AG Düsseldorf weist Klage von rka für Koch Media ab
Auch die jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Frage der Haftung von Anschlussinhabern für Filesharingverletzungen, die über ihren Internetanschluss begangen wurden, haben an Grundsätzlichem nichts geändert: Wer darlegen kann, warum er selbst als Täter ausscheidet und wer stattdessen als Täter in Betracht kommt, kann sich auch weiterhin erfolgreich vor Gericht behaupten. So hat das Amtsgericht Düsseldorf […]Weiterlesen …
AG Düsseldorf weist Klage von rka für Koch Media ab was last modified: Juni 11th, 2017 by