Mietaufhebungsvertrag ohne Schriftform
Vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag Ein Mandant schrieb mir: Ein Mieter hat gekündigt und mich per Messenger gefragt, ob ich ihn früher aus seinem Mietvertrag entlassen würde. Ich habe leider voreilig zugestimmt und ihm per E-Mail geschrieben, dass er die Wohnung schon zwei Monate früher verlassen dürfe und er darüber hinaus keine Miete mehr zahlen […]Weiterlesen …