zwei bis drei Jahren keine Seltenheit sind. Durch streitige Anträge lässt sich also die Dauer des Verfahrens der Scheidung in der Regel hinauszögern und sich Ablauf und Dauer des Verfahrens oft mehrere Jahre hinziehen. Dauer einer einvernehmlichen Scheidung Die Dauer einer einvernehmlichen Scheidung ist hingegen viel kürzer. Eine einvernehmliche Scheidung ist schneller durchgeführt. Das verwundert natürlich nicht - es gibt ja nichts, worüber man vor Gericht streitet und worüber Beweis erhoben werden müsste. Ehepartner A beantragt nach dem Trennungsjahr über einen Anwalt für Familienrecht die Scheidung, Ehepartner B stimmt zu. Beide Eheleute möchten sich scheiden lassen. Dafür bedarf es nur zweier Schriftsätze und einer mündlichen Verhandlung, an der beide Ehepartner teilnehmen müssen, weil sie vom Gericht zu den Voraussetzungen der Scheidung angehört werden müssen. Die Dauer der Scheidung lässt sich also erheblich beschleunigen und verkürzen, wenn die Parteien nicht über Folgesachen vor dem Familiengericht streiten. Dann entscheidet das Gericht nur über die Scheidung und den Versorgungsgleich. Wann die mündliche Verhandlung angesetzt wird, hängt davon ab, ob der Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Versorgungsausgleich Das Gericht muss vor der mündlichen Verhandlung nur noch die Versorgungsträger (z. B. die Deutsche Rentenversicherung) anschreiben, und dort die Informationen zu den von beiden Ehepartnern während der Ehe erworbenen Anwartschaften und zur Höhe der während der Ehezeit erworbenen Renten einholen, damit es den Versorgungsausgleich berechnen kann. Dazu erhalten beide Ehepartner auszufüllende Formulare für den Versorgungsausgleich. Die Einholung der Auskünfte bei den Rentenversicherungsträgern dauert in der Regel mehrere Monate, teilweise auch schon einmal mehr als ein Jahr. Die Einholung der Auskünfte hat maßgeblichen Einfluss auf die Dauer der Scheidung. Auf einen Versorgungsausgleich können die Ehepartner aber schon vor der Scheidung durch notarielle Vereinbarung verzichten. Außerdem findet bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren der Versorgungsausgleich nur auf Antrag statt, § 3 VersAusglG. Sind sich die Ehepartner also einig, dass kein Versorgungsausgleich stattfinden soll, empfiehlt sich außergerichtlich der vorherige Abschluss einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung - alternativ kann der Verzicht auf den Versorgungsausgleich im Scheidungstermin vor Gericht vereinbart und protokolliert werden. Dazu benötigen dann aber beide Eheleute einen Rechtsanwalt. Verfahren ohne Versorgungsausgleich Ohne die Durchführung des Versorgungsausgleichs kann... --- > Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten? Als Fachanwalt für Mietrecht erkläre ich Ihnen, welche Möglichkeiten Sie als der Mieter haben. - Published: 2019-11-07 - Modified: 2022-12-30 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarfskuendigung-erhalten/ - Kategorien: Mietrecht „Ich habe von meinem Vermieter eine Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten. Muss ich nun ausziehen? Ich finde doch so schnell keine Wohnung! “ Diese Frage wird mir von Mietern oft gestellt. Sie ist nicht mit einem Satz zu beantworten. Denn wie immer kommt es auf den Einzelfall an. Eigenbedarfskündigung Eigenbedarf darf der Vermieter geltend machen, wenn er die Wohnung für sich selbst oder einen Angehörigen benötigt. Liegen die Voraussetzungen für Eigenbedarf vor, darf der Vermieter das Mietverhältnis gem. § 573 BGB mit der gesetzlichen Frist kündigen. Diese beträgt grundsätzlich drei Monate. Bei Mietverhältnissen, die länger als fünf Jahre bestehen, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter sechs Monate, ab einer Dauer von acht Jahren ist eine Kündigungsfrist von neun Monaten zu beachten. Eine wirksame Eigenbedarfskündigung beendet das Mietverhältnis. Der Vermieter kann dann die Räumung und Herausgabe der Wohnung verlangen, denn der Mieter hat nach Ablauf der Kündigungsfrist kein Besitzrecht an der Mietsache mehr: Der Mieter muss also ausziehen. Widerspruchsrecht Allerdings kann sich der Mieter gegen die Kündigung wehren. Zunächst hat er das Recht, gegen die Kündigung Widerspruch zu erklären, wenn die Kündigung für ihn eine unzumutbare Härte bedeutet. Das ergibt sich aus § 574 Abs. 1 BGB. Ist der Widerspruch begründet, hat er zur Folge, dass das Mietverhältnis nicht beendet ist, sondern sich auf unbestimmte Zeit verlängert. Auf sein Widerspruchsrecht muss der Mieter vom Vermieter in der Kündigung hingewiesen werden. Wurde er darüber ordnungsgemäß belehrt, muss der Widerspruch spätestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Vermieter vorliegen. Beispiel: Vermieter V kündigt Mieter M am 1. 11. 2019 wegen Eigenbedarf. Die Kündigung soll zum 30. 04. 2020 gelten, da der Mietvertrag mit M bereits vor sieben Jahren geschlossen wurde (Kündigungsfrist also sechs Monate). Im Kündigungsschreiben wird M auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen. Ist M der Meinung, dass die Kündigung für ihn eine besondere Härte darstellt, muss er den Widerspruch bis zum 29. 02. 2020 erklären. Weist der Vermieter in der Kündigung nicht auf das Widerspruchsrecht hin, gilt diese Frist aber nicht. Der Widerspruch darf dann auch noch zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden – sogar noch in einem Räumungsklageverfahren. Härtefall Wann liegt denn nun ein Härtefall vor? Das Gesetz sagt dazu nichts aus, allerdings haben die Gerichte dazu Kriterien entwickelt, die im Einzelfall herangezogen werden können: Der Mieter ist sehr alt, krank und/oder pflegebedürftig und deshalb nicht räumungsfähig Der Mieter ist psychisch oder körperlich schwer krank oder gar suizidgefährdet Der Mieter hat erhebliche Investitionen in die Mietsache gesteckt, weil er darauf vertrauen durfte, länger in der Wohnung leben zu dürfen Der Mieter wohnt schon sehr lange in der Wohnung, ist alt und in dem Viertel verwurzelt („Einen alten Baum verpflanzt man nicht. “) Der Mieter findet aufgrund der Lage auf dem Wohnungsmarkt keinen zumutbaren Ersatzwohnraum Die Mieterin ist schwanger und steht kurz vor der Entbindung oder wird kurz nach dem Ablauf der Kündigungsfrist entbinden Der Mieter oder seine Familie wird durch einen Ortswechsel erheblich beruflich beeinträchtigt, eine Ausbildung (z. B. Studienabschluss) werden erheblich gefährdet Der Einzelfall ist entscheidend Entscheidend ist aber, so hat... --- > Mieterwechsel, Straßenreinigung, Trennwand, Jalousien – wie du dich am besten vorbereitest und was du alles beachten musst. - Published: 2019-11-06 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mieterwechsel-strassenreinigung-trennwand-jalousien/ - Kategorien: Mietrecht Seit 2016 beantworte ich in den Immobilienbeilagen einiger Zeitungen der Dumont Mediengruppe (Kölner Stadtanzeiger, Kölner Rundschau, Berliner Zeitung u. a. ) Rechtsfragen aus dem Miet- und WEG-Recht. Mieterwechsel in WG Wir haben vor zwei Jahren eine Wohnung gekauft, in welcher Mieter wohnen. Diese haben ab Verkauf noch ein 10-jähriges Wohnrecht. Wir möchten den Mietern auch gar nicht kündigen, allerdings würden wir den Mietvertrag (von 2006) gerne aktualisieren. Damals sind dort ein paar Studenten als WG zusammen eingezogen, die alle im Mietvertrag stehen. Inzwischen wohnt jedoch nur noch einer der damaligen Mieter mit seiner Lebensgefährtin in der Wohnung. Die anderen kennen wir gar nicht und wüssten auch nicht wie/wo man sie erreichen könnte. Wir würden den Vertrag gerne auf die beiden tatsächlichen Bewohner umschreiben, haben von diesen aber eine Absage bekommen, da sie Angst haben, dass das 10-jährige Wohnrecht dadurch ausgehebelt würde. Haben wir eine Chance die Änderung zu erreichen? Ich fühle mich unwohl mit vertraglichen Partner, die ich nicht kenne. Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf eine Änderung des Mietvertrages. Dieser besteht, nach Ihrer Schilderung, mit den ursprünglichen Mietern weiter, wenn diese nicht in der Zwischenzeit konkludent aus dem Mietverhältnis entlassen wurden. Wenn sich die "neuen" Bewohner weigern, eine entsprechende Klarstellung zu unterzeichnen, dass nunmehr sie anstelle der ausgeschiedenen Mieter in den Mietvertrag eingetreten sind, bestreiten sie aber letztlich ihre Mieterstellung. Dann haben sie aber auch kein Recht, dort weiterhin wohnen zu dürfen. Dies sollten Sie den Bewohnern erläutern und darauf hinweisen, dass es Ihnen nicht um einen Vertrag, sondern um eine Klarstellung geht, dass die Personen der Mieter gewechselt haben - im Rahmen des weiterhin bestehenden Mietvertrages. Straßenreinigung In meiner Betriebskostenabrechnung wurde erstmals die Position Straßenreinigungsgebühren abgerechnet. Auf meine Nachfrage beim Verwalter wurde mir mitgeteilt, dass der Wohnungs-und Grundstückseigentümer zwei Grundstücke, welche in seinem Eigentum sind, zu einem Grundstück zusammengelegt hat. Das hinzugekommene Grundstück grenzt an die Straße, für welche eine Reinigungsgebühr anfällt. Diese wurde nun umgelegt. Nach dem Gesetz und meines Mietvertrags können Straßenreinigungsgebühren natürlich umgelegt werden. Gilt im dem Fall das ursprüngliche Grundstück zum Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrages für die Berechnung der Umlagen oder kann der Eigentümer durch die Vergrößerung des Grundstückes die anfallenden Mehrkosten ohne weiteres umlegen und falls ja, muss dies vorher angekündigt werden? Grundsätzlich darf der Vermieter die angefallenen Betriebskosten für mehrere zusammenhängende Objekte gemeinsam nach Wirtschaftseinheit abrechnen, da dies in der Regel wirtschaftlich ist und Kosten spart. Das gilt aber nicht für Betriebskosten, die objektbezogen anfallen und nur in einem Objekt anfallen können. Wenn die Straßenreinigungskosten also nur für das Nachbarobjekt anfallen, wäre eine Umlage dieser Kosten auf die Mieter des nicht davon betroffenen Hauses unzulässig. Diese Kosten fallen ja objektbezogen und nur für das Nachbarobjekt an. Etwas anderes kann gelten, wenn der Grundbesitzabgabenbescheid die Straßenreinigungskosten auch für Ihr Objekt festsetzt. Trennwand Bei unserem vor einem Jahr erworbenen Reihenmittelhaus war die rechte Trennwand auf der Terrasse zu unseren Ungunsten einen halben Meter versetzt aufgestellt. Die Gartenfläche ist Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht. Wir haben mit dem Eigentümer des Nachbarhauses vereinbart, die Trennwand bei einem... --- > Ein Mietaufhebungsvertrag muss nicht schriftlich geschlossen werden - ratsam ist es aber. - Published: 2019-11-06 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietaufhebungsvertrag/ - Kategorien: Mietrecht Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag Ein Mandant schrieb mir: Ein Mieter hat gekündigt und mich per Messenger gefragt, ob ich ihn früher aus seinem Mietvertrag entlassen würde. Ich habe leider voreilig zugestimmt und ihm per E-Mail geschrieben, dass er die Wohnung schon zwei Monate früher verlassen dürfe und er darüber hinaus keine Miete mehr zahlen müsse. Leider konnte ich die Wohnung nun aber nicht gleich neu vermieten und ich habe dem Mieter mitgeteilt, dass ich einen Fehler gemacht hätte und zu früh zugestimmt habe. Nun beharrt er auf meiner Zusage und will auf keinen Fall die gesetzlich vorgeschrieben Kündigungsfrist einhalten. Er habe aufgrund meiner Zusage bereits einen Mietvertrag für eine andere Wohnung unterzeichnet. Wie ist die Rechtslage? Mietaufhebungsvertrag Der Mandant hat mit dem Mieter einen Mietaufhebungsvertrag gem. § 311 BGB geschlossen. Die Mietvertragsparteien haben sich nämlich darüber geeinigt, dass das Mietverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt enden soll. Eine solche Einigung setzt keine Schriftform i. S. d. § 126 BGB voraus - sie kann sogar mündlich erfolgen. Der Nachteil einer mündlichen Mietaufhebungsvereinbarung ist allerdings, wie immer bei mündlichen Vereinbarungen, die Frage der Beweisbarkeit. Was die Parteien unter vier Augen (und Ohren) vereinbaren, ist in der Regel nur schwer zu beweisen. Deshalb sollte eine vertragliche Vereinbarung idR immer schriftlich fixiert werden - auch um spätere Unklarheiten darüber zu vermeiden, was konkret besprochen und vereinbart wurde. Im vorliegenden Fall liegt aber ein schriftliches Angebot vor ("ich möchte den Mietvertrag zum ... vorzeitig beenden") und eine schriftliche Annahme ("Ich bin damit einverstanden. "). Somit wurde eine Mietaufhebungsvereinbarung geschlossen, die der Mieter im Streitfall auch wird beweisen können. Ich konnte dem Mandanten also keine Hoffnung machen, die zwei geforderten Monatsmieten noch durchzusetzen. Anfechtung und Schadensersatz Aber auch wenn der Mandant sich bei Annahme des Angebotes rechtserheblich geirrt haben sollte, würde sich nichts ändern. Dann könnte er zwar vielleicht seine Zusage nach § 119 BGB wegen Irrtums anfechten. Er müsste dann aber dem Mieter nach § 122 BGB den Schaden ersetzen, den dieser im Vertrauen auf die Erklärung erlitten hat. Das wird darauf hinauslaufen, dass der Mieter die nach der Anfechtung geschuldete doppelte Mietzahlung als Schadensersatz geltend machen kann. Pacta sunt servanda Verträge sind einzuhalten - der Mieter durfte auf die Zusage vertrauen und muss nun keine doppelte Miete zahlen. Wer sich als Vermieter auf einen Mietaufhebungsvertrag einlässt und den Mieter vorzeitig aus dem (gekündigten) Mietvertrag entlässt, sollte dies vorher genau kalkulieren und sicher sein, dass er die Wohnung auch schnell neu vermietet bekommt. Andernfalls geht der zwischenzeitliche Leerstand zu seinen Lasten. Mit der vorzeitigen Entlassung aus dem Mietvertrag ist der Mieter von der weiteren Pflicht zur Mietzahlung befreit. Die gesetzliche Kündigungsfrist wird dann zugunsten des Mieters einvernehmlich verkürzt. Einen Anspruch darauf hat der Mieter nicht - ein Mietaufhebungsvertrag kann nur einvernehmlich zwischen Vermieter und Mieter geschlossen werden. Möchten Sie hinsichtlich der vorzeitigen Beendigung eines Mietvertrages beraten werden? Kontaktieren Sie mich - ich prüfe Ihre Möglichkeiten und berate Sie gerne. --- > Wer bekommt bei einer Trennung das geliebte Haustier? Das kommt drauf an - nämlich darauf, wer Bezugsperson des Tieres geworden ist, Eile ist ratsam, - Published: 2019-11-05 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/trennung-wer-bekommt-den-hund/ - Kategorien: Familienrecht Wer bekommt bei einer Trennung den Hund? Einen interessanten Streit musste nun das Familiengericht München entscheiden, der in dieser Form sicherlich immer wieder im Rahmen einer Trennung oder Scheidung vorkommen dürfte: Wer bekommt bei einer Trennung eigentlich die geliebten Haustiere? Das ist gar nicht so einfach zu entscheiden, denn es kommt, wie immer, auf den Einzelfall an. Die Pressemitteilung des Gerichts in voller Länge (Überschriften und Foto stammen von mir): Entscheidung des AG München Die Beteiligten leben nach drei Ehejahren seit Ende 2017 getrennt. Im September 2015 wurde ein erster Hund P. erworben. Den Kaufvertrag hat die Antragstellerin abgeschlossen. Den Kaufpreis in Höhe von 1000 € zahlte hingegen der Antragsgegner. Den Unterhalt für die Tiere finanzierte ebenfalls der Antragsgegner. Im November 2017 erwarben die Beteiligten einen weiteren Bobtail B. . Während des Zusammenlebens hielten sich die Tiere in den beiden Ehewohnungen der Beteiligten in München und im benachbarten Ausland wechselweise auf. Die Antragstellerin kümmerte sich vorwiegend um die Hunde, da der Antragsgegner arbeitete. Der Antragsgegner übernahm jedoch ebenfalls die Pflege und Erziehung der Tiere in seiner Freizeit, u. a. besuchte er auch mit der Antragstellerin die Hundeschule mit den Tieren. Im Zeitpunkt der Trennung hielten sich die Tiere zunächst bei der Antragstellerin auf. Der Antragsgegner nahm sie Anfang 2018 zu sich. Seither leben sie beim Antragsgegner an aus beruflichen Gründen wechselnden Wohnsitzen. Derzeit wohnt er mit den Hunden in einer Wohnung mit Balkon. Er arbeitet viel von zuhause aus und hat einen Dogsitter angestellt. Die Tiere haben in der näheren Umgebung viele Auslaufmöglichkeiten. Die Antragstellerin arbeitet Teilzeit und lebt nun gleichfalls in einer Wohnung, die über einen Balkon verfügt. Auch dort gibt es in unmittelbarer Nähe Auslaufmöglichkeiten für die Tiere. Die Antragstellerin trägt vor, dass der Bobtailrüde P von ihr von der Züchterin gekauft worden sei. Sie habe sich quasi alleine um P. gekümmert und eine besonders intensive und innige Bindung zu ihm entwickelt. Besonders in der schweren Zeit nach der Trennung hätten die Hunde sie über vieles hinweg getröstet. Der Antragsgegner habe die Hunde eigenmächtig am 22. 03. 2018 mit sich genommen. Der Antragsgegner trägt vor, er habe sich während des Zusammenlebens so viel es möglich war, mit den Hunden beschäftigt und sich um die Hunde gekümmert. Beide Hunde seien ihm sehr ans Herz gewachsen. Die Hunde habe er in Absprache mit der Antragstellerin zu sich genommen, da sich diese wegen längerer Abwesenheit nicht mehr um die Hunde habe kümmern können. Die Hunde sollten aus Tierschutzgesichtspunkten nicht getrennt werden. Beide seien sehr fixiert auf den Antragsgegner. Bezugsperson des Tieres Die zuständige Richterin am Amtsgericht München gab dem getrennt lebenden Ehemann Recht und wies den Herausgabeantrag zurück. Zunächst wird nach § 1568 b Abs. 2 BGB analog davon ausgegangen, dass beide Hunde im Miteigentum beider Beteiligten stehen, da sie während der Ehezeit angeschafft wurden und von beiden Beteiligten versorgt und betreut wurden, wenn auch streitig ist, wer die Hunde überwiegend betreut und versorgt hatte. Ein Hund ist im Rahmen von Trennung und Scheidung zwar grundsätzlich als "Hausrat" einzuordnen, der nach... --- > Möchten auch Sie sich einen Hund anschaffen und wissen nicht, ob Sie das als Mieter dürfen? Kontaktieren Sie mich - gerne berate ich Sie! - Published: 2019-11-04 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hund-in-mietwohnung/ - Kategorien: Mietrecht Kein generelles Verbot der Hundehaltung Der Bundesgerichtshof hat schon im Jahr 2013 entschieden, dass eine Formularklausel im Mietvertrag, mit der dem Mieter die Haltung von Hunden und Katzen generell verboten werden soll, nicht wirksam ist. Vielmehr sei im Einzelfall eine Interessenabwägung erforderlich. Heute erreichte mich dazu folgende Anfrage: In unserem Mietvertrag ist Hundehaltung erlaubt. Unser Hund ist vor kurzem altersbedingt gestorben. Der Vermieter, der selbst bei uns im Haus lebt, hat ebenfalls zwei Hunde. Wir möchten uns nun einen neuen, kleinen Hund zulegen. Dies hat uns der Vermieter jedoch untersagt. Nach einem Gespräch mit dem Vermieter schickte er uns nun sogar eine Änderung des Mietvertrags, wonach Hundehaltung nicht erlaubt ist. Was können wir tun? Keine einseitige Vertragsänderung Eine einseitige Vertragsänderung ist dem Vermieter natürlich nicht möglich. Die Änderung eines Vertrages bedarf immer der Zustimmung beider Vertragsparteien. Die Änderung des Mietvertrages, nach der Hundehaltung generell nicht mehr erlaubt ist, ist daher rechtlich unwirksam und auch nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs unzulässig. Wenn der Vermieter selbst im Haus lebt und zwei Hunde hält und von dem vom Mieter beabsichtigten Hund keine Gefahr ausgeht, ist kein Grund ersichtlich, dem Mieter die Hundehaltung zu untersagen. Einer Klage auf Erteilung der Zustimmung zur Hundehaltung bedarf es zudem nicht - diese wäre unbegründet, da ihr das Rechtsschutzbedürfnis fehlt. Denn nach dem Mietvertrag ist die Hundehaltung ja bereits erlaubt. Keine Klage auf Zustimmung erforderlich So hat es das Amtsgericht Wedding im Oktober 2010 entschieden: Eine Klage auf Genehmigung der Hundehaltung ist unbegründet, wenn der Vermieter auf Grundlage einer unwirksamen Tierhaltungsklausel den Mieter abgemahnt hat. Denn die Tierhaltung ist aufgrund der Unwirksamkeit der mietvertraglichen Regelung auch ohne Erlaubnis möglich. Dem Kläger fehlt infolgedessen ein Rechtsschutzinteresse für die von ihm angestrengte Klage, sodass diese aus diesem Grund unbegründet ist (AG Wedding vom 11. 10. 2017 – 3 C 176/17). Das bedeutet: Der Mieter muss (und darf) bei einer unwirksamen Klausel nicht auf Zustimmung klagen, sondern darf den Hund auch ohne Erlaubnis des Vermieters in die Wohnung aufnehmen. Ist der Vermieter damit nicht einverstanden, muss er auf Entfernung des Hundes klagen. Im Rahmen einer solchen Klage des Vermieters wird dann die Wirksamkeit der mietvertraglichen Klausel und der verweigerten Erlaubnis vom Gericht geprüft. Möchten auch Sie sich einen Hund anschaffen und wissen nicht, ob Sie das als Mieter dürfen? Kontaktieren Sie mich - gerne berate ich Sie! --- > Sie haben eine unwirksame Kündigung erhalten? So sollten Sie darauf reagieren. - Published: 2019-11-03 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/unwirksame-kuendigung/ - Kategorien: Mietrecht Unwirksame Kündigung des Mietvertrags Folgenden Beitrag habe ich gerade in einer Facebook-Gruppe entdeckt: Meine Mutter hat von ihrem Vermieter eine unwirksame Kündigung erhalten. Ihr Anwalt hat die Kündigung als unwirksam zurückgewiesen. Der Vermieter hat aber nicht auf das Schreiben reagiert. Heute steht er plötzlich vor der Tür und will die Wohnung mit seiner Tochter besichtigen. Meine Mutter hat dies abgelehnt und darauf hingewiesen, dass die Kündigung nicht rechtens sei. Der Vermieter behauptet nun aber, das Schreiben des Anwalts nie erhalten zu haben. Nun liegen unsere Nerven natürlich blank auch und wir sind verunsichert. Wer ist denn nun in der Beweispflicht, dass die Rückantwort auf die nichtige Kündigung angekommen ist? Keine Reaktion erforderlich Die Antwort ist einfach: Auf eine unwirksame Kündigung muss im Mietrecht nicht reagiert werden. Eine unwirksame Kündigung hat nämlich keine rechtlichen Wirkungen zur Folge. Sie beendet das Mietverhältnis nicht. Deshalb muss sich der Mieter dazu auch nicht äußern - der Mietvertrag läuft ungekündigt weiter. Wenn der Vermieter das anders sieht, kann er den Rechtsweg einschlagen und Räumungsklage erheben. Dann wird die Wirksamkeit der Kündigung vor Gericht geklärt. Ist die Kündigung unwirksam, weist das Gericht die Räumungsklage ab, denn dann hat der Vermieter keinen Anspruch auf Räumung. Stellt das Gericht die Wirksamkeit der Kündigung fest, ist das Mietverhältnis beendet und der Vermieter hat einen Anspruch auf Räumung und Herausgabe. Dann wird seine Klage erfolgreich sein. Der Vermieter bekommt dann einen Räumungstitel, mit dem er den Gerichtsvollzieher beauftragen kann, die Wohnung zu räumen. Wann ist denn eine Kündigung unwirksam? Eine Kündigung ist wirksam, wenn sie die formellen Anforderungen einhält und ein Kündigungsgrund vorliegt. Ein Wohnraummietvertrag darf vom Vermieter nur gekündigt werden, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat (z. B. Eigenbedarf oder eine beabsichtigte wirtschaftliche Verwertung) und dies plausibel darlegen kann. Oder wenn dem Mieter eine schwere Vertragsverletzung vorgeworfen werden kann, z. B. die Nichtzahlung der Miete. Die Kündigung muss also ordnungsgemäß begründet werden. Eine Kündigung, weil dem Vermieter die Nase des Mieters nicht mehr passt, ist unwirksam, da dies keinen ausreichenden Kündigungsgrund darstellt. Die Kündigung muss außerdem an alle betroffenen Mieter gerichtet sein - sind also Eheleute Mieter, reicht es nicht aus, wenn die Kündigung nur an den Ehemann gerichtet ist. Außerdem muss sich von allen Vermietern unterschrieben sein, sofern es auf Vermieterseite eine Personenmehrheit gibt. Eine Bevollmächtigung reicht aus. Die Kündigung muss gem. § 568 Abs. 1 BGB in Schriftform erfolgen. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp reicht also nicht aus, ebenso wenig wie eine nur mündlich erklärte Kündigung. Beachtet die Kündigung diese formellen und inhaltlichen Anforderungen nicht, ist sie unwirksam. Der Mieter darf sie ignorieren und muss nicht darauf reagieren. Er muss auch nicht ausziehen, sondern kann es gelassen auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen. Anwaltliche Prüfung Für Mieter ist es in der Regel nicht leicht erkennbar, ob die von seinem Vermieter ausgesprochene Kündigung wirksam ist. Es empfiehlt sich daher stets einen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Kündigung zu beauftragen. Der im Mietrecht erfahrene Anwalt kann Chancen und Risiken einordnen und mit dem gekündigten Mieter das sinnvolle... --- > Trockner, Kündigungsfrist, Kamera, ETW - was Sie dazu als Mieter und Vermieter wissen sollten. - Published: 2019-10-31 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/trockner-kuendigungsfrist-kamera-etw/ - Kategorien: Mietrecht 31Seit 2016 beantworte ich für die mdsCreative GmbH Rechtsfragen aus dem Bereich des Miet- und WEG-Rechts. Diese Fragen und Antworten werden in unregelmäßiger Folge in den samstäglichen Immobilienbeilagen einiger Zeitungen der Dumont Mediengruppe (Kölner Stadtanzeiger, Kölner Rundschau, Berliner Zeitung u. a. ) veröffentlicht. Trockner im Keller Ich wohne seit mehr als 10 Jahren zur Miete und haben in einem Gemeinschaftstrockenraum seit Beginn an meinen Trockner stehen. Der Strom läuft auf mich privat. Jetzt soll ich den Trockner aus diesem Keller entfernen, weil der Vermieter der Meinung ist, dass das Gerät auch andere Mieter animieren könnte, dort Trockner aufzustellen. Der Raum ist der Zugang zu den einzelnen Kellern und steht keinem im Weg, zumal dort noch nie Wäsche aufgehangen worden ist. Was kann ich tun? Wenn der Vermieter die Nutzung des Gemeinschaftskellers zur Aufstellung des Trockners bereits seit 10 Jahren geduldet hat, kann hier von einer stillschweigenden vertraglichen Vereinbarung ausgegangen werden. Insbesondere wenn Sie in der Wohnung keinen Platz für den Wäschetrockner haben und es mit den Nachbarn darüber auch nicht zu Streitigkeiten gekommen ist, darf der Vermieter Ihnen die weitere Benutzung des Trockners im Gemeinschaftstrockenraum nicht untersagen. Sie haben dort ja offenbar auch einen auf Sie laufenden Stromanschluss, was ebenfalls auf eine vertragliche Nutzungsberechtigung des Platzes im Keller hindeutet. Kündigungsfrist Genossenschaftswohnung Ich möchte meinen Nutzungsvertrag über eine Wohnung bei einer Arbeiterwohnungsbaugenossenschaft vom 1. Juni 1965 kündigen. Festlegungen zu einer Kündigung sind im Vertrag nicht erkennbar. Es gibt allerdings die Formulierung: „Der Nutzungsvertrag erlischt ... bei Aufgabe der Wohnung durch das Mitglied nach entsprechender Vereinbarung mit dem Vorstand. . " . Welche Fristen gelten für mich bei einer Kündigung ? Auch für Genossenschaftswohnungen sind die gesetzlichen Kündigungsfristen einzuhalten. Als Mieter gilt für Sie nach § 573 c Abs. 1 S. 1 eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Dann endet das gekündigte Mietverhältnis. Bitte beachten Sie: Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft ist davon aber nicht betroffen und muss ggf. separat gekündigt werden. Verbindung zweier Eigentumswohnungen Wir haben auf einer Etage zwei nebeneinander liegende Eigentumswohnungen (keine weiteren Wohnungen auf dieser Etage) und möchten diese miteinander verbinden (innerhalb der Wohnungen). Ist für diese Maßnahme – nach Zustimmung eines Statikers – die Einwilligung der anderen Eigentümer erforderlich? Das kommt darauf an: Sind tragende Wände betroffen, kann die Zustimmung der übrigen Eigentümer erforderlich werden, denn tragende Wände stehen im Gemeinschaftseigentum. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt die Durchbrechung oder Entfernung einer im Gemeinschaftseigentum stehenden tragenden Wand zwar eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 Abs. 1 WEG dar. Eine Zustimmung der übrigen Eigentümer ist jedoch nicht notwendig, wenn keine wesentlichen Eingriffe in die Bausubstanz erfolgen und keine Gefahren für die konstruktive Stabilität und die Brandsicherheit bestehen. Es wird dann darauf ankommen, ob sich ein anderer Wohnungseigentümer nach der Verkehrsanschauung verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH v. 21. 12. 2000 - V ZB 45/00). Kamera im Keller In unserer Wohnanlage waren diverse Bitten und Aufforderungen, den Müll korrekt zu entsorgen, wenig erfolgreich. Daher wurde auf der letzten Eigentümerversammlung beschlossen, im Müllkeller eine Kamera zu installieren. Jetzt wehrt sich... --- > Mieterhöhung, Modernisierung, Treppenhaus, Pizza - was Sie dazu als Mieter wissen müssen. - Published: 2019-10-29 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mieterhoehung-modernisierung-treppenhaus-pizza/ - Kategorien: Mietrecht Seit 2016 beantworte ich für die mdsCreative GmbH Rechtsfragen aus dem Bereich des Miet- und WEG-Rechts. Diese Fragen und Antworten werden in unregelmäßiger Folge in den samstäglichen Immobilienbeilagen einiger Zeitungen der Dumont Mediengruppe (Kölner Stadtanzeiger, Kölner Rundschau, Berliner Zeitung u. a. ) veröffentlicht. An dieser Stelle werde ich ab sofort ausgewählte Fragen und Antworten veröffentlichen. Mieterhöhung Nach Rechtsstreitigkeiten haben wir von dem Anwalt unseres Vermieters eine Mieterhöhung erhalten. Er möchte 30,- EUR mehr von uns bekommen. Wir den Mietvertrag mit Ihm und seiner Ehefrau geschlossen und die Miete geht auf das Konto der Eheleute. Meine Frage nun, müssen nicht beide von diesem Anwalt vertreten werden und müssen nicht beide die Mieterhöhung anbringen? Habe ich hier die Möglichkeit gegen das Schreiben des Rechtsanwaltes Einspruch einzulegen? Eine Mieterhöhung muss grundsätzlich von beiden Vermietern gefordert werden. Handelt Ihr Vermieter hier alleine, wäre das Zustimmungsverlangen unbeachtlich und könnte keinen Zustimmungsanspruch begründen. Vertritt der Anwalt also nur den Vermieter, nicht aber dessen Ehefrau, die ebenfalls Vermieterin ist, wäre das Mieterhöhungsverlangen formell unwirksam. Aber Vorsicht: Wurde der Vermieter von seiner Ehefrau bevollmächtigt, auch für diese zu handeln, sähe die Rechtslage wieder anders aus. Ich empfehle Ihnen daher, das Mieterhöhungsbegehren unter Vorlage des Mietvertrages und des gerichtlichen Vergleichs einem Anwalt in Ihrer Nähe zur Prüfung vorzulegen, um nicht Gefahr zu laufen, bei verweigerter Zustimmung verklagt zu werden. Modernisierung Ich bewohne seit 15 Jahren eine Mietwohnung in Köln. Vor etwa fünf Jahren wurde an dem Wohnobjekt mit 25 Mietparteien eine Wärmedämmung auf die Fassade aufgebracht , die alten Fenster mit Einfachverglasung aber nicht erneuert. Dies wurde nur ab und an gemacht, wenn die Mieter das forderten oder es dringend notwendig war. Das wurde ohne eine anschließende Mieterhöhung erledigt. Nun habe ich Bedarf eines neuen Fensters in meinem Schlafzimmer angemeldet, weil die Schiebetüre der Fensteranlage sich nur noch ganz schwer schieben lässt und die Einfachverglasung sich im vergangenen Winter unangenehm bemerkbar machte - es hat sich in Schimmel in der Dichtung des Fensters gebildet. Jetzt meldet sich mein Vermieter: Wenn ich eine neue Fensteranlage haben wollte, dann würde sich meine jetzige Mieter um monatlich 15 Euro erhöhen. Die Rechnung ergibt sich aus dem Kostenvoranschlag des Fensterbauers, davon 8%, geteilt durch 12 Monate ergibt die monatliche Summe von 15 Euro. Ist dies rechtens? Grundsätzlich ist der Vermieter dazu berechtigt, die Kosten für eine Modernisierung der Mietsache im Wege einer Mieterhöhung auf den Mieter umzulegen. Dem steht auch nicht entgegen, dass er in der Vergangenheit bei anderen Mietern auf eine solche Mieterhöhung verzichtet hat. Allerdings müssen ersparte Instandhaltungskosten in Abzug gebracht werden. Sie schreiben, dass die Schiebetür des Fensters defekt sei und sich in der Dichtungsmasse der Fenster Schimmel gebildet habe. Also muss der Vermieter die dafür anfallenden fiktiven Instandsetzungskosten in seiner Berechnung berücksichtigen. Die geforderten 15 EUR müssen Sie nicht akzeptieren - der Vermieter muss neu rechnen. Fenster im Treppenhaus Unser Vermieter hat veranlasst, sämtliche Flurfenster mit abschließbaren Fensteroliven auszustatten, weil zwei Mieterinnen sich beschwert haben, durch die Lüftung würde das Haus auskühlen. Somit können die restlichen Mietparteien keine Lüftung... --- > Sie haben eine Vorladung von der Polizei erhalten und wissen nicht wie Sie darauf reagieren sollen? - Published: 2019-10-28 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ermittlungsverfahren/ - Kategorien: Strafrecht Vorladung ignorieren? Häufig rufen mich Mandanten an, die eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, weil gegen sie ermittelt wird und sie nicht sicher sind, wie sie darauf reagieren sollen. An anderer Stelle habe ich bereits erklärt, wann man einer Vorladung überhaupt nachkommen muss. Aber was passiert eigentlich, wenn man das Schreiben der Polizei einfach ignoriert und nicht reagiert? Das erläutere ich Ihnen nachfolgend gerne. Ermittlungsverfahren: Die Polizei lädt sie vor Haben Sie eine Vorladung erhalten, bedeutet das zunächst, dass gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt wird. Sie wurden in der Regel von einer dritten Person angezeigt und die Polizei bzw. die Staatsanwaltschaft sind von Recht und Gesetz wegen gehalten, dem nachzugehen. Die Staatsanwaltschaft muss nämlich ein Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie Kenntnis von Tatsachen erhält, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat begangen wurde. Unser Rechtsstaat erfordert es, dass der Beschuldigte sich zu diesen Ermittlungen äußern darf. Ihm ist rechtliches Gehör zu gewähren. Deshalb werden Sie von der Polizei vorgeladen. Es liegt auf der Hand, dass dabei das Risiko besteht, dass Sie mehr sagen, als für Sie gut ist. Denn alles was Sie nach entsprechender Belehrung aussagen, wird auch gegen Sie verwendet werden können. Anklageerhebung: Jetzt wird es brenzlig Ignorieren Sie eine Vorladung, ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft auf der Grundlage der Anzeige und etwaiger Beweise, die sie bereits gesammelt hat, gegen Sie Anklage erhebt. Dem zuständigen Gericht wird also die Anklageschrift übersendet, aus der sich ergibt, was man Ihnen vorwirft, welche Straftat dadurch verletzt wird und welche Beweise dafür vorliegen. Das Gericht wird Ihnen die Anklageschrift zustellen, Ihnen eine Frist von einer Woche zur Stellungnahme geben und danach die Anklage zulassen. Dann bekommen Sie eine Ladung zur Hauptverhandlung an deren Ende i. d. R. ein Urteil steht: Sie werden entweder dem Gesetz entsprechend verurteilt (Geld- oder Freiheitsstrafe) oder freigesprochen. Alternativ kann die Staatsanwaltschaft aber bei hinreichendem Tatverdacht auch einen Strafbefehl beantragen - dann findet eine Hauptverhandlung nur statt, wenn gegen den Strafbefehl rechtzeitig Einspruch eingelegt wird. Anwalt beauftragen, Akteneinsicht nehmen, Verteidigung abstimmen Es ist also im Ergebnis sehr riskant, eine Vorladung einfach nur zu ignorieren und abzuwarten, was weiter passiert. Stattdessen empfiehlt es sich, bereits in diesem Stadium des Ermittlungsverfahrens einen Anwalt mit der Verteidigung zu beauftragen. Dieser kann dann nämlich Akteneinsicht nehmen und mit Ihnen den Akteninhalt besprechen. Sie erfahren dann, wer Ihnen eine Straftat vorwirft, auf welchen Annahmen dieser Vorwurf beruht und welche Beweise vorliegen. Erst dann sollten Sie sich zum Tatvorwurf äußern! Wirft man Ihnen zum Beispiel das unerlaubte Verlassen vom Unfallort (sog. Unfallflucht, § 142 StGB) vor, ergibt sich erst aus der Akte, ob man Sie am Unfallort überhaupt gesehen hat und ob Sie von Zeugen identifiziert werden konnten. Ein vorschneller Anruf bei der Polizei und die Aussage "Ich war dort aber ich habe aber gar keinen Unfall bemerkt" nimmt der Polizei also bereits die halbe Arbeit ab. Erst nach Akteneinsicht sollte also - wenn überhaupt - eine Äußerung abgegeben werden. Die richtige Weichenstellung ist wichtig Ergibt sich aus der Akte, dass der Nachweis einer... --- > Ein Anwalt kostet Geld - ohne kostet es aber oft mehr! | Jetzt mit uns in Kontakt treten und endlich eine Lösung finden! - Published: 2019-10-10 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anwalt_kostet_geld/ - Kategorien: Allgemein Die Berufung gegen ein Urteil des Amtsgerichts ist erst ab einem Streitwert von 600,- EUR zulässig. Sie muss durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden. So steht es im Gesetz. Wer das nicht beachtet, wird vom Landgericht kurz und knapp eines Besseren belehrt. Ein Anwalt kostet Geld. Kein Anwalt kostet aber oft noch mehr Geld. --- > Die Münchener Anwälte mahnen weiter Filesharing ab. So sollten Sie darauf reagieren! - Published: 2019-09-26 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mahnbescheid-von-waldorf-frommer/ - Kategorien: Urheberrecht Waldorf Frommer beantragt Mahnbescheid Ich wurde gerade von einem potentiellen Mandanten angerufen, der in 2010 von Waldorf Frommer wegen Filesharings abgemahnt wurde und nun einen Mahnbescheid erhalten hat, gegen den er direkt Widerspruch eingelegt hat. Seine Verteidigung gegen den Filesharing-Vorwurf: "Mein WLAN war ungesichert, weil ich 2010 noch nicht wusste, das man das verschlüsseln muss. Das ist ja erst später so entschieden worden. " Auf meinen Hinweis, dass in diesem Fall Vergleichsgespräche mit Waldorf Frommer vielleicht ganz sinnvoll wären, reagierte er ungehalten: "Ich hab nichts gemacht, das sehe ich gar nicht ein, ich warte jetzt erst mal ab. " "Ich war es nicht"? Reicht nicht! Das veranlasst mich an dieser Stelle noch einmal deutlich klarzustellen: Wirft man Ihnen vor, durch Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, reicht es nicht aus, das einfach zu bestreiten. "Ich war es nicht" oder "Ich bin dann wohl gehackt worden" ist keine ausreichende Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf. Damit gehen Sie vor jedem deutschen Gericht baden. Sekundäre Darlegungslast Sie müssen stattdessen darlegen, weshalb Sie konkret als Täter ausscheiden (Urlaub, PC defekt, PC nachweislich ausgeschaltet o. ä. ) und wer ansonsten als Täter in Betracht kommt. Sie müssen darlegen, wer den Internetanschluss außer Ihnen nutzt. Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie darlegen, ob die zum Tatzeitpunkt zuhause waren, ob sie einen eigenen PC haben, ob sie regelmäßig auch PC-Spiele spielen oder Filesharing betreiben, ob Sie Ihre Kinder belehrt und Filesharing aus Tauschbörsen untersagt haben, ob und wie ihr WLAN-Router gesichert ist, ob Sie die anderen Nutzer zu dem Filesharing-Vorwurf befragt und was diese geantwortet haben. Nur, wenn Sie das alles möglichst konkret und substantiiert darlegen und vortragen können, haben Sie eine Chance, ein gerichtliches Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Alleinstehend und abgemahnt Als Alleinstehender, der 2019 naturgemäß nichts mehr dazu sagen kann, was er an einem konkreten Tag in 2010 gemacht hat, stehen die Chancen, sich gegen eine Filesharing-Klage zu verteidigen, daher offen gesagt nicht gut. Das habe ich dem Anrufe auch gesagt und er war nicht begeistert. Möglicherweise sucht er sich jetzt einen anderen Anwalt, der ihm das Blaue vom Himmel verspricht. Aber so verstehe ich meinen Job nicht. Ich lasse Mandanten nicht in einen Rechtsstreit laufen, den sie verlieren werden, wenn es sich vermeiden lässt. Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne und erörtere Ihre konkreten Chancen und Möglichkeiten mit Ihnen, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren. --- > Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Klage selbst bezahlen müssen oder ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht? Ich kläre Sie auf! - Published: 2019-09-10 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/5-fragen-zur-prozesskostenhilfe/ - Kategorien: Allgemein 1. Was ist Prozesskostenhilfe? Prozesskostenhilfe (PKH) kann Klägern und Beklagten gewährt werden, die nicht in der Lage sind, die Kosten für das Klageverfahren oder die Verteidigung gegen eine Klage aus eigenen finanziellen Mitteln aufzubringen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Klage bzw. die Verteidigung dagegen nicht mutwillig erscheinen und Aussicht auf Erfolg haben. Wird Prozesskostenhilfe bewilligt, erhält der Anwalt sein Geld aus der Staatskasse. Die Prozesskostenhilfe deckt dann auch die Gerichtskosten und die Kosten etwaiger Sachverständiger ab. 2. Wer erhält Prozesskostenhilfe? Wer die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllt, kann Prozesskostenhilfe beantragen. Entscheidend sind die voraussichtliche Höhe der Verfahrenskosten und die wirtschaftliche Bedürftigkeit. Dabei wird auch das Vermögen berücksichtigt. Lebt der Antragsteller von ALG 2 ( aka Harz IV), liegen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe in der Regel vor. Die konkrete Berechnung ist oft nicht einfach. Im Netz finden sich dazu aber diverse Prozesskostenhilferechner, die einen ersten Überblick geben. Sind Sie sich unsicher, ob Sie eine Klage selbst bezahlen müssen oder ob Ihnen Prozesskostenhilfe zusteht? Sprechen Sie mich an - ich kläre das gerne mit Ihnen ab. 3. Darf ich mir meinen Anwalt frei aussuchen? Selbstverständlich dürfen Sie sich ihren Anwalt auch dann frei aussuchen, wenn sie ihn nicht selbst bezahlen können. Die freie Anwaltswahl wird durch die Prozesskostenhilfe nicht eingeschränkt. Ein Anwalt darf auch kein Mandat ablehnen, weil er aus der Staatskasse bezahlt wird und die Gebühren in der Prozesskostenhilfe zumeist geringer ausfallen. 4. Muss ich Prozesskostenhilfe später zurückzahlen? Das kommt darauf an. Prozesskostenhilfe kann ratenfrei oder in Raten gewährt werden. Ratenfrei bedeutet, dass der Staat die Kosten komplett übernimmt. Wird Prozesskostenhilfe in Raten gewährt, stellt der Staat ein Darlehen zur Verfügung, welches der Prozesskostenhilfeberechtigte dann in Höhe festgelegter Raten zurückzahlt. Innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens kann der Staat die Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe überprüfen. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse seit dem geändert, kann Prozesskostenhilfe rückwirkend aufgehoben werden und gezahlte Kosten von der Staatskasse zurückgefordert werden. Wer also nach Verfahrensabschluss im Lotto gewinnt oder von seinem geschiedenen Ehepartner Zugewinnausgleich erhält, muss damit rechnen, die Prozesskostenhilfe rückwirkend gestrichen zu bekommen und zur Rückzahlung verpflichtet zu werden. 5. Bezahlt die Prozesskostenhilfe auch die Kosten des Gegners? Im Zivilprozess trägt in der Regel der Verlierer sämtliche Kosten. Verlieren Sie also einen Rechtsstreit, für den Sie Prozesskostenhilfe bekommen haben, müssen Sie zwar ihre eigenen Anwaltskosten und die Gerichts- und Sachverständigenkosten nicht bezahlen, allerdings die Kosten des gegnerischen Anwalts. Denn die Kosten der gegnerischen Partei sind von der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht umfasst. Übrigens: Auch für Scheidungsverfahren kann Prozesskostenhilfe beantragt werden. Sie heißt dort nur anders: Verfahrenskostenhilfe (VKH). --- > Die für Abmahnungen bekannten Kanzleien rka und Waldorf Frommer klagen derzeit im großen Umfang "Altfälle" ein. Was müssen Sie dazu wissen? - Published: 2019-09-05 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klagen-von-waldorf-frommer-und-rka/ - Kategorien: Urheberrecht Aktuelle Klagen von rka und Waldorf Frommer wegen Fileharing Die Kanzleien rka in Hamburg und Waldorf Frommer in München haben in der Vergangenheit in großem Umfang Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing abgemahnt. Allein bei mir sind seit 2008 Anfragen im deutlich dreistelligen Bereich mit Abmahnungen allein dieser beiden Kanzleien eingegangen. War sich der Mandant keiner Schuld bewusst, wurde eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben, eine geforderte Schadensersatzzahlung verweigert oder allenfalls ein Vergleichsangebot unterbreitet, welches oft auch angenommen wurde. In den letzten Wochen kontaktieren mich aber zahlreiche Abgemahnte, die teilweise vor acht Jahren, also im Jahr 2011 abgemahnt wurden. Die meisten haben darauf damals nicht reagiert, andere haben sich anwaltlich beraten und vertreten lassen - jedenfalls wurde keine Zahlung geleistet und kein Vergleich geschlossen. Keine Verjährung von Ansprüchen auf Schadensersatz Waldorf Frommer und rka klagen nun verstärkt solche Altfälle ein. Verjährt sind Ansprüche auf Schadensersatz jedenfalls noch nicht, denn der BGH hat mit seinem Urteil vom 12. 05. 2016 (Az. : I ZR 48/15) die Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Urheberrechtsverletzungen mit zehn Jahren angesetzt. Ansprüche aus 2011 dürfen also auch heute noch eingeklagt werden. Verjährt sind allenfalls die damals geforderten Rechtsanwaltskosten, welche dann aber mit den nun vorgelegten Klagen nicht mehr gefordert werden. Die Verjährungsfrist dafür beträgt drei Jahre. Klage nicht ignorieren Die Adressaten einer solchen Klage dürfen diese nicht ignorieren. Wer sich gegen eine Klage nicht verteidigt, kassiert nämlich ein sogenanntes Versäumnisurteil, aus dem dann die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Den Kopf in den Sand zu stecken ist also jetzt keine Option mehr. Wie sollte auf eine Klage von rka oder Waldorf Frommer reagiert werden? Haben Sie eine Klage von rka oder Waldorf Frommer erhalten? Dann sollten Sie umgehend anwaltlichen Rat einholen. Es gibt nun nämlich drei Möglichkeiten: a) Sie erkennen die Klage an. Dann müssen Sie die geforderte Summe und die Kosten des Verfahrens zahlen. b) Sie verteidigen sich gegen die Klage. Dann müssten Sie darlegen, weshalb Sie die Ihnen vorgeworfene Rechtsverletzung nicht begangen haben und wer sonst als Täter in Frage kommt. Sie trifft dann die sogenannte sekundäre Darlegungslast. c) Sie bieten der Gegenseite einen Vergleich an. Ein Vergleich ist in jedem Stadium eines Klageverfahrens möglich und immer dann ratsam, wenn man das Risiko und den Ärger einer Gerichtsverhandlung mit offenem Ausgang vermeiden möchten. Ich vertrete Abgemahnte bundesweit. Welche Option in Ihrem Fall sinnvoll ist, erörtere ich gerne mit Ihnen in einer kostenlosen Ersteinschätzung. Kontaktieren Sie mich gerne per E-Mail oder telefonisch unter 0221 98657208. --- > Mein Mandant erhielt im März 2016 eine Abmahnung der Hamburger Anwälte rka für eine angeblich von ihm begangene Urheberrechtsverletzung. Nun kam die Klage. - Published: 2019-08-29 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnung-von-rka/ - Kategorien: Urheberrecht Abmahnung von rka für Goat Simulator von Koch Media GmbH Mein Mandant erhielt im März 2016 eine Abmahnung der Hamburger Rechtsanwälte rka im Auftrag der Firma Koch Media GmbH. Ihm wurde damals vorgeworfen, ein halbes Jahr zuvor das PC-Spiel "Goat Simulator" unerlaubt über eine Tauschbörse im Internet bzw. Filesharing weiterverbreitet zu haben. Er wandte sich mit dieser Abmahnung an einen Kollegen, der im Internet damit wirbt, spezialisiert auf die Verteidigung gegen Abmahnungen zu sein. Dieser Kollege ist offenbar derart spezialisiert, dass er meinen Mandaten automatisiert über die gewünschte Vorgehensweise entscheiden ließ: Da es sich um eine Abmahnung der Kanzlei rka handelte, darf man jedoch den Hinweis "gute Chancen auf Verjährung ohne Zahlung / geringes Kostenrisiko) mindestens gewagt nennen. Denn die Hamburger Kollegen gehen, anders als z. B. RA Sebastian, regelmäßig vor Gericht und achten auch penibel auf eine etwaige, bevorstehende Verjährung. Mahnbescheid und Klage Deshalb verwundert es nicht, dass der Mandant nun Ende 2018 einen Mahnbescheid über die damalige Forderung erhalten hat, auf den - nach Widerspruch - nun das Klageverfahren folgt. Er wandte sich mit der Klageschrift an mich. Das Ende vom Lied: rka fordert nun für die Koch Media GmbH satte 1. 984 EUR auf dem Klagewege beim Amtsgericht Köln von meinem Mandanten. Das hätte im Vorfeld durch seine vernünftige Verteidigung und einen außergerichtlichen Vergleich verhindert werden können. Stammt eine Abmahnung von rka ist es fahrlässig, den Abgemahnten nicht auf die hohe Wahrscheinlichkeit auf eine spätere Klage hinzuweisen, wenn keine Einigung erzielt wird. Dann können bereits im Vorfeld die Weichen in die richtige Richtung gestellt werden. Nun bleibt dem Mandanten nur die Möglichkeit, die Klage anzuerkennen oder - mit gestiegenen Kosten - einen Vergleich anzustreben, wenn er das Wagnis der Verteidigung gegen die Klage nicht eingehen möchte. Da sich die Rechtsprechung des BGH zu Urheberrechtsverletzungen in den letzten Jahren nicht zum Vorteil der Abgemahnten entwickelt hat, ist jedes Klageverfahren derzeit mit hohen Risiken behaftet. Wer das vermeiden möchten, sollte sich nicht darauf verlassen, dass "keine Zahlung / keine Unterlassungserklärung" die optimale Verteidigung gegen eine Abmahnung von rka darstellt. Haben Sie eine Abmahnung von rka oder einer anderen Urheberrechtskanzlei erhalten? Dann kontaktieren Sie mich umgehend für eine kostenlose, telefonische Ersteinschätzung. Rufen Sie mich an: 0221 98657208 --- > Wer sich auf einen Kaufvertrag beruft, um Ansprüche daraus geltend zu machen, muss das Zustandekommen des Kaufvertrags beweisen. Wie macht man das? - Published: 2019-08-05 - Modified: 2019-08-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-vertrag-bestritten/ - Kategorien: Internetrecht Der Ausgangsfall: Käufer bestreitet Kauf auf eBay Mein Mandant verkaufte im November 2018 über die Internetplattform eBay ein Wohnmobil an einen am Bodensee ansässigen eBay-Nutzer. Dieser hatte zuvor das Höchstgebot von 23. 500,- EUR abgegeben. In der Folge bestritt der Käufer aber jegliche Beteiligung und behauptete zunächst, seine Kinder hätten ohne sein Wissen bei eBay geboten. Nachdem er von mir im Auftrag meines Mandanten zur Zahlung des Kaufpreises aufgefordert wurde, verlegte er sich dann auf die Behauptung, sein Konto sei gehackt worden. Dies alles trug er vor, obwohl er noch vor dem Kauf mit meinem Mandanten telefoniert und Interesse an dem Wohnmobil bekundet hatte. Mein Mandant ließ sich auf diese Behauptungen nicht ein und beauftragte mich mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Ansprüche: Er forderte vor dem örtlich zuständigen Landgericht Ravensburg die Abnahme des Wohnmobils und die Zahlung des Kaufpreises. Kein Anscheinsbeweis - aber sekundäre Darlegungslast Das Landgericht gab der Klage statt und verurteilte den Käufer antragsgemäß. Aus den Gründen: "Dem Kläger steht gemäß § 433 Abs. 2 BGB der geltend gemachte Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises von 23. 500,- EUR für das vom Beklagten über eine ebay-Versteigerung gekaufte Wohnmobil Zug-um-Zug gegen Übereignung des Wohnmobils zu. Zwar trägt derjenige, der einen Artikel in eine Auktion auf der Internetplattform ebay einstellt und sich zur Geltendmachung der Kaufpreisforderung auf das Zustandekommen eines Kaufvertrags beruft, die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die zum Abschluss eines Kaufvertrags erforderlichen Willenserklärungen Angebot und Annahme abgegeben wurden. Dabei kommt dem Verkäufer in den Fällen der Nutzung des ebay-Kontos durch einen Dritten auch nicht Erleichterung eines Anscheinsbeweises zugute, wonach zu vermuten sei, der Inhaber eines ebay-Kontos habe das über das ebay-Konto abgegebene Gebot selbst abgegeben (s. grundlegend BGHZ 189, 346). Eine solche (missbräuchliche) Nutzung durch einen Dritten kann jedoch nicht festgestellt werden. Im Unterschied zu der dargestellten Fallkonstellation ist zwischen den Parteien gerade streitig, ob der Beklagte selbst das Höchstgebot in der Auktion des Klägers abgegeben hat. Der Beklagte selbst bringt vor, dass seine Kinder mit der Sache nichts zu tun haben. Ein Zugriff seiner Kinder auf sein ebay-Konto sei nicht erfolgt. Damit können die dargestellten rechtlichen Grundsätze lediglich insoweit Anwendung finden, als der Verkäufer die tatsächlichen Vorausetzungen für den Abschluss eines Kaufvertrags zu beweisen hat. Da die Nutzung des ebay-Kontos des Beklagten jedoch in der diesem zuzurechnenden Sphäre liegt, obliegt jenem eine sekundäre Darlegungslast zu dem Umständen der Nutzung seines Kontos. Diese sekundäre Darlegungslast hat der Beklagte nicht erfüllt. Vielmehr sind seine Angaben zu der Nutzung des ebay-Kontos widersprüchlich und ohne belastbaren Gehalt im Hinblick auf die Behauptung das Konto sei "gehackt" worden. Für eine Nutzung durch einen unbekannten Dritten fehlen substantiierte Anhaltspunkte. Die Behauptung des Beklagten stellt sich als Behauptung ins Blaue hinein dar. " Fazit Wer sich auf einen Kaufvertrag beruft, um Ansprüche daraus geltend zu machen - wie hier den Zahlungsanspruch - muss das Zustandekommen des Kaufvertrags beweisen. Das ist bei eBay-Verträgen in der Regel nicht einfach, wenn das Gegenüber bestreitet, das Gebot selbst abgeben zu haben. Einfaches Bestreiten reicht jedoch nicht aus. Den vermeintlichen... --- > Die Scheckbetrüger ändern ständig ihren Namen, aber nie ihre Betrugsmasche. Anwälte müssen weiter vorsichtig bleiben. - Published: 2019-07-26 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/anita-piraz-heisst-jetzt-anna-carin-zidek/ - Kategorien: Allgemein Ruhe in Frieden, Anita Pirez - herzlich willkommen Anna Carrin Zidek! Im November 2018 berichtete ich an dieser Stelle über Scheckbetrüger, die es auf das Geld von Anwälten abgesehen haben. In der Folge haben sich zahlreiche Kollegen bei für diesen Hinweis bedankt - ein Zeichen, dass im Kollegenkreis durchaus Verunsicherung über solche Anfragen herrscht, die mittlerweile leider auch über Anwalt. de gestellt werden. Mittlerweile hat Anita Pirez Deutsch gelernt und wurde in Anna Carrin Zidek umgetauft. Folgende Nachricht erreichte mich heute: Sehr geehrter Herr / Frau Ich heiße Anita Carrin Zidek. Ich kontaktiere Ihre Firma wegen eines Scheidungsverfahrens mit meinem ehemaligen Ehemann Andrew Zidek, der in Ihrem Land lebt. Wir waren in den Vereinigten Staaten ansässig, aber ich bin immer noch in den Vereinigten Staaten. Wir hatten eine außergerichtliche Vereinbarung (Collaborative Law Agreement) für die Zahlung von 180. 450 USD zuzüglich Anwaltskosten. Seitdem hat er mir nur 44. 000 USD gezahlt. Ich suche hiermit Ihre Firma, die Ihnen hilft, das Gleichgewicht von ihm einzuholen. Er hat bereits zugestimmt, mir den Restbetrag zu zahlen, aber ich bin der Überzeugung, dass eine Anwaltskanzlei wie Ihre erforderlich ist, um mir zu helfen, die Zahlung von meinem Ex-Mann einzuholen oder diese Angelegenheit zu verhandeln, falls er nicht wie versprochen bezahlt. Mit freundlichen Grüßen, Anna Carrin Zidek. Neuer Name, gleiche Masche Sprache und Name sind neu, die genannten Beträge sind indes identisch. Offenbar ist der Name Anita Pirez verbrannt und Frau Zidek muss stattdessen auf den Plan treten. In der Nachricht selbst nennt sie sich Anita, unterschrieben ist aber mit Anna. Aus Raider wurde Twix - der ungesunde Inhalt ist derselbe. Haben Sie eine solche Nachricht ebenfalls erhalten? Dann sind Sie nun hoffentlich gewarnt und löschen diese Anfrage unbeantwortet. --- > RA Steinhöfel hat Forderungen gegen Facebook bei Drittschuldnern gepfändet. Ich erkläre Ihnen den Hintergrund. - Published: 2019-07-24 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/cdu-und-spd-zahlen-fur-facebook/ - Kategorien: Allgemein Wurden die Konten von CDU und SPD gepfändet? Nein, Kollege Joachim Steinhöfel hat nicht "die Konten von CDU und SPD" gepfändet, weil er einen Rechtsstreit gegen Facebook gewonnen hat. Das wäre auch ein Stück aus dem Tollhaus, wie mein ehemaliger Repetitor dazu sicherlich gesagt hätte. Aber diesen Eindruck konnte man bei einem Blick in die Presse der letzten Tage durchaus gewinnen. Was ist tatsächlich geschehen? Rechtsanwalt Steinhöfel hat gegen Facebook zwei obsiegende Entscheidungen erwirkt - einmal für einen Unternehmer, einmal in eigener Sache. Das Gewinnen eines Rechtsstreits bringt es in der Regel mit sich, dass der unterlegene Gegner die Kosten des Rechtsstreits, also die Gerichts- und Anwaltskosten erstatten muss. Das tat Facebook aber nicht. Was macht man in einem solchen Fall? Man geht in die Zwangsvollstreckung. Kollege Steinhöfel hat also von den Gerichten einen Kostenfestsetzungsbeschluss erhalten, in dem die Höhe der von Facebook zu erstattenden Forderungen samt Zinsen festgestellt wurde. So einen Beschluss nennt man Kostenfestsetzungsbeschluss und das ist ein vollstreckbarer Titel. Man kann damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen oder eine andere Art der Zwangsvollstreckung betreiben. Forderungspfändung Ist bekannt, dass der Schuldner eigene Forderungen gegen Dritte hat, kann man diese Forderungen bei dem Dritten pfänden. Die meisten Leser dieses Beitrags werden schon einmal etwas von der Möglichkeit der Lohnpfändung gehört haben. Dabei wird der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Lohnzahlung gepfändet. Der Arbeitgeber darf also einen Teil des Lohns nicht an den Arbeitgeber überweisen - sondern muss ihn an denjenigen zahlen, dem der Arbeitgeber Geld aus einem vollstreckbaren Titel schuldet. Das gleiche gilt für eine Kontopfändung: A hat einen Vollstreckungstitel gegen B wonach B ihm 1000,- EUR schuldet. B zahlt aber nicht. Nun hat B aber ein Konto bei der Sparkasse S auf dem 2. 000 EUR liegen. Also pfändet A den Anspruch des B gegen die Sparkasse S auf Auszahlung von 1. 000,- EUR - und die Sparkasse zahlt diese 1. 000,- EUR nicht an ihren Kunden B, sondern an A. Das ist das tägliche Geschäft der Zwangsvollstreckung. In meinen Beispielen sind Arbeitgeber und Bank jeweils Drittschuldner. Was hat Kollege Steinhöfel nun gemacht? CDU und SPD schalten auf Facebook regelmäßig Wahlwerbung. Facebook verlangt für diese Dienstleistung nicht zu wenig Geld und hat also regelmäßig Geldforderungen gegen CDU und SPD. Und genau diese Forderungen hat Steinhöfel nun bei CDU und SPD (und mittlerweile auch bei der CSU) gepfändet, damit er nicht direkt selbst bei Facebook pfänden muss. Facebook hat seinen Sitz im Ausland, das ist alles nervig, umständlich und kompliziert. Aber Facebook hat ja Forderungen gegen CDU und SPD und diese Parteien sind daher nun für Herrn Steinhöfel Drittschuldner, so wie oben Arbeitgeber und Bank. Diese Parteien müssen also, in Höhe der Forderungen, die Steinhöfel gegen Facebook hat, die Rechnungen Facebooks an den Kollegen bezahlen und dürfen nicht mehr an Facebook direkt zahlen. Für die Parteien ändert sich dadurch, bis auf den Verwaltungsaufwand, nichts. Facebook stellt beispielsweise eine Rechnung über 5000,- EUR an die SPD aus. Steinhöfel hat davon aber 1. 500,- EUR gepfändet. Also zahlt die SPD 1.... --- > Vorsicht, Betrug: Verschicken Sie niemals einen verkauften Artikel und insbesondere nicht ins Ausland, ohne vorher den Kaufpreis auf Ihrem Konto zu haben. - Published: 2019-07-16 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-betrug/ - Kategorien: Strafrecht, Internetrecht Der Cousin in Kanada Letzte Woche erreichte mich folgende Anfrage: Sehr geehrter Herr Schwartmann, ich habe die Ware verkauft und verschickt, leider der Käufer will nich bezahlen. Wie kann ich jetzt weiter vorgehen. Der Käufer schuldet mir 890 Euro. Auf meine Nachfragen hin stellte sich dann dieser Sachverhalt heraus: Die Mandantin hatte auf eBay ein Iphone X zum Startpreis von 550,- EUR angeboten. Daraufhin meldete sich ein Interessent namens David Kane und bot ihr an, den Kauf abseits von eBay abzuwickeln: Hallo Verkäufer, steht dieser Artikel noch zum Verkauf? Ich möchte es kaufen und zu meinem Cousin nach Kanada schicken. Daher biete ich Ihnen EUR 890,00 inklusive Versand an. Also werde ich die Zahlung per Banküberweisung machen, was eine sehr schnelle und sichere Sofortüberweisung ist. Schreiben Sie mir Ihre Daten, damit wir schnell einen Deal abschließen können. Versand ohne vorherige Zahlung Die Mandantin ließ sich darauf an und teilte dem Käufer zunächst ihre Mobilfunknummer mit. Über WhatsApp teilte der vermeintliche Käufer dann später mit: Hallo Verkäufer, ich bin jetzt bei der Bank, kurz vor der Zahlung. Sobald die Zahlung genehmigt wurde, melde ich mich bei Ihnen. Holen Sie sich den Artikel verpackt und bereit zum Versand. Einige Minuten später: Ich habe gerade die Zahlung abgeschlossen und hier ist eine Bestätigung, die ich von meiner Bank erhalten habe. Sicher haben Sie die Zahlungsbestätigung per E-Mail erhalten. Ich möchte, dass Sie den Artikel noch heute über das POSTAMT ausliefern und mit den Sendungsdetails zu meiner Bank zurückkehren. Ihr Geld steht noch aus, bis Sie die Sendungsdetails für die ordnungsgemäße Überprüfung der Sendung angeben, um einen Verlust des Artikels zu verhindern Als Versandadresse wurde eine Adresse in Stratford, Ontario mitgeteilt. Nachdem man der Mandantin dann bei der Post gesagt hat, dass sie keine Elektrogeräte nach Kanada schicken dürfe, wurde ihr von dem Käufer eine Adresse in North Corolina in den USA mitgeteilt. Der Mandantin erschien das das zwar alles merkwürdig - aber sie brachte das iPhone trotzdem zur Post und verschickte es an die mitgeteilte Adresse. Irrsinn: Der Verkäufer soll zahlen Nun könnte man meinen, dass die Geschichte damit ihr Ende findet: Das iPhone wurde verschickt, das Geld wird natürlich nie überwiesen, die Betrüger lachen sich ins Fäustchen. Aber stattdessen legte der Herr noch eine Schippe drauf. Nachdem die Mandantin unruhig wurde und mehrfach die Überweisung anmahnte, schrieb ihr "David Kane": Ich möchte, dass Sie wissen, dass die Bank of America sich jetzt mit mir in Verbindung gesetzt hat und mir mitgeteilt hat, dass der Betrag, für den ich gezahlt habe, nicht dem Betrag für die internationale Überweisung zwischen den beiden Ländern entspricht. Sie haben mich angewiesen, einen zusätzlichen Betrag von 210,00 EUR zu zahlen um das geld zu vervollständigen, habe ich den betrag für das transferlimit auf 210,00 euro addiert. Sie haben mich sofort informiert und ich hoffe, sie haben Ihnen die Nachricht darüber geschickt. Sie müssen jetzt also gehen und die Überweisung von 210,00 EUR über die Western Union-Überweisung an meine vornehmen Persönlich und schicke den Scanbeleg an die E-Mail der... --- > Beim Amtsgericht Bonn wurden am Silversterabend neue Klagen nicht mit dem korrekten Posteingangsstempel versehen. Das kann die Verjährung eingeklagter Ansprüche betreffen. - Published: 2019-06-18 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/posteingangsstempel/ - Kategorien: Allgemein Verjährung von Ansprüchen Die regelmäßige Verjährungsfrist für Ansprüche aus beispielsweise Kaufverträgen beträgt 3 Jahre. Verjährungsbeginn ist der 1. 1. des Folgejahres, Verjährungsende der 31. 12. des dritten Jahres. Ansprüche aus dem Jahr 2015 verjährten also am 31. 12. 2018. Die Verjährung kann aber durch Klageerhebung gehemmt werden. Entscheidend dafür ist, dass die Klage noch in der Verjährungsfrist bei Gericht eingegangen ist. Genau dies ist in einem von mir bearbeiteten Mandat streitig. Hemmung durch Klageerhebung Der Kläger behauptet, die Klageschrift am 31. 12. 2018 in den Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Bonn geworfen zu haben. Der Posteingangsstempel des Gerichts benennt aber stattdessen den 02. 01. 2019 als Datum des Eingangs. Damit wäre der eingeklagte Anspruch verjährt, weil die Klage nicht mehr in unverjährter Zeit erhoben worden wäre. Stellungnahme der Wachtmeisterei Der Kläger hat nun eine Zeugin dafür benannt, dass der Eingang bei Gericht tatsächlich schon am 31. 12. 2018 erfolgte und das Gericht schreibt nun: "Das Gericht weist darauf hin, dass die Frage der Verjährung im vorliegenden Fall entscheidungserheblich sein dürfte. Die Klage ist laut Eingangsstempel am 02. 01. 2019 beim AG Bonn eingegangen. Dem Kläger obliegt der Beweis der Unrichtigkeit der öffentlichen Urkunde. Zu diesem Zweck hat er Beweis durch Vernehmung der Zeugin G angeboten. Das Gericht hat eine dienstliche Stellungnahme bei dem Leiter der Wachtmeisterei des AG Bonn eingeholt, der mit dem diensthabenden Wachtmeister Rücksprache gehalten hat. Er erklärt nach Rücksprache mit dem diensthabende Wachtmeister , dass dieser ihm erklärt habe, dass an dem Silvestertag tatsächlich die neuen Klagen nicht mit Poststempel versehen worden sind. Dies ist geschehen aufgrund einer Anweisung, dass die neu eingegangenen Klageschriften an die Annahmestelle weiterzuleiten sind, die die Klageschriften selbst stempeln. Die Anweisung galt aber nur für den Eingang während der Geschäftszeiten. Der diensthabende Wachtmeister, der aufgrund seiner Tätigkeit in der Vorführstelle nicht so häufig in der Posteingangsstelle arbeitet, hat die Anweisung missverstanden und deshalb an diesem Tag die Klageschriften nicht gestempelt, sondern an die Annahmestelle weitergeleitet. Dort wurden sie erst am nächsten Werktag, dem 02. 01. 2019 bearbeitet. " Wie geht es nun weiter? Nun wird also die Beweisaufnahme ergeben müssen, ob der Kläger die Klage tatsächlich am Abend des 31. 12. 2018, wie er behauptet, in den Nachtbriefkasten des Amtsgerichts Bonn gelegt hat. Das ist eine sehr missliche Situation für den Kläger. --- > Meinem Mandanten wurde der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) vorgeworfen. Ein Schnelltest wurde vor Anklageerhebung nicht durchgeführt. - Published: 2019-06-18 - Modified: 2022-12-02 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/btm-anklage-schnelltest-vergessen-nun-freispruch/ - Kategorien: Strafrecht Anklage wegen Besitz von Betäubungsmitteln (BtM) Mein Mandant wurde vor dem Amtsgericht Köln angeklagt "Betäubungsmittel besessen zu haben, ohne zugleich im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis für den Erwerb zu sein. Vergehen des Besitzes von Betäubungsmitteln nach §§ 1, 3 Abs. 1 Nr. 1, 29 Abs. 1 Nr. 3, 33, Anlage I bis III zu § 1 Abs. 1 BtMG" Wie kam es dazu? Ende August 2018 wurde mein Mandant von der Polizei nach, die wegen eines Randalierers vor Ort war, in einer Kölner Bar kontrolliert. "Unter der Nase des Beschuldigten konnte eine weiße Substanz in Pulverform (augenscheinlich BtM) festgestellt werden. Der Beschuldigte wurde durchsucht. Im Rahmen der Durchsuchung konnten in einer Zigarettenschachtel sowie in der Geldbörse des Beschuldigten jeweils ein Plastiktütchen mit weißer Substanz (augenscheinlich BTM) aufgefunden werden. " Das gefundene Pulver wurde als "2,48 g Amphetamin in 2 DVT" asserviert. Waschmittel In der Hauptverhandlung im März ließ sich mein Mandant dann wie folgt zum Tatvorwurf ein: "Das waren keine BtM. Das war Waschpulver. Ich war nachmittags noch im Waschsalon. " Eine solche Ausrede sollte man natürlich bringen, wenn man sich sicher ist, dass das gefundene Pulver tatsächlich kein Betäubungsmittel ist. Der Richter war daher nicht amüsiert. Da aber nicht der Angeklagte seine Unschuld sondern der anklagende Staat seine Schuld beweisen muss, ordnete der Richter einen Drogen-Schnelltest an. Denn ein solcher fand sich nicht in der Akte. Ende Mai rief mich dann der Richter an. Das Ergebnis des Schnelltests läge vor. Was immer das auch für ein Pulver gewesen sei, das mein Mandant in seinem Portemonnaie bei sich geführt habe: ein illegales Betäubungsmittel sei es jedenfalls nicht gewesen. Weshalb man also geglaubt habe, Amphetamin bei meinem Mandanten gefunden zu haben, sei nicht nachvollziehbar. Freispruch In dem heutigen Termin zur Hauptverhandlung beantragte daraufhin die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft die einzig mögliche Rechtsfolge: Freispruch. Dem schloss ich mich natürlich an und mein Mandant wurde vom Vorwurf des BtM-Besitzes auf Kosten der Staatskasse freigesprochen. Der Staat hätte sich das ganze Verfahren ersparen können, wäre sofort ein Schnelltest durchgeführt worden. --- > Unter welchen Voraussetzungen darf ich ein Angebot auf ebay vorzeitig beenden? Schulde ich dann Schadensersatz? - Published: 2019-05-25 - Modified: 2022-07-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wann-darf-ich-ein-angebot-auf-ebay-vorzeitig-abbrechen/ - Kategorien: Internetrecht Vorzeitige Beendigung bei Beschädigung des angebotenen Artikels Wer auf der Internetplattform eBay etwas verkauft, wird sich auch die Frage stellen, unter welchen Voraussetzungen ein Angebot auf ebay vorzeitig beendet, also abgebrochen werden darf. Die Rechtsprechung geht nämlich davon aus, dass bei einem nicht gerechtfertigten Abbruch ein Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande kommt. Und genau das soll ja durch den vorzeitigen Abbruch verhindert werden. Darf ich ein Angebot abbrechen, wenn der Artikel beschädigt wird? Kein Vertrag bei berechtigter vorzeitiger Beendigung des Angebots Eine aktuelle Entscheidung des AG Siegen (Urteil v. 25. 4. 2019 - 14 C 187/19) gibt dazu Hilfestellung: "Bei einer auf dem Internetportal eBay durchgeführten Auktion kommt ein Kaufvertrag gem. §§ 145 ff. BGB durch die Abgabe von Willenserklärungen der Parteien zu Stande, deren Erklärungsinhalt sich bei verständiger Auslegung dieser Erklärungen im Sinne der §§ 133, 157 BGB auch nach den Bestimmungen über den Vertragsschluss richtet, wie sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay niedergelegt sind, denen die an einer Auktion teilnehmenden Parteien vor ihrer Teilnahme zugestimmt haben (vgl. BGH, NJW 2005, 53, NJW 2002, 363). Bei der Auslegung der Willenserklärung der Beklagten sind insbesondere die Bestimmungen in § 6 Nr. 2 und Nr. 6 der eBay-AGB einzubeziehen. § 6 Nr. 2 der eBay-AGB bestimmt: "Stellt ein Verkäufer mittels der eBay-Dienste einen Artikel im Auktions- oder Festpreisformat ein, so gibt er ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab. Dabei bestimmt er einen Start- bzw. Festpreis und eine Frist, binnen derer das Angebot angenommen werden kann (Angebotsdauer). Legt der Verkäufer beim Auktionsformat einen Mindestpreis fest, so steht das Angebot unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Mindestpreis erreicht wird. " § 6 Nr. 6 der eBay-AGB bestimmt: "Bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Verkäufer kommt zwischen diesem und dem Höchstbietenden ein Vertrag zustande, es sei denn der Verkäufer war dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. " Unter Beachtung der vorstehenden Bestimmungen in den eBay-AGB hat die Beklagte somit ein verbindliches Verkaufsangebot abgegeben, indem sie den streitgegenständlichen Gürtel zur Versteigerung anbot. Dieses Angebot richtete sich an jeden, der innerhalb der von der Beklagten festgesetzten Laufzeit der Auktion das höchste Gebot abgibt (vgl. BGH, NJW 2005, 53). Dieser Erklärungsinhalt der Willenserklärung der Beklagten steht im Einklang mit den Bestimmungen in § 6 Nr. 2 und Nr. 6 der eBay-AGB. Allerdings ermöglicht § 6 Nr. 6 der eBay-AGB es dem Verkäufer, sein Angebot vor Ablauf der Auktionszeit zurückzunehmen und bestimmt darüber hinaus, dass für den Fall einer berechtigten Rücknahme des Angebots ein Vertrag nicht zu Stande kommt. Dementsprechend kommt es für die Berechtigung der Beklagten zur Rücknahme des Angebots maßgeblich auf die Frage an, ob sie hierzu im Sinne von § 6 Nr. 6 der eBay-AGB "berechtigt" war. Auch diese Formulierung bedarf der Auslegung. Für das Verständnis der vorgenannten Bestimmung sind hier insbesondere auch die im Internetauftritt der Auktionsplattform eBay enthaltenen und frei zugänglichen Hinweise zu berücksichtigen, die die Nutzer unter anderem über die Voraussetzungen für eine Berechtigung zur vorzeitigen Beendigung... --- > Schadensersatz kann nicht verlangt werden, wenn ein ebay-Angebot wegen Beschädigung des angebotenen Artikels berechtigt zurückgenommen wird. - Published: 2019-04-29 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kein-schadensersatz-bei-vorzeitiger-beendigung-von-ebay-auktion/ - Kategorien: Allgemein Der Hintergrund: Vorzeitig beendetes Angebot bei eBay Meine Mandantin wurde von einem eBay-Nutzer auf Schadensersatz in Anspruch genommen, weil sie ein Angebot vorzeitig beendet hatte. Nachdem sie auf seine außergerichtlichen Zahlungsaufforderungen nicht reagierte, verklagte er sie vor dem Amtsgericht Siegen auf Zahlung von 538,- EUR Schadensersatz. Der Hintergrund: Die Mandantin hatte auf ebay. de einen Gürtel der Firma Hermes zum Kauf angeboten. Nachdem der Kläger auf den Gürtel ein Gebot abgegeben hatte und Höchstbieter war, nahm die Beklagte das Angebot zurück und teilte mit, dass der Gürtel zwischenzeitlich beschädigt worden war. Der Kläger akzeptierte das nicht, behauptete einen wirksamen Vertragsschluss und machte mit der Klage die Differenz zwischen seinem Gebot (192,- EUR) und dem Wert des Gürtels laut Preisliste des Herstellers (730,- EUR) geltend. Kläger behauptet Betrug Der Kläger verstieg sich in seinen Schriftsätzen zu der Behauptung, die Beklagte hätte ihn belogen, wolle ihn betrügen und habe sowieso keinen echten Hermes-Gürtel angeboten, sondern nur eine billige Fälschung aus Asien. Dazu verfasste er mehrseitige Pamphlete, die nicht nur juristische Sachkunde und Niveau, sondern auch jegliche Relevanz zu der im Streit stehenden Frage vermissen ließen. In der Beweisaufnahme vor dem Amtsgericht Siegen bestätigte der Ehemann der Beklagten, dass er den Gürtel nach Einstellung des Angebotes beschädigt hatte und die Beklagte daraufhin das Angebot vorzeitig beendete. Kein Vergleich mit Betrügern Nach der Beweisaufnahme ließ es sich der Kläger nicht nehmen, der Beklagten nochmals Lug und Trug vorzuwerfen und allen Beteiligten mitzuteilen, dass er die Wahrheit für sich gepachtet habe: Die Entscheidung des Gerichts Dass die juristische Bewertung simpel war, erkannte dann auch das Gericht. Denn es wies die Klage ab und der Kläger bleibt nun nicht nur auf den eigenen Kosten dafür sitzen, sondern darf auch noch die der Beklagten entstandenen Kosten erstatten. Das Gericht bestätigte, dass eine Beschädigung des angebotenen Artikels einen anerkannten Grund für eine Rücknahme eines Angebotes darstellt. ebay Der Kläger kann von der Beklagten nicht die Zahlung von 538,00 Euro verlangen. Ein derartiger Anspruch folgt insbesondere nicht aus § 275 Abs. 1, Abs. 4 BGB in Verbindung mit §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283 oder § 311 a BGB. Denn ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung wegen anfänglicher oder nachträglicher Unmöglichkeit setzt den Abschluss eines Kaufvertrages zwischen den Parteien über den von der Beklagten angebotenen Gürtel voraus, woran es hier fehlt. Die Beklagte behauptet, der streitgegenständliche Gürtel sei durch ihren Ehemann beschädigt worden, nachdem sie ihn zur Versteigerung angeboten habe, was der Klager in Abrede stellt. Die Beklagte ist hier für ihre Behauptung darlegungs- und beweisbelastet, weil diese ihr günstig ist. Gemäß § 286 ZPO hat das Gericht unter Berücksichtigung des gesamten Inhalts der Verhandlung und des Ergebnisses der Beweisaufnahme nach freier Uberzeugung zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. Allerdings erfordert diese Überzeugung weder eine absolute oder unumstößliche Gewissheit, noch eine „an Sicherheit grenzende Wahrscheinlichkeit", sondern es genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet (BGHZ 53, 245; BGH, VersR 1989, 758 -... --- > Die Vereinbarung zur Nutzung der kostenlosen Hotline ist dahingehend auszulegen, dass die Hotline für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit zur Verfügung zu stellen war. - Published: 2019-04-29 - Modified: 2022-12-02 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/software-vertrag-kostenlose-hotline-nicht-unbegrenzt/ - Kategorien: Allgemein Software mit kostenloser Hotline Meine Mandantin verkaufte der Klägerin im Juli 2014 eine branchenspezifische Software. In dem Schreiben, mit dem der Klägerin eine Demoversion übersandt wurde, wurde für den Erwerb der Vollversion unter anderem folgendes angekündigt: "Sie benötigen keinen Wartungsvertrag. Ihnen entstehen keine monatlichen Zusatzkosten. Sie erhalten halbjährlich ein Angebot für ein freiwilliges Update. Sie können unsere kostenlose Hotline benutzen. " In den AGB der Mandantin heißt es außerdem: "Die Gewährleistung beträgt für Hardware 24 Monate. Darüber hinaus richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. " Nach Umstellung auf einen jährlichen Update-Zyklus versandte die Mandantin an ihre Kunden - auch die Klägerin - ein Infoblatt. Dort ist u. a. aufgeführt: "Der Support und die Hotline für die Versionen bis 2017 endet am 31. 01. 2018. " Kostenlose Hotline auch für Altversionen? Im August wandte sich die Klägerin an die Mandantin und bat darum, nachdem die einzige mit der Bedienung des Programms geschulte Mitarbeiterin die Firma verlassen hatte, ein neues Passwort und eine erneute Einweisung in das Programm zu erhalten. Dies lehnte die Mandantin ab. Die Klägerin verlangte daraufhin, die Mandantin solle weiterhin die Nutzung der kostenlosen Hotline für die von ihr erworbene Version 2014. 2 ermöglichen. Die Mandantin verwies darauf, dass eine kostenlose Hotline nur für die aktuelle Programmversion angeboten werden könne und im Übrigen ein Softwareupdate erworben werden könne. Das wollte die Klägerin aber nicht. Die Klägerin zog vor Gericht und klagte auf Feststellung, dass die beklagte Mandantin verpflichtet sei, ihr zu konkret benannten Zeiten die Nutzung der kostenlosen Hotline für die Softwareversion 2014 zu ermöglichen. Kostenlose Hotline nur für die Dauer der Gewährleistungszeit Das Amtsgericht Köln wies die Klage ab, "weil eine Verpflichtung der Beklagten, der Klägerin die Nutzung der Hotline für die Programmversion 2014. 2 zu ermöglichen, nicht mehr besteht. " Aus den Gründen: "Die Pflicht zur Bereitstellung der kostenlosen Hotline endete im Juli 2016. Zwar enthalten die beim Erwerb der Software getroffenen Vereinbarungen - anders als die aktuellen Infoblätter der Beklagten - keine zeitliche Befristung der Möglichkeit zur Nutzung der kostenlosen Hotline, dies bedeutet jedoch nicht im Umkehrschluss, dass die Hotline zeitlich unbefristet zur Verfügung stehen muss. Die Vereinbarung zur Nutzung der kostenlosen Hotline ist vielmehr dahingehend auszulegen, dass die Hotline für die Dauer der vereinbarten Gewährleistungszeit von 24 Monaten ab Lieferung der Software zur Verfügung zu stellen war. Hierbei ist zunächst zu berücksichtigen, dass hinsichtlich des Erwerbs der Software im Kern ein Kaufvertrag abgeschlossen worden ist, der lediglich hinsichtlich der Erstinstallation der Software werkvertragliche Elemente enthält. Die Parteien haben darüber hinaus ausdrücklich keinen Wartungsvertrag dahingehend abgeschlossen, dass die Parteien im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses dergestalt verbunden bleiben, dass die Beklagte zu wiederkehrenden Pflege- und Instandhaltungsleistungen hinsichtlich der Software und die Klägerin zur Zahlung eines regelmäßigen Entgelts verpflichtet gewesen wären. Auch wurden von der Klägerin keine regelmäßigen Updates erworben, was einen vergleichbaren Charakter wie der Abschluss eines Wartungsvertrages haben könnte. Die Bereitstellung der Hotline kann daher nur einen Annex zum Kaufvertrag darstellen, den die Beklagte ihren Kunden als freiwillige Serviceleistung anbietet. Dies vorausgeschickt kommt die Unterstützung... --- > Wer seinen Mieter auf Räumung verklagen will, interessiert eines ganz besonders: "Was kostet mich eine Räumungsklage? - Published: 2019-04-18 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/was-kostet-eine-raeumungsklage/ - Kategorien: Mietrecht Ausgangssituation nach Kündigung Für Vermieter gibt es häufig Gründe, ein Mietverhältnis zu beenden. Eine fristlose Kündigung kommt beispielsweise in Betracht, wenn der Mieter die Miete nicht oder dauernd unpünktlich zahlt. Eigenbedarf des Vermieters für sich oder seine Familie stellt einen Grund für ordentliche Kündigung unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfrist dar. Wenn der Mieter sich aber weigert auszuziehen, weil er z. B. den Eigenbedarf bestreitet, darf der Vermieter nicht zur Selbstjustiz greifen und den Mieter einfach vor die Tür setzen. Er muss stattdessen den Rechtsweg beschreiten und den Mieter auf Räumung verklagen. Mit einem rechtskräftigen Räumungsurteil in der Hand kann der Vermieter dann einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen. Kosten der Räumungsklage Die erste Frage, die mir Vermieter stellen, deren Mieter nicht ausziehen möchte, ist immer die nach den Kosten: „Was kostet mich denn eine Klage und bekomme ich das Geld nachher zurück? “ Diese Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Die Kosten für eine Klage vor dem Amtsgericht hängen von dem Streitwert ab und berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG). . Der Streitwert der Klage wird im Räumungsklageverfahren durch die Nettojahresmiete bestimmt. Ausgehend vom Streitwert errechnen sich dann die Gebühren für den Anwalt und das Gericht. Beispiel 1: Die Kaltmiete beträgt 500,- EUR im Monat. Dem Mieter ist das zu teuer und er stellt die Zahlung ein. Nach zwei offenen Monatsmieten reicht es dem Vermieter und er kündigt das Mietverhältnis fristlos nach § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB. Den Mieter kümmert das nicht: Er zieht nicht aus. Der Vermieter beauftragt mich, den Mieten umgehend auf Räumung zu verklagen, damit der Mietausfallschaden nicht noch viel größer wird. Welche Kosten fallen dafür an? Streitwert: 500,- EUR x 12 = 6. 000,- EUR (Jahresnettomiete) Verfahrensgebühr: 460,20,- EUR Terminsgebühr: 424,80 EUR Auslagenpauschale: 20,- EUR Umsatzsteuer: 171,95 EUR Anwaltskosten gesamt: 1. 076,95 EUR Gerichtsgebühren: 495,- EUR Gesamtkosten: 1. 571,95 EUR Beispiel 2: Die Kaltmiete beträgt 800,- EUR. Der Vermieter benötigt die Wohnung für sich oder einen Familienangehörigen und kündigt wegen Eigenbedarfs. Der Mieter bestreitet den Eigenbedarf. Er glaubt, dass sein Vermieter ihn einfach nur loswerden möchte und zieht nicht aus. Der Vermieter möchte die Eigenbedarfskündigung vor Gericht durchsetzen und erhebt Räumungsklage. Streitwert: 800,- EUR x 12 = 9. 600,- EUR (Jahresnettomiete) Verfahrensgebühr: 725,40 EUR Terminsgebühr: 669,60 EUR Auslagenpauschale: 20,- EUR Umsatzsteuer: 268,85 EUR Anwaltskosten gesamt: 1. 683,85 EUR Gerichtsgebühren: 723,- EUR Gesamtkosten: 2. 406,85 EUR Die geschilderten Beispiele gelten nur für die erste Instanz. Verliert der Mieter das gerichtliche Verfahren und geht dagegen in Berufung, fallen im Berufungsverfahren weitere Kosten an, die geringfügig über den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens liegen. Mit diesen Kosten muss der klagende Vermieter in Vorleistung treten. Gewinnt er das Klageverfahren, steht ihm gegen den Mieter ein Kostenerstattungsanspruch zu. Ob er diesen durchsetzen und realisieren kann, wird aber natürlich davon abhängen, ob der Mieter leistungsfähig ist. Kontaktieren Sie mich, wenn Sie noch Fragen haben, eine Räumungsklage erheben möchten und einen Anwalt benötigen. Ich vertrete Sie gerne deutschlandweit. --- > Man erfährt nur, daß eine Nachricht eingegangen ist, aber nicht von wem. Um das zu erfahren, muß die Nachricht abgerufen und gelesen werden. - Published: 2019-03-20 - Modified: 2019-03-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-eingang-einer-nachricht/ - Kategorien: Allgemein Mittlerweile sollten alle Rechtsanwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erreichbar sein. Damit man keine eingehende Nachricht verpaßt, kann man sich eine E-Mail-Benachrichtigung einrichten und erhält dann beim Eingang einer neuen Nachricht eine Info mit folgendem Inhalt: Man erfährt also nur, daß eine Nachricht eingegangen ist, aber nicht von wem. Um das zu erfahren, muß die Nachricht also abgerufen und gelesen werden. Das ist ärgerlich, denn die Wichtigkeit einer Nachricht läßt sich so natürlich nicht einschätzen. Bisher habe ich lediglich vereinzelte beA-Nachrichten von Kollegen oder von der Kammer erhalten, die nicht besonders dringlich waren, die ich aber gleichwohl sofort abrufen mußte, um genau das zu erfahren. Daß es auch anders geht, zeigt das EGVP. Dort erfährt man per E-Mail sofort den Absender einer eingegangenen EGVP-Nachricht und muß sich dann keine Gedanken machen, daß es mal wieder nur eine Nachricht von der Kammer ist. Wieso ist diese sinnvolle Information nicht auch bei beA möglich? --- > Scheidung: Ein einfaches "getrennt von Tisch und Bett" reicht für die Annahme einer Trennung in der Ehewohnung ausdrücklich nicht aus - Published: 2019-03-16 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-trennungsjahr-in-der-ehewohnung/ - Kategorien: Familienrecht Trennungsjahr in der Ehewohnung Wer sich scheiden lassen möchte, muß zuvor ein Jahr von seinem Ehepartner getrennt leben. Der Gesetzgeber möchte damit übereilten Scheidungen einen Riegel vorschieben und den Ehepartnern Gelegenheit geben, sich eine Scheidung, die ja erhebliche Auswirkungen hat, genau zu überlegen. Wenig bekannt ist, daß dieses Trennungsjahr grundsätzlich auch in der Ehewohnung absolviert werden kann. Das ist zwar die Ausnahme, aber eine räumliche Trennung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings sind bestimmte Voraussetzungen zu beachten, auf die das Amtsgericht Köln in einem aktuell von mir betreuten Ehescheidungsverfahren ausdrücklich hinweist: Voraussetzungen an die Darlegungslast "Die antragstellende Partei beruft sich darauf, dass die Trennung zunächst innerhalb der Ehewohnung stattgefunden hat. Die Annahme des Getrenntlebens innerhalb der ehelichen Wohnung setzt voraus, dass kein gemeinsamer Haushalt geführt wird und zwischen den Ehegatten keine wesentlichen persönlichen Beziehungen mehr bestehen. Die Gemeinsamkeiten im Haushalt müssen sich auf das unvermeidliche, z. B. die Benutzung von Flur und Küche, beschränken, wobei gelegentliche Handreichungen unschädlich sind. Erforderlich ist eine eindeutige räumliche Aufteilung und die Existenz von zwei Haushalts- und Wirtschaftsbereichen; getrenntes Schlafen und Essen allein reichen nicht. Eine häusliche Gemeinschaft besteht noch, wenn ein Ehegatte noch den Haushalt als gemeinsamen Haushalt leitet, aus einer gemeinsamen Kasse einkauft, kocht, die Mahlzeiten gemeinsam eingenommen werden, die Ehefrau Wäsche, Bettzeug, Zimmer des Mannes versorgt oder andere häusliche Arbeiten mit dessen Einverständnis vornimmt oder wenn der Mann Arbeiten in Haus und Garten ausführt /MüKo/Ey, BGB, § 1567, Rn. 24 f). Das Gericht muss bei seiner Entscheidung in die Lage versetzt werden, diese Voraussetzungen zu überprüfen. Da die Lebensverhältnisse nicht bekannt sind ist eine möglichst konkrete Schilderung der ehelichen Gemeinschaft und der Trennung erforderlich. " Getrennt von Tisch und Bett Auch wenn die Aufgabenverteilung in der Ehe, von der das Gericht, gestützt auf den Münchner Kommentar, auszugehen scheint, altertümlich erscheint: Ein einfaches "getrennt von Tisch und Bett" reicht für die Annahme einer Trennung in der Ehewohnung aber ausdrücklich nicht aus. Natürlich kann das Gericht den übereinstimmenden Vortrag der Eheleute nicht überprüfen. Es versteht sich aber natürlich, daß wahrheitsgemäß vorgetragen werden muß. Ehepartner bestreitet Scheitern der Ehe Bestreitet der Ehepartner das Scheitern der Ehe oder behauptet eine Versöhnung, ist übrigens ein Trennungsjahr nicht ausreichend, um darauf den Scheidungsantrag zu stützen. Dann muss darüber hinaus noch Beweis für das Scheitern der Ehe angeboten und ggf. erhoben werden. Ein neuer Partner kommt dazu als Zeuge in Betracht - aber auch andere Beweismittel (Dokumente, andere Zeugen) können vom Gericht zur Beweiserhebung herangezogen werden. Das Scheidungsverfahren dauert dadurch natürlich länger. Als Anwalt für Familienrecht stehe ich Ihnen im Scheidungsverfahren - ob einvernehmlich oder streitig - gerne zur Seite. --- > LG Köln: Ein Mieterhöhungsverlangen nach Ausspruch einer fristlosen Kündigung kann dazu führen, dass die Kündigung überholt ist. - Published: 2019-03-15 - Modified: 2019-03-15 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorsicht-bei-mieterhoehung-nach-fristloser-kuendigung/ - Kategorien: Mietrecht Fristlose Kündigung nach Mietrückstand Nachdem meine Mandanten als Mieter mit der Zahlung von mehr als zwei Monatsmieten in Verzug geraten waren, kündigte der Vermieter das bestehende Wohnraummietverhältnis fristlos und erhob Räumungsklage. Da der Vermieter aber den Ausgleich der offenen Miete durch die Stadt Köln, der die fristlose Kündigung gem. § 569 Abs. 2 S. 2 BGB "geheilt" hätte, ablehnte, wehrten sich die Beklagten mit meiner Hilfe erfolgreich gegen die Räumungsklage. Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung Noch während des Räumungsklageverfahrens erhielten die Mieter dann ein automatisiertes Schreiben des Vermieters, mit dem dieser um die Zustimmung zu einer Erhöhung der Grundmiete auf die ortsübliche Vergleichsmiete bat. Auf meinen Rat hin stimmten die Mieter diesem Erhöhungsverlangen umgehend zu. Ich habe daraufhin vorgetragen, daß aufgrund des Mieterhöhungsverlangens die fristlose Kündigung unwirksam geworden sei, da sich die Parteien damit auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses auf der Basis einer höheren Miete geeinigt hätten. Entscheidung des Amtsgerichts Das Amtsgericht Köln sah das anders: "Letzlich ist es auch durch die Übersendung des Mieterhöhungsverlangens nach erklärter Kündigung nicht zum Abschluss eines neuen Mietvertrages gekommen. Der automatisierten Erklärung im Schreiben vom 24. 04. 2018 kann ein solch weitreichender Wille nicht entnommen werden. " Berufungsentscheidung des Landgerichts Dem konnte sich das in der Berufungsinstanz zuständige Landgericht Köln indes nicht anschließen. Es gab der Berufung statt und wies die Klage ab. Aus den Gründen: "... haben sich die Parteien nach Ausspruch der Kündigung durch die Klägerin auf Fortsetzung des Mietverhältnisses geeinigt, so dass die Kündigung überholt ist. Denn in der Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung ist ein Angebot auf Fortsetzung des Mietverhältnisses zu sehen. Anders konnten die Beklagten das Zustimmungsverlangen nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrssitte nicht verstehen. Die Beklagten mussten insbesondere nicht davon ausgehen, dass bei der Klägerin unrichtige Listen über Mieter geführt wurden, in denen versehentlich die Kündigung ihnen gegenüber fehlerhaft nicht berücksichtigt wurde. Insoweit erscheint es unerheblich, dass das Mieterhöhungsverfahren bei der Klägerin als Masseverfahren ohne Prüfung der Mietverhältnis im einzelnen durchgeführt wurde. Es gab zudem keinen nachvollziehbaren Grund, den Beklagten, denen fristlos gekündigt worden war, ein Mieterhöhungsverlangen zukommen zu lassen. Insbesondere war eine Zustimmung zur Mieterhöhung auch nicht erforderlich, um den nach Beendigung des Mietvertrages bei Fortsetzung der Nutzung des Mietobjektes bestehenden Anspruch auf Nutzungsentschädigung wegen verspäteter Rückgabe der Mietsache zu begründen. Denn diese bemisst sich nach der vereinbarten Miete bzw. der für vergleichbare Objekte ortsüblichen Miete. Nach Beendigung des Mietverhältnisses machte es daher keinen Sinn, eine Vereinbarung über die Miete zu treffen, es sei denn, das Mietverhältnis sollte fortgesetzt werden. Angesichts des Umstandes, dass die Stadt Köln bereit war, die Mietrückstände zu bezahlen, konnten die Beklagten nach Treu und Glauben davon ausgehen, dass ihnen die Fortsetzung des Mietverhältnisses in Form der Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung angeboten wurde. Dieses Angebot haben die Beklagten auch innerhalb der gesetzten Frist angenommen. " Die Revision hat die Kammer nicht zugelassen, denn: "Die Kammer hat den Fall auf der Grundlage anerkannter Rechtsgrundsätze alleine nach den tatsächlichen Besonderheiten des vorliegenden Sachverhalts entschieden". Landgericht Köln, Urteil vom 14. 03. 2019, 6 S 150/18 --- > "Niemand mag Kaltaqquise per Email, oder?" So beginnt eine E-Mail, die ich heute an meine Kanzlei-Adresse erhalten habe. - Published: 2019-02-15 - Modified: 2019-02-15 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/niemand-mag-e-mail-werbung/ - Kategorien: Internetrecht Kaltakquise Sehr geehrter Herr Schwartmann, niemand mag Kaltaquise per Email, oder? So beginnt eine E-Mail, die ich heute an meine Kanzlei-Adresse erhalten habe. Nach einem längeren Werbetext mit grafischen Elementen endet sie wie folgt: Wären Sie an einem 5-minütigen Gespräch interessiert, um herauszufinden, wie wir Ihnen zu Online-Bewertungen verhelfen können? Dreister geht es eigentlich nicht. Der Absender weiß zwar, daß Kalt-Akquise lästig ist, aber es kümmert ihn nicht. Es gibt ja immer noch Werber, die nicht wissen, daß E-Mail-Spam verboten ist und eine Rechtsverletzung darstellt, die abgemahnt werden kann. Der Absender dieser E-Mail-Werbung weiß das aber ganz genau. Unterlassungsanspruch Meine Antwort hat deshalb nicht lange auf sich warten lassen. Sie haben zutreffend erkannt: Niemand mag Kaltakquise per E-Mail. Die muß auch niemand mögen – denn sie ist verboten. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG stellt jede Werbung unter Verwendung elektronischer Post ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Empfängers eine unzumutbare Belästigung dar. Diese Wertung ist auch im Rahmen von §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB zu berücksichtigen. Ich habe ihm dann die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs dazu erläutert. Ohne Einwilligung versendete E-Mail-Werbung verletzt nämlich das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Empfängers und greift bei Gewerbetreibenden unzulässig in das durch § 823 Abs. 1 BGB geschützte Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ein. Eine Einwilligung in den Erhalt Ihrer Werbe-E-Mail habe ich nicht erteilt. Sie haben damit rechtswidrig mein Recht auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb gem. § 823 Abs. 1 BGB verletzt. Bereits die erstmalige Verletzung meines Rechts auf den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb begründet nach der Rechtsprechung eine Wiederholungsgefahr, die gem. §§ 823, 1004 BGB nur durch Abgabe einer geeigneten, strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden kann. Dazu habe ich ihm eine Frist von einigen Tagen gesetzt. Wenn er die verstreichen läßt, beantrage ich beim zuständigen Landgericht eine einstweilige Verfügung. Wer mich so dreist und offen veralbert, hat es nicht anders verdient. --- > Eine "Daten und Handelsregisterzentrale" versucht, über ein missverständliches Formular Geld von Gewerbetreibenden zu verdienen. - Published: 2019-02-02 - Modified: 2022-12-02 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-der-daten-und-handelsregisterzentrale/ - Kategorien: Allgemein Daten und Handelsregisterzentrale: Die nächste Abzocke Nach der Datenschutzauskunft-Zentrale, die vor einigen Monaten versucht hat, unerfahrene Gewerbetreibende abzuzocken, ist nun eine sogenannte "Daten und Handelsregisterzentrale" auf den Plan getreten, die ebenfalls versucht, über ein missverständliches Formular Geld zu verdienen. So erreichte mich heute das nachstehende, an eine Aachener UG gerichtete Schreiben, das auf den ersten Blick den Eindruck erwirkt, Kosten für einen Handelsregistereintrag geltend zu machen. Es wird auf eine "Veröffentlichung" beim zuständigen Amtsgericht hingewiesen. Gefordert werden 671,25 EUR, die an eine DZR Online e. K gezahlt werden sollen. Praktischerweise ist bereits ein Überweisungsvordruck beigefügt. Eintragung und Veröffentlichungsofferte: Ablehnen! Erst aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass es sich um ein Angebot für einen Eintrag eines Firmendatensatzes in ein kostenpflichtiges Internetregister handelt: "Die Veröffentlichung firmenrelevanter Daten Ihres Unternehmens wurden u. a. im Bundesanzeiger bekannt gemacht. Wir bieten Ihnen an, Ihren Firmendatensatz auf unserer Internetpräsenz aufzunehmen. " (Grammatikalische Fehler wurden dem Originaltext entnommen. ) Angebote kann man natürlich ausschlagen und sollte das in diesem Fall auch. Denn ein Eintrag in ein kostenpflichtiges Internetregister ist weder erforderlich, noch bringt es der betroffenen Firma irgendeinen Vorteil. Mit dem beim Amtsgericht geführten Handelsregister hat dieses Internetregister jedenfalls überhaupt nichts zu tun. Es handelt sich nicht um ein staatliches Firmenregister. Das erkennt man übrigens bereits daran, dass in der Rechnung die Mehrwertsteuer ausgewiesen ist. Behördliche Gebührenbescheide enthalten aber keine Mehrwertsteuer. Keine Geschäftsbeziehung mit der DZR Online e. K. "Bitte beachten Sie, dass Sie mit uns gegenwärtig in keiner laufenden Geschäftsbeziehung stehen. " Korrekt - und damit das auch so bleibt, sollten Empfänger dieses Schreibens auf keinen Fall den geforderten Betrag zahlen. Denn damit könnte ein Vertragsverhältnis begründet werden, auch wenn ich gute Chancen sehe, dass auch diese "Offerte" einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhält, denn das Schreiben ist irreführend gestaltet. Haben Sie ein solches Schreiben erhalten? Dann werfen Sie es am besten einfach in den Papierkorb. Wer den erbetenen Betrag bereits gezahlt hat, sollte die Zahlung umgehend zurückfordern und den Vertragsschluss wegen Irrtums und arglistiger Täuschung anfechten. Betroffenen stehe ich selbstverständlich für eine Interessenvertretung zur Verfügung. --- > Wird die Miete nicht pünktlich gezahlt oder zahlt der Mieter die Miete gar nicht mehr, darf der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen. - Published: 2019-01-29 - Modified: 2022-12-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mieter-zahlt-miete-nicht/ - Kategorien: Mietrecht Mieter zahlt nicht Viele Vermieter kennen diese Situation: Der neue Mieter zahlt anfangs die Miete in vereinbarter Höhe und pünktlich. Doch schon nach einigen Monaten kommt die Miete zuerst immer später und dann irgendwann gar nicht mehr. Der Mieter entschuldigt sich und verspricht die baldige Nachzahlung. Dann zahlt er fristgerecht einen Teil der offenen Miete, aber der Rest bleibt offen. Und der Rückstand wird von Monat zu Monat größer: Der Mieter zahlt die vereinbarte und ausstehende Miete nicht mehr. Ich vertrete auch oft Mieter in solchen Situationen und weiß, dass nicht jeder Mietrückstand vom Mieter verschuldet ist. Das kann dem Vermieter aber letztlich egal sein. Denn der benötigt in der Regel die Mieteinnahmen, um z. B. die gekaufte Eigentumswohnung finanzieren zu können und gerät selbst in finanzielle Schwierigkeiten, wenn der Mieter nicht zahlt. Was kann der Vermieter also tun? Mietrückstand: Schnelles Handeln ist erforderlich Hat der Mieter bereits eine oder zwei Monatsmieten nicht gezahlt, ist schnelles Handeln notwendig. Denn je höher der Rückstand, er ausstehend ist, wird, umso geringer ist die Chance, dass der Vermieter noch einmal etwas von seinem Geld sieht. Für den Vermieter gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder zahlt der Mieter schnell den aufgelaufenen Rückstand nach und das Mietverhältnis gerät wieder in geordnete Bahnen. Oder es sollte schnellstmöglich beendet werden, damit die Wohnung an einen zahlungskräftigen Mieter neu vermietet werden kann. Mahnverfahren bei Mietschulden Möchte der Vermieter den Mietvertrag trotz bestehender Mietschulden fortführen, kann er den Mietrückstand im gerichtlichen Mahnverfahren titulieren lassen. Dazu wird ein Mahnbescheid beim zuständigen Mahngericht beantragt. Der Mieter hat dann zwei Wochen Zeit, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu zahlen, oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid einzulegen. Zahlt er nicht und legt er keinen Widerspruch ein, ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid. Aus diesem heraus kann der Vermieter dann die Zwangsvollstreckung betreiben, also z. B. eine Kontopfändung oder eine Lohnpfändung betreiben. Legt der Mieter Widerspruch ein, kann das Mahnverfahren als "normales" Klageverfahren fortgesetzt werden. Ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist aus Sicht des Mieters daher nur sinnvoll, wenn er meint, die Miete nicht zu schulden. Dann muss gerichtlich geklärt werden, ob er damit recht hat. Das gerichtliche Mahnverfahren ist also für Vermieter ein schneller Weg, einen Vollstreckungstitel über offene Mieten zu bekommen. Fristlose Kündigung durch Vermieter ohne Abmahnung Ist absehbar, dass der Mieter auch weiterhin die Mietzahlung nicht oder nur mit Problemen aufbringen kann, sollte der Mieter eine fristlose Kündigung des Mietvertrages in Erwägung ziehen. Das Gesetz sieht diese Möglichkeit bei Mietrückständen ohne vorherige Abmahnung ausdrücklich vor. § 543 Abs. 1 S. 1 BGB lautet: "Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. " § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB sagt: "Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter a) für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei... --- > Aktuell haben mich bereits zahlreiche Anfragen wegen Mahnbescheiden erreicht, die u.a von der Kanzlei rka wegen Filesharing beantragt wurden. - Published: 2019-01-13 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-immer-wieder-mahnbescheide/ - Kategorien: Urheberrecht Mahnverfahren in Filesharing-Sachen In den ersten Tagen des neuen Jahres haben mich bereits zahlreiche Anfragen erreicht, denen eines gemeinsam ist: Die Ratsuchenden haben einen Mahnbescheid wegen einer Urheberrechtsverletzung, die sie mittels Filesharing begangen haben sollen, erhalten. Spitzenreiter sind auch in diesem Jahr erneut die von der Hamburger Kanzlei rka für die Koch Media GmbH angestrengten Mahnverfahren. In der Regel werden damit Ansprüche geltend gemacht, die aus angeblichen Rechtsverletzungen im Jahr 2015 stammen und die im Dezember noch rechtzeitig per Mahnbescheid geltend gemacht wurden, um die Verjährung der Kostenerstattungsansprüche zu hemmen. Zwar verjähren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen nicht in drei Jahren, sondern erst in zehn. Das gilt aber nicht die ebenfalls geltend gemachten Abmahnkosten, also die Ansprüche auf Erstattung der anwaltlichen Kosten für das Abmahnschreiben: Diese verjähren in der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren, so dass Ansprüche aus 2015 spätestens bis zum 31. 12. 2018 gerichtlich geltend gemacht werden mussten, um den Eintritt der Verjährung zu hemmen. Somit erklären sich die jahreszeitlich bedingten verstärkten gerichtlichen Aktivitäten der Abmahner. Aber nicht nur rka lässt derzeit über das Amtsgericht Wedding umfangreich Mahnbescheide zustellen. Mir wurden auch Mahnbescheide anderer Gerichte vorgelegt, die von den Kanzleien FAREDS und Daniel Sebastian beantragt worden sind. Alle Mahnbescheide betrafen Ansprüche aus dem Jahr 2015. Mahnbescheid erhalten - was ist zu tun? Gegen einen Mahnbescheid kann innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Widerspruch eingelegt werden. Geschieht das nicht, kann der Antragsteller umgehend einen Vollstreckungsbescheid beantragen und aus diesem dann die Zwangsvollstreckung betreiben. Zwar kann auch gegen einen Vollstreckungsbescheid ein Rechtsmittel eingelegt werden, in der Regel läuft dann aber bereits die Zwangsvollstreckung. Wer den im Mahnbescheid geltend gemachten Anspruch also nicht bezahlen möchte, tut gut daran, rechtzeitig Widerspruch einzulegen, um eine Zwangsvollstreckung zu verhindern. Parallel dazu sollte das weitere Vorgehen mit einem Anwalt abgestimmt werden. Denn nach dem Widerspruch wird der Antragsteller in der Regel den Anspruch im streitigen Klageverfahren weiter verfolgen. Insbesondere die Kanzlei rka ist da sehr konsequent: Nach einem Widerspruch gegen den Mahnbescheid dauert es meistens nur 4 bis 6 Wochen, bis die Anspruchsbegründung in Klageform im Briefkasten steckt. Spätestens dann ist anwaltliche Hilfe angeraten. Oft kann eine solche streitige gerichtliche Klärung durch einen Vergleich vermieden werden. Ein solcher Vergleich hat für beide Seiten Vorteile, reduziert er doch das Klagerisiko auf Null. Ob ein Vergleichsvorschlag sinnvoll ist, muss aber in jedem Einzelfall geklärt werden. Stellen sich die Umstände nämlich so dar, dass das Klagerisiko für den Abgemahnten nur sehr gering ist, weil er sich gegen den Klagevorwurf mit starken Gründen verteidigen kann, kann durchaus überlegt werden, es auf eine Klage ankommen zu lassen. Aber das muss, wie gesagt, ausführlich abgeklärt werden. Eine pauschale Empfehlung verbietet sich - dazu sind Umstände und Lebenssachverhalte zu unterschiedlich. Ich stehe Empfängern von Mahnbescheiden und Abgemahnten unter 0221 98657208 für eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung. In einem Telefonat erkläre ich Ihnen natürlich gerne auch die Kosten, die bei einer Beauftragung anfallen. --- > Wird gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt bekommt der Antragsteller darüber vom Gericht eine Mitteilung. - Published: 2019-01-03 - Modified: 2019-01-03 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-nach-mahnbescheid/ - Kategorien: Allgemein Widerspruchsformular Ein Neu-Mandant ruft an. Er brauche ganz dringend einen Termin, denn er habe vom Gericht ein Schreiben erhalten mit einem "Formular für den Widerspruch". Die Frist laufe ab. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen Mahnbescheid handelte, welcher das Datum 22. 12. 2018 trug. Allerdings hat er Mandant ihn erst am 29. 12. 2018 erhalten, was angesichts der Feiertage zwischendurch nicht verwundert. Die 14-Tages-Frist für die Einlegung des Widerspruchs endet also erst am 12. 01. - und da dies ein Samstag ist, hat der Mandant sogar noch am Montag den 14. 01. die Möglichkeit, fristwahrend Widerspruch einzulegen. Unterlässt er das, kann der Antragsteller ab dem 15. 01. einen Vollstreckungsbescheid erhalten und daraus die Zwangsvollstreckung betreiben. Verfahren nach Widerspruch Wie geht es aber nach einem Widerspruch weiter? Wird gegen den Mahnbescheid rechtzeitig Widerspruch eingelegt - also bevor ein Vollstreckungsbescheid beantragt wurde - bekommt der Antragsteller darüber vom Gericht eine Mitteilung. Er kann dann weitere Gerichtskosten einzahlen. Macht er dies, wird das Mahnverfahren an das für das streitige Verfahren zuständige Amts- oder Landgericht abgegeben. Der Antragsteller muss dann dort seinen Anspruch in Klageform begründen. Das nennt sich dann "Anspruchsbegründung," ist aber in Form und Inhalt identisch mit einer Klage. Spätestens dann, wenn nach einem Widerspruch diese Anspruchsbegründung im Briefkasten des Antragsgegners landet, sollte dieser sich anwaltlichen Beistand suchen. Natürlich ist es aber auch schon sinnvoll, sich unmittelbar nach Erhalt des Mahnbescheides rechtlich beraten zu lassen. Ist der Anspruch nämlich berechtigt, entstehen durch einen Widerspruch nur vermeidbare und unnötige Kosten. Ein Widerspruch ist daher nicht immer sinnvoll. Der Anrufer hat nun einen Termin für Montag bekommen. Dann schauen wir mal. --- > "Aus Prinzip" ist eine schlechte Motivation einen Anspruch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Das Kostenrisiko ist in der Regel zu hoch. - Published: 2019-01-02 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/aus-prinzip/ - Kategorien: Allgemein Verkauf über eBay-Kleinanzeigen Der erste Anrufer im neuen Jahr war sehr aufgebracht. Er habe etwas über eBay-Kleinanzeigen angeboten. Ein Interessent habe sich daraufhin per E-Mail gemeldet und man habe sich über den Preis geeinigt. Am nächsten Tag habe es sich der Interessent aber anders überlegt. Der Anrufer wollte nun wissen, was er tun könne. Es gehe nur um 40,- EUR aber schon "aus Prinzip" wolle er die Sache durchziehen. Ich habe ihm erklärt. dass zwar ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen wurde. Denn dieser setzt lediglich voraus, dass sich die Vertragsparteien über den zu verkaufenden Artikel und die Gegenleistung, also den Kaufpreis, einigen. Und genau das war ja geschehen. Ich habe ihm aber davon abgeraten, den Anspruch mit meiner Hilfe zu verfolgen. Von gutem und von schlechtem Geld "Aus Prinzip" ist eine schlechte Motivation einen Anspruch mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen. Denn war wäre passiert, wenn er mich mit der Vertretung seiner Interessen beauftragt hätte? Ich hätte den Käufer außergerichtlich angeschrieben. Mein Mandant hätte dafür eine Rechnung über 83,54 EUR von mir erhalten. Bestenfalls hätte der Käufer den Kaufpreis und die Anwaltskosten bezahlt und die Sache wäre erledigt gewesen. Aber vielleicht hätte er mein Schreiben einfach ignoriert. Dann hätte ich für meinen Mandanten Klage eingereicht. Im Idealfall wären dafür weitere Anwaltskosten von 80,86 EUR angefallen und Gerichtskosten von 105,- EUR. Dann wäre das Klageverfahren durch ein Versäumnisurteil beendet worden. Im ungünstigsten Fall wären meinem Mandanten Gesamtkosten von 311,41 EUR entstanden. Dafür hätte er dann ein Urteil erhalten, mit dem der Käufer zur Zahlung des Kaufpreises von 40,- EUR und zur Kostenerstattung verurteilt worden wäre. Damit hätte er dann den Gerichtsvollzieher beauftragen können - was weitere Kosten verursacht hätte. Und dann hätte er möglicherweise sein Geld im Wege der Zwangsvollstreckung erhalten. Möglicherweise aber auch nicht. Denn vielleicht lebt sein Vertragspartner ja von Hartz 4 oder hat drei Kinder zu ernähren und kein pfändbares Einkommen. Vielleicht hat er bereits "den Finger gehoben" und bei ihm ist "nichts zu holen. " All das kommt nämlich sehr häufig vor. Kostenrisiko Um es klar zu sagen: Ich wehre mich nicht dagegen, Geld zu verdienen. Aber ich weise meine Mandanten vorher auf bestehende Risiken hin. Das Verhältnis von anfallenden Kosten zu möglichem Gewinn stand in diesem Fall außerhalb jeglicher wirtschaftlicher Vernunft. Das Kostenrisiko war zu hoch - und genau darauf habe ich meinen Mandanten hingewiesen. Er hat sich meinem Rat angeschlossen und wird den Artikel nun lieber erneut anbieten, als sich auf das Abenteuer einer Klage einzulassen. Auch wenn die Rechtslage eindeutig erscheint und man mit einem obsiegenden Urteil rechnen kann: Der Rechtsweg kostet Geld und wenn das Risiko besteht, dass beim Gegner nichts zu holen ist und ich auf den Kosten sitzen bleiben werde - dann überlege ich mir sehr gut, ob mir "das Prinzip" dieses Risiko wert ist. Mit einer Rechtsschutzversicherung im Rücken sieht diese Überlegung vielleicht anders aus. Aber auch dort gibt es oft eine Selbstbeteiligung von 100,- bis 150,- EUR und außerdem können Rechtsschutzversicherungen den Vertrag kündigen, wenn man sie zu oft in Anspruch nimmt.... --- > Neues vom elektronischen Anwaltspostfach - das beA ist da und wird bleiben. Wie schlägt es sich im Anwaltsalltag? - Published: 2018-12-30 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-im-praxisbetrieb/ - Kategorien: Allgemein Unlängst erhielt ich von einem Kollegen eine E-Mail mit folgendem Inhalt: Sehr geehrter Herr Kollege,Sie haben seinerzeit so einen wirklich guten Leitfaden für die ersten beA-Schritte verfasst. Gibt es eigentlich einen ähnlichen Leitfaden für den täglichen Gebrauch des beA? Ich stehe vor Fragen wie:  Sende ich an Gericht und gegnerische Kollegen in einem Schritt?  Oder gesondert?  Was ist mit der Signaturnotwendigkeit, wenn man selber aus seinem Postfach versendet?  Muss man Anlagen auch signieren?  Wofür sind die Strukturdatensätze da?  Lässt man sich auch bei Sendungen an ein Gericht ein EB geben?  Kann man das beA wie ein Mail-System verwenden, also an Beteiligte etwas schreiben, ohne dass ein Schriftsatz/Schreiben angehängt ist? Hätte das irgendeine Rechtswirkung? Oder dient das beA nur als Transport für angehängte Schreiben/Schriftsätze? Und und und... Sicherlich alles Kleinkram, aber wenn Sie einen Tip haben, wo ich fündig werde (nicht auf der offiziellen Homepage, die ich unleserlich finde), wäre ich Ihnen sehr dankbar. Für diese Anregung danke ich. Einen Leitfaden für das beA im Praxisalltag habe ich bislang auch noch nicht gefunden, aber ich versuche einmal die Fragen, die sicher nicht nur der Kollege hat, an dieser Stelle öffentlich zu beantworten: Derzeit muss das beA überhaupt noch nicht aktiv genutzt werden. Wenn Sie einen Schriftsatz an das Gericht über beA verschicken, können Sie selbstverständlich auch den Gegnervertreter in die Empfängerliste aufnehmen. Damit ersparen Sie dem Gericht den Ausdruck und das postalische Versenden an den Gegner. Bedenken Sie allerdings, dass der Gegner ohne entsprechende Verfügung des Gerichts keine Stellungnahme auf Ihren Schriftsatz abgeben muss. Er ist dann lediglich frühzeitig darüber informiert, was nicht unbedingt im Interesse Ihres Mandanten sein muss. Wenn Sie als Anwalt eine Nachricht aus dem eigenen Postfach an das Gericht verschicken, muss diese nicht qualifiziert signiert sein. Es reicht eine einfache Signatur durch Namensnennung am Ende des Schriftsatzes. Vorsicht: Das gilt nicht, wenn Sie Ihren Schriftsatz aus dem Postfach eines Kollegen versenden oder eine Mitarbeiterin den Versand vornimmt. Dann ist eine qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Auch für Anlagen gilt § 130a Abs. 3 ZPO. Anlagen können als elektronisches Dokument verschickt werden und müssen qualifiziert elektronisch signiert werden, wenn sie nicht von dem Anwalt aus dem eigenen Postfach heraus verschickt werden. Man kann Sendungen an ein Gericht per EB verschicken. Aber warum sollte man das tun? Haben Sie Papierpost an das Gericht bisher auch per Einschreiben mit Rückschein verschickt? Wohl kaum - also brauchen Sie auch für beA-Post kein EB. Die BEA-Oberfläche liefert schließlich einen Zustellnachweis - obwohl ich auch schon einen fehlerhaften Zustellstatuts für Schriftsätze erhalten habe, die nachweislich zugestellt wurden. So ganz ausgereift ist das Prozedere wohl leider noch immer nicht. Was ein Strukturdatensatz ist und wofür der gut ist, erläutert die BRAK recht verständlich in ihrem Newsletter vom 30. 11. 2017. Besser und einfacher kann ich das auch nicht erklären und verweise daher einfach nur darauf. Ein Link sagt mehr als tausend Worte. Man kann das beA durchaus auch ohne angehängte Schriftsätze verwenden. Ich habe auch bereits einfache Textnachrichten von Kollegen über beA erhalten. Die sollten... --- > Zum Jahresende verjähren wieder viele Forderungen, werden sie nicht vorher rechtzeitig geltend gemacht. Darauf sollten Sie jetzt achten! - Published: 2018-12-30 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verjaehrung-abwehren/ - Kategorien: Allgemein Ansprüche aus dem Jahr 2015, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen (z. B. Mietforderungen, Kaufpreisforderungen, Schadensersatzansprüche) verjähren am 31. 12. 2018 um Mitternacht. Die Verjährung kann gehemmt werden, in dem der Anspruch noch vor dem Jahreswechsel gerichtlich geltend gemacht wird. Dazu reicht bereits die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Haben Sie Ansprüche, deren Verjährung Sie verhindern möchten? Kontaktieren Sie mich gerne auch morgen noch. Einen gerichtlichen Mahnbescheid beantrage ich gerne bis 22 Uhr noch für Sie und verhindere damit den Eintritt der Verjährung. --- > Bezahlen Sie die Rechnung der DAZ nicht. Widersprechen Sie stattdessen der Forderung und fechten den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. - Published: 2018-11-14 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/datenschutzauskunft-zentrale-rechnung/ - Kategorien: Allgemein, Strafrecht Abofalle der Datenschutzauskunft-Zentrale Vor einiger Zeit habe ich über die unseriösen Praktiken der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) berichtet. Diese hat bekanntlich amtlich aussehende Faxe an Unternehmer verschickt, um den Empfängern unter dem Vorwand, vermeintliche datenschutzrechtliche Angaben einzuholen, einen Abo-Vertrag anzudrehen. Das ergab sich aber erst aus dem Kleingedruckten, was viele Empfänger erst zu spät bemerkt haben – nämlich nachdem sie das Formular der DAZ ausgefüllt und unterzeichnet zurückgesendet hatten. Gegen die Hinterleute dieses Schreibens wird mittlerweile polizeilich ermittelt. Rechnung über 498,- EUR Dennoch verschickt die Datenschutzauskunft-Zentrale aber nun ihre Rechnungen und verlangt dabei 498,- EUR von den Empfängern für den vereinbarten „Basisdatenschutz“. Es wird ein Leistungszeitraum vom 1. 10. 2018 bis 30. 09. 2019 angegeben – der Vertrag wurde über drei Jahre geschlossen, sodass die nächsten beiden Rechnungen ebenfalls kommen werden. Als Zahlungsziel werden 10 Tage eingeräumt. Zahlen Sie nicht! Wer den geforderten Betrag zahlt, wird ihn kaum wiedersehen, denn die Firma hat ihren Sitz in Malta. Eine Rückforderung und gerichtliche Durchsetzung nebst Zwangsvollstreckung wird daher Kosten verursachen, die über dem streitigen Rechnungsbetrag liegen werden. Ob die Firma dann nicht auch längst pleite ist, steht dann auf einem weiteren Blatt. Deshalb kann der dringende Rat nur lauten: Bezahlen Sie die Rechnung nicht. Widersprechen Sie stattdessen der Forderung und fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an. Gerne stehe ich Ihnen dabei helfend zur Seite und führe für Sie die Korrespondenz mit der Datenschutzauskunft-Zentrale. Die Vertretung Betroffener biete ich zum günstigen Pauschalpreis an. Bei Bedarf kontaktieren Sie mich bitte. --- > Scheckbetrüger versuchen wieder mit englisch sprachigen Mandatsanfragen aus dem Unterhaltsrecht Anwälte um viel Geld zu erleichtern. - Published: 2018-11-07 - Modified: 2022-07-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kollegen-aufgepasst-die-scheckbetrueger-sind-wieder-unterwegs/ - Kategorien: Allgemein Divorce Settlement Dear Sir/Madam My name is Anita Pirez. I am contacting your firm in regards to a divorce settlement with my ex husband Steve Pirez. who resides in your Country. We were based in United States,but i am still currently in United States. We had an out of court Agreement (Collaborative Law Agreement) for him to pay $180,450. 00 plus legal fees. He has only paid me $44,000 since. I am hereby seeking your firm to assistance in collecting the balance from him. He has agreed already to pay me the balance but it is my belief that a Law firm like yours is needed to help me collect payment from my ex-husband or litigate this matter if he fails to pay as promised. Sincerely, Anita Pirez. Diese Nachricht erhielt ich heute über anwalt. de und Sie werden sich nun fragen, warum ich hier so offen das Mandatsgeheimnis verletze und Ross und Reiter benenne. Das hat einen einfachen Grund: Es gibt keine Anita Pirez. Diese Nachricht haben bereits zahlreiche Kollegen empfangen, die mit einem vermeintlich hohen Geschäftswert geködert werden sollen, damit sie jegliche Vorsicht vergessen. Reagiert der Anwalt auf diese oder ähnliche Anfragen, die alle nach dem gleichen Muster gestrickt sind, wird er im Laufe des Mandates einen Scheck erhalten, den er einlösen und dessen Guthaben er dann, unter Abzug einer hohen Provision natürlich, weiterleiten soll. Dummerweise platzt der Scheck dann aber nach ein paar Tagen, das Konto des Anwalts wird belastet und das weitergeleitete Geld ist futsch. Scheckbetrug Bereits 2012 hat die Bundesrechtsanwaltskammer vor solchen Betrügern gewarnt, die mit dieser Methode Rechtsanwälte in den Ruin zu treiben versuchten: Eine andere Variante ist die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung angeblicher Unterhaltsansprüche. Kurz darauf treffen Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt ein. Auch hier soll das Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie möglich weitertransferiert werden, da es sich ja schließlich um existenziell wichtigen Unterhalt handele. Die Täter versuchen den Umstand auszunutzen, dass eingereichte Schecks auf dem eigenen Konto sofort gutgeschrieben werden – allerdings mit dem entscheidenden Vermerk "Eingang vorbehalten". Im internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Eingang vorbehalten bleibt, durchaus lange sein. In einem Fall dauerte es 14 Tage, bis die Gutschrift rückgebucht wurde, weil der Scheck gefälscht war. In diesem Zeitraum versuchen die angeblichen Mandanten, den Anwalt zu einer raschen Weiterüberweisung der angeblich ja bereits bei ihm eingegangenen Gelder zu veranlassen. Haben sie Erfolg, wird das angeblich bereits vorhandene Geld weitertransferiert, bevor die Gutschrift rückgebucht wird, weil der Scheck gefälscht war - der Anwalt bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb ist es auch kein Zufall, dass Sachverhalte konstruiert werden, die den Anwalt auch einem erhöhten moralischen Druck aussetzen, das Geld sofort weiter zu überweisen. Ich habe damals ebenfalls eine solche Anfrage erhalten, das Spielchen mitgespielt und mir einen Scheck schicken lassen. Er vergilbt seitdem in irgendeiner Schublade. Seitdem war Ruhe. Aber offensichtlich haben die damaligen Betrüger ihr Geschäftsmodell wieder entdeckt und starten einen neuen Versuch. Daher mein Rat an alle Kollegen:... --- > 10 Tipps wie Sie richtig reagieren, wenn die Polizei Ihre Wohnung durchsuchen möchte. Worauf müssen Sie achten, was sollten Sie unterlassen? - Published: 2018-11-03 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/10-tipps-fuer-richtiges-verhalten-bei-hausdurchsuchungen/ - Kategorien: Strafrecht Unerwarteter Besuch Klingelt es morgens um 6 an Ihrer Wohnungstür und die Polizei, unser Freund und Helfer, begehrt Einlass, um Ihre Wohnung zu durchsuchen, reagieren Sie in der Regel überrascht und wissen nicht, auf was Sie achten müssen. Die Polizei kommt meistens früh morgens, um den Überraschungseffekt auszunutzen und den betroffenen Wohnungsinhaber noch anzutreffen, bevor er sich auf den Weg zur Arbeit macht. Was müssen Sie beachten, was sollten Sie unterlassen? Ich gebe Ihnen nachstehend einige Tipps, die Sie befolgen sollten, wenn Sie sich in der beschriebenen Situation wiederfinden sollten. 10 Tipps zum richtigen Verhalten bei Durchsuchungsmaßnahmen Bleiben Sie ruhig und nehmen Sie Ihr Recht wahr, jede Aussage zum Tatvorwurf zu verweigern. Sie müssen und sollten keine Angaben zur Sache machen. Widersetzen Sie sich der Durchsuchung nicht, bitten Sie aber die damit beauftragten Beamten, mit der Durchsuchung zu warten, bis Sie sich mit Ihrem Anwalt in Verbindung gesetzt haben, damit dieser ggf. der Durchsuchung beiwohnen kann. Widersprechen Sie der Durchsuchung auf jeden Fall ausdrücklich und lassen Sie den Widerspruch protokollieren. Eine genehmigte Durchsuchung heilt einen fehlerhaften Durchsuchungsbeschluss und gefährdet die spätere Geltendmachung von Verfahrensfehlern oder Beweisverwertungsverboten. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss nicht nur zeigen, sondern aushändigen. Daraus muss hervorgehen, in welchem Umfang die Durchsuchung vom Richter genehmigt wurde und welche Gegenstände beschlagnahmt werden dürfen. Nur die Räumlichkeiten, die in dem Durchsuchungsbeschluss genannt sind, dürfen durchsucht werden. Auch die zu beschlagnahmenden Gegenstände müssen im Beschluss angegeben sein. Aber Achtung: Werden bei der Gelegenheit der Durchsuchung auch Gegenstände gefunden, die nicht im Beschluss aufgeführt sind, aber auf die Verübung einer Straftat hindeuten, dürfen diese Zufallsfunde gem. § 108 StPO ebenfalls beschlagnahmt werden. Prüfen Sie, wie alt der Durchsuchungsbeschluss ist. Sind seit seinem Erlass mehr als 6 Monate vergangen, darf auf seiner Grundlage keine Durchsuchung mehr erfolgen. Stützen die Ermittlungsbeamten die Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss auf „Gefahr im Verzug“, müssen Ihnen die Gründe für diese Annahme genannt und aktenkundig gemacht werden. Ziehen Sie Dritte als Durchsuchungszeugen nach § 105 StPO hinzu. Diese dürfen von der Polizei allerdings nicht im Rahmen der Durchsuchung vernommen werden. In Ihren Räumlichkeiten dürfen Sie solche Vernehmungen untersagen. Die Durchsuchungszeugen helfen Ihnen später, wenn man Ihnen Aussagen vorwerfen sollte, die Sie gar nicht gemacht haben. Nach Abschluss der Durchsuchung erhalten Sie ein Formblatt als „Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokoll“, in dem Sie verschiedene Textbausteine ankreuzen sollen. Das Formblatt muss dann von Ihnen unterzeichnet werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, das Formblatt sorgfältig durchzulesen und nur das anzukreuzen, was zutreffend ist. Auf jeden Fall sollte angekreuzt werden, dass der Durchsuchung und ggf. Beschlagnahme widersprochen wird. Ein rein mündlicher Widerspruch ist oft nämlich schwer zu beweisen. Achten Sie darauf, dass das Sicherstellungsprotokoll alle beschlagnahmten Gegenstände enthält. Ihnen ist eine Kopie des Protokolls auszuhändigen. Spätestens jetzt sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Dieser nimmt für Sie Akteneinsicht und prüft, ob die Durchsuchung und Beschlagnahme rechtmäßig waren – gegebenenfalls wird eine richterliche Entscheidung einzuholen sein. --- > Namensrechtsverletzungen durch .de-Domains müssen nicht geduldet werden und lassen sich relativ unkompliziert abstellen. - Published: 2018-10-20 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dispute-eintrag/ - Kategorien: Internetrecht Verletzung des Namensrechts durch Domain Vor ein paar Wochen wurde mir die Domain "andreas-schwartmann. de" zum Kauf angeboten. Das ärgerte mich selbstverständlich, denn wenn jemand ein Recht auf diese Domain haben sollte, dann doch wohl ich. Das ergibt sich übrigens schon aus § 12 BGB. Ich habe dann festgestellt, dass auch die Domain "schwartmann. de" zum Verkauf stand. Das wollte ich nicht so einfach hinnehmen. Also habe ich mich mit dem Prozedere beschäftigt, eine Domainübertragung rechtlich durchzusetzen, was mir in beiden Fällen nun auch erfolgreich gelang. Wer seine Namensrechte dadurch verletzt sieht, dass ein Dritter sich einen Domainnamen geschnappt hat, hat für . de-Domains folgende Möglichkeiten: Auskunftsanspruch bei Denic Die Denic eG ist die zentrale Registrierungsstelle und Betreiberin aller Domains mit der Länderendung . de im Internet. Auf denic. de bietet die Denic ein Formular an, mit dem Inhaber eines Namens- oder Kennzeichnungsrechts Auskunft über den Inhaber einer Domain verlangen kann. Das Formular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden, zugleich sollten die Angaben glaubhaft gemacht werden. Ich habe dazu eine Kopie meine nPA beigelegt und die Auskunftsanfrage per Fax an die Denic übermittelt. Wenige Tage später bekam ich dann eine E-Mail von der Denic mit der gewünschten Auskunft, nämlich den Daten des aktuellen Domaininhabers. Es handelte sich um eine in Serbien ansässige Firma, die ganz sicher kein Recht auf die . de-Domain mit meinem Namen hatte. DISPUTE-Eintrag beantragen Also bin ich den nächsten Schritt gegangen und habe einen DISPUTE-Eintrag beantragt. Dazu muss man gegenüber der Denic glaubhaft machen, dass der aktuelle Domain-Inhaber ein Recht des Antragstellers an der Domain verletzt. Die Denic kann zwar eine solche Domain nicht von sich aus löschen oder auf den Berechtigten übertragen. Sie kann aber die Domain mit einem DISPUTE versehen, was zur Folge hat, dass die Domain nicht mehr ohne Zustimmung des Berechtigten übertragen werden kann. Sie kann also von dem Domaininhaber nicht mehr verkauft werden. Zudem fällt die Domain bei Löschung automatisch an den Inhaber des DISPUTE-Eintrags. Um einen solchen DISPUTE-Eintrag zu beantragen, stellt die Denic wiederum ein Formular zur Verfügung - diese muss aber per Post übermittelt werden. Ein Fax reicht dazu nun nicht mehr aus. Nachdem ich auch dies - mit entsprechender Glaubhaftmachung - erledigt hatte, bekam ich wiederum nach wenigen Tagen eine weitere Nachricht von der Denic: Der beantragte DISPUTE-Eintrag wurde veranlasst. Fristsetzung und Löschung durch Domaininhaber Ich habe nun den aktuellen Domain-Inhaber angemailt, ihn auf den DISPUTE hingewiesen und ihm eine Frist gesetzt, die Domaininhaberschaft zu löschen. Dem ist er auch nachgekommen, denn durch den DISPUTE ist die Domain für ihn ja auch wertlos geworden. Von der Denic erhielt ich daraufhin die Nachricht, dass mit der Löschung durch den Domaininhaber die Domain aufgrund des DISPUTE-Eintrags automatisch an mich gefallen sei. Per Post erhielt ich daraufhin einen AUTH-Code, mit dem ich die Domain nun bei einem beliebigen Provider auf mich konnektieren lassen konnte. Nun finden Sie unter andreas-schwartmann. de mein privates Blog. Auch die Domain schwartmann. de konnte ich auf diesem Wege erhalten. Namensrechtsverletzungen durch . de-Domains müssen also nicht... --- > Viel heiße Luft um nichts. Kein Vermieter muss wegen der DS-GVO die Namen seiner Mieter von den Klingelschildern seines Hauses entfernen. - Published: 2018-10-18 - Modified: 2018-10-18 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klingelschilder-und-datenschutz/ - Kategorien: Allgemein Panikmache in der Presse In den letzten Tagen liest man vermehrt von Vermieterverbänden, die ihren Mitgliedern dazu raten, die Klingelschilder an ihren Miethäusern zu entfernen. Darauf hätten Mieter angeblich aus Datenschutzgründen einen Anspruch. Es wird die Gefahr hoher Bußgelder in den Raum gestellt und eine Zukunft mit anonymen Klingelschildern herbeibeschworen. Das ist, wie der Kollege Härting an anderer Stelle bereits erläutert hat, natürlich grober Unfug. Ein Klingelschild mit dem Namen des Mieters verstößt nicht gegen die DS-GVO. Anwendbarkeit der DS-GVO auf Klingelschilder Zwar kann die DS-GVO auch außerhalb automatisierter Verarbeitung gelten. Das ergibt sich aus Art. 2 Abs. 1 DS-GVO. Demnach gilt die DSGVO auch „für die nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert werden sollen. " Voraussetzung ist also ein Dateisystem. Was das ist, ergibt sich aus Art. 4 Nr. 6 DS-GVO: "Dateisystem" bezeichnet "jede strukturierte Sammlung personenbezogener Daten, die nach bestimmten Kriterien zugänglich sind, unabhängig davon, ob diese Sammlung zentral, dezentral oder nach funktionalen oder geografischen Gesichtspunkten geordnet geführt wird“. Ein solches "Dateisystem" stellen Klingelschilder an einem Mietshaus aber nicht da, da es bereits an der erforderlichen Zugänglichkeit fehlt, die über die reinen Informationen, die sich aus den Klingelschildern selbst ergeben, hinausgeht. Die Daten auf den Klingelschildern - Name, ggf. Stockwerk - werden also nicht in einem Dateisystem gespeichert. Folglich greift Art. 2 Abs. 1 DS-GVO nicht, folglich sind die Vorschriften der DS-GVO nicht auf Klingelschilder anwendbar. Fazit: Viel heiße Luft um nichts. Kein Vermieter muss die Namen seiner Mieter von den Klingelschildern seines Hauses entfernen. --- > DE-Mail stellt eine weitere Kontaktmöglichkeit dar. Der Versand von E-Mails an eine DE-Mail-Adresse ist nicht möglich. Es sind getrennte Systeme. - Published: 2018-10-16 - Modified: 2018-10-16 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/de-mail-ist-nicht-e-mail/ - Kategorien: Allgemein Kautionsklage Nachdem meine Mandantin nach Beendigung des Mietverhältnisses trotz Fristsetzung vergeblich auf die Abrechnung ihres Kautionsguthabens warten musste, habe ich für sie beim zuständigen Amtsgericht Klage auf Abrechnung und Zahlung eingereicht. Die Klage wurde der ehemaligen Vermieterin zugestellt - und die verlor daraufhin leider die Nerven, rief meine Mandantin an, beschimpfte sie, behauptete Unwahrheiten und kündigte an, sich damit auch an die Presse zu wenden und im gesamten Ort dafür sorgen zu wollen, dass meiner Mandantin dort nie wieder eine Wohnung vermietet werden würde. Das sagte sie allerdings nicht meiner Mandantin persönlich, sondern vertraute ihre An- und Absichten stattdessen dem Anrufbeantworter meiner Mandantin an. Vorbeugender Unterlassungsanspruch Nun war das nicht sonderlich klug, denn schon die Ankündigung einer Rechtsverletzung - und genau dies stellt die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen mit Schädigungsabsicht dar - begründet einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch zugunsten des Empfängers dieser Androhung. Somit habe ich für meine Mandantin die Gegnerin abgemahnt, zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert, dass sie von ihrem Vorhaben Abstand nimmt, ihr die Kosten für meine Inanspruchnahme auferlegt und abschließend eine knappe, aber angemessene Frist dazu gesetzt. Die Zahlung ging fristgerecht ein, die geforderte Erklärung blieb aber aus. Stattdessen erreichte mich heute eine SMS der Gegenseite, ob ich ihre Zahlung und E-Mail erhalten habe und die Sache damit erledigt sei. Eine E-Mail war mir jedoch nicht bekannt und das teilte ich ihr - ebenfalls per SMS - mit. Es stellte sich nun heraus, dass die Gegnerin ihre Erklärung per E-Mail an die auf meinem Briefkopf angegebene DE-Mail-Adresse geschickt hatte. Dort ist sie natürlich nicht angekommen, denn DE-Mail ist nicht E-Mail: An eine DE-Mail-Adresse können keine normalen E-Mails geschickt werden. Es handelt sich um zwei verschiedene Systeme. Keine E-Mails an DE-Mail versenden! Das habe ich der Gegnerin auch erklärt, woraufhin sie mir ihre Erklärung nochmals per E-Mail an meine Kanzleimail geschickt hat. Der Vorfall gibt mir aber Anlass, darauf hinzuweisen: DE-Mail stellt eine weitere Kontaktmöglichkeit dar, die vom Gesetzgeber als sicherer Übermittlungsweg anerkannt wurde. Sie ist allerdings bei den meisten Anbietern kostenpflichtig. Der Versand von E-Mails an eine DE-Mail-Adresse ist nicht möglich. Die Gegnerin in obiger Sache müsste daher eigentlich auch eine Fehlermeldung ihres Mailproviders erhalten haben. Aber das wurde ja nun geklärt. --- > Seit Veröffentlichung meines Beitrages zu den Fax-Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale ist dieser über 60.000 Mal aufgerufen worden. - Published: 2018-10-08 - Modified: 2018-10-08 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/datenschutzauskunft-zentrale-was-kann-ich-tun/ - Kategorien: Strafrecht Seit Veröffentlichung meines Beitrages zu den Fax-Schreiben der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) ist dieser über 60. 000 Mal aufgerufen worden. Die Zahl der Empfänger des Fax-Schreibens der DAZ dürfte also mindestens im sechsstelligen Bereich liegen. Viele Kommentare und Anfragen per E-Mail zeigen, dass zahlreichen Empfängern nicht klar, wie sie auf dieses Fax nun reagieren sollen. In Kürze dürften auch die ersten Rechnungen eingehen. Ich möchte die bestehenden Möglichkeiten daher aufzeigen: 1. Ignorieren Die einfachste Möglichkeit besteht darin, das Fax zu ignorieren. Nicht darauf antworten, ab in den Papierkorb damit, Ende. Sie müssen auf das Fax nicht reagieren. Daran verdient niemand etwas, aber es wäre unseriös, Ihnen etwas anderes zu raten, wenn Sie die Sache einfach nur schnell erledigen wollen. 2. Datenschutz-Auskunft einholen Sie fragen sich aber vielleicht, woher diese "Datenschutzauskunft-Zentrale" eigentlich Ihre Daten hat und konkret in welchem Umfang überhaupt Daten von Ihnen dort gespeichert sind. Also können Sie den Ihnen nach der DS-GVO zustehenden Auskunftsanspruch geltend machen und die DAZ zur Erteilung der geschuldeten Auskunft auffordern. Wenn dies verweigert wird, können Sie den Anspruch auch gerichtlich einklagen. Das Problem: Die auf dem Fax der DAZ angegebenen Anschrift stellt lediglich eine Briefkastenanschrift dar. Einem Bericht auf heise. de zufolge sitzt die verantwortliche Firma DAZ Datenschutzauskunft-Zentrale Ltd auf Malta. Wenn also auf Ihr Auskunftsersuchen nicht reagiert wird, werden Sie unter der deutschen Anschrift niemanden verklagen können. Zumal aus dem Schreiben keine verantwortliche Person identifiziert werden kann. Deshalb sollten Sie zunächst den nächsten Schritt in Erwägung ziehen. 3. Strafanzeige Stellen Sie eine Strafanzeige bei der Polizei wegen des Verdacht des Betruges, muss die Polizei die Hintermänner des Schreibens ermitteln. Ist das erfolgreich und können Verantwortliche in Deutschland ermittelt werden, besteht die Möglichkeit, die gegen diese bestehenden Ansprüche auch gerichtlich geltend zu machen. 4. Negative Feststellungsklage Haben Sie das Fax nicht ignoriert, sondern ausgefüllt und unterschrieben zurückgesendet, werden Sie bald eine eine Rechnung der DAZ erhalten. Sie sollten dieser zunächst umgehend widersprechen und die Forderung bestreiten. Fechten Sie den Vertragsschluss wegen arglistiger Täuschung an. Dabei helfe ich Ihnen gerne. Ein Bestreiten der Forderung wird die DAZ zwar daran hindern, einen SCHUFA-Eintrag zu beantragen. Ein Widerspruch schützt Sie aber nicht vor weiteren außergerichtlichen Mahnungen. Denn das Geschäftsmodell solcher Firmen basiert darauf, Druck auf die angeblichen zahlungsunwilligen Schuldner auszuüben, bis sich diese - ganz ohne Klage - fügen und zahlen, weil sie ihre Ruhe haben wollen. So schrieb mir heute z. B. ein Mandant: "Habe eine Mail eines Inkasso-Unternehmens bekommen und soll an die zahlen. Mich verlässt der Mut und ich denke ich komme besser dabei weg wenn ich eine Ratenzahlung mit denen vereinbare. Man hat mir deutlich gemacht, dass ich keine Chance habe dort heraus zu kommen und wenn ich Sie einschalte habe ich nur noch weitere Kosten, da ich eh nichts erreichen kann. " Das ist natürlich Unsinn, aber auch genau das, was diese Firmen mit ihren ständigen Mahnungen erreichen wollen. Der Empfänger soll mürbe gemacht werden und angesichts immer höherer Forderungen einknicken und möglichst keinen Anwalt zu Rate ziehen. Indes: Eine Forderung die nicht... --- > Eine Datenschutzauskunft-Zentrale tritt in die Fußstapfen der Gewerbeauskunft-Zentrale und verschickt amtlich aussehende Fax-Schreiben. - Published: 2018-10-01 - Modified: 2018-11-14 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/warnung-vor-datenschutzauskunft-zentrale/ - Kategorien: Internetrecht, Strafrecht Bislang: Die Gewerbeauskunft-Zentrale Vielleicht erinnern Sie sich noch an das Unwesen der Gewerbeauskunft-Zentrale: Diese verschickte amtlich anmutende Schreiben, die beim Empfänger den Eindruck erwecken sollten, dass er für ein amtliches Verzeichnis Daten ergänzen bzw. bestätigen sollte. Versteckt im Kleingedruckten enthalten war dann eine Kostentragungspflicht für die Aufnahme in ein Internetverzeichnis. 1138 Euro wurde dafür in Rechnung gestellt und nicht wenige, die das vermeintlich amtliche Formular ausfüllten und unterzeichneten, ohne es sich vorher genau anzuschauen, tappten in die Falle - und zahlten. In der Folge sprach es sich herum, dass entsprechende Verträge wirksam angefochten werden konnten und die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen die Betreiber der Gewerbeauskunft-Zentrale. Der Bundesgerichtshof stellte dann 2012 fest, dass die Kostenpflichtigkeit der Eintragung in Internet-Branchenverzeichnisse überraschend und unwirksam war. Das hatte zur Folge, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale ihre Tätigkeit einstellte. 2018: Die Datenschutzauskunft-Zentrale Um so erstaunter war ich daher, als ich heute per Fax ein Schreiben einer "Datenschutzauskunft-Zentrale" an meine Kanzlei erhielt. Optisch aufgemacht wie die Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale soll ich nun Angaben zu meinem Betrieb machen. Warum ich das tun sollte? Das Schreiben gibt bereits einleitend die Antwort auf diese naheliegende Frage: "... um Ihrer gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25. 05. 2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen. " Es soll damit also der Eindruck erweckt werden, dass ich aus Datenschutzgründen die erbetenen Angaben machen muss. Um die Dringlichkeit zu verdeutlichen, wird eine Frist bis zum 9. Oktober 2018 gesetzt und eine "EU-weite zentrale Fax-Stelle" angeboten, die "gebührenfrei" meine Antwort entgegennehmen soll. Doch dieser Hinweis täuscht! Die offizielle Aufmachung, der Hinweis auf die DS-GVO und die gebührenfreie "Fax-Stelle" sollen darüber hinwegtäuschen, dass es auch hier wiederum nur um mein Geld geht. Denn im Kleingedruckten heißt es: "Die in diesem Auftrag genannte Person/Unternehmen erwirbt das Leistungspaket Basisdatenschutz. Dieses beinhaltet Informationsmaterial, ausfüllfertige Muster, Formulare und Anleitungen zur Umsetzung der Vorgaben der DS-GVO. Basisdatenschutz-Beitrag jährlich netto, zzgl. USt: EUR 498. Die Berechnung erfolgt jährlich. Durch die Unterzeichnung wird die Leistung für drei Jahre verbindlich bestellt". Der Hinweis auf eine Frist bis zum 9. Oktober zur Ergänzung oder Korrektur "fehlender oder fehlerhafter Daten" suggeriert eine Eilbedürftigkeit, die tatsächlich nicht besteht. Zumal noch nicht einmal dargelegt wird, wo diese Daten überhaupt eingetragen werden sollen und wer sie für welchen Zweck benötigt. Bei dem Empfänger soll offenkundig die Gedankenkette "DSGVO, fehlerhafte Daten, Geldbuße! " angeregt werden - damit er das Schreiben schnell ausfüllt, unterschreibt und zurückfaxt. Der Hintergrund Die Absender dieses Schreibens verfolgen dasselbe Muster wie es früher bei der Gewerbeauskunft-Zentrale üblich war. Ob die Betreiber identisch sind oder ob hier ganz einfach nur das erfolgreiche Geschäftsmodell der Gewerbeauskünftler kopiert wurde, ist noch nicht klar. Dass in dem Schreiben eine internationale Freephone-Nummer mit der Vorwahl 00800 angegeben wird, deutet darauf hin, dass die Hintermänner im Ausland sitzen. Klar ist aber, dass hier, genauso wie vormals von der Gewerbeauskunft-Zentrale, die Empfänger darüber getäuscht werden sollen, dass sie eine kostenpflichtige Leistung bestellen, die nicht nur überteuert sondern auch völlig unnütz ist. Hilfestellungen zur DS-GVO gibt es gratis... --- > Neustart: Am 03.09.2018 geht das besondere elektronische Anwaltspostfach wieder ans Netz. Dann gilt die passive Nutzungspflicht. - Published: 2018-08-24 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-es-geht-wieder-los/ - Kategorien: Allgemein beA vor dem Neustart Am 03. 09. 2018 geht das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) wieder ans Netz. Ab diesem Tag gilt dann auch erstmals für alle Anwälte die passive Nutzungspflicht des Postfachs. Ursprünglich sollte sie ja ab 01. 01. 2018 bereits gelten. Da aber das beA kurz vorher von der Bundesrechtsanwaltskammer wegen erheblicher Mängel offline gestellt wurde, galt die passive Nutzungspflicht faktisch nicht. Es konnte seit dem aber auch niemand etwas in das beA senden, so dass die passive Nutzungspflicht - also die Pflicht, Sendungen über das beA als zugestellt entgegenzunehmen, ohnehin nur akademischer Natur war. Das ändert sich aber in wenigen Tagen. Ab dem 03. 09. 2018 können und werden die Gerichte uns Anwälte über das beA mit Schriftstücken, Ladungen, Beschlüssen und Urteilen beglücken. Auch die Zustellung von Anwalt zu Anwalt ist dann über das beA möglich. Wer also noch immer nicht die erforderliche Hardware (Lesegerät, beA-Karte) und Software (beA-Client) einsatzbereit hat, sollte sich der damit verbundenen Haftungsrisiken bewusst sein: Ab dem beA-Neustart darf nun jeder Anwalt davon ausgehen, dass der Kollege auf der Gegenseite über beA empfangsbereit ist - weil er dazu gesetzlich verpflichtet ist. Werden gesetzte Fristen gleichwohl nicht beachtet, weil das beA nicht genutzt oder nicht kontrolliert wird, ist das nicht anders zu werten als nicht gelesene E-Mails oder nicht geöffnete Briefpost: Das kann für den (ignoranten) Anwalt teuer werden. Update: Mittlerweile hat sich herausgestellt, dass sich über das beA-Backend feststellen lässt, ob ein Anwalt sein beA-Postfach registriert und freigeschaltet hat und darüber erreichbar ist. Wer das noch nicht getan hat, darf sich darauf einstellen, wegen möglicher Fristversäumnisse Regressfälle zu produzieren. Weiterführende Links beA bei der BRAK beA für Anfänger beA: so melden Sie sich an beA startet wieder beA-ABC beA-Hilfe: die inoffizielle Supportgruppe für alle Freunde des ERV (Facebook) --- > Was sind eigentlich Kleinreparaturen und welche Grenzen muss eine wirksame Kleinreparaturklausel im Mietvertrag beachten? - Published: 2018-07-24 - Modified: 2018-07-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kleinreparaturklausel-unzulaessige-jahresobergrenze/ - Kategorien: Mietrecht Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Canstatt musste sich mit der Wirksamkeit einer Kleinreparaturklausel in einem Formular-Wohnraummietvertrag auseinandersetzen. In dem Rechtsstreit ging es um 70,81 EUR für die Reparatur eines Sanitärbauteils, welche der der Vermieter vom Mieter unter Verweis auf die Kleinreparaturklausel erstattet bekommen wollte. Er bliebt ohne Erfolg. Die streitgegenständlichen Klausel hatte zum Inhalt, dass der Mieter die Kosten für Kleinreparaturen an Gegenständen, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind, zu tragen hat, sofern die Kosten im Einzelfall 100 EUR nicht überschritten und eine jährliche Gesamtbelastung von nicht mehr als 8% der Bruttojahresmiete zu verzeichnen sei. Jahresobergrenze muss eingehalten werden Die Kostengrenze im Einzelfall erachtete das Amtsgericht noch für angemessen. Die Jahresobergrenze von 8% sah das Gericht jedoch als einen Verstoß gegen § 307 BGB an. Danach sind Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam, die einen Vertragspartner entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Einen solchen Verstoß erblickte das Gericht in der Höhe der Jahresobergrenze. Nach der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart dürfe nämlich angesichts der erheblich gestiegenen Mieten die Grenze von 6% Jahresbruttokaltmiete nicht überschritten werden. Was sind Kleinreparaturen? Mieter glauben oft, sie müssten sich mit den in der Kleinreparaturklausel im Mietvertrag genannten Kosten für einzelne Reparaturen an der Handwerkerrechnung beteiligen. Dem ist aber mitnichten so: Enthält der Mietvertrag eine Klausel, nach der sich die Mieter an Repaturen an ihrem häufigen Zugriff ausgesetzten Gegenständen (z. B. Wasserhahn, Toilettenspülung etc. ) bis zu einem Betrag von 100 EUR im Einzelfall beteiligen müssen, wird dadurch zugleich auch die Grenze der Kleinreparatur definiert: Reparaturen, die höhere Kosten verursachen, sind dann keine Kleinreparaturen mehr und der Mieter muss dann überhaupt keine Kosten übernehmen. Ein Beispiel: Kostet etwa die Reparatur einer Toilette 120 EUR, muss nicht der Mieter 100 EUR zahlen und der Vermieter nur 20 EUR – der Mieter muss stattdessen dann gar nichts zahlen, denn da die Reparaturkosten die Einzelfallgrenze überschreiten, liegt schon keine Kleinreparatur mehr vor: Der Vermieter muss dann die vollständigen Kosten von 120 EUR tragen. --- > Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, sollte nicht nur die fristlose Kündigung erklärt werden, sondern hilfsweise auch immer eine ordentliche Kündigung. - Published: 2018-07-23 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-heilung-einer-ordentlichen-kuendigung/ - Kategorien: Mietrecht Heilung einer fristlosen Kündigung ist möglich Die fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsrückstandes kann gemäß § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB durch den vollständigen Ausgleich sämtlicher Rückstände innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage geheilt werden. Dies gilt jedoch nicht für eine zugleich hilfsweise erklärte ordnungsgemäße, also fristgerechte Kündigung, wie das LG Berlin mit Urteil vom 17. 01. 2014 (Az. : 65 S 366/13) entschieden hat. Der Mieter hatte in dem zu entscheidenden Rechtsstreit zwei Monatsmieten nicht gezahlt. Daraufhin erklärte die Vermieterin die fristlose Kündigung und hilfsweise auch die fristgemäße Kündigung zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist. Mietzahlung nach Erhebung der Räumungsklage Nachdem er auf Räumung verklagt worden war, hatte der Mieter die Rückstände rechtzeitig vollständig ausgeglichen, wodurch die fristlose Kündigung geheilt wurde. Er vertrat sodann die Auffassung, die Heilungswirkung des § 569 Abs. 3 BGB erstrecke sich auch auf die ordentliche Kündigung. Dem pflichtete das Landgericht jedoch nicht bei. Ordentliche Kündigung bleibt bestehen Die ordentliche Kündigung gemäß § 570 BGB hatte die Vermieterin damit begründet, dass sie ein berechtigtes Interesse an der fristgemäßen Beendigung des Mietverhältnisses hatte, weil die Nichtzahlung der Mieten eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters dargestellt habe. Nach Auffassung des Landgerichts Berlin kann aber eine einmal eingetretene Pflichtverletzung nicht durch die bloße nachträgliche Zahlung geheilt werden. Allerdings könne durch die nachträgliche Zahlung die Vertragsverletzung in einem milderen Licht erscheinen und sich das Festhalten des Vermieters an einer fristgemäßen ordentlichen Kündigung als treuwidrig erweisen. Eine nachträgliche Zahlung der offenen Miete ist nach der Rechtsprechung des BGH beim Verschulden des Mieters zu berücksichtigen und kann dazu führen, dass aus der fristgemäßen Kündigung keine Rechte hergeleitet werden können. Verschulden ist zu prüfen Dass der Mieter in dem vorliegenden Rechtsstreit die offenen Mieten nachgezahlt hat, rechtfertigte für sich genommen alleine aber noch nicht die Annahme nicht ausreichenden Verschuldens. Denn der Mieter war bereits früher schon mit der Mietzahlung in Verzug geraten und es waren für den Senat keine Umstände erkennbar, die das Verschulden des Mieters an der Nichtzahlung der Miete verringert hätten. Der Mieter hatte sich zwar darauf berufen, nur sehr geringe Renteneinkünfte zu haben. Das reichte dem Gericht aber nicht aus, denn das Risiko, die Miete wegen fehlendem Einkommen nicht zahlen zu können, trägt allein der Mieter. Hilfsweise ordentliche Kündigung erklären Gerät der Mieter in ausreichenden Zahlungsverzug, sollte nicht nur die fristlose Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB erklärt werden, sondern unbedingt hilfsweise auch immer eine ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Gleicht nämlich der Mieter nach Erhebung der Räumungsklage sämtliche Zahlungsrückstände aus, kann dadurch die fristlose Kündigung geheilt werden. Der Vermieter, der dann weiterhin Räumung verlangt, kann diese nur noch auf eine hilfsweise erklärte ordentliche, fristgemäße Kündigung stützen. Dabei wird es dann darauf ankommen, ob den Mieter ein ausreichendes Verschulden an den Zahlungsrückständen trifft. --- > Brandschutzvorschriften haben nach einem Urtel des LG Köln keine zivilrechtliche Nichtigkeit einer Abschließ-Klausel zur Folge. - Published: 2018-07-22 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haustuer-abschliessen/ - Kategorien: Mietrecht Verpflichtung zum nächtlichen Abschließen der Haustür Manche Vermieter verlangen von ihren Mietern, dass diese abends die Hauseingangstür abschließen. Das kann zwar durchaus sinnvoll sein, wenn man verhindern möchte, dass sich unbefugte Personen Zugang zum Hausflur verschaffen, kann sich aber als problematisch erweisen, wenn es im Haus einmal brennen sollte und dann der rettende Ausgang durch eine abgeschlossene Tür versperrt ist. Gleichwohl hatte das Landgericht Köln in einer Berufungsentscheidung vom 25. 07. 2013 - (Az: 1 S 201/12) keine Bedenken gegen eine in der streitgegenständlichen Hausordnung enthaltene Verpflichtung der Erdgeschossmieter, die nach außen führenden Türen abends bis zu einer bestimmten Uhrzeit abzuschließen. Die Klausel sei weder überraschend, noch benachteilige sie die Erdgeschossmieter unangemessen. Dagegen spreche die geringe Arbeits- und sonstige Belastung, die mit dieser Verpflichtung einherginge. Brandschutz begründet keine Unwirksamkeit Die Klausel sei auch nicht nichtig, weil ggf. Brandschutzvorschriften dem nächtlichen Abschließen von Haustüren entgegenstünden. Diese Vorschriften hätten jedenfalls keine zivilrechtliche Nichtigkeit einer Abschließ-Klausel zur Folge. Regelungsbedarf für Mietvertragsparteien Es gibt gute Gründe, eine Haustür nachts verschlossen zu halten. Einbrechern und sonstigen Personen, die im Haus nichts zu suchen haben, wird dadurch der Zutritt erschwert. Andererseits möchten Mieter im Brandfall ungern eingeschlossen sein. Vermieter und Mieter sollten deshalb im Einzelfall eine Regelung treffen, die den beiderseitigen Interessen Rechnung trägt. Gegenstand der Entscheidung des Landgerichts Köln war eine Feststellungsklage, mit der die Unwirksamkeit der zum Abschließen der Haustür verpflichtenden Klausel festgestellt werden sollte. Dies lehnte das Gericht ab. Nicht entschieden ist allerdings die Frage, was einem Mieter droht, der sich unter Verweis auf Brandschutzvorschriften weigert, die Haustüre nachts abzuschließen, obwohl die Hausordnung dies vorsieht. Grundsätzlich dürfte dies ein vertragswidriges Verhalten darstellen, dass zu einer Abmahnung berechtigt. Denn die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Vorschriften ist keine Obliegenheit des Mieters, sondern des Vermieters. Der Mieter wird durch diese Vorschriften nicht verpflichtet - wohl aber durch die Hausordnung. --- > Es reicht für eine wirksame Eigenbedarfskündigung nicht aus, dass ein unbestimmtes Interesse an einer späteren Nutzung besteht. - Published: 2018-07-20 - Modified: 2022-12-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarf-eigennutzungswunsch-muss-ernsthaft-sein/ - Kategorien: Mietrecht Voraussetzungen für wirksame Eigenbedarfskündigung Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) musste sich in einer Entscheidung vom 23. 09. 2015 – Az: VIII ZR 297/14 – mit den Voraussetzungen für eine wirksame Eigenbedarfskündigung befassen. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt bewohnten die Mieter eine Dreizimmerwohnung im dritten Obergeschoss und zusätzlich eine separate Mansardenwohnung. Eine separate Kündigung des Mietverhältnisses über die Mansarde war mietvertraglich ausgeschlossen. Die Vermieterin kündigte nun beide Mietverträge mit der Begründung, dass sie die Wohnung im dritten OG selbst bewohnen wolle und die Mansarde, nach einem Umbau, als Teil einer für ihre Tochter vorgesehene Maisonettewohnung benötigte. Die Mieter bestritten die Kündigung und zogen nicht aus. Daraufhin erhob die Vermieterin also Räumungsklage, welche vom Amtsgericht abgewiesen wurde, aber in der Berufungsinstanz Erfolg hatte. Die Beklagten versuchten indessen ihr Glück in der zugelassenen Revision beim BGH. Der BGH hob das Berufungsurteil auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück an das Berufungsgericht. Zwar sei die Eigenbedarfskündigung ausreichend begründet gewesen. Dazu reiche nämlich die Angabe der Person, für die die Wohnung benötigt werde, und die Darlegung des Interesses an der Wohnung aus. Vorratskündigung ist unzulässig Allerdings reiche für eine Kündigung wegen Eigenbedarfs nicht aus, dass ein unbestimmtes Interesse an einer späteren Nutzung bestehe. Eine Kündigung auf Vorrat ist nicht zulässig. Stattdessen müsse ein konkretes Interesse an der baldigen Eigennutzung bestehen. Die Vermieterin habe hier aber nur zaghaft die Ernsthaftigkeit ihres Umzugswunsches in die Wohnung in der 3. Etage vorgetragen und nicht erklären können, weshalb sie von mehreren Dreizimmerwohnungen in dem Mehrfamilienhaus ausgerechnet die Wohnung der Beklagten beziehen wollte. Schließlich lebte die im Seniorenalter befindliche Vermieterin bislang in einem Einfamilienhaus. Es sei lebensfremd anzunehmen, dass sie sich vor einem Umzug keine Gedanken darüber gemacht habe, welche der ihr gehörenden Wohnungen nach Größe, Lage und Zuschnitt für ihre Zwecke am besten geeignet sei. Weiterer Wohnraum Zudem habe die Vermieterin nur wenige Wochen vor dem Ausspruch der Kündigung eine ebenfalls ihr gehörende Wohnung im Erdgeschoss neu vermietet, was ebenfalls dagegen spräche, dass der Nutzungswunsch für die Wohnung im 3. OG nicht hinreichend konkret bestimmt gewesen sei. Das Landgericht habe zudem die Klägerin neu hören müssen, da es ihre Aussage vor dem Amtsgericht abweichend gewertet habe. Die Berufungsentscheidung konnte daher keinen Bestand haben. Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches erforderlich Wer einen Mietvertrag wegen Eigenbedarf kündigt, muss damit rechnen, dass sich Mieter dagegen wehren und den vorgebrachten Eigenbedarf einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen lassen – insbesondere wenn die Mieter rechtsschutzversichert sind. Dann kommt es nicht nur darauf an, dass die Kündigung „wasserdicht“ begründet ist, sondern auch der Eigennutzungswunsch des Vermieters muss sich im Rechtsstreit als hinreichend konkret erweisen. Es ist daher entscheidend, dass er gut durchdacht und plausibel dargelegt und bewiesen werden kann. Bestehen Zweifel an der Ernsthaftigkeit des Eigennutzungswunsches, muss das Gericht diesen nachgehen. Eine vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung kann zudem Ansprüche auf Schadensersatz des getäuschten Mieters auslösen. --- > Der Vermieter kann bei Rückgabe einer Wohnung die Übergabe in neutralen Farben verlangen und andernfalls Schadensersatz geltend machen. - Published: 2018-07-19 - Modified: 2018-07-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rueckgabe-der-wohnung-in-bunten-farben/ - Kategorien: Mietrecht Wohnung in bunten Farben Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs musste sich ( Urteil vom 6. November 2013 - VIII ZR 416/12 ) mit der Frage befassen, ob dem Vermieter gegen seinen Mieter ein Schadensersatzanspruch zusteht, wenn dieser - unabhängig von einer etwaigen Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen - die Wohnung in bunten Farben gestrichen hinterlässt. Denn solche Farbgestaltung ist nicht jedermanns Geschmack und in der Regel wird der Vermieter die Wohnung vor einer erfolgreichen Neuvermietung erst einmal neu streichen (lassen) müssen. Aus genau diesem Grund sah der BGH den Mieter in dem zu entscheidenden Rechtsstreit als zum Schadensersatz verpflichtet: Renovierung in neutralen Farben Wenn er die in neutralen Farben übernommene Wohnung bei Mietende in einem ausgefallenen farblichen Zustand zurückgibt, der von vielen Mietinteressenten nicht akzeptiert wird und eine Neuvermietung der Wohnung praktisch unmöglich macht, kann der Vermieter die für die Instandsetzung, also die Renovierung in neutralen Farben, notwendigen Kosten von seinem ehemaligen Mieter erstattet verlangen. Die Mieter hatten einzelne Wände der Wohnung in kräftigen Farben (rot, gelb, blau) gestrichen - und die Wohnung so zurückgeben. Der Vermieter beauftragte daher erst einmal einen Maler und musste dafür 3. 700 EUR zahlen. Diesen Betrag verlangte er erfolgreich als Schadensersatz von einen ehemaligen Mietern zurück. Die Entscheidung des Senats reiht sich ein in eine reihe obergerichtlicher Entscheidungen zur gleichen Thematik und kommt nicht überraschend. Dass der Vermieter bei Rückgabe einer Wohnung die Übergabe in neutralen Farben verlangen und die Dekoration in ausgefallenen Farbgestaltungen nicht akzeptieren muss, ist bereits mehrfach von verschiedenen Gerichten entschieden worden. Die Entscheidung des BGH schafft höchstinstanzliche Klarheit. Nachfristsetzung erforderlich Stellen Vermieter nach Auszug des Mieters übrigens fest, dass die Wohnung wie ein Knallbonbon aussieht, sollten sie dem Mieter übrigens eine Nachfrist zur Renovierung setzen, wenn der Mieter auch nach dem Mietvertrag zur Vornahme von Schönheitsreparaturen verpflichtet ist. Denn dann handelt es sich um eine Hauptleistungspflicht des Mieters - eine Nachfristsetzung ist dann erforderlich, um einen Schadensersatzanspruch (nach Fristablauf) zu begründen. Vermieter sind allerdings gut beraten, einen etwaigen Schadensersatzanspruch frühzeitig geltend zu machen. Denn sie müssen § 548 Abs 1. BGB beachten: Schadensersatzansprüche wegen Verschlechterung der Mietsache verjähren danach in 6 Monaten nach Zurückerhalt der Mietsache. --- > Bei der Beurteilung, ob eine Mietwohnung einen Mangel aufweist, kommt es auf die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung an. - Published: 2018-07-18 - Modified: 2018-07-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keller-in-altbauwohnung-darf-feucht-sein/ - Kategorien: Mietrecht Feuchter Keller in Altbau: Keine Mietminderung Wer eine Altbauwohnung anmietet, muss damit rechnen, dass der zur Wohnung gehörende Keller feucht ist und darf deswegen dann auch nicht die Miete mindern. Dies hat das Landgericht Ansbach in einer Entscheidung vom 11. 08. 2014 (Az. : 1 S 228/14) festgestellt. Die Mieter hatten eine im Jahr 1900 im Jugendstil errichtete Wohnung angemietet und in dem dazu gehörenden Keller diverse Gegenstände gelagert. Die Kellerwände bestanden aus Sandstein und im Laufe der Zeit zeigte sich, dass dadurch Feuchtigkeit in den Kellerraum eintrat. Die Mieter mussten feststellen, dass die gelagerten Gegenstände nach und nach verschimmelten. Sie verlangten daraufhin von dem Vermieter Schadensersatz und behaupteten, dass die Miete wegen des feuchten Kellers um 10 Prozent gemindert sei. Maßstab bei Errichtung der Mietsache Da sich die Mietparteien außergerichtlich nicht einigen konnten, endete auch dieser Streit vor Gericht. Das Amtsgericht Ansbach lehnte sowohl eine Mietminderung als auch Schadensersatzansprüche ab und wurde in der Berufungsinstanz vom Landgericht bestätigt: Zur Beurteilung, ob ein Mietmangel vorliegt, sei grundsätzlich auf den bei Errichtung der Mietsache geltenden Maßstab abzustellen. Im Jahr 1900 habe aber eine Isolierung des Kellers, die ein Eindringen von Feuchtigkeit verhindert hätten, schlichtweg nicht um Stand der Technik gehört und sei auch nicht vorgeschrieben gewesen. Die Mieter hätten nicht erwarten dürfen, dass sie in einen solchen Keller über Jahre hinweg Polstermöbel sicher lagern konnten. Zu Sanierungsmaßnahmen sei der Vermieter einer Altbauwohnung auch nur dahingehend verpflichtet, als dass er einen Mindeststandard für ein zeitgemäßes Wohnen ermöglichen müsse. Diese Pflicht habe der Vermieter hier aber nicht verletzt, denn schließlich sei ein Kellerraum nicht für Wohnzwecke gedacht. Einhaltung technischer Normen Bereits in seiner Trittschall-Entscheidung vom 6. 10. 2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden (Az. : VIII ZR 355/03), dass bei der Beurteilung, ob eine Mietwohnung einen Mangel aufweist, zuerst auf die von den Mietvertragsparteien vereinbarte Beschaffenheit der Wohnung ankommt. Fehlt eine solche Beschaffenheitsvereinbarung, so ist nach der Auffassung des BGH die Einhaltung der maßgeblichen technischen Normen geschuldet, wobei grundsätzlich auf den bei Errichtung des Gebäudes geltenden Maßstab abzustellen ist. Die Entscheidung des LG Ansbach wendet diesen Grundsatz folgerichtig auf feuchte Kellerräume an. Haben die Parteien für einen Altbau nicht ausdrücklich trockene Kellerräume vereinbart, kann der Mieter einen solchen nicht erwarten. --- > Bestreitet der Erwerber den Erhalt der Kaution und macht er keine Ansprüche mehr geltend, sollte sich der Mieter direkt an den ehemaligen Vermieter wenden. - Published: 2018-07-16 - Modified: 2022-01-21 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kaution-nach-verkauf-der-mietsache/ - Kategorien: Mietrecht Erwerber haftet für Rückzahlung der Kaution Wird eine Wohnung während eines Mietverhältnisses verkauft, stellt sich für den Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses oft die Frage, an wen er sich nun wenden muss, um seine Kaution zurückzuerhalten. Darauf gibt § 566a BGB eine Antwort: "Hat der Mieter des veräußerten Wohnraums dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit geleistet, so tritt der Erwerber in die dadurch begründeten Rechte und Pflichten ein. " Das bedeutet: Der Mieter muss sich an den Erwerber halten, denn dieser ist durch den Eigentumserwerb in alle Rechte und Pflichten auch betreffend die Mietsicherheit eingetreten. Hat er sie vom Verkäufer erhalten, muss er sie ordnungsgemäß anlegen und nach Beendigung des Mietvertrages an den Mieter zurückzahlen. Subsidiäre Haftung des ehemaligen Vermieters Weiterhin stellt § 566a BGB klar: "Kann bei Beendigung des Mietverhältnisses der Mieter die Sicherheit von dem Erwerber nicht erlangen, so ist der Vermieter weiterhin zur Rückgewähr verpflichtet. " Der (alte) Vermieter haftet subsidiär, also nachrangig auf Rückerstattung der Kaution, wenn der Mieter sie von dem Erwerber nicht erhalten kann. Hat der Erwerber die Kaution unstreitig nicht von dem verkaufenden Vermieter erhalten und hat er auch keine Ansprüche mehr gegen den Mieter, kann sich der Mieter direkt an den (alten) Vermieter halten. Dies hat nun das OLG Hamburg in einem Urteil vom 04. 02. 2014 (Az. : 8 W 7/14) entschieden. Denn § 566a BGB habe rein mieterschützende Wirkung. Es sei unsinnig, wenn der Mieter zunächst den Erwerber in Anspruch nehmen müsse, obwohl dieser die Kaution nicht erhalten habe und auch keine Ansprüche zwischen Mieter und Erwerber im Streit stünden. Bestreitet also der Erwerber den Erhalt der Kaution gegenüber dem Mieter und macht er gegen diesen keine Ansprüche mehr geltend, sollte sich der Mieter direkt an den ehemaligen Vermieter zur Rückerstattung der Kaution wenden und darf diesen auch unmittelbar verklagen, wenn keine außergerichtliche Lösung möglich ist. --- > Die bloße Einvernehmlichkeit des Scheidungsverfahrens reicht nicht für eine Kostenreduzierung aus. Denn die einvernehmliche Scheidung ist der Regelfall. - Published: 2018-07-15 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kostenreduzierung/ - Kategorien: Familienrecht Abschlag vom Verfahrenswert Auf vielen Internetseiten, in denen von Rechtsanwälten die sogenannte Internet-Scheidung oder Online-Scheidung angeboten wird, wird darauf hingewiesen, dass im Falle einer einvernehmlichen Scheidung eine Kostenreduzierung durch einen Abschlag vom Verfahrenswert möglich ist. In der Tat wird dies von vielen Gerichten so gehandhabt, allerdings sollte man sich darauf nicht verlassen. Ein entsprechender Antrag kann auch "nach hinten losgehen". Denn nach einer Entscheidung des OLG Brandenburg vom 23. 06. 2014 (15 WF 11/14) ist bei der Bemessung des Verfahrenswertes einer Ehesache auch das Vermögen der Beteiligten zu berücksichtigen, wenn dieses einen Betrag von 60. 000 € pro Ehegatten übersteigt. Wird also eine Kostenreduzierung beantragt, kann das Gericht dadurch durchaus dazu gebracht werden, einmal die Vermögensverhältnisse der Beteiligten des Scheidungsverfahrens zu hinterfragen. Im Ergebnis könnte dann ein höherer Verfahrenswert heraus kommen, der eine höhere Kostenbelastung zur Folge haben wird. Geringer Umfang und Schwierigkeitsgrad entscheidend Eine Kostenreduzierung ist nach der Entscheidung des OLG Brandenburg möglich, wenn der geringe Umfang und der Schwierigkeitsgrad des Verfahrens dies rechtfertigten. Allein der Umstand, dass eine einvernehmliche Scheidung vorliegt, also der eine Ehegatte die Scheidung beantragt und der andere dem zustimmt, rechtfertigt nach Auffassung des Senats jedoch noch nicht die Annahme, dass der Verfahrenswert zu reduzieren ist. Denn eine einvernehmliche Scheidung stelle den Regelfall dar. Als Maßstab dafür, ob der gerichtliche Verfahrensaufwand wertmindernd oder aber erhöhend zu berücksichtigen ist gelte nämlich der durchschnittliche Aufwand gleichartiger Scheidungsverfahren. Ist aber die einvernehmliche Scheidung die Regel, wird also der durchschnittliche Aufwand gerade durch die einvernehmliche Scheidung bestimmt. Dann müssen also noch weitere Umstände hinzukommen, um eine Reduzierung des Verfahrenswertes zu rechtfertigen. Die Entscheidung des OLG Brandenburg schließt eine Reduzierung des Verfahrenswertes also grundsätzlich nicht aus. Die bloße Einvernehmlichkeit des Scheidungsverfahrens reicht dafür jedoch nicht aus. Es müssen dazu weitere Umstände hinzukommen, die in der Regel nicht vorliegen. --- > Eine lediglich aus Rachsucht oder Schädigungsabsicht mitgeteilte Strafanzeige kann zu einem Schadensersatzanspruch des Ehepartners führen, - Published: 2018-07-13 - Modified: 2018-07-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-grundsaetzliche-haftung-bei-erfolgloser-strafanzeige/ - Kategorien: Familienrecht Anzeige gegen den Ehegatten Zeigt ein Ehegatte den anderen wegen einer angeblichen Straftat an, und wird das Ermittlungsverfahren später eingestellt, haftet der anzeigeerstattende Ehegatte nicht grundsätzlich auf Ersatz der seinem Ehepartner entstandenen Verteidigerkosten. Dies hat das OLG Dresden in einem Beschluss vom 14. 05. 2012 entschieden (Az: 21 UF 1377/11). Der Ehemann war zum 20. 04. 2010 aus der Ehewohnung mit unbekanntem Ziel ausgezogen. Wenige Tage später erstattete die Ehefrau bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen des vermeintlichen Diebstahls von Schmuckstücken, Unterlagen und eines Laptops durch den Ehemann. Die Staatsanwaltschaft ermittelte die neue Anschrift des Antragstellers hörte diesen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens an. Der Antragsteller bestritt anwaltlich die ihm vorgeworfenen Straftaten. Daraufhin nahm die Antragsgegnerin den Strafantrag zurück. Das Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Der Antragsteller machte nun die ihm durch das Strafverfahren entstandenen Kosten gerichtlich gegen seine Ehefrau geltend. Er vertrat die Auffassung, seine Ehefrau habe ihre ehelichen Verpflichtungen zur Rücksichtnahme verletzt, was gemäß § 1353 Abs. 1 i. V. m. § 280 Abs. 1 BGB zur Schadensersatzpflicht führe. Es sei ihr mit der Strafanzeige nur um die Ermittlung seines neuen Aufenthaltsortes gegangen. Der Senat sah dies nicht so und lehnte den Schadensersatzanspruch ab. Kein Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten Ein solcher ergab sich nach Auffassung der Richter zunächst nicht aus unerlaubter Handlung gem. § 823 BGB oder § 826 BGB da das Ingangsetzen und Betreiben eines gesetzlich geregelten Verfahrens, auch eines Strafverfahrens, zunächst die Vermutung der Rechtmäßigkeit für sich habe. Eine fahrlässig falsche Einschätzung der Rechtslage führe nicht zu einer rechtswidrigen Handlung. Nur in Ausnahmefällen müsse der Rechtsschutzbegehrende seinem Gegner aus unerlaubter Handlung für die Folgen einer nur fahrlässigen Fehleinschätzung der Rechtslage haften. Eine Haftung käme nur in Betracht, wenn ein objektiv unwahrer Sachverhalt wissentlich oder in leichtfertiger Unkenntnis den Strafverfolgungsbehörden zur Kenntnis gebracht wurde. Dies habe der Ehemann hier aber nicht dargelegt und bewiesen. Eine Schadensersatzpflicht ergab sich nach Auffassung der Dresdner Richter auch nicht aus Verletzung einer Pflicht aus der ehelichen Lebensgemeinschaft. Es sei bereits zweifelhaft, ob die Erstattung einer Strafanzeige überhaupt geeignet sei, eine Schadensersatzpflicht im Hinblick auf § 1353 BGB auszulösen. So sei nach herrschender Meinung ein Vermögensschaden, den ein Ehegatte dem anderen durch Verletzung einer ehelichen Pflicht zufügt, nur dann zu ersetzen, wenn die Pflichtverletzung eine rein vermögensrechtliche oder geschäftsmäßige Handlung ohne Bezug zum persönlichen Bereich der ehelichen Lebensgemeinschaft betreffe. Das sei zum Beispiel der Fall, wenn ein Ehegatte sich pflichtwidrig weigere, an der Minimierung gemeinsamer finanzieller Lasten mitzuwirken (zum Beispiel durch gemeinsame steuerliche Veranlagung). Es könne aber dahinstehen, um diese Situation vergleichbar sei, mit der hier vorliegenden. Denn zwar seien Eheleute als Ausprägung der ehelichen Lebensgemeinschaft gehalten, einander Beistand und Fürsorge zu gewähren, woraus die grundsätzliche Verpflichtung gefolgert werde, Strafanzeigen gegen den anderen Ehepartner zu unterlassen. Dies gelte jedoch nicht ausnahmslos. So seien auch die Motive des Anzeigeerstatters zu beachten. Eine Pflichtverletzung sei in einer Strafanzeige nicht zu erkennen, wenn sich die angezeigte Straftat des Ehegatten gegen den anzeigeerstattenden Ehepartner richtet und Wiederholung droht. Davon könne... --- > Berät ein Anwalt beide Eheleute in einer Scheidungsangelegenheit gemeinsam, birgt dies nach einer Entscheidung des BGH erhebliche Risiken. - Published: 2018-07-11 - Modified: 2020-10-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gemeinsame-scheidungsberatung-birgt-risiken/ - Kategorien: Familienrecht Gemeinsame Beratung beider Eheleute zur Scheidung Berät ein Anwalt beide Ehepartner, die in einer Scheidungssache zu ihm kommen, gemeinsam, muss er sie nach einer Entscheidung des BGH vom 19. 09. 2013 (IX-ZR 32212) vor der gemeinsamen Beratung zwingend belehren: Ein Anwalt darf im Grundsatz nur einen Ehepartner beraten. Bei einer gemeinsamen Beratung darf der Anwalt nicht mehr die Interessen einer Partei einseitig vertreten, sondern kann die Eheleute nur noch unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen beraten. Führt die gemeinsame Beratung nicht zu einer Scheidungsfolgenvereinbarung und treten widerstreitende Interessen unüberwindbar auf, muss der Anwalt das Mandat gegenüber beiden Eheleuten niederlegen. Dies hat zur Folge, dass beide Eheleute neue Anwälte zur Durchsetzung ihrer jeweiligen Interessen beauftragen müssen, mit der Folge, dass Kosten nicht nur für einen, sondern drei Anwälte entstehen. Auch wenn die Eheleute eine Scheidungsfolgenvereinbarung treffen, darf der Anwalt möglicherweise keinen der Eheleute im Scheidungsverfahren vertreten. Daher fallen für die Scheidung wiederum Kosten für zwei weitere Anwälte an. Pflichtverletzung begründet Schadensersatzanspruch Unterlässt der beide Eheleute beratende Anwalt die notwendigen Hinweise und Belehrungen, begeht er eine Pflichtverletzung, die zu einem Schadensersatzanspruch führen kann. Müssen die Eheleute nämlich andere Anwälte beauftragen, weil der Anwalt das Mandat niedergelegt hat, entstehen ihnen Zusatzkosten - also ein finanzieller Schaden. Nach der Entscheidung des BGB ist es zwar grundsätzlich zulässig, dass ein Anwalt Ehepartner, die sich scheiden lassen möchten, gemeinsam berät. Er muss sie vorher aber auf die vorgenannten Punkte hinweisen und sollte dies auch dokumentieren. Sollten widerstreitende Interessen auftreten, müssen beide Eheleute wissen, dass der sie gemeinsam beratende Anwalt für keinen von ihnen weiter tätig werden darf und sie stattdessen neue Anwälte suchen und bezahlen müssen. Dieses Risiko sollten die Eheleute und der gemeinsame Anwalt kennen, bevor sie sich auf das Wagnis der gemeinsamen Beratung einlassen. Handlungsempfehlung Wenn sich Eheleute einvernehmlich trennen und scheiden lassen wollen und keine Streitpunkte erkennbar sind, sollte deshalb von Anfang an klar sein, dass der Anwalt nur einen der Ehepartner berät und vertritt, nämlich den, der den Scheidungsantrag stellen will. Der andere Ehepartner benötigt nämlich keinen Anwalt für das Scheidungsverfahren – die Zustimmung zur Scheidung ist auch ohne Anwalt zulässig. --- > Nach § 1361 b BGB kann der Ehegatte, der dem anderen während des Getrenntlebens die Ehewohnung überlässt, eine Vergütung für die Nutzung verlangen. - Published: 2018-07-10 - Modified: 2018-07-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/nutzungsentschaedigung-fuer-ueberlassung-der-ehewohnung/ - Kategorien: Familienrecht Alleinige Nutzung der Ehewohnung Die alleinige Nutzung der Ehewohnung, an denen beiden Ehepartnern gemeinsam ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt ist, kann einen Vergütungsanspruch begründen, auch wenn der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte keine verwertbaren wirtschaftlichen Vorteile daraus ziehen kann. Das hat nun der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des BGH in einem Beschluss vom 18. 12. 2013 (Az. : XII ZB 268/13) entschieden. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eheleute lebten von November 2009 bis August 2012 getrennt. Die Ehe wurde am 16. 08. 2012 geschieden. Das im gemeinsamen Eigentum stehende Familienheim wurde 1998 den vier gemeinsamen Töchtern geschenkt. Die Eheleute behielten sich aber ein lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht vor. Nach der Trennung zog die Ehefrau aus. Sie verlangte von ihrem mittlerweile Ex-Ehemann die Zahlung einer Nutzungsentschädigung für den Trennungszeitraum bis zur Scheidung. In letzter Instanz musste darüber nun der BGH entscheiden. Anspruch auf Nutzungsentschädigung für den Zeitraum der Trennung Nach Ansicht der Karlsruher Richter bestand die Forderung der Ehefrau zurecht. Denn nach § 1361 b Abs. 3 S. 2 BGB kann der Ehegatte, der dem anderen während des Getrenntlebens die Ehewohnung überlässt, von diesem eine Vergütung für die Nutzung verlangen, sofern dies der Billigkeit entspricht. Mit dieser Vergütung soll der Verlust des Wohnungsbesitzes und die damit einhergehenden wirtschaftlichen Nachteile für den ausgezogenen Ehegatten kompensiert werden. Das gilt nach Ansicht des Senats auch, wenn beiden Eheleuten ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt wurde - denn dieses seit während der gemeinsamen Nutzung mit einer Verpflichtung belastet gewesen, die Mitnutzung durch den anderen Ehegatten zu dulden. Diese Duldungspflicht sei nach Auszug der Ehefrau entfallen, was im Ergebnis auf einen höheren Wohnwert hinauslaufen könne, der einen Vergütungsanspruch begründen könne. Es kommt nach Ansicht des BGH auch nicht darauf an, ob der in der Wohnung verbleibende Ehegatte seinen Wohnvorteil wirtschaftlich verwerten kann – dies seit allenfalls bei der Höhe der Vergütung zu berücksichtigen. Das Gesetz stelle zur Begründung des Anspruchs allein auf die Überlassung der Ehewohnung ab. Prüfung kann sich lohnen Der Anspruch auf Nutzungsentschädigung hängt nicht davon ab, ob der Ehegatte freiwillig ausgezogen ist oder zum Auszug gezwungen wurde. Ein Vergütungsanspruch scheidet aber aus, wenn der Wohnvorteil des in der Ehewohnung verbleibenden Ehegatten bereits anderweitig, z. B. bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wurde. --- > Die Kosten einer Scheidung richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten bei Einreichung des Scheidungsantrages. - Published: 2018-07-09 - Modified: 2021-10-25 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/was-kostet-scheidung/ - Kategorien: Familienrecht Die Kosten einer Scheidung und ihre Berechnung "Was kostet mich die Scheidung? " Diese Frage höre ich natürlich immer wieder, wenn ich beauftragt werde, das Scheidungsverfahren einzuleiten. Für ein Scheidungsverfahren fallen zwingend Kosten an, die gesetzlich vorgegeben sind. Auch wenn viele Anbieter von Online-Scheidungen damit werben: Kosten lassen sich mit der Online-Scheidung in der Regel nicht sparen, denn die Höhe der Kosten richtet sich nicht danach, ob Sie mit Ihrem Anwalt online kommunizieren, sondern grundsätzlich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages. Aus Einkommen und Vermögen errechnet sich der sogenannte Verfahrenswert, der den Anwalts- und Gerichtsgebühren zugrunde gelegt wird. Was bedeutet das konkret? Der Verfahrenswert § 43 FamGK lautet: (1) In Ehesachen ist der Verfahrenswert unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Umfangs und der Bedeutung der Sache und der Vermögens- und Einkommensverhältnisse der Ehegatten, nach Ermessen zu bestimmen. Der Wert darf nicht unter 3 000 Euro und nicht über 1 Million Euro angenommen werden. (2) Für die Einkommensverhältnisse ist das in drei Monaten erzielte Nettoeinkommen der Ehegatten einzusetzen. Zur Ermittlung des Verfahrenswertes für die Kosten der Scheidung ist also zunächst auf die Nettoeinkünfte beider Ehegatten zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrags abzustellen. Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit 3 multipliziert. Die Gerichte verlangen diesbezüglich erfahrungsgemäß keine Belege und richten sich nach den Angaben der Beteiligten. Verdient also die Ehefrau 2. 000,- EUR netto und der Ehemann 3. 000,- EUR, errechnet sich ein Verfahrenswert für die Scheidung von 15. 000,- EUR (3 x 5. 000,- EUR). Verfügen die Eheleute über Vermögen, z. B. ein Eigenheim, Sparvermögen oder Wertpapiere, dann ist auch dieses Vermögen ergänzend zu berücksichtigen. In welcher Höhe das Vermögen zu berücksichtigen ist, gibt das Gesetz allerdings nicht konkret vor und daher haben sich in den Bundesländern jeweils unterschiedliche Maßstäbe entsprechend der Rechtsprechung der einzelnen Oberlandesgerichten entwickelt. So berücksichtigt das Oberlandesgericht Köln beispielsweise 10 Prozent des ermittelten Vermögens zur Erhöhung des Verfahrenswertes. Freibeträge für die Ehegatten und Kinder werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Zu berücksichtigen ist sodann auch der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich, der von Amts wegen durchzuführen ist. Seine Kosten richten sich nach der Anzahl der auszugleichenden Rentenanwartschaften. Der Verfahrenswert für den Versorgungsausgleich beläuft sich dabei auf mindestens 1. 000 EUR, wenn nur Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. bei Beamten Pensionsanwartschaften auszugleichen sind. Auch wenn der Versorgungsausgleich durch Vereinbarung ausgeschlossen wurde oder wegen kurzer Ehezeit unterbleibt, wird dafür ein Mindestverfahrenswert von 1. 000 EUR angesetzt. Da vor Einleitung des Scheidungsverfahrens selten genau bekannt ist, wie viele Rentenanwartschaften auszugleichen sind, lassen sich die Kosten für den Versorgungsausgleich anfangs nur schätzen - in der Regel werden dafür 2. 000,- EUR zugrunde gelegt. Verfügen die Eheleute über kein Vermögen, ist in unserem Beispiel also für die Einleitung des Scheidungsverfahrens ein Gesamtverfahrenswert von 17. 000,- EUR zugrunde zulegen. Eine einvernehmliche Scheidung reduziert den Verfahrenswert übrigens leider nicht. Da aber nur ein Anwalt benötigt wird, können die scheidungswilligen Eheleute natürlich trotzdem sparen. Die Anwalts- und Gerichtskosten Ist der Verfahrenswert ermittelt, errechnen sich daraus die Gerichtskosten... --- > Anwalt informiert: Aktuell häufen sich die Anfragen von Mandanten, die Mahnungen von blitz.credit erhalten haben. Was ist zu tun? - Published: 2018-06-19 - Modified: 2018-06-19 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/blitz-inkasso-statt-blitz-kredit/ - Kategorien: Internetrecht blitz. credit: Um was geht es? In den letzten Tagen häufen sich in meinem Büro die Anfragen von Mandanten, die sich Forderungen des Kreditvermittlers blitz. credit gegenüber sehen. Die Firma AlphabetOnlineServices LLC wirbt im Internet mit dem Angebot einer schufafreien Mastercard Gold und einem Sofortkredit (Blitzkredit) in Höhe von bis zu 7. 777,- EUR. Wer dann auf der in der Werbung genannten Webseite seine Daten einträgt, bekommt nach einigen Tagen ein sog. Starterpaket, für das er 149,90 EUR per Nachnahme bezahlen soll. Zahlreiche Berichte im Netz legen zudem nahe, dass dieses Starterpaket nicht nur auf Bestellung verschickt wird, sondern auch dann, wenn das ausgefüllte Bestellformular gar nicht abgeschickt wird. Es steht zu vermuten, dass bereits bei Ausfüllung des Bestellformulars Daten abgegriffen werden. Was enthält nun dieses Starterpaket? Leider nicht den gewünschten Kredit, sondern nur die Zugangsdaten zur Bestellung einer kostspieligen Prepaid-Kreditkarte. Diese muss aber erst mit einem Guthaben aufgeladen werden, um sie nutzen zu können. Wer auf der Suche nach einem günstigen Kredit ist, dem nützt diese Prepaid Mastercard also überhaupt nicht. Den versprochenen Blitzkredit gibt es nicht. Mahnungen und Drohungen statt Blitzkredit Wer das Starterpaket nicht annimmt, weil er sich zwischenzeitlich über die Machenschaften der Anbieter informiert hat oder überhaupt keine Bestellung getätigt hat, bekommt nach ein paar Tagen umfangreiche Mahnungen per Mail, in denen mit Mahn- und Inkassokosten von bis zu 555,45 EUR gedroht wird. Es wird dann ausgeführt, welche Daten man bei der vermeintlichen Bestellung abgegriffen hat, dass ein wirksamer Vertrag geschlossen worden sei und der Empfänger zur Zahlung der "Ausgabegebühr" für die Mastercard verpflichtet sei. Darauf werden dann bei der ersten Mahnung gleich mal 10,- EUR Mahngebühren aufgeschlagen. Es wird weiterhin behauptet, dass auf das gesetzliche Widerrufsrecht bei Bestellung verzichtet wurde und ein Widerruf daher nicht möglich sei. Das ist jedoch nur unter eng bestimmten Voraussetzungen möglich, welche hier nicht vorliegen dürften. So muss der Verbraucher nämlich zuvor ausdrücklich über sein Widerrufsrecht informiert worden sein und in Kenntnis der Rechtslage bestätigt haben, dass er darauf verzichtet. Die Firma weist dann vorsorglich darauf hin, dass sie auch ein polizeiliches Ermittlungsverfahren nicht fürchtet - offenbar hat man dort die Berichte im Internet natürlich auch gelesen und weiß selbst am besten, was von dem eigenen Vorgehen zu halten ist. Unter Hinweis auf § 187 StGB wird dreist versucht, Betroffene einzuschüchtern und mit Strafanzeige gedroht. Wer all dies standhaft ignoriert, bekommt dann auf dem Postwege die Androhung von Inkassomaßnahmen. Es wird behauptet, dass die Angelegenheit der "Mahnabteilung" übergeben worden wäre - was die Frage aufwirft, wer denn den vorangegangenen Mahn-Spam verschickt hat. Wie sollten Betroffene reagieren? Wer ein solches Mahnschreiben erhalten hat, sollte auf keinen Fall in Panik verfallen und die geforderte Summe direkt bezahlen. Stattdessen sollte der Forderung widersprochen werden, ein etwaiger Vertragsschluss umgehend widerrufen und hilfsweise wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Wer bereits die 149,90 EUR gezahlt hat, weil er sich den versprochenen Blitzkredit gewünscht und nun eine nutzlose Prepaid Kreditkarte erhalten hat, sollte ebenfalls den Vertrag anfechten, um zumindest etwaige Folgekosten zu vermeiden. Die Chancen, den gezahlten... --- > Auch eine Erstberatung beim Anwalt ist in der Regel nicht kostenlos. Schließlich haftet der Anwalt seinen Rat und lebt davon. - Published: 2018-06-13 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-erste-beratung-beim-anwalt-ist-immer-umsonst/ - Kategorien: Allgemein Kostenlose Rechtsberatung "Die erste Beratung beim Anwalt ist doch immer umsonst. " Diesen Satz höre und lese ich mittlerweile sehr häufig. Er beruht offenbar auf einem weit verbreiteten Missverständnis. "Umsonst" kann eine Beratung natürlich sein, wenn der Mandant dem anwaltlichen Rat nicht folgt und es besser weiß. Dann hat sich der Anwalt möglicherweise "umsonst" bemüht. Aber sicherlich nicht kostenlos. Denn selbstverständlich hat eine anwaltliche Beratung ihren Preis. Niemand würde auf die Idee kommen, beim Bäcker davon auszugehen, dass das erste Brötchen "umsonst ist". Oder beim Friseur einen kostenlosen ersten Haarschnitt einzufordern. Oder dem Köbes weismachen zu wollen, dass das erste Kölsch doch sicher "aufs Haus" geht. Warum setzt man dann dergleichen beim Anwalt voraus? Woher stammt diese Idee? In einer Facebook-Gruppe stieß ich auf folgende Erklärung: "Die Idee stammt daher, dass einige Rechtschutzversicherungen die erste Beratung übernehmen . " Das bedeutet dann aber nichts anderes, als dass diese Rechtsschutzversicherungen eine erste Beratung voll bezahlen und den Versicherungsnehmer nicht auf seinen oft vereinbarten Eigenanteil verweisen. Dann bekommt der Anwalt also sein Geld von der Versicherung des Mandanten. Gratis ist die Beratung damit natürlich nicht - die Rechtsschutzversicherung tritt lediglich für den Mandanten ein. Wissen ist Kapital - und Haftung teuer Ein Anwalt verdient sein Geld damit, indem er sein teuer erworbenes Wissen anwendet. Sei es in Form einer Beratung, sei es im Rahmen einer Interessenvertretung. Warum sollte er dieses Kapital verschenken? Ja, es gibt Anwälte, die einen Rechtsrat erteilen, ohne dafür eine Rechnung zu schreiben. Das ist dann vom Einzelfall abhängig, vom Umfang der Rechtsfrage - und natürlich auch von dem damit verbundenen Haftungsrisiko. Anwälte haften nämlich für eine erteilte Auskunft. Sie ist verbindlich und der Fragesteller muss sich darauf verlassen können. Ist eine Antwort falsch, kann dies für den Mandanten einen hohen finanziellen Schaden nach sich ziehen. Dann haftet der Anwalt und für solche Regresse hat er eine Berufshaftpflichtversicherung. Die es übrigens auch nicht für einen Appel und ein Ei gibt. Wenn Sie also das nächste Mal einen Anwalt aufsuchen, weil Sie eine Beratung benötigen, verstehen Sie nun sicherlich, weshalb diese Beratung zwar "umsonst" sein kann - aber nicht kostenlos. Erstberatung: Einfach fragen! Übrigens: Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers sind gesetzlich auf 190,- EUR + Mehrwertsteuer (und ggf. Auslagen) beschränkt. Kommt es zu einer Mandatierung, die eine Vertretung nach außen hin zum Inhalt hat - schreibt der Anwalt also dem Gegner einen Brief - werden die Kosten der Beratung vollständig auf die weiter anfallenden Kosten angerechnet, sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Wenn Sie wissen möchten, was Sie eine Erstberatung in Ihrem Fall konkret kostet, fragen Sie mich doch bitte einfach vorher danach. Ich erläutere Ihnen die Kosten vor einer Beratung gerne - und Sie können dann entscheiden, ob Ihnen meine Beratung diesen Preis wert ist. --- > Sind Sie Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin? Dann nehmen Sie doch bitte an meiner kleinen Umfrage zur E-Mail-Verschlüsselung teil. - Published: 2018-06-07 - Modified: 2018-06-09 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/umfrage-zur-e-mail-verschluesselung/ - Kategorien: Allgemein Ob Rechtsanwälte nach Art. 32 DS-GVO dazu verpflichtet sind, die Korrespondenz über E-Mails, die nicht inhaltsverschlüsselt sind, zu unterlassen, ist weiterhin streitig. Manche Kollegen behaupten, seit dem 25. 05. 2018 nur noch verschlüsselt mit Mandanten zu korrespondieren und nutzen dafür spezielle Dienste, die derzeit wie aus dem Boden zu sprießen scheinen und aus der allgemeinen Verunsicherung ein Geschäftsmodell entwickelt haben. Wiederum andere Kollegen lassen sich von Mandanten ausdrücklich eine Einwilligung in den unverschlüsselten Versand erteilen. Andere Kollegen interessiert die DS-GVO überhaupt nicht und sie arbeiten weiter wie gewohnt. Ohne E-Mail-Verschlüsselung. Mich interessiert, wie Sie es handhaben. Wenn Sie Kollege/Kollegin sind, nehmen Sie doch bitte an meiner kleinen Umfrage teil - selbstverständlich anonym. Die Umfrage ist natürlich nicht repräsentativ, aber ich vermute, dass der überwiegende Teil der 170. 000 Anwälte in Deutschland nicht im Traum daran denkt, sich und den Mandanten mit verschlüsselten E-Mails das Leben schwer zu machen. Bitte beachten Sie: Meine Umfrage bezieht sich nur auf eine Inhaltsverschlüsselung - nicht auf die inzwischen weit verbreitete Transportverschlüsselung, die jeder seriöse E-Mail-Provider mittlerweile anbietet. Die Verschlüsselung von Anlagen (z. B. PDF mit Password) zählt natürlich als Inhaltsverschlüsselung. --- > Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich." Dies hat der EuGH am 05.06.2018 entschieden. Betreiber einer Fanpage leben derzeit also gefährlich. - Published: 2018-06-05 - Modified: 2018-06-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gemeinsame-haftung-fuer-facebook-fanseiten/ - Kategorien: Internetrecht Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit für eine Facebook-Fanpage Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich. Dies hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 05. 06. 2018 entschieden. In seiner Pressemitteilung erläutert der Gerichtshof dies folgendermaßen: "Die Betreiber von Fanpages können mit Hilfe der Funktion Facebook Insight, die ihnen Facebook als nicht abdingbaren Teil des Benutzungsverhältnisses kostenfrei zur Verfügung stellt, anonymisierte statistische Daten betreffend die Nutzer dieser Seiten erhalten. Diese Daten werden mit Hilfe sogenannter Cookies gesammelt, die jeweils einen eindeutigen Benutzercode enthalten, der für zwei Jahre aktiv ist und den Facebook auf der Festplatte des Computers oder einem anderen Datenträger der Besucher der Fanpage speichert. Der Benutzercode, der mit den Anmeldungsdaten solcher Nutzer, die bei Facebook registriert sind, verknüpft werden kann, wird beim Aufrufen der Fanpages erhoben und verarbeitet. Mit Bescheid vom 3. November 2011 ordnete das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein – als nach der Richtlinie 95/46 für die Überwachung der Anwendung der von Deutschland zur Umsetzung dieser Richtlinie erlassenen Vorschriften im Gebiet des Bundeslandes Schleswig-Holstein zuständige Kontrollstelle – gegenüber der Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein an, ihre Fanpage zu deaktivieren. Nach Auffassung des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz wiesen nämlich weder die Wirtschaftsakademie noch Facebook die Besucher der Fanpage darauf hin, dass Facebook mittels Cookies sie betreffende personenbezogene Daten erhebt und diese Daten danach verarbeitet. " Die Wirtschaftsakedemie Schleswig-Holstein GmbH klagte gegen den Bescheid, der ihr aufgab ihre Seite zu deaktivieren, vor dem Verwaltungsgericht. Das Bundesverwaltungsgericht legte die Rechtsfrage, ob der Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit Facebook für die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften verantwortlich sei, dem EuGH vor. Die Entscheidung des EuGH Der EuGH hat dies bejaht und führt dazu aus: "Sodann befindet der Gerichtshof, dass ein Betreiber wie die Wirtschaftsakademie als in der Union gemeinsam mit Facebook Ireland für die fragliche Datenverarbeitung verantwortlich anzusehen ist. Ein solcher Betreiber ist nämlich durch die von ihm vorgenommene Parametrierung (u. a. entsprechend seinem Zielpublikum sowie den Zielen der Steuerung oder Förderung seiner Tätigkeiten) an der Entscheidung über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Fanpage beteiligt. Der Gerichtshof weist insoweit darauf hin, dass der Fanpage-Betreiber insbesondere demografische Daten über seine Zielgruppe – und damit die Verarbeitung dieser Daten – verlangen kann (u. a. Tendenzen in den Bereichen Alter, Geschlecht, Beziehungsstatus und berufliche Situation), Informationen über den Lebensstil und die Interessen seiner Zielgruppe (einschließlich Informationen über die Käufe und das Online-Kaufverhalten der Besucher seiner Seite sowie über die Kategorien von Waren oder Dienstleistungen, die sie am meisten interessieren) und geografische Daten, die ihn darüber informieren, wo spezielle Werbeaktionen durchzuführen oder Veranstaltungen zu organisieren sind und ihm ganz allgemein ermöglichen, sein Informationsangebot so zielgerichtet wie möglich zu gestalten. Nach Ansicht des Gerichtshofs kann der Umstand, dass ein Betreiber einer Fanpage die von Facebook eingerichtete Plattform nutzt, um die dazugehörigen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, diesen nicht von der Beachtung seiner Verpflichtungen im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten befreien. " Vor diesem Hintergrund muss derzeit wohl allen Betreibern einer (geschäftlichen) Facebook-Fanpage geraten werden, die Veröffentlichung... --- > Rechtsanwalt Andreas Schwartmann erläutert, was Ihnen beim Vorwurf der Unfallflucht droht und wie Sie auf eine polizeiliche Vorladung reagieren sollten - und wie nicht. - Published: 2018-05-30 - Modified: 2020-09-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/der-vorwurf-der-unfallflucht/ - Kategorien: Verkehrsrecht, Strafrecht Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort Als im Verkehrsrecht tätiger Rechtsanwalt vertrete ich regelmäßig Mandanten, die mit einer Vorladung der Polizei zu mir kommen, in denen man ihnen einen Verstoß gegen § 142 StGB vorwirft. Diese Strafvorschrift stellt das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" unter Strafe. Umgangssprachlich spricht man von "Unfallflucht" oder "Fahrerflucht", obwohl man nicht nur als Fahrer unerlaubt den Unfallort verlassen kann. § 142 Abs. 1 StGB lautet: Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er 1. zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder 2. eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wirft man Ihnen vor, dass Sie sich gem. § 142 StGB strafbar gemacht haben, muss man Ihnen nachweisen, dass Sie den Tatbestand dieser Vorschrift erfüllt haben. Voraussetzungen der Unfallflucht Sie müssten also Unfallbeteiligter sein es muss einen Unfall im Straßenverkehr gegeben haben von dem Sie sich entfernt haben ohne die Feststellung der genannten Daten ermöglicht zu haben oder ohne eine angemessene Zeit gewartet zu haben. Zunächst muss man Ihnen also erst einmal nachweisen, dass Sie überhaupt am Unfallort waren. Häufig werden solche Verfahren nämlich schon eingestellt, weil nicht nachgewiesen werden kann, dass der Beschuldigte überhaupt vor Ort war und als Unfallbeteiligter in Betracht kommt. Zeugen können Sie vielleicht beschreiben, haben aber in der Regel kein Foto von Ihnen gemacht. Und die Erinnerung verblasst bekanntlich schnell. Vorladung wegen Unfallflucht Wer also nach Erhalt einer Vorladung erbost direkt zur Polizei geht und dort zu Protokoll gibt, dass er zwar an Ort und Stelle war, aber einen Unfall nicht bemerkt hat, nimmt den Strafverfolgern damit schon die halbe Arbeit ab. Denn damit bestätigt er, dass er am Unfallort war und auf die Zeugen, die sich vielleicht schon gar nicht mehr genau erinnern können, kommt es dann nicht mehr entscheidend an. Neben der Frage, ob Ihre Unfallbeteiligung überhaupt nachgewiesen werden kann, setzt eine Verurteilung voraus, dass ein Schaden entstanden und von Ihnen bemerkt wurde. Vor Gericht kann dies häufig nur durch ein Sachverständigengutachten nachgewiesen werden. Entscheidend für eine Strafbarkeit ist auch, dass nicht nur ein Bagatellschaden entstanden ist. Die Grenze dafür liegt bei ca. 50,- bis 100,- EUR. Ist stattdessen sogar ein bedeutender Fremdschaden entstanden, den die Rechtsprechung bei einer Höhe ab 1. 300,- EUR annimmt, muss der Unfallflüchtige nicht nur mit einer unangenehmen Geldstrafe rechnen, sondern es droht dann auch der Verlust der Fahrerlaubnis. Es ist daher unbedingt zu empfehlen, sich gegen einen solchen Vorwurf nicht selbst zu verteidigen, sondern einen fachkundigen Anwalt aufzusuchen. Reden ist silber, Schweigen ist Gold - keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht Nach Erhalt einer Vorladung oder einer Aufforderung zur schriftlichen Stellungnahme sollte der erste Weg keineswegs zur Polizei führen. Einer polizeilichen Vorladung müssen Sie als Beschuldigter nicht Folge leisten. Stattdessen sollten Sie... --- > Der Kölner Rechtsanwalt Andreas Schwartmann erläutert den üblichen Ablauf eines Klageverfahrens im Zivilprozess, was dabei zu beachten ist. wie lange es dauert und wer das alles überhaupt bezahlen muss. - Published: 2018-05-16 - Modified: 2022-11-21 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/klageverfahren-wie-laeuft-das-eigentlich-ab/ - Kategorien: Allgemein Hilfe, ich wurde verklagt! Mit diesen Worten werde ich oft angerufen. Und häufig werde ich mit der Frage konfrontiert: Wie läuft ein Klageverfahren vor Gericht ab, wie lange dauert so etwas und was kostet es eigentlich? Ich möchte dies daher einmal grundsätzlich erläutern. Erhalten Sie, üblicherweise in einem gelben Umschlag, Post vom Gericht mit einer Klage, bedeutet das zunächst: Jemand möchte etwas von Ihnen. In der Regel kommt eine Klage nicht überraschend, sondern die Forderung wurde schon vorher an Sie gestellt. Möglicherweise von Ihrem Vermieter, möglicherweise von einem Verkäufer, einem Handwerker oder von dem Vater Ihres Kindes. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Gefordert wird vielleicht die Miete, die Begleichung einer Rechnung, Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall oder vielleicht auch Kindesunterhalt. Entweder haben Sie diese Forderung bereits selbst oder durch einen Anwalt zurückgewiesen, möglicherweise haben Sie aber auch gar nicht darauf reagiert. Jedenfalls hat sich der Anspruchssteller nun die Frage gestellt: "Was tun? " Und da wir im deutschen Rechtsstaat keine Selbstjustiz kennen, hat ein schlauer Anwalt die Antwort darauf geliefert und gesagt: "Dann müssen wir klagen! " Gerichtskostenvorschuss und Zustellung der Klage Wenn Sie die Klage in den Händen halten, wird der Anspruchsteller, den wir nun Kläger nennen, zuerst die Gerichtskosten eingezahlt haben. Denn ohne diese Zahlung hätte Ihnen das Gericht die Klage erst gar nicht zugestellt. Reicht man eine Klage bei Gericht ein, vergisst dann aber die Einzahlung der angeforderten Gerichtskosten, passiert nichts. Die Akte verstaubt bei Gericht und wird irgendwann weggelegt. Nun hat Ihr Gegner aber offenkundig den Gerichtskostenvorschuss bezahlt und das Gericht hat Ihnen die Klage durch die Deutsche Post zustellen lassen. Deshalb sind Sie nun "Beklagter". Der Postbote hat den Umschlag mit der Klage in Ihren Briefkasten gelegt und Datum und Uhrzeit auf einer Zustellbescheinigung notiert, die dann zurück ans Gericht geht. Dadurch weiß das Gericht, wann Ihnen die Klage zugestellt wurde. Denn das ist wichtig, wie wir nun sehen werden. Fristen beachten! Mit der Klage erhalten Sie nämlich vom Gericht eine Frist, innerhalb derer Sie dem Gericht mitteilen können, ob Sie sich gegen die Klage verteidigen und was Sie gegen die Klage vorzubringen haben. Üblicherweise erhalten Sie zunächst 14 Tage Zeit Ihre "Verteidigungsbereitschaft" anzuzeigen. Dazu reicht ein einfacher Satz: "Ich zeige an, dass ich mich gegen die Klage verteidigen werde. " Das ist natürlich nur sinnvoll, wenn der Anspruch gegen Sie nicht besteht. Haben Sie schlichtweg vergessen, eine berechtigte Rechnung zu bezahlen, der Sie nichts entgegensetzen können, kann sich stattdessen ein schnelles Anerkenntnis der Klageforderung empfehlen. Versäumen Sie die Frist zur Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, kann das Gericht auf Antrag ein Versäumnisurteil gegen Sie erlassen. Dagegen können Sie zwar innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Der Kläger kann aus diesem Urteil aber bereits die Zwangsvollstreckung betreiben. Ein Fristversäumnis ist daher in der Regel keine gute Idee. Erwiderung auf die Klage Innerhalb einer weiteren Frist, die üblicherweise weitere 14 Tage beträgt, müssen Sie dann inhaltlich auf die Klage antworten und dem Gericht darlegen, weshalb der geltend gemachte Anspruch nicht besteht. Dazu müssen Sie rechtlich argumentieren und sich mit der... --- > Ob sich die Einführung einer Dashcam-Aufzeichnung in einen Schadensersatzprozess rechnet, wird auf die Höhe des geltend gemachten Schadensersatzes und das zu erwartende Bußgeld ankommen. Denn solche Aufnahmen können gegen Datenschutzrecht verstoßen und mit einem Bußgeld bestraft werden. - Published: 2018-05-15 - Modified: 2023-02-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/dashcam-aufnahmen-verwertbar-ja-aber/ - Kategorien: Verkehrsrecht Permanent anlasslose Videoaufzeichnung des Verkehrs Der Bundesgerichtshof hat heute über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufzeichnungen als Beweismittel in Unfallhaftpflichtprozessen entschieden (Urteil v. 15. 05. 2018 - VI ZR 233/17). Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten stritten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision herbeigeführt hat. Die Fahrt vor der Kollision und die Kollision wurden von einer Dashcam aufgezeichnet, die im Fahrzeug des Klägers angebracht war. Dazu führt der VI. Senat in seiner Pressemitteilung folgendermaßen aus: "Die vorgelegte Videoaufzeichnung ist nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen unzulässig. Sie verstößt gegen § 4 BDSG, da sie ohne Einwilligung der Betroffenen erfolgt ist und nicht auf § 6b Abs. 1 BDSG oder § 28 Abs. 1 BDSG gestützt werden kann. Jedenfalls eine permanente anlasslose Aufzeichnung des gesamten Geschehens auf und entlang der Fahrstrecke des Klägers ist zur Wahrnehmung seiner Beweissicherungsinteressen nicht erforderlich, denn es ist technisch möglich, eine kurze, anlassbezogene Aufzeichnung unmittelbar des Unfallgeschehens zu gestalten, beispielsweise durch ein dauerndes Überschreiben der Aufzeichnungen in kurzen Abständen und Auslösen der dauerhaften Speicherung erst bei Kollision oder starker Verzögerung des Fahrzeuges. Interessensabwägung führt nicht zum Beweisverwertungsverbot Dennoch ist die vorgelegte Videoaufzeichnung als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar. Die Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt im Zivilprozess nicht ohne Weiteres zu einem Beweisverwertungsverbot. Über die Frage der Verwertbarkeit ist vielmehr aufgrund einer Interessen- und Güterabwägung nach den im Einzelfall gegebenen Umständen zu entscheiden. Die Abwägung zwischen dem Interesse des Beweisführers an der Durchsetzung seiner zivilrechtlichen Ansprüche, seinem im Grundgesetz verankerten Anspruch auf rechtliches Gehör in Verbindung mit dem Interesse an einer funktionierenden Zivilrechtspflege einerseits und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung und ggf. als Recht am eigenen Bild andererseits führt zu einem Überwiegen der Interessen des Klägers. Das Geschehen ereignete sich im öffentlichen Straßenraum, in den sich der Beklagte freiwillig begeben hat. Er hat sich durch seine Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr selbst der Wahrnehmung und Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer ausgesetzt. Es wurden nur Vorgänge auf öffentlichen Straßen aufgezeichnet, die grundsätzlich für jedermann wahrnehmbar sind. Rechnung zu tragen ist auch der häufigen besonderen Beweisnot, die der Schnelligkeit des Verkehrsgeschehens geschuldet ist. Unfallanalytische Gutachten setzen verlässliche Anknüpfungstatsachen voraus, an denen es häufig fehlt. Der mögliche Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte anderer (mitgefilmter) Verkehrsteilnehmer führt nicht zu einer anderen Gewichtung. Denn ihrem Schutz ist vor allem durch die Regelungen des Datenschutzrechts Rechnung zu tragen, die nicht auf ein Beweisverwertungsverbot abzielen. Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen können mit hohen Geldbußen geahndet werden und vorsätzliche Handlungen gegen Entgelt oder in Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht sind mit Freiheitsstrafe bedroht. Im Übrigen kann die Aufsichtsbehörde mit Maßnahmen zur Beseitigung von Datenschutzverstößen steuernd eingreifen. " Dashcam-Aufzeichnung verwertbar - aber Bußgeld droht! Das bedeutet also im Ergebnis: Zwar kann eine Dashcam-Aufzeichnung im Klageverfahren auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall als Beweismittel in Betracht kommen. Wer jedoch eine permament anlasslose Aufzeichnung veranlasst, verstößt jedenfalls gegen Datenschutzrecht und muss - insbesondere nach dem 25. 05.... --- > Auch wenn Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die Debcon bislang nicht für Klagefreudigkeit bekannt waren, sollten die Empfänger eines solchen Schreibens dieses nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ansprüche aus 2012 können nämlich noch bis zum 31.12.2022 gerichtlich geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. - Published: 2018-05-07 - Modified: 2018-05-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-unendliche-geschichte-der-debcon/ - Kategorien: Urheberrecht Post von der Debcon Heute erhielt ich mal wieder Post von der Debcon. Das Faxgerät in Bottrop scheint defekt zu sein, denn diesmal beauftragte man die Firma "GoGreen" mit der Übermittlung der Schreiben. Um was geht es? Natürlich wieder einmal um angebliche Ansprüche aus Urheberrechtsverletzungen. Sämtlichen Angelegenheiten liegen Abmahnungen aus den Jahren 2012 und 2013 zugrunde. Diese Abmahnungen wurden für die Digirights Administration GmbH in Darmstadt seinerzeit durch den Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen. Nachdem dieser bisher nur durch die alljährliche Versendung von Textbausteinen aufgefallen ist und die dort für die Abmahnungen angefallenen Anwaltskosten wegen zwischenzeitlicher Verjährung nicht mehr erstattet werden müssen, hat die Firma Digirights nun wohl die Firma Debcon mit der Geltendmachung des geforderten Schadensersatzes beauftragt. Diese fordert jeweils 1. 800 EUR Lizenzschaden und die seit Abmahnung angefallenen Zinsen sowie "Inkassokosten" von 25 EUR. Zutreffend weist die Debcon darauf hin, dass die nunmehr geltend gemachten Ansprüche nach der Rechtsprechung des BGH erst nach 10 Jahren verjähren. Vergleichsangebot der Debcon Wie man es von der Debcon kennt, wird den Betroffenen natürlich auch wieder ein Vergleichsangebot unterbreitet. Wer bis zum 11. 05. 2018 pauschal 900,- EUR zahlt, ist die Angelegenheit vom Hals. Die gesetzte Frist mutet arg kurz an, wenn man bedenkt, dass ich die Schreiben erst am 07. 05. 2018 aus dem Briefkasten holen konnte. Zudem habe ich in sämtlichen Angelegenheiten die Forderungen bereits vor fünf bzw. sechs Jahren aus guten Gründen zurückgewiesen. Daran wird sich auch jetzt nichts ändern. Ich bezweifele, dass meine Mandanten das nun unterbreitete Vergleichsangebot ernsthaft in Erwägung ziehen werden. Gleichwohl gilt: Auch wenn Rechtsanwalt Daniel Sebastian und die Debcon bislang nicht für ausufernde Klagefreudigkeit bekannt waren, sollten nicht anwaltlich vertretene Empfänger eines solchen Schreibens dieses nicht auf die leichte Schulter nehmen. Lassen Sie sich beraten und die Forderungen - falls noch nicht geschehen - begründet zurückweisen. Ansprüche aus 2012 können nämlich noch bis zum 31. 12. 2022 gerichtlich geltend gemacht werden, um die Verjährung zu hemmen. --- > Die DS-GVO steht vor der Tür: Das Bayerische Landesamt für Datenschutzrecht bietet eine Online-Beschwerde für Datenschutzverstöße an. Außerdem können Webseiten, die keine SSL-Verschlüsselung verwenden, gemeldet werden. - Published: 2018-05-04 - Modified: 2018-05-04 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ds-gvo-es-lebe-der-denunziant/ - Kategorien: Allgemein Anwendung der DS-GVO am 25. 05. 2018 Die Datenschutz-Grundverordnung sorgt derzeit für hektische Betriebsamkeit allerorts. Wer ihre peniblen Vorgaben nicht bis zum 25. 05. 2018 erfüllt, muss mit teuren Bußgeldern rechnen. Wer davon trotz entsprechender Berichterstattung noch nichts mitbekommen hat, mag sich an geeigneter Stelle in die Problematik einlesen. Online-Beschwerde-Formular Damit sich ganz besonders im Süden der Republik auch jeder an die Vorgaben des EU-Datenschutz hält, hat sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzrecht etwas ganz besonders Feines ausgedacht. Nämlich ein Online-Beschwerde-Formular mit dem jeder, der in Bayern einen Datenschutzverstoß feststellt, dies auch direkt online denunzieren anzeigen kann. HTTPS-Check Ganz besonderen Wert scheint man in Bayern auf die nach der DS-GVO gebotene SSL-Verschlüsselung von Webseiten zu legen, denn man bietet auch einen HTTPS-Check an. Dort kann man Webseiten von bayerischen Unternehmen, Vereinen und Verbänden Webseiten mit gültigem Impressum Webseiten die eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten bzw. jegliche Nutzereingabe zulassen (Kontaktformular, Login, Suchfeld, Unterlagen hochladen, ... ) auf die Gültigkeit oder das Vorhandensein eines SSL-Zertifikates hin überprüfen lassen. Anordnung und Bußgeld drohen Dazu schreibt das Landesamt: Alle Unternehmen, deren Webseiten von uns überprüft wurden, erhalten einen kurzen automatisch generierten Prüfbericht. Soweit die Webseiten über eine ausreichende Verschlüsselung verfügen, wird dies entsprechend schriftlich bestätigt. Sollten jedoch Mängel durch die Prüfung erkannt werden, so werden diese dem Betreiber mit der Aufforderung mitgeteilt, innerhalb einer Frist die erforderlichen Maßnahmen zur Verschlüsselung umzusetzen. Sofern Betreiber von Webseiten ohne ausreichende Begründung der Verpflichtung, eine angemessene Verschlüsselung vorzusehen, nicht nachkommen, wird das BayLDA durch eine entsprechende Anordnung die Betreiber verpflichten, die Verschlüsselung zu implementieren und, falls dieser Anordnung nicht nachgekommen wird, gegebenenfalls ergänzend einen Bußgeldbescheid gegen den Verantwortlichen erlassen. Wer also bislang gezögert hat, seine Webseite, die in die oben genannte Kategorie fällt, auf HTTPS umzustellen, sollte dies schleunigst nachholen, will er keine behördliche Anordnung riskieren. --- > Erklärt sich ein Gericht für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit an ein anderes Gericht, ist dieser Verweisungsbeschluss nicht anfechtbar und gem. § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO bindend. - Published: 2018-05-03 - Modified: 2018-05-03 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verweisungsbeschluesse-sind-bindend/ - Kategorien: Allgemein Klage gegen PayPal Ich klage derzeit mal wieder gegen PayPal. Da das Geschäfts-Konto meiner Mandantin nach diesseitiger Auffassung ohne Rechtsgrundlage gesperrt wurde, habe ich unter Verweis auf Art. 7 Ziffer 2 EuGVVO an dem Gericht ihres Wohnortes auf Freigabe des PayPal-Kontos geklagt. Bisher gab es mit solchen Klagen auch nie Gerichtsstands-Probleme. Wohnortgericht unzuständig Das AG Altena sah dies nun jedoch leider anders und beschloss: "... erklärt sich das Amtsgericht Altena für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den Hilfsantrag der Klägerin gem. § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung an das Amtsgericht Frankfurt am Main. Gründe: Das angerufene Gericht ist aus keinem rechtlichen Gesichtspunkt zuständig. Die örtliche Zuständigkeit des Amtsgericht Frankfurt am Main ergibt sich aus § 29 ZPO, da zwischen den Parteien eine Streitigkeit aus einem zwischen ihnen bestehenden Vertragsverhältnis herrscht. Der Erfüllungsort aus dem streitgegenständlichen Vertragsverhältnis wäre zwar in Luxemburg, da dort die Freigabe erfolgt, der Erfolg der von der Klägerin begehrten Freigabe tritt jedoch in Frankfurt ein (§ 269 BGB), da dort das streitgegenständliche PayPal-Konto geführt wird. " So weit, so gut. Mit Frankfurt kann ich leben. Dort bin ich auch in 90 Minuten. Bindungswirkung des § 281 Abs. 2 S. 4 ZPO Nun schreibt mir aber heute das AG Frankfurt am Main: "Das Amtsgericht Frankfurt am Main weist darauf hin, dass es ebenfalls örtlich unzuständig ist. So ist der nach § 29 ZPO maßgebliche Erfüllungsort gem. §§ 270 Abs. 4, 269 BGB am Wohnsitz des Schuldners in Luxemburg. Die deutschen Gerichte dürften daher international nicht zuständig sein. " Abgesehen davon, dass sich bislang jedes deutsche Gericht, vor dem ich gegen PayPal geklagt habe, für örtlich und international zuständig gehalten hat, übersieht das AG Frankfurt am Main ganz offensichtlich die Regelung des § 281 Abs. 2 S. 3 und 4 ZPO. Dort heißt es: "Der Rechtsstreit wird bei dem im Beschluss bezeichneten Gericht mit Eingang der Akten anhängig. Der Beschluss ist für dieses Gericht bindend. Das habe ich dem AG Frankfurt nun geantwortet. Und bin gespannt, was es nun daraus machen wird. --- > Auf dem Weg zum Fachanwalt - der Lehrgang Miet- und WEG-Recht wurde begonnen. - Published: 2018-04-25 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mission-fachanwalt/ - Kategorien: Mietrecht Ich habe es endlich getan: Ab November werde ich an einem Lehrgang zum Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht teilnehmen, den ich im Mai 2019 hoffentlich erfolgreich abschließen kann. Was 1998 mit einer vierjährigen "Mietrechts-Schule" beim Mieterverein Köln begann, soll im Sommer 2019 endlich mit dem passenden Fachanwalt "geadelt" werden. Ein wenig mulmig ist mir schon, schließlich habe ich seit meinem zweiten Staatsexamen im Frühjahr 1997 keine einzige Klausur mehr geschrieben. Meine zwischenzeitlich entwickelte Sauklaue wird wahrscheinlich auch kein Korrektor mehr entziffern können. Aber es gibt ja mittlerweile recht brauchbare OCR-Software. :) Die Vorbereitung auf den Kurs hat bereits begonnen. Seit ein paar Tagen beschäftige ich mich besonders intensiv mit der notwendigen Fachliteratur und weiß die Vorzüge des Mietrechtsmoduls von beck online ebenfalls sehr zu schätzen. Unnötig ist an dieser Stelle sicherlich der Hinweis an die hier lesenden Kollegen, dass ich Terminvertretungen im Miet- und WEG-Recht natürlich ab sofort ganz besonders zugetan bin. Ich werde hier weiterhin von meiner Mission berichten - und bin offen für Tipps von erfahrenen Hasen und gleichfalls engagierten Mitstreitern. --- > Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Andreas Schwartmann erläutert, was Mieter und Vermieter bei der Wohnungsübergabe beachten sollten. - Published: 2018-04-04 - Modified: 2022-11-21 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/10-tipps-zur-wohnungsuebergabe/ - Kategorien: Mietrecht "Was ist bei einer Wohnungsübergabe bzw. Wohnungsrückgabe zu beachten? " Immer wieder stellen mir Mandanten im Zuge der Abwicklung eines Mietverhältnisses diese Frage. Sie möchten wissen, wie sie bei Mietende ihre Wohnung an den Vermieter zurückgeben müssen und auf was sie genau achten sollten. Ich möchte deshalb die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der Rückgabe einer Mietwohnung an dieser Stelle ausführlicher erläutern. Bis wann muss die Wohnung zurückgegeben werden? Aus dem Mietvertrag, den sie mit dem Vermieter abgeschlossen haben, steht den Mietern ein Recht zum Besitz an der Mietsache zu. Im Gegenzug zahlen sie dafür Miete. Haben Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis gekündigt, endet es mit Ablauf der Kündigungsfrist. Eine Kündigung ist gem. § 573 c Abs. 1 S. 1 BGB immer nur zum Ende eines Monats möglich. Natürlich können die Vertragsparteien aber auch eine Beendigung zu einem beliebigen Termin vereinbaren. In beiden Fällen steht dem Mieter dann bis zum Ende des Mietvertrags das Recht zur Nutzung der Mietsache zu. Wurde die Kündigung also beispielsweise zum 31. 05. 2018 erklärt, darf der Mieter die Wohnung auch bis zum 31. 05. 2018 um Mitternacht nutzen. Erst danach steht ihm kein Recht an der Mietsache mehr zu und er muss sie gem. § 546 BGB an den Vermieter zurückgeben. Keine Minute früher. Ist der letzte Tag der Kündigungsfrist ein Samstag, Sonntag oder Feiertag, muss der Mieter die Mietsache sogar erst am nächsten Werktag zurückgeben. Allerdings schuldet er in diesem Fall dann auch weitere Nutzugsentschädigung. Die Berufung auf den Feiertag ist für den Mieter daher in der Regel nicht zu empfehlen. Kann der Vermieter eine Rückgabe vor Vertragsende verlangen? Verlangt der Vermieter also eine Rückgabe schon mehrere Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist, muss sich der Mieter darauf nicht einlassen. Häufig äußern Vermieter diesen Wunsch, weil sie in der Wohnung noch Arbeiten vornehmen möchten und der Nachmieter pünktlich einziehen soll. Das ist zwar nachvollziehbar, gleichwohl muss sich der Mieter darauf aber nicht einlassen - schließlich zahlt er ja bis zum Vertragsende auch die volle Miete. In der Regel treffen die Mietvertragsparteien aber eine für beide Seiten akzeptable zeitliche Vereinbarung zur Übergabe der Wohnung. So ist es durchaus üblich, dass der Mieter die Wohnung bereits ein oder zwei Tage vorher übergibt und ihm im Gegenzug die anteilige Miete erlassen bzw. erstattet wird. Es empfiehlt sich aber, um späteren Streit zu vermeiden, dass die Mietvertragsparteien eine solche Regelung schriftlich fixieren. Muss ein Übergabetermin stattfinden? Ein gemeinsamer Übergabetermin findet in der Regel statt. Zwingend erforderlich ist dies jedoch nicht. Der Mieter muss dem Vermieter bei Vertragsende den Besitz an der Mietsache verschaffen. Dies macht er durch Rückgabe sämtlicher Schlüssel. Die Schlüssel müssen dem Vermieter ausgehändigt werden. Es reicht für eine Rückgabe nicht aus, die Schlüssel dem Vermieter in den Briefkasten zu legen, denn dadurch erhält der Vermieter die Schlüssel idR noch nicht zurück. Idealerweise sollten die Schlüssel daher dem Vermieter persönlich ausgehändigt werden. Das muss nicht im Rahmen eines Übergabetermins in der Wohnung erfolgen, sondern kann selbstverständlich auch am Wohnort des Vermieters geschehen. Die Schlüssel müssen dem... --- > Sie haben eine Vorladung erhalten? Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter von der Polizei erhalten haben, erläutere ich Ihnen, wie Sie sich verhalten sollten. - Published: 2018-03-27 - Modified: 2023-09-22 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vorladung-erhalten/ - Kategorien: Strafrecht Vorladung erhalten Regelmäßig sitzen Mandanten vor mir, die oft überraschend eine Vorladung der örtlichen Polizei erhalten haben, mit der sie gebeten werden, dort zum Zwecke der Vernehmung/Anhörung vorzusprechen. "Muss ich der polizeilichen Vorladung Folge leisten? " - so lautet dann die Standardfrage. Diese Frage lässt sich mittlerweile nicht mehr so eindeutig beantworten, wie früher. Nach bis zum 23. 08. 2017 geltender Rechtslage durften sowohl Beschuldigte als auch Zeugen eine Vorladung von der Polizei getrost ignorieren. Es gab keine Verpflichtung, der Vorladung nachzukommen. Dies hat sich durch eine Gesetzesänderung zum 24. 08. 2017 geändert. Es kommt darauf an, ob die Vorladung von der Polizei oder Staatsanwaltschaft kommt - und ob Sie das Schreiben als Zeuge oder Beschuldigter erhalten haben. Vorladung als Beschuldigter Sind Sie als Beschuldigter geladen, müssen Sie einer Vorladung durch die Polizei nicht nachkommen. Sie müssen auch nicht absagen, sondern können die Vorladung ignorieren. Es gibt keine Pflicht zum Erscheinen. Sie müssen keine Aussage bei der Polizei machen. Das darf auch nicht zu Ihrem Nachteil ausgelegt werden. Allerdings sollten Sie nicht davon ausgehen, dass sich die Beschuldigungen von alleine wieder in Luft auflösen. Sinnvoll ist daher in jedem Fall die Beauftragung eines Rechtsanwaltes mit der Einholung von Akteneinsicht. Dann ist Ihnen bekannt, was man Ihnen konkret vorwirft und worauf sich dieser Vorwurf in dem Verfahren stützt. Erst dann kann überlegt werden, ob eine Einlassung sinnvoll ist oder ob Schweigen weiterhin Gold ist. Erhalten Sie also eine Vorladung, wissen Sie, dass gegen Sie ermittelt wird. Ignorieren Sie diese Ermittlungen, droht eine Anklageerhebung und eine Hauptverhandlung vor Gericht. Es ist daher immer ratsam, einen Rechtsanwalt für Strafrecht mit der Verteidigung zu beauftragen, sobald Sie eine Vorladung erhalten haben. Denn dann können bereits im Ermittlungsverfahren die Weichen gestellt werden, dass es gar nicht erst zu einer Anklage kommt. Nach Akteneinsicht bespricht der Strafverteidiger mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. Vorsicht: Erfolgt die Vorladung direkt durch den Staatsanwalt, müssen Sie hingehen, denn andernfalls können Sie zwangsweise vorgeführt werden. Es empfiehlt sich aber der rechtzeitige anwaltliche Hinweis, dass Sie keine Aussage zur Sache machen werden. Der Termin wird dann oft wieder aufgehoben. Bleibt es bei dem Termin, sollten Sie einen Anwalt zur Vernehmung mitnehmen. Vorladung als Zeuge Erhalten Sie eine Vorladung zur Vernehmung als Zeuge, kommt es darauf an, ob die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt ist. Dann dürfen Sie sie nicht ignorieren, sondern müssen ihr nach der Neufassung des § 163 Abs. 3 StPO Folge leisten. Denn dort heißt es: Zeugen sind verpflichtet, auf Ladung vor Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Die Vorladung sollte also genau gelesen werden. Fehlt ein Hinweis auf einen Auftrag der Staatsanwaltschaft, muss auch der vorgeladene Zeuge nicht den Weg zur Polizei antreten. Weist die Polizei aber in ihrem Schreiben darauf hin, dass sie die Vernehmung im Auftrag der Staatsanwaltschaft vornehmen wird, sollte die Vorladung nicht ignoriert werden. Andernfalls droht ein Ordnungsgeld, Ordnungshaft oder die zwangsweise Vorführung. Wer an dem von der Polizei genannten Termin verhindert ist,... --- > Achtung, Verschlüsselungspflicht! Die unverschlüsselte Übersendung von Schriftsätzen und Rechnungen dürfte für Anwälte weitgehend unzulässig sein. Es muss daher jedem Kollegen geraten werden, seinen Mandanten zumindest die Möglichkeit einer inhaltsverschlüsselten Kommunikation anzubieten. - Published: 2018-03-23 - Modified: 2021-02-16 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/verschluesselungspflicht/ - Kategorien: Allgemein Art. 32 DS-GVO Kaum ein Thema wird in der Anwaltschaft derzeit so intensiv diskutiert wie die Frage, ob man als Anwalt mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung am 25. 05. 2018 mit Mandanten noch unverschlüsselt per E-Mail kommunizieren darf, ohne ein empfindliches Bußgeld zu riskieren. Von kompetenter Seite in der eigenen Verwandtschaft wurde der Autor dieses Beitrags darauf hingewiesen, dass dies schon nach geltendem Recht bislang unzulässig war, aber halt nicht bestraft wurde. Und ab dem 25. 05. 2018 begründe Art. 32 der DS-GVO eine entsprechende Verpflichtung zur Verschlüsselung von E-Mails. Einen potentiellen Neumandanten, der per E-Mail ein Mandat anträgt, müsse man demnach umgehend auf den Postweg oder den Weg der verschlüsselten Kommunikation verweisen. Härting sieht das anders und behauptet: “Aus Art. 32 DSGVO kein striktes, unabdingbares Verschlüsselungsgebot ableiten. ” Transportverschlüsselung und Inhaltsverschlüsselung Meines Erachtens muss man zwischen einer Transportverschlüsselung und der Inhaltsverschlüsselung differenzieren. Eine Transport-Verschlüsselung hat zur Folge, dass eine E-Mail auf dem Weg vom PC des Absenders zum Empfänger nicht von Dritten mitgelesen werden kann. Allerdings liegt die Mail dann auf dem Server des Absenders und des Empfängers selbst in unverschlüsselter Form vor. Eine Inhalts-Verschlüsselung ist heutzutage durch den Einsatz von S/MIME oder OpenPGP mit geringem Aufwand möglich. Die Verschlüsselung erfolgt vor dem Absenden, die Entschlüsselung auf dem PC des Empfängers. Eine derart End-to-End verschlüsselte E-Mail kann ohne Kenntnis des Schlüssels niemand lesen. Nach Ansicht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen ist eine Transportverschlüsselung auf jeden Fall erforderlich: Bezüglich der sicheren Implementierung der Transportebene hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie die Technische Richtlinie „BSI TR-03108-1: Secure E-Mail Transport“ herausgegeben. Unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten ist diese Richtlinie als Stand der Technik zu betrachten, so dass ihre Umsetzung eine notwendige Voraussetzung für die datenschutzkonforme E-Mail-Kommunikation ist. Diese Art der Verschlüsselung ist am einfachsten umsetzbar. Die meisten E-Mail-Provider setzen sie nämlich bereits ein. Zur Beantwortung der Frage, ob auch eine Inhaltsverschlüsselung von E-Mails erforderlich ist, differenziert der LDI: Bei der Entscheidung, ob eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich ist, sind der Schutzbedarf der übertragenen Daten sowie die Angemessenheit der Maßnahme zu berücksichtigen. Sollen Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf, insbesondere die in Art. 9 Abs. 1 DS-GVO genannten besonderen Kategorien personenbezogener Daten übermittelt werden, ist eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung erforderlich. Da Metadaten einer E-Mail nicht durch Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt werden, ist sicherzustellen, dass sie keine Daten mit hohem oder sehr hohem Schutzbedarf enthalten. Insbesondere ist der Betreff neutral zu wählen, beispielsweise „Unser Gespräch am 01. 02. “ statt „Ihre Blutwerte“. Bei der Übermittlung personenbezogener Daten mit normalem Schutzbedarf besteht die Möglichkeit, dass im Einzelfall der Verzicht auf eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Inhaltsdaten statthaft ist. Ein ausdrücklicher Wunsch des Empfängers nach Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sollte jedoch in jedem Fall berücksichtigt werden. Als Mindeststandard ist auch bei der Übermittlung personenbezogener Daten mit normalem Schutzbedarf eine Transportverschlüsselung erforderlich. Dazu ist beim Aufbau einer eigenen E-Mail-Infrastruktur die o. g. BSI-Richtlinie einzuhalten bzw. die Einhaltung der Richtlinie bei der Auswahl des E-Mail-Providers als obligatorisches Kriterium zu berücksichtigen. In Abhängigkeit von der Art und dem Umfang der per E-Mail versandten Daten kann im Einzelfall... --- > Weicht die tatsächliche Größe um mehr als 10% von der vereinbarten Größe ab, so ist also nach höchstrichterlicher Rechtsprechung die Tauglichkeit der Wohnung gemindert, ohne dass der Mieter eine konkrete Beeinträchtigung durch die Flächenabweichung nachweisen muss. - Published: 2018-03-19 - Modified: 2020-09-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflaeche/ - Kategorien: Mietrecht Abweichende Wohnfläche als Mangel Der für Wohnungsmietsachen zuständige 8.  Zivilsenat Bundesgerichtshof (BGH) hat sich bereits 2004 (VIII ZR 295/03) höchstrichterlich mit der Frage auseinander gesetzt, unter welchen Voraussetzungen ein Mieter zur Minderung der Miete berechtigt ist, wenn die Wohnfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Wohnfläche nachteilig abweicht. In dem zu entscheidenden Fall hatten die Beklagten im Jahre 2001 eine Wohnung gemietet, deren Wohnfläche im Mietvertrag mit 126,45 qm vereinbart war. Nachdem im Dezember 2002 eine Nachmessung ergab, dass die tatsächliche Wohnfläche nur 106 qm betrug, minderten die Beklagten in der Folgezeit die Miete. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage, der das Amtsgericht stattgab. Die für die Mieter erfolgreiche Berufungsentscheidung des Landgerichts Osnabrück war Gegenstand der Revision beim BGH. Erhebliche Abweichung In Literatur und Rechtsprechung herrschte bis dato weitestgehend Konsens darüber, dass ein Mietmangel i. S. d. § 536 Abs. 1 BGB vorliegen kann, wenn die tatsächliche Wohnfläche erheblich von der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche abweicht (vgl.  OLG Dresden, MDR 1998, 643; OLG Karlsruhe, NZM 2002, 218; KG, GE 2002, 257; OLG Frankfurt, GE 2003, 284; Weidenkaff in Palandt, BGB, 63. Aufl. , § 536 Rz. 22; Eisenschmidt in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Auflage, § 536 Rz. 44). Als erhebliche Abweichung wird es angesehen, wenn die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10% hinter der vereinbarten Fläche zurückbleibt (OLG Karlsruhe, aaO; KG, GE 2002, 257). Der Senat hat diese herrschende Meinung bestätigt und ausdrücklich beschieden, dass die vertraglich vereinbarte Fläche Teil der Sollbeschaffenheit der Mietsache ist. Möglich sei allerdings, dass die Parteien gerade deshalb eine vertragliche Vereinbarung über die Wohnfläche treffen, um die wahre Größe dem Streit zu entziehen und die Wohnfläche unabhängig von der tatsächlichen Größe verbindlich festzulegen. Entsprechendes wurde hier von Vermieterseite aber nicht vorgetragen. Umstritten und bislang nicht höchstrichterlich entschieden war die Frage, ob der Mieter darlegungspflichtig dafür ist, dass eine erhebliche Abweichung der Fläche die Tauglichkeit der Wohnung zu dem vertragsgemäßen Gebrauch mindert (pro: OLG Dresden, aaO; LGBerlin, NZM 1999, 412; contra: OLG Karlsruhe, aaO; OLG Frankfurt, aaO; LG Köln ZMR 2003, 429; Kraemer, WuM 2000, 515, 522; Eisenschmidt in Schmidt-Futterer, aaO mwN). Eine solche Minderung der Gebrauchstauglichkeit ist gemäß § 536 Abs. 1 S. 2 BGB Voraussetzung für das Vorliegen eines zur Minderung berechtigenden Fehlers und daher grundsätzlich von demjenigen, der das Minderungsrecht geltend macht, vorzutragen. Vermutung für geminderte Gebrauchstauglichkeit Der BGH hat sich 2004 dieser Meinung angeschlossen, die den Mieter im Falle einer erheblichen Abweichung nicht für verpflichtet ansieht, die geminderte Gebrauchstauglichkeit darzulegen. In diesem Fall spricht nämlich, nach Meinung des Senats, bereits eine tatsächliche Vermutung für eine geminderte Gebrauchstauglichkeit, die der Mieter nicht gesondert belegen muss. Zwar sei für den Mieter in erster Linie der bei der Besichtigung der Wohnung gewonnene Eindruck über Zuschnitt und Größe maßgeblich. Die vereinbarte Fläche sei aber ein wesentliches Merkmal für den Nutzwert der angemieteten Wohnung. Dies ergibt sich nach zutreffender Aufassung des Senats schon daraus, dass bereits die in Annoncen angegebene Wohnfläche regelmäßig ein Kriterium für Wohnungssuchende darstelle, angebotene Wohnungen und Mieten zu vergleichen. Bedeutung komme der Fläche regelmäßig auch bei der Berechnung einer Mieterhöhung und der Abrechnung und Erhöhung von Betriebskosten zu, so dass dem Mieter bei fehlerhaft angegebener... --- > Ist der nichteheliche Lebensgefährte Mitbesitzer der Wohnung, ist grundsätzlich auch gegen ihn ein Räumungstitel notwendig. Anders als bei einem Ehepaar kann aber bei einem nichtehelichen Lebensgefährten allein aus der Aufnahme in die Wohnung nicht auf einen Mitbesitz geschlossen werden. - Published: 2018-03-17 - Modified: 2022-12-13 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/raeumungsklage/ - Kategorien: Mietrecht Kündigung wegen Zahlungsverzug Vermieter sehen sich oft der Situation ausgesetzt, dass ihre Mieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen oder diese gar ganz einstellen. Dauernde unpünktliche Mietzahlungen können, das hat der Bundesgerichtshof entschieden, einen Kündigungsgrund darstellen. Unvollständige oder gar völlig ausbleibende Mietzahlungen berechtigen den Vermieter spätestens ab einem Rückstand von zwei Monatsmieten ebenfalls zur fristlosen Kündigung (vgl. § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB). Wem muss gekündigt werden? Unklar ist dann aber oft, wem überhaupt gekündigt werden muss. Die Kündigung muss zunächst gegenüber dem Mieter ausgesprochen werden. Dieser ergibt sich aus dem Mietvertrag. Bei einer Mietermehrheit - Eheleuten, Lebens- oder Wohngemeinschaft - muss die Kündigung an alle Mieter gerichtet werden, andernfalls ist sie unwirksam. Bestehen nun Zweifel, ob eine weitere Person Mieter geworden ist, sollte die Kündigung deshalb sicherheitshalber auch an diese gerichtet werden, denn im Zweifel gilt: lieber zu viel, als zu wenig! Zieht der Mieter dann trotz Kündigung nicht aus, ist schnelles Handeln erforderlich. Denn mit jedem weiteren Tag des Abwartens erhöhen sich die Mietrückstände und verzögert sich die Neuvermietung an einen (hoffentlich) zahlungswilligen Nachmieter. Auch besteht die Gefahr, dass sich das Mietverhältnis stillschweigend verlängert, wenn der Mieter die Kündigung ignoriert. Räumungsklage: Aber gegen wen? In diesem Falle sollte deshalb aus Gründen der Schadensminimierung so schnell wie möglich Räumungsklage eingereicht werden. Es stellt sich dann die Frage: Gegen wen muss sich die Räumungsklage richten? Wer muss verklagt werden? Denn für die spätere Zwangsvollstreckung (Räumung der Wohnung durch den Gerichtsvollzieher) ist ein sogenannter Vollstreckungstitel, also in diesem Fall ein zur Räumung verurteilendes Urteil notwendig. Verurteilt werden kann aber nur, wer auch verklagt wurde. Deshalb ist schon bei Klageerhebung zu prüfen, gegen wen das Urteil letztlich ergehen soll: a) Lebt der Mieter mit seinem Ehepartner in der Wohnung, ist die Räumungsklage auch gegen diesen zu erheben, selbst wenn der Ehepartner nicht Mietvertragspartei ist. Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Gläubiger aus einem Räumungsurteil gegen den Mieter nicht gegen den im Titel nicht aufgeführten Ehepartner vollstrecken, weil regelmäßig selbst dann beide Ehegatten Mitbesitzer der ehelichen Wohnung sind, wenn nur einer von ihnen Partei des Mietvertrages ist. Der nicht im Urteil genannte Ehepartner kann die Räumung verweigern! b) Minderjährige Kinder, die mit ihren Eltern zusammenleben, müssen nicht auf Räumung verklagt werden. Denn diese haben grundsätzlich keinen Mitbesitz an der gemeinsam genutzten Wohnung, sondern sind lediglich Besitzdiener, sodass ein Räumungstitel gegen die Eltern ausreicht. Auch das Erreichen der Volljährigkeit während des Mietverhältnisses ändert daran in der Regel nichts. Auch volljährige Kinder bleiben nämlich in der Regel Besitzdiener, da sie die Sachherrschaft über die Mietsache nur für die Eltern ausüben und zu diesen in einem sozialen Abhängigkeits- und Unterordnungsverhältnis stehen und weisungsgebunden sind. c) Umstritten war früher die Frage, ob für eine Zwangsvollstreckung auf Räumung und Herausgabe einer Wohnung auch ein gegen den nicht ehelichen Lebensgefährten des Mieters gerichteter Vollstreckungstitel erforderlich ist, wenn dieser von dem Mieter in die Wohnung aufgenommen worden ist. Räumungsklage bei Mitbesitz Der Bundesgerichtshof hat sich 2008 (Beschluss vom 19. 03. 2008 - I ZB 56/07) mit dieser Frage... --- > Ein gekündigter Mietvertrag verlängert sich nach § 545 BGB stillschweigend, wenn der Vermieter nicht binnen 2 Wochen ausdrücklich widerspricht. - Published: 2018-03-17 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/stillschweigende-verlaengerung-des-mietvertrags/ - Kategorien: Mietrecht Vertragsverlängerung trotz Kündigung Zieht der Mieter nach Beendigung des Mietvertrages nicht (sofort) aus der gekündigten Wohnung aus, geht der Vermieter das Risiko ein, dass sich der Mietvertrag entgegen seinem Willen um unbestimmte Zeit verlängert. Grundlage dafür ist § 545 BGB, der klar statuiert: "Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. " Für den Mieter beginnt diese Frist mit der Fortsetzung des Gebrauchs, für den Vermieter mit dem Zeitpunkt, in dem er von der Fortsetzung Kenntnis erhält. Diese, Vermietern und Mieter oft unbekannte Klausel, gilt nicht nur für alle Fälle ordentlicher Kündigung, sondern auch dann, wenn der Vermieter, z. B. wegen Zahlungsverzuges, fristlos gekündigt hat und naturgemäß ein Interesse an einem sofortigen Auszug des Mieters hat. Möglichkeiten des Vermieters Gegen die ungewollte Vertragsverlängerung kann sich ein Vermieter in mehrfacher Hinsicht absichern: Zum einen ist bereits in der Kündigungserklärung der Hinweis ratsam, dass einer stillschweigenden Vertragsverlängerung gem. § 545 BGB bei nicht fristgerechter Herausgabe ausdrücklich widersprochen wird. Zudem kann und sollte dies bereits mietvertraglich geregelt werden: § 545 BGB kann nämlich mietvertraglich - auch im Formularmietvertrag - wirksam ausgeschlossen werden. Abbedingung im Mietvertrag durch Formularklausel Die mietvertragliche Abbedingung des § 545 BGB ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof ausdrücklich zulässig (BGH ZMR 1966, 241; NJW 1991, 1750). Eine solche Formularklausel widerspricht auch nicht dem Transparanzgebot des § 307 BGB, wie nun das Landgericht Erfurt (Beschluss vom 29. 02. 2008 - 2 T 318/07) entschieden hat. Eine Klausel, die sich auf ein für jedermann einsehbaren Gesetzestext bezieht, könne nicht gegen das Transparenzgebot verstoßen. Das Gesetz sei zum einen für jedermann ohne Weiteres wahrnehmbar und ein Blick auch dem Laien zuzumuten. Zudem gelte auch im Rahmen der AGB-Kontrolle der Grundsatz, dass der Bürger das Gesetz kennen muss. Ebenso hat nun auch das OLG Dresden in einem Urteil vom 10. 08. 2022 - Az. 5 U 743/22 - entschieden, dass der Ausschluss von § 545 BGB auch im Gewerberaummietrecht durch eine Formularklausel möglich ist. Zur späteren Vermeidung böser Überraschungen empfiehlt es sich daher für Vermieter, regelmäßig in den Mietvertrag aufzunehmen, dass die stillschweigende Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Rückgabe der Mietsache nach § 545 BGB ausgeschlossen wird. Stillschweigende Begründung eines neuen Mietverhältnisses Räumt der Mieter dann die Mietsache nach Beendigung des Vertrages nicht, sollte der Vermieter den trotzdem unbedingt darauf hinweisen, dass er mit der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache nicht einverstanden ist und die Räumung und Herausgabe erwartet. Andernfalls läuft der Vermieter Gefahr, dass der Mieter später die konkludente Neubegründung eines Mietverhältnisses einwenden wird. Denn nach der Entscheidung des OLG Dresden kann auch unabhängig von § 545 BGB stillschweigend ein neues Mietverhältnis entstehen, wenn sich im Einzelfall feststellen lässt, dass dies dem Willen und Interesse der Parteien entspricht. Dies setzt allerdings voraus, dass das Mietverhältnis nach seiner eigentlichen Beendigung weiterhin über einen längeren Zeitraum von den Parteien "gelebt" worden ist. Will der Vermieter diesen Eindruck vermeiden, sollte... --- > Eine Scheidung der Ehe kann auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners erfolgen, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben. - Published: 2018-03-11 - Modified: 2020-10-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/scheidung-ohne-zustimmung-des-ehepartners/ - Kategorien: Familienrecht Scheitern der Ehe Regelmäßig sitzen Mandanten vor mir, die sich scheiden lassen möchten. Ich frage dann zunächst danach, ob sie bereits seit einem Jahr von ihrem Ehepartner getrennt leben. Denn das Trennungsjahr ist, außer in Härtefällen, erforderlich für eine Ehescheidung. Wird diese Frage bejaht, kläre ich, ob der Ehepartner mit der Scheidung einverstanden ist. Stimmt der Ehepartner dem Scheidungsantrag zu und leben die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt, sprechen wir von einer einvernehmlichen Scheidung der Ehe. Dann besteht nach § 1566 Abs. 1 BGB die unwiderlegbare Vermutung, dass die Ehe gescheitert ist. Das Scheitern der Ehe ist nach § 1565 BGB Voraussetzung für die Scheidung der Ehe. Leben die Eheleute sogar schon drei Jahre getrennt, kommt es auf die Zustimmung des Ehegatten nicht an. Dann reicht der Scheidungsantrag auch ohne Einverständnis des Ehepartners für eine Scheidung aus. Es besteht dann nach § 1566 Abs. 2 BGB ebenfalls eine unwiderlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. Blick aus dem 11. Stock des Amtsgerichts Köln (FamG) Ehepartner verweigert Zustimmung zur Scheidung Etwas komplizierter wird es, wenn die Eheleute noch keine drei Jahre getrennt leben und der Ehepartner die Zustimmung zur Scheidung nicht erteilt, weil er nicht geschieden werden will. Ein Grund dafür liegt häufig darin, dass nach Scheidung der Ehe kein Trennungsunterhalt mehr geschuldet wird. Deshalb versuchen Ehepartner häufig die Scheidung der Ehe hinauszuzögern und verweigern also ihre Zustimmung dazu. In diesem Fall besteht keine widerlegbare Vermutung für das Scheitern der Ehe. Der Richter darf in diesem Fall also nicht von einem Scheitern der Ehe ausgehen. Er muss dann anderweitig klären, ob die Ehe gescheitert ist. Anhörung der Beteiligten Dazu wird er die Eheleute anhören. Erklärt der antragstellende Ehepartner ernsthaft und glaubwürdig, dass er die Ehe für gescheitert hält, nicht mehr an ihr festhält und die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortsetzen will, wird der Richter in der Regel zu der Überzeugung gelangen, dass die Ehe gescheitert ist. Das gilt insbesondere, wenn bereits neue Partner mit ihm Spiel sind und neue Beziehungen eingegangen wurden. Auf die Zustimmung des Ehepartners kommt es dann also ebenfalls nicht an. Bestreitet der nichtscheidungswillige Ehepartner, dass die Ehe gescheitert ist, muss das Gericht auf Antrag des die Scheidung beantragenden Ehepartners über diese Frage Beweis erheben. Es muss dann also zunächst die Trennung bewiesen werden, z. B. durch Vorlage eines Mietvertrages oder die Benennung von Zeugen, welche die Trennung bestätigen. Der Antragsteller muss außerdem zu den ehelichen Lebensverhältnissen vortragen, weshalb die Ehe gescheitert ist und er eine Zerrüttung der Ehe als gegeben ansieht. Aus dem Vortrag des Antragstellers muss dann hervorgehen, warum er nicht mehr bereit ist, die Ehe fortzusetzen und die Scheidung möchte. Ist bereits ein neuer Partner vorhanden, kann auch dieser als Zeuge benannt und gehört werden. Scheidung ohne Zustimmung nach Beweisaufnahme Ein Scheidungsantrag kann also auch ohne die Zustimmung des anderen Ehepartners eingereicht werden, sofern die Beteiligten mindestens ein Jahr getrennt leben. Das Gericht wird die Ehe auch ohne Einverständnis scheiden, wenn es nach streitiger Verhandlung zu der Überzeugung kommt, dass die Ehe gescheitert ist. --- > Sehr häufig kommt es vor, dass der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages feststellt, dass er die gekaufte Sache nun doch nicht mehr haben möchte, weil sie ihm plötzlich zu teuer ist oder weil er sie vielleicht gar nicht braucht. Welche Möglichkeiten gibt es dann für den Verkäufer? - Published: 2018-03-10 - Modified: 2022-11-21 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-kaeufer-will-nicht-zahlen/ - Kategorien: Internetrecht Wirksamer Kaufvertrag Mit der Abgabe des Höchstgebotes wird auf der Internetplattform ebay. de ein Kaufvertrag zwischen dem Höchstbieter und dem Anbieter des Artikels geschlossen. Es handelt sich - da kein Auktionator beteiligt ist und kein Zuschlag erteilt wird - nicht um eine Versteigerung nach § 156 BGB, sondern um den Abschluss eines Kaufvertrages nach § 433 BGB im Fernabsatz. Dies ist in der Rechtsprechung anerkannt. Der Abschluss eines Kaufvertrages hat zur Folge, dass der Verkäufer zur Übergabe und Übereignung des gekauften Gegenstandes verpflichtet ist und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises. Käufer will den gekauften Artikel nicht mehr Sehr häufig kommt es vor, dass der Käufer nach Abschluss des Kaufvertrages feststellt, dass er die gekaufte Sache nun doch nicht mehr haben möchte. Weil sie ihm plötzlich zu teuer ist, weil er sie vielleicht gar nicht braucht oder weil er sie woanders günstiger gesehen hat. Wenn sein Vertragspartner ein gewerblicher Verkäufer ist, hat er Glück. Denn dann steht ihm i. d. R. ein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 1 BGB mit einer Widerrufsfrist von 14 Tagen zu. Das gilt aber nicht, wenn der Verkäufer kein Unternehmer ist, sondern als Privatmann seine alte Küche für 2000 EUR bei eBay an dem Mann oder die Frau gebracht hat. Dieser wirksame Kaufvertrag kann nicht widerrufen, sondern allerhöchstens angefochten werden. Eine Anfechtung setzt aber einen zur Anfechtung berechtigenden Irrtum des Käufers voraus. Zumeist fehlt es an dieser Voraussetzung, denn die oben aufgeführten Gründe berechtigen den Käufer als Motivirrtum nicht zur Anfechtung. Der Käufer hat dann nur die Möglichkeit, auf die Kulanz des Verkäufers zu setzen und ihn zu bitten, den Vertrag aufzulösen. Das ist jederzeit formlos möglich. Lässt sich der Verkäufer aber nicht auf diesen Wunsch ein, weil er froh ist, den verkauften Artikel endlich los zu sein, kann er Vertragserfüllung verlangen. Käufer in Verzug setzen Was bedeutet das nun? Der Verkäufer sollte dem Käufer den gekauften Artikel anbieten und ihn zur Zahlung des Kaufpreises auffordern. In der Regel ist bei Geschäften über ebay ein Versendungskauf vereinbart. Der Verkäufer verlangt die vorherige Zahlung und verschickt den Artikel dann an einen vom Käufer genannten Ort. Oft reagiert der Käufer auf eine Zahlungsaufforderung aber erst gar nicht oder erfindet immer neue Ausreden, weshalb er noch nicht gezahlt hat. In diesem Fall sollte der Verkäufer dem Käufer eine angemessene Zahlungsfrist setzen - eine Woche reicht dazu auf jeden Fall aus. Nach fruchtlosem Ablauf dieser gesetzten Frist befindet sich der Käufer dann nämlich mit der von ihm geschuldeten Leistung (= Zahlung des Kaufpreises) in Verzug. Der Verzugseintritt hat zur Folge, dass der Käufer dem Verkäufer jeden verzugsbedingten Schaden ersetzen muss. Nun sollte der Verkäufer den Weg zum Anwalt finden. Die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung hat jetzt nämlich der Käufer als Verzugsschaden zu ersetzen. Ohne vorherige Fristsetzung bleibt der Verkäufer auf diesen Kosten sitzen, denn ohne Fristablauf kein Verzug - und damit kein Schadensersatz. Erfüllung des Kaufvertrags durchsetzen Ist nun also die vom Verkäufer gesetzte Frist verstrichen, befindet sich der Käufer in Verzug und sitzt der Verkäufer vor mir,... --- > Die Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Räume schonend und pfleglich zu behandeln, stellt eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht i.S.d. § 241 Abs.2 BGB dar. Deren Verletzung begründet einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, ohne dass es zuvor einer Fristsetzung bedarf. - Published: 2018-02-28 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schimmelschaden-keine-fristsetzung-zur-schadensbeseitigung/ - Kategorien: Mietrecht Was war passiert? Nach Rückgabe der Mietwohnung durch den Mieter, der dort sieben Jahre lang gewohnt hatte, musste der Vermieter einen umfangreichen Schimmelschaden feststellen, den der Mieter verursacht hatte. Zudem hatte der Mieter die Badezimmerarmaturen mangelhaft gepflegt und einen Lackschaden an einem Heizkörper verursacht. Aufgrund der Arbeiten zur Schadensbeseitigung entstand dem Vermieter außerdem ein fünfmonatiger Mietausfallschaden. Der Vermieter verlangte von seinem ehemaligen Mieter Schadensersatz in Höhe von 5. 171 EUR und klagte diesen vor Gericht ein, nachdem der Mieter nicht zahlungswillig war. Wie entschieden die Gerichte? Das für Wohnraummietstreitigkeiten in erster Instanz örtlich zuständige Amtsgericht Bad Neustadt a. d. Saale gab der Klage statt. Der beklagte Ex-Mieter vertrat die Auffassung, der Vermieter habe Schadensersatz erst nach einer vorherigen Fristsetzung zur Schadensbeseitigung verlangen dürfen. Er focht also das Urteil des Amtsgerichts mit dem Rechtsmittel der Berufung an. Das Landgericht Schweinfurt bestätigte als Berufungsinstanz das Urteil des Amtsgerichts und ließ die Revision zum BGH zu. Und was sagt der BGH? Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision mit Urteil vom 28. 02. 2018 - Az. VIII ZR 157/17 - zurückgewiesen. Eine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung sei nicht erforderlich gewesen. Eine solche Frist muss nämlich nach § 280 Abs. 1 und 3, § 281 Abs. 1 BGB nur gesetzt werden, wenn der Mieter eine Hauptleistungspfoicht nach § 241 Abs. 1 BGB nicht erfüllt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn der Mieter von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen nicht erbringt. In diesem Fall muss der Vermieter dem Mieter zunächst eine angemessene Nachfrist setzen, bevor er selbst einen Maler beauftragen und dem Mieter dessen Kosten in Rechnung stellen darf. Bei der Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Räume schonend und pfleglich zu behandeln und keine Schäden zu verursachen, stellt jedoch eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht i. S. d. § 241 Abs. 2 BGB dar. Deren Verletzung begründet nach dem Verdikt des BGH einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz, ohne dass es zuvor einer Fristsetzung bedarf. Der Vermieter kann also, wenn er die Mietsache beschädigt zurückerhält und der Mieter den Schaden zu verantworten hat, sofort die Zahlung des für die Schadensbehebung erforderlichen Geldbetrages verlangen. Verjährung beachten! Egal ob Schadensersatz oder unterlassene Schönheitsreparaturen: Verschlechterungen der Mietsache muss der Vermieter auf jeden Fall binnen 6 Monaten nach Rückerhalt der Mietsache gerichtlich geltend machen. Ansonsten droht nämlich nach § 548 Abs. 1 BGB die Verjährung der Ansprüche. PM des BGH --- > In einer von mir erstrittenen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln die HUK zur Erstattung weiterer fiktiver Reparaturkosten verurteilt. Mein Mandant habe nicht auf die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer von der HUK mitgeteilten freien Fachwerkstatt verwiesen werden dürfen. - Published: 2018-02-28 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-verweisung/ - Kategorien: Verkehrsrecht Keine Verweisung auf günstigere Stundenverrechnungssätze In einer von mir erstrittenen Entscheidung hat das Amtsgericht Köln (Urteil vom 16. 02. 2018 - 263 C 137/17) die HUK zur Erstattung weiterer fiktiver Reparaturkosten auf der Basis eines Sachverständigengutachtens verurteilt. Mein Mandant habe nicht auf die günstigere Reparaturmöglichkeit in einer von der HUK mitgeteilten freien Fachwerkstatt verwiesen werden dürfen, weil bereits der Sachverständige die Stundensätze einer freien, nicht markengebundenen Werkstatt zugrunde gelegt habe. In diesem Fall scheide ein Verweis auf eine noch günstigere Werkstatt aus. Die Entscheidung des Amtsgerichts Aus den Gründen: Der Kläger muss sich nicht auf die günstigeren Stundenverrechnungssätze der im Prüfbericht genannten Werkstatt verweisen lassen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der das Amtsgericht auch folgt, kann der Schädiger zwar den Geschädigten unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht im Sinne des § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht. Das gilt aber nach Auffassung des erkennenden Gerichts nur dann, wenn der Geschädigte seiner fiktiven Schadensberechnung die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legt. Das ist aber hier nicht der Fall. Denn dem Gutachten lässt sich entnehmen, dass der Sachverständige mit den Stundensätzen einer freien, nicht markengebundenen Werkstatt kalkuliert hat (vgl. Seite 13 des Gutachtens, BI. 16 d. A. ). Die Höhe der verlangten Stundenlöhne von 109,99 €/h bzw. 114,99 €/h (vgl. BI. 14 d. A. ) liegt auch unter den auf der Dekra-Homepage angegebenen mittleren Stundenlöhnen (vgl. https://www. dekra. de/de-de/stundenverrechnungssaetze/), nämlich 111,25 €/h, 113 €/h und 119,25 €/h. Die Beklagte ist dem nicht substanziiert entgegen getreten. Die Frage, ob sich der Geschädigte bei fiktiver Abrechnung, wenn der Reparaturkalkulation ortsübliche Sätze einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt zu Grunde liegen, auf eine billigere Werkstatt innerhalb oder außerhalb seines Wohnortes verweisen lassen muss, verneint das Gericht (so auch OLG München, Urteil vom 13. 09. 2013, 10 U 859/13; LG Düsseldorf, Urteil vom 13. 01. 2017, 22 S 157/16; AG Köln, Urteil vom 20. 03. 2017, 266 C 90/16; AG Köln, Urteil vom 26. 09. 2016, 271 C 75/16; AG Köln, Urteil vom 19. 04. 2016, 263 C 210/15; AG Köln, Urteil vom 23. 02. 2016, 263 C 62/15; AG Köln, Urteil vom 24. 11. 2015, 263 C 81/15, AG Brühl, Urteil vom 19. 11. 2015, 20 C 131/15; AG München, Urteil vom 01. 12. 2014, 335 C 11782/14; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 26. 11. 2010, 114 C 3140/09, Geigel/Knerr, Haftpflichtprozess, 27. Auflage, 1. Teil, 3. Kapitel Rn. 33; entgegen LG Köln, Urteil vom 31. 08. 2017, 11 S 356/16; LG Hamburg, Urteil vom 20. 04. 2017, 331 S 45/16). Für die vom Gericht vertretene Rechtsauffassung sprechen folgende Gründe: Ziel des Schadensersatzes ist die Totalreparation. Zwar ist der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gehalten, im Rahmen des ihm Zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Doch genügt im allgemeinen, dass... --- > Nach den gesetzlichen Regelungen muss ein Anwalt ein ihm angetragenes Mandat unverzüglich ablehnen, wenn er es nicht annehmen will. Andernfalls kann er auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ein Beratungshilfemandat darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. - Published: 2018-02-26 - Modified: 2018-02-26 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/pflicht-zur-ablehnung/ - Kategorien: Allgemein Ich bin etwas entsetzt. Vorhin saß eine Mandantin vor mir, auf deren Namen ein unbekannter Dritter Bestellungen im Internet vorgenommen hat. Also bekam sie Mahnungen - und damit kam sie jetzt zu mir. Sie legte mir einen Beratungshilfeschein vor und ihre sie begleitende Mutter meinte, sie seien sehr froh, dass ich auf ihre E-Mail-Anfrage geantwortet habe. "Haben Sie denn noch bei anderen Anwälten angefragt"? "Ja, bei ungefähr zwanzig. Und ich habe immer auf die Beratungshilfe hingewiesen. Sie waren der Einzige, der geantwortet hat. " § 16a BORA scheint weiten Kreisen in der Kollegenschaft nicht bekannt zu sein. § 44 BRAO ebenfalls nicht. Nach diesen Vorschriften muss ein Anwalt ein ihm angetragenes Mandat unverzüglich ablehnen, wenn er es nicht annehmen will. Andernfalls kann er auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Ein Beratungshilfemandat darf nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Es mag sein, dass die Kollegen alle einen wichtigen Grund hatten, das Mandat nicht anzunehmen. Aber das hätten Sie der Anfragenden mitteilen müssen. Nicht nur, weil das gesetzlich vorgeschrieben ist. Sondern auch, weil sich das einfach so gehört. --- > Der Ausfall des beA bedeutet nicht, dass wir Anwälte nun auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verzichten müssen – im Gegenteil. Es stehen schließlich Alternativen bereit, die den Workflow des Anwalts erheblich vereinfachen, wenn er sich denn darauf einlässt. - Published: 2018-01-23 - Modified: 2019-05-18 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/erv-macht-spa/ - Kategorien: Allgemein Kein beA – was nun? Zum 01. 01. 2018 sollten bekanntlich alle in Deutschland zugelassenen Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) erreichbar sein. Daraus wurde bekanntlich nichts. Trotzdem sind seit dem 01. 01. 2018 endlich auch alle ordentlichen Gerichte in Deutschland elektronisch erreichbar. Und der Ausfall des beA bedeutet nicht, dass wir Anwälte nun auf den elektronischen Rechtsverkehr (ERV) verzichten müssen – im Gegenteil. Es stehen schließlich Alternativen bereit, die den Workflow des Anwalts erheblich vereinfachen, wenn er sich denn darauf einlässt. Nach § 174 Abs. 3 ZPO sind Anwälte seit dem 01. 01. 2018 verpflichtet, einen sicheren Übermittlungsweg für Zustellungen durch Gerichte zu eröffnen. Das Gesetz (§ 130a Abs. 4 ZPO) benennt dafür drei Möglichkeiten. Aktuell verfügbar ist für Anwälte derzeit nur die DE-Mail. Man kann darüber streiten, ob es sich um eine technisch sichere Übertragungsmöglichkeit handelt, aber der Gesetzgeber hat sie als sicher definiert. “Sicher” bezieht sich dabei übrigens auf die sichere Möglichkeit, den Absender einer DE-Mail zu identifizieren. Deshalb dürfen Gerichte elektronische Zustellungen auch nur an DE-Mail-Postfächer bewirken. DE-Mail Ein DE-Mail-Konto ist schnell beantragt. Kunden der Telekom können dies online in 5 Minuten erledigen und müssen sich dann lediglich in einem Telekom-Shop mit Ihrem Ausweis identifizieren lassen. Nach ca. 2 Wochen kommen dann die Zugangsdaten per Post ins Haus und das DE-Mail-Konto kann fortan genutzt werden. Über eingehende DE-Mails kann man sich per E-Mail benachrichtigen lassen, so dass man auch nichts verpasst. Ich habe meine DE-Mail-Adresse seit Jahresbeginn auf dem Briefkopf angegeben und bislang noch keine Nachricht erhalten. Aber ich bin empfangsbereit und habe meiner Verpflichtung aus § 174 Abs. 3 ZPO genüge getan. Arbeitsaufwand: 10 Minuten Beantragung und Einrichtung am PC, 30 Minuten für den Besuch im Telekom-Shop. Das ist auch für vielbeschäftigte Anwälte machbar. EGVP über Govenikus Communicator Schriftsätze versende ich freilich nicht über DE-Mail, denn das würde ja Geld kosten. Stattdessen verwende ich dazu EGVP, bzw. den EGVP-Client vom Governikus. Dazu habe ich mir die Justiz-Edition des Governikus Communicator heruntergeladen und mir dort ein Postfach eingerichtet. Dauer: 2 Minuten. Dann habe ich meine Kanzleisoftware Advoware so konfiguriert, dass ich damit automatisch ausgehende EGVP-Nachrichten erstellen kann. Dauer: 5 Minuten (weil ich die Advoware-Hilfe konsultieren musste). Fertig! Um Nachrichten über EGVP/Governikus rechtswirksam an Gerichte senden zu können, muss man sie allerdings vorher qualifiziert signieren – damit die Gerichte auch einen Nachweis haben, dass der vermeintliche Absender auch der richtige Absender ist. Advoware kommt aber mit einer Signiersoftware daher (SecSigner) und auch andere Anwaltsprogramme sind damit ausgerüstet. Ansonsten gibt es den SecSigner oder den Governikus-Signer aber auch separat für wenig Geld. Eine Signaturkarte ist ebenfalls schnell beantragt oder liegt in Form der beA-Karte bereits vor. Nun verschicke ich begeistert meine Schriftsätze fast nur noch per Governikus. Früher musste ich Schriftsätze ausdrucken, in Briefumschäge stecken, eine Briefmarke aufkleben, zum Briefkasten fahren – und 3 Tage später landeten sie dann bei Gericht. Neuer Workflow durch ERV Mein neuer Workflow sieht hingegen so aus: Schriftsatz schreiben und als PDF abspeichern. Dokument(e) in Advoware signieren und als EGVP-Nachricht an Governikus... --- > Wenige Tage vor dem Termin, an dem wir Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit sein sollen, ist der GAU eingetreten. - Published: 2017-12-23 - Modified: 2022-07-10 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/die-brak-verkauft-ihre-mitglieder-fr-dumm/ - Kategorien: Allgemein Wenige Tage vor dem Termin, an dem wir Anwälte über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) empfangsbereit sein sollen, ist gestern offenbar der GAU eingetreten. Mehrere Mitglieder des Chaos Darmstadt e. V. haben sich nämlich den Code des lokal zu installierenden Secury Clients angeschaut und dabei festgestellt, dass dieser Client nicht den öffentlichen Schlüssel des von T-Systems erstellten Zertifikats verteilt hat, sondern den privaten Schlüssel. (mehr ... ) --- > Das Amtsgericht Wedding erlässt derzeit zahlreiche Mahnbescheide, die von der Kanzlei rka beantragt wurden. Wie sollte darauf reagiert werden? - Published: 2017-12-06 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mahnbescheide-fuer-rka-alle-jahre-wieder/ - Kategorien: Urheberrecht rka beantragt für die Koch Media GmbH wiederum Mahnbescheide Wie schon in den letzten Jahren beantragen die großen, für Filesharing-Abmahnungen bekannten Kanzleien, rechtzeitig vor den Feiertagen im großen Stil gerichtliche Mahnbescheide gegen Abgemahnte. Zu nennen wären hier insbesondere die Anwälte der Hamburger Kanzlei rka. In der Regel geht der Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens ein letztes, außergerichtliches Aufforderungsschreiben voraus. Wird darauf nicht reagiert und keine Zahlung geleistet, beantragt rka beim zuständigen Mahngericht in Wedding einen Mahnbescheid. Darauf muss zwingend reagiert werden. Forderungen aus 2014 Geltend gemacht werden nunmehr Forderungen aus dem Jahr 2014. Das liegt einzig und allein daran, dass ein Teil dieser Forderungen zum Jahresende zu verjähren droht. Ein gerichtlicher Mahnbescheid hemmt die Verjährung. Üblicherweise verlangt die Kanzlei rka für die urheberechtlich unzulässige Nutzung eines Spiels der Koch Media GmbH (z. B. Dead Island, Metro Last Light, Saints Row IV) Schadensersatz von 900 EUR. Hinzukommen Anwaltskosten von 964,60 EUR, so dass sich die Gesamtforderung in der Regel mit 1. 884,60 EUR berechnet. Hinzu kommen Zinsen und Verfahrenskosten. Nicht selten ergeben sich somit Forderungen im Bereich von 2. 300 bis 2. 500 EUR. Viel Geld, das man oft nicht mal eben so herumliegen hat. Widerspruch Reagiert der Empfänger des Mahnbescheids darauf nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen mit einem Widerspruch, wird rka umgehend einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Es droht dann die sofortige Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher. Ein Widerspruch hat aber nur aufschiebende Wirkung. Denn rka hat nun die Möglichkeit, den Anspruch aus dem Mahnverfahren in Form einer Klage geltend zu machen - und das macht rka auch regelmäßig. Betroffene erhalten daher in der Regel binnen weniger Wochen nach ihrem Widerspruch eine Klageschrift bzw. Anspruchsbegründung. Darüber wird dann vor dem zuständigen Amtsgericht verhandelt - und wer sich nicht spätestens dann um anwaltlichen Beistand kümmert, hat sehr schlechte Aussichten. Es ist daher ratsam, bereits mit Erhalt des Mahnbescheides anwaltlich abklären zu lassen, ob es Erfolgsaussichten für die Verteidigung gegen die Forderungen der Koch Media GmbH gibt. Auf dieser Grundlage können Betroffene dann entscheiden, ob ein gerichtliches Verfahren durchgezogen oder vermieden werden soll. Grundsätzlich besteht stets auch die Möglichkeit, mit den Anwälten von rka einen Vergleich auszuhandeln. Ob das im konkreten Einzelfall sinnvoll ist, wird nur eine genaue Analyse des Sachverhaltes ergeben können. Entscheidend ist: Wer einen Mahnbescheid erhalten hat, muss reagieren! Beratung und Vertretung Ich habe in den letzten Jahren zahlreiche Betroffene außergerichtlich und gerichtlich beraten und vertreten. In den meisten Fällen wurde entweder eine vergleichsweise Einigung erzielt oder die Forderungen erfolgreich zurückgewiesen. Wenn Sie einen Mahnbescheid über eine Forderung der Koch Media GmbH erhalten haben, die Sie bestreiten möchten, setzen Sie sich bitte mit mir in Verbindung. Ich prüfe dann gerne die Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung und erläutere Ihnen die bestehenden Möglichkeiten und Kostenrisiken. Unterlagen (Abmahnungen, Schriftverkehr, Mahnbescheid) können Sie mir per Fax an 0221 80137206 oder per E-Mail an info@rechtsanwalt-schwartmann. de unverbindlich zukommen lassen. Kosten entstehen erst mit einer Beauftragung. Bitte beachten Sie unbedingt die nach Zustellung des Mahnbescheid laufende Frist für einen Widerspruch: Dieser muss binnen 14 Tagen eingereicht werden! --- > Dem Geschädigten steht i.d.R. gegen den Haftpflichtversicherer des Unfallverusachers ein Anspruch auf Erstattung seiner Anwaltskosten zu. - Published: 2017-09-20 - Modified: 2017-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/erstattung-der-anwaltskosten-bei-unfallschadensregulierung/ - Kategorien: Verkehrsrecht Rechtsanwaltskosten als Schadensersatz Die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung hat in der Regel die dem geschädigten entstandenen Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes zur Unfallschadensregulierung zu erstatten. Dies hat nun auch das Amtsgericht Bielefeld entschieden (Urteil vom 03. 05. 2017 - 411 C 37/17). Das Gericht führt dazu in den Entscheidungsgründen aus: Grundsätzlich sind Rechtsanwaltskosten auch von der Schadensersatzverpflichtung aus dem StVG erfasst. Wie für jede andere Schadensposition aber auch gilt, dass nur der im Sinne des § 249 BGB erforderliche und zweckmäßige Aufwand erstattet wird. Eine bloße Zweckmäßigkeit genügt nicht und insbesondere hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsverfolgungskosten des Geschädigten zu ersetzen. Ob die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich ist bestimmt sich dabei unter anderem auch aus der Person des Geschädigten heraus. Vor dem Hintergrund, dass der Schädiger grundsätzlich für alle für das Schadensereignis verursachten Kosten einzustehen hat sind an die Voraussetzungen der Erstattungsfähigkeit aber keine hohen Anforderungen zu stellen. Bei Verkehrsunfällen fehlt es in Folge dessen an der Erforderlichkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts, erst und nur dann, wenn der Versicherer seine Ersatzpflicht in Höhe des geschuldeten Betrags bereits anerkannt hat oder an seiner Zahlungsbereitschaft und Zahlungsfähigkeit in Höhe des tatsächlich geschuldeten Betrags keinerlei Zweifel bestehen (vergleiche LG Frankfurt, Urteil vom 18. 07. 2012 2 – 16 S 58/12). Der bloße Umstand, dass die Haftung im Grunde noch unstreitig ist, genügt hingegen keinesfalls zum Ausschluss der Erforderlichkeit der Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten (vergleiche auch das selber von der Beklagten zitierte Urteil des LG München vom 15. 04. 2011, 19 S 25116/09). Bei Schadensersatzansprüchen aufgrund von Verkehrsunfällen schon im Übrigen deshalb, weil die besonders ausdifferenzierte und ständigen Wechseln und neuen Wendungen unterworfene Rechtsprechung zu der Geltendmachung der Schadensposition in Verkehrsunfallsachen so unübersichtlich ist, dass ohne juristischen Beistand der tatsächlich geschuldete Schadensersatzumfang sich nicht feststellen lässt, der Geschädigte also regelmäßig anwaltliche Hilfe bedarf (vergleiche auch LG Itzehoe, Urteil vom 05. 08. 2008, 1 S 22/08). Bei Anlegung dieses Maßstabs berechtigt nahezu jeder Verkehrsunfall dazu, sich anwaltliche Hilfe zu bedienen, weil andernfalls wegen der Unüberschaubarkeit der Rechtsprechung die versehentliche Nichtgeltendmachung von Ansprüchen droht, was dem Geschädigten keines Falls zugemutet werden kann. Ein für einen Laien einfacher Fall ist bei Verkehrsunfällen daher schon kaum vorstellbar (vergleiche auch LG Kassel, Beschluss vom 28. 10. 2016, 1 S 309/15). Erstattungsanspruch bei Alleinverschulden des Unfallgegners Ein rechtsunkundiger Geschädigter weiß in der Regel nicht, welche Ansprüche ihm gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers zustehen. Er darf daher einen Anwalt zu Rate ziehen und mit der Geltendmachung der ihm aus dem Unfallereignis zustehenden Ansprüche beauftragen, ohne Sorge haben zu müssen, auf den Kosten für den Anwalt sitzen zu bleiben. Natürlich gilt dies nur für den Fall des Alleinverschuldens des Unfallgegners. Trifft den Geschädigten ein Mitverschulden, hat er selbstverständlich auch seinen Schaden zum Teil selbst zu tragen - und dazu gehören dann auch anteilige Anwaltskosten. Unfallgeschädigte sollten also nicht den Weg zum Anwalt scheuen. --- > Ein Radfahrer, der einen Radweg auf der falschen Seite befährt, haftet im Falle eines Unfalls aus Mitverschulden. - Published: 2017-09-18 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mitverschulden-bei-benutzung-des-falschen-radwegs/ - Kategorien: Verkehrsrecht Vorfahrt bei Fahren auf dem Radweg entgegen der erlaubten FahrtrichtungEine Fahrradfahrerin, die den Radweg auf der falschen Seite benutzt, also entgegen der freigegebenen Fahrtrichtung fährt, behält zwar gegenüber aus untergeordneten Straßen einbiegenden Verkehrsteilnehmern das Vorfahrtsrecht. Wird ihr dann aber die Vorfahrt genommen und kommt es zu einem Unfall, trifft sie daran ein Mitverschulden von einem Drittel. Dies entschied nun das OLG Hamm in einem Urteil vom 04. 08. 2917 – Az. : 9 U 173/16. Dass die verunglückte Radfahrerin keinen Helm trug, wirkte sich nicht haftungsverschärfend aus, denn dazu war sie nicht verpflichtet. Die Pressemitteilung des Gerichts:Eine Radfahrerin, die beim Befahren eines Radweges entgegen der Fahrtrichtung mit einem wartepflichtigen Pkw kollidiert, kann 1/3 ihres Schadens selbst zu tragen haben. Dass sie keinen Schutzhelm getragen hat, erhöht - bei dem Unfallereignis aus dem Jahre 2013 - ihren Eigenhaftungsanteil nicht. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 04. 08. 2017 entschieden und damit das erstinstanzliche Grundurteil des Landgerichts Essen vom 30. 09. 2016 (Az. 9 O 322/15 LG Essen) teilweise abgeändert. Die 1965 geborene Klägerin aus Marl befuhr im November 2013 mit ihrem Fahrrad die Polsumer Straße in Marl auf einem linksseitigen Geh- und Radweg. Diesem folgte sie auch, als er nur noch für Radfahrer aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung freigegeben war. Die Klägerin beabsichtigte, die Einmündung der untergeordneten Straße Im Breil zu queren, um dann nach links in diese Straße einzubiegen. Der im Jahre 1936 geborene Beklagte aus Gelsenkirchen befuhr mit seinem Pkw Mercedes die Straße Im Breil und beabsichtigte, an der Straßeneinmündung nach rechts in die Polsumer Straße abzubiegen. Beim Abbiegen kollidierte sein Fahrzeug mit dem Fahrrad der Klägerin. Die Klägerin stürzte auf die Motorhaube, rutsche mit ihrem Rad über die Straße und schlug mit dem unbehelmten Kopf auf der Fahrbahn auf. Mit einem ein Schädel-Hirn-Trauma, einem Schädel-Basis-Bruch und einer Kniefraktur erlitt sie schwerste Verletzungen. Von dem Beklagten und seinem Haftpflichtversicherer verlangt die Klägerin im vorliegenden Rechtsstreit Schadensersatz, unter anderem ein Schmerzensgeld i. H. v. 40. 000 Euro, eine monatliche Schmerzensgeldrente von 300 Euro, materiellen Schadensersatz von ca. 16. 000 Euro sowie einen vierteljährlich mit 252 Euro auszugleichenden Haushaltsführungsschaden. Das Landgericht hat zunächst den Grund der Haftung aufgeklärt und der Klägerin - unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens - 80 % ihres Schadens zugesprochen. Bei der Überprüfung dieser Entscheidung in der Berufungsinstanz hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm das Mitverschulden der Klägerin mit 1/3 bewertet. Der Beklagte habe, so der Senat, den Unfall in erheblichem Umfang verschuldet, auch wenn er zunächst im Einmündungsbereich angehalten habe und dann langsam abgebogen sei. Gegenüber der Klägerin sei er wartepflichtig gewesen. Die Klägerin habe ihr Vorfahrtsrecht nicht dadurch verloren, dass sie den kombinierten Geh- und Radweg entgegen der Fahrtrichtung befahren habe, obwohl dieser für eine Nutzung in ihrer Fahrtrichtung nicht mehr freigegeben gewesen sei. Ein Radfahrer behalte sein Vorrecht gegenüber kreuzenden und einbiegenden Fahrzeugen auch dann, wenn er verbotswidrig den linken von zwei vorhandenen Radwegen nutze. Die Klägerin ihrerseits habe den Unfall mitverschuldet, weil sie mit ihrem Fahrrad den an der Unfallstelle vorhandenen Geh-... --- > Die Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl beträgt zwei Wochen. Was macht man, wenn man diese Frist wegen Urlaub verpasst? - Published: 2017-09-08 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/einspruchsfrist/ - Kategorien: Strafrecht Strafbefehl erhalten Mein Mandant schickte mir Anfang der Woche eine E-Mail in einer laufenden Sache, der er beiläufig ein gerichtliches Schreiben in einer neuen Angelegenheit beigefügt hatte und fragte mich, ob er sich dagegen nicht selbst wehren könne. Ich schaute mir das Schreiben an und stellte fest, dass es sich um einen Strafbefehl handelte, der bereits vom 09. 08. 2017 datierte – also schon fast vier Wochen alt war. Zustellung und Rechtskraft: Einspruchsfrist verpasst Mir schwante nichts Gutes und deshalb erkundigte ich mich sofort bei Gericht, wann der Strafbefehl denn zugestellt worden war: “Der ist schon rechtskräftig. Das Zustelldatum kann ich nicht sehen, aber der Rechtskraftvermerk wurde am 26. 08. eingetragen. Das kann man ja zurück rechnen. ” Stimmt, kann man. Gegen einen Strafbefehl muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden, wenn man das Eintreten der Rechtskraft verhindern will. Folglich wird er am 11. 08. zugestellt worden sein. Meinen Mandanten habe ich dann umgehend zurückgerufen und ihn gefragt, warum er denn jetzt erst mit dem Strafbefehl um die Ecke kam. Er erklärte mir, dass er im Urlaub war und erst nach seiner Rückkehr die Post vom Gericht vorgefunden habe. Darauf hin habe ich im geraten, sich in dieser Sache ganz bestimmt nicht selbst zu vertreten. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Denn für solche Fälle unverschuldeter Fristversäumnisse sieht § 45 StPO das Mittel der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vor. Ein entsprechender Antrag muss allerdings ebenfalls binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses – hier also des Urlaubs – gestellt werden. Das war hier knapp, denn der Mandant hatte die Post erst geöffnet und durchgesehen, nachdem er seinen Koffer ausgeräumt, die Wäsche gewaschen und erst mal ausgeschlafen hat. Aber es hat noch geklappt. Der Mandant brachte die erforderlichen Unterlagen zur Glaubhaftmachung seiner Abwesenheit bei und ich konnte Wiedereinsetzung beantragen und zugleich das verfristete Rechtsmittel, also den Einspruch, einlegen. Das Gericht gab dem Antrag statt - über den Einspruch ist nun zu entscheiden. Nach dem Urlaub umgehend die Posteingänge prüfen Was lernen wir daraus? Man sollte nach der Rückkehr aus dem Urlaub die aufgelaufene Post nicht zu lange liegen lassen. Die Fristen der StPO und der ZPO für eine Wiedereinsetzung sind unerbittlich und wenn sie einmal abgelaufen sind, ist der Ärger groß. --- > Wer den Käuferschutz von PayPal in Anspruch nehmen will, sollte das Kleingedruckte vorher ganz genau studieren. Der Teufel steckt im Detail. - Published: 2017-07-28 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/paypal-kaeuferschutz/ - Kategorien: Internetrecht PayPal-Käuferschutz Wer sich auf den PayPal-Käuferschutz berufen will, sollte aufpassen. PayPal hält sich in seiner Käuferschutzrichtlinie nämlich einige Möglichkeiten offen, nicht haften zu müssen. Das musste nun ein Mandant zu seinem Leidwesen erfahren, der über eBay von einem privaten Verkäufer im Ausland sogenannte Sammelkarten im Wert von 3. 000 EUR erworben hatte. In der Post hatte er nach Bezahlung aber nicht die beiden für teures Geld erworbenen Karten, sondern nur zwei wertlose alternative Karten, mit denen er nichts anfangen konnte. (mehr ... ) --- > Auch wenn eine Vollmachtvorlage im Bußgeldverfahren generell erforderlich ist und es gute Gründe gibt, sie zu verweigern: Möchte der Betroffene der Hauptverhandlung fern bleiben, ist eine schriftliche Vollmacht für die Entbindung zwingend erforderlich. - Published: 2017-07-11 - Modified: 2018-02-23 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/keine-entbindung-ohne-schriftliche-vollmacht/ - Kategorien: Verkehrsrecht Gestern abend wurde ich um 18 Uhr von einem Kollegen beauftragt, in einer Bußgeldsache einen Termin vor dem Amtsgericht Mettmann in Untervollmacht wahrzunehmen. Eine Untervollmacht war beigefügt, ebenso ein Antrag auf Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen Erscheinen. Die Voraussetzungen dafür lagen vor: Der Mandant erklärte über den Hauptbevollmächtigten, “daß er sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern werde, und seine Anwesenheit zur Aufklärung wesentlicher Gesichtspunkte des Sachverhalts nicht erforderlich ist. ” Seine Fahrereigenschaft hatte er nämlich bereits eingeräumt. (mehr ... ) --- > Das Amtsgericht Düsseldorf hat eine Klage der Kanzlei rka für die Koch Media wegen Filesharings des Spiels Dead Island nach Beweisaufnahme abgewiesen. - Published: 2017-05-30 - Modified: 2017-06-11 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-dsseldorf-weist-klage-von-rka-fr-koch-media-ab/ - Kategorien: Urheberrecht Auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Frage der Haftung von Anschlussinhabern für Filesharingverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen wurden, haben an Grundsätzlichem nichts geändert: Wer darlegen kann, warum er selbst als Täter ausscheidet und wer stattdessen als Täter in Betracht kommt, kann sich auch weiterhin erfolgreich vor Gericht behaupten. So hat das Amtsgericht Düsseldorf nun mit Urteil vom 13. 04. 2017 eine Klage der Hamburger Kanzlei rka für die Firma Koch Media GmbH abgewiesen, mit der meinem Mandanten vorgeworfen worden war, das Computerspiel Dead Island unerlaubt öffentlich über seinen Internetanschluss zugänglich gemacht zu haben. In der mündlichen Verhandlung bestätigten die als Zeugen gehörten Familienmitglieder seinen im Rahmen der sekundären Darlegungslast abgegebenen Vortrag. Es bleibt nun abzuwarten, ob die Gegenseite in Berufung zum Landgericht Düsseldorf geht oder die Entscheidung akzeptiert. Natürlich könnte die Gegenseite nun den im Urteil genannten Zeugen als mutmaßlichen Täter abmahnen – aber der bestreitet die Rechtsverletzung und eine tatsächliche Vermutung für seine Täterschaft besteht nicht. Also wäre der Vollbeweis gegen ihn zu erbringen. Ich sehe nicht, wie das gelingen sollte. Die Entscheidung im Volltext: --- > Angebote auf eBay sind im Streitfall auszulegen. Das gilt auch für Sofort-Kaufen-Preise, wie der BGH nun klar gestellt hat. - Published: 2017-03-09 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-sofort-kauf-preis-bei-ebay-nicht-bindend/ - Kategorien: Internetrecht Der Beklagte bot am 16. 10. 2014 über die Internetplattform ebay. de ein E-Bike zum Kauf an. Konkret angeboten wurde ein PEDELEC STEVENS E-CAPRILE 25 GENT BOSCH NEU E-Bike zum Sofortkaufpreis von 100 EUR + Versandkosten. Mein Mandant nahm dieses Angebot zu dem von dem Beklagten angegebenen Sofortkaufpreis von 100 EUR durch Klicken auf „sofort-kaufen“ an. In der Folge überwies er dem Beklagten den Kaufpreis + Versandkosten von 39,90 EUR und bat um Versand an seine Adresse. Der Beklagte verweigerte jedoch den Versand und stellte sich auf den Standpunkt, der vereinbarte Kaufpreis betrage 2. 600 EUR. Er verwies dazu auf das „Kleingedruckte“ am Schluss der Angebotsbeschreibung. Dort hatte er nämlich geschrieben: „Da ich bei der Auktion nicht mehr als 100 € eingeben kann (wegen der hohen Gebühren), erklären Sie sich bei einem Gebot von 100 € mit einem Verkaufspreis von 2600 € + Versand einverstanden. Oder machen Sie mir einfach ein Angebot! “ Mein Mandant stellte sich auf den Standpunkt, dass der Beklagte damit gegen die von ihm bei Angebotseinstellung akzeptierten Nutzungsbedingungen von eBay verstoßen hatte, um eBay-Gebühren zu sparen. Er war der Ansicht, er habe das E-Bike für den Sofort-Kaufen-Preis von 100 EUR erworben und klagte daher den Anspruch auf Übereignung des E-Bikes ein. Das erstinstanzlich damit befasste Amtsgericht Bielefeld wies die Klage ab. Ein Kaufvertrag sei lediglich über einen Kaufpreis von 2. 600 EUR abgeschlossen worden, nicht aber über 100 EUR. Die dagegen vor dem Landgericht Bielefeld eingelegte Berufung blieb erfolglos. Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass kein Kaufvertrag zustandegekommen sei, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben worden seien. Ein etwaiges Angebot des Beklagten, das E-Bike für 100 EUR verkaufen zu wollen, sei jedenfalls wegen § 118 BGB nichtig. Das Landgericht ließ allerdings (auf Antrag des Terminvertreters RA Gerth) die Revision zum BGH zu, so dass wir diese Rechtsfrage höchstinstanzlich klären lassen konnten. Der BGH wies nun mit Urteil vom 15. 02. 2017 – VIII ZR 59/16 – die Revision leider zurück. Die Beurteillung des Landgerichts Bielefeld halte – allerdings nur im Ergebnis – rechtlicher Nachprüfung stand. Die Auslegung des Angebotes des Beklagten ergebe in seiner Gesamtheit, dass dieser das E-Bike nicht nur für 100 EUR verkaufen wollte, sondern für 2. 600 EUR. Der Kläger habe dieses Angebot auch angenommen, jedoch wegen Irrtums anfechten dürfen. Die instruktive Urteilsbegründung des BGH macht meinen Mandanten (und mich) zwar nicht glücklich, sollte aber künftigen Examenskandidaten bekannt sein: (mehr ... ) --- > Bezahlen Sie Käufer über eBay-Kleinanzeigen nie per Vorkasse! Geben Sie nie Artikel an vermeintliche Vertreter (Familienmitglieder, Freunde) heraus, ohne dies mit ihrem Vertragspartner vorher konkret abzustimmen und sich im Zweifelsfall einen Ausweis vorlegen zu lassen! - Published: 2017-03-08 - Modified: 2018-02-19 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/perfide-betrugsmasche-bei-ebay-kleinanzeigen-iphone-verkauf/ - Kategorien: Strafrecht Angebot in ebay-Kleinanzeigen Mein Mandant, nennen wir ihn A, sieht bei eBay-Kleinanzeigen ein Angebot des B über ein neues iPhone 7 für 780 EUR. Er kontaktiert B unter der angegebenen Mobilnummer via WhatsApp und die beiden einigen sich auf einen Kaufpreis von 750 EUR. B bittet A den Kaufpreis auf das Paypal-Konto seines Bruders C zu überweisen, er werde dann das Iphone an A per Expressversand schicken. Gesagt getan. Nach ein paar Tagen ist das iPhone aber noch nicht da, B reagiert auf keine Nachricht mehr und A bekommt Bedenken. Er eröffnet einen Käuferschutzfall und bekommt von PayPal sein Geld zurück. A ist erleichtert. Post vom Anwalt Nun bekommt er Post vom Anwalt des C. Wie er denn dazu komme, sich das Geld rücküberweisen zu lassen, schließlich habe er doch das iPhone von C erhalten. Dieses sei nämlich von C persönlich dem Bruder von A übergeben worden. A solle gefälligst schleunigst den Kaufpreis wieder an C überweisen. A hat aber gar keinen Bruder und auch kein iPhone erhalten. Was ist passiert? C hatte ebenfalls ein Angebot für ein Iphone 7 bei eBay Kleinanzeigen eingestellt. Offenbar hat sich daraufhin B bei C als A ausgegeben, und als dieser (wegen des Kaufvertrages A-B) den Kaufpreis an C gezahlt hatte, das IPhone bei C persönlich als angeblicher Bruder des A abgeholt – und ist damit auf Nimmerwiedersehen verschwunden. Nun hat A zwar Glück gehabt, dass er über PayPal sein Geld zurückbekommen hat, aber C ist der Geschädigte: Sein iPhone ist weg und Geld hat er dafür auch nicht bekommen. Von meinem Mandanten A bekommt er auch kein Geld mehr, denn A hat mit C keinen Vertrag abgeschlossen und auch kein iPhone von ihm erhalten. C bleibt nun nichts anderes übrig, als Strafanzeige gegen B zu stellen, aber die Erfahrung zeigt, dass der bereits wahrscheinlich über alle Berge ist. Wie kann man sich nun vor solchen Betrügern schützen? Bezahlen Sie Käufer über eBay-Kleinanzeigen nie per Vorkasse Idealerweise erfolgt stets Barzahlung bei Übergabe der Ware. Geben Sie nie Artikel an vermeintliche Vertreter (Familienmitglieder, Freunde) heraus, ohne dies mit ihrem Vertragspartner vorher konkret abzustimmen und sich im Zweifelsfall einen Ausweis vorlegen zu lassen. Im vorliegenden Fall hat A übrigens von PayPal das an C gezahlte Geld nur deshalb zurück bekommen, weil C ein gebrauchtes iPhone angeboten hatte, A aber für ein neues iPhone gezahlt hatte. Diese Diskrepanz der Artikel genügte PayPal zur Erstattung des Kaufpreises. Hätte C ein identisches neues iPhone angeboten, hätte A sein Geld vermutlich nicht zurück erhalten – und er wäre (statt C) nun der Geschädigte. --- > Das AG Köln hat ein Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung auf der A3 eingestellt, da keine Ahnung geboten war: Kein Bußgeld, keine Punkte. - Published: 2017-02-15 - Modified: 2017-09-19 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/blitzerskandal-auf-der-a3-verfahren-nach-antrag-eingestellt/ - Kategorien: Verkehrsrecht Meiner Mandantin wurde von der Stadt Köln vorgeworfen, im Oktober 2016 auf der A3 am Kreuz Köln-Ost an der Anschlusstelle Königsforst 49 km/h zu schnell gefahren zu sein. Sie fuhr dort mit einer Geschwindigkeit von 109 km/h und die dort eingerichtete Blitzer-Anlage löste ab 60 km/h aus. Unter dem Stichwort “Kölner Blitzerskandal” findet Google zu diesem Thema zahlreiche Beiträge (nicht nur) auf der Lokalpresse. Durch Bußgeldbescheid der Stadt Köln wurden meiner Mandantin ein einmonatiges Fahrverbot, 2 Punkte in Flensburg und eine Geldbuße von 200 EUR aufgebrummt. Der Bußgeldbescheid wurde rechtskräftig, die Geldbuße bezahlt und der Führerschein für einen Monat abgegeben. Nachdem sich nun herausgestellt hat, dass die Messung fehlerhaft war, habe ich für die Mandantin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 85 OWiG gestellt. Tatsächlich hätte der Blitzer nämlich erst ab 80 km/h messen dürfen - diese Geschwindigkeit war an der Messstelle erlaubt. Das Gericht hat nun mitgeteilt, dass es das Bußgeldverfahren nach § 47 Abs. 2 OWiG einstellen wird, weil es eine Ahndung nicht für geboten erachtet. Dem hat auch die Staatsanwaltschaft zugestimmt. Die Geldbuße von 200 EUR muss also erstattet werden, ebenso werden die 2 Punkte in Flensburg und das Fahrverbot wieder gelöscht. Bei der Entscheidung des Gerichts dürfte eine Rolle gespielt haben, dass die Mandantin bereits einen Monat auf den Führerschein verzichtet hatte – das ist auch nicht mehr zu ändern. Sie wird sich aber nun sicher freuen. --- > Ist das Mietverhältnis vom Mieter gekündigt worden, zieht er aber nicht aus, muss er mit Schadensersatzforderungen und einer Räumungsklage rechnen. Will er die Wohnung noch länger halten und nicht ausziehen, kann er das nur mit Zustimmung des Vermieters. - Published: 2017-02-06 - Modified: 2018-02-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/konsequenzen/ - Kategorien: Mietrecht Kein Auszug nach Kündigung Mich erreichte heute folgende Anfrage: Ich habe meine Wohnung als Mieter zum 31. 03 gekündigt, ich habe die Bestätigung vom Vermieter erhalten. Mein Vermieter hat auch einen neuen Nachmieter gefunden und dieser hat den Mietvertrag schon unterschrieben. Ich will aber nun mindestens bis Ende des Jahres in der Wohnung bleiben, die Miete weiter bezahlen und meinen Vertrag bestehen lassen. Mit welchen Konsequenzen kann ich rechnen? Konsequenzen unterlassener Räumung Mit sehr teuren Konsequenzen. Denn das Mietverhältnis mit dem Fragesteller endet aufgrund ausgesprochener Mieterkündigung zum 31. 03. 2017. Ab dem 01. 04. 2017 hat der Fragesteller kein Recht mehr zum Besitz an der Mietsache und ist zur Räumung und Herausgabe verpflichtet. Schließlich wird ja der Nachmieter schon mit gepackten Koffern und Umzugskartons vor der Tür stehen. Zieht der Mieter also trotz Kündigung nicht aus, kann der Vermieter dem Nachmieter nicht den Besitz an der Wohnung verschaffen. Dann sieht sich der Vermieter schnell Schadensersatzforderungen des Nachmieters ausgesetzt, die er dann natürlich an seinen ehemaligen Mieter, der nicht ausziehen will, weitergeben darf. Zudem wird er spätestens am 01. 04. 2017 Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Die Kaltmiete im geschilderten Fall beträgt 1. 400 EUR, also beläuft sich der Streitwert für das Räumungsklageverfahren auf 16. 800 EUR. Dadurch entstehen Kosten für den Rechtsstreit in deutlich vierstelliger Höhe, die letztlich der Verlierer zu zahlen hat. Und da der Mieter, der immerhin selbst gekündigt hat, nichts gegen den Räumungsanspruch wird vorbringen können, kann er diese Kosten direkt in seine Kalkulation einbeziehen. Rechtliche Möglichkeiten Kündigt der Mieter sein Mietverhältnis und will er die Wohnung dann doch noch länger halten und nicht ausziehen, kann er das nur mit Zustimmung des Vermieters. Denn eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, die wirksam wird, sobald sie dem Vermieter zugeht. Sie kann auch nicht zurückgenommen werden. Es steht natürlich Vermieter und Mieter frei, eine Kündigung als nichtexistent zu betrachten und sie gemeinsam im offenen Kaminfeuer zu verbrennen. Dazu werden aber die wenigsten Vermieter bereit sein, wenn sie bereits einen Nachmieter gefunden haben. Deshalb: Kündigen Sie Ihren Mietvertrag nur dann, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie zum Beendigungstermin auch ausziehen können. In der Regel sollte eine Kündigung erst erklärt werden, wenn eine neue Wohnung gefunden und der neue Mietvertrag idealerweise schon abgeschlossen wurde. So vermeiden Sie Zeitdruck und etwaige Verhandlungen mit dem Vermieter. --- > Eine neutrale eBay-Bewertung stellt nach Auffassung des AG Amberg kein Werturteil dar, welches angegriffen werden kann. - Published: 2017-01-17 - Modified: 2017-01-17 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-amberg-neutrale-ebay-bewertung-kein-werturteil/ - Kategorien: Internetrecht Die Parteien stritten um vor dem Amtsgericht Amberg um folgende Bewertung einer Transaktion auf ebay. de: “Berechnet Porto 5,89 € (= Hermes M) – verschickt tatsächl. per Hermes S = Porto 4,69 €”. Das Gesamturteil der Bewertung lautete “neutral”. Die Klägerin sah sich durch diese Bewertung in ihren Rechten verletzt. Da sie auf eBay nur als Privatverkäuferin agiert, stützte sie den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf die Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts, da sie sich als Versandkostenabzockerin dargestellt sah. Das Gericht wies die Klage ab. (mehr ... ) --- > Wie geht es nach einem Widerspruch gegen einen Mahnbescheid weiter? Rechtsanwalt Schwartmann erklärt das Verfahren. - Published: 2017-01-13 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/widerspruch-gegen-mahnbescheid/ - Kategorien: Urheberrecht Mahnbescheid des AG Wedding In den letzten Tagen haben zahlreiche Inhaber von Internetanschlüssen einen Mahnbescheid des Amtsgerichts Wedding erhalten. In der Regel wird die Zahlung von ca. 2. 300 EUR gerichtlich von der Softwarefirma Koch Media GmbH über die Hamburger Rechtsanwälte rka geltend gemacht. Möglichkeiten Die Empfänger eines Mahnbescheides haben grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Zahlung des geforderten Betrages Mit der Zahlung des geforderten Betrages ist die Forderung erfüllt und die Angelegenheit erledigt. Die Kosten des Mahnverfahrens sind darin bereits enthalten. Widerspruch gegen den Mahnbescheid Dem Mahnbescheid widerspricht man, in dem man in Zeile 2 des Widerspruchsformulars, das dem Mahnbescheid beigefügt ist, das Kreuzchen an der richtigen Stelle macht. Alternativ kann man auch in Zeile 3 der Forderung nur zum Teil widersprechen, wenn man sie z. B. dem Grunde nach für berechtigt hält, aber für zu hoch bemessen. Widerspruch gegen Mahnbescheid Durch den Widerspruch verhindert der Empfänger des Mahnbescheides, dass dieser vollstreckbar wird. Denn wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheides widersprochen, erlässt das Gericht auf Antrag des Gläubigers einen Vollstreckungsbescheid, aus dem heraus die Zwangsvollstreckung betrieben werden kann. Zwar kann dann gegen den Vollstreckungsbescheid ebenfalls binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt werden, doch kann die Vollstreckung daraus dann in der Regel nur noch gegen Hinterlegung einer Sicherheit verhindert werden. Klageverfahren nach Widerspruch Der rechtzeitige Widerspruch hat also zur Folge, dass der Antragsteller vom Mahngericht informiert wird, dass der Schuldner widersprochen hat und kein Vollstreckungsbescheid ergehen kann. Der Antragsteller hat dann die Möglichkeit, weitere Gerichtskosten einzuzahlen und das Mahnverfahren wird an das für das streitige Klageverfahren zuständige Gericht abgegeben. Von dort wird der Antragsteller sodann aufgefordert, seinen im Mahnverfahren geltend gemachten Anspruch in Klageform zu begründen. Einfach ausgedrückt: Der Antragsgegner bekommt wenige Wochen nach seinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klageschrift zugestellt. Dagegen muss sich der (dann) Beklagte dann wehren, wenn er nicht Gefahr laufen will, den Rechtsstreit durch ein Versäumnisurteil zu verlieren. Man sieht: Ein Widerspruch gegen einen Mahnbescheid ist nur sinnvoll, wenn man sich tatsächlich gegen die Forderung wehren möchte – und das auch kann. Denn sonst führt das nachfolgende Klageverfahren nur zur einer teuren Verzögerung, denn durch die Klageerhebung entstehen natürlich weitere Kosten, die letztlich der Unterlegene zu tragen hat. Fazit Wer gegen den Mahnbescheid des AG Wedding Widerspruch einlegt, sollte sich entweder sicher sein, das unweigerlich folgende Klageverfahren zu gewinnen. Oder er sollte parallel versuchen, eine vergleichsweise Einigung mit der Koch Media GmbH und ihren Anwälten von rka zu erzielen. Dann erübrigt sich nämlich eine Klage und die damit für beide Seiten verbundenen Risiken. --- > Eine Sperrfrist für die Kündigung von Wohnraummietverträgen sieht das Gesetz in § 577a BGB vor, wenn der Vermieter Wohnraumeigentum begründet. - Published: 2017-01-06 - Modified: 2017-09-04 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/kndigungssperrfrist/ - Kategorien: Mietrecht Meine Mandantin möchte ihrer Mieterin wegen Eigenbedarfs den Wohnraummietvertrag kündigen. Sie schickte mir den Entwurf des Kündigungsschreibens mit der Anmerkung: “Laut Gesetz gibt es bei Eigentumswechsel eine Sperrfrist von 3 Jahren. ” Das ist so aber nicht richtig. Eine Sperrfrist für die Kündigung von Wohnraummietverträgen sieht das Gesetz in § 577a BGB für den Fall vor, dass der Vermieter für die betroffene Wohnung Wohnraumeigentum begründet und sie an einen Dritten veräußert. Nur für den Fall also, dass ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird und die vermietete und an den Mieter überlassene Wohnung an einen neuen Eigentümer verkauft, muss dieser bis zum erstmaligen Ausspruch einer Kündigung wegen Eigenbedarfs gem. § 577a Abs. 1 BGB eine Sperrfrist von mindestens 3 Jahren beachten. Das gilt übrigens auch für einen nachfolgenden Erwerber: Dieser tritt in die laufende Sperrfrist ein. In Gebieten, in denen eine ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet ist, sieht § 577a Abs. 2 BGB sogar eine Sperrfrist von bis zu 10 Jahren vor. Dazu muss der Landesgesetzgeber eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. In Nordrhein-Westfalen ist das derzeit die Kündigungssperrfristverordnung (KSpVO NRW) vom 24. 01. 2012. Diese sieht z. B. für Köln, Bonn, Düsseldorf und Münster eine Sperrfrist von 8 Jahren vor. --- > Das Amtsgericht Hannover hat eine Schadensersatzklage gegen meinen Mandanten wegen Filesharing abgewiesen. Eine Verteidigung gegen eine solche Klage kann sich also lohnen. - Published: 2017-01-02 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-ag-hannover-weist-klage-der-m-i-c-m-ab/ - Kategorien: Urheberrecht Die Firma M. I. C. M. hatte meine Mandantin wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung auf Zahlung von 1. 151,80 EUR vor dem Amtsgericht Hannover verklagt. Meiner Mandantin wurde vorgeworfen, den Film “Dark Knight XXX” unerlaubt über eine Tauschbörse weiterverbreitet zu haben. Meine Mandantin war sich allerdings keiner Schuld bewusst und bestritt den Vorwurf. Sie legte dar, dass außer ihr auch noch ihr Sohn und ihr Ehemann Zugriff auf den Internetanschluss hatten und diesen regelmäßig eigenständig nutzten. Die Klägerin wurde vertreten durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller. Zur mündlichen Verhandlung über die Klage erschien für die Gegenseite jedoch niemand, so dass die Klage mittels Versäumnisurteil abgewiesen wurde. Dagegen wurde kein Einspruch eingelegt. Das Versäumnisurteil wurde also rechtskräftig. Auf Klägerseite verlegte man sich nun darauf, die Klage auf den Sohn meiner Mandantin zu erweitern. Denn schließlich hätte die beklagte Anschlussinhaberin ja behauptet, dass auch der Sohn Zugang zum Internet gehabt habe. Das Amtsgericht Hannover wies nun auch diese Klageerweiterung ab: “Der Klägerin stehen die geltend gemachten Ansprüche nicht zu, weil sie die von ihr behauptete Urheberrechtsverletzung seitens des Beklagten zu 2. nicht beweisen konnte. Da der Beklagte zu 2. nicht Anschlussinhaber war, bestand keine tatsächliche Vermutung seiner Täterschaft, selbst wenn man zugunsten der Klägerin unterstellt, dass die Rechtsverletzung unter Verwendung des streitgegenständlichen Anschlusses begangen wurde. Die Klägerin war verpflichtet, hinsichtlich der Täterschaft des Beklagten zu 2. den Vollbeweis zu erbringen. Geeignete Beweisantritte hierzu hat sie nicht vorgetragen. ” AG Hannover, Urteil v. 15. 12. 2016 – 419 C 14172/15 --- > Die Hamburger Kanzlei rka beantragt wieder im großen Stil Mahnbescheide wegen des Vorwurfs von Filesharing gegen zahlreiche Internetnutzer. - Published: 2016-12-12 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-beantragt-wieder-mahnbescheide/ - Kategorien: Urheberrecht Abmahnungen für Koch Media In den letzten Tagen erreichen mich wieder gehäuft Anrufe und E-Mails von verunsicherten Mandanten, die Post von den Hamburger Rechtsanwälten rka erhalten haben. Dort greift man derzeit wieder, wie im Vorjahr, viele alte Fälle aus 2013 erneut auf. Damals wurde von rka in erheblichem Umfang im Auftrag der Koch Media GmbH das unerlaubte Filesharing von Spielen wie "Dead Island" oder "Risen" abgemahnt. Zahlreiche Betroffene haben damals zwar eine ausreichende Unterlassungserklärung abgegeben, aber jegliche Zahlung verweigert, weil sie sich keiner Schuld bewusst waren. Nun hat der Bundesgerichtshof zwar vor kurzem festgestellt, dass Schadensersatzansprüche aus Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing grundsätzlich erst in 10 Jahren verjähren. Das gilt aber nicht für die ebenfalls geltend gemachten Kostenerstattungsansprüche: Die Koch Media GmbH musste die Kanzlei rka schließlich für ihre Arbeit bezahlen und auch dieses Geld möchte man bei den Abgemahnten eintreiben. Für diese Ansprüche gilt aber eine Verjährungsfrist von 3 Jahren - Kosten aus Abmahnungen des Jahres 2013 verjähren also nun am 31. 12. 2016. Um den Lauf der Verjährung zu hemmen, beantragt rka deshalb nun im großen Stil wieder gerichtliche Mahnbescheide. Diese erreichen die 2013 abgemahnten Anschlussinhaber derzeit täglich und diese fragen mich: Was ist nun zu tun? Mahnverfahren Darauf ist zu antworten: Einem Mahnbescheid muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung widersprochen werden, andernfalls kann (und wird) der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Damit kann er dann die Zwangsvollstreckung betreiben, also einen Gerichtsvollzieher beauftragen. Zwar kann man sich auch noch gegen einen Vollstreckungsbescheid wehren, man spart sich aber viel Aufwand und Ärger wenn man direkt fristgerecht dem Mahnbescheid widerspricht. Der Antragsteller - hier also die Koch Media GmbH, vertreten durch rka - wird über den Widerspruch informiert und muss sich dann entscheiden, ob er den Anspruch im "normalen" Klageverfahren weiterverfolgt. Aus der Erfahrung lässt sich sagen: rka machen das. Die bellen nicht nur, die beißen auch und ziehen das bis zum Urteil durch. Klageverfahren Wer also nun einen Mahnbescheid erhalten hat, sollte nicht glauben, dass nach einem Widerspruch dagegen alles sein Bewenden haben wird, sondern muss sich dann auf das folgende Klageverfahren einstellen. Wenn man sich - nach anwaltlicher Beratung - sicher ist, das folgende Klageverfahren zu gewinnen, ist das ein gangbarer Weg. Völlige Sicherheit gibt es aber vor Gericht nicht. Und die Kanzlei rka ist auch bekannt dafür, Klageverfahren auf Familienangehörige, mit denen sich Anschlussinhaber häufig entlasten, auszuweiten. Die Verteidigung mit dem "volljährigen Sohn", der zum Tatzeitpunkt alleine zuhause war, ist also ein zweischneidiges Schwert. Anwaltliche Vertretung Wer deshalb ein Klageverfahren scheut und vermeiden möchte, hat zwei Möglichkeiten: Er legt keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein und zahlt die geforderte Summe. Oder er legt Widerspruch ein und versucht parallel einen Vergleich mit den Anwälten rka auszuhandeln. Denn eine außergerichtliche Einigung ist selbstverständlich auch mit den Anwälten von rka immer möglich, wenn es für beide Seiten gute Gründe dafür gibt. Es empfiehlt sich, sich nach Erhalt eines Mahnbescheids über die eigenen Chancen und Risiken und einen möglichen Vergleich anwaltlich beraten zu lassen. Wer weiß, was ihm ggf. droht und welche realistischen... --- > Das beA ist endlich da. Und wie melden Sie sich nun als Anwalt an? Ich erkläre es Ihnen. - Published: 2016-11-28 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea-ist-da-so-melden-sie-sich-an/ - Kategorien: Allgemein Seit heute morgen hat die BRAK nun die beA-Seiten im Internet freigeschaltet. Wer im Besitz einer beA-Karte ist, kann sich nun also anmelden und das beA nutzen. Was ist zu tun? 1. Rufen Sie bitte die Seite https://www. bea-brak. de/ auf. Es erscheint dann diese Seite: 2. Laden Sie sich die “Client Security” für das verwendete Betriebssystem herunter: 3. Es öffnet sich dann ein Speicherdialog: 4. Speichern Sie die Datei – hier: beAClientSecurity_windows. msi – ab und öffnen Sie sie mit Doppelklick. Die Client-Security wird nun installiert: Nach der Installation lädt die Client-Security ... ... und auf dem Desktop finden Sie das Symbol . Dass die Client Security läuft, sehen Sie bei Windows unten rechts an dem entsprechenden Zeichen (hier: ganz links): 5. Nun klicken Sie auf der bea-Webseite auf “Registrierung für Benutzer mit eigenem Postfach”. Es startet die Benutzer-Authentifizierung: 6. Wenn Ihre beA-Karte im Lesegerät steckt, erscheint dann folgender Bildschirm: Wählen Sie dann Ihren Sicherheits-Token. 7. Sie werden dann mehrfach aufgefordert, Ihre PIN einzugeben. 8. Wenn Sie die richtige PIN eingeben, beginnt die Einrichtung Ihres Postfaches: 9. Nachdem Sie auch hier die erforderlichen oder optionalen Angaben gemacht haben, erscheint dann endlich Ihr beA-Postfach. Voilá! 10. Zukünftig müssen Sie natürlich den Registrierungsprozess nicht erneut durchlaufen – klicken Sie dann einfach nur auf “Anmeldung”. 11. Zum Abschluss noch ein ganz wichtiger Hinweis: Wenn Sie im Firefox-Browser einen Popup-Blocker verwenden, sollten Sie für die Seite https://www. bea-brak. de eine Ausnahme hinzufügen - denn sonst öffnet sich das Fenster, in dem Sie eine Nachricht verfassen können, wahrscheinlich nicht. (Ich danke dem Kollegen Rüdiger Wulff für den freundlichen Hinweis). Wenn Sie noch Fragen zu beA haben, besuchen Sie gerne die beA-Selbsthilfegruppe auf Facebook. Dort haben sich mittlerweile über 2. 800 Nutzer zusammengefunden, die sich gegenseitig mit Rat und Tat zur Seite stehen: beA-Hilfe: Die inoffizielle Supportgruppe für beA-Anwender --- > Ich erkläre, wie man als Rechtsanwalt einen Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach einrichtet und was man beachten sollte. - Published: 2016-08-18 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bea/ - Kategorien: Allgemein Die Einführung von beA, dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach steht, wenn man den Beteuerungen der Verantwortlichen glauben darf, in Kürze bevor. Ein Kollege fragte auf Facebook nun: "Ich habe die Karte, die Pin und ein Lesegerät. Was muss ich jetzt machen, damit ich startklar bin bzw was kommt noch alles auf mich zu? " Das hat mich veranlasst, einmal diese kurze Anleitung zu verfassen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wenn ich etwas vergessen oder unklar dargestellt habe, wäre ich für einen Hinweis sehr dankbar. Sie haben von der BNotK die beA-Karte bekommen, sich ein geeignetes Lesegerät gekauft und fragen sich nun, was Sie damit anstellen sollen? Nach dem Erhalt der beA-Karte sollten Sie ein Anschreiben der Bundesnotarkammer erhalten haben, in dem Ihnen die Initial-PIN und die Entsperrnummer (PUK) Ihrer Karte mitgeteilt wurden. Dieses Schreiben enthält sodann folgenden Hinweis: Öffnen Sie also mit Ihrem Browser die Seite https://bea. bnotk. de/sak/. Es öffnet sich dann dieses Fenster und die Datei “cardtool. jnlp” wird zum Download angeboten. Laden Sie diese Datei herunter. Die Dateiendung “jnlp” weist schon darauf hin: Sie benötigen nun zwingend eine aktuelle JAVA-Installation. Sollten Sie diese noch nicht haben, bekommen Sie sie hier: http://www. java. com/de/ Sie haben also nun Java installiert? Dann öffnen Sie nun die Datei “cardtool. jnlp”, die sich in ihrem Download-Ordner befinden sollte – oder dort, wo Sie sie abgespeichert haben. Nach dem Öffnen der Datei sollten Sie dann diesen Bildschirm sehen: Wenn links Ihr Name steht und darunter ein Zahlencode, wurde ihre Karte erkannt. Sie müssen nun zunächst Ihre PIN ändern. Lesen Sie dazu bitte die Anleitung unter https://bea. bnotk. de/documents/Schluesselverwaltung_beA. pdf. Verkürzt: Sie müssen neben Ihrem Namen auf das Symbol klicken. Dann fordert Sie Ihr Kartenleser auf, die Initial-PIN Ihrer beA-Karte, die sie dem oben genannten Anschreiben entnehmen können, einzugeben. Machen Sie das und bestätigen Sie die Eingabe. Sollten Sie über ein Kartenlesegerät ohne Display verfügen, verzweifeln Sie nicht: Mit einem Cherry ST-2000 geht das auch: Sie klicken auf das obige Symbol. Darauf blinkt das Schloss-Symbol auf dem ST-2000 rot. Sie tippen die Initial-PIN ein und bestätigen mit dem grünen Haken unten rechts. Nun geben Sie die selbstgewähle neue PIN ein (6 bis 12 Stellen), drücken wieder den grünen Haken, dann geben Sie die neue selbstgewählte PIN noch einmal ein und bestätigen erneut. Fertig. Sie haben die PIN der Karte erfolgreich geändert. Nun besitzen Sie also eine beA-Karte mit einer PIN, die nur Ihnen bekannt ist. Aber ohne Zertifikat. Ein solches Zertifikat benötigen Sie aber, wenn Sie mit der Karte vor dem 01. 01. 2018 als Anwalt Schriftsätze verschicken und signieren möchten. Das weiß auch die BNotK und hat Ihnen deshalb eine E-Mail mit folgender Information geschickt: “1. Die beA-Karte Signatur wird mit einem sogenannten qualifizierten Zertifikat ausgestattet, mit dem Sie qualifizierte elektronische Signaturen erstellen können. Das qualifizierte Zertifikat müssen Sie auf Ihre beA-Karte aufladen. Dazu erhalten Sie noch eine gesonderte Nachricht mit einer genauen Anleitung, sobald Ihr qualifiziertes Zertifikat produziert wurde. 2. Bevor Ihr qualifiziertes Zertifikat produziert werden kann, müssen Sie aus... --- > Nachdem ihnen in den letzten Jahren immer mehr Abgemahnte eine lange Nase gezeigt und jegliche Zahlung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verweigert haben, überbieten sich die Debcon und RA Daniel Sebastian gegenseitig mit völlig irrationalen Vergleichsangeboten. - Published: 2016-07-20 - Modified: 2018-03-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/vergleichsangebote-von-ra-sebastian-und-der-debcon/ - Kategorien: Urheberrecht Vorschlag zur Einigung Nachdem ihnen in den letzten Jahren immer mehr Abgemahnte eine lange Nase gezeigt und jegliche Zahlung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verweigert haben, überbieten sich die Debcon und RA Daniel Sebastian gegenseitig mit völlig irrationalen Vergleichsangeboten. Forderte Rechtsanwalt Sebastian in seinen Abmahnungen in 2014 ursprünglich noch die Zahlung von 1. 250 EUR für das unerlaubte Verbreiten diverser Tonaufnahmen, unterbreitet er nun ein Angebot, mit dem er die ursprüngliche Forderung mal eben um 1000 EUR kürzt: So günstige Aussichten scheint seine Mandantschaft also einer Klage offenbar doch nicht beizumessen. Die Debcon will ebenfalls einen Vergleich Auch die für ihre seltsamen Angebote bereits bekannte Debcon will da nicht hintan stehen. Aus 1530,93 EUR werden vergleichsweise mal eben verzweifelte 125 EUR. Kein Grund für Vergleichsschluss Natürlich gibt es für meine Mandanten überhaupt keinen Grund auf diese Vergleichsangebote einzugehen. Die verzweifelten Versuche wenigstens an ein paar Euro aus dem Portemonnaie meiner Mandanten zu kommen, zeigen letztlich nur, dass meine Mandanten seinerzeit die richtige Entscheidung getroffen haben, sich mit meiner Hilfe gegen die unberechtigten Abmahnungen zur Wehr zu setzen. Für die Abmahner gibt es keinen Cent. --- > Die HUK Coburg ist dafür bekannt, im Rahmen der Regulierung von Verkehrunfallschäden die Sachverständigenkosten des Geschädigten zu kürzen. - Published: 2016-03-15 - Modified: 2018-07-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/huk-kuerzt-sachverstaendigenkosten/ - Kategorien: Verkehrsrecht HUK kürzt Sachverständigenkosten Die HUK Coburg Allgemeine Versicherung AG ist dafür bekannt, im Rahmen der Regulierung von Verkehrunfallschäden die Sachverständigenkosten des Geschädigten oft nach eigenem Gutdünken zu kürzen. Oft kommt sie damit auch durch, denn wegen zumeist 200 bis 300 EUR ziehen die wenigsten Geschädigten vor Gericht, wenn sie nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen. Nicht jeder Geschädigte lässt sich aber auf die Kürzung der Kosten ein und zahlt diese Kosten aus eigener Tasche. Deshalb kassiert die HUK immer wieder Urteile, in denen sie zur Zahlung auch der gekürzten Beträge verurteilt wird. Im Netz findet man dazu inzwischen sehr viele Entscheidungen. AG Köln: Kürzung ist unzulässig Der Autor dieser Zeilen hat nun vor dem Amtsgericht Köln eine weitere Entscheidung gegen die HUK erstritten (AG Köln vom 25. 2. 2016 – 275 C 179/15), deren Gründe im Folgenden zur Verfügung gestellt werden: Die Begründung des Gerichts: "Gemäß § 7 Abs. 1 StVG haftet der Halter eines Fahrzeuges für sämtliche Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeuges verursacht werden. Die Schadensersatzpflicht der Beklagten ist zwischen den Parteien unstreitig. Streitig ist alleine, in welcher Höhe ein ersatzfähiger Schaden in Gestalt von Sachverständigenkosten eingetreten ist. Anspruch auf Zahlung des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrages Ist wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 S. 1 BGB statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Sein Anspruch ist auf Befriedigung seines Finanzierungsbedarfs in Form des zur Wiederherstellung objektiv erforderlichen Geldbetrags und nicht etwa auf Ausgleich von ihm bezahlter Rechnungsbeträge gerichtet (BGHZ 61, 346, 347 f. ) Der Geschädigte ist nach schadensrechtlichen Grundsätzen in der Wahl der Mittel zur Schadensbehebung frei. Er darf zur Schadensbeseitigung grundsätzlich den Weg einschlagen, der aus seiner Sicht seinen Interessen am besten zu entsprechen scheint (BGH, Versicherungsrecht 2005, 558, 559). Denn Ziel der Schadensrestitution ist es, den Zustand wiederherzustellen, der wirtschaftlich gesehen der hypothetischen Lage ohne das Schadensereignis entspricht. Er hat damit grundsätzlich einen Anspruch auf Ersatz der objektiv erforderlichen Schadensfeststellungskosten (BGH v. 11. 02. 2014, VersR 2014, 474-476). Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots Der Geschädigte kann vorn Schädiger nach § 249 Abs. 2 S. 1 BGB als erforderlichen Herstellungsaufwand jedoch nur die Kosten erstattet verlangen, die vom Standpunkt eines verständigen, wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und notwendig erscheinen ( im Sinne einer objektiven Begrenzung des Schadensersatzes, BGH v. 13. 10. 2013, VersR 2013,1544 Rn. 20). Er ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot gehalten, im Rahmen des ihm zumutbaren den wirtschaftlicheren Weg der Schadensbehebung zu wählen, sofern er die Höhe der für die Schadensbeseitigung aufzuwendenden Kosten beeinflussen kann. Allerdings ist bei der Beurteilung, welcher Herstellungsaufwand erforderlich ist, auch Rücksicht auf die spezielle Situation des Geschädigten, insbesondere auf seine Erkenntnis und Einflussmöglichkeiten sowie auf die möglicherweise gerade für ihn bestehenden Schwierigkeiten zu nehmen (sog. subjektbezogene Schadensbetrachtung, vgl. BGH v. 15. 10. 1991, BGHZ 115, 364, 369; BGH v. 15. 10. 2013, Versicherungsrecht 2013, 1590). Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich berechtigt, einen Gutachter seiner Wahl mit der Erstellung des Schadensgutachtens zu beauftragen (BGH... --- > Eine Mietminderung wegen abweichender Wohnfläche setzt eine vertragliche Vereinbarung über die geschuldete Wohnfläche voraus. - Published: 2016-02-15 - Modified: 2018-07-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflchenabweichung-telefonische-aussage-der-maklerin-reicht-nicht-aus-2/ - Kategorien: Mietrecht Mietmangel bei Wohnflächenabweichung Eine interessante Entscheidung verkündete vor wenigen Wochen das Landgericht München I, zuständig für Berufungssachen aus Stadt und Landkreis München. Streitig war die Frage, ob die mietvertraglich vereinbarte Wohnfläche um mehr als 10 % von der tatsächlich vorhandenen Wohnfläche abwich. Denn dann liegt nach Auffassung der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein Mangel der Mietsache vor, nachdem die Miete gem. § 536 BGB gemindert ist. Zudem kommt bei arglistiger Täuschung des Mieters über die Wohnfläche auch eine Anfechtung des Mietvertrages in Betracht. Telefonische Aussage der Maklerin Darauf berief sich also im vorliegenden Streitfall der Mieter und bezog sich auf die in einem Inserat genannte abweichende größere Wohnfläche, die ihm auch auf Nachfrage telefonisch von der Maklerin bestätigt worden sei. Der Mietvertrag selbst enthielt indes keine Angaben zur Wohnfläche. Gleichwohl war der Mieter der Meinung, diese sei aufgrund der Angaben im Inserat und der Bestätigung durch die Maklerin konkludent, also stillschweigend vereinbart worden. Das sah nun aber auch das LG München I in zweiter Instanz (LG München I, Urteil vom 21. 01. 2016 - 31 S 23070/14) anders: Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einem Inserat oder Exposé stelle lediglich eine bloße Beschreibung der Mietsache dar und führe nicht zur Annahme einer konkludenten Wohnflächenvereinbarung. Auch etwaige Angaben der Maklerin müsse sich die Vermieterin nicht automatisch gem. § 278 BGB zurechnen lassen. Denn diese sei nur als Erfüllungsgehilfin der Vermieterin anzusehen, wenn sie als deren Hilfsperson bei der Efüllung mietvertraglicher Pflichten auftrete. Nicht im Pflichtenkreis der Vermieterin Die Maklerin habe mit ihrer Vermittlungstätigkeit aber eine eigene Leistungspflicht gegenüber ihrem Auftraggeber erfüllt und es sei nicht ersichtlich, dass sie im Pflichtenkreis der Vermieterin tätig geworden sei. Auch reiche eine telefonische Angabe nicht aus, um die Wohnfläche zum konkludenten Bestandteil des Mietvertrages zu machen. Zwar könne laut der Rechtsprechung des Bundesgerichtshof das konkludente Zustandekommen einer Wohnflächenvereinbarung angenommen werden, wenn dem Mieter vor Vertragsschluss Grundrisse und detaillierte Flächenberechnungen zur Verfügung gestellt worden seien. Dann spreche eine Annahme dafür, dass die Parteien die Frage der Wohnfläche als stillschweigend geklärt ansehen durften, wenn im Mietvertrag selbst dazu Angaben fehlten. Eine bloße telefonische Mitteilung der Maklerin lasse aber nicht den Schluss zu, dassdas Thema Wohnfläche für beide Parteien geklärt war. Der Mieter habe vielmehr eine Aufnahme der Daten in den Mietvertrag oder vorherige schriftliche Erläuterungen bestehen müssen. Da dies nicht geschehen sei, sei hier jedenfalls nicht von einer stillschweigenden rechtlich bindenden Vereinbarung über die Wohnfläche auszugehen. Der Mietvertrag war somit nicht anfechtbar und die Miete auch nicht wegen abweichender Wohnfläche gemindert. Vertragliche Vereinbarung erforderlich Eine Mietminderung wegen abweichender Wohnfläche setzt eine vertragliche Vereinbarung über die vom Vermieter geschuldete Wohnfläche voraus. Eine solche Vereinbarung kann zwar auch mündlich getroffen werden, dann stellt sich aber regelmäßig die Beweisproblematik und die Frage, ob sich der Vermieter rechtlich binden wollte. Mieter sollten also stets auf eine entsprechende schriftliche Fixierung der besprochenen Fläche bestehen, wobei auch eine ca. -Angabe ausreichend ist. Vermieter sollten darauf achten, dass entweder die im Vertrag genannte Fläche zutrifft, oder auf entsprechende Formulierungen achten, die eine spätere Mietminderung bei abweichender... --- > Ein eBay-Angebot kann auch unter einer auflösenden Bedingung erfolgen. Was hat des damit auf sich und was sollten Verkäufer beachten? - Published: 2015-12-08 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-euskirchen-ebay-angebot-unter-auflsender-bedingung/ - Kategorien: Internetrecht Die Beklagte bot bei eBay einen Ford Focus C Max an. In der Angebotsbeschreibung wies sie u. a. auf folgendes hin: “Natürlich nehme ich auch Sofortkauf Angebote entgegen. Auf unverschämte Angebote gebe ich gar keine Antwort. ” Das Angebot wurde von der Beklagten dann wenige Tage vorzeitig beendet, weil sie das Fahrzeug außerhalb von eBay an einen Dritten verkauft hatte. Daraufhin meldete sich der Kläger, der zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung ein Höchstgebot von 1. 321 EUR abgegeben hatte. Er stellte fest, dass er bei Angebotsbeendigung der Höchstbietende war und verlangte unter Fristsetzung die Übergabe des Fahrzeuges. Nach Ablauf der Frist erklärte er den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Nichterfüllung und verlangte Schadensersatz. Diesen machte er nun gerichtlich geltend. Das Gericht wies die Klage ab. Zwar komme bei vorzeitiger Beendigung eines eBay-Angebotes grundsätzlich ein Kaufvertrag zwischen Anbieter und Höchstbietendem zustande, wenn der Anbieter nicht “gesetzlich dazu berechtigt” gewesen sei, das Angebot zurückzunehmen (BGH, NJW 2015, 1009). “Die Beklagte hat sich hier jedoch den Verkauf an Dritte während der laufenden Versteigerung in zulässiger Weise vorbehalten und damit ihr Auktionsangebot in wirksamer Weise unter eine auflösende Bedingung gestellt. Hierzu ist sie gemäß § 145 Halbsatz 2 BGB gesetzlich berechtigt, so dass es trotz des Versteigerungsabbruchs nicht zu einem Vertragsschluss kommt. Der Anbietende kann nach dem ausdrücklichen gesetzlichen Wortlaut des § 145 Halbsatz 2 BGB die Bindungswirkung eines Angebots auf Abschluss eines (Kauf-)Vertrages grundsätzlich ohne weiteres ausschließen bzw. einschränken (OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. Oktober 2013 – I-22 U 54/13, 22 U 54/13 – Rn. 6, juris). Als eine solche Einschränkung der Bindungswirkung ist die Erklärung der Beklagten mit dem Inhalt “Natürlich nehme ich auch Sofortkauf Angebote entgegen. Auf unverschämte Angebote gebe ich gar keine Antwort” auszulegen. Als Bestandteil der Willenserklärung der Beklagten ist diese Erklärung nach dem objektiven Empfängerhorizont gem. § 133, 157 BGB auszulegen. Ein objektiver Dritter musste die Erklärung so verstehen, dass auch außerhalb der laufenden Auktion Angebote persönlich an die Beklagte abgegeben werden können. Aus der Erklärung solche Angebote entgegenzunehmen kann jedoch nicht der Rückschluss gezogen werden, dass es hierbei verbleibt, die Willenserklärung also einseitig bleibt. Vielmehr muss ein objektiver Betrachter gleichsam davon ausgehen, dass die Entgegennahme solcher Angebote gleichzeitig auch die Prüfung und gegebenenfalls Annahme der Angebote bedeutet. Hieraus folgt, ohne dass es noch zusätzlich explizit erklärt werden müsste, dass im Falle der Annahme de Angebots zum Zwischenverkauf das ursprüngliche Versteigerungsangebot auf der eBay-Plattform zurückgenommen wird, dieses also insoweit hinsichtlich seiner Bindungswirkung beschränkt ist. Für einen objektiven Dritten war erkennbar, dass für den Fall, dass während der laufenden Versteigerung unabhängig von dieser ein taugliches Kaufangebot eingeht (auflösende Bedingung gemäß § 158 BGB), die Bindungswirkung des Versteigerungsangebotes erlischt. Dadurch dass der PKW auch tatsächlich an einen Dritten verkauft wurde, ist die auflösende Bedingung eingetreten. An einem solchen gesetzlich ausdrücklich zugelassenen Ausschluss bzw. an einer solchen gesetzlich ebenso ausdrücklich zugelassenen Einschränkung der Bindungswirkung seines Angebots auf Abschluss eines (Kauf-)Vertrags durch den Vorbehalt eines Zwischenverkaufs vor Auktionsende (§§ 145, 158 BGB) wird der Anbietende auch weder durch die AGB der eBay-Internetplattform noch durch... --- > Der vorzeitige Abbruch eines eBay-Angebots führt nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch. Er kann auch berechtigt sein. - Published: 2015-11-26 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-euskirchen-kein-schadensersatz-bei-vorzeitigem-abbruch-einer-ebay-auktion/ - Kategorien: Internetrecht iPhone auf eBay angeboten Mein Mandant wollte auf eBay ein iPhone verkaufen. Nachdem er das Angebot eingestellt hatte, kam das Smartphone jedoch zu Schaden, als es sein autistischer Sohn versehentlich zu Boden warf. Dabei zersplitterte das Display. Der Beklagte beendete daraufhin das Angebot vorzeitig. Die zu diesem Zeitpunkt Höchstbietende meldete sich kurze Zeit später schriftlich und verlangte das Handy für das bei Abbruch gebotene Höchstgebot heraus, da darüber ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Mein Mandant beauftragte mich und wir lehnten dieses Ansinnen ab. Klage auf Schadensersatz Mithilfe eines Kollegen aus Hannover versuchte die Gegenseite daraufhin ihr Glück vor Gericht und klagte vermeintlichen Schadensersatz wegen Nichterfüllung des behaupteten Kaufvertrages ein. Ohne Erfolg – das Amtsgericht Euskirchen wies die Klage ab: Kaufvertrag "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt ein Kaufvertrag auf eBay bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch Annahme des Verkaufsangebots durch den Höchstbietenden zustande, es sei denn, der Anbieter war “gesetzliche dazu berechtigt”, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Das Verkaufsangebot ist aus der Sicht des an der Auktion teilnehmenden Bieters dahin auszulegen, dass es unter dem Vorbehalt einer berechtigten Angebotsrücknahme steht (BGH NJW 2015, 1009). Nach diesen Grundsätzen liegt eine Berechtigung zur Beendigung des Angebots im vorliegenden Fall vor. Nach der Beweisaufnahme ist das Gericht davon überzeugt, dass der zu versteigernde Artikel unverschuldet beschädigt wurde. Zwar folgt aus der grundsätzlichen Bindung des Beklagten an sein eBay-Auktionsangebot ein Vertrauensverhältnis mit Sorgfalts-/Schutzpflichten des Beklagten (OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. März 2014 – I-22 U 127/13, 22 U 127/13 –, Rn. 17, juris) Das Gericht ist jedoch davon überzeugt, dass der Beklagte seinen Sorgfalts- und Schutzpflichten genügt hat. " Keine Aufsichtspflichtverletzung "Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass das Handy durch den autistischen Sohn des Beklagten beschädigt wurde. Dies haben die Zeuginnen übereinstimmend bekundet, indem sie erklärten, selbst gesehen zu haben, wie der Sohn des Beklagten nach dem gemeinsamen Spaziergang zum Tisch gelaufen ist, auf dem das Telefon lag. Ferner hat die Zeugin ... erklärt, das “Scheppern” gehört zu haben, als das Telefon vom Tisch fiel. Trotz der damit erwiesenen Beschädigung des Telefons durch das Verhalten des Sohns des Beklagten ist das Gericht der Ansicht, dass der Beklagte die ihm obliegenden Sorgfalts- und Schutzpflichten eingehalten hat. Insoweit ist auf den Maßstab des § 1631 BGB sowie § 832 BGB abzustellen. Hieraus folgt für den gesetzlichen Vertreter Aufsichtspflicht hinsichtlich des Kindes. Dabei hängt das Maß der Aufsicht vom Alter, dem Entwicklungsstand, dem Charakter des Kindes, seinen geistigen Fähigkeiten, aber auch situativen Faktoren ab (Palandt, § 832, Rn. 10). Eine erhöhte Aufsichtspflicht, bis zur ständigen Kontrolle kommt beispielsweise bei einem retadierten, schwer verhaltensgestörten Kind mit ausgeprägter Aggressionsbereitschaft in Betracht, wobei ein Maß an pädagogischer Freiheit zu beachten ist (Palandt § 832, Rn. 10). Der Sohn des Beklagten ist nach Aussagen des Beklagten autistisch erkrankt und wird von der Zeugin ... als übermütig beschrieben. Nach ihrer Erzählung ist ihr Enkel an dem Tag der Beschädigung des Handys ungestüm ins Wohnzimmer zu seiner Trinkflasche gelaufen. Auch die Zeugin... --- > Die Verteidigung gegen den Filesharing-Vorwurf kann sich lohnen, wie diese Entscheidung zeigt. - Published: 2015-08-05 - Modified: 2017-09-16 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-duesseldorf-weist-filesharing-klage-von-baumgartenbrandt-ab/ - Kategorien: Urheberrecht Mein Mandant wurde von der Kanzlei BaumgartenBrandt für die KSM GmbH vor dem Amtsgericht Düsseldorf auf Zahlung von 955,60 EUR verklagt. Ihm wurde vorgeworfen, den Film "Smash Cut", an dem die Klägerin die DVD-Vertriebsrechte habe, unerlaubt via Filesharing angeboten zu haben. Wie nach der mündlichen Verhandlung abzusehen war, hat das AG Düsseldorf die Klage mit Urteil vom 30. 07. 2015 abgewiesen. Die Klage ist unbegründet. Der Klägerin stehen gegenüber dem Beklagten keine Ansprüche wegen der ihrer Behauptung nach am 10. 11. 2009 von dessen Internetanschluss durch Filesharing begangenen Verletzungshandlung zu. Die Ansprüche der Klägerin auf Schadensersatz wegen der Verletzung von Nutzungsrechten an dem streitgegenständlichen Film gem. § 97 Abs. 2 UrhG bzw. Abmahnkosten nach § 97 a Abs. 1 UhrG setzen voraus, dass feststeht, dass vom Internetanschluss des Beklagten das diesem vorgeworfene Filesharing vorgenommen wurde. Die Klägerin beruft sich diesbezüglich auf die einmalige Feststellung einer IP-Adresse, die laut Auskunft der Accessproviderin Deutsche Telekom zur angeblichen Verletzungszeit dem Anschluss des Beklagten zugewiesen war. In den Fällen, in denen nur eine einmalige Verletzungshandlung festgestellt worden ist, streitet für die Nutzungsberechtigte keine Vermutung, dass die Ermittlung zuverlässig und ohne Fehler vorgenommen worden ist, wie dies bei einer Mehrfachermittlung der Fall ist. Dass die Klägerin in anderen Fällen wegen einer Mehrfachermittlung des von der jeweilig beklagten Partei unterhaltenen Internetanschlusses sich auf diese Vermutung hat berufen können, lässt nicht den Schluss zu, dass auch im konkreten Fall diese Ermittlung fehlerfrei erfolgt ist. Vielmehr hat die Klägerin in den Fällen der nur einmalig festgestellten Verletzung die Ordnungsgemäßheit der Ermittlung nachzuweisen. Soweit sich die Klägerin auf die eidesstattliche Versicherung des Patrick Adache vom 13. 11. 2009 beruft, so ist zum einen eine eidesstattliche Versicherung kein im Zivilverfahren zulässiges Beweismittel. Letztere sind in § 355-484 ZPO abschließend geregelt. Im übrigen geht aus der eidesstattlichen Versicherung im Hinblick auf die konkrete Ermittlung des Beklagtenanschlusses nichts hervor. Ganz abgesehen davon, dass die im vorletzten Absatz der eidesstattlichen Versicherung erwähnten Anlagen dieser nicht beilagen, sind die übrigen Ausführungen nur allgemeiner Natur. Die Anlage K 2 ist nur ein vom Büro der Klägervertreter erstelltes Datenblatt ohne eigenen Beweiswert. Soweit der Geschäftsführer Benjamin Perino der Ermittlerin Guardeley Ltd. als Zeuge für konkrete Ermittlung benannt ist, ist zum einen der geforderte Vorschuss für seine Ladung nicht eingezahlt worden, vielmehr hat die Klägerin hierdurch nicht nur konkludent, sondern ausdrücklich auf die Vernehmung dieses Zeugen verzichtet. Im Übrigen ist gerichtsbekannt, dass dieser Zeuge nach Kündigung des Vertragsverhältnisses mit der Klägerin in 2011 über keine ihm zugänglichen Informationen mehr verfügt, dass er vielmehr sämtliche Unterlagen über die Ermittlungstätigkeit der von ihm vertretenen Gesellschaft an die Klägervertreter herausgegeben hat. Dass er wegen des Umfangs der ermittelten Daten und des Zeitablaufs von inzwischen über 5 Jahren sei es überhaupt je eine Erinnerung an einzelne Ermittlungsergebnisse hatte und noch heute hat, kann als ausgeschlossen angesehen werden. Wenn die Klägerin sich hinsichtlich der Verletzung auf die Parteivernehmung des Beklagten beruft, wodurch, unterstellt der Beklagte würde diese zugeben, die Richtigkeit des Ermittlungsergebnisses sich ergeben würde, konnte diesem Antrag nicht entsprochen werden. Die... --- > Der Bundesgerichtshof musste sich mit Schadensersatzansprüchen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing auseinandersetzen. - Published: 2015-06-11 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-entscheidungen-zum-filesharing-werfen-fragen-auf/ - Kategorien: Urheberrecht Die heutigen Entscheidungen des BGH zum Schadensersatz bei urheberrechtswidrigem Filesharing werfen einige Fragen auf. Die als zu erwartende Grundsatzentscheidungen von einem beteiligten Kollegen angekündigten Entscheidungen dürften bei Vertretern der Abmahnindustrie zu begeisterten Jubelstürmen geführt haben. So hat der BGH nicht nur einen Schadensersatz von 200 EUR pro angebotenem Musiktitel für angemessen erachtet, sondern auch die geltend gemachten Abmahnkosten für berechtigt erachtet. In dem Verfahren I ZR 75/14 habe der Beklagte nicht glaubhaft gemacht, zur Tatzeit in Urlaub auf Mallorca gewesen zu sein. Da frage ich mich: Wieso nicht? Wurden für den Urlaub keine Buchungsbestätigungen, Flugtickets, Hotelrechnungen oder Strandfotos vorgelegt? Wurden keine Zeugen angeboten? Ist der Beklagte tatsächlich ohne jedweden Nachweis außer Landes gewesen? Oder hat er sich vor Gericht einfach nur schlecht verteidigt? Dieselbe Frage stellt sich in dem Verfahren I ZR 7/14. Die Beklagte haftet nach Ansicht des BGH für eine Aufsichtspflichtverletzung. Die Tat sei von Ihrer Tochter begangen worden. Das Berufungsgericht habe m Streitfall jedoch nicht feststellen können, dass die Beklagte ihre Tochter entsprechend belehrt hat. Der Umstand, dass die Beklagte für ihre Kinder allgemeine Regeln zu einem "ordentlichen Verhalten" aufgestellt haben mag, reicht insoweit nicht aus. Das lässt zwei Schlussfolgerungen zu: Die Beklagte hat entweder wahrheitsgemäß vorgetragen, dass sie ihrer Tochter nicht ausdrücklich das Filesharing verboten hat, sondern sie nur zu “ordentlichem Verhalten” angehalten hat. Das reicht nicht aus. Und wenn mir ein OLG das so in ein Berufungsurteil schreibt, tue ich den Teufel und gehe damit auch noch zum BGH. Oder sie hat einfach nicht ausreichend vorgetragen und die ausdrückliche Belehrung ihrer Tochter in den Vorinstanzen nicht zur Sprache gebracht. Auch dann frage ich mich allerdings, wie dieser Fall vor dem BGH landen konnte. Wenn man erfolgreich pokern will, sollte man seine Karten gut kennen. Aus dem Verfahren I ZR 19/14 lässt sich ableiten, dass ich Probleme bekomme, meine Täterschaftsvermutung als Anschlussinhaber zu erschüttern, wenn ich vortrage, dass eine Mitnutzerin mangels Admin-Rechten keine (Filesharing-)Programme aufspielen kann und meinem im Haushalt lebenden Sohn das Password des (offenbar einzigen) Rechners nicht bekannt war. Der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers genüge ich jedenfalls nicht, wenn ich vortrage, wer NICHT als Alternativtäter in Betracht kommt. In den beiden erstgenannten Verfahren erinnern die Beklagten an Fußballspieler, die beim Elfmeterschießen auf nassem Boden ausrutschen, während sich der letztgenannte Abgemahnte offenbar ein lupenreines Eigentor ins Nest gelegt hat. Die Abmahnindustrie wird sich künftig auf diese Entscheidungen berufen und sich ganz besonders die 200 EUR pro Musiktitel zu Herzen nehmen. Es würde mich nicht wundern, wenn nun die Zahl der Klagen rapide steigen wird. Beklagte Abgemahnte sollten dann ganz genau darauf achten, dass sie sich sauber und ausreichend verteidigen (lassen). Aber nochmals: Wieso diese Verfahren überhaupt vor dem BGH gelandet sind, ist mir ein Rätsel. Damit haben die Revisionsführer und ihre Anwälte den Abgemahnten einen Bärendienst erwiesen. Ich bin nun gespannt auf die Volltexte der Entscheidungen. Denn die Presseerklärung allein empfinde ich als Ohrfeige für die Beklagten und ihre anwaltlichen Vertreter. Die Pressemeldung des BGH vom 11. 06. 2015: Bundesgerichtshof zur Schadensersatzpflicht wegen Teilnahme an... --- > Eine Formularklausel im Mietvertrag zur Durchführung von Schönheitsreparaturen kann unwirksam sein, wenn der Mieter eine unrenovierte Wohnung erhalten hat. - Published: 2015-03-19 - Modified: 2021-09-20 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schoenheitsreparaturen/ - Kategorien: Mietrecht BGH zu Schönheitsreparaturen In mehreren Entscheidungen hat der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat am 18. 03. 2015 die Wirksamkeit formularmäßiger Klauseln zur Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter eingeschränkt und somit Mieterrechte erneut gestärkt. Dies hat erhebliche Folgen für Millionen von Mietverträgen. Der BGH hat konkret entschieden: Unrenovierte Wohnung übergeben Wurde die Wohnung dem Mieter bei Mietbeginn unrenoviert überlassen, kann er durch Formularmietvertrag nicht mehr zu Schönheitsreparaturen, also zur Renovierung der Mieträume, verpflichtet werden, sofern ihm nicht ein angemessener Ausgleich für die Beseitigung von Gebrauchsspuren gewährt wird, die er selbst nicht verursacht hat. Der Mieter darf nur zu den auf seine eigene Vertragszeit entfallenden Renovierungsleistungen verpflichtet werden. Erhält der Mieter aber eine unrenovierte Wohnung und soll er während der Mietzeit renovieren, führt dies dazu, dass der Mieter die Wohnung gegebenenfalls in einem besseren Zustand zurückgeben muss, als er sie selbst bekommen hat. Dies stellt nach Ansicht der Richter eine unangemessene Benachteiligung des Mieters dar, was zur Unwirksamkeit einer entsprechenden Klausel in einem Formularmietvertrag führt. In der Entscheidung VIII ZR 185/14 hat der BGH dazu festgestellt, dass der Erlass einer halben Monatsmiete keinen ausreichenden Ausgleich für die Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen darstellt, wenn bei Mietbeginn jedenfalls in drei Zimmern schon Streicharbeiten notwendig waren. Auch in diesem Fall hat der BGH die entsprechende Mietvertragsklausel für unwirksam erachtet. Quotenabgeltungsklausel unwirksam In dem Verfahren VIII ZR 242/13 hat der Senat dann entschieden, dass eine formularmäßige Quotenabgeltungsklausel unwirksam ist, wenn der Mieter den auf ihn entfallenden Kostenanteil nicht verlässlich ermitteln kann und für ihn bei Abschluss des Mietvertrags nicht klar und verständlich ist, welche Belastung gegebenenfalls auf ihn zukommt. Dies gilt nach der Entscheidung des Gerichts unabhängig davon, ob die Wohnung dem Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses renoviert oder unrenoviert überlassen wurde. Eine Berechnung des vom Mieter zu tragenden Anteils an den Renovierungskosten anhand einer hypothetischen Fortsetzung seines bisherigen Wohnverhaltens ist also nicht mehr zulässig – eine entsprechende Vereinbarung in einem Formularmietvertrag ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam. Man darf gespannt auf die vollständigen Begründungen der Entscheidungen sein. Derzeit liegen diese noch nicht vor. Bereits jetzt lässt sich aber sagen, dass mit den heutigen Entscheidungen wieder sehr viele Mieter von der Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen befreit werden, wenn sie die Wohnung bei Vertragsbeginn unrenoviert erhalten haben. Vermieter sollten also in Zukunft darauf achten, die Mietsache renoviert zu übergeben, wenn sie von ihrem Mieter die Vornahme von Schönheitsreparaturen verlangen wollen. Und auf Quotenabgeltungsklauseln sollten sie verzichten, denn die sind nach der neuen BGH-Rechtsprechung quasi nicht mehr wirksam zu formulieren. Was Mieter beachten sollten Wer aufgrund einer unwirksamen Klausel Schönheitsreparaturen durchgeführt hat oder eine Abgeltung gezahlt hat, sollte anwaltlich prüfen lassen, ob er seine Aufwendungen und Zahlungen nicht zurückerstattet bekommen kann. Denn diese sind ohne Rechtsgrund erfolgt. --- > Bei der Bezeichnung einer Person als "Witzfigur" handelt es sich um eine ehrverletzende und beleidigende Äußerung. - Published: 2015-03-18 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/witzfigur/ - Kategorien: Allgemein Mein Mandant hatte über eBay ein iPhone erworben. Nach Zahlung und Erhalt des Telefons musste er erhebliche Mängel feststellen und geriet darüber mit dem Verkäufer in Streit. Dieser bezeichnete ihn im Zuge der Korrespondenz als "Witzfigur", was sich mein Mandant nicht gefallen ließ und den Verkäufer durch mich auf Unterlassung in Anspruch nahm. Nachdem die Unterlassungserklärung und die geforderte Rückabwicklung des Kaufvertrages verweigert wurde, habe ich für meinen Mandanten Klage eingereicht. Der Gegner beantragte die Bewilligung von Prozesskostenhilfe, welche ihm vom Amtsgericht Siegen versagt wurde. Dagegen legte er Beschwerde ein, der jedoch nicht abgeholfen wurde. Also musste das Landgericht entscheiden. Heute erhielt ich nun einen sehr schön begründeten Beschluss, mit dem die Beschwerde zurückgewiesen wurde: Die Rügen des Beklagten gegen den angefochtenen Beschluss greifen nicht durch. Zu Unrecht meint er, er habe die Bezeichnung des Klägers als "Witzfigur" benutzen dürfen, weil sie "aus seiner Situation sachlich gerechtfertigt" gewesen sei. Bei der Bezeichnung einer Person als "Witzfigur" handelt es sich um eine ehrverletzende und beleidigende Äußerung (vgl. auch das Beklagtenseite genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25. 06. 2009 - 5 SA 107/09 unter Ziffer 2. 2. 5 - zitiert nach BeckRS 2012, 75494). In dem soeben zitierten Urteil hat es das Landesarbeitsgericht zwar nicht ausreichen lassen, mit Rücksicht auf eine solche Erklärung das Arbeitsverhältnis zwischen Parteien des damaligen Rechtsstreits aufzulösen - dies allerdings schon nur "unter Zurückstellung erheblicher Bedenken"; die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses stellt aber jedenfalls einen gravierenderen Vorgang dar als der Anspruch, eine Äußerung zu unterlassen. Bei der fraglichen Bezeichnung steht auch nicht etwa die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund (vgl. dazu das ebenfalls von Beklagtenseite zitierte Urteil OLG Köln, NJW-RR 2012, 1187, 1189). Die Bezeichnung hat keinen inhaltlichen Bezug über den Erwerb eines iPhones. Auch das ebenfalls von dem Beklagten zitierte Urteil des OLG Hamm (NJOZ 2009, 2576) führt nicht zu einem anderen Ergebnis; der Sachverhalt ist mit der vorliegenden Fallkonstellation nicht zu vergleichen - in dem vom OLG Hamm entschiedenen Fall ging es unter anderem um den Nachweis der Wahrheit der beanstandeten Äußerung. Es fehlt auch nicht an der Wiederholungsgefahr. Bei diesem Merkmal handelt es sich um die auf Tatsachen gegründete objektive ernstliche Besorgnis weiterer Störungen (dazu und zum folgenden Bassenge in Palandt, 74. Aufl. 2015, § 1004 Rn 32). In der Regel begründet die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch den Störer hohe Anforderungen zu sind. Eine Unterlassungserklärung ohne Strafbewehrung räumt die Wiederholungsgefahr in der Regel nicht aus; erst im Rechtsstreit abgegebene Erklärungen reichen nur, wenn sie uneingeschränkt strafbewehrt sind und nach der Überzeugung des Gerichts aus besserer Einsicht, nicht bloß unter dem Druck des Rechtsstreits, abgegeben werden. Im vorliegenden Fall mag es zwar sein, dass der einzige Kontakt zwischen den Parteien in dem Vertrag besteht, der dem Rechtsstreit zugrundeliegt. Gerade mit Bezug auf diesen Vertrag setzt sich der Streit zwischen den Parteien aber fort. Dies geschieht - wie das Studium der Akte unschwer erkennen lässt - noch jetzt mit verbal "harten Bandagen".... --- > Der Anschlussinhaber ist zur Nachforschung verpflichtet, wenn er eine Abmahnung erhalten hat. - Published: 2015-02-25 - Modified: 2015-02-25 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-dsseldorf-zur-nachforschungspflicht-im-rahmen-der-sekundren-darlegungslast/ - Kategorien: Urheberrecht Filesharing-Klage vor dem AG Düsseldorf. Der Beklagte trägt zu seiner Entlastung vor, dass sein Telefon- und Internetanschluss in einem Mehrfamilienhaus liegt, in dem seine Familie lebt und außerdem noch eine Mietpartei. Er hat zentral einen WLAN-Router im Treppenhaus aufgestellt, über den alle Hausbewohner ins Internet gehen können. Es liegt auf der Hand, dass die vermeintliche Urheberrechtsverletzung also auch von einem Mitbewohner begangen worden sein kann. Dieser Vortrag reicht dem AG Düsseldorf nicht. In einem Hinweisbeschluss vom 18. 02. 2015 erklärt das Gericht: Sämtliche Mitbewohner sind namentlich benannt worden. Der Beklagte kann aber natürlich nicht wissen, welcher Mitbewohner konkret zum fraglichen Zeitpunkt zuhause war und im Internet unterwegs gewesen ist. Ob und in welchem Umfang er zu Nachforschungen verpflichtet ist, ist in der Rechtsprechung umstritten Der BGH hat in seiner Bearshare-Entscheidung zwar eine generelle Nachforschungspflcht im Rahmen des Zumutbaren gefordert. Im vorliegenden Fall dürfte eine Nachforschung jedoch reiner Formalismus sein. Denn die Rechtsverletzung soll sich im November 2009 zugetragen haben. Es ist wirklichkeitsfremd, dass sich die Mitbenutzer noch daran erinnern können, was sie an einem Tag vor fast 5 Jahren gemacht haben. Ebenso wirklichkeitsfremd ist die Erwartung, ein Mitbenutzer würde die Tatbegehung einräumen. Also sind die geforderten Nachforschungen letztlich nur unnötige Zeitverschwendung. Da das AG Düsseldorf aber offenbar von ihm erwartet, die Mitbenutzer zu befragen, werde ich meinem Mandanten nun dazu raten. Wenn das vorhersehbare Ergebnis dem Richter nicht genügt, wird sich gegebenenfalls das Landgericht mit dieser Problematik befassen dürfen. --- > Ich habe für vieles Verständnis. An der Rechtslage ändert dies aber nichts. - Published: 2014-12-28 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bei-allem-verstandnis/ - Kategorien: Urheberrecht Mein Mandant war von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Verletzung der Urheberrechte der Firma Sony Music Entertainment Germany GmbH abgemahnt und auf Zahlung von 956 EUR in Anspruch genommen worden. Man warf ihm vor, er habe das Debut-Album der Band "Them Crooked Vultures" (in der übrigens der ehemalige Led-Zeppelin-Bassist John Paul Jones aktiv ist) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und deshalb den entstandenen Schaden und die Abmahnkosten zu erstatten. Der zu zahlende Schadensersatz berechne sich nach einer fiktiven Lizenzgebühr und belaufe sich auf 450 EUR. Die Kosten der Abmahnung wurden mit 506 EUR zugrunde gelegt. Mein Mandant konnte gegen die Forderung einwenden, dass er zum angeblichen Tatzeitpunkt, einem Freitag nachmittag, so weit sich das eruieren ließ, gar nicht zu Hause war. Zudem wurde der auf ihn laufende Internetanschluss auch von einer Mitbewohnerin genutzt, die regelmäßig an den Wochenenden auch fremde PCs mit nach Hause brachte, um diese zu reparieren bzw. die Software auf den neusten Stand zu bringen. Es sei nicht auszuschließen, dass auf einem dieser Rechner ein Bit Torrent Client installiert war und dieser dann das streitgegenständliche Werk verbreitet hatte. Damit gab sich Sony Music nicht zufrieden und verklagte meinen Mandanten vor dem Amtsgericht München auf Zahlung der geforderten 956 EUR. In dem Verfahren benannten wir die Mitbewohnerin namentlich und diese wurde vom Amtsgericht angehört. Sie bestätigte unseren Vortrag. Das Gericht wies die Klage ab (AG München, Urteil vom 05. 11. 2014 - 262 C 23404/13). Aus den Entscheidungsgründen: "Eine Täterschaft der Beklagtenpartei wurde von der beweispflichtigen Klagepartei nicht nachgewiesen. Dass Sachverhalte bisweilen nicht aufgeklärt werden können und nicht überwindbare Beweisschwierigkeiten auftreten, ist im Zivilprozess nicht ungewöhnlich. Dann ist nach den allgemeinen Regeln der Beweislast zu verfahren. Die obergerichtliche Rechtsprechung hat den Beweisschwierigkeiten in Verfahren der gegenständlichen Art dadurch Rechnung getragen, dass dem Inhaber des Internetanschlusses eine sekundäre Darlegungslast auferlegt wird. Diese ist die Beklagtenpartei - auch und gerade - unter Beachtung der BearShare-Entscheidung des BGH (I ZR 169/12) nachgekommen. Bei allem Verständnis für die Inhaber von Urheberrechten, die es nicht hinnehmen wollen, dass durch Dritte rechtswidrig und massiv in ihr Eigentum eingegriffen wird, ohne dass aufgrund von Beweisschwierigkeiten Schadensersatz erlangt werden könnte, geht es nicht an, die sekundäre Darlegungslast von Internetanschlussinhabern so zu überspannen, dass diesen die "Entlastung" im Normalfall nicht mehr möglich ist, wie in der Rechtsprechung bisweilen geschehen. Die Beklagtenseite hat alles getan, was in Ihrer Macht stand. Sie hat eine potentielle andere Täterin namentlich und mit Adressangabe benannt. Weiteres ist ihr nicht möglich. Die Zeugin hat den Sachvortrag der Beklagtenseite bestätigt. Aus ihren Angaben ergibt sich gerade nicht, dass sie als Täterin ausgeschlossen werden könnte. Anhaltspunkte dafür, dass ihre Aussage falsch wäre, sind nicht ersichtlich. Selbst dann man der Zeugin keinen Glauben schenken wollte, könnte daraus nicht auf eine zwingende Täterschaft der Beklagtenseite geschlossen werden, denn es ist Aufgabe der Klagepartei, die Einlassung der Beklagtenpartei zu möglichen anderen Tätern zu widerlegen. Dies kann grundsätzlich nur dadurch geschehen, dass benannte Alternativtäter glaubhaft versichern, sie kämen als solche nicht in Betracht. " --- > Bei Vereinbarung von Vorkasse, kommt keine Zug-um-Zug-Verurteilung in Betracht. Der Käufer muss erst zahlen, bevor der Verkäufer liefert. - Published: 2014-10-30 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ebay-kauf-mit-vorkasse-keine-zug-um-zug-verurteilung-mglich/ - Kategorien: Allgemein Verkäufern auf eBay ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln zu empfehlen, künftig die Kaufpreiszahlung per Vorkasse ausdrücklich zu vereinbaren. Denn dann müssen sie im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises keine Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen. Das Gericht entschied wie folgt: Kann der Verkäufer also nach dieser Rechtsprechung bei entsprechender Vereinbarung Vorkasse verlangen, vereinfacht dies die Zwangsvollstreckung natürlich ungemein: Die Gegenleistung muss nicht Zug-um-Zug angeboten werden, sondern erst nach Zahlung des Kaufpreises. Aus Käufersicht bedeutet diese Entscheidung natürlich, dass die Übergabe der Kaufsache auch erst nach Zahlung des Kaufpreises eingeklagt werden kann, sofern Vorkasse geschuldet ist. Andernfalls scheitert eine Klage an einem (noch) nicht fälligen Übergabeanspruch. AG Köln, Urteil vom 25. 11. 2013 – 114 C 113/13 --- > 30 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg sind eine Seltenheit - aber nicht unmöglich, wie dieser Fall zeigt. - Published: 2014-10-29 - Modified: 2018-05-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/30-punkte/ - Kategorien: Verkehrsrecht Was ich nun in einer Führerscheinakte lesen musste, ist wirklich selten. 30 Punkte in Flensburg - das muss man auch erst mal schaffen: Nach der Punktereform zum 01. 05. 2014 ist das kaum noch möglich. Wer sich trotzdem um seine Fahrerlaubnis sorgt, darf sich aber natürlich gerne an mich wenden. --- > So reagieren Sie richtig, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben: Lassen Sie die Abmahnung prüfen und wehren überhöhte Forderungen ab. - Published: 2014-09-20 - Modified: 2022-12-25 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnung-erhalten-so-reagieren-sie-richtig/ - Kategorien: Internetrecht Filesharing Abmahnung erhalten? Sie haben eine Abmahnung wegen der Verbreitung eines Musikstücks, eines Films oder eines Computerspiels im Internet erhalten und sind nun verunsichert? Anwälte möchten Geld von Ihnen und Sie sollen auch eine "Unterlassungserklärung" unterschreiben, obwohl Sie sich keiner Schuld bewusst sind? Unterlassungserklärung und Schadensersatz Dann bewahren Sie bitte Ruhe und holen umgehend anwaltlichen Rat ein, bevor Sie zahlen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die abmahnende Kanzlei hat Ihnen Fristen eingeräumt, die Sie nutzen sollten, denn überstürztes Handeln ist nicht notwendig. Die Forderungen sind meist überhöht und nach sorgfältiger Prüfung lassen sich oft Argumente finden, die einer Haftung entgegenstehen. Die Rechtsprechung ist gerade in letzter Zeit nicht mehr so eindeutig, wie dies die Abmahnkanzleien gerne suggerieren möchten. Im Gegenteil: In vielen Entscheidungen der letzten Zeit wurde zugunsten der abgemahnten Anschlussinhaber entschieden. Mit der Änderung des Urheberrechts im Oktober 2013 hat sich die Situation für Abgemahnte zudem auch in einigen entscheidenden Punkten verbessert. Was Sie nun beachten sollten Ich habe in einem anderen Beitrag zunächst einmal die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt: 10 Fragen & 10 Antworten. Was Sie zudem konkret beachten sollten, erkläre ich Ihnen in diesem Video: Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Sie telefonisch oder gerne auch per E-Mail. Sie können mir gerne die erhaltene Abmahnung zuschicken. Sie erreichen mich auch am Wochenende auf diesen Wegen: telefonisch unter 0221 801 37193 per Fax an 0221 801 37206 per E-Mail an Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung. Wie Sie sich gegen die an Sie gerichteten Forderungen wehren können und welche Chancen bestehen, eine Haftung zu vermeiden, erkläre ich Ihnen gerne im persönlichen Gespräch. Die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung biete ich zu einem günstigen Pauschalpreis an. Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung! --- > Abmahnungen kommen nicht per E-Mail. Fallen Sie nicht auf Fake-Abmahnungen herein und reagieren Sie gelassen. - Published: 2014-07-07 - Modified: 2017-09-22 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-kommen-nicht-per-e-mail/ - Kategorien: Internetrecht, Urheberrecht Man kann es leider nicht oft genug sagen und schreiben, denn immer noch fallen viele Empfänger solcher E-Mails darauf rein: Abmahnungen kommen zwar manchmal vorab per E-Mail, aber nicht als ZIP-Datei. Wer eine solche E-Mail erhält, sollte sie umgehend entsorgen und auf keinen Fall den Anhang öffnen, denn darin versteckt sich weder eine Rechnung noch eine Abmahnung, sondern lediglich Schadsoftware – also ein Virus oder ein Trojaner, der den befallenen Rechner ausspionieren oder manipulieren soll. Guten Tag, Dies ist eine Abmahnung wegen Ihres Verstoßes gegen §19a UrhG am 05. 07. 2014. Das Musikalbum "Will. i. am - #willpower" wurde von Ihrer IP 30. 151. 212. 0 gegen 18:42:29 runtergeladen. Dies verstößt gegen § 19a UrhG und muss zum zuständigen Amtsgericht Zivilgericht weitergeleitet werden. Nur die schnellstmögliche Bezahlung eins Strafbetrags von 467. 41 Euro kann dies abwenden. Wir erwarten den Zahlungseingang innerhalb der nächsten 48 Stunden. Details finden Sie im angehängten Dokument 18cbb97a8bec. zip Hochachtungsvoll, Denise Himburg +4934215373713 Die genannte IP-Adresse gehört übrigens dem DoD Network Information Center in Columbus, Ohio und dürfte deshalb kaum einem Internetnutzer in Deutschland zugeordnet werden können. Aber dies nur am Rande. Die tatsächlich existierende Kollegin Himburg hat die E-Mails im Übrigen natürlich nicht verschickt. Hier wird also der Name missbraucht. Wie Sie Fake-Abmahnungen sonst noch erkennen können, habe ich übrigens schon vor einiger Zeit hier beschrieben. --- > Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit die unerlaubte Verbreitung des Werkes “Britney Jean” der amerikanischen Sängerin Britney Spears ab. - Published: 2014-03-22 - Modified: 2018-02-18 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/waldorf-frommer-mahnt-ab/ - Kategorien: Urheberrecht Die Dame selbst ist zwar derzeit für 100 Shows in Las Vegas beschäftigt, aber ihre Plattenfirma kümmert sich derweil um das Wesentliche: Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH mahnt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer derzeit die unerlaubte Verbreitung des Werkes “Britney Jean” der amerikanischen Sängerin Britney Spears ab. Das vorgenannte Werk erfreut sich derzeit offensichtlch großer Beliebheit in Tauschbörsen und findet über Filesharing-Programme weite, unerlaubte Verbreitung. Waldorf Frommer verlangt von den Abgemahnten die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Den Abgemahnten wird der Vorschlag unterbreitet, die Angelegenheit gegen Zahlung von 815 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung zu erledigen. Abgemahnte sollten sich auf die geforderte Zahlung keinesfalls einlassen, sondern umgehend anwaltlichen Rat einholen. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar. Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese aber auf keinen Fall ignorieren – die Erfahrung zeigt, dass die abmahnenden Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend machen, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt. Auch für diese Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln: Nehmen Sie keinen Kontakt mit der abmahnenden Kanzlei auf. Unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren. Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 98657208 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung zu erhalten und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann. de geschickt werden. Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung. --- > "Top-Zustand" ist keine Zusicherung, für die der Verkäufer haftet, sondern nur eine subjektive Beschreibung. Eine objektiv feststellbare Eigenschaft des Kaufobjekts ist damit nicht verbunden. - Published: 2014-03-20 - Modified: 2020-09-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/top-zustand-keine-zusicherung/ - Kategorien: Internetrecht Kaufvertrag über eBay Mein Mandant hat über eBay einen Bogen verkauft. Dieser gefiel dem Käufer allerdings nicht und er behauptete Mängel. Der Bogen sei fehlerhaft verarbeitet und befände sich entgegen der Artikelbeschreibung nicht in einem "Top Zustand". Der Käufer erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte sein Geld zurück, immerhin 630 EUR. Wir ließen es auf eine gerichtliche Klärung ankommen. In dem zwei Jahre (! ) andauernden Rechtsstreit vor dem AG Detmold wurde ein sachverständiger Gutachter beauftragt. Dieser bestätigte die Mangelfreiheit des Bogens, stellte aber ergänzend auch fest, dass von einem "Top Zustand" nicht die Rede sein könne. Entscheidung des AG Detmold Das Amtsgericht wies die Klage dennoch zurück. Zum einen sei die Kaufsache nicht mangelhaft, somit bestünde kein Gewährleistungsanspruch. Daran ändere sich auch nichts durch den fehlenden "Top Zustand". Denn: Somit wurden die vom Kläger geltend gemachten Gewährleistungsansprüche vom Gericht zurückgewiesen und die Klage blieb ohne Erfolg. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. AG Detmold v. 12. 03. 2014 – 6 C 144/12 --- > RA Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wieder die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung verschiedener Musikwerke ab. - Published: 2014-03-10 - Modified: 2018-07-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ra-daniel-sebastian-mahnt-ab-verschiedene-songs-aus-german-top-100-single-charts/ - Kategorien: Urheberrecht Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Auftrag der Darmstädter DigiRights Administration GmbH wieder verstärkt die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachung verschiedener Musikwerke ab, an denen seine Mandantin die Verwertungsrechte behauptet. Heute erreichte mich ein Abmahnschreiben in dem die unerlaubte Verbreitung von vier Werken behauptet wurde, die als Teil eines Chart-Containers öffentlich zugänglich gemacht worden sein sollen: Dazu schreibt Rechtsanwalt Sebastian: Diese Tonaufnahmen sollen auf dem Sampler “German Top 100 Single Charts” enthalten sein. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, eine entsprechende Datei über Bit Torrent angeboten zu haben. Dies sei durch die Firma SKB UG beweissicher dokumentiert worden. Wie diese Dokumentierung aussieht, verrät RA Sebastian nicht. Belege sind, wie immer, nicht beigefügt. Rechtsanwalt Sebastian verlangt die übliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie die Erstattung von Anwaltskosten. Er stellt sodann folgende Behauptung auf: Das ist so nicht richtig: Der Abgemahnte muss lediglich darlegen können, weshalb er nicht als Täter haftet und wer stattdessen als Täter in Betracht kommt. Die Rechtsprechung verlangt die substantiierte Darlegung eines sog. “alternativen Geschehensablaufs”. Pauschales Bestreiten reicht also nicht aus – eine Beweispflicht trifft den Abgemahnten dazu aber entgegen der Aussage des abmahnenden Anwaltes nicht. Im Gegenteil: Kann der abgemahnte Anschlussinhaber die Vermutung seiner Täterschaft ausreichend widerlegen, gelten die allgemeinen Beweislastregeln: Dann muss der Abmahner nämlich die Täterschaft des Abgemahnten beweisen. Die Ausführungen von Rechtsanwalt Sebastian sollen also den Druck auf den Abgemahnten erhöhen, dem sodann der Vorschlag unterbreitet wird, die Angelegenheit gegen Zahlung von pauschal 1. 250 EUR und Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung abzuschließen. Empfänger einer solchen Abmahnung sollten diese auf keinen Fall ignorieren – die Erfahrung zeigt, dass abmahnende Anwälte die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandantin gerichtlich geltend macht, wenn sich der Abgemahnte dagegen nicht innerhalb der üblicherweise knapp bemessenen Fristen wehrt. Die Forderung der Abmahner kann in vielen Fällen als unbegründet zurückgewiesen werden und ist auch der Höhe nach angreifbar. Auch für solche Abmahnschreiben gelten also die drei goldenen Regeln: Nehmen Sie keinen Kontakt mit dem abmahnenden Anwalt auf. Unterschreiben Sie nichts. Lassen Sie sich anwaltlich beraten, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden nun zu minimieren. Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 98657208 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung zu erhalten und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann. de geschickt werden. Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung. --- > Tauscht der Vermieter nach Verlust eines Haustürschlüssels die Schließanlage nicht aus, muss der Mieter auf keinen Fall zahlen. - Published: 2014-03-08 - Modified: 2019-10-28 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schluessel-verloren/ - Kategorien: Mietrecht Mieter verliert Hausschlüssel Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) musste sich mit der Frage befassen, ob ein Mieter die Kosten für die Erneuerung der Schließanlage zu tragen hat, wenn er den Schlüssel verloren hat. In dem der Entscheidung vom 5. März 2014 (Az. : VIII ZR 205/13) zu Grunde liegenden Sachverhalt hatte der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses nur einen von zwei ihm ursprünglich überlassenen Haustürschlüssel zurückgeben können. Den Verbleib des zweiten Schlüssels konnte er nicht darlegen. Er hatte ihn verloren. Austausch der Schließanlage: Mieter soll zahlen Der Vermieter stellte dem Mieter daraufhin 1. 337,32 € nach Verrechnung mit dessen Kautionsguthaben in Rechnung. Die Schließanlage des Hauses müsste nämlich aus Sicherheitsgründen ausgetauscht werden. Tatsächlich wurde die Schließanlage jedoch nicht erneuert. Kostentragung bei Missbrauchsgefahr Der BGH bestätigte nun in letzter Instanz, dass die Kosten für die Erneuerung einer Schließanlage bei Verlust eines Haustürschlüssels durch den Mieter zwar grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen diesen begründen können, wenn der Austausch bei Missbrauchsgefahr aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Schließanlage auch tatsächlich ausgetauscht wird. Andernfalls liegt nach der Entscheidung des BGH kein ersatzfähiger Schaden vor. Kein Schaden, wenn Schließanlage nicht ausgetauscht wird Tauscht der Vermieter nach Verlust eines Haustürschlüssels die Schließanlage nicht aus, ist dies natürlich ein Indiz dafür, dass ein Austausch aus Sicherheitsgründen auch gar nicht erforderlich ist. Ein ersatzfähiger Schaden ist dann auch nicht erkennbar. Der klagende Vermieter hatte sich in dem Rechtsstreit auf § 249 Abs. 2 BGB gestützt, wonach bei Beschädigung einer Sache Schadensersatz in Geld gefordert werden könne und der Gläubiger in dessen Verwendung frei sei. Die Anwendbarkeit dieser Vorschrift verneinte der BGH aber konsequent. Denn es ist nicht erkennbar, worin der Schaden liegen soll, wenn die Schließanlage nicht ausgetauscht wird. Dann dürfte allenfalls der Wert des verloren gegangenen Schlüssels zu ersetzen sein. --- > Nachmessen kann sich lohnen – auch im Nachhinein noch. Eine Entscheidung des LG München I stellt klar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete auch noch Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses unverjährt sein kann, wenn der Mieter erst dann von der zu geringen Wohnfläche erfahren hat. - Published: 2014-03-07 - Modified: 2018-03-15 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/wohnflchenabweichung-zur-verjhrung-des-rckzahlungsanspruchs-bei-geminderter-miete/ - Kategorien: Mietrecht Wohnflächenabweichung als Mangel der Mietsache Ist die Wohnung um mehr als 10% kleiner, als im Mietvertrag vereinbart, begründet dies nach der Rechtsprechung des BGH eine Mietminderung, ohne das der Mieter darlegen muss, dass die Abweichung zu einer entsprechenden Minderung der Gebrauchstauglichkeit der Mietsache führt. Sind im Mietvertrag also 100 qm Wohnfläche vereinbart und ist die Wohnung nur 90 qm groß, wird eine Mietminderung der Bruttomiete um 10% durchzusetzen sein. Es stellt sich dann allerdings oft die Frage, für welchen Zeitraum der Mieter rückwirkend die Miete mindern darf. Denn ein entsprechender Rückzahlungsanspruch unterliegt der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren. Stellt der Mieter im Jahr 2012 erst nach Beendigung fest, dass er von 2005 bis 2009 zuviel Miete gezahlt hat, weil die tatsächliche Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche abgewichen hat, wird der Vermieter dem Rückforderungsanspruch die Einrede der Verjährung entgegenhalten wollen. Verjährungseinrede Ist die Einrede der Verjährung berechtigt? Nein, hat nun das Landgericht München I in einer Entscheidung vom 19. 12. 2013 (Az. : 31 S 6768/13) festgestellt: Die Verjährung beginnt nämlich gem. § 199 BGB erst ab Kenntnis des Mieters von den den Anspruch begründenden Umständen – oder bei grob fahrlässiger Unkenntnis. Ohne konkreten Anlass habe der Mieter aber die Wohnfläche nicht nachmessen müssen. Diese habe sich auch nicht aufgedrängt, zumal sich die Mietsache auf mehrere Etagen erstreckt habe. Der Mieter hatte aber erst in 2012 von der Wohnflächenabweichung Kenntnis erlangt. Die Verjährung seiner Ansprüche begann also erst jetzt. Der Mieter konnte deshalb auch in 2012 noch zuviel gezahlte Miete aus den Jahren 2005 bis 2009 erfolgreich zurückfordern – der Anspruch war noch nicht verjährt. Anspruch auf Rückzahlung überzahlter Miete Nachmessen kann sich lohnen – auch im Nachhinein noch. Die Entscheidung des LG München I stellt klar, dass ein Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Miete auch noch Jahre nach Beendigung des Mietverhältnisses unverjährt sein kann, wenn der Mieter erst dann von der zu geringen Wohnfläche erfahren hat. Vermieter sollten deshalb vermeiden, im Mietvertrag konkrete Flächenangaben zu machen, sofern sie sich nicht sicher sind, dass diese einer Nachmessung Stand halten. --- > Vom AG Köln erreichte mich heute morgen postalisch gerade noch rechtzeitig eine Abladung für einen heute um 10:50 Uhr anberaumten Termin. Hätte ich die Post erst nach dem Termin geöffnet, wären der Mandant und ich umsonst dorthin gefahren. Abladung per Fax ist halt nicht jedermanns Sache. - Published: 2014-03-06 - Modified: 2018-03-03 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/beschleunigungsgebot/ - Kategorien: Allgemein Offenbar haben einige Richter das Beschleunigungsgebot der ZPO missverstanden: Vom AG Köln erreichte mich heute morgen postalisch gerade noch rechtzeitig eine Abladung für einen heute um 10:50 Uhr anberaumten Termin. Hätte ich die Post erst nach dem Termin geöffnet, wären der Mandant und ich umsonst dorthin gefahren. Abladung per Fax ist halt nicht jedermanns Sache. Und vom AG Dresden erhielt ich heute Mittag in der Post eine Ladung vom 28. 02. 2014 zu einem Termin am 06. 03. 2014 um 11 Uhr. Die Parteien waren natürlich ebenfalls geladen. Da werden sich Richter und Gegenseite heute Vormittag wohl etwas gelangweilt haben. § 217 ZPO scheint dort unbekannt zu sein. Ich kann nur mit dem Kopf schütteln und habe es mir nicht nehmen lassen, auf dem EB auch die Uhrzeit der heutigen Zustellung zu vermerken. --- > Ein beidseitiger Kündigungsverzicht in einem Wohnraummietvertrag ist zulässig. Eine unwirksame Befristungsklausel kann manchmal als Kündigungsverzicht ausgelegt werden. - Published: 2014-03-05 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/zeitmietvertrag-unwirksame-befristung-kann-als-kndigungsverzicht-ausgelegt-werden/ - Kategorien: Mietrecht Die Parteien des Rechtsstreits waren Vermieter und Mieter eines “Zeitmietvertrags”, der für die Zeit vom 15. 11. 2009 bis 31. 10. 2012 gelten sollte. Ein Befristungsgrund war im Vertrag nicht angegeben und wurde den Mietern bei Vertragsschluss auch nicht schriftlich mitgeteilt. Die Kläger sind durch Eigentumserwerb in das mit dem Voreigentümer geschlossene Mietverhältnis auf Vermieterseite eingetreten. Sie kündigten das Mietverhältnis mit den Beklagten zum 31. 10. 2010 und beriefen sich auf Eigenbedarf. Die Befristung des Mietvertrages sei aufgrund der fehlenden Angabe eines Befristungsgrundes unwirksam, so dass der Vertrag mit ordentlicher Kündigungsfrist gekündigt werden könne. Der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH (Urteil vom 11. 12. 2013 - VIII ZR 235/12) sah das anders: Zwar sei die im Mietvertrag vorgesehene Befristung unwirksam, da der Vermieter dem Mieter bei Vertragsschluss keinen Befristungsgrund schriftlich mitgeteilt habe. Dadurch sei aber eine planwidrige Vertragslücke entstanden, denn der Wille der Parteien bei Vertragsschluss habe schließlich darin bestanden, dass das Mietverhältnis jedenfalls für die Zeit vom 15. 11. 2009 bis 31. 10. 2012 Bestand haben sollte. Im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung sei der Vertrag dahingehend auszulegen, was die Parteien redlicherweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der vereinbarten Vertragsbestimmung bekannt gewesen wäre. Dann hätten die Parteien ihr Ziel aber durch Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsverzichts erreichen können. Ein solcher ist nämlich einer individualvertraglichen Regelung ohne zeitliche Begrenzung zugänglich. Die unwirksame Befristung des Mietvertrages sei also als wirksamer Kündigungsverzicht zu werten. Beraterhinweis: Da der Erwerber der Mietsache mit allen Rechten und Pflichten als Vermieter in das bestehende Mietverhältnis eingetreten ist, war er an den durch Auslegung ermittelten beiderseitigen Kündigungsverzicht gebunden. Er konnte das Mietverhältnis also nicht vorzeitig wegen Eigenbedarfs kündigen. Die vorstehende Entscheidung zeigt, dass der Erwerb von vermietetem Wohn-/Grundeigentum mit dem Ziel der Eigennutzung für den Käufer erhebliches Risiken birgt. Enthält der Mietvertrag eine zeitliche Befristung, sollte nicht auf deren Unwirksamkeit spekuliert werden, wenn mit dem BGH die Auslegung als Kündigungsverzicht möglich ist. Enthält der Vertrag keine zeitliche Befristung und keinen Kündigungsverzicht, geht der Erwerber gleichwohl das Risiko ein, dass die Mieter das Kündigungsrecht bestreiten und erst nach einem mehrjährigen Räumungsrechtsstreit durch die Instanzen die Mietsache verlassen. --- > Eine Belästigung der Nachbarn kann nicht darin gesehen werden, dass ein Hund ab und zu bellt. Das Bellen eines Hundes liegt in der Natur der Sache und ist grundsätzlich hinzunehmen. - Published: 2014-03-04 - Modified: 2022-12-12 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/hunde-drfen-bellen/ - Kategorien: Mietrecht Ein Wohnungsmietvertrag enthielt folgende Klausel zur Haustierhaltung: Der Mieter bedarf für die Haltung von Haustieren - sofern es sich nicht um Kleintiere, die nach außen nicht oder kaum in Erscheinung treten, (z. B. Ziervögel, Hamster) - der Zustimmung des Vermieters. Die Zustimmung kann versagt - bzw. widerrufen werden, wenn durch die Tiere andere Hausbewohner oder Nachbarn belästigt werden oder eine Beeinträchtigung der Mietsache oder des Grundstückes zu befürchten ist. Die Mieterin hielt in der gemieteten 3-Zimmer-Wohnung seit September 2012 einen Golden Retriever Mischling. Eine Genehmigung holte sie zuvor nicht ein. Der Vermieter mahnte die Mieterin anwaltlich wegen der nicht genehmigten Hundehaltung ab und verlangte von ihr, das Tier zu entfernen. Die Hundehaltung sei für ihn unzumutbar, denn der Hund sei nicht ausreichend geschult worden und oft alleine. Die Mieterin kam der Aufforderung, den Hund aus der Wohnung zu entfernen, nicht nach. Also zog der Vermieter vor Gericht. Das Amtsgericht Waiblingen erteilte dem Anliegen des Vermieters eine Absage und wies die Klage zurück. Ein Anspruch auf Unterlassung und Beseitigung der Hundehaltung bestehe nicht, da eine Genehmigung hätte erteilt werden müssen. Eine Belästigung der Nachbarn könne nicht darin gesehen werden, dass der Hund ab und zu belle. Das Bellen seines Hundes liege in der Natur der Sache und sei grundsätzlich hinzunehmen. Auch das der Hund stark an der Leine ziehe, wie der Vermieter vorgetragen hatte, lasse nicht den Schluss zu, dass eine Gefahr für Dritte bestehe. Eine Gefährdung der Mietsache könne auch nicht dadurch angenommen werden, dass der Hund ab und zu für kurze Zeit alleine in der Wohnung sei. Beraterhinweis: Eine mietvertragliche Klausel, welche die Tierhaltung in das Ermessen des Vermieters stellt, ist nach der Entscheidung des BGH vom 20. 03. 2013 (Az. VIII ZR 168/12) unwirksam. Das Amtsgericht hat die hier streitgegenständliche Klausel für wirksam erachtet, da dadurch die Zustimmung zur Tierhaltung von sachlichen und nachvollziehbaren Kriterien abhängig gemacht wurde und eine Versagung der Erlaubnis nur dann vorsehe, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache überschritten würde. AG Waiblingen, Urteil vom 14. 06. 2013 - 9 C 327/13 --- > Hat der Mieter den Winterdienst übernommen, haftet er, wenn er dem nicht nachkommt und ein Dritter zu Schaden kommt. - Published: 2014-03-03 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/haftung-fr-unterlassenen-winterdienst/ - Kategorien: Mietrecht Auch wenn wir in diesem Winter zumindest im Rheinland keinen Schnee gesehen haben, sollten auch dort ansässige Wohnungseigentümer diese Entscheidung kennen: Das OLG Oldenburg (Urteil vom 13. 02. 2014 – 1 U 77/13) hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 16. 000 EUR an eine Unfallversicherung verurteilt, nachdem vor dem Grundstück ein dort versicherter Dritter auf Glatteis gestürzt und zu Schaden gekommen war. Die WEG habe nämlich die ihr von der Gemeinde übertragene Räum- und Streupflicht verletzt. Sie habe diese Pflicht zwar wirksam auf einen Rentner übertragen, der dieser Aufgabe schon seit mehr als 20 Jahren nachgehe. Allerdings sei der Rentner mittlerweile 82 Jahre alt und die WEG hätte ihn spätestens mit Eintritt des 80. Lebensjahrs darauf hin überprüfen müssen, ob er aufgrund seines Alters den ihm vertraglich übertragenen Winterdienst überhaupt noch sicher und zuverlässig ausführen konnte. Dies habe die WEG unterlassen und damit ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt. Praxishinweis: Grundsätzlich können Wohnungseigentümer und Vermieter die ihnen i. d. R. obliegende Räum- und Streupflicht auf Dritte übertragen. Häufig werden damit z. B. die Erdgeschossmieter betreut. Kommt es dann gleichwohl zu einem Unfall, weil nicht ausreichend gestreut wurde, haften Eigentümer und Vermieter nur noch für eigenes Verschulden bei Auswahl oder Überprüfung des mit dem Winterdienst Beauftragten. Eine solche Überprüfung ist nach der Entscheidung des OLG Oldenburg jedenfalls geboten, wenn sein Alter Anlass dazu bietet, die sichere und zuverlässige Ausführung des Winterdienstes zu bezweifeln. Bei einem 80-jährigen darf eine WEG demnach nicht mehr ohne Überprüfung davon ausgehen, dass der Beauftragte die Räum- und Streuarbeiten vertragsgemäß erledigt. --- > Ein Mieter bleibt trotz Auszug und nachfolgender Weitervermietung zur Zahlung der Miete verpflichtet. - Published: 2014-03-02 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/mietzahlungspflicht-trotz-weitervermietung/ - Kategorien: Mietrecht Das Berliner Kammergericht musste sich mit folgendem Fall befassen: Ein Gewerberaummietvertrag wurde befristet für einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen und kann vorher nicht gekündigt werden. Der Mieter geriet jedoch in wirtschaftliche Schwierigkeiten und wollte unbedingt aus dem Vertrag raus. Er kündigte unter Hinweis auf seine finanzielle Lage. Der Vermieter wies die Kündigung als unbegründet zurück – zurecht, da kein Kündigungsgrund, der eine vorzeitige Vertragsbeendigung zulassen könnte, ersichtlich war. Der Mieter zog gleichwohl aus und zahlte keine Miete mehr. Da der Vermieter zur Schadensminimierung verpflichtet war, ließ er die Räume nicht leer stehen, sondern vermietete sie weiter – allerdings zu einer geringeren Miete. Die Differenz verlangte er von seinem ausgezogenen Mieter. Dieser wehrte sich: Dem Vermieter stehe die Mietforderung nicht mehr zu, da er die Räume ja mittlerweile einem Dritten zum Gebrauch überlassen habe und also den Mietvertrag gar nicht mehr erfüllen könne. Dem erteilte das KG (Hinweisbeschluss vom 08. 01. 2014 - 8 U 132/12) nun aber eine klare Absage: Hat der Mieter eine grobe Vertragsverletzung begangen, indem er ohne Rücksicht auf den weiterbestehenden Mietvertrag endgültig ausgezogen ist und keine Miete mehr gezahlt hat, und hat er auf diese Weise den Vermieter veranlasst, die Mietsache zu einem niedrigeren Mietzins weiter zu vermieten, so handelt er regelmäßig rechtsmissbräuchlich, wenn er die Zahlung der Differenzmiete verweigern will mit der Begründung, der Vermieter sei wegen der Weitervermietung zur Gebrauchsüberlassung an ihn nicht mehr in der Lage gewesen. Die Annahme eines solchen rechtsmissbräuchlichen Verhaltens führt dazu, dass der Mieter trotz der Weitervermietung entgegen § 537 Abs. 2 BGB zur Zahlung des Mietzinses verpflichtet bleibt (vgl. Soergel/Teichmann a. a. O. § 242 Rdn. 28; MünchKomm/BGB-Roth a. a. O. § 242 Rdn. 236) und der Vermieter sich lediglich den Mietzins anrechnen lassen muss, den er aus der Weitervermietung erzielt (§ 537 Abs. 1 Satz 2BGB). Im Klartext: der Mieter blieb trotz Auszug und nachfolgender Weitervermietung zur Zahlung der Miete verpflichtet. Aus der Weitervermietung kann er kein Recht herleiten, die Zahlung der Miete zu verweigern, denn durch seine grobe Vertragsverletzung (Auszug und Einstellung der Mietzahlungen) hat er den Vermieter schließlich erst in die Situation gebracht, die Räume weiterzuvermieten, um den Mietausfallschaden zu minimieren. --- > Ein Vermieter muss sich von seinem Mieter nicht als "Schwein" beschimpfen lassen. Er darf dann den Mietvertrag fristlos kündigen. - Published: 2014-02-27 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/sie-sind-ein-schwein-fristlose-kndigung/ - Kategorien: Mietrecht In München beschimpfte ein Mieter eines Arbeiterwohnheims seinen Vermieter unlängst mit den Worten “Sie sind ein Schwein”, nachdem dieser ihn wegen rassistischer Ausfälle gegenüber einem Mitbewohner zur Rede gestellt hatte. Der Vermieter ließ sich das nicht bieten und kündigte das Mietverhältnis umgehend fristlos. Nachdem der Mieter nicht auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage vor dem Amtsgericht München und war damit erfolgreich. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 16. 07. 2013 (Az. : 411 C 8027/13) fest, dass die streitgegenständliche Beleidigung jedenfalls dann eine erhebliche Vertragsverletzung durch den Mieter darstelle, wenn keine erhebliche Provokation durch den Vermieter vorangegangen sei. Da der Mieter auch in der Folge keine Reue zeigte und noch in der Klageerwiderung behauptete, dass der Vermieter “wie gedruckt lüge”, sei dem Vermieter die Vertragsfortsetzung nicht mehr zuzumuten und die fristlose Kündigung begründet. Beraterhinweis: Ich halte die Entscheidung für problematisch. Zwar muss es kein Vermieter dulden, sich von seinem Mieter beschimpfen zu lassen. Eine fristlose Kündigung wegen Beleidigung wird aber in der Regel erst nach erfolgloser Abmahnung ausgesprochen werden können. Zudem darf das spätere Verhalten des Mieters nach dem Ausspruch der Kündigung für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Kündigung grundsätzlich keine Rolle spielen. --- > Abmahnungen sollte man nicht ignorieren, wenn man Geld sparen möchte. Schnelle Hilfe vom Anwalt gibt es unter 0221 98657208. - Published: 2014-02-25 - Modified: 2014-02-25 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-kopf-in-den-sand-hilft-nicht/ - Kategorien: Urheberrecht Unlängst saß ein junger Mann mit seiner Mutter vor mir. In den letzten Jahren hatte er zahlreiche Abmahnungen erhalten, mit denen ihm vorgeworfen worden war, Computerspiele, Musikalben und Pornofilme ohne Erlaubnis im Internet über Tauschbörsen oder Bit Torrent weiterverbreitet zu haben. Die Abmahnungen stammten vom Who is Who der deutschen Abmahnszene: Sasse & Partner, Waldorf Frommer, Philipp Marquort und einigen anderen bekannten Abmahnkanzleien. Sie stammten teilweise aus den Jahren 2011 und 2012. Die Reaktion des Abgemahnten darauf? Keine. Er hatte in keinem Fall auf die Abmahnung reagiert oder sich anwaltlichen Rat gesucht. In der Folge trudelte ein Mahnbescheid nach dem anderen bei ihm ein. Die Abmahner machten die vermeintlichen Ansprüche ihrer Mandanten nun nämlich gerichtlich geltend. Spätestens nun hätte der Mandant reagieren müssen. Hat er aber wiederum nicht. Gegen die Mahnbescheide wurde in keinem Fall Widerspruch eingelegt. Nach Ablauf der Zweiwochenfrist nach Zustellung ergingen daraufhin die von den Abmahnern beantragten Vollstreckungsbescheide. Nun saß der junge Mann also mit seiner Mutter vor mir, die mir aufgeregt erzählte, dass “gestern plötzlich der Gerichtsvollzieher da war” und “nun doch etwas geschehen” müsse. Ich habe den Beiden dann erklärt, dass sie zu spät zu mir gekommen seien. Sämtliche Vollstreckungsbescheide waren bereits rechtskräftig und auch ordnungsgemäß zugestellt worden. An der Rechtskraft der titulierten Forderungen ließ sich nun nicht mehr rütteln. Allenfalls könnte versucht werden, mit dem Gerichtsvollzieher oder den Gläubigern eine Ratenzahlungsvereinbarung zu schließen. Es stellte sich dann aber heraus, dass der Mandant bereits im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung über sein Vermögen abgegeben hatte. Er legte mir eine Abschrift des Vermögensverzeichnisses vor, wusste aber gar nicht so recht, was das überhaupt bedeutete. Ich habe ihn dann über die Konsequenzen des früher so genannten “Offenbarungseides” aufgeklärt. Dieser drastische Fall zeigt, dass man vermeintlich unseriöse Abmahnungen nicht auf die leichte Schulter und auf keinen Fall ignorieren sollte. Ignorierte Abmahnungen enden oft vor Gericht, denn ein Mahnbescheid ist für die abmahnenden Anwälte schnell beantragt. Deshalb sollten sich Abgemahnte unbedingt anwaltlich beraten lassen. Stimmen Sie mit einem in Abmahnsachen erfahrenen Anwalt ab, welche Verteidigung gegen die Abmahnung in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist und was konkret Sie machen können, um den Schaden zu minimieren oder gar unbeschadet aus der Angelegenheit herauszukommen. So ärgerlich es auch ist: Liegt die Abmahnung erst einmal vor, verschwindet sie nicht wieder von alleine. Abgemahnte können sich, auch am Wochenende, gerne unter der kostenfreien Hotline 0221 98657208 an mich wenden, um eine erste kostenfreie Einschätzung und das mögliche weitere Vorgehen zu besprechen. Abmahnungen können mir per E-Mail auch an abmahnhilfe@rechtsanwalt-schwartmann. de geschickt werden. Ich komme dann nach Durchsicht darauf zurück. Die außergerichtliche Verteidigung gegen Filesharing-Abmahnungen biete ich zum günstigen und fairen Pauschalpreis an. Kosten entstehen erst mit meiner Beauftragung. --- > Abgemahnten stehe ich (auch am Wochenende) von 8 bis 22 Uhr unter 0221 98657208 mit Rat und Tat zur Seite. Die Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten biete ich zum kostengünstigen Pauschalpreis an. Kosten entstehen dabei erst im Falle einer Beauftragung. - Published: 2014-01-31 - Modified: 2018-03-05 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rka-auf-der-uberholspur/ - Kategorien: Urheberrecht Neue Abmahnungen von . rka Seit Jahresbeginn vergeht kaum ein Tag, an dem mir nicht eine neue Abmahnung der Rechtsanwälte . rka in Hamburg hilfesuchend vorgelegt wird. Hier sind in diesem Jahr schon mehr Abmahnungen im Auftrag der Koch Media GmbH eingegangen, als Abmahnungen anderer Kanzleien, die sich derzeit offenbar eher zurück halten. Anders als die Streaming-Abmahnungen der Regensburger Kanzlei U+C müssen die Schreiben von . rka aber leider ernst genommen werden. Den Abmahnungen liegt die Behauptung realer Urheberrechtsverletzungen zugrunde. Es sollen nämlich Computerspiele der Firma Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich unerlaubt weiterverbreitet worden sein. Forderungen für Koch Media GmbH Unter anderem werden weiterhin die Filesharing-Angebote der Spiele "Dead Island" und "Dead Island Riptide" abgemahnt, aber auch "Metro Last Line" und "Total War - Rome II" sind nun Gegenstand der Abmahnschreiben, mit denen vom Empfänger die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz und Abmahnkosten verlangt wird. Gefordert werden üblicherweise 800 EUR, was aber weder nachvollziehbar ist, noch angemessen sein dürfte. Die neuen gesetzlichen Regelungen stehen nach diesseitiger Auffassung jedenfalls mit den Forderungen von . rka nicht im Einklang. Abmahnungen nicht ignorieren Wie immer dürfen Abgemahnte die Vorwürfe aber nicht einfach ignorieren und das Schreiben in den Papierkorb werfen, wenn sie vermeiden möchten, vor Gericht in Anspruch genommen zu werden. Nach der Rechtsprechung spricht nämlich eine Vermutung für die Täterschaft des Abgemahnten, die dieser sorgfältig widerlegen muss, wenn er nichts zahlen möchte. Welche Möglichkeiten er dazu hat und wie das weitere Vorgehen sinnvoll aussieht, sollte der Empfänger der Abmahnung mit einem in Filesharing-Abmahnungen erfahrenen Rechtsanwalt besprechen. Die Rechtsprechung und das neue Urheberrecht eröffnen einige Wege, sich erfolgreich gegen die Inanspruchnahme zur Zahlung zu wehren. Abgemahnten stehe ich (auch am Wochenende) von 8 bis 22 Uhr unter 0221 98657208 mit Rat und Tat zur Seite. Die Vertretung in Filesharing-Angelegenheiten biete ich zum kostengünstigen Pauschalpreis an. Kosten entstehen dabei erst im Falle einer Beauftragung. --- > Aber soll wirklich jeder wissen dürfen, wie Ihre letzte Gehaltsabrechnung aussieht oder welche Porno-Filme Sie sich zuletzt auf Redtube angeschaut haben sollen? Eben. Das geht niemanden etwas an und wenn Sie es mir anvertrauen möchten, weil ich Ihr Anwalt bin, dann sollen Sie auch sicher sein, dass diese Informationen auch bei mir alleine bleiben. - Published: 2014-01-16 - Modified: 2018-03-02 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ab-sofort-im-angebot-openpgp-verschlusselung/ - Kategorien: Internetrecht Für Anwälte gilt bekanntlich eine Pflicht zur Verschwiegenheit: Sie dürfen ihnen anvertraute Mandantengeheimnisse nicht öffentlich preisgeben. Im Lichte der Enthüllungen über die illegalen Praktiken der NSA und anderer Geheimdienste sehe ich es als unbedingte anwaltliche Pflicht an, meinen Mandanten die Möglichkeit einer verschlüsselten E-Mail-Kommunikation anzubieten. Es mag ja sein, dass Sie denken: Ich habe nichts zu verbergen. Aber soll wirklich jeder wissen dürfen, wie Ihre letzte Gehaltsabrechnung aussieht oder welche Porno-Filme Sie sich zuletzt auf Redtube angeschaut haben sollen? Eben. Das geht niemanden etwas an und wenn Sie es mir anvertrauen möchten, weil ich Ihr Anwalt bin, dann sollen Sie auch sicher sein, dass diese Informationen auch bei mir alleine bleiben. Deshalb speichere ich auch keine Daten auf amerikanischen Cloud-Servern. Und deshalb biete ich ab sofort auch die E-Mail-Verschlüsselung über OpenPGP an. Meinen öffentlichen OpenPGP-Schlüssel finden Sie hier zum Download. --- > Die Gewerbeauskunft-Zentrale täuschte Verbraucher über eine Zahlungspflicht und muss daher den erhaltenen Betrag zurückzahlen. So urteilte das Amtsgericht Düsseldorf. - Published: 2013-10-08 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/gewerbeauskunft-zentrale-gwe-muss-56908-eur-zuruckzahlen/ - Kategorien: Internetrecht Vor dem Amtsgericht Düsseldorf unterlag heute erneut die GWE Wirtschaftsinformations GmbH durch Versäumnisurteil. Sie muss nun 569,08 EUR plus Zinsen an den Kläger zurückzahlen, der erst nach Unterschrift auf das übersendete Standardformular und Zahlung der folgenden Rechnung erfahren hatte, dass er dazu gar nicht verpflichtet gewesen war, weil zwischen ihm und der GWE kein Vertrag zustandegekommen war. Der Kläger war nämlich durch das amtlich aussehende Formular getäuscht worden und hatte, wie es vielen Gewerbetreibenden passiert, das Formular mit seiner Unterschrift versehen an die GWE zurückgesandt. Prompt flatterte ihm dann die Rechnung über den stattlichen Betrag von 569,08 EUR ins Haus. Mit anwaltlicher Beratung und Vertretung focht der Kläger aber den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an und forderte sein Geld zurück. Als die GWE darauf nicht antwortete, erhob der Getäuschte Klage vor dem Amtsgericht Düsseldorf. Die GWE verteidigte sich nicht und ließ ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Dieses wird rechtskräftig, sofern ein Einspruch dagegen eingelegt wird, was erfahrungsgemäß aber nicht passieren wird. Hinweis: Wer im guten Glauben, dass er sich durch seine Unterschrift zur Zahlung an die Gewerbeauskunft-Zentrale verpflichtet hat, gutes Geld an die GWE überwiesen hat, sollte anwaltlich prüfen lassen, ob eine Rückforderung der Zahlung erfolgsversprechend ist. Die heutige Verhandlung vor dem Amtsgericht Düsseldorf hat nämlich wieder einmal gezeigt, dass die GWE lieber ein Versäumnisurteil kassiert, als eine streitige und gut begründete Entscheidung zu riskieren. Es gibt also für Betroffene keinen Grund "in den saueren Apfel zu beißen. " Betroffene erreichen mich unter der Rufnummer 0221 98657208. --- > Unberechtigte Negativbewertungen muss der Bewertete nicht hinnehmen. Falsche Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik begründen einen Beseitigungsanspruch. - Published: 2013-09-23 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/rechtsschutz-gegen-unberechtigte-negativbewertungen/ - Kategorien: Allgemein Negative Bewertungen von eBay-Transaktionen können für Verkäufer existenzbedrohend sein. Treten sie vereinzelt auf, können sie neue Kunden verunsichern oder gar vom Kauf abhalten, gehäuft führen sie gar oft dazu, dass der Verkäufer seinen Top-Seller-Status verliert oder sein Konto sogar ganz von eBay vom weiteren Handel auf der Plattform ausgeschlossen wird. Gegen schlechte Bewertungen können sich Verkäufer aber wehren, wenn die negative Bewertung erkennbar ohne jeden sachlichen Grund abgegeben wurde oder mit einem Bewertungskommentar versehen ist, der unwahre Tatsachen behauptet: "Artikel wurde nicht verschickt" oder "Verkäufer reagiert nicht auf Nachfragen" kann in der Regel nämlich sehr leicht als unrichtig entlarvt werden. Unwahre Tatsachenbehauptungen müssen keinesfalls akzeptiert werden. Ihre Entfernung kann verlangt werden. Auch müssen Verkäufer keine Schmähkritik hinnehmen oder sich als Betrüger hinstellen lassen. Was dabei noch vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und was nicht ist dabei aber nicht selten der richterlichen Auslegung überlassen. So stellt z. B. die Bezeichnung des Verkäufers mit den Attributen „frech“ und „dreist“ nach Ansicht des Landgerichts Köln noch eine zulässige Meinungsäußerung dar. Auch die Bewertung mit den warnenden Worten „Vorsicht, Nepperei! keine Einsicht! Strafanzeige! “ kann noch vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sein, denn eine Schmähkritik liegt nach Auffassung wiederum des Landgerichts Köln nur vor, "wenn deren diffamierender Gehalt so erheblich ist, dass sie als bloße Herabsetzung des Betroffenen erscheint. " Vereinfacht gesagt: Unzulässige Schmähkritik liegt vor, wenn der Kommentar ohne sachlichen Bezug unter die Gürtellinie geht und den Bewerteten herabsetzt. Nach Ansicht des AG Koblenz stellt z. B. die Warnung mit dem Kommentar „Vorsicht Spaßbieter“ eine Verunglimpfung des Käufers dar, die sein Persönlichkeitsrecht verletzte – die Bewertung war also zu entfernen (AG Koblenz v. 21. 06. 2006 – 151 C 624/06). Wie geht man nun zweckmäßig gegen eine Negativbewertung vor? Zur Kostenminimierung ist es ratsam, dem Bewertenden zunächst Gelegenheit zu geben, die negative Bewertung selbst zu überarbeiten. eBay bietet dazu das System der einvernehmlichen Bewertungsüberarbeitung. Weigert sich der Bewertende aber oder ist aus seinen Äußerungen und E-Mails erkennbar, dass er die Bewertung nicht zurücknehmen wird, besteht die Möglichkeit, ihn anwaltlich abmahnen zu lassen. Ungerechtfertigte Negativbewertungen verstoßen nämlich nicht nur gegen die Nutzungsbedingungen von eBay, sondern verletzten Händler regelmäßig auch in ihrem durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Der Verstoß gegen die eBay-AGB und die Rechtsverletzung begründen regelmäßig einen Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch: die rechtsverletzende Negativbewertung ist zu entfernen und für die Zukunft zu unterlassen. Weigert sich der Negativbewerter trotz anwaltlicher Aufforderung, die Bewertung zurückzunehmen oder ist dies wegen Ablauf der von eBay eingeräumten Fristen gar nicht mehr möglich, besteht die Möglichkeit, diesen Anspruch auch gerichtlich geltend zu machen und durchzusetzen. Geklagt wird dann auf die Zustimmung zur Rücknahme der Bewertung – denn letztlich kann die Bewertung dann nur noch durch eBay selbst entfernt werden. eBay löscht Bewertungen aber dann auch nur noch, wenn ein vollstreckbarer Titel, also in der Regel ein rechtskräftiges Urteil, vorgelegt werden kann, welcher die Rechtswidrigkeit der Negativbewertung feststellt. Zur Kostenersparnis ist es alternativ auch möglich, nicht direkt auf Entfernung der Bewertung... --- > Nach einer aktuellen BGH-Entscheidung dürften zahlreiche Mietverträge keine wirksame Verpflichtung des Mieters zur Vornahme von Schönheitsreparaturen enthalten. - Published: 2013-07-13 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/schonheitsreparaturen-unwirksame-quotenabgeltungsklausel/ - Kategorien: Diverses Eine formularmäßige Klausel in einem Wohnraummietvertrag, die den Mieter verpflichtet, sich anteilig an den Kosten zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses noch nicht fälliger Schönheitsreparaturen zu beteiligen (Quotenabgeltungsklausel), und zur Berechnung der Abgeltungsbeträge folgende Regelung vorsieht:"Berechnungsgrundlage ist der Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts"ist gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Dies hat der u. a. für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in einer Entscheidung vom 29. 05. 2013 - Az. : VIII ZR 285/12 - festgestellt. Der BGH führt dazu begründend aus:Der Zweck einer Quotenabgeltungsklausel besteht darin, dem Vermie-ter, der von dem ausziehenden Mieter mangels Fälligkeit der Schönheitsrepara-turen nach dem Fristenplan keine Endrenovierung verlangen kann, wenigstens einen prozentualen Anteil an Renovierungskosten für den Abnutzungszeitraum seit den letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit zu sichern. Eine solche Klausel benachteiligt den Mieter grundsätzlich nicht unangemessen, weil die Abwälzung turnusmäßiger Schönheitsreparaturen – deren Kosten der Mieter zu tragen hätte, wenn das Mietverhältnis bis zum Eintritt der Fälligkeit der Schönheitsreparaturverpflichtung fortbestanden hätte - rechtlich und wirtschaftlich einen Teil der Gegenleistung des Mieters für die Gebrauchsüberlassung der Räume darstellt . Bei der inhaltlichen Gestaltung einer Quotenabgeltungsklausel ist jedoch auf die berechtigten Belange des Mieters angemessen Rücksicht zu nehmen. Diesen Anforderungen wird die von der Klägerin verwendete Klausel nicht in jeder Hinsicht gerecht. Nach der Abgeltungsklausel der Klägerin ist Berechnungsgrundlage für die vom Beklagten zu zahlenden Beträge "ein Kostenvoranschlag eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachgeschäfts". Diese Bestimmung ist mehrdeutig. Sie kann - wie dies der Senat in früheren Entscheidungen angenommen hat - zum einen dahingehend ausgelegt werden, dass sich der Mieter nur an notwendigen Renovierungskosten zu beteiligen hat und der Kostenvoranschlag dazu nur als (unverbindliche) Berechnungsgrundlage dient, deren Richtigkeit und Angemessenheit der Mieter bestreiten kann (Senatsbeschluss vom 6. Juli 1988 - VIII ARZ 1/88, aaO S. 82; Senatsurteil vom 6. Oktober 2004 - VIII ZR 215/03, WuM 2004, 663 unter II 1). Wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei ausgeführt hat, lässt die genannte Klausel zum anderen aber auch die Deutung zu, dass dem Kostenvoranschlag des vom Vermieter ausgewählten Malerfachgeschäfts bindende Wirkung für die Bemessung der Abgeltungsquoten zukommt, also dem Mieter die Möglichkeit abgeschnitten ist, Einwendungen gegen dessen Richtigkeit und Angemessenheit zu erheben oder gar auf eine Berechnung nach Maßgabe eines von ihm eingeholten günstigeren Kostenvoranschlags zu dringen. Dass der Kostenanschlag nur dann verbindlich sein soll, wenn er der Billigkeit entspricht, ist der Abgeltungsklausel ebenfalls nicht (jedenfalls nicht mit der erforderlichen Deutlichkeit) zu entnehmen. Bei der Prüfung der Wirksamkeit der Abgeltungsklausel in § 4 Abs. 5 c des Mietvertrags ist diejenige Auslegung zugrunde zu legen, nach der dem Vermieter einzuholenden Kostenvoranschlag verbindliche Wirkung zukommt und es dem Mieter verwehrt ist, hiergegen Einwendungen zu erheben. Denn nach neuerer Rechtsprechung ist für die Inhaltskontrolle einer mehrdeutigen Allgemeinen Geschäftsbedingung von mehreren möglichen Deutungen die kundenfeindlichste Auslegung, also diejenige maßgebend, die zur Unwirksamkeit der Klausel führt (BGH, Urteil vom 29. April 2008 - KZR 2/07, BGHZ 176, 244 Rn. 19 mwN; Senatsurteil vom 23. September 2009 - VIII ZR 344/08, NJW 2009, 3716 Rn. 8). § 4 Abs. 5 c... --- > Auch am Wochenende landen regelmäßig Abmahnungen im Briefkasten. Schnelle Hilfe vom Anwalt gibt es unter 0221 98657208. - Published: 2013-07-07 - Modified: 2013-07-07 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-doppelt-gemoppelt-und-am-wochenende/ - Kategorien: Urheberrecht Immer wieder erhalten Inhaber von Telefon- und Internetanschlüssen Abmahnungen, mit denen sie nichts anfangen können, weil sie sich keiner Schuld bewusst sind. Heute erreichte mich der Hilferuf eines Mandanten, der nun schon zum wiederholten Male wegen angeblichen Filesharings abgemahnt wurde:Inzwischen ist es die 6. Abmahnung , die sich auf das downloaden der „TOP 100“ über meine IP Adresse bezieht. Danach wurden die „TOP 100“ scheinbar in einem Zeitraum von 5 Wochen ( Dezember 2011 bis Januar 2012) mehrmals heruntergeladen, so dass ich davon ausgehe, dass sich jemand unberechtigt Zugang zu meinem WLAN verschafft hat. Wie auch in den anderen Fällen zuvor werde ich in der Antwort auf die Abmahnung darlegen, weshalb der Mandant die ihm vorgeworfene Rechtsverletzung nicht begangen hat. Er hat damit gute Chancen, glimpflich aus der Sache herauszukommen. Vor weiteren Abmahnungen wird er sich aber nicht schützen können. Denn dazu müsste er wissen, welche anderen "Top 100" Titel möglicherweise noch über seinen Anschluss verbreitet wurden und wer daran die Rechte hat. Es ist mittlerweile nicht unüblich, dass ein und derselbe Titel mehrfach abgemahnt wird. So gelangten am Freitag zwei Abmahnungen auf meinen Schreibtisch, welche dieselbe Musikaufnahme betrafen: Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnte für die DigiRights Administration GmbH die unerlaubte Weiterbreitung des Songs "Bella Vita" von DJ Antoine ab und die Hamburger Kanzlei FAREDS mahnte für die Herren Kindervater und Bülles, die ebenfalls Rechte an diesem Song behaupten, auch eine Urheberrechtsverletzung daran ab. Das Beispiel zeigt, dass vorbeugende Unterlassungserklärungen nur sinnvoll sein können, wenn man nicht nur die möglichen betroffenen Werke, sondern auch noch alle in Frage kommenden Rechteinhaber identifizieren kann. Das ist faktisch unmöglich und daher letztlich oft nur eine Möglichkeit sogenannter "Abmahnhelfer", dem Abgemahnten gegen Zusatzhonorar etwas anzubieten, was er nicht braucht und ihm auch nicht weiterhelft. Die sonntägliche E-Mail des Mandanten verdeutlicht, dass Abmahner gerne zum Wochenende hin ihre unerfreuliche Post verschicken - damit die Abgemahnten über das Wochenende schlaflose Nächte bekommen und am Montag direkt zahlen. Davon ist abzuraten - lassen Sie sich stattdessen anwaltlich beraten. Die gesetzten Fristen sind stets so ausreichend bemessen, dass Zeit für die Einholung anwaltlicher Hilfe bleibt. Und im äußersten Notfall erreichen Sie manche Anwälte auch an einem Sonntag. Zum Beispiel auch mich - unter der -Nr. 0221 98657208. --- > Abmahnungen der Hamburger Rechtsanwälte rka für die Koch Media sind sehr zahlreich. Ohne anwaltliche Beratung kann es für den Betroffenen sehr teuer werden. - Published: 2013-07-01 - Modified: 2013-07-01 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/abmahnungen-der-rka-rechtsanwalte-fur-koch-media-gmbh/ - Kategorien: Urheberrecht Die Software Firma Koch Media GmbH mit Sitz in Bayern und Österreich lässt derzeit über die Hamburger Anwaltskanzlei . rka vermehrt Abmahnungen verschicken. Den Empfängern wird vorgeworfen, Computerspiele (z. B. Dead Island Riptide und Sleeping Dogs) über Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht und damit eine Urheberrechtsverletzung durch Filesharing begangen zu haben. Die . rka Rechtsanwälte fordern für ihre Auftraggeberin die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz. In der Regel wird eine pauschale Zahlung von 900 EUR zur Erledigung der Angelegenheit angeboten. Dies wird als "fairer Vorschlag" bezeichnet, die Angelegenheit "rasch und ohne Folgekosten" zu erledigen. Betroffene sollten die beigefügte vorbereitete Unterlassungserklärung jedoch nicht unterzeichnen, sondern die Abmahnung einem im Urheberrecht erfahrenen Anwalt zur Prüfung vorlegen.  Dieser wird sodann das wirtschaftlich sinnvollste weitere Vorgehen mit dem Abgemahnten abstimmen. In der Regel ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu empfehlen. Oft kann sodann nicht nur eine deutliche Reduzierung der Forderung der . rka-Anwälte erreicht werden, sondern die Forderung vollständig zurückgewiesen werden. Die Rechtslage ist nicht so eindeutig, wie die abmahnenden Anwälte sie darstellen. Insbesondere in der letzten Zeit haben Gerichte klargestellt, dass auch im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Anschlussinhaber nicht seine Unschuld beweisen muss und nicht für Familienmitglieder haftet, die den gemeinsamen Internetanschluss berechtigt mit nutzen. Die Verteidigung gegen eine Filesharing-Abmahnung biete ich zu einem günstigen Pauschalpreis an. Eine kostenlose Ersteinschätzung und eine Empfehlung für das weitere Vorgehen erhalten Betroffene telefonisch unter 0221 801 37193 oder unter 0221 98657208 (Freecall). Bitte beachten Sie: Kosten entstehen erst mit meiner ausdrücklichen Beauftragung! --- > Wird der angebotene Artikel vor dem Verkauf beschädigt, darf der Anbieter ein eBay-Angebot vorzeitig beenden. Schadensersatz schuldet er mangels Vorliegen eines Vertrages dann nicht. - Published: 2013-06-13 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/ag-krefeld-vorzeitige-beendigung-eines-ebay-angebots-bei-beschadigung-des-artikels/ - Kategorien: Allgemein Mein Mandant hatte am 18. 06. 2012 bei ebay. de ein Smartphone zum Verkauf angeboten. Am 20. 06. 2012 beendete er das Angebot vorzeitig, obwohl bereits ein Gebot über 1 EUR vorlag. Der Mandant berief sich darauf, dass der Artikel nach Angebotserstellung beschädigt wurde. Tatsächlich war ihm das Smartphone beim Staubwischen vom Schrank gefallen, wobei das Display zerbrach. In der Folge erhielt er anwaltliche Post von dem Höchstbieter zum Zeitpunkt der Angebotsbeendigung. Dieser behauptete, es sei ein wirksamer Kaufvertrag geschlossen worden und mein Mandant zur Übereignung des Smartphones gegen Zahlung des Kaufpreises von 1 EUR verpflichtet. Dem sind wir entgegen getreten. Der vermeintliche Käufer erhob Klage auf Herausgabe. Das Amtsgericht Krefeld wies nun mit Urteil vom 07. 06. 2013 die Klage ab, da mein Mandant das Angebot aufgrund der Beschädigung habe vorzeitig beenden dürfen. Mangels Vertragsschluss sei auch der hilfsweise gestellte Antrag auf Zahlung von Schadensersatz unbegründet. Eine vertragliche Pflicht habe der Beklagte nicht verletzt. Das Gericht problematisierte dabei nicht, ob meinen Mandanten ein Verschulden an der Beschädigung traf. Die Entscheidungsgründe: Die Entscheidung ist rechtskräftig. AG Krefeld v. 07. 06. 2013 - 5 C 352/12 --- > Der Inhaber eines eBay-Kontos haftet nicht, wenn sein Mitgliedskonto mithilfe einer Schadsoftware gehackt wurde und ein unbefugter Dritter darüber ohne Kenntnis des Kontoinhabers Käufe getätigt hat. - Published: 2013-05-07 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/lg-giesen-keine-haftung-fur-gehackten-ebay-account/ - Kategorien: Internetrecht eBay-Konto gehackt Der Inhaber eines eBay-Kontos haftet nicht, wenn sein Mitgliedskonto mithilfe einer Schadsoftware gehackt wurde und ein unbefugter Dritter darüber ohne Kenntnis des Kontoinhabers Käufe getätigt hat. Dies entschied nun das Landgericht Gießen in einem Urteil vom 14. 03. 2013 (Az. : 1 S 337/12). In dem vorliegenden Fall hatte ein Hacker sich Zugang zum Konto des Beklagten verschafft und mit dessen Daten ein Notebook erworben, das er dann dreist auch noch persönlich beim Verkäufer abholte, natürlich ohne ihn bar zu bezahlen. Der Verkäufer klagte daraufhin den Kaufpreis bei dem Kontoinhaber ein, den er für den vermeintlichen Käufer hielt. Dieser verweigerte die Zahlung, da er den Kauf nicht vorgenommen hatte. Keine Haftung des Kontoinhabers Das Landgericht gab dem Kontoinhaber recht und wies die Klage ab: Der Beklagte habe den Vertrag nicht abgeschlossen und hafte auch nicht nach den Grundsätzen der Anscheins- oder Duldungsvollmacht. Er habe seine Daten nicht selbst offengelegt und sei auch nicht dazu verpflichtet gewesen, seinen E-Mail-Eingang auf verdächtige eBay-Transaktionen hin zu überprüfen. Der Verkäufer habe aber bei Abholung den vermeintlichen Käufer um einen Identitätsnachweis bitten können - dass er dies nicht getan habe, gehe zu seinen Lasten. Haftung nur bei positiver Kenntnis von Datenmissbrauch Ich halte die Entscheidung für richtig. Mittlerweile werden E-Mail-Briefkästen regelmäßig mit vermeintlichen Nachrichten von eBay, PayPal, Amazon oder sonstigen bekannten Anbietern überschwemmt, deren Echtheit und Berechtigung für den einzelnen Anwender kaum zu überprüfen ist. Es ist nicht einzusehen, das aus der bloßen Anmeldung eines Kontos bei ebay eine Pflicht erwachsen soll, solche E-Mails zu prüfen und ggf. die Abwicklung nicht selbst abgeschlossener Kaufverträge zu verhindern. Erhält ein Kontoinhaber positive Kenntnis davon, dass sich ein Dritter seiner Daten bemächtigt hat und damit Straftaten begeht, sollte er aber natürlich sofort dafür Sorge tragen, dass mit seinen Daten kein Schaden verursacht wird. --- > Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die dem Mieter pauschal untersagt, "Hunde und Katzen zu halten", ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Enthält ein Mietvertrag eine solch unwirksame Verbotsklausel, muss die im Einzelfall gebotene Interessenabwägung vorgenommen werden. - Published: 2013-03-21 - Modified: 2020-09-06 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/bgh-kein-generelles-verbot-von-hunde-und-katzenhaltung/ - Kategorien: Diverses Kein pauschales Verbot von Hunden und Katzen Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die dem Mieter pauschal untersagt, "Hunde und Katzen zu halten", ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Dies hat der u. a. für das Wohnraummmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun entschieden (Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12). Dem Mieter würde durch diese Klausel ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und Interessenlagen verboten, Hunde oder Katzen zu halten. Die Klausel verstoße außerdem auch gegen den wesentlichen Grundgedanken der Gebrauchsgewährungspflicht des Vermieters: Ob eine Tierhaltung zum vertragsgemäßen Gebrauch im Sinne dieser Vorschrift gehöre, erfordere eine umfassende Interessenabwägung im Einzelfall. Interessenabwägung erforderlich Enthält ein Mietvertrag eine solch unwirksame Verbotsklausel, muss die im Einzelfall gebotene Interessenabwägung vorgenommen werden. Dabei sind nicht nur die Interessen von Mieter und Vermieter zu beachten, sondern auch die der anderen Hausbewohner und Nachbarn zu berücksichtigen. Eine generelle Erlaubnis der Hunde- und Katzenhaltung für Mieter hat das Urteil des BGH also ausdrücklich nicht zur Folge. --- > Begehen Untermieter eine Urheberrechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, haftet der Hauptmieter dafür in der Regel nicht. - Published: 2013-03-21 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/filesharing-keine-storerhaftung-des-hauptmieters-fur-rechtsverstose-der-untermieter/ - Kategorien: Urheberrecht Das Landgericht Köln, das bereits eine Haftung von Eheleuten für Filesharing-Rechtsverletzungen eines Ehepartners abgelehnt hat, hat diese Rechtsprechung nun konsequent auch auf das Verhältnis von Hauptmietern zu Untermietern ausgedehnt. Begehen Untermieter eine Urheberrechtsverletzung durch das unerlaubte öffentliche Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Werkes, haftet der Hauptmieter dafür in der Regel nicht. Aber Vorsicht: Abgemahnt wird naturgemäß der Hauptmieter als Anschlussinhaber. Er muss sodann im Rahmen seiner sekundären Darlegungslast zunächst einen alternativen Geschehensablauf darlegen, der seine eigene Täterschaft ausschließt. Denn zunächst spricht eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber der Täter ist. Gelingt es ihm, diese Vermutung auszuräumen, haftet er allenfalls noch als Störer. Dann müsste er aber Prüfungs-, Belehrungs- oder Kontrollpflichten verletzt haben. Gegenüber seinen Untermietern bestehen solche Pflichten aber ohne konkreten Anlass nicht, wie jetzt die 14. Zivilkammer feststellte (Urteil vom 14. 03. 2013 - 14 O 320/12).  Denn damit würde der Hauptmieter die im Rahmen des Mietverhältnisses geschuldete Unverletzlichkeit der Privatsphäre der Untermieter verletzen. Auch eine gesonderte Belehrung der Untermieter ist nach Ansicht des Landgerichts Köln nicht erforderlich, sofern keine konkreten Anhaltspunkte für eine mögliche Verletzung bestehen. Beraterhinweis: Die Entscheidung des LG Köln dürfte auch auf klassische WG-Mietverhältnisse anwendbar sein, in der ein WG-Mieter als Inhaber des Telefonanschlusses fungiert, aber nicht dazu verpflichtet sein kann, seine Mitbewohner hinsichtlich ihrer Internetnutzung zu kontrollieren. Praktische Bedeutung wird die Entscheidung allerdings nur im Kölner Raum erhalten, solange sich nicht andere Obergerichte dieser Rechtsprechung anschließen. Speziell was die Klagen der Kanzlei Waldorf Frommer vor dem Amtsgericht München angeht, ist dies leider zweifelhaft. --- > Eine Eigenbedarfskündigung ist wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtigt, die Wohnung selbst zu nutzen. - Published: 2013-03-20 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/eigenbedarfskundigung-nach-nur-drei-jahren-kein-rechtsmissbrauch/ - Kategorien: Diverses Eigenbedarfskündigung schon nach drei Jahren Mietdauer Einer Kündigung eines Mietvertrages wegen Eigenbedarfs steht nicht entgegen, dass das Mietverhältnis erst seit 3 Jahren besteht, wenn der Eigenbedarfsgrund erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist und vorher für den Vermieter nicht absehbar war. Das hat der Bundesgerichtshof heute in einer mit Spannung erwarteten Entscheidung festgestellt (Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 233/12). Die auf Räumung verklagten Mieter lebten seit August 2008 in einem Einfamilienhaus. Im März 2011 kündigte die klagende Vermieterin das Mietverhältnis mit gesetzlicher Frist (3 Monate) mit der Begründung, sie benötige das Haus für ihren Enkel und dessen Familie. Kündigung nicht rechtsmissbräuchlich Amtsgericht und Landgericht gaben der Vermieterin in erster und zweiter Instanz Recht. Die Kündigung sei nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn sie schon drei Jahre nach Beginn des Mietverhältnisses ausgesprochen wurde und bei Anmietung der Sohn der Vermieterin versichert habe, Eigenbedarf komme nicht in Betracht. Denn der Eigenbedarf aufgrund einer Änderung der beruflichen und familieären Verhältnisses des Enkels sei erst nach Abschluss des Mietvertrages entstanden und für die Vermieterin nicht absehbar gewesen. Der Bundesgerichtshof sah dies auch so. Rechtsmissbrauch nur, wenn Eigenbedarf schon bei Vertragsschluss beabsichtigt oder erwogen Eine Eigenbedarfskündigung sei nur dann wegen Rechtsmissbrauchs unwirksam, wenn der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages beabsichtige oder zumindest erwäge, die Wohnung alsbald selbst zu nutzen oder sie einem Angehörigen seiner Familie oder seines Haushalts zu überlassen. Diese Voraussetzungen lagen hier aber nicht vor. Für die Vermieterin war bei Vertragsschluss noch nicht absehbar, dass ihr Enkel seine Lebensplanung ändern würde und das vermietete Einfamilienhaus zusammen mit seiner zwischenzeitlich schwangeren Partnerin und späteren Ehefrau und dem gemeinsamen Kind würde bewohnen wollen. Anforderungen an die Vorhersehbarkeit Eine Eigenbedarfskündigung darf nicht aus Gründen ausgesprochen werden, die bei Vertragsschluss bereits vorlegen oder vorhersehbar waren. Die Anforderungen an die Vorhersehbarkeit sind von der Rechtsprechung bislang unterschiedlich definiert worden. So wird für den künftigen Wohnbedarf eines heranwachsenden Kindes vom Vermieter eine Vorausschau von fünf Jahren verlangt (z. B. LG Hamburg, WuM 1003, 667), ebenso für den Pflegebedarf eines alten, gebrechlichen Menschens (LG Ravensburg, WuM 2003, 332). Daran wird auch auch die heutige Entscheidung des BGH nichts ändern. Sie bestätigt aber, dass die Vorhersehbarkeit jeweils von der individuellen Situation des Vermieters abhängt. Konnte er bei Vertragsschluss nicht absehen, dass sich die Lebensplanung eines Angehörigen nach Vertragsschluss ändert, darf er das Mietverhältnis auch bereits nach 3 Jahren schon wegen Eigenbedarfs kündigen, ohne sich Rechtsmissbrauch entgegenhalten lassen zu müssen. --- > Nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungseigentümer dürfen auf "ihren" Tiefgaragenstellplätzen keine anderen Gegenstände außer einem (fahrtüchtigen) Kraftfahrzeug abstellen. Ein Kfz-Stellplatz ist kein Lagerraum. - Published: 2013-03-17 - Modified: 2022-12-24 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/tiefgaragenstellplatz-lagerung-von-kartons-verboten/ - Kategorien: Mietrecht Vor vier Jahren bereits musste sich das Landgericht Hamburg (Urteil vom 04. 03. 2009 - 318 S 93/08) mit der Frage befassen, ob ein Wohnungseigentümer auf einem Kfz-Stellplatz, an dem er ein Sondernutzungsrecht hat, auch dauerhaft einen nicht fahrtüchtigen PKW abstellen darf. Das Gericht stellte damals fest, dass ein Kfz-Stellplatz zum vorübergehenden Abstellen eines im Straßenverkehr zugelassenen Kraftfahrzeuges dient - nicht aber zur dauerhaften Lagerung eines abgemeldeten und nicht fahrtüchtigen Autos. Dasselbe gilt nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts München auch für gemietete Tiefgaragenstellplätze. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatten die Mieter den Stellplatz nicht zum Abstellen ihres Autos genutzt, sondern dort Kartons und Plastikmaterial gelagert. Die Vermieterin verlangte von Ihnen, diese Gegenstände dort zu entfernen, da der Stellplatz dazu nicht vorgesehen sei und außerdem auch feuerpolizeiliche Bedenken bestünden. Die Mieter weigerten sich, die Vermieterin zog vor Gericht. Das Amtsgericht München gab der Vermieterin Recht. Ein Tiefgaragenstellplatz dürfe grundsätzlich nur im Rahmen des Vertragszweckes genutzt werden, der bei Fehlen einer ausdrücklichen vertraglichen Vereinbarung durch Auslegung zu ermitteln sei. Im Zuge der Auslegung zog die Richterin dann die Reichsgaragenordnung vom 17. 02. 1939 heran, nach der Stellplätze unbebaute oder mit Schutzdächern versehene, weder dem ruhenden noch dem fließenden Verkehr dienende Flächen darstellten, die zum Einstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt seien. Diese Flächen seien grundsätzlich nur zum Abstellen eines PKWs geeignet, da sie keinen geschlossenen Raum bildeten, sondern ungeschützt seien. Sogar Fahrräder dürften dort nur mit Zustimmung des Vermieters abgestellt werden. Beraterhinweis: Nicht nur Mieter, sondern auch Wohnungseigentümer dürfen auf "ihren" Tiefgaragenstellplätzen keine anderen Gegenstände außer einem (fahrtüchtigen) Kraftfahrzeug abstellen. Ein Kfz-Stellplatz ist kein Lagerraum. Das vorrübergehende Abstellen eines z. B. im Winter abgemeldeten Motorrades ist unbedenklich, aber ein abgemeldetes, nicht fahrbereites Fahrzeug hat dort genau so wenig zu suchen, wie Kartons oder Plastikboxen. Anders sieht es mit Garagenraum aus, denn bei diesen handelt es sich in der Regel um abgeschlossene Räume. Was dort gelagert werden darf, ergibt sich aus den jeweiligen landesrechtlichen Regelungen. AG München, Urteil vom 21. 11. 2012 - 433 C 7448/12 --- > Wenn Sie wegen Filesharings abgemahnt wurden, werden Sie dazu Fragen haben. Dieser Beitrag gibt darauf Antworten. Beratung und Vertretung zum Pauschalpreis! - Published: 2013-03-07 - Modified: 2018-07-01 - URL: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/10-fragen-zu-abmahnungen-und-10-antworten/ - Kategorien: Urheberrecht Ich wurde abgemahnt! Was sollte ich nun tun? Wer unerwartet Post von Waldorf Frommer, FAREDS, Kornmeier und Partner oder Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhält, ist mindestens unangenehm überrascht, meistens aber schlichtweg geschockt. Diese Kanzleien haben sich nämlich auf Abmahnschreiben spezialisiert, mit denen angebliche Urheberrechtsverstöße gerügt werden. Regelmäßig wird dann die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz in nicht geringer Höhe gefordert. Wer mit der Materie bis dahin noch nichts zu tun hatte, wird durch die oft seitenlangen Rechtsauführungen und Drohgebärden schnell verunsichert. Zahlreiche Fragen stellen sich. Dieser Beitrag soll sie beantworten und helfen, Licht ins Dunkel zu bringen: Ich wurde abgemahnt - warum? Ein urheberrechtlich geschützter Film, ein Musikstück oder ein Software-Programm wurden in einer Internettauschbörse zum Download angeboten, ohne dass der Rechteinhaber (Musikfirma, Filmproduktionsgesellschaft ö. ä. ) dies erlaubt hätte. Als Anbieter des Downloads wurde eine IP-Adresse protokolliert, die zum Tatzeitpunkt Ihrem Internetanschluss zugeordnet gewesen ist. Deshalb unterstellt der Rechteinhaber, dass Sie diese Rechtsverletzung begangen oder zumindest ermöglicht haben. Mit der Abmahnung rügt er diese Rechtsverletzung und fordert Sie auf, diese in Zukunft nicht mehr zu wiederholen und Schadensersatz zu zahlen. Was muss ich tun? Kann ich das nicht einfach ignorieren? Nein, das sollten Sie nicht. Der Abmahner hat Ihnen Fristen gesetzt. Lassen Sie diese verstreichen, kann er vor Gericht ziehen und eine einstweilige Verfügung erwirken, mit der Ihnen gerichtlich untersagt wird, die Rechtsverletzung in Zukunft (erneut) zu begehen. Den Gerichten reicht dazu aus, dass Ihre IP-Adresse ermittelt wurde. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung kann schnell Kosten in vierstelliger Höhe nach sich ziehen. Die Abmahnung zu ignorieren ist also nicht zu empfehlen. Was bedeutet "strafbewehrte Unterlassungserklärung" und welche Konsequenzen hat eine Unterzeichnung? Die erstmalige Urheberrechtsverletzung durch das öffentliche Anbieten eines Werkes begründet eine Wiederholungsgefahr. Der Rechteinhaber muss ja befürchten, dass die Datei künftig auch weiterhin von Ihrem Internetanschluss aus öffentlich verbreitet wird. Diese Wiederholungsgefahr kann nach der Rechtsprechung grundsätzlich nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden, mit der Sie sich dazu verpflichten, das betreffende Werk in Zukunft nicht (mehr) öffentlich zugänglich zu machen und andernfalls - deshalb strafbewehrt - eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung hat also zur Folge, dass Sie der Rechteinhaber künftig stets zur Kasse bitten kann, wenn Sie sein Werk (erneut) im Internet verbreiten. Denn dann wird die Vertragsstrafe, zu der Sie sich verpflichtet haben, fällig. Die geforderten Unterlassungserklärungen sind aber oft zu weitgehend und beinhalten ein Schuldanerkenntnis. Sie sollten daher grundsätzlich modifiziert werden und stets nur ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgegeben werden. Muss ich den geforderten Schadensersatz zahlen? Das kommt darauf an. Schadensersatz kann nur vom Täter einer Rechtsverletzung verlangt werden. Sind Sie nicht Täter und können dies nachweisen, haften Sie allenfalls als Störer auf Ersatz der Abmahnkosten. Können Sie darlegen, dass Sie weder Täter, noch Störer sind, können Sie die Zahlung verweigern und haben gute Chancen, dass die Forderung auch vor Gericht nicht gegen Sie geltend gemacht oder gar durchgesetzt werden kann. In der Höhe sind die geforderten Zahlungen zudem meist ohnehin unrealistisch. Was bedeutet "sekundäre Darlegungslast"? Voraussetzung... --- --- ## RM Locations ---