beA – (m)ein erster Eindruck
Seit heute ist also das “besondere elektronische Anwaltspostfach” (beA) für alle in Deutschland zugelassenen Anwälte erreichbar und nutzbar. Was man dafür tun muss, um es nutzen zu können, habe ich andernorts ausführlich beschrieben. Mein erster Eindruck, nachdem ich mich einige Zeit mit der beA-Oberfläche beschäftigt habe: Ich bin sehr enttäuscht. Es mag sein, dass die […]Weiterlesen …