Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem “Fahrzeugführer […] die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.”
Angesichts des eindeutigen Gesetzeswortlautes verwundert es, daß sich das OLG Hamm mit der Frage beschäftigen mußte, ob ein Verstoß gegen § 23 Abs. 1a StVO vorliegt, wenn der Fahrer an einer roten Ampel den Motor ausschaltet und sein Mobiltelefon benutzt. Das Amtsgericht Iserlohn hatte den Fahrer deshalb nämlich zur Zahlung einer Geldbuße von € 40,00 verurteilt – was dieser nicht auf sich sitzen ließ.
Der Senat der Senat des OLG in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 6.9.2007, (OLG Hamm, Beschl. v. 06.09.2007 – 2 Ss OWi 190/07):
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Artur Schulz
Sehr geehrter Autor,
momentan scheinen die Polizeibehörden auf Stimmenfang für ihre Kampagne kassiert den Autofahrer ab zu sein. Nicht nur, das gegen bestehendes Recht opponiert wird sondern es werden neue Rechtsräume geschaffen.
So geschehen bei uns im Hochsauerland. Ein Polizist fühlte sich bemüssigt meinen auf meinem Privatgrundstück abgestellten Anhänger, dessen TÜV seit mehr als 2 Jahren abgelaufen war, dessen Versicherung und Steuern ich aber bezahlt hatte, nach einer formalen Anzeige, der mein Anwalt fristgerecht widersprochen hatte, mitsamt seinem Kollegen in einer Polizeiaktion zu entwerten. Er betrat mein privates Garagengrundstück und rubbelte einfach die Steuerplakette ab. Durch diese Zwangsabmeldung, die er durchführte, war ich gezwungen Termine zu verschieben und den Hänger umzumelden. Wohlgemerkt, ich habe mich persönlich beim Finanzamt und bei der Versicherung erkundigt, ob mein Geld nicht angekommen Sei. Beide bestätigten das sie meine Zahlungen erhalten hätten und waren selbstverständlich bereit die Bestätigung auch meinem Anwalt zu faxen. Die Dreistigkeit mit der die Polizei ohne Pfändungsbescheid,Urteil oder sonstiges hier zur Tat schritt ist unglaublich. Ich war der Meinung im Rechtsstaat zu leben. Ich möchte noch anfügen, das ich mittlerweile 83-Jahr alt, Schwerbehindert und kaum mehr in der Lage bin den Hänger an den Wagen meines Sohnes anzuhängen, geschweige denn ohne behindertengerecht ausgerüstetes KFZ zu fahren.