Verjährung abwehren!
Ansprüche aus dem Jahr 2015, die der regelmäßigen Verjährungsfrist unterliegen (z.B. Mietforderungen, Kaufpreisforderungen, Schadensersatzansprüche) verjähren am 31.12.2018 um Mitternacht. Die Verjährung kann gehemmt werden, in dem der Anspruch noch vor dem Jahreswechsel gerichtlich geltend gemacht wird. Dazu reicht bereits die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids. Haben Sie Ansprüche, deren Verjährung Sie verhindern möchten? Kontaktieren Sie mich […]Weiterlesen …