Ich hoffe, ich konnte meinen Standpunkt klarstellen. Falls nicht, biete ich Ihnen an, das Ganze unter vier Augen noch einmal zu klären. Da ich weiß, wo Sie zu finden sind und wie Sie aussehen, kann ich Sie ja mal irgendwann ansprechen lassen. Falls Sie tagsüber als erfolgreicher Anwalt zu beschäftigt sind, kann ich oder einer meiner Vertrauten Sie auch spät abends zu Hause besuchen. Das kann, wenn Sie möchten, auch ganz spontan erfolgen. Ich habe damit im Geschäftsleben gute Erfahrungen gemacht. Vielleicht sollten Sie sich ein leichtes Opfer suchen.
Kann man machen. Erhöht aber nicht unbedingt die Vergleichsbereitschaft auf der Gegenseite.
Hermann
Einfach an die Staatsanwaltschaft durchreichen mit der Anregung, zu prüfen, ob sich aus den Zeilen der Anfangsverdacht einer Straftat ergibt…
Börni
Klingt nach: Ich komm vorbei und dann gibt’s Fratzengeballer
Klaus M
An welchen „Abmahnanwalt“ ging denn das? (Süden oder Norden?) ;>)