Mahnbescheid von Waldorf Frommer – es geht weiter

Mahnbescheid von Waldorf Frommer – es geht weiter

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Waldorf Frommer beantragt Mahnbescheid

Ich wurde gerade von einem potentiellen Mandanten angerufen, der in 2010 von Waldorf Frommer wegen Filesharings abgemahnt wurde und nun einen Mahnbescheid erhalten hat, gegen den er direkt Widerspruch eingelegt hat.

Seine Verteidigung gegen den Filesharing-Vorwurf: „Mein WLAN war ungesichert, weil ich 2010 noch nicht wusste, das man das verschlüsseln muss. Das ist ja erst später so entschieden worden.“

Auf meinen Hinweis, dass in diesem Fall Vergleichsgespräche mit Waldorf Frommer vielleicht ganz sinnvoll wären, reagierte er ungehalten: „Ich hab nichts gemacht, das sehe ich gar nicht ein, ich warte jetzt erst mal ab.“

„Ich war es nicht“? Reicht nicht!

Das veranlasst mich an dieser Stelle noch einmal deutlich klarzustellen:

Wirft man Ihnen vor,  durch Filesharing eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben, reicht es nicht aus, das einfach zu bestreiten. „Ich war es nicht“ oder „Ich bin dann wohl gehackt worden“ ist keine ausreichende Verteidigung gegen einen solchen Vorwurf. Damit gehen Sie vor jedem deutschen Gericht baden.

Sekundäre Darlegungslast

Sie müssen stattdessen darlegen, weshalb Sie konkret als Täter ausscheiden (Urlaub, PC defekt, PC nachweislich ausgeschaltet o.ä.) und wer ansonsten als Täter in Betracht kommt. Sie müssen darlegen, wer den Internetanschluss außer Ihnen nutzt. Wenn Sie Kinder haben, müssen Sie darlegen, ob die zum Tatzeitpunkt zuhause waren, ob sie einen eigenen PC haben, ob sie regelmäßig auch PC-Spiele spielen oder Filesharing betreiben, ob Sie Ihre Kinder belehrt und Filesharing aus Tauschbörsen untersagt haben, ob und wie ihr WLAN-Router gesichert ist, ob Sie die anderen Nutzer zu dem Filesharing-Vorwurf befragt und was diese geantwortet haben.

Nur, wenn Sie das alles möglichst konkret und substantiiert darlegen und vortragen können, haben Sie eine Chance, ein gerichtliches Verfahren zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Alleinstehend und abgemahnt

Als Alleinstehender, der 2019 naturgemäß nichts mehr dazu sagen kann, was er an einem konkreten Tag in 2010 gemacht hat, stehen die Chancen, sich gegen eine Filesharing-Klage zu verteidigen, daher offen gesagt nicht gut.

Das habe ich dem Anrufe auch gesagt und er war nicht begeistert. Möglicherweise sucht er sich jetzt einen anderen Anwalt, der ihm das Blaue vom Himmel verspricht. Aber so verstehe ich meinen Job nicht. Ich lasse Mandanten nicht in einen Rechtsstreit laufen, den sie verlieren werden, wenn es sich vermeiden lässt.

Wenn Sie eine Abmahnung, einen Mahnbescheid oder eine Klage durch die Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, rufen Sie mich an. Ich berate Sie gerne und erörtere Ihre konkreten Chancen und Möglichkeiten mit Ihnen, um Ihr Kostenrisiko zu minimieren.

 

 

 

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Mahnbescheid von Waldorf Frommer – es geht weiter was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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