eBay: Erneutes Angebot ist keine ausdrückliche Vertragsauflösung
Ausgangsfall: Erneutes Angebot nach Nichtzahlung Mein Mandant verkaufte über die Internetplattform eBay ein Kleidungsstück für 100,- EUR. Die Käuferin zahlte trotz Mahnung nicht. Also stellte mein Mandant den Artikel erneut bei eBay zum Verkauf ein. Später beauftragte er mich mit der Geltendmachung seiner Ansprüche. Das zweite eBay-Angebot löschte er, bevor es zu einem erneuten Verkauf […]Weiterlesen …