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Wird
gegen Sie
ermittelt? Sind Sie in
einem Bußgeld- oder gar Strafverfahren beteiligt, und wissen
nicht, was man Ihnen vorwirft? Finden Sie es heraus!
Wir
bieten
Ihnen
die Möglichkeit, schnell und
kostengünstig Akteneinsicht in "Ihre" Akte zu erhalten, in dem
Sie Rechtsanwalt Schwartmann mit dem unten stehenden Formular
beauftragen, Akteneinsicht zu nehmen.
Die Kosten
für die Einholung der Akteneinsicht in Strafverfahren
berechnen sich
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz wie folgt:
- Grundgebühr
(Nr. 4100 RVG) i.H.v. 50,- €
- Kopierkosten
(Nr. 7000 RVG) i.H.v.je 0,50
€ für die
ersten 50 Seiten und 0,15 € für jede weitere Seite
- Auslagenpauschale
(Nr. 7002 RVG) i.H.v. bis zu 20,-
€
- zzgl.
gesetzlichen MwSt. von derzeit 19 %
- Auslagen
für Aktenversendung durch die
Behörde
i.H.v. 12,- €
Die
Beauftragung beinhaltet nur die Einholung der
Akteneinsicht. Eine
weitere Vertretung erfolgt nur nach ausdrücklichem Auftrag.
Folgender
Ablauf führt zur Akteneinsicht:
Füllen
Sie bitte das Onlineformular
vollständig und sorgfältig
aus. Pflichtfelder sind mit ~
markiert. Die Angabe der Telefonnummer ist optional, falls
Sie einen Rückruf wünschen.
Danach
geht
Ihnen eine Mandatsbestätigung
mit vorläufiger Kostennote und Vollmacht per E-Mail zu.
Die
Akteneinsicht wird umgehend beantragt, sobald
die Kosten auf dem Konto der Kanzlei eingegangen sind und die
unterzeichnete Vollmacht vorliegt.
Sobald
die
Akte hier eingeht, wird sie kopiert und
im Original an die Behörde zurückgeschickt.
Sie
werden
benachrichtigt und erhalten eine
abschließende Kostennote (nun mit den entstandenen
Kopierkosten).
Sobald
die
Kosten von Ihnen gezahlt sind, erhalten
Sie die kopierte Akte auf dem Postwege. Der Auftrag ist damit beendet,
sofern Sie keine weitergehende Vertretung wünschen.
Widerrufsbelehrung:
Sie haben
gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach
Auftragserteilung über das Online-Formular den erteilten
Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten
an
Kanzlei
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str.
45
50739
Köln
Fax: 0221 -
801 37206
E-Mail:
rechtsanwalt@andreas-schwartmann.de
Der
Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige
Absendung.
Das
Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch dann, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des
Verbrauchers
vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein
Widerrufsrecht
ausgeübt hat. Bereits ausgeführte
Leistungen werden
bei Mandatsbeendigung entsprechend den gesetzlichen Regelungen
des
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet.
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