Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Wird gegen Sie ermittelt? Sind Sie in einem Bußgeld- oder gar Strafverfahren beteiligt, und wissen nicht, was man Ihnen vorwirft? Finden Sie es heraus! 

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, schnell und kostengünstig Akteneinsicht in "Ihre" Akte zu erhalten, in dem Sie Rechtsanwalt Schwartmann mit dem unten stehenden Formular beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen.

Die Kosten für die Einholung der Akteneinsicht in Strafverfahren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie folgt:
  • Grundgebühr (Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- €
  • Kopierkosten (Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50 € für die ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
  • Auslagenpauschale (Nr. 7002 RVG) i.H.v. bis zu 20,- €
  • zzgl. gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
  • Auslagen für Aktenversendung durch die Behörde i.H.v. 12,- € 

Die Beauftragung beinhaltet nur die Einholung der Akteneinsicht. Eine weitere Vertretung erfolgt nur nach ausdrücklichem Auftrag.

Folgender Ablauf führt zur Akteneinsicht:

Füllen Sie bitte das Onlineformular vollständig und sorgfältig aus. Pflichtfelder sind mit ~ markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls Sie einen Rückruf wünschen.

Danach geht Ihnen eine Mandatsbestätigung mit vorläufiger Kostennote und Vollmacht per E-Mail zu.

Die Akteneinsicht wird umgehend beantragt, sobald die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die unterzeichnete Vollmacht vorliegt.

Sobald die Akte hier eingeht, wird sie kopiert und im Original an die Behörde zurückgeschickt.

Sie werden benachrichtigt und erhalten eine abschließende Kostennote (nun mit den entstandenen Kopierkosten).

Sobald die Kosten von Ihnen gezahlt sind, erhalten Sie die kopierte Akte auf dem Postwege. Der Auftrag ist damit beendet, sofern Sie keine weitergehende Vertretung wünschen.


Vor- + Nachname

Straße + Hausnummer 

PLZ + Ort 

E-Mail 

Telefon (optional)

Behörde (Schuldner)

Straße + Hausnummer (Behörde)

PLZ + Ort (Behörde)

Aktenzeichen

Weitere Mitteilungen

Die Akteneinsicht soll sofort beantragt werden. Auf mein Widerrufsrecht wurde ich hingewiesen.






Widerrufsbelehrung:

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung über das Online-Formular den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an

Kanzlei Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Fax: 0221 - 801 37206

E-Mail: rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de

Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Bereits ausgeführte Leistungen werden bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. 


 


 
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