Anwalt für Mietrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Schon seit 1998 bin ich auf dem Gebiet des Miet- und Wohnungseigentumsrechts tätig. Der Schwerpunkt liegt dabei sowohl auf dem Wohnungsmietrecht als auch dem Gewerbemietrecht. Stets freundlich und kompetent berate ich sowohl Vermieter als auch Mieter, um ihnen bei möglichen Rechtsstreitigkeiten zu helfen. Zudem setze ich meine Erfahrung und das Fachwissen ein, um bei Fragen rund ums Miet- und Wohnungseigentumsrecht effektive Lösungen anzubieten. Dazu gehören sowohl die Beratung als auch die Vertretung vor Gericht.

Das Thema Wohnen ist emotional, da es um einen persönlichen Rückzugsort geht – und schnell kann es durch kleine Probleme zu schwerwiegenden Rechtsstreitigkeiten kommen. Daher ist es wichtig, sich umgehend an einen kompetenten Rechtsanwalt für Mietrecht zu wenden, damit teure und aufwendige Verfahren vermieden werden.

Konflikte zwischen Vermietern und Mietern können existenzielle Auswirkungen haben.  Sie betreffen schließlich das „Dach über dem Kopf“. Daher sollten Sie bei mietrechtlichen Fragestellungen unbedingt schnelle und kompetente Unterstützung in Anspruch nehmen.

Dies gilt besonders bei

  • Kündigung aufgrund von Eigenbedarf
  • Mietmängeln
  • Räumungsklage durch den Vermieter
  • unzulässigen Mieterhöhungen

Grundsätzlich sollten Sie sich daher bei Ärger mit dem Mietvertragspartber immer einen Anwalt zur Seite nehmen. Verlieren Sie keine Zeit und kontaktieren Sie noch heute meine Kanzlei für Mietrecht.

Als Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht bilde ich mich stetig weiter, um immer auf dem neuesten Stand des Rechts zu sein und den bestmöglichen Service bieten zu können.

Als Mieter oder Vermieter von Wohn- oder Gewerberäumen sind Sie bei mir deshalb immer in kompetenten Händen.

Standorte: Düren und Köln

Meine Kanzlei hat Standorte in Köln und in Düren. In beiden Büros, die verkehrsgünstig gelegen sind, biete ich Ihnen nach Terminvereinbarung persönliche Beratungen und Besprechungen an.

Anwalt für Mieter und Vermieter

Ganz gleich, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind, ist es häufig ratsam, sich rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Mietrecht zu holen.

Als engagierter Rechtsanwalt vertrete ich Mieter und Vermieter gleichermaßen, denn es ist interessanter, das Mietrecht nicht nur aus einer Perspektive zu betrachten. Rechte und Pflichten betreffen immer beide Mietparteien gemeinsam.

Ich kann stets den Standpunkt und die Motivation der anderen Seite aus langjähriger Erfahrung nachvollziehen. Das ist bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung von entscheidender Bedeutung.

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Mietmängel und Mietminderung

Als Rechtsanwalt vertrete ich Mieter, wenn es in der Mietsache schimmelt oder die Heizung defekt ist. Ich helfe Ihnen, wenn der Nachbar mit seiner Musikanlage die Hausruhe stört, Bauarbeiten die Nacht zum Tag machen oder ein Wasserschaden die weitere Nutzung der Wohnung unmöglich macht.

Ich prüfe, ob ein Recht auf Minderung der Miete besteht und in welcher Höhe die Miete zu zahlen ist.

Wenn Mängel nicht beseitigt werden, erläutere ich die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten.

Gemeinsam mit Ihnen bespreche ich eine Strategie, Ihren Anspruch auf eine mängelfreie Mietsache durchzusetzen.

Betriebskosten, Heizkosten und Mieterhöhungen

Ich prüfe Betriebs- und Heizkostenabrechnungen auf formelle und inhaltliche Richtigkeit.

Ebenso überprüfe ich natürlich die Möglichkeit der Erhöhung der Miete nach den gesetzlichen Regelungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete oder wegen Modernisierung.

Nach der Kündigung einer Wohnung wird oft die Abrechnung der Mietkaution streitig:

  • Darf der Vermieter Abzüge vom Kautionsguthaben vornehmen?
  • Bestehen Schadensersatzansprüche oder sind sie bereits verjährt?
  • Bestehen anderweitige offene Forderungen?

Ich berate Sie in allen diesen rechtlichen Fragen.

Kündigung wegen Eigenbedarf

Als Anwalt für Mietrecht vertrete ich auch Mietvertragsparteien, die einen Mietvertrag kündigen möchten oder selbst eine Kündigung des Mietvertrages erhalten haben.

Die Kündigung eines Mietvertrages stellt oft einen schwerwiegenden Eingriff in die Lebensplanung für den Mieter einer Wohnung dar, denn ist sie berechtigt, verliert er mit der Wohnung nach Ablauf der Kündigungsfrist buchstäblich sein Dach über dem Kopf. Er steht schlimmstenfalls auf der Straße.

Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs kann aber darauf gestützt werden, dass der Vermieter die Wohnung selbst benötigt.

Fristlose Kündigung

Eine fristlose Kündigung eines Mietverhältnisses kann gerechtfertigt sein, wenn die Miete nicht oder nur unpünktlich gezahlt wird.

Oft kann auch eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung eine Abmahnung begründen.

Als Anwalt für Vermieter erstelle ich wirksame Kündigungsschreiben, die ein Mietverhältnis beenden und einen durchsetzbaren Räumungsanspruch begründen.

Erfahrungsgemäß kann sich ein Räumungsrechtsstreit aber durch mehrere Instanzen über mehrere Jahre hinziehen. Oft endet er mit einem Vergleich. Das lässt sich durch einen erfahrenen Rechtsanwalt außergerichtlich schneller und preiswerter erreichen.

Scheitert eine außergerichtliche Lösung am Widerstand des Mietvertragspartners, vertrete ich Sie bundesweit vor Gericht. Ich setze mich mit Engagement und Kompetenz dafür ein, dass Sie so schnell wie möglich zu ihrem Recht kommen.

fristlos gekündigter Mietvertrag

Mietzahlung und Mitwirkungspflichten

Oft wenden sich Eigentümer an mich, weil sie Probleme mit ihrem Vertragspartner haben: Die Miete wird nicht pünktlich oder gar nicht gezahlt oder die Betriebskostenabrechnung nicht akzeptiert. Oft wird auch die Zustimmung zur Erhöhung der Miete verweigert.

Häufig verweigern Mieter auch ohne Rechtsgrund ihre Mitwirkungspflichten. Das ist z.B. der Fall, wenn ein Mangel beseitigt werden muss oder Modernisierungsarbeiten vorgenommen werden sollen – oder ein Rauchmelder installiert werden soll. Dann prüfe ich, welche Möglichkeiten bestehen, effizient, schnell und möglichst kostengünstig Rechte und Ansprüche juristisch durchzusetzen.

Räumungsklagen

Wird die Wohnung wegen Eigenbedarfs benötigt, prüfe ich die Erfolgsaussichten einer Eigenbedarfskündigung und verfasse diese auf Wunsch selbstverständlich auch. Idealerweise vereinbaren die Parteien eine einvernehmliche Räumung, damit der Eigentümer baldmöglichst wieder über seine Immobilie verfügen kann.

Wird die Wohnung nicht fristgerecht zurückgegeben und ist eine einvernehmliche Einigung nicht möglich, vertrete ich den Vermieter als Rechtsanwalt und Fachanwalt mit Rat und Tat im Räumungsklageverfahren. Daran schließt sich in der Regel die Zwangsvollstreckung an, damit der Eigentümer zügig wieder über seine Wohnung verfügen kann. Denn auch hier gilt der Grundsatz: Zeit ist Geld.

Schönheitsreparaturen

Häufig besteht auch Streit darüber, wie der Mieter die Wohnung bei Vertragsende übergeben muss. Muss er renovieren? Wurden bauliche Veränderungen vorgenommen, die nun rückgebaut werden müssen?

In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof (BGH) in dieser Frage immer wieder neue Entscheidungen veröffentlicht, welche die Rechtslage stark beeinflusst haben. Viele mietvertragliche Klauseln sind nach diesen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs als unwirksam anzusehen.

Als Fachanwalt prüfe ich den Mietvertrag für Vermieter und Mieter stets anhand der aktuellen Rechtsprechung des BGH im Immobilienrecht. Ich empfehle meinen Mandanten stets den sichersten Weg zu ihrem Recht unter Beachtung aller Fristen.

Kosten

Auch im Rechtsgebiet des Mietrechts berechnen sich die Kosten der Rechtsanwälte für eine Streitigkeit nach dem Gegenstandswert.

Geht es um eine Nebenkostenabrechnung, streiten sich die Parteien in der Regel um die Höhe eines Guthabens oder einer Nachzahlungsforderung.

Handelt es sich um eine Rechtsstreitigkeit über die Durchführung von Schönheitsreparaturen, eine Instandhaltung oder die Rückforderung einer Kaution, sind die entsprechenden Werte ebenfalls einfach zu ermitteln. Die Kosten berechnen sich nach dann der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).

Darüber kläre ich meine Mandanten selbstverständlich schon im Rahmen einer ersten Rechtsberatung umfassend auf. Ich führe für sie auch die Korrespondenz mit einer bestehenden Rechtsschutzversicherung.

Wie viel kostet eine Erstberatung?

Eine ausführliche anwaltliche Erstberatung im Wohnraummietrecht kostet Sie als Verbraucher maximal 190,- EUR netto. Als gewerblicher Mandant im Gewerbemietrecht zahlen Sie maximal 250,- EUR netto. Die konkret anfallenden Kosten richten sich nach Umfang, Dauer und Inhalt der Beratung.

Ihr Ansprechpartner im Mietrecht

Als Fachanwalt habe ich über 20 Jahre Erfahrung auf dem Gebiet des Mietrechts. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter. Ich bin mit der Rechtslage und den neuesten Entwicklungen der Rechtsprechung vertraut und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Soforthilfe und Terminvereinbarung

Sie benötigen rechtliche Beratung und sind auf der Suche nach einem erfahrenen Rechtsanwalt, den Sie jederzeit auch kurzfristig erreichen können?

Dann rufen Sie mich bitte unverbindlich für eine kostenfreie Ersteinschätzung an:

☎ 0800 6124040

Alternativ können Sie auch gerne sofort online einen Besprechungstermin in meinen Büros in Düren oder Köln vereinbaren.

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Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Mietrecht was last modified: Dezember 4th, 2023 by raschwartmann
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