BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. April 2007 zum Beschluss vom 29. März 2007 – 2 BvR 932/06: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn […]Weiterlesen …