Beklagter „zieht die Klage zurück“ – welche Folgen hat das?
Kurios: In einem Räumungsrechtsstreit schrieb der Beklagte, nachdem ihm die Klage zustellt worden ist, dass er sich dagegen verteidigen möchte. Zwei Wochen später hat er dann offenbar bemerkt, dass er gegen die Klage gar nichts vorzubringen hat, da er den Mietrückstand, der zur Kündigung geführt hat, bislang nicht ausgeglichen hat. Also schreibt er wiederum ans […]Weiterlesen