BGH: Kein generelles Verbot von Hunde- und Katzenhaltung
Kein pauschales Verbot von Hunden und Katzen Eine Klausel in einem Formularmietvertrag, die dem Mieter pauschal untersagt, „Hunde und Katzen zu halten“, ist unwirksam, da sie den Mieter unangemessen benachteiligt. Dies hat der u.a. für das Wohnraummmietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs nun entschieden (Urteil vom 20. März 2013 – VIII ZR 168/12). Dem Mieter […]Weiterlesen