Akteneinsicht beantragen – mein Angebot
Für Mandanten und anwaltliche Kollegen besorge ich schnell und kostengünstig Straf- und Bußgeldakten bei Staatsanwaltschaft und Gericht.
Akteneinsicht
Sie beauftragen mich mit der Akteneinsicht. Ich beantrage bei der zuständigen Behörde die Akteneinsicht durch Übersendung der Akte(n) in meine Kanzleiräume.
Aktenkopie oder Scan
Sobald mir die Akte vorliegt, erstelle ich auf Wunsch eine Papierkopie oder scanne die vollständige Akte und speichere sie als PDF-Datei (Farbe, OCR).
Übersendung der Akte(n)
Sie erhalten die Akte von mir entweder als Papierkopie per Post – oder per verschlüsselter E-Mail als PFD-Datei. Das funktioniert einfach, zuverlässig und schnell.
Weitergehende Beratung und Vertretung
Wünschen Sie nach Übersendung der Akte(n) eine weitergehende Beratung oder Vertretung, sprechen Sie mich an. Andernfalls ist das Mandat mit Übersendung der Akte beendet.
Preise
Aktenumfang bis 100 Seiten: Pauschale 79,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR)
Aktenumfang 101 bis 300 Seiten: Pauschale 99,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR)
Aktenumfang ab 301 Seiten: Pauschale 119,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR)
Aktenumfang über 500 Seiten: Pauschale 159,- EUR + behördliche Aktenversendungsgebühr (12,- EUR)
Aktenumfang ab 3 Leitz-Ordner: Nach Vereinbarung
Alle Preise sind Nettopreise.
Auftrag erteilen
Den Auftrag zur Akteneinsicht können Sie mir per E-Mail oder über das nachstehende Formular erteilen. Nach Eingang des Auftrags setze ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung.