BGH: Sofort-Kauf-Preis bei eBay ist auszulegen!

BGH: Sofort-Kauf-Preis bei eBay ist auszulegen!

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Der Beklagte bot am 16.10.2014 über die Internetplattform ebay.de ein E-Bike zum Kauf an. Konkret angeboten wurde ein PEDELEC STEVENS E-CAPRILE 25 GENT BOSCH NEU E-Bike zum Sofortkaufpreis von 100 EUR + Versandkosten.

Mein Mandant nahm dieses Angebot zu dem von dem Beklagten angegebenen Sofortkaufpreis von 100 EUR durch Klicken auf „sofort-kaufen“ an. In der Folge überwies er dem Beklagten den Kaufpreis + Versandkosten von 39,90 EUR und bat um Versand an seine Adresse.

Der Beklagte verweigerte jedoch den Versand und stellte sich auf den Standpunkt, der vereinbarte Kaufpreis betrage 2.600 EUR.

Er verwies dazu auf das „Kleingedruckte“ am Schluss der Angebotsbeschreibung. Dort hatte er nämlich geschrieben:

„Da ich bei der Auktion nicht mehr als 100 € eingeben kann (wegen der hohen Gebühren), erklären Sie sich bei einem Gebot von 100 € mit einem Verkaufspreis von 2600 € + Versand einverstanden. Oder machen Sie mir einfach ein Angebot!“

Mein Mandant stellte sich auf den Standpunkt, dass der Beklagte damit gegen die von ihm bei Angebotseinstellung akzeptierten Nutzungsbedingungen von eBay verstoßen hatte, um eBay-Gebühren zu sparen. Er war der Ansicht, er habe das E-Bike für den Sofort-Kaufen-Preis von 100 EUR erworben und klagte daher den Anspruch auf Übereignung des E-Bikes ein.

Das erstinstanzlich damit befasste Amtsgericht Bielefeld wies die Klage ab. Ein Kaufvertrag sei lediglich über einen Kaufpreis von 2.600 EUR abgeschlossen worden, nicht aber über 100 EUR.

Die dagegen vor dem Landgericht Bielefeld eingelegte Berufung blieb erfolglos. Das Landgericht vertrat die Auffassung, dass kein Kaufvertrag zustandegekommen sei, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen abgegeben worden seien. Ein etwaiges Angebot des Beklagten, das E-Bike für 100 EUR verkaufen zu wollen, sei jedenfalls wegen § 118 BGB nichtig.

Das Landgericht ließ allerdings (auf Antrag des Terminvertreters RA Gerth) die Revision zum BGH zu, so dass wir diese Rechtsfrage höchstinstanzlich klären lassen konnten.

Der BGH wies nun mit Urteil vom 15.02.2017 – VIII ZR 59/16 – die Revision leider zurück. Die Beurteillung des Landgerichts Bielefeld halte – allerdings nur im Ergebnis – rechtlicher Nachprüfung stand. Die Auslegung des Angebotes des Beklagten ergebe in seiner Gesamtheit, dass dieser das E-Bike nicht nur für 100 EUR verkaufen wollte, sondern für 2.600 EUR. Der Kläger habe dieses Angebot auch angenommen, jedoch wegen Irrtums anfechten dürfen.

Die instruktive Urteilsbegründung des BGH macht meinen Mandanten (und mich) zwar nicht glücklich, sollte aber künftigen Examenskandidaten bekannt sein:

Rechtsanwalt Schwartmann, Düren und Köln

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BGH: Sofort-Kauf-Preis bei eBay ist auszulegen! was last modified: Dezember 24th, 2022 by raschwartmann

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Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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2 comments on “BGH: Sofort-Kauf-Preis bei eBay ist auszulegen!

  1. 10. März 2017 at 16:19

    Nach dem BGH-Tatbestand stand das nicht im „Kleingedruckten“, sondern in „Großbuchstaben und Fettdruck“. Da wundert man sich doch eher, wie die Anwälte auf die Idee gekommen sind, das bis zum BGH zu treiben.

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    • 10. März 2017 at 16:44

      Der Hinweis erfolgte aber erst am Angebotsende. Muss man das Angebot komplett lesen, wenn es sich um ein Sofort-Kauf-Angebot handelt? Dazu hat das AG Syke (Urteil vom 27.9.2004 – 24 C 988/04) entschieden:

      „Der Kläger muss sich daher nicht darauf verweisen lassen, dass am Angebotsende und damit erst einen oder gar mehrere Mausklicke später die
      Artikelbeschreibung anders ausfiel als auf der ersten Seite. Dies folgt zwanglos bereits aus dem Umstand, dass schon eingangs des Angebotes der „Sofort kaufen“-
      Button erscheint und somit dem ganz besonders schnell Entschlossenen einen – oft entscheidenden – Vorteil gegenüber jenem einräumt, der sich erst bis ans Ende des
      Angebotes durchklickt und dort erst den zweiten Button aktiviert.“

      Das Landgericht Bielefeld hat daher ebenfalls erkannt, dass diese Frage eine Klärung durch den BGH verdiente und die Revision zugelassen. Das macht ein Landgericht ja auch nicht ohne Grund.

      Reply

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