Am 05.11.2014 verkündet das AG München ein Urteil, mit dem es eine Klage von Waldorf Frommer gegen meinen Mandanten wegen angeblichen Filesharings abweist. Das Urteil enthält keinen Tatbestand und keine Entscheidungsgründe. Es geht mir am 10.11.2014 zu.
Bis heute liegt mir das Urteil nicht in vollständiger Fassung vor. Für Waldorf Frommer bedeutet dies, dass die Berufungsfrist von 1 Monat noch nicht zu laufen begonnen hat.
Münchener Verhältnisse. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
schneidermeister
§ 313 a Abs. 2 und 3 ZPO? Vielleicht hat WF/Mandant binnen 1 Woche verzichtet?
Andreas Schwartmann
Mein Mandant hat auf nichts verzichtet. Der will ein vernünftiges Urteil.