eBay-Kauf mit Vorkasse: Keine Zug-um-Zug-Verurteilung möglich
Verkäufern auf eBay ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Köln zu empfehlen, künftig die Kaufpreiszahlung per Vorkasse ausdrücklich zu vereinbaren. Denn dann müssen sie im Falle der Nichtzahlung des Kaufpreises keine Zug-um-Zug-Verurteilung beantragen. Das Gericht entschied wie folgt: Kann der Verkäufer also nach dieser Rechtsprechung bei entsprechender Vereinbarung Vorkasse verlangen, vereinfacht dies die Zwangsvollstreckung natürlich […]Weiterlesen …