Eingestellt
Die Staatsanwaltschaft hat ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin ‚gem. § 153 Abs. 1 StPO mit Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts‘ eingestellt. So weit, so gut. Seltsam ist allerdings, daß die Einstellungsverfügung als Tatvorwurf „Betrug“ angibt, während das Ermittlungsverfahren auf einer angeblichen Verletzung des Tierschutzgesetzes wegen nicht artgerechter Haltung beruhte. Ein wie auch immer gearteter Betrug war […]Weiterlesen …