Einvernehmliche Scheidung: Ablauf, Kosten, Dauer
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Besteht zwischen Eheleuten Einigkeit, dass ihre Ehe möglichst schnell und preiswert geschieden werden soll und keine streitigen Punkte zu klären sind (z.B. Unterhalt, Sorgerecht etc.), empfiehlt sich die Beauftragung eines Anwaltes, der für den Antragsteller die Scheidung einreicht. Denn anders als bei der streitigen Scheidung muss nur der Antragsteller im Verfahren anwaltlich vertreten sein. Es reicht aus, wenn der andere Ehegatte lediglich der Scheidung zustimmt. Dafür benötigt er keinen eigenen Anwalt. In der Regel teilen sich die Ex-Partner dann die Kosten des Anwaltes. Einen zweiten Anwalt benötigen sie nicht, Kosten für einen zweiten Anwalt fallen also nicht an.
Antrag auf Ehescheidung
Der Antrag auf Ehescheidung (oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft) wird von dem beauftragten Rechtsanwalt beim Familiengericht eingereicht. Die Zuständigkeit richtet sich dabei zunächst nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthaltsort beider Eheleute, in der Regel also die Ehewohnung. Ist diese bereits aufgegeben, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ehepartner mit ggf. Kindern lebt.
Dem Antrag ist eine Kopie der Heiratsurkunde beizufügen. Außerdem müssen die Daten der Parteien angegeben werden (Geburtstage, Kinder, Einkommen, Wohnort, Trennungszeitpunkt usw.). Es wird darauf hingewiesen, dass die andere Seite dem Antrag zustimmen wird und dass die Folgesachen der Scheidung geklärt sind. Wurde eine Scheidungsfolgenvereinbarung getroffen, ist diese beizufügen.
Ablauf der einvernehmlichen Scheidung
Nach Eingang des Scheidungsantrages holt das Familiengericht die zur Durchführung des Versorgungsausgleichs notwendigen Informationen bei den Rentenversicherungsträgern ein und bestimmt, nachdem diese vorliegen, einen Termin zur mündlichen Verhandlung. Die Ehe wird dann geschieden, wenn die Voraussetzungen der Scheidung vorliegen. Der Scheidungsantrag wird über den Anwalt gestellt, der Ehepartner stimmt zu. Das Gericht erläutert dann noch den Versorgungsausgleich. Dann wird die Scheidung ausgesprochen. Dieser Termin dauert, wenn keine streitigen Punkte zu klären sind, in der Regel nicht mehr als 10 bis 15 Minuten.
Online-Scheidung kann Scheidungskosten sparen
Besonders einfach gestaltet sich die Beauftragung eines Anwaltes über ein Onlineformular.
Durch eine Online-Beauftragung ersparen sich die Scheidungswilligen, die die Scheidung einvernehmlich regel möchten, unbequeme Besuche zu persönlichen Besprechungen bei einem Anwalt, die ansonsten anfallen können. Alle notwendigen Informationen lassen sich einfach und schnell online übermitteln – und Zeit ist bekanntlich Geld.
Im günstigsten Fall werden die Parteien also lediglich zum Scheidungstermin bei Gericht persönlich erscheinen müssen – dies lässt sich leider nicht vermeiden, da die Eheleute dort persönlich angehört werden müssen.
Eine Beratung über die Scheidungsfolgen, Fragen zu Trennungszeit, Umgangsrecht bei minderjährigen Kindern, oder zu den Kosten der einvernehmlichen Scheidung sollten aber im Rahmen einer persönlichen Beratung geklärt werden. Das gilt auch für eine streitige Scheidung: Dann sollte auch der andere Ehegatte einen eigenen Rechtsanwalt beauftragen.
Kosten der einvernehmlichen Scheidung
Die Kosten bei einer einvernehmlichen Scheidung setzen sich aus Anwalts- und Gerichtskosten zusammen.
Die Gerichtskosten berechnen sich nach dem FamGKG, die Anwaltskosten nach dem seit dem 01.07.2004 geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Bemessungsgrundlage ist dabei grundsätzlich der Verfahrenswert des Scheidungsverfahrens nebst Folgesachen. Dieser berechnet sich nach der Summe des dreifachen Nettoeinkommens beider Ehegatten. Hinzu treten die Verfahrenswerte für den Versorgungsausgleich und etwaiger Unterhaltsansprüche. Die Summe ergibt den Gesamtverfahrenswert, der den Gerichts- und Anwaltskosten zugrundezulegen ist. Da diese Kosten in der Regel im vierstelligen Bereich liegen, liegen die Vorteile einer einvernehmlichen Scheidung auf der Hand: Im Rahmen der einvernehmlichen Scheidung können Scheidungswillige erhebliche Kosten sparen. Auch wird die Scheidung meist viel schneller ausgesprochen, denn bei der einvernehmlichen Scheidung müssen keine streitigen Fragen geklärt und Beweise erhoben werden.
Verfahrenskostenhilfe
Wer die Scheidungskosten nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann, hat u.U. Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe (VKH). Den haben alle Bürger, die aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten eines Scheidungsverfahrens aus eigenen Mitteln zu tragen. VKH umfasst die eigenen Rechtsanwaltsgebühren sowie die entstandenen Gerichtskosten. Ihr Anwalt prüft gerne, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von VKH für Sie vorliegen.
Dauer des Scheidungsverfahrens
Ein Scheidungsverfahren dauert in der Regel 6–8 Monate. Am meisten Zeit nimmt die Durchführung des Versorgungsausgleichs über die Rentenversicherungsträger in Anspruch. Der Wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen oder näher ausgestaltet werden soll, bedarf es einer notariellen Vereinbarung. Sollte ein Versorgungsausgleich nicht durchgeführt werden, kann sich die Verfahrensdauer erheblich verkürzen.
Anwalt für einvernehmliche Scheidung
Kontaktieren Sie mich, wenn Sie die Scheidung in die Wege leiten und einen kompetenten und erfahrenen Anwalt für Familienrecht an Ihrer Seite wissen möchten. Ich unterbreite Ihnen selbstverständlich auch gerne einen Kostenvoranschlag für das Scheidungsverfahren.
Übrigens: Auch wenn der Ehepartner der Scheidung nicht zustimmt, kann die Ehe in der Regel bereits nach einem Trennungsjahr geschieden werden. Gerne berate ich Sie.