LG Lüneburg: Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn Eigenbedarf bei Vertragsschluss vorhersehbar
Die Kündigung eines Wohnraummietvertrages wegen Eigenbedarfs kann unwirksam sein, wenn der Eigenbedarf bereits bei Abschluss des Mietvertrages für den Vermieter vorhersehbar war. Zu diesem Ergebnis ist das Landgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 07.12.2011 gekommen (Az.: 6 S 79/11). Der Entscheidung lag die Kündigung eines Vermieters zugrunde, der Ende August 2008 einen Mietvertrag mit Beginn […]Weiterlesen