So berichtet Spiegel Online und stellt den Fragenkatalog allen Interessierten gleich als PDF zur Verfügung.
Wer sich die Fragen ausgedacht hat, scheint aber selbst nicht so genau Bescheid zu wissen.
So findet sich zum Beispiel folgende Frage im Katalog:
Natürlich muß ich niemand von den dort schön politisch korrekt aufgezählten Männlein und Weiblein auf bloßes Verlangen in meine Wohnung lassen. Und den Vermieter auch nur, wenn er einen guten Grund dafür hat, Einlaß zu begehren. „Auf Verlangen“ ist kein solcher Grund. Das Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung gilt nämlich auch für Mieter.
Aber ob das die gewünschte Antwort ist?
MaxR
Korrekt wäre wohl
– den Schornsteinfeger (m/w)
Oder?
schwartmann2
Nein:
Das Sandmännchen.
🙂
MaxR
Übrigens war es beim Schreiben des Kommentars 23:43 MEST.
schwartmann2
Danke …
Malte S.
Wahrscheinlich eher die Polizei – sonst wäre es ja Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Auch wenn sie keinen wirklichen Grund haben.Und in Bayern natürlich noch den Verfassungsschutz, damit er heimlich die Wohnung durchsuchen und den Trojaner installieren kann…