Anwalt für Verkehrsrecht

Unfallschadenregulierung | Bußgeldverfahren

Verkehrsunfall: Schadensersatz und Schmerzensgeld

Nach einem Verkehrsunfall oder sonstigen Konflikten im Straßenverkehr sollten Sie sich durch einen kompetenten Verkehrsanwalt über Ihre Rechte und die Ihnen eventuell zustehenden Ansprüche beraten lassen. Ich helfe Ihnen als Anwalt für Verkehrsrecht bei der Unfallschadenabwicklung.

Langjährige Erfahrung im Verkehrsrecht

Meine langjährige Erfahrung als Verkehrsanwalt zeigt, dass die Haftpflichtversicherungen der Unfallverursacher jede Gelegenheit nutzen, um Geld zu sparen:

Berechtigte Schadensersatzansprüche werden willkürlich und mit abstrusen Begründungen gekürzt.

Es ist daher Ihr gutes Recht, einen Anwalt Ihrer Wahl mit der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen, der Ihnen dabei hilft, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Oftmals ist die Vertretung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht auch der einzige Weg, um „Recht zu bekommen“ – also den Schadensersatz und das Schmerzensgeld, das Ihnen zusteht.

Freie Anwaltswahl nach Unfall

In der Wahl Ihres Anwaltes sind Sie natürlich frei – auch Ihre Rechtsschutzversicherung darf Ihnen keinen eigenen „Vertragsanwalt“ aufzwingen!

Ebenso darf Ihnen die Versicherung keinen Gutachter zuweisen – auch hier sind Sie in Ihrer Wahl frei. Beachten Sie: Sachverständige, die ihre Aufträge von Versicherungen erhalten, arbeiten nicht im Interesse des Geschädigten – also in Ihrem Interesse.

Wenden Sie sich daher immer an einen Gutachter, der Ihnen selbst zusagt und lassen Sie sich keinen von der Versicherung „aufschwatzen“.

Übrigens: Sollte der Unfall durch den Unfallgegner verschuldet sein, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers für die Kosten Ihres Anwaltes und eines von Ihnen beauftragten KFZ-Sachverständigen aufkommen.

Das Wichtigste nach einem Verkehrsunfall

  • Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren zu lassen.
  • Geschädigte haben Anspruch auf Entschädigung des Ausfalls Ihres Verdienstes oder Ihrer Arbeitskraft im Haushalt.
  • Sie haben Anspruch auf Ersatz aller durch den Verkehrsunfall entstandenen Kosten (z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Taxikosten, Nutzungsausfall, beschädigte Kleidung, An- und Abmeldekosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall).
  • Sie haben ab einer Höhe des Schadens von ca. 700,00 € das Recht auf einen freien Sachverständigen Ihrer Wahl.

Verzichten Sie nicht auf Geld: Ein Verkehrsanwalt hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Ist der Unfallgegner allein für den Schaden verantwortlich, muss die Versicherung die Reparatur und Ihre Anwaltskosten voll übernehmen und Ihnen den Unfallschaden auszahlen.

Termine können Sie sofort und jederzeit vereinbaren – bitte nutzen Sie dazu meinen Online-Kalender oder rufen Sie mich an.

Bußgeldverfahren

Wenn Betroffene einen Bußgeldbescheid im Briefkasten vorfinden, sorgt dies oft für viele Fragen. Da hier die Fristen häufig knapp gesetzt sind, ist rasches Handeln angesagt.

Anhörungsbogen erhalten

Sie sollen sich zu einem Verkehrsverstoß äußern, weil die Polizei gegen Sie als Betroffenen ermittelt? Sie wurden geblitzt oder Sie wurden vorgeladen, um zu einer Ordnungswidrigkeit oder gar einer Straftat (z.B. Unfallflucht) befragt zu werden? Bitte beachten Sie: Sie müssen sich nicht äußern und sollten dies auch nicht, bevor nicht ein spezialisierter Anwalt für Sie Akteneinsicht genommen hat. Erst dann können Sie gemeinsam mit dem Anwalt entscheiden, wie – und ob – Sie sich zu dem Tatvorwurf äußern sollten.

Akteneinsicht nehmen

Bevor ein Bußgeldbescheid ergeht, müssen Sie zunächst zu dem Tatvorwurf angehört werden. Oft ist dies mit einer Vorladung verbunden: Die Polizei fordert Sie auf, zu einem genannten Termin dort zu erscheinen und eine Aussage zu machen. Dem müssen Sie nicht nachkommen. „Vorladungen“ der Polizei können und sollten Sie ignorieren und stattdessen einen Anwalt mit der Akteneinsicht beauftragen, damit Sie wissen, was man Ihnen konkret vorwirft und welche Beweise die Ermittlungsbehörden für den Vorwurf bereits gesammelt haben.

Sollte dennoch ein Bußgeldbescheid gegen Sie ergehen, müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung Einspruch einlegen, damit er nicht rechtskräftig wird. Die Einhaltung dieser Frist ist notwendig. Dies gilt insbesondere, wenn mit dem Bußgeldbescheid ein Fahrverbot verbunden ist oder Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg drohen, die zu einer MPU oder vielleicht sogar zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen können. Wenn Sie die Einspruchsfrist versäumen, kommt in der Regel leider jede Hilfe zu spät.

Was Ihnen droht, können Sie im aktuellen Bußgeldkatalog nachlesen. Oft droht nicht nur ein empfindliches Bußgeld, sondern auch Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg und ein Fahrverbot.

Um dies zu verhindern, ist zunächst der fristgerechte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der ausstellenden Behörde unerlässlich. Dieser muss nicht begründet werden.

Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, in dem man Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vorwirft, weil Sie zum Beispiel geblitzt wurden und angeblich zu schnell unterwegs waren, berate ich Sie gerne ausführlich. Ich verteidige Sie auch im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung gegen diesen Vorwurf.

Oft droht auch ein Fahrverbot oder (z.B. bei einer Fahrt unter Alkohol- und Drogeneinfluss) die Entziehung der Fahrerlaubnis oder die Anordnung einer MPU. Ich erkläre Ihnen Ihre Möglichkeiten und stimme mit Ihnen die konkret sinnvolle Vorgehensweise in Ihrem Fall ab.

Fristen beachten!

Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie unbedingt die laufende Frist. Handeln Sie schnell und kontaktieren Sie mich umgehend, selbst wenn Sie erst einen Anhörungsbogen erhalten haben. Der Bußgeldbescheid wird folgen!

Nach Eingang Ihrer Anfrage setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung, um das weitere Vorgehen mit Ihnen abzustimmen. Natürlich können Sie auch jederzeit einen Termin vereinbaren.

Bundesweite Beratung und Verteidigung

Ich vertrete Mandanten seit 2004 bundesweit in Unfall- und Bußgeldverfahren. Da oft wenig Zeit bleibt und ein Ablauf der Einspruchsfrist droht, bekommen Sie bei mir grundsätzlich umgehend einen Termin zur telefonischen oder persönlichen Besprechung Ihres Falles noch am selben Tag.

Gegen einen Bußgeldbescheid lege ich fristwahrend Einspruch ein und beantrage dann bei der erlassenden Behörde Akteneinsicht. Nur der rechtzeitige Einspruch hindert den Eintritt der Rechtskraft des Bußgeldbescheids.

In der Regel dauert es dann eine Woche, bis ich von der Bußgeldstelle die Akte per Post erhalte. Ich scanne diese dann umgehend ein, schicke sie Ihnen per E-Mail und bespreche den Inhalt und die Chancen des Einspruchs dann nach sorgfältiger Prüfung auf der Grundlage des Akteninhaltes ausführlich und umfassend mit Ihnen. Dies geschieht entweder telefonisch, oder bei einem persönlichen Besprechungstermin in meiner Kanzlei in Köln oder Düren.

Bei mir müssen Sie also nicht mehrere Wochen darauf warten, bis ich mit Ihnen den Akteninhalt bespreche und das weitere Vorgehen abstimme. Eine sorgfältige Prüfung und umgehende persönliche Information meiner Mandanten genießen meine Priorität.

Ich werde für Sie tätig, wenn Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid bekommen haben, bei einem Entzug der Fahrerlaubnis und bei Ordnungswidrigkeiten. Ich helfe Ihnen immer, wenn Sie durch einen kompetenten Rechtsanwalt Hilfe gegen einen Vorwurf benötigen, den Sie für ungerechtfertigt halten.

Kosten

Die Kontaktaufnahme ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Vor einer Beauftragung informiere ich Sie selbstverständlich über die entstehenden Kosten.

Übrigens: Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, übernimmt Ihre Versicherung sämtliche Gebühren. Die Deckungszusage hole ich für Sie ein – Sie müssen sich nicht darum kümmern!

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln
Verkehrsrecht was last modified: Dezember 20th, 2022 by raschwartmann
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