Witzfigur!
Mein Mandant hatte über eBay ein iPhone erworben. Nach Zahlung und Erhalt des Telefons musste er erhebliche Mängel feststellen und geriet darüber mit dem Verkäufer in Streit. Dieser bezeichnete ihn im Zuge der Korrespondenz als „Witzfigur“, was sich mein Mandant nicht gefallen ließ und den Verkäufer durch mich auf Unterlassung in Anspruch nahm. Nachdem die […]Weiterlesen …