AG Bonn: Stillschweigende Entlassung aus dem Mietverhältnis nach 27 Jahren
Zieht ein Mieter nach Scheidung von seiner Ehefrau, mit der er gemeinsam die Mietwohnung bewohnt, aus und erhält der Vermieter davon Kenntnis und wendet sich in den folgenden 27 Jahren in allen mietvertraglichen Angelegenheiten ausschließlich an die in der Wohnung verbliebene Ex-Ehefrau, kann davon ausgegangen werden, dass der ursprüngliche Mieter stillschweigend aus dem Mietverhältnis entlassen […]Weiterlesen …