Vergleichsangebote von RA Sebastian und der Debcon
1 CommentVorschlag zur Einigung
Nachdem ihnen in den letzten Jahren immer mehr Abgemahnte eine lange Nase gezeigt und jegliche Zahlung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing verweigert haben, überbieten sich die Debcon und RA Daniel Sebastian gegenseitig mit völlig irrationalen Vergleichsangeboten.
Forderte Rechtsanwalt Sebastian in seinen Abmahnungen in 2014 ursprünglich noch die Zahlung von 1.250 EUR für das unerlaubte Verbreiten diverser Tonaufnahmen, unterbreitet er nun ein Angebot, mit dem er die ursprüngliche Forderung mal eben um 1000 EUR kürzt:
So günstige Aussichten scheint seine Mandantschaft also einer Klage offenbar doch nicht beizumessen.
Die Debcon will ebenfalls einen Vergleich
Auch die für ihre seltsamen Angebote bereits bekannte Debcon will da nicht hintan stehen.
Aus 1530,93 EUR werden vergleichsweise mal eben verzweifelte 125 EUR.
Kein Grund für Vergleichsschluss
Natürlich gibt es für meine Mandanten überhaupt keinen Grund auf diese Vergleichsangebote einzugehen. Die verzweifelten Versuche wenigstens an ein paar Euro aus dem Portemonnaie meiner Mandanten zu kommen, zeigen letztlich nur, dass meine Mandanten seinerzeit die richtige Entscheidung getroffen haben, sich mit meiner Hilfe gegen die unberechtigten Abmahnungen zur Wehr zu setzen.
Für die Abmahner gibt es keinen Cent.
Marco
Jemand,der glaubt,im Recht zu sein,der labert nicht ewig (und bietet schon gar keine 10%-Vergleiche an),sondern der klagt. Mit solchen Aktionen macht sich Debcon einmal mehr lächerlich.