Schimmelschaden: Keine Fristsetzung zur Schadensbeseitigung nötig
Was war passiert? Nach Rückgabe der Mietwohnung durch den Mieter, der dort sieben Jahre lang gewohnt hatte, musste der Vermieter einen umfangreichen Schimmelschaden feststellen, den der Mieter verursacht hatte. Zudem hatte der Mieter die Badezimmerarmaturen mangelhaft gepflegt und einen Lackschaden an einem Heizkörper verursacht. Aufgrund der Arbeiten zur Schadensbeseitigung entstand dem Vermieter außerdem ein fünfmonatiger […]Weiterlesen