BGH: Zur Herabsetzung und Befristung bestehender Unterhaltstitel
Der XII. Senat des Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwiefern ein titulierter nachehelicher Unterhaltsanspruch herabgesetzt oder befristet werden kann (Urteil vom 29. Juni 2011 – XII ZR 157/09). In dem zur Entscheidung vorliegenden Sachverhalt hatten die Eheleute im Rahmen des Scheidungsverfahrens 1985 eine nacheheliche Unterhaltszahlung von 3500 DM (= 1.789,52 €) vereinbart. Schon […]Weiterlesen