Strafverteidigung beginnt nicht erst vor Gericht
Wer einer Straftat verdächtigt wird, sieht sich oft den Ermittlungsbehörden schutzlos ausgeliefert. Auf der einen Seite steht der mächtige Staat, mit Polizei und Staatsanwaltschaft. Auf der anderen Seite befindet sich der Beschuldigte, der oft nicht weiß, wie ihm geschieht und einen starken und besonnenen Verteidiger an seiner Seite wissen möchte, der ihm sagt, wie er sich zu verhalten hat. Denn die Erfahrung zeigt, dass sich Beschuldigte ohne anwaltliche Strafverteidigung rasch zu Aussagen verleiten lassen, die im Nachhinein gegen sie verwendet werden können, selbst wenn sie unschuldig sind.
Ohne anwaltliche Strafverteidigung sind Missverständnisse leider oft vorprogrammiert.
Ziel meiner Verteidigung ist es dafür Sorge zu tragen, dass Sie freigesprochen werden, wenn Sie unschuldig sind oder man Ihnen den Tatvorwurf nicht nachweisen kann. Auch sollte die Strafe nicht zu hoch ausfallen, wenn man Ihnen strafbares Verhalten nachweisen kann. Wo immer möglich, ist eine schnelle Einstellung des Verfahrens anzustreben.
Die goldene Regel lautet: keine Aussage ohne vorherige Akteneinsicht und keine Aussage ohne Rechtsanwalt. Deshalb beginnt jede Verteidigung mit der Informationsbeschaffung. Denn erst dann wissen wir, was man gegen Sie „in der Hand hat“ und können die weitere Verteidigung darauf abstimmen.
Ich vertrete die Interessen von Beschuldigten in einem Strafverfahren ebenso wie die Beratung und Verteidigung von Unternehmen, die sich durch mich jederzeit kompetent beraten fühlen.
Die Aufgabe des Strafverteidigers besteht darin, den Wissensvorsprung der Staatsanwalt auszugleichen und für den Beschuldigten einen optimalen Ausgang des Strafverfahrens zu erreichen.
Strafverteidiger
Der Tätigkeit als Strafverteidiger gehe ich mit großer Freude und Engagement seit mehr als 15 Jahren nach. Ich verteidige Sie mit meiner Kanzlei in Köln und Düren bundesweit als Wahlverteidiger und Pflichtverteidiger gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere folgenden Gebieten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts:
- Allgemeines Strafrecht
- Computerstrafrecht und Internetstrafrecht
- Jugendstrafrecht
- Vermögensstrafrecht (z. B. Betrug, Raub, Diebstahl, Veruntreuung)
- Betäubungsmittelstrafrecht (Drogendelikte)
- Verkehrsstrafrecht (z.B. ‚Unfallflucht‘, Körperverletzung, Trunkenheitsfahrt)
- Kapitalstrafrecht (z.B. Mord, Totschlag)
- Sexualstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
Pflichtverteidiger
Kommt eine Pflichtverteidigung in Betracht, beantrage ich bereits während des Ermittlungsverfahrens als Rechtsanwalt für Strafrecht die Beiordnung als Pflichtverteidiger.
Ermittlungsverfahren
>Wenn man Sie einer Straftat beschuldigt und ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eingeleitet wurde, stehe ich Ihnen bundesweit als Wahlverteidiger zur Seite. Sofern die Voraussetzungen für eine Pflichtverteidigung vorliegen, beantrage ich in Ihrem Namen meine Bestellung durch das Gericht.
Bitte beachten Sie: Einer Vorladung durch die Polizei müssen Sie als Beschuldigter auch nicht nachkommen, wenn die Vorladung im Auftrag der Staatsanwaltschaft erfolgt. Stattdessen sollten Sie einen Anwalt mit Ihrer Verteidigung beauftragen, damit bereits in diesem frühen Stadium die richtigen Weichen gestellt und eine Anklage mit öffentlicher Hauptverhandlung vermieden werden kann.
Ich werde daher selbstverständlich bereits im Ermittlungsverfahren für Sie tätig, damit es erst gar nicht zu einer öffentlichen Anklage und einer Hauptverhandlung vor Gericht kommt. Werden Sie strafrechtlich verurteilt, prüfe und lege ich für Sie das erforderliche Rechtsmittel ein.
Mit Ihnen stimme ich ab, ob ein konsensuales Verteidigerhandeln sinnvoll ist oder aber der Konflikt mit Gericht und den Strafverfolgungsbehörden gesucht werden sollte.
Für meine Mandanten verfolge ich kompetent stets ein optimales Verfahrensergebnis.
Strafbefehl
Ich lege für Sie Einspruch ein und beantrage Akteneinsicht bei Gericht. Wenn die Akte dann vorliegt, bespreche ich mit Ihnen umfassend das weitere Vorgehen und die Verteidigung gegen den Tatvorwurf. Häufig kann auch noch in diesem Stadium des Strafverfahrens eine Einstellung ohne Hauptverhandlung erreicht werden.
Führt der Einspruch gegen den Strafbefehl zu einer öffentlichen Hauptverhandlung, stehe ich dort selbstverständlich an Ihrer Seite stehe und verteidige Sie, um ein optimales Verfahrensergebnis für Sie zu erzielen.
Anklage und Hauptverhandlung
Anstatt einen Strafbefehl zu beantragen, kann die Staatsanwaltschaft auch öffentliche Klage erheben. Sie erhalten dann vom Gericht eine Anklageschrift zur Stellungnahme. Spätestens dann sollten Sie sich einen Strafverteidiger suchen, der Sie gegen den Tatvorwurf verteidigt. Ich bestelle mich für Sie und nehme Akteneinsicht. Den Akteninhalt bespreche ich dann mit Ihnen, als Mandant, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Mit meinem Fachwissen über die Fallstricke der Strafprozessordnung (StPO) stehe ich als Beistand an Ihrer Seite.
Ich verteidige Sie im Strafprozess als Anwalt für Strafrecht in der Hauptverhandlung und in der Rechtsmittelinstanz in allen Bereichen des Strafrechts. Durch meine engagierte Vertretung Ihrer Interessen in jedem Verfahrensstadium werden Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen.
Termin online vereinbaren
Zögern Sie nicht, mich sofort zu beauftragen, wenn Sie von einem Ermittlungsverfahren gegen Sie Kenntnis erlangen. Werden Sie von der Polizei zu einer Vernehmung vorgeladen: Gehen Sie nicht hin, ohne sich zuvor mit mir zu besprechen. Polizeiliche Vorladungen dürfen Sie ignorieren.
Natürlich sollten Sie mich auch umgehend kontaktieren, wenn Ihre Wohnung durchsucht wurde und ggf. Gegenstände beschlagnahmt wurden.
Termine mit mir als Rechtsanwalt und Strafverteidiger können Sie sofort und jederzeit vereinbaren – bitte nutzen Sie dazu meinen Online-Kalender.